Fachbeiträge & Kommentare zu Gemeinschaftskonto

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Der Verwalter / c) Finanz- und Rechnungswesen

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Anhang / A. Verwaltervertrag

Rz. 1 Muster 14.1: Verwaltervertrag Muster 14.1: Verwaltervertrag Zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) Heinestraße 12, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Gemeinschaft – und X-Immobilien GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Xaver Xentis, Zenstraße 5, 75234 Musterstadt im Folgenden: – Verwalter – wird folgender Verwaltervertrag abgeschlossen: § 1 Bestellung und Laufzeit...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.1.1 Gemeinschaftskonten

Rz. 524 Gemeinschaftskonten können in der Form eines Und-Kontos oder Oder-Kontos auftreten. Während bei einem Und-Konto mehrere Personen im Verhältnis zum Kreditinstitut beteiligt sind und auch eine Verfügung über das Und-Konto nur von allen gemeinsam vorgenommen werden kann, sind bei einem Oder-Konto zwar ebenfalls mehrere Personen im Verhältnis zum Kreditinstitut beteiligt...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.2.1.2 Wertpapierdepots

Rz. 529 Im Gegensatz zu Sparkonten, wo sich der Anspruch der Kontoinhaber gegen die Bank auf eine Forderung bezieht, ist Gegenstand von Wertpapierdepots eine Sache (Wirtschaftsgut). Dies hat zur Folge, dass bei gemeinschaftlichen Depotkonten sich die Eigentumsfrage im Zweifel nach § 1006 BGB richtet und § 742 BGB eine "schwach ausgeprägte" Auslegungsregelung für gleiche Ante...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.4.2 Haftung weiterer Gewahrsamsinhaber

Rz. 34 Nach § 20 Abs. 6 Satz 2 ErbStG haften andere Gewahrsamsinhaber wie Banken, Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger oder -verwalter entsprechend. Zu den anderen Gewahrsamsinhabern können auch Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare oder sonstige Treuhänder gehören, sofern sie einen haftungsbegründenden Gewahrsam am Nachlassvermögen oder eines Teils daran haben. System...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 10 Steuerpflichtiger Erwerb

Ausgewählte Literaturhinweise: Billig, Steuerpflichtiger Erwerb des Erben bei einem Kaufrechtsvermächtnis, UVR 2002, 42; Birnbaum, Begünstigtes Betriebsvermögen und Nachlassverbindlichkeiten, ZEV 2015, 333; Bönig, Weitere Konsequenzen aus der Entscheidung des BFH zu Zahlungen eines Ehegatten auf ein gemeinsames Oder-Konto, DStR 2012, 2050; Bruschke, Die Behandlung eines Kaufr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 1.2.5.3 Art des Bankkontos

Konteninhaberin ist grundsätzlich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Bei einer Kontoneueröffnung für eine Wohnungseigentümergemeinschaft widerspricht es den Grundsätzen ordnungsmäßiger Verwaltung, ein solches als Treuhandkonto mit Inhaberschaft des Verwalters zu eröffnen.[1] Da sich das Führen von Eigenkonten im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Verwaltungsv...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Finanzverwaltung der Wohnun... / 4.2 Bestandsgemeinschaft

Übernimmt der Verwalter die Verwaltung einer Bestandsgemeinschaft, hat er zunächst für die Herausgabe der Verwaltungsunterlagen beim Vorverwalter zu sorgen.[1] Inhaberin des Anspruchs auf Herausgabe von Verwaltungsunterlagen oder von verwaltetem Vermögen gemäß §§ 9a Abs. 3 WEG, 667 BGB ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer.[2] Der Vorverwalter kann sich nicht auf ein Z...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.3.4 Erklärung nach Abs. 1 Nr. 5

Rz. 21 Gemäß Nr. 5 ist anzugeben, ob es sich bei dem Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, um ein P-Konto (§ 850k) oder ein Gemeinschaftskonto (§ 850l) handelt. Handelt es sich um ein Gemeinschaftskonto, ist zugleich anzugeben, ob der Schuldner nur gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Personen verfügungsbefugt ist. Durch die Preisgabe dieser Informationen wird de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10.1 Aufforderung zur Drittschuldnererklärung

Rz. 44 An (Name und Anschrift des Drittschuldners) In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y fordere ich Sie auf, binnen zwei Wochen nach der Zustellung dieses Schreibens und des Pfändungsbeschlusses des AG ... vom ... (Az.: ...) dem (Vollstreckungs-) Gläubiger gegenüber zu erklären: ob und wieweit Sie die gepfändete Forderung des ... als begründet anerkennen und ob Sie zur Zahlu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10.2 Drittschuldnererklärung

Rz. 45 An (Name und Anschrift des Vollstreckungsgläubigers) In der Zwangsvollstreckungssache X ./. Y (Az.: ...) gebe ich innerhalb der gesetzlichen Frist und hiermit folgende Drittschuldnererklärung ab. Die gepfändete Forderung ist durch einen Kaufvertrag begründet und fällig (oder: zwar begründet, aber noch nicht fällig, weil der ... vorleistungspflichtig ist und seine Leistung ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Erklärungspflicht nach § 316 AO

Rz. 37 § 316 AO trifft eine dem § 840 ZPO entsprechende Regelung. Danach ist der Drittschuldner verpflichtet, sich gegenüber der Vollstreckungsbehörde zu erklären, ob er die Forderung anerkennt bzw. ob er auf sie hin Zahlung zu leisten bereit ist (§ 316 Abs. 1 Nr. 1 AO), welche Ansprüche anderer Personen wegen der nämlichen Forderung erhoben werden (Nr. 2) und ob andere Pfän...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6 Leistungssperre (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 25 In Abs. 3 ist die bis zum 30.11.2021 geltende Frist von 4 Wochen auf einen Monat mit Wirkung zum 1.12.2021 geändert worden. Dies dient der Vereinheitlichung der Fristen im Zusammenhang mit der Pfändung von Konten und damit der Vereinfachung der Rechtsanwendung, zumal der Pfändungsschutz für Arbeitseinkommen und für Guthaben auf einem P-Konto jeweils monatsbezogen erfo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 05/2022, Nebengüterrecht... / III. Gesamtgläubigerausgleich (§ 430 BGB)

Das Oberlandesgericht Brandenburg hatte sich mit einem Fall unberechtigter Kontoverfügungen zu befassen.[33] Die Entscheidung zeigt, wie genau zur Trennung vorzutragen ist, wenn es auf diese ankommt und wann Letzteres bei unberechtigten Kontoverfügungen nicht der Fall ist: Zitat Es ist zwar richtig, dass während intakter Ehe im Allgemeinen von einem Verzicht auf Ausgleich für ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Erbschaftsteuererklärung ab... / 2.13.3 Guthaben bei Kreditinstituten (Zeilen 52 bis 55)

In den Zeilen 52 bis 55 sind Guthaben bei Kreditinstituten einzutragen. Dabei ist Folgendes zu beachten: Auch Guthaben auf Gemeinschaftskonten (Und-Konten; Oder-Konten) sind zu erfassen. Verstirbt ein Ehegatte, rechnet die Finanzverwaltung grundsätzlich die Hälfte des Kontoguthabens dem Nachlass zu. Dies gilt unabhängig davon, von welchem Ehegatten die Geldeinzahlungen auf de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 04/2022, Der Arbeitgeb... / II. Die Lösung

Drei Dimensionen der Auskunft Ist die Forderungspfändung erfolgt, so entfaltet sich ein Auskunftssystem, das in seinen unterschiedlichen Voraussetzungen gesehen und angewandt werden muss:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 04/2022, Schmid, Steuerfallen im Erbbrecht

2. Auflage 2022 352 Seiten, 49 EUR zerb verlag, ISBN 978-3-95661-119-3 Vererben und flankierend vorbereitende und vorweggenommene Erbregelungen sind schon für sich eine (fachliche und menschliche) Herausforderung. Es gilt für – ggf. in weiter Zukunft liegende – Verhältnisse Anordnungen zu treffen bzw. diese Anordnungen in gewissen Abständen an veränderte Verhältnisse anzupassen...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Hausgeldinkasso: Auswirkung... / 3.3 Beschlussmuster

Musterbeschluss: Vorschüsse TOP XX: Vorschüsse Es werden folgende monatlich jeweils im Voraus fällige Vorschüsse in Euro beschlossen: Der Beschluss gilt ab _______. Er gilt so lange, bis ein neuer Beschluss über Vors...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Risiken und Nebenwirkungen ... / II. Fallbeispiele

Zur Verdeutlichung der mit der Gesetzesänderung des § 261 StGB einhergehenden möglichen Rechtsfolgen sollen die nachfolgenden Beispiele dienen: Fall 1: Die A-GmbH hat in den Monaten 4-12/2021 Umsatzsteuervoranmeldungen jeweils fristgemäß eingereicht. Nach Zustimmung des FA wurden auf das Firmenkonto die jeweils geltend gemachten Vorsteuerüberhänge von monatlich ca. 15.000 EUR...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 01/2022, Dürfen Auskünfte nach § 802l ZPO geschwärzt und gelöscht werden?

Anträge nach § 802l werfen Fragen nach dem Auskunftsumfang auf Immer wieder werden der Redaktion Vollstreckungsfälle geschildert, in denen der Gerichtsvollzieher mit der Einholung von Auskünften nach § 802l ZPO bei den dort genannten Auskunftsstellen beauftragt wird. Bei den übermittelten Auskünften muss dann festgestellt werden, dass Teile geschwärzt wurden. Besonders häufig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Steuerrecht

a) Steuertatbestand Rz. 76 [Autor/Stand] Mit dem Erwerb durch Erbanfall (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 ErbStG) wird der Anfall der Erbschaft (§ 1942 BGB) angesprochen. Dass der Erbe die Erbschaft ausschlagen kann, verhindert daher nicht die Erfüllung des Steuertatbestandes. Vielmehr ist die Ausschlagung ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO, das den entstandenen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 31... / 2.2.6 Angaben zum Pfändungsschutzkonto (§ 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 AO)

Rz. 11 Ebenfalls neu eingefügt wurde durch das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes § 316 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 AO. In dieser Bestimmung wird nunmehr normiert, dass der Drittschuldner erklären muss, ob es sich bei dem Konto, dessen Guthaben gepfändet worden ist, um ein Pfändungsschutzkonto i. S. v. § 850k ZPO handelt.[1] Durch diese neue Erklärungspflicht wird somit eine...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2021, Reform: Kontopfändung beim Gemeinschaftskonto

Mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (BGBl I 2020, S. 2466) werden ab dem 1.12.2021 erstmals die Rechtsfolgen der Pfändung eines Gemeinschaftskontos geregelt, das der Schuldner mit anderen Personen unterhält. Ziel der Regelung ist es, eine Trennung von Schuldner und sonstigen Kontoinhabern mit dem Ergebnis herbeizuführen, dass der Schuldner ein P-Konto eröffne...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2021, Fragen zur Re... / II. Auskunfts- und Herausgabeansprüche

Ihre Frage: Bekommt der Gläubiger nach der Kontopfändung eigentlich nur Auskünfte oder können auch Nachweise verlangt werden? Unsere Antwort: Es kommt darauf an! Während der Drittschuldner nur Auskünfte erteilen kann, muss der Schuldner Auskünfte erteilen und auch Nachweise herausgeben. Auskunft oder mehr? Erst ist der Drittschuldner dran Wird ein Konto des Schuldners – auch ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zahlungspflichtiger

Rz. 10 [Autor/Stand] Nach dem Gesetzeswortlaut des § 398a AO a.F. war die Zahlungspflicht auf den "Täter" beschränkt. Der Sperrgrund des § 371 Abs. 2 Nr. 3 AO a.F. ist dagegen grds. auch auf den Teilnehmer anzuwenden. Eine wortlautgetreue Gesetzesauslegung hätte zur Folge gehabt, dass ein Strafverfahren gegen einen Teilnehmer, der eine Selbstanzeige erstattete, bei einer Ste...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Jahresabrechnung: Anforderungen

Leitsatz Eine ordnungsmäßige Jahresabrechnung muss den Stand und die Entwicklung der Gemeinschaftskonten ausweisen; anzugeben sind die Kontostände am Anfang und am Ende des Abrechnungszeitraums. Dazu reicht es aus, wenn sich die Daten aus einem den Wohnungseigentümern vor der Versammlung übersandten Rechnungsprüfungsbericht ergeben. Normenkette § 28 Abs. 2 Satz 2 WEG Das Problem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2021, Fragen zur Re... / I. Die Ausgangslage

Eine Reform, die neue Fragen aufwirft Mit dem Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (BGBl I 2020, S. 2466) werden ab dem 1.12.2021 die Einrichtung und Auflösung eines P-Kontos in § 850k ZPO, die Besonderheiten bei der Pfändung eines Gemeinschaftskontos in § 850l ZPO (hierzu FoVo 2021, 181, in dieser Ausgabe) und der Pfändungsschutz in §§ 899 ff. ZPO geregelt. Gleichzeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollstreckung, ZPO § 850l Pfändung des Gemeinschaftskontos

Zusammenfassung Die Norm wurde durch das Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz (PKoFoG; BGBl. I 2020, S. 2466) mit Wirkung zum 1.12.2021 eingeführt. Abs. 2 Satz 2 wurde durch das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes von Gerichtsvollziehern vor Gewalt sowie zur Änderung weiterer zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften und zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.1 Kontowechsel von Geminschaftskonto in Zahlungskonto

Rz. 6 Abs. 2 Satz 1 ZPO regelt die beschränkte Übertragungsmöglichkeit von Guthaben bei einem Gemeinschaftskonto auf ein neu eingerichtetes Einzelkonto als Zahlungskonto innerhalb der Zahlungssperre von einem Monat. Nur eine natürliche - nicht juristiche – Person kann während des einmonatigen Moratoriums nach Satz 1 vom Kreditinstitut verlangen, dass bestehendes bzw. künftige...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Nur ein P-Konto zulässig

Rz. 9 Die Übertragung von Guthaben von einem Gemeinschaftskonto auf ein P-Konto darf jedoch nicht dazu führen, dass eine Person mehrere P-Konten hat (§ 850k Abs. 3 Satz 1 ZPO). Hierbei gilt: Kontoinhaber hat bereits beim selben Kreditinstitut ein Einzelkonto: Es besteht ein Anspruch darauf, dass dieses als P-Konto geführt wird. Kontoinhaber hat beim selben Kreditinstitut kei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 6.1 Grundsatz: Kopfteilregelung

Rz. 10 Abs. 2 Satz 4 ZPO regelt, dass sich entsprechend der Anzahl der Kontoinhaber der Übertragungsbetrag auf den Kopfteil des die Übertragung verlangenden Kontoinhabers an dem Guthaben beläuft. Praxis-Beispiel Gläubiger G. pfändet am 7.12.2021 wegen 3.000 EUR in die Bankverbindung (Anspruch D) des S. Es handelt sich um ein Gemeinschaftskonto, das S. mit seinem nicht schuldn...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 1 Normzweck

Rz. 1 Die Vorschrift regelt den ("Splitting")Anspruch auf Einrichtung von Einzelkonten und den Schutz der unpfändbaren Teile des Guthabens auf diesen Einzelkonten, wenn Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto gepfändet ist. Da das Recht auf Pfändungsschutz ein individuelles Recht darstellt, für dessen Bemessung auch persönliche Umstände des Schuldners zu berücksichtigen sind, ka...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Pflichten des Kreditinstituts (Abs. 1)

Rz. 3 § 850l Abs. 1 Satz 1 ZPO regelt , dass wenn der Schuldner als natürliche Person - mit einer anderen natürlichen oder - mit einer juristischen Person oder - mit einer Mehrheit von Personen (d. h. natürlichen und/oder juristischen Personen)ein Gemeinschaftskonto unterhält und Guthaben auf diesem Konto gepfändet wird, die Pflichten des Kreditinstituts regelt. Dieses darf e...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Anwendbar ist die Regelung nur dann, wenn das Guthaben auf dem Gemeinschaftskonto wirksam durch Beschluss gepfändet wird und es sich beim Schuldner um eine natürliche Person handelt (vgl. RZ 3). Ist daher eine juristische Person Schuldnerin und zugleich Kontomitinhaberin, findet die Norm keine Anwendung, auch nicht für die natürlichen Personen, die (Mit-)Kontoinhaber s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 7 Nicht schuldnerischer Kontomitinhaber (Abs. 3)

Rz. 13 Abs. 3 definiert die Voraussetzungen, unter denen ein Nichtschuldner verlangen kann, dass Guthaben auf ein allein auf seinen Namen lautendes Zahlungskonto übertragen wird. Es sind mit Ausnahme des Abs. 2 Satz 2 (Umwandlungsverlangen in ein P-Konto) sämtliche Sätze des Abs. 2 anzuwenden, wenn nicht der Schuldner, sondern eine weitere natürliche Person, mit der der Schu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3.1 "Oder"-Konto

Rz. 4 Handelt es sich bei dem gepfändeten Gemeinschaftskonto um ein sog. „Oder“-Konto ist gegen einen der Kontoinhaber ein Vollstreckungstitel erforderlich (BT-Drucksache 19/19850, S. 32), damit die Pfändung wirksam ist. Die Kontoinhaber sind hinsichtlich des Auszahlungsanspruchs Gesamtgläubiger im Sinne des § 428 BGB. Jeder kann deshalb aufgrund seiner eigenen Forderungsinh...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Fortsetzung der Pfändungswirkungen nach Übertragung des Guthabens (Abs. 4)

Rz. 14 Abs. 4 stellt klar, dass sich die Pfändung des Guthabens auf dem Gemeinschaftskonto nach der Übertragung des Anteils des Guthabens auf das Einzelkonto des Schuldners an dem übertragenen Guthaben fortsetzt. Die Pfändung setzt sich hingegen nicht an dem auf ein Einzelkonto des Nichtschuldners als natürliche Person (BT-Drucks. 19/23171 S. 28) übertragenen Guthaben fort. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Umwandlung in P-Konto (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 7 Nach dem Splitting des Gemeinschaftskontos in ein Zahlungskonto kann die natürliche Person vom Kreditinstitut verlangen, dass das Zahlungskonto nach Übertragung des Guthabens nach Abs. Satz 1 als P-Konto zu führen ist. Unerheblich ist, ob es sich bei der natürlichen Person um den Schuldner oder den nicht schuldnerischen Konto-Mit-Inhaber handelt (BT-Drucksache 19/19850...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage KAP (Einkünfte aus K... / 4.10 Verluste und Verlustverrechnung

Rz. 816 Verluste aus den Einkünften aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG (→ Tz 356) abgezogen werden. Die nicht ausgenutzten Verluste mindern jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in den folgenden Vz. erzielt werden (§ 20 Abs. 6 Satz 2 f. EStG). Eine weitere Einschränkung gilt für Aktien...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Gemeinschaftskonten/-depots von Eheleuten

A. Allgemeines Rz. 1 Gemeinschaftskonten und -depots werden den Ehegatten grundsätzlich steuerlich entsprechend dem Zivilrecht zugerechnet. Bei einem Oder-Konto bzw. Oder-Depot sind die Ehegatten mithin grundsätzlich Gesamtgläubiger nach § 428 BGB, mit der Folge, dass sie nach § 430 BGB im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen berechtigt sind, soweit nichts anderes besti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Gemeinschaftskonten/-d... / A. Allgemeines

Rz. 1 Gemeinschaftskonten und -depots werden den Ehegatten grundsätzlich steuerlich entsprechend dem Zivilrecht zugerechnet. Bei einem Oder-Konto bzw. Oder-Depot sind die Ehegatten mithin grundsätzlich Gesamtgläubiger nach § 428 BGB, mit der Folge, dass sie nach § 430 BGB im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen berechtigt sind, soweit nichts anderes bestimmt ist. Im Er...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Gemeinschaftskonten/-d... / D. Einzelkonten/-depot von Eheleuten

Rz. 8 Ein Einzelkonto/-depot ist bei Eheleuten – im Gegensatz zu einem Gemeinschaftskonto – grundsätzlich allein dem Kontoinhaber zuzurechnen. Wird der Vermögensstand seines Einzelkontos/-depots von einem Ehegatten unentgeltlich auf das Einzelkonto/-depot des anderen Ehegatten übertragen, trägt nach dem BFH[6] der zur Schenkungsteuer herangezogene Ehegatte die Feststellungsl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Gemeinschaftskonten/-d... / C. "Steuerstornierung"

Rz. 6 Beim lebzeitigen Ausgleich des Zugewinns entfällt eine auf einen anrechenbaren Vorausempfang i.S.d. § 1380 BGB entrichtete Schenkungsteuer mit Wirkung für die Vergangenheit, § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG und führt zu einer nachträglichen Änderung des Schenkungsteuerbescheids gem. § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 AO (siehe § 11 Rdn 1>). Gelingt mithin der Nachweis, dass bei Einzahlun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Gemeinschaftskonten/-d... / B. Einzahlungen eines Ehegatten

Rz. 2 Die Zahlung eines Ehegatten auf ein Oder-Konto und Oder-Depot beider Ehegatten kann i.H.v. 50 % eine Zuwendung i.S.v. § 7 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG an den anderen Ehegatten sein. Eine Bereicherung des anderen Ehegatten liegt jedoch nur vor, wenn und soweit dieser im Verhältnis zum einzahlenden Ehegatten tatsächlich und rechtlich frei über das eingezahlte Guthaben verfügen ka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Errichtung eines Kontos auf den Namen eines Dritten

Rz. 598 [Autor/Stand] In der Regel wird der Kontoinhaber, also diejenige Person, auf deren Namen das Konto lautet, auch der Verfügungsberechtigte, d.h. der Gläubiger des Kontoguthabens sein. In einem solchen Fall ist das Konto auf den Namen dieser Person einzurichten. Im Zivilrecht gibt es aber Fallgestaltungen, in denen der Kontoinhaber nicht identisch mit dem Verfügungsber...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.3.4 Erstattung einbehaltener KapESt an Steuerausländer

Rz. 56 Steuerausländer unterliegen mit ihren Zinserträgen i. S. d. § 20 Abs. 1 S. 1 Nr. 7 EStG nur dann dem KapESt-Abzug, wenn die Zinserträge im Rahmen des § 49 EStG der beschr. Steuerpflicht unterliegen.[1] Rz. 56a Sind an einem Gemeinschaftskonto (z. B. einer GbR) neben Steuerinländern auch Steuerausländer beteiligt, oder wird für Steuerausländer ein Treuhandkonto geführt,...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 3.3.1 Allgemeines

Rz. 25 Einen Freistellungsauftrag kann der unbeschränkt stpfl. Gläubiger nur für die Kapitalerträge erteilen, die ihm aus Wertpapierdepots oder Konten zufließen, die bei dem jeweiligen Schuldner der Kapitalerträge bzw. der die Kapitalerträge auszahlenden Stelle unter seinem Namen geführt werden (Rz. 102ff.). Rz. 25a Gebühren darf das Kreditinstitut für die Einrichtung, Änderu...mehr