Fachbeiträge & Kommentare zu Geldwerter Vorteil

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Geldwerter Vorteil wird durch Fahrtenbuchmethode ermittelt

Rn. 1770p Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wird der geldwerte Vorteil durch die sog Fahrtenbuchmethode ermittelt (s R 8.1 Abs 9 Nr 2 LStR 2023), würde dieser Vorteil stpfl Arbeitslohn sein, wenn nicht § 3 Nr 46 EStG nF Fall 2 diesen Fall erfassen würde (diese Lücke wurde im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens gesehen, und auf Vorschlag des Finanzausschusses wurde dies noch eingefügt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Geldwerter Vorteil wird durch 1 %-Methode ermittelt

Rn. 1770o Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Wird der geldwerte Vorteil durch die sog 1 %-Methode ermittelt (s R 8.1 Abs 9 Nr 1 LStR 2023), ist die elektrische Aufladung beim ArbG bereits abgegolten, dh, § 3 Nr 46 EStG wirkt sich dort nicht aus (BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, 972 Tz 12).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Gegenstand des geldwerten Vorteils – Überblick

Rn. 1770h Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 46 EStG nF betrifft folgende geldwerte Vorteile für den ArbN:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gb) Unentgeltliche oder verbilligte Überlassung der Vermögensbeteiligungen

Rn. 1333 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 39 EStG fordert einen Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen. Der ArbG muss somit die Vermögensbeteiligung erhalten: ohne Gegenleistung (= unentgeltlich) oder mit einer Gegenleistung, die unter dem gemeinen Wert liegt (= verbilligt). Rn. 1333a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Erwirbt ein ArbN...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Der Freibetrag

Rn. 1330 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Steuerfrei ist der (geldwerte) Vorteil des ArbN aus der unentgeltlichen/verbilligten Überlassung von Vermögensbeteiligungen bis zu einer Summe von EUR 360/EUR 1 440 (ab 01.07.2020, s Rn 1322) jährlich, dh es handelt sich um einen Jahresfreibetrag ("soweit"; H 19a LStH 2023 iVm BMF vom 16.11.2021, BStBl I 2021, 2308 Tz 22 29 S 1). Bei einem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) LSt-Pauschalierung nach § 40 Abs 2 S 2 EStG

Rn. 1197a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit § 3 Nr 32 EStG nicht greift, kann der ArbG den geldwerten Vorteil in Form einer unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung pauschal mit 15 % versteuern (§ 40 Abs 2 S 2 EStG), jedoch nur, soweit der geldwerte Vorteil nicht oberhalb der Sätze des § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 und Abs 2 EStG liegt. In Höhe der pauschal versteuerten Bezüge sin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Über § 3 Nr 33 EStG hinausgehende Leistungen des ArbG

Rn. 1218 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Soweit die Leistung unter § 3 Nr 33 EStG fällt, ist sie in unbegrenzter Höhe steuerfrei (vgl Offerhaus, K., DB 1993, 1113; Connemann, NWB 18/2014, 1357). Darüber hinausgehende Sachleistungen des ArbG sind idR ein geldwerter Vorteil nach § 8 Abs 2 EStG; Barleistungen sind nur soweit steuerfrei, soweit der ArbN dem ArbG die zweckentsprechende ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) § 3 Nr 65 S 1 Buchst d EStG

Rn. 2852 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 § 3 Nr 65 S 1 Buchst d EStG sieht vor, dass der Erwerb von Ansprüchen durch den ArbN im Zusammenhang mit dem Eintritt in eine vom ArbG abgeschlossene Rückdeckungsversicherung nach § 8 Abs 2 BetrAVG steuerfrei ist. Die Norm ist konstitutiver Natur, da dem ArbN infolge der Ausübung seines Wahlrechts nach § 8 Abs 2 BetrAVG ein geldwerter Vorte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Die Leistung muss durch den ArbG erfolgen

Rn. 1211 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 33 EStG befreit zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des ArbG zur Unterbringung (einschließlich Unterkunft und Verpflegung) und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der ArbN in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen von der ESt (R 3.33 Abs 1 S 1 LStR 2023). Das gilt auch dann, wenn der...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Bemessungsgrundlage für die pauschale Ermittlung nach der sog 1 %-Regel

Rn. 1110 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG beinhaltet die sog 1 %-Regel. Nach dieser ist die private Nutzung eines Kfz, das zu mehr als 50 % betrieblich genutzt wird, für jeden Kalendermonat pauschal mit 1 % des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung zuzüglich der Kosten für Sonderausstattungen einschließlich USt anzusetzen. Bemessungsgru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Begünstigte Vermögensbeteiligungen

Rn. 1327 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Begünstigt ist nur der geldwerte Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung einer Vermögensbeteiligung iSd § 2 Abs 1 Nr 1 Buchst a, b, f–l und Abs 2–5 5. VermBG:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / i) Hinweis auf § 40 Abs 2 S 1 Nr 6 EStG (25 %-Pauschalierung)

Rn. 1770v Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Als Ergänzung zu § 3 Nr 46 EStG fügte Art 2 Nr 2b des Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr (vom 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498) – zeitlich anzuwenden wie s Rn 1770a – eine LSt-Pauschalierungsmöglichkeit (25 % Steuersatz) ein für folgende geldwerte Vorteile des ArbN (s BMF vom 29.09.2020, BStBl I 2020, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 230. Gesetz zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 zur Änderung der Richtlinien 2009/65/EG und 2011/61/EU im Hinblick auf den grenzüberschreitenden Vertrieb von Organismen für gemeinsame Anlagen (Fondsstandortgesetz – FoStoG) v 03.06.2021, BGBl I 2021, 1498

Rn. 250 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Betrifft folgende Änderungen des EStG lt Artikel 3: § 3 Nr 39 EStG: Zur Steigerung der Attraktivität wird der steuerfreie Höchstbetrag für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen am Unternehmen des Arbeitgebers lt S 1 von derzeit 360 EUR pa auf 1 440 EUR pa angehoben. Die Neuregelung tritt am 01.07.2021 in Kraft, der Jahresfreibetrag ist gemäß § 52 A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Verhältnis zu § 37b EStG

Rn. 1325 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 37b Abs 2 EStG können betrieblich veranlasste Sachzuwendungen des ArbG an seine ArbN zwar grds pauschal mit 30 % (zuzüglich SolZ und KiSt) besteuert werden, davon ausgenommen sind allerdings nach § 37b Abs 2 S 2 EStG die stpfl geldwerten Vorteile aus der Überlassung von Vermögensbeteiligungen, dh eine Pauschalversteuerung der geldwe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Methodenwahl

Rn. 1106 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Der StPfl hat für Kfz mit einem betrieblichen Nutzungsanteil von über 50 % die Wahl zwischen zwei Ermittlungsmethoden für die private Kfz-Nutzung. Die Wahl wird durch Einreichung der Steuererklärung beim FA getroffen: Führt der StPfl nicht das erforderliche Fahrtenbuch (s Rn 1112), übt er implizit die Wahl des gesetzlichen Regeltatbestandes...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Die unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung

Rn. 1191 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Der BFH BStBl II 2010, 1067 versteht unter dem Begriff "Sammelbeförderung" die durch den ArbG organisierte oder zumindest veranlasste Beförderung mehrerer ArbN, die nicht auf dem Entschluss eines ArbN beruhen darf. Rn. 1192 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur eine unentgeltliche oder verbilligte Sammelbeförderung kann zum geldwerten Vorteil führ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1170 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Seit VZ 1991 befreit § 3 Nr 31 EStG von der ESt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1190 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 32 befreite seit VZ 1990 den geldwerten Vorteil aus der unentgeltlichen oder verbilligten Sammelbeförderung eines ArbN zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit einem vom ArbG gestellten Beförderungsmittel, soweit die Sammelbeförderung für den betrieblichen Einsatz des ArbN notwendig ist. Die Vorschrift ist konstitutiv, andernfalls läge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 204. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr v 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498

Rn. 224 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Zum Thema auch s Wünnemann, DB 2016, 2438 u wegen weiterer Erläuterungen BMF v 14.12.2016, IV C 5 – S 2334/14/10002–03, DB 2016, 3008. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 seinen CO ²-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 % zu senken. Zur Erfüllung dieses Zieles bedarf es unterschiedlicher Maßnahmen. Vorläufer des Gesetzes zur s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / h) Wert der Vermögensbeteiligung (§ 3 Nr 39 S 4 EStG)

Rn. 1335 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nach § 3 Nr 39 S 4 EStG ist als Wert der Vermögensbeteiligung der gemeine Wert zum Zeitpunkt der Überlassung anzusetzen. Der gemeine Wert ist in § 9 BewG definiert. Maßgebend ist mithin der gemäß § 9 Abs 2 BewG im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielende Preis, ohne dass ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu berücksichtigen wär...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Änderungen bei der Einkünfteermittlung im übrigen

Rn. 74 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Im folgenden werden nur die wesentlichen Änderungen dargestellt (allein im Einkommensteuer- Gesetz wurden insgesamt 75 Vorschriften geändert bzw vollkommen neu gefaßt):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 1320 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 39 EStG wurde durch das Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung (MitarbeiterkapitalbeteiligungsG) vom 07.03.2009 (BGBl I 2009, 451) in das EStG eingefügt. Die Vorschrift ist die Nachfolgeregelung des § 19a EStG für Vereinbarungen zur betrieblichen Mitarbeiterbeteiligung, die nach dem 01.04.2009 abgeschloss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ge) Einsatz der System- und/oder Anwendungsprogramme im Betrieb des ArbG

Rn. 1689 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Weitere wichtige Voraussetzung ist, dass der ArbG diese System- und/oder Anwendungssoftware auch in seinem Betrieb einsetzt. Daraus folgt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Führung eines Fahrtenbuches (sog Escape-Klausel nach § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG)

Rn. 1112 Stand: EL 180 – ET: 04/2025 Die Escape-Klausel des § 6 Abs 1 Nr 4 S 3 EStG ermöglicht dem StPfl einen abweichenden Wertansatz für die Privatnutzung des jeweiligen Kfz mit den tatsächlich auf die Privatfahrten entfallenden Aufwendungen. Voraussetzung ist, dass der StPfl die Gesamtaufwendungen für das Kfz durch Belege nachweist und ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch führt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Ausgangsbewertung

Rn. 876 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Forderungen aller Art im bilanzrechtlichen Sinn beruhen auf einer schuldrechtlichen Grundlage bzw einem Schuldverhältnis öffentlich-rechtlicher Provenienz. Mit dem Anspruch auf eine solche Forderung, die dem bilanzierenden Unternehmen zusteht, ist noch nichts über die abstrakte Aktivierbarkeit gesagt. Es kann sich um eine nicht bilanzierbar...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1770 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vorbemerkung: § 3 Nr 46 EStG aF befreite Bergmannsprämien nach dem Gesetz über Bergmannsprämien (idF vom 12.05.1969, BGBl I 1969, 434) von der ESt. Die Vorschrift wurde mit Wirkung ab VZ 2011 aufgehoben (Art 1 Nr 3c, Art 1 Nr 33a StVereinfG vom 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131) mit Hinweis auf den zeitlichen Anwendungsbereich des Bergmannsprä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Rechtsentwicklung, Allgemeines

Rn. 1291 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auf Empfehlung des Finanzausschusses fügte der Gesetzgeber durch Art 3 Nr 1c, Art 20 Abs 3 des Gesetzes zur Vermeidung von USt-Ausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338) eine (neu besetzte) Nr 37 in den Katalog des § 3 EStG ein, anzuwenden ab VZ 2019 (...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 187. Gesetz zur Änderung u Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung u des steuerlichen Reisekostenrechts v 20.02.2013, BGBl I 2013, 285

Rn. 207 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Der Bundestag ist am 17.01.2013 einer Empfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 12.12.2012 (BT-Drucks 17/11 841) zum Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gefolgt u hat dessen Einigungsvorschlag angenommen. Die Zustimmung des Bundesrats erfolgte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 170. Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung v 07.03.2009, BGBl I 2009, 451

Rn. 190 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 § 3 Nr 39 EStG/§ 43 Abs 2 S 9 EStG: Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag wird für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen nach dem neuen § 3 Nr 39 EStG von 135 auf 360 EUR deutlich erhöht. Maßgebend für die Ermittlung des geldwerten Vorteils ist der Börsenkurs vom Tag vor der Depoteinbuchung. Dabei wird die vorherige Beg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ga) Dienstdauer der ArbN

Rn. 1331 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Voraussetzung der Steuerfreiheit ist, dass die Vermögensbeteiligung mindestens allen ArbN (iSd § 1 LStDV) offensteht, die im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Angebots ein Jahr oder länger ununterbrochen in einem gegenwärtigen Dienstverhältnis zum Unternehmen stehen, § 3 Nr 39 S 2 EStG. Damit soll die Diskriminierung einzelner Beschäftigungsgr...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 190. Gesetz zur Umsetzung der Amtshilferichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz – AmtshilfeRLUmsG) v 26.06.2013, BGBl I 2013, 1809

Rn. 210 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Vorab s Rn 206 wegen des als Vorläufer gescheiterten JStG 2013. Der Deutsche Bundestag hat am 06.06.2013 die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses (BT-Drucks 17/13 722) angenommen (BR-Drucks 477/13). Zum vorhergehenden langwierigen u konfusen Gesetzgebungsverfahren im Einzelnen s Ortmann-Babel/Bolik/Griesfeller, DB 2013, 1319. Dam...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 221. Zweites Gesetz zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise (Zweites Corona-Steuerhilfegesetz) v 29.06.2020, BGBl I 2020, 1512

Rn. 241 Stand: EL 146 – ET: 10/2020 Der Koalitionsausschuss hatte sich am 03.06.2020 auf ein umfangreiches Konjunktur- und Zukunftspaket unter Einbezug steuerlicher Erleichterungen verständigt. Nachfolgend hat das Bundeskabinett am 12.06.2020 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen beschlossen. Das Zweite Corona-Steuerhilfegesetz bündelt au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Broudré, Steuerliche Behandlung der Nutzung eines Firmenwagens zu Privatfahrten ab 01.01.1996, DStR 1995, 1784; Paus, Änderungen des EStG durch das JStG 1996, INF 1995, 577; Thomas, Einzelfragen zur Gestellung eines Kfz nach dem JStG 1996, DStR 1995, 1859; Schneider, Kritische Anmerkungen zur Neuregelung der Besteuerung der privaten Kfz-Nutzung durch Unternehmer, DStR 1996, 93;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 153. Jahressteuergesetz 2007 v 13.12.2006, BStBl I 2007, 28

Rn. 173 Stand: EL 74 – ET: 05/2007 Mit dem JStG 2007 hatte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt, der vor allem redaktionelle Änderungen und Reaktionen des Gesetzgebers auf unliebsame Rspr des BFH enthalten sollte (BT-Drucks 16/2712 v 26.09.2006). Durch die Beratungen im Finanzausschuss sind vor allem aufgrund von Vorschlägen des Bundesrates noch Veränderungen er...mehr

Beitrag aus Haufe TVöD Office Premium
Gesetzesradar Öffentlicher ... / 1.3 Entlastende steuerliche Maßnahmen

Gesetzestitel: Entwurf eines Steueränderungsgesetzes 2025 Stand im Gesetzgebungsverfahren Wesentliche Inhalte Diverse Änderungen gehen aus dem Gesetzesvorhaben hervor: Die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 2 Reisekosten

Reisekosten kommen für Aufwendungen eines Arbeitnehmers in Betracht, die durch eine beruflich veranlasste Tätigkeit außerhalb seiner Wohnung und seiner ersten Tätigkeitsstätte entstehen (Auswärtstätigkeit beim Arbeitnehmer). Der neue Begriff der ersten Tätigkeitsstätte ersetzt das bisherige Anknüpfungsmerkmal der regelmäßigen Arbeitsstätte nicht nur sprachlich, sondern beinh...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 3.2.4 Kürzung der Pauschalen bei Arbeitnehmern

Erhält der Arbeitnehmer während einer Auswärtstätigkeit eine Mahlzeitengestellung, müssen entsprechende Verpflegungspauschalen gekürzt werden. Eine Prüfungspflicht hinsichtlich der Höhe der tatsächlich entstandenen Aufwendungen besteht grundsätzlich nicht. Wird dem Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber oder auf dessen Veranlassung von einem Dritten eine Mahlzeit zur Verfügung ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 3.1.1 Fahrten zu einem Sammelpunkt

Liegt keine erste Tätigkeitsstätte vor und bestimmt der Arbeitgeber durch dienst- oder arbeitsrechtliche Festlegung, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft typischerweise arbeitstäglich an einem festgelegten Ort, der die Kriterien für eine erste Tätigkeitsstätte nicht erfüllt, einfinden soll, um von dort seine unterschiedlichen eigentlichen Einsatzorte aufzusuchen oder von dor...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Reisekosten / 2.1.2 Erste Tätigkeitsstätte durch arbeitsrechtliche Zuordnung

Eine erste Tätigkeitsstätte liegt vor, wenn der Arbeitnehmer einer solchen Tätigkeitsstätte[1] dauerhaft zugeordnet ist. Bei einer vorübergehenden Zuordnung zu einer Tätigkeitsstätte begründet er dort keine erste Tätigkeitsstätte. Die dauerhafte Zuordnung des Arbeitnehmers wird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen Festlegungen sowie die diese ausfüllenden Absprachen ode...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 7 Nutzung von betrieblichen Elektro- und Hybridelektro-Firmenwagen für Privatfahrten eines Arbeitnehmers

Die Reduzierung des Bruttolistenpreises gilt auch für Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber ihnen ein Elektrofahrzeug oder ein Hybridelektrofahrzeug überlässt, das vom Arbeitnehmer auch privat genutzt werden darf. Das gilt entsprechend für die Reduzierung der Bemessungsgrundlage für Anschaffungen nach dem 31.12.2018 und vor dem 1.1.2031. Das heißt, diese Regelungen gelten sowoh...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Firmen-Pkw, Privatnutzung v... / 3.3 Weshalb die Überlassung eines Firmenwagens an Arbeitnehmer immer zu 100 % betrieblich ist

Überlässt der Unternehmer seinem Arbeitnehmer einen Firmenwagen, erfolgt die private Nutzung im Rahmen des Arbeitsverhältnisses. Dadurch treten folgende Konsequenzen ein: Für den Arbeitnehmer ist die Möglichkeit, den Firmenwagen privat nutzen zu können, ein geldwerter Vorteil (Sachbezug), den er als Arbeitslohn versteuern muss. Der Arbeitnehmer erhält diesen Vorteil, weil er s...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.3.1 1-%-Regelung: Anrechnung auf geldwerten Vorteil

Zuschüsse des Arbeitnehmers, die er zu den Anschaffungskosten für einen Dienstwagen zu entrichten hat, z. B. weil er sich mit dem Arbeitgeber auf Sonderausstattungen des Fahrzeugs geeinigt hat, führen zu einer Kürzung des geldwerten Vorteils. Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den Anschaffungskosten des Dienstwagens werden bei der 1-%-Methode nicht nur im Jahr der Zahlung, son...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Garagengeld / 3 Garagenmiete als eigenständiger geldwerter Vorteil

Die tatsächliche Nutzung der (eigenen oder selbst angemieteten) Dienstwagengarage durch den Arbeitnehmer stellt keine Rücküberlassung dar, die zu einem zusätzlichen Sachlohn führen würde. Die Überlassung eines Stellplatzes oder einer Garage gilt, sofern sie nicht aus eigenbetrieblichen Interessen des Arbeitgebers erfolgt, als eigenständiger Vorteil, der nicht nach der 1-%-Re...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 8.2 Begrenzung auf Höhe des geldwerten Vorteils

Die Anrechnung von Nutzungsentgelten kann maximal dazu führen, dass sich der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung bis auf 0 EUR vermindert.[1] Übersteigt das Nutzungsentgelt den geldwerten Vorteil, ist der übersteigende Betrag steuerlich unerheblich, denn er führt weder zu negativem Arbeitslohn noch zu Werbungskosten beim Arbeitnehmer. Dies gilt auch in Fällen de...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 1 Bewertung des geldwerten Vorteils

1.1 Lohnsteuerpflichtige Privatnutzung Erhält der Arbeitnehmer einen Firmenwagen zur privaten Nutzung, bleiben ihm entsprechende Aufwendungen erspart, die er ansonsten aus seinem versteuerten Arbeitslohn zu tragen hätte. Zum Ausgleich dieser Vorteilsgewährung stellt die Nutzung zu Privatfahrten einen Sachbezug dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. 1.2 Bewertungsmethoden E...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Dienstwagen: Behandlung in ... / 4.2.4 25-%-Ansatz bei "reinem" Elektrofahrzeug

Eine weitere Vergünstigung ergibt sich für Fahrzeuge ohne jeglichen CO2-Ausstoß, deren Bruttolistenpreis eine bestimmte Obergrenze im Zeitpunkt der Erstzulassung nicht überschreitet. Die Kürzung der Bemessungsgrundlage erhöht sich in diesen Fällen auf 75 % (25-%-Regelung). Diese Bruttolistenpreis-Obergrenze beträgt 60.000 EUR für bis 31.12.2023 (neu oder gebraucht) angeschaff...mehr