Fachbeiträge & Kommentare zu Fürsorgepflicht

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 8.10 Bewertung von Beamtenstellen

Für die Beamten gilt ein einheitliches analytisches Bewertungsmodell. Ein allgemein anerkanntes analytisches Bewertungsverfahren stellt das Bewertungsmodell der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsvereinfachung (KGSt) von 1982 dar.[1] Der Beamte hat weder einen Anspruch auf Ausweisung einer Planstelle entsprechend der Bewertung seines Dienstpostens noch einen Anspr...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5.8 Antragserfordernis für eine Höhergruppierung

Eine Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund erfolgte nur auf Antrag. Das Antragserfordernis diente zum einen der Personalverwaltung, die somit nicht die Eingruppierungen sämtlicher Beschäftigten von Amts wegen überprüfen musste, zum anderen aber auch dem Schutz der Beschäftigten, da nicht jede Veränderung unbedingt zum Vorteil des Beschäftigten war. Nachteilige Auswirkung...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Eingruppierung – Entgeltord... / 7.5 Auf Dauer übertragene höherwertige Tätigkeit – Arbeitsvertragsänderung

Grundlage der Eingruppierung ist die gesamte, nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit (§ 12 Abs. 2 Satz 1 TVöD (Bund). Danach bestimmt sich die tarifliche Wertigkeit und damit auch kraft Tarifautomatik die Eingruppierung in eine bestimmte Entgeltgruppe. Damit ist zugleich die tarifliche Ebene des Direktionsrechts festgelegt. Der Arbeitgeber ist befugt, dem Arbeitnehmer...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 8.10 Reisezeiten (Absatz 10)

Im Unterschied zum TVöD (§ 44 Abs. 2 und 3 BT-V als Nachfolgeregelung zu § 17 Abs. 2 BAT) enthielt der TV-V bis zum 31.8.2020 keine Regelungen zu der Frage, ob und ggf. in welchem Umfang Reisezeiten als Arbeitszeit gelten und wie diese zu bezahlen sind. Dies haben die Tarifvertragsparteien bewusst unterlassen, um den Betrieben die Möglichkeit zu geben, insoweit auf ihre jewe...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Kommentierung zum Tarifvert... / 14.2.1 Anspruch auf Erholungsurlaub unter Fortzahlung des Arbeitsentgelts (Absatz 1 Satz 1)

Urlaub bedeutet die bezahlte Freistellung von der Arbeitspflicht zum Zwecke der Erholung des Arbeitnehmers. Diese Erholungsphase von der Arbeitszeit soll der Erhaltung bzw. Wiederherstellung der Arbeitskraft dienen. Der Urlaubsanspruch besteht aber auch dann, wenn der Arbeitnehmer in dem Urlaubsjahr nur eine geringe oder gar keine Arbeitsleistung erbracht hat, sofern er bei ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haftung / 1 Wer haftet?

Verantwortlichkeiten im betrieblichen Arbeits- und Gesundheitsschutz finden sich auf allen Unternehmensebenen: Der Unternehmer haftet z. B. aus seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht (§ 611 BGB) heraus dafür, dass der Arbeitnehmer nicht an seiner Gesundheit beschädigt wird, wenn er im Betrieb tätig ist. Er kann zudem deliktisch (§§ 823ff. BGB) haften, wenn er fahrlässig oder vor...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 2.39 § 32c EStG (Tarifglättung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft)

• 2020 Verfassungsmäßigkeit/Vereinbarkeit mit dem europäischen Beihilferecht/§ 32c EStG § 32c EStG wurde durch das JStG 2019 neu gefasst. § 32c a.F. ist nicht in Kraft getreten. § 32c EStG sieht für Land- und Forstwirte eine Tarifermäßigung auf Antrag vor. Hierdurch sollen die Folgen des globalen Klimawandels und die sich daraus ergebenden wirtschaftlichen Auswirkungen steuer...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Flucht- und Rettungswege im... / 8 Freihalten von Flucht- und Rettungswegen

Flucht- und Rettungswege im betrieblichen Alltag stets freizuhalten ist eine der nicht enden wollenden Aufgaben für alle an Sicherheitsfragen interessierten Personen im Betrieb. An folgende Punkte sollte man denken: Wegen der Notausgänge gibt es immer wieder Zielkonflikte zwischen Brandschutz- und anderen betrieblichen Interessen. Aus gegebenem Anlass (z. B. Schutz vor unbefu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Frankreich / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Uruguay / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Japan / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Marokko / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Tunesien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kanada / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Nordmazedonien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Montenegro / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Chile / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Türkei / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
USA / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Serbien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Korea / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Indien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Brasilien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Albanien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Quebec / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Australien / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Bosnien und Herzegowina / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Republik Moldau / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Kosovo / 2.2 Besondere Arbeitgeberpflichten

Arbeitsrechtlich sind bei einem Auslandsaufenthalt insbesondere die Anforderungen an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers, öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzregelungen sowie allgemeine öffentlich-rechtliche Vorgaben – insbesondere des Einreise- und Aufenthaltsrechts – auch des Entsendestaats zu beachten.[1]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Personalwesen / M. Arbeitszeugnis

Rz. 192 Der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis ergibt sich für Arbeitnehmer aus § 109 GewO (Gewerbeordnung), für sonstige Personen (z.B. den Geschäftsführer einer GmbH) aus § 630 BGB. Die Zeugniserteilung lässt sich zudem auch aus den allgemeinen Fürsorgepflichten des Arbeitgebers ableiten. Rz. 193 Gem. § 109 Abs. 1 S. 1 GewO hat der Arbeitnehmer erst mit Beendigung des Arbeitsv...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.9.3 Weitere Untersuchungen

Weitere Untersuchungen nach der Erstbeschäftigung sieht das JArbSchG zwingend nicht vor. Nach § 34 JArbSchG kann der Jugendliche sich erneut untersuchen lassen. Der Arbeitgeber soll ihn auf diese Möglichkeit hinweisen und darauf hinwirken, dass der Jugendliche die Bescheinigung über die weitere Nachuntersuchung vorlegt. Verletzt der Arbeitgeber seine Verpflichtungen, kann er...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freistellung von der Arbeit / 5.4 Freistellung zur Stellensuche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (§ 629 BGB, § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 SGB III)

Nach § 629 BGB hat der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Gewährung von Freizeit zur Stellensuche . Als Teil der den Arbeitgeber treffenden arbeitsvertraglichen Fürsorgepflicht ist der Arbeitnehmer freizustellen, um sich während des auslaufenden Arbeitsverhältnisses nach einem neuen Arbeitsplatz umzusehen. Ergänzt wir...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Kirchensteuer im Lohnsteuer... / 1.1 Religionszugehörigkeit als ELStAM

Die Kirchensteuerpflicht ist in allen Bundesländern an die Kirchenzugehörigkeit zu einer steuerberechtigten Religionsgemeinschaft und an den inländischen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt des Arbeitnehmers geknüpft. Die Staatsangehörigkeit ist ohne Bedeutung. Aus diesem Grund unterliegen beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, auch wenn sie die deutsche Staatsangehörig...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Entfernungspauschale / 3 Haftung

Erleidet der Arbeitnehmer auf der Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit seinem eigenen Kraftfahrzeug einen Unfall, so ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Sachschaden zu ersetzen. Der Weg ist allerdings durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Bei der Beförderung durch Werksbusse oder firmeneigene Fahrzeuge greift die gesetzliche Gefährdungs- und Ver...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zuschüsse / 1.4 Anspruch aufgrund des arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatzes

Der unter anderem aus Art. 3 Abs. 1 GG und aus der Treue- und Fürsorgepflicht des Arbeitgebers resultierende arbeitsrechtliche Gleichheitsgrundsatz gebietet, dass Arbeitnehmer nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich behandelt werden dürfen. Bezogen auf die Leistung von Zuschüssen bedeutet dies, dass eine unterschiedliche Behandlung bestimmter Gruppen der Belegschaft nur ...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Lohnsteuernachforderung / Arbeitsrecht

Führt ein Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung zu wenig Lohnsteuer an das Finanzamt ab, so hat er gegenüber dem betroffenen Arbeitnehmer einen arbeitsrechtlichen Anspruch auf Freistellung von drohenden Steuernachforderungen. Hat er die fehlende Lohnsteuer nachträglich entrichtet, so verwandelt sich dieser Freistellungsanspruch in einen Erstattungsanspruch. Wird der Arbeitgeber...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freistellung von der Arbeit / 2 Einvernehmlich vereinbartes Freistellungsrecht

Die Freistellung kann auf einer einvernehmlichen Vereinbarung eines Freistellungsrechts zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beruhen, sei es bezahlt oder unbezahlt.[1] Die Freistellungsvereinbarung kann auch konkludent geschlossen werden; auch die Auslegung bestimmter Formulierungen kann zu einer Freistellungsvereinbarung führen; dies kann beispielsweise in der Vereinbarung...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unbezahlter Urlaub / 2 Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf unbezahlten Sonderurlaub

Die Freistellung bei unbezahltem Urlaub muss stets in Absprache mit dem Arbeitgeber geschehen. Arbeitnehmer haben grundsätzlich keinen Anspruch auf unbezahlten Urlaub. Ausnahmen bestehen in den folgenden Fällen: Der Arbeitgeber muss in einigen Fällen aufgrund seiner Fürsorgepflicht unbezahlten Urlaub gewähren. Das ist immer dann der Fall, wenn der Mitarbeiter in eine Notsituat...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8.3 Besonderheiten bei der Aufnahme in die häusliche Gemeinschaft

Nach § 30 JArbSchG hat der Arbeitgeber besondere Fürsorgepflichten, wenn er einen Jugendlichen in seine häusliche Gemeinschaft aufnimmt. Er muss eine Unterkunft zur Verfügung stellen und für die erforderliche Pflege und ärztliche Behandlung bei Erkrankung sorgen, soweit diese nicht von einem Sozialversicherungsträger geleistet wird. Ein Jugendlicher ist dann in die häusliche Ge...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Geringfügige Beschäftigung ... / 5.1.1 Steuerrechtliche Behandlung geringfügig entlohnter Beschäftigungsverhältnisse

Das Entgelt aus einer geringfügig entlohnten Beschäftigung gehört stets zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dieser Arbeitslohn muss aber nicht nach Maßgabe der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) individuell versteuert werden, sondern es besteht auch die Möglichkeit der Pauschalierung der Lohnsteuer für Teilzeitbeschäftigte durch den Arbeitgeber. Diese Pauschalbe...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 2 Geltungsbereich

Das JArbSchG ist anwendbar, wenn der Beschäftigungsort im Bundesgebiet liegt, unabhängig von der Staatsangehörigkeit des Jugendlichen oder des Arbeitgebers (Territorialitätsprinzip). Praxis-Beispiel Arbeitsort im Bundesgebiet Die amerikanische Botschaft in Berlin stellt nach amerikanischem Arbeitsrecht eine junge Türkin als Auszubildende für den Beruf der Bürofachkraft ein. Es...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Personalwesen / V. Kein Beschwerdeinstrument

Rz. 88 Das Feedbackgespräch soll grds. nicht als Beschwerdeinstrument benutzt werden, da es dazu dienen soll, die Kanzlei und den entsprechenden Mitarbeiter voranzubringen. Eine Stellungnahme über das allgemeine Büroklima ist erlaubt, reden Sie jedoch nie schlecht über Kollegen oder lästern gar. Rz. 89 Eine einzige Ausnahme sei hier erlaubt, wenn Sie Opfer von Mobbing geworden...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8.2 Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Gefahrenunterweisung

Nach § 28a JArbSchG – die Umsetzung der ausdrücklichen Forderung in Art. 6 Abs. 2 RL 94/33/EG – hat der Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung Jugendlicher sowie bei wesentlicher Änderung der Arbeitsbedingungen die mit der Beschäftigung verbundenen Gefährdungen Jugendlicher zu beurteilen. Es handelt sich dabei um eine Maßnahme der Prävention, deren Umfang sich am Maßstab d...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8.4 Züchtigungsverbot

Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 JArbSchG besteht für denjenigen, der Jugendliche beschäftigt oder im Rahmen eines Rechtsverhältnisses gemäß § 1 JArbSchG beaufsichtigt, anweist und ausbildet, ein absolutes Züchtigungsverbot. Der Jugendliche soll in seiner Menschenwürde und in seiner Persönlichkeitsentwicklung geschützt werden. Das Verbot ist beschränkt auf die körperliche Züchtigung....mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8.5 Verbot der Abgabe von Alkohol und Tabak

Nach § 31 Abs. 2 Sätze 2 und 3 JArbSchG darf der Arbeitgeber an Jugendliche unter 16 Jahren keine alkoholischen Getränke abgeben. Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen überhaupt nicht mehr vom Arbeitgeber an Jugendliche abgegeben werden. Von diesem Verbot umfasst werden auch nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder e...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8.1 Gestaltung des Arbeitsplatzes Jugendlicher

Nach § 28 JArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitsstätte des Jugendlichen einschließlich der Maschinen, Werkzeuge und Geräte so zu gestalten, dass der Jugendliche nicht in seiner körperlichen oder seelischen Entwicklung beeinträchtigt werden kann. Die Regelung entspricht § 618 BGB. Bei der Umsetzung der Norm hat der Arbeitgeber insbesondere die mangelnde Erfahr...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Unbezahlter Urlaub / 1 Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis

Unbezahlter Urlaub ist eine vom Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber vereinbarte Freistellung von der Arbeit, jedoch ohne Fortzahlung der Bezüge. Während des unbezahlten Urlaubs (auch unbezahlter Sonderurlaub) ruhen die Hauptleistungspflichten auf beiden Seiten. Das heißt, der Arbeitgeber braucht kein Entgelt zu zahlen, der Arbeitnehmer ist nicht zur Arbeitsleistung verpflichtet...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jugendarbeitsschutz: Besond... / 4.8.6 Rauchverbot

Den Arbeitgeber trifft keine Rechtspflicht, speziell gegenüber Jugendlichen ein allgemeines Rauchverbot im Betrieb auszusprechen. Die Nichtraucherschutzregelung in § 5 ArbStättVO zwingt zu keinem umfassenden, speziell auf Jugendliche begrenzten Rauchverbot; die danach regelmäßig einzurichtenden Raucherbereiche dürfen auch von jugendlichen Rauchern benutzt werden. § 10 Jugends...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Freistellung von der Arbeit / 1 Freistellung als Ausnahme von der Pflicht zur Arbeitsleistung

Der Arbeitnehmer ist aufgrund des Arbeitsvertrags zur Arbeitsleistung verpflichtet. Allerdings kann der Arbeitnehmer in verschiedenen Fällen von seiner Arbeitspflicht freigestellt sein. Die Arbeitspflicht wird durch die Freistellung suspendiert, das Arbeitsverhältnis bleibt jedoch bestehen. Ohne Arbeitsleistung entfällt grundsätzlich der Lohnanspruch des Arbeitnehmers, es gil...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Dienstreise / 1 Verpflichtung zu Dienstreisen

Die Verpflichtung zur Durchführung von Dienstreisen kann sich aus dem Arbeitsvertrag sowie aus einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag ergeben. Sinnvoll ist die Aufnahme einer entsprechenden Regelung in den Arbeitsvertrag, welche dann weitere Details zur Durchführung enthalten sollte. Erforderlich ist eine ausdrückliche Vereinbarung allerdings nicht. Sie kann von ...mehr