Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verjährungserleichterungen (I).

Rn 5 Für die individualvertragliche Vereinbarung einer Verjährungserleichterung besteht nach I (nur) die Einschränkung, dass die Haftung wegen Vorsatzes (§ 276 Rn 6) nicht im Voraus erleichtert werden kann (BGH NZM 20, 60 [BGH 19.07.2019 - V ZR 75/18] Rz 42; München NJW 07, 227, 229 [OLG München 08.11.2006 - 34 Wx 45/06]). Damit wird der Grds des § 276 III ergänzt, wonach di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 980 BGB – Öffentliche Bekanntmachung des Fundes.

Gesetzestext (1) Die Versteigerung ist erst zulässig, nachdem die Empfangsberechtigten in einer öffentlichen Bekanntmachung des Fundes zur Anmeldung ihrer Rechte unter Bestimmung einer Frist aufgefordert worden sind und die Frist verstrichen ist; sie ist unzulässig, wenn eine Anmeldung rechtzeitig erfolgt ist. (2) Die Bekanntmachung ist nicht erforderlich, wenn der Verderb d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gesetzliche Folgen.

Rn 2 Fehlt eine Modernisierungsankündigung, ist sie unvollständig oder in erheblicher Weise fehlerhaft, was schon der Fall sein soll, wenn der Umfang der Duldungspflicht in einem Anhang der Modernisierungsankündigung unzutreffend beschrieben wird (LG Berlin ZMR 19, 275, 276; zw), läuft nach § 555d III 2 die Frist des § 555d III 1 nicht. Weitere Folge kann § 555d V sein. Auch...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Tod während des Abänderungsverfahrens.

Rn 18 Stirbt der antragstellende Ehegatte während des Abänderungsverfahrens, so endet grds das Verfahren. Die übrigen gem § 52 I iVm § 226 II FamFG antragsberechtigten Beteiligten haben jedoch die Möglichkeit, eine Fortsetzung des Verfahrens zu erreichen. Das Gericht hat sie darauf hinzuweisen, dass das Verfahren nur fortgesetzt wird, wenn sie dies innerhalb einer Frist von ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 2083 BGB – Anfechtbarkeitseinrede.

Gesetzestext Ist eine letztwillige Verfügung, durch die eine Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird, anfechtbar, so kann der Beschwerte die Leistung verweigern, auch wenn die Anfechtung nach § 2082 ausgeschlossen ist. Rn 1 Nach Ablauf der Frist des § 2082 hat der mit einem Vermächtnis oder einer Auflage Beschwerte ein Leistungsverweigerungsrecht aus § 2083, soweit er...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Fixgeschäft, II Nr 2.

Rn 31 Nach § 361 aF sollte der Gläubiger ohne weiteres zum Rücktritt berechtigt sein, wenn die Leistung ›genau zu einer fest bestimmten Zeit oder innerhalb einer fest bestimmten Frist‹ bewirkt werden sollte. Dieses ›Fixgeschäft‹ kehrt jetzt mit etwas anderer Formulierung in II Nr 2 wieder (dazu Dubovitskaya AcP 215, 581). Danach muss die Leistung nicht bloß frist- oder termi...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Bezugnahme.

Rn 2 Die Bezugnahme setzt voraus, dass das Inventar den Anforderungen der §§ 2002, 2003 entspricht (KG OLG 14, 295). Sie ist frist-, nicht aber formgebunden (MüKo/Küpper § 2003 Rz 2); sie kann daher durch einen Bevollmächtigten erfolgen, der seine Vollmacht nachreichen kann. Ist dem Erben bereits eine Inventarfrist gesetzt, kann die Vollmacht nur innerhalb dieser Frist beige...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 4 § 580a ist abdingbar (BGH ZMR 00, 593); es können längere und kürzere Fristen sowie andere Kündigungstage und -termine bestimmt werden. Für eine auf einen Schriftformmangel nach § 550 gestützte Kündigung gelten Vereinbarungen über eine längere als die gesetzliche Kündigungsfrist nicht, weil die Parteien sonst den durch § 550 bezweckten Schutz durch eine mündliche Verein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Leistungsfristen.

Rn 8 Durch Nr 1 soll die Verwendergegenseite in ihrer Dispositionsfreiheit geschützt und die Effektivität der ihr nach dem Gesetz zustehenden Sekundäransprüche sichergestellt werden (BGH NJW 84, 2469 [BGH 28.06.1984 - VII ZR 276/83]). Leistungsfristen iSv Nr 1 sind alle Fristen, die nach dem Inhalt der AGB verstrichen sein müssen, ehe die Leistung – bzw wichtige Nebenleistun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Zahlungsdienstleister des Zahlers ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Zahlungsbetrag spätestens am Ende des auf den Zugangszeitpunkt des Zahlungsauftrags folgenden Geschäftstags beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. 2Für Zahlungsvorgänge innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums, die nicht in Euro erfolgen, können ein Zahler und sein Z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Starrer Fristenplan.

Rn 11 Ein Fristenplan mit zu kurzen Fristen führt zur Gesamtunwirksamkeit der Vertragsklausel (Ddorf OLGR 07, 199, München NZM 07, 215, LG Berlin ZMR 03, 487; auch wenn nur für unbedeutenden Raumtyp LG Ddorf Info M 11, 467). Nach aA entfällt nur die Fristenregelung als solche; die entstehende Regelungslücke soll durch einen Rückgriff auf angemessene Fristen zu schließen sein...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Anderweitige Bestimmung.

Rn 6 Während der Schwebezeit entstehen jedoch keine Rechtsfolgen, die an das tatsächliche Bestehen einer Leistungspflicht anknüpfen. Der Geschäftsgegner gerät daher während der Zeit schwebender Unwirksamkeit des Vertrages mit seiner Leistungspflicht nicht in Verzug. Besteht seine Verpflichtung in einem Unterlassen, verwirkt er die Vertragsstrafe nicht nach § 339 S 2 (BGH Bec...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Norminhalt.

Rn 2 Der Erbeserbe soll sich über die ihm zugefallene Erbschaft informieren können und nach der sechswöchigen Ausschlagungsfrist über die Annahme/Haftungsbeschränkung entscheiden. Daher enden die genannten Fristen nicht vor Ablauf der Ausschlagungsfrist; sofern die Voraussetzungen der §§ 1995 III, 1996 I vorliegen, kann der Erbeserbe, unabhängig von der tatsächlichen Kenntni...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Kündigungszugang.

Rn 43 Die Kündigung wird mit Zugang beim Adressaten wirksam (§ 130 Rn 1 ff; zum Zugang per Einwurf-Einschreiben BAG NZA 24, 1135 [BAG 20.06.2024 - 2 AZR 213/23]; zur Zugangsvereitelung BAG NZA 15, 1183 [BAG 26.03.2015 - 2 AZR 483/14]). Die Beweislast trägt der Kündigende. Rn 44 Sie kann jederzeit zugestellt werden, auch zur Unzeit, zB am Heiligabend (vgl BAG NZA 86, 97 [BAG 1...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Ergänzende Vertragsauslegung bei Individualvereinbarungen.

Rn 23 Nach BGH (ZMR 13, 952) kann nicht nur ein Kündigungsausschluss im Wege der Individualvereinbarung auch für einen Zeitraum vereinbart werden, der über die bei einer allgemeinen Geschäftsbedingung höchstens zulässige Frist von vier Jahren deutlich hinausgeht, sondern auch bei Unwirksamkeit der vereinbarten Befristung sei im vertraglichen Regelungsgefüge eine Lücke einget...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Pflicht zur zügigen Bearbeitung.

Rn 21 Jedem Amtsträger obliegt die Amtspflicht, Anträge mit der gebotenen Beschleunigung zu bearbeiten und, sobald die Prüfung abgeschlossen ist, unverzüglich zu entscheiden (BGHZ 170, 260). Die zuständigen Stellen haben ferner die Amtspflicht, die zur Sachentscheidung berufene Behörde in den Stand zu setzen, ihre Sachentscheidung in angemessener Frist zu treffen (BGHZ 170, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Inventarerrichtung (Abs 1).

Rn 2 Erstreckt sich die Inventarerrichtung eines Miterben nicht allein auf seinen Erbteil, sind die Nachlassgläubiger hinreichend geschützt. Sofern noch keine unbeschränkte Haftung eingetreten ist, wirkt daher dieses Inventar auch für den oder die Miterben. Die Erklärung nach § 2004 ist daher nicht erforderlich (Grüneberg/Weidlich § 2063 Rz 1). Die eidesstattliche Versicheru...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen (allg).

Rn 11 Bei – vom Mieter zu beweisender (Koblenz WuM 12, 613 [OLG Koblenz 27.12.2011 - 5 U 839/11]) – Verweigerung der Erlaubnis kann der Mieter nach § 540 I 2 das Mietverhältnis außerordentlich mit gesetzlicher Frist kündigen, sofern nicht ein wichtiger Grund in der Person des Untermieters/Dritten gegeben ist. Dieses Sonderkündigungsrecht entfällt, wenn der benannte Untermiet...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 45 Satz 2 WEG).

Rn 15 Nach § 45 S 2 ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Versäumung beider Fristen des § 44 S 1 möglich (BGH ZMR 10, 126). Eine Wiedereinsetzung ist ferner in die Versäumung der rechtzeitigen Geltendmachung eines (weiteren) Anfechtungsgrundes möglich (str). Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem das Hindernis behoben ist, dh ab Kenntnis bzw Kennenmüssen der Nicht...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Abwendung eines Nachteils.

Rn 8 Der Nachteil kann ein rechtlicher oder ein tatsächlicher sein (BRDrs 168/20, 84). Die Nachteile müssen solche sein, die 1. nicht § 27 I Nr 1 unterfallen und 2. wegen ihrer Eilbedürftigkeit es nicht erlauben, eine Versammlung einzuberufen (BRDrs 168/20, 84; s.a. Hamm ZWE 11, 415, 416; BayObLG ZMR 04, 604). Bsp für tatsächliche Nachteile: Ausfall der Heizungsanlage, Brand...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Bedeutung.

Rn 1 Die Norm unterstellt das Mängelrecht einem eigenständigen Verjährungsregime (s Rühl AcP 207, 618–629 mwN). Sie gilt über die gesetzliche Überschrift ›Mängelansprüche‹ hinaus auch für die mängelrechtlichen Gestaltungsrechte (§ 437 Nr 2). Als wesentlichen Inhalt ersetzt sie die Regelverjährung des § 195 mit ihrer 3-Jahres-Frist, dem Beginn am Ende des Kalenderjahres und d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Begriffe.

Rn 3 Frist ist ein bestimmter oder jedenfalls bestimmbarer Zeitraum (BGH NJW 09, 3153, 3154). Die Abgrenzbarkeit kann sich aus der Verwendung von Zeiteinheiten (binnen … Monaten), der Festlegung von Anfangs- und Endpunkten (vom … bis zum …) oder auch aus unbestimmten Rechtsbegriffen (angemessen, unverzüglich – dazu BGH aaO) ergeben. Fristen müssen nicht zusammenhängend verla...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Erneute Auskunft.

Rn 9 Grds kann eine Auskunft erst nach Ablauf von zwei Jahren erneut verlangt werden. Die Frist beginnt bei einer rechtskräftigen Verurteilung mit dem Tag der letzten mündlichen Verhandlung zu laufen (Hambg FamRZ 84, 1142 [OLG Hamburg 24.09.1984 - 12 WF 123/84]; aA Kobl 79, 1021: Urteilsverkündung). Beim Vergleichsabschluss kommt es auf dessen Zeitpunkt an (Ddorf 93, 591). B...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift soll gewährleisten, dass das Opfer einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung in angemessener Frist ohne Erörterung von Gegenansprüchen des Schädigers zu seinem Recht kommt (BGH NJW-RR 88, 173; RGZ 154, 334, 339). Daneben wird verhindert, dass der Schädiger ggü seinem zahlungsschwachen Schuldner sanktionslos Rache üben kann (dies als ausschl Zweck sehend un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Überprüfungs- und Abnahmefrist.

Rn 7 Für den Fall, dass eine Entgeltforderung erst nach Überprüfung oder Abnahme der Gegenleistung zu erfüllen ist, bestimmt § 271a III, dass eine Frist von mehr als 30 Tagen für die Überprüfung oder Abnahme der Gegenleistung ausdrücklich vereinbart sein muss und nicht grob unbillig sein darf (Faust DnotZ 15, 644, 660).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rückausnahme.

Rn 9 Eine solche besteht nach § 2109 II für juristische Personen. Sind sie zu Nacherben eingesetzt, so kann sich die Frist von 30 Jahren nicht verlängern.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kündigungsfrist.

Rn 14 Durch die Kündigung nach § 573a wird die Kündigungsfrist, die sonst – vertraglich oder gesetzlich – bestehen würde, um drei Monate verlängert, § 573a I 2. Diese Regelung gilt nicht bei einer außerordentlichen Kündigung gem § 573d I mit gesetzlicher Frist (§ 573d II 2).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form. (2) Der Vermieter soll den Mieter auf die Möglichkeit, die Form und die Frist des Widerspruchs nach den §§ 574 bis 574b rechtzeitig hinweisen.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsfolgen.

Rn 24 Rechtsfolge von § 281 I 1, II, III ist die Ersatzfähigkeit des Schadens, der mit dem Erfüllungsanspruch konkurriert (s § 280 Rn 41). Dessen Vorrang wird beseitigt; der Schadensersatz tritt nunmehr neben den Erfüllungsanspruch (s Vor § 275 Rn 10). Dieser Vorgang ist irreversibel: Ist die Frist einmal verstrichen oder hat einmal Entbehrlichkeit vorgelegen, bleibt es – ab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Neue Inventarfrist.

Rn 9 Das Nachlassgericht kann, wenn kein Fall des I vorliegt, eine neue Inventarfrist (vgl § 1995 Rn 4) bestimmen, um das Inventar zu ergänzen. Die Frist zur Ergänzung des Inventars kann nach § 1994 nur auf Antrag eines Nachlassgläubigers oder des Erben (MüKo/Küpper § 2005 Rz 5) bestimmt werden.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Es handelt sich um eine Ordnungsvorschrift, die Nichtbeachtung hat keinen Einfluss auf Beginn und Lauf der Frist. (Grüneberg/Weidlich § 1999 Rz 1). Die Inventarfrist wird durch die unterbliebene Mitteilung weder unwirksam noch verlängert.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Voraussetzungen für die Kündigung aus wichtigem Grund (Abs 1, 3).

Rn 4 Der BGH hat bereits für vor dem 1.1.18 geschlossenen Bauverträge in stRspr entschieden, dass die Vertragsparteien den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen dürfen, wenn ihnen nicht zugemutet werden kann, den Vertrag unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles fortzusetzen (BGH BauR 96, 704; BauR 99, 1469 – Kündigung des Bes...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / cc) Erfüllen der Voraussetzungen des Satz 1

Rz. 641.6 [Autor/Stand] Erfüllen der Voraussetzungen i.S.d. Abs. 3 Satz 1. Ist eine tatbestandliche (Weiter-)Übertragung von Todes wegen gegeben (s. Rz. 641.2), ist weiter erforderlich, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 durch die betreffende Person oder, infolge aufeinanderfolgender unentgeltlicher Weiterübertragung zwischen natürlichen Per sonen von Todes wegen, durch d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Besondere Umstände, II Nr 3.

Rn 34 Anschließend an die konkreteren Tatbestände der Erfüllungsverweigerung und des Fixgeschäfts bringt II Nr 3 noch eine Generalklausel, gekennzeichnet durch eine Abwägung der beiderseitigen Interessen (ähnl §§ 281 II Alt 2, 286 II Nr 4). Als Anwendungsbsp wird in der Begründung das Just-in-time-Geschäft genannt (BTDrs 14/6040, 140). Doch ist dies wohl eher bei Nr 2 unterz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Bezweckt ist der Schutz des Erben gg eine unverschuldete (vgl § 17 FamFG) Versäumung der Inventarfrist. Dies kann etwa dann der Fall sein, wenn das Gericht fehlerhaft mitteilt, die Frist sei noch nicht verstrichen (Brandbg ZEV 20, 191).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Fristablauf.

a) Allgemeines. Rn 19 Nach Ablauf der Ausschlussfrist (Rn 17) kann der Mieter bereits benannte Gründe näher ausführen und präzisieren, aber grds keine neuen Gründe (s.a. Rn 16) einführen (LG Berlin GE 16, 1568). b) Fehlendes Verschulden für Fristablauf. Rn 20 Umstände, die eine Härte im Hinblick auf die Duldung oder die Mieterhöhung begründen, sind nach Fristablauf zum Schutz d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Nimmt der Besteller den Unternehmer wegen eines Überwachungsfehlers in Anspruch, der zu einem Mangel an dem Bauwerk oder an der Außenanlage geführt hat, kann der Unternehmer die Leistung verweigern, wenn auch der ausführende Bauunternehmer für den Mangel haftet und der Besteller dem bauausführenden Unternehmer noch nicht erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung be...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Kommt der Unternehmer seiner fälligen Verpflichtung zur Bereitstellung des digitalen Produkts auf Aufforderung des Verbrauchers nicht unverzüglich nach, so kann der Verbraucher den Vertrag beenden. 2Nach einer Aufforderung gemäß Satz 1 kann eine andere Zeit für die Bereitstellung nur ausdr vereinbart werden. (2) 1Liegen die Voraussetzungen für eine Beendigung des Vertra...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. VOB/B.

Rn 10 Teil B der VOB (ebenso die VOL) enthält Vertragsbedingungen, die auf die Besonderheiten der zu erbringenden Leistung abgestimmt sind und einen (im Wesentlichen) ausgewogenen Ausgleich der Beteiligteninteressen gewährleisten (BGHZ 86, 135). Sie bezieht sich grds nur auf Bauleistungen, so dass die in einem Generalunternehmervertrag zusätzlich übernommenen Architekten- un...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Mieter ist ohne die Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch der Mietsache einem Dritten zu überlassen, insbesondere sie weiter zu vermieten. 2Verweigert der Vermieter die Erlaubnis, so kann der Mieter das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen, sofern nicht in der Person des Dritten ein wichtiger Grund vorliegt. (2) Überlä...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Kündigung bei Volljährigkeit, IV.

Rn 6 IV 1 knüpft nur an die Vollendung des 18. Lebensjahres an, mehr ist nicht erforderlich. IV 2 enthält Ausn. Die Frist des IV 3 beginnt gem § 187 I und endet gem § 188 II Fall 2. War der Minderjährige nicht wirksam Gesellschafter geworden, ist eine Kündigung bei Volljährigkeitseintritt überflüssig; er konnte wegen seiner Minderjährigkeit auch nicht Teil einer fehlerhaften...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Anwachsung (S 2).

Rn 3 Die übrigen Berechtigten können anstelle des nicht Interessierten den Erwerb im Ganzen durchführen. Wann ein ›nicht ausüben‹ des Rechts anzunehmen ist, richtet sich nach den Vereinbarungen im Innenverhältnis; im Zw muss jedem Wiederkaufsberechtigten eine Frist zur Ausübung gesetzt werden (HP/Faust Rz 4).mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Sollvorschrift ergänzt § 1994. Auf Antrag eines Gläubigers ist iRd § 2005 II eine Neubestimmung der Frist möglich (NK-BGB/Odersky § 1995 Rz 1). Dem Nachlasspfleger kann bei unbekanntem Erbe keine Inventarfrist gesetzt werden, § 2012. Rn 2 Bevor das Nachlassgericht die gesetzliche Mindestfrist anordnet, hat es den Erben anzuhören.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 11 Zahlt der Verbraucher innerhalb der ihm gesetzten Nachfrist den rückständigen Betrag, entfallen die Kündigungsvoraussetzungen. Es genügt, dass die Leistungshandlung fristgerecht vorgenommen wird; wenn der Leistungserfolg erst nach Fristende eintritt, ist dies unschädlich (vgl BGHZ 12, 267, 269; Bülow/Artz Rz 33). Auch bei Fristüberschreitung durch den Verbraucher ist e...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anfechtungsfrist.

Rn 1 Der Erblasser kann nur innerhalb der einjährigen Ausschlussfrist (I), der Vertragspartner seine Annahmeerklärung gem §§ 119, 123 innerhalb der Frist der §§ 121, 124 anfechten. Für Anfechtungsberechtigte gem § 2080 gilt § 2082. Eine Fristversäumung ist vAw zu beachten. Berechnung: §§ 187 ff.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 6 Die Willenserklärung ist in der Frist des § 121 anfechtbar. Der Anfechtende haftet nach § 122, der Bote oder die Einrichtung nach dem jeweiligen Innenverhältnis, s.a. §§ 40 f TKG, § 7 TKV. Bei bewusst unrichtiger Übermittlung ist eine deliktische Haftung sowohl ggü dem Absender als auch dem Empfänger möglich, ggf aber auch nach §§ 280 I, III, 282, 311 II, 241 II.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Verkauft ein Miterbe seinen Anteil an einen Dritten, so sind die übrigen Miterben zum Vorkauf berechtigt. (2) 1Die Frist für die Ausübung des Vorkaufsrechts beträgt zwei Monate. 2Das Vorkaufsrecht ist vererblich.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Ist ein in Gütergemeinschaft lebender Ehegatte Erbe und gehört die Erbschaft zum Gesamtgut, so ist die Bestimmung der Inventarfrist nur wirksam, wenn sie auch dem anderen Ehegatten gegenüber erfolgt, sofern dieser das Gesamtgut allein oder mit seinem Ehegatten gemeinschaftlich verwaltet. 2Solange die Frist diesem gegenüber nicht verstrichen ist, endet sie auch nicht de...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Verwalter ist gegenüber der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer berechtigt und verpflichtet, die Maßnahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu treffen, die (2) Die Wohnungseigentümer können die Rechte und Pflich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Vorübergehende Abwesenheit im regulären Rückkehrzeitraum (Abs. 3 Satz 1)

Rz. 579 [Autor/Stand] Beruhen auf vorübergehender Abwesenheit. Die personenbezogenen Voraussetzungen verlangen, dass die Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht (§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) "auf einer nur vorübergehenden Abwesenheit des Steuerpflichtigen beruht" und der Steuerpflichtige innerhalb von sieben Jahren (regulärer Rückkehrzeitraum) wieder unbeschränkt steuerpflic...mehr