Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift schützt den Erben vor sehr später Inanspruchnahme eines Gläubigers (Prot V 795) durch nachlässige oder verhinderte Nachlassgläubiger (Kobl FamRZ 19, 395) und gilt nach § 2144 auch für den Nacherben. Verliert der Erbe vor Ablauf der Frist sein Haftungsbeschränkungsrecht nach § 2013 I, kann er die Verschweigungseinrede nicht mehr geltend machen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Die Pflichten nach Abs 3.

Rn 5 Der Erwerber hat das – abdingbare (BGH WM 71, 1248) – Recht, vom Veräußerer zu verlangen, dass dieser dem Gläubiger die Schuldübernahme mitteilt u so die 6-Monats-Frist in Gang setzt, ihn ferner über die Erteilung bzw Verweigerung der Genehmigung informiert. Die Verletzung dieser Pflichten ist geeignet, Schadensersatzansprüche auszulösen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Inhalt.

Rn 6 Der Inhalt des Inventars ist in § 2001 festgelegt. Eine Frist für die Errichtung ist nicht zu beachten. Es wird weder durch die Nachlassverwaltung (KGJ 42, 94) noch durch das -insolvenzverfahren ausgeschlossen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Für die in Gesetzen, gerichtlichen Verfügungen und Rechtsgeschäften enthaltenen Frist- und Terminsbestimmungen gelten die Auslegungsvorschriften der §§ 187 bis 193.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Das Recht des Erben, die Erbschaft auszuschlagen, ist vererblich. (2) Stirbt der Erbe vor dem Ablauf der Ausschlagungsfrist, so endigt die Frist nicht vor dem Ablauf der für die Erbschaft des Erben vorgeschriebenen Ausschlagungsfrist. (3) Von mehreren Erben des Erben kann jeder den seinem Erbteil entsprechenden Teil der Erbschaft ausschlagen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Verlangt der Reisende Abhilfe, hat der Reiseveranstalter den Reisemangel zu beseitigen. Er kann die Abhilfe nur verweigern, wenn sie (2) Leistet der Reiseveranstalter vorbehaltlich der Ausnahmen des Absatzes 1...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Fälligkeitsregel (Abs 4).

Rn 14 § 650g IV modifiziert für den Bauvertrag die Fälligkeitsregeln des § 641 I 1, wonach die Vergütung bei der Abnahme des Werkes zu entrichten ist. Nun stellt IV 1 fest, dass die Fälligkeit des Werklohnanspruchs zusätzlich von der Erteilung einer prüffähigen Schlussrechnung durch den Unternehmer abhängt. Damit greift der Gesetzgeber den Grundgedanken des § 16 Abs 3 VOB/B ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / V. Willenserklärung/geschäftsähnliche Erklärung.

Rn 8a Ob es sich bei der Modernisierungsankündigung um eine Willenserklärung oder eine geschäftsähnliche Erklärung handelt, ist str (ohne Stellungnahme BGH ZMR 21, 723 Rz 19). In beiden Fällen sind die Vorschriften zur Auslegung von Willenserklärungen (direkt oder zumindest entspr) anwendbar (BGH ZMR 21, 723 Rz 19). Für Willensmängel gilt nichts anderes.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Voraussetzungen.

Rn 2 Das Vorkaufsrecht ist bis zur Übertragung des Anteils auf den Käufer ggü dem Verkäufer auszüben, danach ist allein der Käufer für die Ausübungserklärung empfangszuständig. Sie muss, ebenso wie die übrigen Voraussetzungen für die Ausübung des Vorkaufsrechts, innerhalb der Frist des § 2034 II 1 vorliegen. Der Veräußerer ist nicht mehr zuständig.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist bei dem Pachtverhältnis über ein Grundstück oder ein Recht die Pachtzeit nicht bestimmt, so ist die Kündigung nur für den Schluss eines Pachtjahrs zulässig; sie hat spätestens am dritten Werktag des halben Jahres zu erfolgen, mit dessen Ablauf die Pacht enden soll. (2) Dies gilt auch, wenn das Pachtverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist gekündigt werde...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / O. Gewerberaummiete.

Rn 168 Auf Mietverträge über Gewerberaum ist § 556 nicht anwendbar (BGH ZMR 20, 638 Rz 24; NJW 10, 1065 Rz 18) – auch nicht entspr. Es gilt nach hM aber Folgendes: Die Mietvertragsparteien müssen eine Vereinbarung schließen, dass der Mieter die Betriebs- und/oder Verwaltungs- und/oder Instandhaltungskosten (Nebenkosten) zu tragen hat (BGH ZMR 20, 638 Rz 13). Es bedarf einer a...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Verfahren.

Rn 18 Für Gewaltschutzsachen ist das Familiengericht zuständig (§§ 23a I 1 GVG, 111 Nr 6, 210 FamFG). Das Verfahren bestimmt sich einheitlich nach dem FamFG, insb §§ 210 ff FamFG, wobei Anträge nach § 1361b BGB und § 1 in einem Verfahren verhandelt und entschieden werden können (Nürnbg FamRZ 21, 1799) Vergleiche sollten wegen der sonst fehlenden Sanktionsmöglichkeit nach § 4...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Auf den Lauf der Inventarfrist und der im § 1996 Abs. 2 bestimmten Frist von zwei Wochen finden die für die Verjährung geltenden Vorschriften des § 210 entsprechende Anwendung.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Wird der Erbe nicht innerhalb einer den Umständen entsprechenden Frist ermittelt, so hat das Nachlassgericht festzustellen, dass ein anderer Erbe als der Fiskus nicht vorhanden ist. (2) Die Feststellung begründet die Vermutung, dass der Fiskus gesetzlicher Erbe sei.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1170 BGB – Ausschluss unbekannter Gläubiger.

Gesetzestext (1) 1Ist der Gläubiger unbekannt, so kann er im Wege des Aufgebotsverfahrens mit seinem Recht ausgeschlossen werden, wenn seit der letzten sich auf die Hypothek beziehenden Eintragung in das Grundbuch zehn Jahre verstrichen sind und das Recht des Gläubigers nicht innerhalb dieser Frist von dem Eigentümer in einer nach § 212 Abs. 1 Nr. 1 zum Neubeginn der Verjäh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 § 575a I betrifft ein Mietverhältnis, das auf bestimmte Zeit eingegangen ist, aber außerordentlich mit gesetzlicher Frist gekündigt werden kann. Es gelten – abgesehen von der Kündigung ggü dem Erben des Mieters nach § 564 – gem § 575a II die §§ 573 und 573a entspr.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Beendigung des Darlehensvertrages.

Rn 66 Die Beendigung eines Darlehensvertrags erfolgt außer durch Anfechtung, Widerruf o Aufhebung va durch Kündigung, wobei auch eine Teilkündigung möglich sein kann (BGHZ 96, 275, 280 ff; NJW 99, 2269, 2270; Celle WM 10, 402, 404). Vor Valutierung, also vor Auszahlung der Darlehensvaluta kann entgegen heute wohl hM keine ordentliche Kündigung erfolgen (arg § 490 I; aA etwa ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Einzelheiten zum Rücktritt (Nr 3).

Rn 9 Sind die Werkleistungen des Unternehmers mangelhaft (§ 633 II), ergeben sich die weiteren Bestimmungen für den Rücktritt vom Vertrag und die hieran geknüpften Rechtsfolgen über die Verweisungsnorm des § 634 Nr 3 aus den Vorschriften des allg Schuldrechts in §§ 323, 326 V und 346 ff. Die Frist nach § 323 I kann nicht vor Fälligkeit der Leistung gesetzt werden; bis dahin ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 6 Mit die größten Probleme bei der Anwendung des AGG bereitet die Rechtsfolge der Benachteiligung. Rn 7 a) Grds ist die benachteiligende Vereinbarung, Regelung oder Maßnahme gem § 134 BGB iVm I nichtig; II regelt dies klarstellend für Vereinbarungen. Bei einseitigen Maßnahmen wie Widerruf, Leistungsbestimmungen, Weisungen etc ist die Unwirksamkeit auch nicht problematisch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Stirbt der Mieter, so ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Frist erfasst Anfechtungen nach den §§ 119, 120. Sie gilt auch für die Anfechtung der Anfechtung der Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft (BGH NJW 15, 2729 [BGH 10.06.2015 - IV ZB 39/14]).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wird ein Mietvertrag für eine längere Zeit als 30 Jahre geschlossen, so kann jede Vertragspartei nach Ablauf von 30 Jahren nach Überlassung der Mietsache das Mietverhältnis außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. 2Die Kündigung ist unzulässig, wenn der Vertrag für die Lebenszeit des Vermieters oder des Mieters geschlossen worden ist.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Da sowohl Nachlassverwaltung als auch das Nachlassinsolvenzverfahren eine ordnungsgemäße Aufnahme des Nachlasses und die Befriedigung der Gläubiger sichern, ist die Inventaraufnahme überflüssig. Endet das Verfahren durch Einstellung mangels Masse (Stuttg FamRZ 95, 57) oder ist die Nachlassverwaltung ordnungsgemäß durchgeführt, ist eine neue Frist auf Antrag des Erben mö...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Ausschlussgründe.

Rn 3 Die Vorschrift schließt eine Rückforderung in drei Fällen aus: Rn 4 1. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Herbeiführung der Bedürftigkeit des Schenkers (I Alt 1). Bsp sind Verschwendung, Glücksspiel, unseriöse Spekulation (BGH NJW 03, 1384). Weitere Voraussetzung ist, dass der Schenker seine Bedürftigkeit nachträglich herbeigeführt hat und dies für den Beschenkten ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Eigenbesitz.

Rn 2 Der Erwerber muss unmittelbarer oder mittelbarer Eigenbesitzer (§ 872) des Grundstücks sein. Die Bösgläubigkeit des Eigenbesitzers schadet nicht (HP/Grün Rz 2; anders § 937 II). Der Eigenbesitz muss 30 Jahre bestanden haben, wobei die Frist nach §§ 939 ff berechnet wird. Bei Rechtsnachfolge gilt § 943.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Zusammenhang von Produktmangel und fehlender Aktualisierung

Rn 16 Liegen die Voraussetzungen aus Nr 1 und 2 vor, haftet der Unternehmer nach II nicht für solche Produktmängel, die auf das Fehlen der bereitgestellten, aber vom Verbraucher nicht innerhalb einer angemessenen Frist installierten Aktualisierung zurückzuführen sind.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Teilhaftung.

Rn 6 Die Teilhaftung tritt erst nach Ablauf der den Gläubigern gesetzten Frist und nach der Nachlassteilung ein (Grüneberg/Weidlich § 2061 Rz 2). Bei einer Teilung vor Fristablauf tritt die Teilhaftung erst mit Fristablauf ein, sofern die Aufforderung vor der Teilung erlassen wurde (str; Soergel/Lettmaier § 2061 Rz 7; aA RGRK/Kregel § 2061 Rz 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Wird bei der Übergabe eines Betriebs im Wege der vorweggenommenen Erbfolge ein zugepachtetes Grundstück, das der Landwirtschaft dient, mit übergeben, so tritt der Übernehmer an Stelle des Pächters in den Pachtvertrag ein. 2Der Verpächter ist von der Betriebsübergabe jedoch unverzüglich zu benachrichtigen. 3Ist die ordnungsmäßige Bewirtschaftung der Pachtsache durch den Übe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Mängel an Baumaterialien (lit b).

Rn 17 Die praktisch sehr bedeutsame Norm erweitert den Geltungsbereich der 5-Jahres-Frist. Sie hat 3 Voraussetzungen: (1) (a) Qualifizierung als üblicherweise für ein Bauwerk (s BGH NJW 16, 2645 [BGH 24.02.2016 - VIII ZR 38/15] Rz 44f) verwendete Sache, zB Baustoff wie Zement, Ziegel, Bauteil wie Fenster, Rohre, Fertigbauelemente (Forster NZBau 07, 479, 480), technisches Agg...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Schutzzweck.

Rn 2 Die Vorschrift dient dem Schutz des Erben vor der Versäumung der Inventarfrist durch den jeweiligen gesetzlichen Vertreter, indem das Nachlassgericht verpflichtet wird, das Betreuungs- bzw Familiengericht über die Bestimmung einer Inventarfrist zu informieren. Das Betreuungs- bzw Familiengericht hat dann vAw auf die Einhaltung der Frist zu achten (MüKo/Küpper § 1999 Rz ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift ergänzt die §§ 1996, 1995, indem § 1952 II auf die Frist zur Inventarerrichtung übertragen wird (MüKo/Küpper § 1998 Rz 1).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Der Anfechtungsberechtigte kann frei entscheiden, ob er das Gestaltungsrecht ausübt. Um die daraus resultierende Rechtsunsicherheit zu begrenzen, bestimmt § 121 I, II im allg Verkehrsschutzinteresse Ausschlussfristen, nach deren Ablauf das Anfechtungsrecht erlischt. Im Gerichtsverfahren ist die Einhaltung der Frist vAw zu berücksichtigen (RGZ 110, 34).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / a) Allgemeines.

Rn 19 Nach Ablauf der Ausschlussfrist (Rn 17) kann der Mieter bereits benannte Gründe näher ausführen und präzisieren, aber grds keine neuen Gründe (s.a. Rn 16) einführen (LG Berlin GE 16, 1568).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Setzt der Mieter nach Ablauf der Mietzeit den Gebrauch der Mietsache fort, so verlängert sich das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit, sofern nicht eine Vertragspartei ihren entgegenstehenden Willen innerhalb von zwei Wochen dem anderen Teil erklärt. 2Die Frist beginntmehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Sind mehrere Personen im Sinne des § 563 gemeinsam Mieter, so wird das Mietverhältnis beim Tod eines Mieters mit den überlebenden Mietern fortgesetzt. (2) Die überlebenden Mieter können das Mietverhältnis innerhalb eines Monats, nachdem sie vom Tod des Mieters Kenntnis erlangt haben, außerordentlich mit der gesetzlichen Frist kündigen. (3) Eine abweichende Vereinbarung zu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Keine Nacherfüllung, I Nr 2.

Rn 4 Der Verbraucher kann den Vertrag auch dann beenden, wenn der Unternehmer seiner Pflicht zur Nacherfüllung aus § 327l I nicht nachkommt. Dies gilt insb auch dann, wenn die Nacherfüllung nicht innerhalb einer angemessenen Frist erfolgt oder die Durchführung erhebliche Unannehmlichkeiten für den Verbraucher bringt (§ 327l I 2).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Unverzüglich.

Rn 4 Die Anfechtung gem § 121 I 1 muss unverzüglich, dh ohne schuldhaftes Zögern erfolgen. Diese Legaldefinition gilt für das Bürgerliche Recht, §§ 111 2, 149 1, 174 1, 230 III, 318 II, 352, 353, 374 II, 384 II, 396 I, 410 I, 469 I, 536c I, 543 II 3, 625, 650 II, 663, 727 II, 777 I, 789, 960 II, 961, 965 I, 978 I, 1042, 1160 II, 1166, 1218 II, 1220 II, 1241, 1285 II, 1799 I,...mehr

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Entgeltfortzahlung: Pflicht... / 1.2.2 Zeitpunkt des Nachweises

Für den Fall, dass das eAU-Verfahren nicht gilt, sieht § 5 Abs. 1 Satz 2 EFZG als Regelfall vor, dass der Arbeitnehmer den papierenen Nachweis an dem Arbeitstag erbringt, der auf die ersten 3 Kalendertage der Arbeitsunfähigkeit folgt. Die Berechnung dieser Frist kann im Einzelfall problematisch werden. Praxis-Beispiel Beschäftigung nur an einzelnen Arbeitstagen Der Arbeitnehme...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 382 BGB – Erlöschen des Gläubigerrechts.

Gesetzestext Das Recht des Gläubigers auf den hinterlegten Betrag erlischt mit dem Ablauf von 30 Jahren nach dem Empfang der Anzeige von der Hinterlegung, wenn nicht der Gläubiger sich vorher bei der Hinterlegungsstelle meldet; der Schuldner ist zur Rücknahme berechtigt, auch wenn er auf das Recht zur Rücknahme verzichtet hat. Rn 1 Die Vorschrift betrifft den öffentlich-rech...mehr

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zfs 09/2025, Die dem Kfz-Ha... / VI. Fazit

Dem Versicherer steht bei der Bearbeitung eines Verkehrsunfalls nach der derzeitigen obergerichtlichen Rechtsprechung eine Prüffrist von 4 bis 6 Wochen zu, wobei sich diese Frist in Sonderfällen verlängern kann. Klagt der Geschädigte verfrüht, sind ihm die Kosten des Verfahrens aufzuerlegen. Autor: RA Falk H. Böhm, FA für Verkehrsrecht und Versicherungsrecht, Köln zfs 9/2025, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Lebt der für tot erklärte Ehegatte noch, so kann unbeschadet des § 1319 sein früherer Ehegatte die Aufhebung der neuen Ehe begehren, es sei denn, dass er bei der Eheschließung wusste, dass der für tot erklärte Ehegatte zum Zeitpunkt der Todeserklärung noch gelebt hat. 2Die Aufhebung kann nur binnen eines Jahres begehrt werden. 3Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in d...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Weisung.

Rn 2 Unter einer Weisung (gesetzlich nicht definiert) ist eine einseitige Anordnung des Auftraggebers an den Beauftragten zu verstehen, welche die Ausführung des Auftrags konkretisiert (Art und Weise). Sie ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung und kann auch nach Vertragsschluss abgegeben werden. Abzugrenzen ist die Weisung von der bloßen Empfehlung, die zw...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Rechtsfolge.

Rn 2 Fehlt bei Vornahme des Geschäfts durch den Betreuer die gerichtliche Genehmigung, so führt dies bei einseitigen Rechtsgeschäften zur Nichtigkeit (§ 1858 I). Verträge sind bis zur Genehmigung durch das BtG schwebend unwirksam (I 1). Eine bereits erteilte Genehmigung wird erst wirksam, wenn der Vormund von ihr Gebrauch macht. Es handelt sich um zwingendes Recht, das nicht...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Ausschlussfrist, § 124 III.

Rn 7 Spätestens mit Ablauf von zehn Jahren nach Abgabe – nicht Zugang – der Willenserklärung erlischt das Anfechtungsrecht. Die Frist wird durch § 21 III VVG nicht verdrängt (BGH NJW 16, 394 [BGH 25.11.2015 - IV ZR 277/14]). Sie kann weder unterbrochen noch gehemmt werden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Analoge Anwendung im Öffentlichen Recht.

Rn 4 Vgl § 194 Rn 4. Der Zweck der Verjährung (§ 194 Rn 3) besteht im Öffentlichen Recht gleichermaßen und grds selbst dann, wenn Gläubiger und Schuldner juristische Personen des Öffentlichen Rechts sind. Nach welchen Regeln sich hier die Verjährung richtet, wenn spezielle Vorschriften des einschlägigen Fachrechts fehlen, ist im Wege der Analogie zu entscheiden. Dabei ist na...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Das Pachtverhältnis endet mit dem Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist. 2Es verlängert sich bei Pachtverträgen, die auf mindestens drei Jahre geschlossen worden sind, auf unbestimmte Zeit, wenn auf die Anfrage eines Vertragsteils, ob der andere Teil zur Fortsetzung des Pachtverhältnisses bereit ist, dieser nicht binnen einer Frist von drei Monaten die Fortsetzung ab...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1028 BGB – Verjährung.

Gesetzestext (1) 1Ist auf dem belasteten Grundstück eine Anlage, durch welche die Grunddienstbarkeit beeinträchtigt wird, errichtet worden, so unterliegt der Anspruch des Berechtigten auf Beseitigung der Beeinträchtigung der Verjährung, auch wenn die Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist. 2Mit der Verjährung des Anspruchs erlischt die Dienstbarkeit, soweit der Bestand ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs gem § 543 II Nr 1.

Rn 9 Der Mieter hat ein fristloses Kündigungsrecht, wenn ihm der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz bzw tw nicht gewährt oder wieder entzogen wird. Ein vertragswidriger Gebrauch ist nicht geschützt. Die Nichtgewährung kann auf einem Sach- oder Rechtsmangel (BGH NJW 17, 1104 [BGH 02.11.2016 - XII ZR 153/15]), dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, teilweiser Nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundsätzliches.

Rn 1 Die zulasten des Mieters nicht abdingbare (§ 574b III) Norm entspricht § 556a V, VI aF ohne inhaltliche Änderungen. Sie regelt die Formalien des mieterseitigen Kündigungswiderspruchs. Die Form erfüllt Beweisfunktion und soll leichtfertige Widersprüche verhindern, während die Frist dem Vermieter Klarheit verschaffen soll, ob der gekündigte Mieter räumen wird.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeines.

Rn 11 Die Tagesordnungspunkte und die vorgesehenen Beschl müssen so genau bezeichnet sein, dass die WEigtümer verstehen und überblicken können, was in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht erörtert und beschlossen werden soll und welche Auswirkungen der vorgesehene Beschl hat (BGH ZMR 13, 975 = NJW 13, 3098 Rz 22; ZMR 12, 380 = NZM 12, 275 Rz 9). Die Bezeichnung muss so sei...mehr