Fachbeiträge & Kommentare zu Frist

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Ansprüche aus dem BGB.

Rn 2 Sofern nicht durch G oder Vereinbarung eine kürzere oder längere Frist bestimmt ist, ergreift die Regelverjährung grds alle privatrechtlichen Ansprüche (§ 194 Rn 4; Einheitsverjährung). Sie gilt sowohl für Primär- wie auch für Sekundärleistungsansprüche. Abweichende gesetzliche Bestimmungen finden sich in den Regelungen des Verjährungsrechts selbst und auch bei den gese...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Durchgriffsfälligkeit (Abs 2).

Rn 10 § 641 II geht von gestuften Vertragsverhältnissen (›Leistungskette‹) aus, in denen der Besteller (Hauptunternehmer) seinem Auftraggeber (Bauherr) Werkleistungen schuldet, die er aufgrund selbstständiger Vertragsbeziehungen zum (Sub-)Unternehmer zumindest tw von diesem erbringen lässt. Die Regelungen zur Durchgriffsfälligkeit sollen der widersprüchlichen Vertragspraxis ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Form.

Rn 8 § 555c I 1 verlangt Textform (§ 126b). Die Ankündigung muss grds in einem Schreiben erfolgen; geringfügige spätere Nachbesserungen sind aber zulässig (BayObLG NJW-RR 01, 300; LG München I ZMR 09, 453; str).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Norm zeigt, dass zwischen Ersitzung und Verjährung durchaus Parallelen bestehen. Im Grundsatz wird bei der Berechnung der Frist des § 937 I auf die allg Tatbestände einer Hemmung gem §§ 203, 204 verwiesen. Darüber hinaus ist durch II eine stark erweiterte Verweisung auf weitere Hemmungstatbestände vorgenommen worden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

1Treten beim Tod des Mieters keine Personen im Sinne des § 563 in das Mietverhältnis ein oder wird es nicht mit ihnen nach § 563a fortgesetzt, so wird es mit dem Erben fortgesetzt. 2In diesem Fall ist sowohl der Erbe als auch der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis innerhalb eines Monats außerordentlich mit der gesetzlichen Frist zu kündigen, nachdem sie vom Tod des Mi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Ablaufhemmung.

Rn 5 Die in S 2 geregelte Ablaufhemmung dient va dazu, verjährungshemmende Verhandlungen auch noch zu einem Zeitpunkt zu ermöglichen, zu dem der Ablauf der Verjährung unmittelbar bevorsteht. Ansonsten könnte ein Gläubiger durch einen plötzlichen Abbruch der Verhandlungen durch den Schuldner in zeitliche Bedrängnis geraten. Auch wenn die ursprüngliche Frist nur noch geringere...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Verjährung.

Rn 15 Die Verjährungsregelung ist mit der Aufhebung des IV zum 1.1.10 den allgemeinen familienrechtlichen Verjährungsregelungen angepasst worden. Es gilt jetzt die 3-jährige Regelverjährung (§ 195), die mit Ablauf des Jahres zu laufen beginnt, indem der Anspruch entstanden ist, wobei die Verjährung von Auskunfts- und Leistungsanspruch gleichzeitig beginnt (BGH FamRZ 18, 581)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Neuerstellung.

Rn 6 Nach vier Jahren ist der qualifizierte Mietspiegel gem § 558d II 3 nach Maßgabe von Rn 4a, 4b neu zu erstellen. Ein Vorhaben, diese Frist zu verlängern (BTDrs 19/26918, 23), hat sich nicht durchgesetzt (BTDrs 19/31106, 6). Maßgeblich ist nach § 558d II 4 der Stichtag, zu dem die Daten für den Mietspiegel erhoben wurden.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 575a I betrifft außerordentliche Kündigungen mit gesetzlicher Frist gem §§ 540 I, 544, 563 IV, 563a II, 564, 580, 1056 II, 2135, § 30 II ErbbRG, §§ 109, 111 InsO und § 57a ZVG.mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

Hat ein Privatgläubiger eines Gesellschafters, nachdem innerhalb der letzten sechs Monate eine Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Gesellschafters ohne Erfolg versucht wurde, aufgrund eines nicht bloß vorläufig vollstreckbaren Schuldtitels die Pfändung des Anteils des Gesellschafters an der Gesellschaft erwirkt, kann er dessen Mitgliedschaft gegenüber der Ges...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Außerordentliche Kündigung.

Rn 22 Eine vorzeitige Vertragsauflösung durch außerordentliche Kündigung ist durch außerordentliche befristete Kündigung sowie durch außerordentliche fristlose Kündigung möglich. Rn 23 § 109 I InsO regelt einen derartigen Fall der außerordentlichen befristeten Kündigung (beachte für Wohnraummiete 109 2 InsO: An die Stelle der Kündigung tritt hier jetzt die Erklärung des Insol...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Überblick.

Rn 5 Der qualifizierte Mietspiegel ist nach § 558d II 1 im Abstand von zwei Jahren der Marktentwicklung anzupassen (s.a. §§ 23, 23 MsV). Maßgeblich ist nach § 558d II 4 der Stichtag, zu dem die Daten für den Mietspiegel erhoben wurden. Ein Vorhaben, die Frist zu verlängern (BTDrs 19/26918, 23), hat sich nicht durchgesetzt (BTDrs 19/31106, 5).mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtsfolge.

Rn 13 Liegen die Voraussetzungen des II vor, ist der Ablauf der in § 1566 bestimmten Frist weder unterbrochen noch gehemmt. Dasselbe gilt über den Wortlaut der Norm hinaus auch für den Ablauf der Mindesttrennungsdauer des § 1565 II. Insoweit liegt offenbar ein Redaktionsversehen des Gesetzgebers vor (Zweibr FamRZ 81, 146; Celle FamRZ 79, 235; Köln FamRZ 79, 236; Hamm FamRZ 7...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Handlungsoptionen.

Rn 3 Im Fall des I 1 kann der Veranstalter dem Reisenden spätestens 20 Tage vor Reisebeginn (I 4) eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass der Reisende innerhalb einer angemessenen Frist entweder das Angebot zur Preiserhöhung annimmt (S 2 Nr 1) oder seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt (S 2 Nr 2). Wahlweise kann der Veranstalter nach II 1 eine ›Ersatzrei...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Jeder Teilhaber kann jederzeit die Aufhebung der Gemeinschaft verlangen. (2) 1Wird das Recht, die Aufhebung zu verlangen, durch Vereinbarung für immer oder auf Zeit ausgeschlossen, so kann die Aufhebung gleichwohl verlangt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 2Unter der gleichen Voraussetzung kann, wenn eine Kündigungsfrist bestimmt wird, die Aufhebung ohne Einhalt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Allgemeiner Fristbeginn, III 1.

Rn 8 Die Widerrufsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn der Unternehmer den Verbraucher gem Art 246a § 1 II 1 Nr 1 EGBGB oder, wenn diese Verträge Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, gem Art 246b § 2 I vor Vertragsschluss informiert hat (für Heilungsmöglichkeit bei Informationserteilung nach Vertragsschluss Wendehorst NJW 14, 577, 582). Fehler bei der Belehrung hi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Kündigung.

Rn 66 Außer bei vertraglicher Kündigungsmöglichkeit ist die Bürgschaft nur eingeschränkt kündbar: (1) bei einer Bürgschaft auf unbestimmte Zeit nach Ablauf eines gewissen Zeitraums nach Treu und Glauben und bei Beachtung einer angemessenen Frist (BGH WM 59, 855, 856; NJW 85, 3007, 3008 [BGH 04.07.1985 - IX ZR 135/84]; NJW-RR 93, 944, 945; s DerlKnopsBa/Knops § 25 Rz 81); (2)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Sonderkündigungsschutz.

Rn 91 Schwerbehinderten Menschen und ihnen nach § 151 II SGB IX Gleichgestellten (BAG NJW 14, 3533 [BAG 10.04.2014 - 2 AZR 647/13]) kann nur nach Zustimmung des Integrationsamtes gekündigt werden, § 168 SGB IX (Lingemann Kündigungsschutz, 175 ff). Die Zustimmung kann bei gleichbleibendem Sachverhalt mehrere Kündigungen abdecken (BAG NZA-RR 11, 516) und ist bis zur rechtskräf...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / dd) Zuordnung in Zweifelsfällen (Abs. 3)

(3) Kann eine Personalfunktion nicht eindeutig zugeordnet werden, so ist eine Zuordnung vorzunehmen, die den Absätzen 1 und 2 nicht widerspricht. Rz. 3018 [Autor/Stand] Auffangregelung. § 4 Abs. 3 BsGaV enthält eine Auffangregelung für den Fall, dass sich weder ein örtlicher noch ein engster sachlicher Bezug feststellen lässt. In diesem Fall kommt dem Unternehmen ein Beurte...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Pächter kann vom Verpächter die Fortsetzung des Pachtverhältnisses verlangen, wenn und die v...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, ProdHaftG § 13 ProdHaftG – Erlöschen von Ansprüchen.

Gesetzestext (1) 1Der Anspruch nach § 1 erlischt zehn Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem der Hersteller das Produkt, das den Schaden verursacht hat, in den Verkehr gebracht hat. 2Dies gilt nicht, wenn über den Anspruch ein Rechtsstreit oder ein Mahnverfahren anhängig ist. (2) 1Auf den rechtskräftig festgestellten Anspruch oder auf den Anspruch aus einem anderen Vollstreckungst...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1771 BGB – Aufhebung des Annahmeverhältnisses.

Gesetzestext 1Das Familiengericht kann das Annahmeverhältnis, das zu einem Volljährigen begründet worden ist, auf Antrag des Annehmenden und des Angenommenen aufheben, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. 2Im Übrigen kann das Annahmeverhältnis nur in sinngemäßer Anwendung der Vorschrift des § 1760 Abs. 1 bis 5 aufgehoben werden. 3An die Stelle der Einwilligung des Kindes trit...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Hat der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht, so kann der Pflichtteilsberechtigte als Ergänzung des Pflichtteils den Betrag verlangen, um den sich der Pflichtteil erhöht, wenn der verschenkte Gegenstand dem Nachlass hinzugerechnet wird. (2) 1Eine verbrauchbare Sache kommt mit dem Werte in Ansatz, den sie zur Zeit der Schenkung hatte. 2Ein anderer Gegenstand kom...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Aufgebotsverfahren.

Rn 3 Alle Eigenbesitzer zusammen (§ 434 FamFG) müssen das Aufgebotsverfahren nach §§ 442 FamFG beantragen, wobei der Antragsteller die Voraussetzungen glaubhaft machen muss (§ 444 FamFG). Antragsteller kann auch der wahre Eigentümer sein. Das Antragsrecht kann gepfändet werden (RGZ 76, 357). Ist zum Zeitpunkt der Antragstellung (RG JW 36, 2399) der wahre Eigentümer im Grundb...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Anspruch aus einer Schuldverschreibung auf den Inhaber erlischt mit dem Ablauf von dreißig Jahren nach dem Eintritt der für die Leistung bestimmten Zeit, wenn nicht die Urkunde vor dem Ablauf der dreißig Jahre dem Aussteller zur Einlösung vorgelegt wird. 2Erfolgt die Vorlegung, so verjährt der Anspruch in zwei Jahren von dem Ende der Vorlegungsfrist an. 3Der Vorleg...mehr

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§ 1 Die Tätigkeit im Verkeh... / a) Zeitlicher Zusammenhang

Rz. 228 Es muss zunächst ein zeitlicher Zusammenhang mit der außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts bestehen.[157] Das ist dann der Fall, wenn dieser mit der Angelegenheit noch vertraut und keine vertiefte erneute Einarbeitung erforderlich ist. Wann ein solcher zeitlicher Zusammenhang besteht, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Als Maximum kann die 2-J...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Verlangt der Verbraucher vom Unternehmer Nacherfüllung, so hat dieser den vertragsgemäßen Zustand herzustellen und die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen zu tragen. 2Der Unternehmer hat die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist ab dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher ihn über den Mangel informiert hat, und ohne erhebliche Unannehmlichk...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Leistungsgegenstand.

Rn 12 Leistungsgegenstand ist die Leistung von Geld, Wertpapieren oder anderen vertretbaren Sachen (§ 91). Bei Anweisungen auf sonstige Gegenstände finden die §§ 783 ff entspr Anwendung (RGZ 101, 297, 299). Die Anweisung auf Geld ist nach einer Ansicht aufgrund der elektronisch gestützten Zahlungssysteme wieder aktuell geworden (Staud/Marburger Rz 8). Auch eine Übernahmeerkl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / VII. Hinweis auf Härteeinwand (§ 555c II).

Rn 21 In Anlehnung an § 568 II soll nach § 555c II der Vermieter den Mieter zu dessen Schutz auf die Form und die Frist des Härteeinwandes nach § 555d III 1 hinweisen. Ein Hinweis auf § 555d III 1 genügt nicht. Erforderlich ist eine Erklärung. Diese darf keine verwirrenden oder ablenkenden Zusätze enthalten (LG Berlin IMR 15, 272). Die Folgen eines Verstoßes regelt § 555d V ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Rechtsfolge: Verlängerung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit.

Rn 11 Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf des Mietverhältnisses fort, ohne dass eine Vertragspartei innerhalb der Zwei-Wochen-Frist widerspricht, so verlängert sich dieses auf unbestimmte Zeit. Folglich gelten die Kündigungsfristen aus § 573c – unabhängig davon, ob diese zuvor abw vereinbart waren oder ein Zeitmietvertrag bestand (vgl Bub/Treier/Fleindl I...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Beide Vertragsparteien können den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. 2Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur Fertigstellung des Werks nicht zugemutet werden ka...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / E. Wegfall des Neubeginns.

Rn 8 Es kommt zum rückwirkenden Wegfall des Neubeginns, wenn die vorgenommene Vollstreckungshandlung (II) oder der Antrag auf eine solche (III) auf Betreiben des Gläubigers aufgehoben wird. Gleich steht die Aufhebung, weil eine gesetzliche Voraussetzung der Zwangsvollstreckung schlechthin fehlt. Einwendungen gg die konkrete Art der Zwangsvollstreckung (bspw wegen Unpfändbark...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung die Auseinandersetzung in Ansehung des Nachlasses oder einzelner Nachlassgegenstände ausschließen oder von der Einhaltung einer Kündigungsfrist abhängig machen. 2Die Vorschriften des § 749 Abs. 2, 3, der §§ 750, 751 und des § 1010 Abs. 1 finden entsprechende Anwendung. (2) 1Die Verfügung wird unwirksam, wenn 30 Jahre seit ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Ist der letzte Vertrag in der Lieferkette ein Verbrauchsgüterkauf (§ 474), findet § 477 in den Fällen des § 445a Absatz 1 und 2 mit der Maßgabe Anwendung, dass die Frist mit dem Übergang der Gefahr auf den Verbraucher beginnt. (2) 1Auf eine vor Mitteilung eines Mangels an den Lieferanten getroffene Vereinbarung, die zum Nachteil des Unternehmers von Absatz 1 sowie von de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 4. Zeitmoment und Freiwilligkeit (Abs 4).

Rn 19 Der bisherige Besitz an der ehelichen Wohnung rechtfertigt zwar die Zuweisung an den Besitzer noch nicht (Ddorf FamRZ 98, 1171), doch sind die Anforderungen der Zuweisung an denjenigen Ehegatten, der die Wohnung bis zur Trennung allein besitzt umso geringer, je länger die Trennung anhält. Die Schwelle zum Eingriff zu Lasten des in der Wohnung verbliebenen Ehegatten ist...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Unmittelbare Benachteiligung.

Rn 21 Verkürzung Kündigungsfrist ArbG bei mehr als 120 Krankheitstagen des AN im vergangenen Jahr (EuGH NZA 13, 553 – Ring); keine Einstellung wegen Neurodermitis mit einem GdB von 40 (BAG NZA 07, 1098 [BAG 03.04.2007 - 9 AZR 823/06]); Wartezeitkündigung wegen symptomloser HIV-Infektion (BAG NZA 14, 372 [BAG 19.12.2013 - 6 AZR 190/12]); Benachteiligung wegen Pflege eines beh...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einseitige Zustandsfeststellung durch den Unternehmer (Abs 2).

Rn 6 Der Unternehmer darf die Zustandsfeststellung in der durch I beschriebenen Weise alleine vornehmen, wenn der Besteller unentschuldigt zu einem Termin zur Zustandsfeststellung nicht erscheint, der entweder vereinbart oder vom Unternehmer innerhalb angemessener Frist bestimmt worden sein muss (Leupertz/Preussner/Sienz/Hummel § 650g Rz 32 ff). Hintergrund für die gesetzliche ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Fristbeginn.

Rn 2 Unter der Voraussetzung, dass der Anspruch bereits entstanden ist, beginnt die Verjährung im Fall des § 197 I Nr 3 (§ 197 Rn 4) mit der formellen Rechtskraft des Urteils, gleichgültig, ob bereits vollstreckt werden kann, im Fall des § 197 I Nr 4 mit der Errichtung des Titels, im Fall des § 197 I Nr 5 mit der vollstreckbaren Feststellung im Insolvenzverfahren, im Fall de...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Verjährung.

Rn 6 Die Verjährung beginnt erst mit dem Ende der Vorlegungsfrist (30 Jahre nach Fälligkeit der verbrieften Forderung), nicht schon mit der Vorlegung. In der Urkunde kann eine andere Verjährung vorgesehen werden. Die Dauer der Verjährungsfrist beträgt 2 Jahre (§ 801 I 2). Im Gegensatz zur Vorlegungsfrist finden auf diese Frist die allg Regelungen zur Hemmung und zum Neubegin...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Der Unternehmer hat sicherzustellen, dass dem Verbraucher während des maßgeblichen Zeitraums Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des digitalen Produkts erforderlich sind, bereitgestellt werden und der Verbraucher über diese Aktualisierungen informiert wird. 2Zu den erforderlichen Aktualisierungen gehören auch Sicherheitsaktualisierungen. 3Der maß...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bestellungszeit.

Rn 25 Die Bestellungszeit ist durch Beschl zu bestimmen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, an dem der Verw seine Tätigkeit aufnehmen soll. Die Bestellungszeit ist nach § 26 II 1 auf 5, im Falle des Erstverw auf 3 Jahre begrenzt. Ein gg die gesetzlich erlaubte Bestellungszeit verstoßender Beschl ist teilnichtig (München NZM 07, 647; KG ZMR 87, 277; BRDrs 168/20, 82). Ist i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Kündigung (Abs 5 S 1, 2).

Rn 21 V 1 räumt dem Unternehmer nach ergebnislosem Ablauf der Frist zur Beibringung der Sicherheit ein außerordentliches Kündigungsrecht ein. Die Rechtsfolgen der Kündigung für seinen Vergütungsanspruch decken sich mit denen der freien Kündigung des Bestellers, wie sich aus den mit § 648 inhaltsgleichen Regelungen in V 2, 3 ergibt. Insoweit wird auf die Kommentierung zu § 64...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Vertragliche Fälligkeitsregelungen.

Rn 114 Vertragliche Fälligkeitsregelungen sind möglich (AG Hamburg-Bergedorf ZMR 13, 203), aber an §§ 305 ff zu messen. Ob ein vereinbartes Zahlungsziel als Fälligkeitsregelung oder als Zahlungsfrist, die bereits einen fälligen Anspruch voraussetzt, auszulegen ist, ist eine Frage des Einzelfalls (Ddorf ZMR 00, 454). Bestimmt der Vermieter einseitig eine Zahlungsfrist, so tri...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Anfechtung unter Abwesenden, § 121 I 2.

Rn 6 Als empfangsbedürftige Willenserklärung wird die Anfechtung mit dem Zugang wirksam. Da ein unverzügliches Handeln primär von den Verhältnissen des Anfechtungsberechtigten bestimmt ist, nimmt I 2 die Dauer der Übermittlung davon aus und lässt eine unverzügliche Absendung genügen. Das Verzögerungsrisiko trägt der Empfänger, doch darf der Anfechtende keinen besonders umstä...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Rechtswirkungen der Abnahme.

Rn 6 Mit der Abnahme endet das Erfüllungsstadium und der Besteller ist fortan auf die Mängelrechte des § 634 verwiesen (s iE § 633 Rn 5 ff). Es treten der Gefahrübergang (§§ 644, 645) und die Fälligkeit der Vergütung (§ 641) nebst Verzinsungspflicht (§ 641 IV) ein; die Verjährung beginnt zu laufen. Die Beweislast für die Mangelfreiheit des Werks trägt bis zur Abnahme der Unt...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 1484 BGB – Ablehnung der fortgesetzten Gütergemeinschaft.

Gesetzestext (1) Der überlebende Ehegatte kann die Fortsetzung der Gütergemeinschaft ablehnen. (2) 1Auf die Ablehnung finden die für die Ausschlagung einer Erbschaft geltenden Vorschriften der §§ 1943 bis 1947, 1950, 1952, 1954 bis 1957, 1959 entsprechende Anwendung. 2Bei einer Ablehnung durch den Betreuer des überlebenden Ehegatten ist die Genehmigung des Betreuungsgerichts...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Gegenleistungsansprüche.

Rn 6 Soweit den Ansprüchen auf dingliche Rechtsänderung ein Gegenleistungsanspruch ggü steht, wollte der Gesetzgeber ein zu starkes Auseinanderfallen der Verjährungen beider Ansprüche und Störung des Synallagmas dadurch, dass auf den Gegenleistungsanspruch nur die Regelverjährung (§ 195) Anwendung findet, vermeiden. Bsp ist der Anspruch des Übergebers eines Grundstücks auf T...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Fristverlängerung.

Rn 4 Das Nachlassgericht kann auf begründeten, vor Fristablauf gestellten (BayObLG FamRZ 92, 1326) Antrag des Erben die Frist nach seinem Ermessen verlängern, ohne an den Antrag oder die Höchstfrist des I gebunden zu sein (KG Rpfleger 85, 193 [KG Berlin 05.02.1985 - 1 W 3773/84]; München ZEV 19, 1743). Nur vage Anhaltspunkte dafür, dass es weiteres, zum Nachlass gehörendes V...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB - Kommentar, BGB § 695 BGB – Rückforderungsrecht des Hinterlegers.

Gesetzestext 1Der Hinterleger kann die hinterlegte Sache jederzeit zurückfordern, auch wenn für die Aufbewahrung eine Zeit bestimmt ist. 2Die Verjährung des Anspruchs auf Rückgabe der Sache beginnt mit der Rückforderung. Rn 1 Das jederzeitige Rückforderungsrecht des Hinterlegers gilt für die entgeltliche (LG Ulm NJW-RR 04, 854: Pferdeeinstellung) und unentgeltliche Verwahrun...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Abweichende Vereinbarungen.

Rn 15 IRd §§ 200, 202 sind individualvertraglich abweichende Vereinbarungen zum Fristbeginn (BGH NJW-RR 04, 954 [BGH 15.04.2004 - VII ZR 397/02]), zur Frist selbst (Verlängerung oder Verkürzung) und zur Hemmung möglich. Für AGB des Unternehmers sind die sich aus § 309 Nr 7a, b und § 309 Nr 8b ff (auch bei nur mittelbaren Verkürzungen, s BGHZ 209, 128 = BauR 16, 1013) ergeben...mehr