Fachbeiträge & Kommentare zu Freiberufler

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I GmbH & Co. KG als Gesells... / 5.8 Freiberufler – GmbH & Co. KG

22 Nach dem StBerG und der WPO ist die GmbH & Co. KG als Rechtsform für eine Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfergesellschaft zugelassen (sog. Freiberufler – GmbH & Co. KG). Auch Rechtsanwälten und Anwaltsnotaren ist es nach § 59 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BRAO seit dem 1. August 2022 erlaubt, ihren Beruf in der Rechtsform der GmbH & Co. KG auszuführen.[1]mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 2.5 Körperschaften mit anderen Einkünften als solchen aus Gewerbebetrieb

Rz. 101 Für Körperschaften, die ihren Gewinn nicht nach den handelsrechtlichen GoB ermitteln müssen, gilt das Maßgeblichkeitsprinzip nicht. Diese Körperschaften haben zwar keine Privatsphäre[1], sondern nur eine "körperschaftliche" Sphäre. Bei ihnen ist es aber möglich, in die steuerliche Gewinn- bzw. Überschussermittlung nur solches Vermögen bzw. nur solche Einnahmen und A...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 5.3.2.1 Allgemeines

Rz. 565 Die sachliche Befreiung nach Abs. 5 setzt voraus, dass die Beiträge von den Mitgliedern lediglich in ihrer Eigenschaft als Mitglieder erhoben werden. Hiermit soll zum Ausdruck gebracht werden, dass nur solche Mitgliederbeiträge steuerfrei bleiben, denen keine Gegenleistung des Vereins gegenübersteht. Es ist nämlich nicht Sinn der Vorschrift, Einkünfte der Körperschaf...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 5.3.2 Entstehungsgeschichte

Rz. 277 In dem Bericht des Finanzausschusses wurde die neue 90-%-Grenze wie folgt begründet[1]: Zitat Satz 2 nimmt solches begünstigungsfähiges Vermögen von der Verschonung aus, das nahezu ausschließlich aus Verwaltungsvermögen besteht. Besteht betriebliches Vermögen oder das Vermögen einer Gesellschaft zu mindestens 90 Prozent aus Verwaltungsvermögen ist davon auszugehen, das...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 4.3.1 Überblick

Rz. 72 Zum begünstigungsfähigen Vermögen gehört das "inländische Betriebsvermögen".[1] Die Vorschrift galt seit dem 1.1.2009 inhaltlich zunächst weitgehend unverändert. Rz. 72a Im Zusammenhang mit dem Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts vom 25.6.2021[2] wurde jetzt aber der Verweis auf Beteiligungen an einer Gesellschaft geändert. Danach kommt es nicht mehr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 8 ... / 5.1.2 Zurechnung durch Tatbestandsverwirklichung

Rz. 108 Der Einnahmebegriff hat eine auf die Person des Stpfl. bezogene Komponente; er ist personenbezogen (Rz. 49).[1] Laut BFH sind die Einnahmen demjenigen Stpfl. zuzurechnen, der den Tatbestand der Einkunftserzielung verwirklicht, an den das EStG die Entstehung der Steuer knüpft.[2] Dementsprechend kann auch nur derjenige Werbungskosten geltend machen, der den Tatbestand...mehr

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Beginn der sachlichen Gewer... / I. Einleitung

Die GewSt ist eine Realsteuer, deren Besteuerungsobjekt der Gewerbebetrieb selbst ist (§ 2 Abs. 1 S. 1 GewStG). Steuerschuldner ist der Unternehmer, der dieses Gewerbe betreibt (§ 5 GewStG). Objektsteuerprinzip ...: Der objektivierte Gewerbebetrieb[1] mit seiner Ertragskraft – also unabhängig von den Rechtsbeziehungen des Unternehmers und auch der Art der Finanzierung des Bet...mehr

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Betriebswirtschaftliche Ber... / 1.6 Berufsrecht, Frage der Gewerblichkeit

Die betriebswirtschaftliche Beratung ist mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar (§ 57 Abs. 3 StBerG, § 15 BOStB). Eine zusätzliche gewerbliche Tätigkeit ist dagegen grundsätzlich unzulässig (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG). Die zuständige Steuerberaterkammer kann jedoch Ausnahmen von diesem Verbot zulassen, wenn durch die Tätigkeit eine Verletzung von Berufspflichten nicht zu e...mehr

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Digitalisierung als Basis n... / 1.3 Digitalen und automatisierten Datenfluss beratend begleiten

Der Daten- und Informationenaustausch zwischen Steuerberater und Unternehmen sollte strukturiert und kontrolliert stattfinden. Um das zu gewährleisten, kann man sich bildlich am Straßen- und Schienenverkehr orientieren. Damit diese Verkehrsmittel optimal funktionieren, müssen gewisse Grundvoraussetzungen geschaffen werden, wie z. B. der Bau von Autobahnen oder Gleisen sowie ...mehr

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Digitalisierung als Basis n... / 1 Geschäfts- und Tätigkeitsfelder im Zeitalter der Digitalisierung

Die Unternehmen – Mandanten – befinden sich gegenwärtig in einem intensiven und aufwendigen Prozess der "digitalen Transformation". Die Kommunikation und der Datenaustausch mit Geschäftspartnern wie z. B. Lieferanten, Kunden, Banken, Mitarbeitern, Steuerberatern, etc. sind nachhaltig von analog und manuell auf digital umzustellen. Das gilt auch für den unternehmensinternen A...mehr

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Betriebsprüfung: Soforthelfer / 2.3 Betriebsprüfung oder abgekürzte Außenprüfung?

Abb. 1: Wer bei den unterschiedlichen Prüfungsarten geprüft wird Wer und was werden durch eine abgekürzte Außenprüfung überprüft? Geprüft werden können: Gewerbebetriebe und Freiberufler Privatpersonen Land- und Forstwirte Die Prüfung kann sich erstrecken auf: Punktuell bestimmte Einkunftsarten wie beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte und sonstig...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.1 Art. 3 ff. ZollBefrVO: Übersiedlungsgut

Rz. 57 EUStfrei ist gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 3 ZollBefrVO vorbehaltlich der Art. 4–11 ZollBefrVO die Einfuhr von Übersiedlungsgut. Die Übersiedlung natürlicher Personen mitsamt ihrem Hausstand in das Zollgebiet der Union ist in der Praxis häufig anzutreffen.[1] Rz. 58 Der Begriff des Übersiedlungsgutes ist in Art. 2 Abs. 1 Buchst. c ZollBefrVO legaldefiniert. Umfa...mehr

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Finanzierungsberatung als n... / 1.6 Berufsrecht, Frage der Gewerblichkeit

Die Finanzierungsberatung ist als betriebswirtschaftliche Beratungsleistung mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar (§ 57 Abs. 3 StBerG, § 15 BOStB). Eine zusätzliche gewerbliche Tätigkeit ist dagegen grundsätzlich unzulässig (§ 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG). Die zuständige Steuerberaterkammer kann jedoch Ausnahmen von diesem Verbot zulassen, wenn durch die Tätigkeit eine Verlet...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.1 § 2 EUStBV i. V. m. Art. 28-34 ZollBefrVO: Investitionsgüter und andere Ausrüstungsgegenstände bei Betriebsverlegung

Rz. 104 Grundsätzlich von der EUSt befreit sind gem. § 1 Abs. 1 EUStBV i. V. m. Art. 28 bis 34 ZollBefrVO Investitionsgüter und sonstige Ausrüstungsgegenstände, die einem Betrieb gehören, der seine Tätigkeit im Drittlandsgebiet endgültig einstellt, um eine gleichartige Tätigkeit im Inland auszuüben. Nach § 2 EUStBV sind jedoch bestimmte Sachverhalte ausgeschlossen. Die Steuer...mehr

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FoVo 02/2024, Antragsbefugn... / 1 Der Fall

Nicht eingetragener Wettbewerbsverein als Gläubiger Der Gläubiger ist ein Verband in der Rechtsform des eingetragenen Vereins, zu dessen Aufgaben nach seiner Satzung die Förderung der rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen deutscher Online-Unternehmer und Online-Freiberufler und die Mitwirkung an der Herstellung eines fairen Wettbewerbs gehören. Der Gläubiger ist bis zum...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Aufgabe oder Nichtausübung einer Tätigkeit

Rn. 45 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Es muss eine Tätigkeit aufgegeben oder nicht (mehr) ausgeübt werden. Sie muss zur Einkünfteerzielung geeignet und somit einer Einkunftsart zuzuordnen sein. Das Anknüpfen an eine Tätigkeit verdeutlicht, dass nicht der Beruf als solches aufgegeben werden muss (BFH vom 08.08.1986, VI R 28/84, BStBl II 1987, 106). Eine Tätigkeit wird durch ihre c...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Ausnahmeregelung für selbst genutztes Wohneigentum (§ 23 Abs 1 S 1 Nr 1 S 3 EStG)

Rn. 71 Stand: EL 171 – ET: 02/2024 Nach § 23 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG ist die Veräußerung von WG iSd Abs 1 Nr 1 von der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft ausgenommen, wenn diese zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden (1. Alt) oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eig...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2.3 Personenunternehmen

Auch bei der Personengesellschaft beginnt die Gewerbesteuerpflicht unabhängig vom Zeitpunkt der Eintragung ins Handelsregister erst, wenn der Gewerbebetrieb erstmals in Gang gesetzt wird. Bloße Vorbereitungshandlungen sind nicht ausreichend. Die Gewerbesteuerpflicht endet mit der tatsächlichen Einstellung des Betriebs, d. h. mit der Aufgabe jeglicher werbenden Tätigkeit. Au...mehr

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Gewerbesteuererklärung 2023 / 2.1 Begriffsbestimmung und Abgrenzung

Der Gewerbesteuer unterliegt jeder stehende Gewerbebetrieb, soweit er im Inland betrieben wird. Maßgebend für den Begriff der im Inland betriebenen Betriebsstätte (§ 2 Abs. 1 Satz 3 GewStG) ist das innerstaatliche Recht[1] und damit § 12 AO. Die Gewerbesteuer knüpft insoweit an die einkommensteuerliche Definition der gewerblichen Tätigkeit an, d. h. gewerbesteuerpflichtiger ...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 3.9 Mitwirkung und Unterschrift (Zeilen 46-55)

In Zeilen 46-54 ist kenntlich zu machen, ob ein Angehöriger der steuerberatenden Berufe bei Erstellung der Feststellungserklärung mitgewirkt hat. Die Feststellungserklärung ist, sofern keine authentifizierte Übermittlung erfolgt, zu unterschreiben (Zeile 55), ansonsten ist sie unvollständig und wird nicht eher bearbeitet, bis die Unterschrift nachgeholt wird. Unterschreiben m...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 2.1 Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung (ESt 1 D)

Der Hauptvordruck – die Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung – dient auf der Vorderseite zunächst dazu, das Unternehmen zu identifizieren (Zeilen 1–11), und sodann den Unternehmer selbst mit seiner Privatanschrift und seinem Wohnsitzfinanzamt (Zeilen 12–24). In den Zeilen 25–27 ist kenntlich zu machen, an welche Adresse der Fest...mehr

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Feststellungserklärung 2023... / 1.3 Zuständiges Finanzamt

Die Zuständigkeit für die Durchführung des Feststellungsverfahrens richtet sich nach der Art der (gemeinschaftlich) erzielten Einkünfte. Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft: Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk der Betrieb liegt (Lagefinanzamt). Einkünfte aus Gewerbebetrieb: Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk sich die Geschäftsleitung befindet. Bei eine...mehr

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Jansen, SGB IV § 28a Meldep... / 2.19 Mitglieder berufsständischer Einrichtungen (§ 28a Abs. 10)

Rz. 148 Die Vorschrift trifft eine spezielle Regelung für den Fall, dass der betreffende Beschäftigte Mitglied einer berufsständischen Versorgungseinrichtung ist. Das sind Sondersysteme, die für die kammerfähigen freien Berufe die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung sicherstellen. Arbeitnehmer, die aufgrund einer gesetzlichen ...mehr

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Aktuelle Änderungen im Umsa... / 7. Anhebung der Grenzen zur Ist-Versteuerung

Die betragsmäßige Grenze zur Anwendung der Ist-Versteuerung des § 20 Satz 1 Nr. 1 UStG soll vom bisher zulässigen Gesamtumsatz des Vorjahres i.S.d. § 19 Abs. 3 UStG i.H.v. 600.000 EUR auf den Betrag von 800.000 EUR angehoben werden. Insbesondere kleinere Unternehmer außerhalb der bereits von § 20 Satz 1 Nr. 3 UStG erfassten freiberuflichen Tätigkeiten würden von der Erhöhung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.1 Abgrenzung bei Personengesellschaften

Rz. 17 Der Zusammenschluss von Angehörigen freier Berufe zur gemeinsamen Berufsausübung in Form einer GbR (§§ 705ff. BGB), Partnerschaft oder Partnerschaftsgesellschaft mbB[1] oder Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) führt für sich gesehen noch nicht zur Annahme gewerblicher Einkünfte. Umgekehrt folgt aus der Rechtsform einer Partnerschaftsgesellschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4 Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 31 § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG zählt die Berufsgruppen auf, die durch eine selbstständige Berufstätigkeit Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit erzielen. Die (berufsrechtliche) Zugehörigkeit zu einer der Berufsgruppen reicht allein jedoch nicht aus, die tatsächlich ausgeübte Tätigkeit muss freiberuflicher Art sein. Sie muss für den genannten Katalogberuf berufstypisch, d. h...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.2.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 111 Wirtschaftsgüter gehören zum notwendigen Betriebsvermögen, wenn sie dem Betrieb dergestalt unmittelbar dienen, dass sie objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb selbst bestimmt sind; für den Betrieb notwendig i. S. v. "erforderlich" müssen sie nicht sein.[1] Weil bei der Ausübung eines freien Berufs die eigene Arbeitskraft des Stpfl. sowie der Einsatz ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.4 Abgrenzung zu Einkünften aus Kapitalvermögen

Rz. 29 Auch Einkünfte aus Kapitalvermögen sind gegenüber Einkünften aus selbstständiger Arbeit subsidiär. Überschneidungen sind denkbar, soweit die Kapitalerträge aus Forderungen stammen, die zum Betriebsvermögen eines Freiberuflers gehören.[1] Allerdings sind Geldgeschäfte bei Angehörigen eines freien Berufs regelmäßig nicht betrieblich veranlasst, da sie nicht dem Berufsbi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 15 ABC der Einkünfte aus selbstständiger Arbeit

Rz. 135 Abfallwirtschaftsberater Die Tätigkeit eines Abfallwirtschaftsberaters kann der eines Ingenieurs ähnlich sein, wenn sie eine nach den Ingenieurgesetzen erforderliche, nach Breite und Tiefe vergleichbare Ausbildung erfordert.[1] Altenpfleger Die Tätigkeit eines Altenpflegers ist den Heilberufen nicht ähnlich, daher nicht freiberuflich (Rz. 77; BFH v. 17.10.1996, XI B 214...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.7 Aufgabe eines Betriebs

Rz. 127 Eine Betriebsaufgabe liegt vor, wenn aufgrund eines Entschlusses des Stpfl., den Betrieb aufzugeben, die bisher in diesem Betrieb entfaltete betriebliche Tätigkeit endgültig eingestellt wird, alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem einheitlichen Vorgang, d. h. innerhalb kurzer Zeit entweder insgesamt klar und eindeutig, äußerlich erkennbar in das Privatvermögen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 1.2 Verfassungsmäßigkeit des § 18 EStG

Rz. 3 Die Verfassungsmäßigkeit des § 18 EStG wird hauptsächlich unter dem Blickwinkel der unterschiedlichen Belastung Selbstständiger mit GewSt diskutiert. Trotz der seit Vz 2001 geltenden Tarifvorschrift des § 35 EStG (GewSt-Anrechnung) wird eine Doppelbelastung mit GewSt und ESt bei gewerbetreibenden natürlichen Personen nicht vollständig vermieden (§ 35 EStG Rz. 6). Das B...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 14.3 Gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen (§ 180 Abs. 1 AO)

Rz. 133 Soweit Freiberufler im Rahmen einer Mitunternehmerschaft gemeinschaftlich Einkünfte erzielen, sind diese nach § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a) AO gesondert festzustellen. Das gilt nicht für Einkünfte, die ein Sozius außerhalb der gemeinschaftlich betriebenen Praxis erzielt. Ob dies der Fall ist, richtet sich nach den vertraglichen Abreden der Gesellschafter.[1] Da auch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.3 Veräußerung eines Teilbetriebs

Rz. 119 Der Begriff des Teilbetriebs, der auch für andere steuerliche Vergünstigungen bedeutsam ist (z. B. § 6 Abs. 3 EStG, § 16 Abs. 3 S. 2 EStG), ist nur schwer zu definieren.[1] Die Rspr. unterscheidet 2 alternative Fallgruppen.[2] Der Freiberufler übt verschiedenartige Tätigkeiten aus: Eine Praxis besteht etwa organisatorisch aus mehreren selbstständigen Praxisteilen, in...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1.2 Betriebsausgaben

Rz. 106 Zu dem Begriff der Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG) allgemein s. § 4 EStG Rz. 566ff. Beitragszahlungen an Vereinigungen sind abziehbar, wenn es sich um Berufsverbände handelt, die nach ihrer Satzung Ziele verfolgen, die geeignet sind, der Erhaltung und Fortentwicklung des Betriebs zu dienen.[1] Beiträge und sonstige Zahlungen des selbstständig tätigen Stpfl. an ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.1.1 Betriebseinnahmen

Rz. 104 Allgemein zum Begriff der Betriebseinnahmen s. § 4 EStG Rz. 552ff. Bei Freiberuflern stellt sich nicht selten die Frage, ob Zuflüsse aus sog. Hilfs- oder Nebengeschäften stammen und deshalb Betriebseinnahmen anzunehmen sind. Dazu müssen die Zuwendungen einen wirtschaftlichen Bezug zum Betrieb aufweisen und nicht lediglich in einem äußeren Zusammenhang dazu stehen. Be...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2.1 Gewinnerzielungsabsicht

Rz. 5 Da als selbstständige Arbeit nur die Tätigkeiten anzusehen sind, die in der Form des Angebots freiberuflicher Leistungen selbstständig und nachhaltig zur Erzielung eines Markteinkommens ausgeübt werden[1], muss auch die freiberufliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 EStG Rz. 61ff.) ausgeübt werden. Mit diesem Merkmal wird die steuerbare Erwerbssphäre vom ni...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2 Abgrenzung zu Einkünften aus Gewerbebetrieb

Rz. 15 Die Begriffsmerkmale der selbstständigen Arbeit stimmen im Wesentlichen mit denen der gewerblichen Betätigung überein (§ 15 EStG Rz. 24ff.). Eine Abgrenzung kann daher nur stufenweise in der Weise erfolgen, dass geprüft wird, ob die Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 S. 1 EStG vorliegen und darüber hinaus die Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 EStG erfüllt sind.[1] Ist ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.2.2 Gewillkürtes Betriebsvermögen

Rz. 112 Auch Freiberufler können gewillkürtes Betriebsvermögen haben. Der BFH hat seine frühere Auffassung, die Bildung von gewillkürtem Betriebsvermögen sei nicht möglich, wenn der Stpfl. seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, aufgegeben.[1] Die frühere Rspr. verstoße gegen den aus dem Gleichheitssatz abzuleitenden Grundsatz der Gesamtgewinngleichheit, das Gesetz ken...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.4 Unterrichtende Tätigkeit

Rz. 48 Unterricht ist die planmäßige Vermittlung von Wissen, Fähigkeiten, Fertigkeiten, Handlungsweisen und Einstellungen in organisierter und institutionalisierter Form.[1] Anders als im Gewerberecht kommt es auf den Gegenstand des Unterrichts nicht an.[2] Hierher gehört auch das Vermitteln von Kenntnissen und Fähigkeiten im Reiten, Tanzen, Autofahren oder in einzelnen Spor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 1.1 Sinn und Zweck

Rz. 1 Die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 EStG gehören zu den Gewinneinkunftsarten. Die grundlegenden Voraussetzungen (Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht, Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr) sind bei den Gewinneinkunftsarten im Wesentlichen gleich. Gegenüber den übrigen Gewinneinkunftsarten grenzt sich § 18 EStG vor...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 7.5 Erbfall

Rz. 92a Eine nur vorübergehende Vertretung liegt nicht vor, wenn nach einem Erbfall ein Berufsangehöriger nicht nur für eine kurze Übergangszeit fehlt.[1] Die fehlende berufliche Qualifikation des Erben kann auch nicht dadurch ersetzt werden, dass ein entsprechend qualifizierter Treuhänder eingesetzt wird. Denn dadurch wird die Tätigkeit des Erben nicht zu einer leitenden un...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 5.2 Beratende Berufe

Rz. 55 Zu den beratenden Berufen gehört die Tätigkeit der Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, der Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und der beratenden Volks- und Betriebswirte, der vereidigten Buchprüfer und der Steuerbevollmächtigten. Rz. 56 Rechtsanwälte, Patentanwälte und Notare üben ihre Tätigkeit als unabhängige Organe der Rechtspflege aus.[1] Die Tätigkeit des Rechtsan...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 11.3 Praxiswert

Rz. 113 Der Praxiswert stellt regelmäßig die wesentliche Betriebsgrundlage eines Freiberuflers dar.[1] Darunter ist die über den Substanzwert einer freiberuflichen Praxis hinausgehende Gewinnaussicht zu verstehen, die sich aus dem Vertrauen der "Kunden" in die Tüchtigkeit und Leistungsfähigkeit des Praxisinhabers ergibt[2]; s. § 6 EStG Rz. 311. Der Praxiswert ist an die Steu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 2.3 Gemischte Tätigkeit

Rz. 8 In der Praxis werden häufig Tätigkeiten nebeneinander ausgeübt, von denen die eine typisch selbstständige (freiberufliche), die andere eine typisch gewerbliche ist. Die Tätigkeiten sind wegen der GewSt-Pflicht grundsätzlich zu trennen, sofern dies nach der Verkehrsauffassung möglich ist.[1] Das gilt auch dann, wenn sachliche und wirtschaftliche Bezugspunkte zwischen de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.3 Abgrenzung zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 26 Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gehören nur dann zu dieser Einkunftsart, wenn und soweit sie nicht anderen Einkunftsarten zuzurechnen sind (§ 21 Abs. 3 EStG). Einnahmen aus der Vermietung einzelner Wirtschaftsgüter sind daher solange nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, sondern aus selbstständiger Arbeit anzusehen, als sich diese Wirtschaftsgüt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.1 Abgrenzung zu Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit

Rz. 12 Eine Abgrenzung zwischen selbstständiger und nichtselbstständiger Arbeit nach dem Inhalt der Tätigkeit ist nicht möglich, weil diese regelmäßig sowohl in der einen als auch in der anderen Form ausgeübt werden kann. Ebenso wenig kann es auf die Dauer der Tätigkeit ankommen, da vorübergehende und kurzfristige Tätigkeiten bei beiden Tätigkeitsformen ebenso wie regelmäßig...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 4.2.1 Allgemeines

Rz. 38 Ein allgemeinverbindlicher Kunstbegriff existiert auch im Steuerrecht nicht, obwohl Zweifelsfragen gerade im "Steuerrechtsalltag" relativ häufig sind.[1] Was "Kunst" ist, wer "Künstler" ist, wird von der Rspr. beschreibend ("Typusbegriff") bestimmt. Eine künstlerische Tätigkeit liegt danach vor, wenn der Stpfl. eine eigenschöpferische Leistung vollbringt, in der seine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 12.2 Veräußerung eines Betriebs

Rz. 115 Eine Veräußerung liegt vor, wenn die wesentlichen Vermögensgrundlagen, die der Ausübung der selbstständigen Tätigkeit dienen, im Ganzen entgeltlich auf einen Dritten übertragen werden und die Tätigkeit des Stpfl. damit ihr Ende findet. Da eine weitere Nutzung des früheren Mandantenstamms aufgrund der persönlichen Beziehungen zu den Mandanten nahe liegt, muss der Verä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 14.6 Betriebsprüfung

Rz. 134b Die Anordnung einer Außenprüfung kann auch gegen Freiberufler, die gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind und Auskünfte verweigern dürfen (Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer etc.), angeordnet werden. Zwischen der Frage der Rechtmäßigkeit der Prüfungsanordnung und der Frage nach der Rechtmäßigkeit einzelner Vorlageverlangen im Zuge der Auße...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 18... / 3.2.2 Einzelfälle

Rz. 22 Der Betrieb eines Krankenhauses, eines Sanatoriums oder einer medizinischen Badeanstalt gehört zur freiberuflichen Tätigkeit, wenn diese Einrichtungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse lediglich ein notwendiges Hilfsmittel für die ärztliche Tätigkeit darstellen.[1] Dies ist i. d. R. zu bejahen, wenn der im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit verfolgte Heilzweck au...mehr