Fachbeiträge & Kommentare zu Freiberufler

Beitrag aus Finance Office Professional
Ransomware / 1.3 Zahlen oder nicht zahlen?

Oft gelingt es den Angreifern, Rechner komplett zu blockieren und durch eine Weiterverbreitung im lokalen Netzwerk Firmen komplett lahmzulegen. Die Schäden, die durch die Ausfälle entstehen, erreichen bei Konzernen und Großunternehmen schnell gigantische Größenordnungen. Besonders drastisch sind die Folgen auch für Betreiber kritischer Infrastrukturen, die essenzielle Dienst...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
BMF nimmt Stellung zu der a... / 2. BMF = Großzügigeres Vorgehen bei Freiberuflerpraxen

Was die Begrifflichkeit des "häuslichen Arbeitszimmers" anbelangt, so verfährt aber nunmehr die Verwaltung großzügiger bei Praxen von Freiberuflern (Ärzten, Steuerberatern und Rechtsanwälten etc.). Offensichtliche Widmung für den Publikumsverkehr: So wird das Kriterium der offensichtlichen Widmung für den Publikumsverkehr, das die Abzugsbeschränkung nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / d) Zahlungen an Erziehungsfachstelle nicht steuerbefreit

Ein Ehepaar, das eine Erziehungsfachstelle i.S.d. § 34 SGB VIII im eigenen Haushalt betreibt und hierfür vom Jugendhilfeträger Zahlungen erhält, fällt nicht unter die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 11 EStG, sondern erzielt steuerpflichtige Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit. FG Sachsen-Anhalt v. 13.10.2022 – 4 K 931/20, EFG 2023, 978, Rev. eingelegt, Az. des BFH: VIII R 19/22mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Steuerfreiheit eines Heisenberg-Stipendiums gemäß § 3 Nr. 44 EStG

Leitsatz Leistungen aus einem Heisenberg-Stipendium können gemäß § 3 Nr. 44 des Einkommensteuergesetzes steuerfrei sein. Normenkette § 3 Nr. 44, § 18, § 22 Nr. 1 Satz 1, Satz 3 Buchst. b EStG Sachverhalt Die Klägerin bezog nach einer Lehrstuhlvertretung ein sog. Heisenberg-Stipendium. Dies soll Wissenschaftlern, die alle Voraussetzungen für die Berufung auf eine Dauer-Professu...mehr

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Die gesonderte Feststellung... / 1. Erklärungspflichten gem. § 181 Abs. 2 AO

Nach § 181 Abs. 2 S. 1 AO hat jeder eine Feststellungserklärung abzugeben, dem der Gegenstand der Feststellung ganz oder teilweise zuzurechnen ist. Besondere Erklärungspflichten und abweichende Regelungen nach den Einzelsteuergesetzen bleiben unberührt. § 181 Abs. 2 S. 2 AO benennt die wichtigsten Fälle: Bei Personengesellschaften und Gemeinschaften i.S.d. § 180 Abs. 1 Nr. 2 ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die gesonderte Feststellung... / X. Fälle der gesonderten Feststellung

Eine gesonderte Feststellung darf nur erfolgen, wenn und soweit es ausdrücklich in der AO oder in den Steuergesetzen bestimmt ist (BFH v. 11.4.2005 – GrS 2/02, BStBl. II 2005, 679 = AO-StB 2005, 260). In der AO regeln § 179 Abs. 2 S. 3, § 180 Abs. 1, § 180 Abs. 2 AO i.V.m. der VO v. 19.12.1986 sowie § 180 Abs. 5 AO Fälle der gesonderten Feststellung. Gemeinschaftlich erzielte...mehr

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Fragen und Antworten zur En... / 4. Sind Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen oder Renten (auch Erwerbsminderungsrenten) anspruchsberechtigt?

Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen (insbesondere Beamtenpensionäre) sowie Rentnerinnen und Rentner, die im Jahr 2022 keine Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit oder Einkünfte als Arbeitnehmer aus einer aktiven Beschäftigung erzielten, erhalten keine EPP. Wenn Seniorinnen und Senioren neben ihren Alterseinkünften noch ...mehr

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Inkrafttreten des MoPeG: Was ändert sich?

Zusammenfassung Mit der Einführung des MoPeG (Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts) ergeben sich wichtige Änderungen im deutschen Gesellschaftsrecht. Insbesondere für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) ergeben sich bedeutende Neuerungen, die eine genauere Betrachtung verdienen. Rechtsfähige und nicht-rechtsfähige GbR Eine der grundlegenden Neuerungen...mehr

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Renten / 14.4.1 Steuerbarer Ersatz für entgangene Einnahmen – Verdienstausfallschaden

Eine Rente, die als Ersatz für entgangene oder entgehende steuerbare und steuerpflichtige Einnahmen aus einer Berufstätigkeit (sog. Verdienstausfall) aufgrund der verminderten Erwerbsfähigkeit gezahlt wird, rechnet steuerlich zu den Entschädigungen i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG. Sie wird behandelt wie die Einkünfte, an deren Stelle sie tritt.[1] Je nach Lage des Einzelf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 1.3 Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht

Rz. 11 Gegen die Verfassungsmäßigkeit von § 13 EStG bestehen grundsätzlich keine Bedenken.[1] Die Regelung ist Ausdruck des weiten Gestaltungsspielraums, den der Gesetzgeber im Rahmen der Besteuerung verschiedener Einkunftsarten hat.[2] Dies betrifft insbesondere die Vorschriften über die Tierzucht und Tierhaltung nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 bis 5 EStG. Verfassungsrechtlich ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 13... / 6.1 Allgemeines

Rz. 335 Nach § 13 Abs. 5 EStG bleibt der bei der Entnahme von Grund und Boden entstehende Gewinn außer Ansatz, der durch die Errichtung einer Wohnung für den Land- und Forstwirt oder den Altenteiler entsteht. Die Steuerbegünstigung kann vom Land- und Forstwirt nur für eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung und für eine Altenteilerwohnung in Anspruch genommen werden. Di...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / B. Einkommensermittlung

Rz. 105 Wie wird das Unterhaltseinkommen aus Steuerunterlagen, Bilanz, G & V und EÜR ermittelt? Wenn das unterhaltsrechtlich relevante Einkommen mit dem steuerrechtlich relevanten Einkommen nicht identisch ist, aber korreliert, so wird das Unterhaltseinkommen aus dem steuerrechtlichen Einkommen abgeleitet. Nach Feststellung des steuerrechtlich relevanten Einkommens erfolgen u...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 1. Einzelkaufleute

Rz. 60 [Autor/Zitation] Das Handelsrecht und mit ihm die handelsrechtliche Buchführungspflicht in § 238 knüpfen an die Kaufmannseigenschaft an, anders als das österreichische Recht (s. Rz. 125 ff.). Reformvorschläge zur Aufgabe des Kaufmannsbegriffs und dessen Ersetzung durch einen auch die freien Berufe einbeziehenden Unternehmerbegriff, (Bydlinski, Handels- oder Unternehmens...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Unternehmer

Rz. 135 [Autor/Zitation] Der Unternehmer ist seit dem HaRÄG 2005 konzeptioneller Anknüpfungspunkt für das UGB. Zuvor wurde in Österreich – wie in Deutschland heute noch – auf den Kaufmann abgestellt (zur Diskussion zur Notwendigkeit der Novellierung des Kaufmannbegriffs in Österreich vgl. zB Krejci in Dehn/Krejci, Das neue UGB2, 21; Schauer in FS 100 Jahre Wirtschaftsuniversi...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 5. Abzugsposten vom Einkommen

Rz. 1911 Das unterhaltsrechtlich zu bestimmende Einkommen wird grundsätzlich berechnet durch Abzug von Bei begrenzter Leistungsfähigkeit sind an die Möglichkeit des Abzugs dieser Positionen erhöhte Anforderungen zu stellen. Dabei sind im Einzelfall d...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Gestaltungsmöglichkeiten bei EÜR

Rz. 569 Obwohl der Bilanzierende beispielsweise über die Wertansätze und die Wertberichtigungen größere Gestaltungsmöglichkeiten hat, stehen diese aber auch bei der EÜR zur Verfügung. Rz. 570 Unterhaltsrelevanz Hierin liegt natürlich auch ein unterhaltsrechtliches Manipulationspotenzial. Damit hat auch der Unterhaltsschuldner bei der EÜR "Gestaltungsmöglichkeiten". Rz. 571 Dabei...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Derivative Buchführungspflicht

Rz. 177 [Autor/Zitation] Nach § 124 öBAO haben alle Unternehmer, die nach dem öUGB oder anderen gesetzlichen Vorschriften (zB § 112 öGmbHG) zur Führung und Aufbewahrung von Büchern und Aufzeichnungen verpflichtet sind, diese auch im Interesse der Abgabenerhebung zu erfüllen (vgl. Tanzer in FS Doralt, 432 f.). Die Verpflichtung zur Buchführung nach dem öUGB ergibt sich aus § 1...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 3. Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG)

Rz. 188 Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind Gewinne aus gewerblichen Einzelunternehmen nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 EStG sowie Gewinne der Gesellschafter aus Personengesellschaften nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG (zum gewerblichen GrdStHandel. vgl. Rdn 719). Dazu gehören insbesondere die Gewinne aus gewerblichen Unternehmen wie z.B. Handwerksbetriebe, Einzelhandelsbetriebe, Großhandelsbe...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 4. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 EStG)

Rz. 210 Nach dem Einkommensteuergesetz werden in § 18 EStG beispielhaft Tätigkeiten aufgezählt, die unter die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit zu subsumieren sind. Es gelten zunächst die gleichen Voraussetzungen wie bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb. Jedoch muss ein Selbstständiger im Gegensatz zum Gewerbetreibenden auch bei Einsatz von Mitarbeitern aufgrund eigener F...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / c) Art der unternehmerischen Tätigkeit

Rz. 153 [Autor/Zitation] Wenn im Anwendungsbereich des § 189 Abs. 1 Z 3 öUGB eine unternehmerische freiberufliche Tätigkeit, eine unternehmerische land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit oder eine unternehmerische Tätigkeit ausgeübt wird, die zu Einkünften aus einer außerbetrieblichen Tätigkeit iSd. § 2 Abs. 4 Z 2 öEStG führt, besteht gem. § 189 Abs. 4 öUGB keine Rechnungsle...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / 33. Modernisierung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG

Rz. 103 Mit dem MoPeG[52] wird die von der Rechtsprechung bereits anerkannte Rechtsfähigkeit der GbR in allen Regelungen des BGB konsequent umgesetzt. Die GbR wird dabei nicht mehr primär als Gelegenheitsgesellschaft verstanden, sondern praxisnah am Leitbild eines auf Dauer angelegten Zusammenschlusses ausgerichtet. Es wird künftig eine rechtsfähige und eine nicht rechtsfähi...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / II. Originäre Buchführungspflicht gem. § 141 AO

Rz. 119 [Autor/Zitation] § 141 AO regelt nachrangig zu § 140 AO eine originäre steuerliche Buchführungspflicht. Sie gilt nur für inländische und ausländische Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte, nicht für Freiberufler und hat bereits mit dieser Einschränkung nur einen begrenzten Anwendungsbereich. Kleingewerbetreibende Einzelunternehmer, die nach § 241a keiner handelsre...mehr

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§ 7 Verwirkung, Befristung,... / f) Ausnahmen bei Ausschluss des Versorgungsausgleichs durch Vereinbarung?

Rz. 65 Ein Ausschluss des Versorgungsausgleichs kann auch durch – formbedürftige (§ 7 VersAusglG) – Vereinbarung der Ehegatten (Ehevertrag, Scheidungsfolgenregelung) erfolgen. Inhaltlich ist das Familiengericht – sofern die Anforderungen der §§ 7, 8 VersAusglG erfüllt sind – an die Vereinbarung der Eheleute gebunden. (§ 6 Abs. 2 VersAusgl G).[120] Rz. 66 Vereinbarungen über d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Handelsgesellschaften und Genossenschaften

Rz. 73 [Autor/Zitation] Den Kaufleuten gleichgestellt sind gem. § 6 Abs. 1 alle Handelsgesellschaften und diesen gleichgestellte Verbände. Sie unterliegen damit unabhängig von Art und Umfang ihrer Betätigung der Buchführungspflicht nach § 238. Dazu zählen die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft. Damit sind auch vermögensverwaltende und nach Inkrafttreten d...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / III. Andere steuerliche Aufzeichnungspflichten

Rz. 120 [Autor/Zitation] Über die Anforderungen der handelsrechtlichen Buchführung hinaus regeln die §§ 143, 144 AO besondere Aufzeichnungspflichten für den Warenein- und -ausgang, um den Finanzbehörden eine Verifikation des erklärten Betriebsergebnisses (dazu Drüen in TK, § 143 AO Rz. 1 [9/2020]) und damit mittelbar auch der handelsrechtlichen Buchführung zu ermöglichen. Die...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / c) Umwandlungen

Rz. 499 Unterhaltsrelevanz Besonders das Umwandlungsrecht und das Umwandlungssteuerrecht gehören zu den schwierigsten Materien des Steuerrechts. Die Beurteilung der damit zusammenhängenden Steuerrechtsfragen ist deshalb für den steuerrechtlichen Laien praktisch unmöglich und damit haftungsträchtig. Dabei können diese Rechtsinstitute gerade deshalb angewandt werden, um Vermöge...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 2. Das Alter des Berechtigten

Rz. 1167 Auch wenn der Begriff Alter keine festen Grenzen enthält, ist der Tatbestand auf jeden Fall zu bejahen, wenn das Rentenalter erreicht ist, Altersrente bezogen wird.[1200] Dies gilt trotz der Möglichkeit zum Beispiel von Frauen gem. § 39 SGB VI, unter bestimmten Voraussetzungen mit 60 Jahren Altersrente zu beziehen, jedoch nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres.[12...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / I. Rechtsnatur des Bilanzrechts

Rz. 9 [Autor/Zitation] Losgelöst von seiner verfahrensrechtlichen, prozessualen und international-kollisionsrechtlichen Zuordnung (dazu Rz. 33) lässt sich das Bilanzrecht nach überzeugender Auffassung dem öffentlichen Recht zuordnen. BGH v. 13.4.1994 – II ZR 16/93, BGHZ 125, 366 Rz. 27; ADS6, Vor §§ 238–241 HGB Rz. 1; Böcking/Gros/Wirth in Wiedmann/Böcking/Gros, BilR4, § 238 H...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / dd) Veräußerungsgewinne aus Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen, auch als Problem der Steuerlatenz (latente Steuern) in der Bewertung von Vermögensgegenständen im Zugewinnausgleich

Rz. 730 Hinweis Methodischer Ansatz: Die Problematik der Ermittlung der latenten Steuern auf Veräußerungsvorgänge folgt dem Ertragssteuerrecht. Die latenten Steuern, die den Vermögenswert Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen belasten, sollen im Kontext zu den Veräußerungsgeschäften dargestellt werden, ohne dass es sich um sonstige Einkünfte nach §§ 22, 23 EStG handelt (...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / b) Einkommen des Berechtigten

Rz. 1076 Die Höhe des ggf. anteilig zu berücksichtigenden Einkommens hängt insbesondere davon ab, in welchem Maß der Betreuende von der Erwerbsobliegenheit befreit ist.[1107] Grundsätzlich gilt aber, dass aus dieser Erwerbstätigkeit erzielte Einkünfte nicht von vornherein unberücksichtigt bleiben. Über die Höhe ihrer Anrechnung ist gemäß § 1577 Abs. 2 BGB nach Treu und Glaub...mehr

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§ 3 Ehegattenunterhalt / 1. Erwerbseinkommen

Rz. 1455 Das Schwergewicht der Einkünfte liegt regelmäßig im erzielten Einkommen aus selbstständiger oder nicht selbstständiger Berufstätigkeit. Zur Berechnung des für die Deckung des Lebensbedarfs zur Verfügung stehenden Einkommens ist deshalb nicht das Bruttoeinkommen, sondern das bereinigte Nettoeinkommen heranzuziehen. Rz. 1456 Das bereinigte Nettoeinkommen wird berechnet...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / b) Mögliche Beseitigung weiterer unsystematischer Abweichungen

Rz. 110 [Autor/Zitation] Das Regierungsprogramm nennt als Maßnahme zur Modernisierung und Zusammenführung der Bilanzrechte des öEStG und öUGB beispielhaft die Anpassung der Abschreibungsdauer beim Firmenwert (vgl. Regierungsprogramm 2020-2024, Aus Verantwortung für Österreich 67). Hinsichtlich der Aktivierungspflicht eines Firmenwerts besteht bereits Gleichklang zwischen öUGB...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / h) Arbeitnehmereigenschaft des geschäftsführenden GmbH-Gesellschafters/unterhaltsrechtlicher Betrachtungszeitraum

Rz. 648 Der bei der GmbH angestellte geschäftsführende Gesellschafter bezieht Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit i.S.v. § 19 EStG. Die Gesellschaft hat die Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge abzuziehen. Dies wird häufig versucht zu umgehen, indem sog. Beraterverträge geschlossen werden. Diese können aber unwirksam sein und verdeckte Gewinnausschüttungen dar...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 238 f... / II. Regelungsgegenstand des dritten Buchs des UGB

Rz. 44 [Autor/Zitation] Die Struktur des dritten Buchs des öUGB ähnelt jener des HGB, was im Hinblick auf die gemeinsame Geschichte dieser Kodifikationen nicht verwundert. Auch das dritte Buch des öUGB ist prinzipiell rechtsformübergreifend angelegt, aber nur der erste Abschnitt gilt tatsächlich auch für alle Unternehmer, die mehr als 700.000 EUR Umsatzerlöse im GJ erzielen, ...mehr

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§ 1 Einkommensermittlung / b) Betriebseinnahmen bei EÜR

Rz. 553 In Anlehnung an den Begriff Einnahmen nach § 8 Abs. 1 EStG sind Betriebseinnahmen alle Güter, die in Geld oder Geldwert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen der Einkunftsarten Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, aus Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit zufließen. Rz. 554 Betriebseinnahmen sind z.B.mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VII. Rechnungslegungspflicht nach öUGB oder vergleichbaren bundesgesetzlichen Vorschriften

Rz. 92 [Autor/Zitation] § 5 Abs. 1 öEStG erklärt die unternehmensrechtlichen GoB für die steuerliche Gewinnermittlung als maßgebend, wenn neben dem Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb iSd. § 23 öEStG eine Rechnungslegungspflicht nach § 189 öUGB oder vergleichbaren bundesgesetzlichen Vorschriften (dazu Rz. 93) besteht. Rechnungslegungspflichtig nach § 189 öUGB können n...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 6. Steuerliche Aspekte

Rz. 485 [Autor/Zitation] Im öEStG fehlt es an einer Legaldefinition des Firmenwerts. Der VwGH sieht im Firmenwert den Wert, der durch den Betrieb des Unternehmens im Ganzen vermittelt wird und der einzelnen betrieblich eingesetzten Wirtschaftsgütern nicht zugeordnet werden kann, sondern sich als Mehrwert über den Substanzwert der einzelnen materiellen und immateriellen Wirtsc...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Rechtsvergleichende Bezüge im österreichischen Recht

Rz. 124 [Autor/Zitation] § 189 öUGB Anwendungsbereich (1) Soweit in der Folge nichts anderes bestimmt wird, ist das Dritte Buch anzuwenden auf:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / VI. Blick nach Österreich

Rz. 39 [Autor/Zitation] Mit dem Handelsrechts-Änderungsgesetz 2005 (HaRÄG 2005, BGBl. I Nr. 120/2005) wurde in Österreich aus dem Kaufmann der Unternehmer (Rz. 135). Der Kaufmannsbegriff war zu eng; der Unternehmer bezieht seine Legitimation aus einem erweiterten Realitätsausschnitt, der wirtschaftlich und am Markt durch dieselben Regelungsbedürfnisse gekennzeichnet ist und d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Ehegattenunterhalt / 4. Begrenzung und Herabsetzung des Anspruchs

Rz. 1182 Eine Begrenzung des Anspruchs auf Altersunterhalt ist nach § 1579 BGB wegen grober Unbilligkeit, insbesondere nach § 1579 Nr. 1 BGB wegen kurzer Ehedauer möglich. Daneben ist auch – wie bei jedem nachehelichen Unterhaltsanspruch – eine Herabsetzung oder zeitliche Begrenzung nach § 1578b BGB möglich. Maßgebend für eine solche Abwägung ist vorrangig die Frage ehebeding...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Betriebsvermögen/Privatverm... / 3.1 Notwendiges Betriebsvermögen

Rz. 23 Aktien: In der Regel stellen Wertpapiere – wenn sie nicht als Beteiligung einzustufen sind – kein notwendiges Betriebsvermögen dar. [1] Aktien können aber dann notwendiges Betriebsvermögen darstellen, wenn sie die geschäftlichen Beziehungen des Unternehmens zur Gesellschaft, an der es Anteile hält, fördern oder sichern.[2] Auf Aktien von Zuckerfabriken trifft dies zu, ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für Fahrzeuge ... / b) Pkw-AK teilweise unangemessen

Der Umstand, dass ein Serienfahrzeug – und kein speziell angefertigtes Fahrzeug – angeschafft wird, reicht für sich jedoch noch nicht aus, um die Anwendung von § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG generell auszuschließen. Betriebsergebnis muss die Anschaffung erlauben: Denn auch hohe AK für ein Serienfahrzeug können dann zur teilweisen Nichtabzugsfähigkeit der Kfz-Kosten führen, wenn s...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften in d... / Zusammenfassung

Überblick Zentrale Änderungen durch das MoPeG Am 25.6.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts[1] verabschiedet. Das Gesetz zielt darauf ab, das Recht der Personengesellschaften an die Anforderungen der Praxis anzupassen. Insbesondere wurde das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) neugestaltet und die Rechtsform der Personenhandelsg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Personengesellschaften in d... / 1 Personengesellschaften

Rz. 1 Neben der Einzelunternehmung zählen als wichtigste Formen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Partnerschaftsgesellschaft (PartG), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) und die stille Gesellschaft zur Gruppe der Personenunternehmen.[1] Die genannten Personengesellschaften können als auf vertraglicher Grundlage beruhende zweckor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. ABC der Arbeitnehmerschaft

Rn. 136 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Abgeordneter ist in seiner Eigenschaft als Mitglied des Parlaments kein ArbN. Amateursportler ist dann kein ArbN des Vereins, wenn er nur unregelmäßige Zuschüsse zu den ihm entstandenen Aufwendungen erhält (FG Köln EFG 1987, 524 rkr). Sind die für den Trainings- und Spieleinsatz gezahlten Vergütungen nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nicht ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1.2.1 § 1 Absatz 5 AStG

8 Dieses BMF-Schreiben regelt die Grundsätze der Finanzverwaltung für die Prüfung der Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes im Regelungsrahmen des § 1 Absatz 1 AStG in allen grenzüberschreitenden Fällen "einfacher Betriebsstätten" (s. Rn. 13), unabhängig davon, ob im jeweiligen Fall ein DBA anwendbar ist oder nicht (s. aber § 1 Absatz 5 Satz 8 AStG, der ggf. die Anwendbar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 IT-Recht / C. Muster: Pflichtangaben für ein Impressum

Rz. 4 Muster 12.3: Pflichtangaben für ein Impressum Muster 12.3: Pflichtangaben für ein Impressum _________________________ (Adresse) Sehr geehrte/r Herr/Frau _________________________, Sie baten mich, die gesetzlichen Pflichtangaben für ein Impressum auf Ihrer Webseite zu überprüfen und ggf. zu ergänzen. 1. Wie und wo muss ein Impressum platziert sein? Ein Impressum muss auf den...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Mehrere ähnliche Berufstätigkeiten

Rn. 130 Stand: EL 167 – ET: 09/2023 Setzt ein StPfl seine Kenntnisse und Fähigkeiten zu ähnlichen Tätigkeiten mehrfach ein, so sind die jeweiligen Tätigkeitsbereiche entgegen der früher vertretenen Abfärbe- bzw Ausflusstheorie grundsätzlich jeder für sich zu beurteilen, s BFH BStBl II 1979, 414, Apothekervertreter als ArbN. Das gilt bei Haupt- und Nebentätigkeiten auch, wenn ...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 29. BMF, Schr. v. 26.9.2014 – IV B 5 - S 1300/09/10003 – DOK 2014/0599097, BStBl. I 2014, 1258 (Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen [DBA] auf Personengesellschaften)

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung der Doppelbesteuerungsabkommen auf Einkünfte, die von Personengesellschaften erzielt werden, Folgendes: Inhaltsverzeichnismehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 135 – ET: 08/2023 Die Entfernungspauschale soll den Aufwand für das Zurücklegen des Wegs zwischen der Wohnung und der > Erste Tätigkeitsstätte steuermindernd abgelten (WK – vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4 EStG). Sie beträgt unabhängig von dem benutzten Verkehrsmittel 0,30 EUR je Entfernungs-km und ist grundsätzlich auf einen Höchstbetrag von 4 500 EUR beschränkt. Ab ...mehr