Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

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Einnahmen-Überschussrechnun... / Zusammenfassung

Überblick Land- und Forstwirte, Gewerbetreibende und selbstständig Tätige müssen ihre laufende Buchhaltung so aufbauen, dass die Daten in den Vordruck "Einnahmenüberschussrechnung-Anlage EÜR"[1] passen. Anders als für frühere Jahre gilt dies seit dem Veranlagungszeitraum 2017 unabhängig von der Höhe der Betriebseinnahmen; auch bei Kleinbetrieben mit weniger als 17.500 EUR Ei...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.6.1 Neuere Positionen im Überblick

Bereits ab VZ 2019 wurde der Katalog der gesondert auszuweisenden Aufwendungen um folgende Positionen erweitert: Zeile 54: Erhaltungsaufwendungen, ausgenommen Aufwendungen für Gebäude (Zeile 48), für Kraftfahrzeuge (Zeile 83) und für EDV (Zeile 56), so dass hier vor allem Aufwendungen für die Reparatur und Wartung von technischen Anlagen und Maschinen, Betriebs- und Geschäfts...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 5.2 Material-, Personal- und Fremdleistungskosten

Unter die "Waren, Rohstoffe und Hilfsstoffe einschließlich Nebenkosten" laut Zeile 26 fallen alle Positionen, die bei einer Buchführung nach dem SKR 04 auf den Konten 5000 bis 5885 gebucht werden. Trotz der Erfassung in einer Zeile des Vordrucks müssen in der Buchhaltung unverändert die Einzelkonten angesprochen werden, andernfalls kann es z. B. zu Problemen bei Hinzuschätzu...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 4.1 Umsatzsteuer

Nach dem für die Einnahmen-Überschussrechnung maßgebenden Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG, und wohl ausgehend von der Vorstellung, dass Einnahmen-Überschussrechner stets die Ist-Besteuerung beantragen, werden im Formular alle Umsatzsteuerzahlungen und -erstattungen erfasst, die im laufenden Wirtschaftsjahr zu- bzw. abgeflossen sind. Entsprechend nimmt Zeile 16 die vereinn...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 6 Ermittlung des Gewinns

Die Ermittlung des steuerpflichtigen Gewinns erfolgt in 4 Stufen: Zunächst werden in den Zeilen 91 bis 96 steuerfreie Einnahmen nach den §§ 3, 3a EStG abgezogen, entsprechende Betriebsausgaben dem bisherigen Ergebnis wieder hinzugerechnet. Anschließend werden Investitionsabzugsbeträge, Zuschläge nach § 6b Abs. 7, 10 EStG sowie Hinzu- und Abrechnungen infolge des Wechsels der G...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 1.1 Systematische Stellung der Vorschrift

Rz. 1 § 8a KStG stellt eine besondere Vorschrift zur Ermittlung des steuerpflichtigen Einkommens der Körperschaft dar. Sie ist daher im Ersten Kapitel des Zweiten Teils des Gesetzes zutreffend eingeordnet. Es handelt sich nicht um eine eigenständige Vorschrift; vielmehr baut sie auf der Regelung für die Zinsschranke in § 4h EStG auf. § 4h EStG ist eine Vorschrift zur Ermittl...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 3.1.4 Nachgeordnete Mitunternehmerschaften

Rz. 72 Schließlich ist § 8a KStG auch auf mitunternehmerische Personengesellschaften und andere Mitunternehmerschaften anwendbar, wenn diese unmittelbar oder mittelbar einer Körperschaft nachgeordnet sind. Zweck der Vorschrift ist es, zu verhindern, dass die für Körperschaften geltenden Einschränkungen des § 8a KStG durch Einschaltung von Personengesellschaften umgangen werd...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 2 Allgemeine Angaben

In den Zeilen 1 bis 8 hat der Steuerpflichtige in den Zeilen 1 und 2 seinen Namen und Vornamen anzugeben; in Zeile 3 die Steuernummer des Betriebs einzutragen; dieser Eintrag hat vor allem dann Bedeutung, wenn dem Steuerpflichtigen für den Betrieb eine andere Steuernummer als diejenige für die Einkommensteuer zugeteilt wurde oder wenn mehrere Betriebe vorliegen; in Zeile 4 ein ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.2.2 "Maßgebliches Einkommen" bei Organschaft

Rz. 95 Da der Organkreis nach § 15 S. 1 Nr. 3 KStG als ein einziger Betrieb gilt[1], ist für ihn der "maßgebliche Gewinn" bzw. das "maßgebliche Einkommen" zu ermitteln. Diese Ermittlung erfolgt auf der Ebene des Organträgers, da für die Organgesellschaft § 4h EStG nicht gilt.[2] Eine Ermittlung auf der Ebene des "Organkreises" ist nicht möglich, da der Organkreis selbst kein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.4.3 Einschränkungen für Körperschaften (§ 8a Abs. 3 KStG)

Rz. 237 Ebenso wie Abs. 2 mit dem Ausschluss der Zinsschranke bei fehlender Konzernzugehörigkeit enthält § 8a Abs. 3 KStG eine Einschränkung für Körperschaften beim Eigenkapitalvergleich. § 8a Abs. 3 KStG stellt daher eine Gegenausnahme zu der Ausnahmeregelung für die Zinsschranke nach § 4h Abs. 2 S. 1 Buchst. c EStG dar und suspendiert die Möglichkeit des Eigenkapitalvergle...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 4.3 Verfall des Zinsvortrags und des EBITDA-Vortrags (§ 8a Abs. 1 S. 3 KStG)

Rz. 118 Nach § 8a Abs. 1 S. 3 KStG gilt § 8c KStG für den Zinsvortrag entsprechend. Das bedeutet, dass der Zinsvortrag untergeht, wenn wegen eines schädlichen Beteiligungserwerbs auch ein Verlustvortrag untergehen würde. Ein schädlicher Beteiligungserwerb liegt vor, wenn innerhalb von 5 Jahren unmittelbar oder mittelbar mehr als 50 % des gezeichneten Kapitals, der Mitgliedsc...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8a ... / 5.3.2.4 Rückgriffsberechtigter Dritter

Rz. 198 Der Anwendungsbereich des Abs. 2 wird nicht nur auf dem Anteilseigner nahestehende Personen ausgedehnt, sondern auch auf einen Dritten, der weder dem Anteilseigner noch der Kapitalgesellschaft selbst nahesteht, wenn der Dritte für das Fremdkapital, das er der Körperschaft zur Verfügung gestellt hat, auf den Anteilseigner oder eine diesem nahestehende Person zurückgre...mehr

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Behandlung von Transaktionen auf Gewichtskonten (zu § 3 UStG)

Kommentar Wichtig Das BMF-Schreiben ergänzt Abschn. 3.5 Abs. 2 und Abs. 3 UStAE. Bei Geschäften mit Edelmetall oder anderen Metallen wird häufig mit Gewichtskonten für die beteiligten Personen gearbeitet. Dabei werden von einem Vertragspartner überlassene Metalle auf einem Gewichtskonto erfasst, teilweise entsteht durch die Vermengung Miteigentum der beteiligten Personen. Frühe...mehr

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Zulässigkeit einer grenzüberschreitenden Außenprüfung

Leitsatz Eine gemeinsame koordinierte steuerliche Außenprüfung ist zulässig, wenn eine solche voraussichtlich erforderlich ist. Sachverhalt Antragsteller sind deutsche Tochtergesellschaften einer europaweit tätigen Unternehmensgruppe. Die Konzernleitung befindet sich in Luxemburg. Dorthin werden unter anderem aufgrund vertraglicher Beziehungen im Rahmen eines Franchisevertrag...mehr

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Reihengeschäfte bei der Ein... / 1. Aktuelle Rechtslage

Gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 UStG kann ein Unternehmer die entstandene Einfuhrumsatzsteuer für Gegenstände, die für sein Unternehmen eingeführt worden sind, als Vorsteuer abziehen. Nach gefestigter Auffassung der deutschen Finanzverwaltung ist der Einfuhrgegenstand nur dann "für das Unternehmen" eines Unternehmers eingeführt, wenn der Unternehmer die Verfügungsmacht über den...mehr

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Reihengeschäfte bei der Ein... / 2. Anwendung der Rechtslage bei Reihengeschäften

Die Bestimmung der verfügungsberechtigten Person in einem Reihengeschäft anhand der Ortbestimmung gem. § 3 Abs. 6 bis 8 UStG führt zu folgenden Ergebnissen: Ausgangsfall Unternehmer C aus der Schweiz bestellt Waren beim Händler B in Hamburg. B kauft die Waren beim Großhändler A aus Japan. C verkauft die Waren an einen Kunden D in Düsseldorf. Die Waren werden direkt von Tokio ...mehr

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Steuerbefreiung von Bildung... / 6. Fazit und Ausblick

Eine sehr umfangreiche Überarbeitung der Steuerbefreiung von Bildungsleistungen steht bevor. Nicht nur § 4 Nr. 21 und Nr. 22a UStG müssen komplett novelliert werden, sondern auch eine lange Liste von Bildungsleistungen, bei denen bisher sowohl Rechtsprechung als auch Finanzverwaltung in Deutschland sehr großzügig waren (Tanzkurse, Museumsführer usw.),[9] droht bald gestriche...mehr

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Reihengeschäfte bei der Ein... / [Ohne Titel]

StB Alexander Thoma / RAin, StBin Ellen Kirchhainer[*] Der Abzug der Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer ist Gegenstand sowohl nationaler und europäischer Rechtsprechung als auch lebhafter Diskussionen in der Fachliteratur. Ist die Verfügungsmacht am Gegenstand der Einfuhr legitime Voraussetzung für das Recht zum Vorsteuerabzug und anhand welcher Tatbestandsmerkmale lässt sich ...mehr

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Steuerbefreiung von Bildung... / 5. Neue Relevanz bei der Unterscheidung der Bildungsart

Bisher keine Unterscheidung bei der Bildungsart getroffen: In all seinen Urteilen zu der Steuerbefreiung von Bildungsleistungen hat der EuGH nie sehr scharf unter den drei Säulen des Bildungswesens i.S.v. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL unterschieden. Der Schul- und Hochschulunterricht ist aber nur eine davon. Daneben bestehen auch gleichrangig die "Erziehung von Kinder...mehr

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Nichtanwendungserlass zum organschaftlichen Begriff der negativen Einkünfte

Kommentar Begriff der negativen Einkünfte des Organträgers oder der Die Finanzverwaltung hat sich zum Begriff der "negativen Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft" geäußert und die Nichtanwendung der Rechtsprechung des BFH verfügt. Negative Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft Negative Einkünfte des Organträgers oder der Organgesellschaft dürfe...mehr

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Homeoffice, Bürokostenzusch... / 5 Mieteinkünfte bei überwiegendem Arbeitgeberinteresse

Nur wenn ein Heimbüro v. a. im betrieblichen Interesse des Arbeitgebers genutzt wird und dieses Interesse objektiv nachvollziehbar über die Entlohnung des Arbeitnehmers hinausgeht, ist anzunehmen, dass die betreffenden Mietzahlungen an den Arbeitnehmer auf einer neben dem Dienstverhältnis gesondert bestehenden Rechtsbeziehung beruhen. Es ist aber besonders darauf Wert zu lege...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.4.1 Vorführwagen eines Kfz-Händlers

Die Zuordnung von Vorführwagen eines Kraftfahrzeughändlers zum Anlage- oder Umlaufvermögen war bereits mehrmals Streitpunkt mit der Finanzverwaltung. Meist werden die Fahrzeuge nicht bis zum Ende der technischen Nutzungsdauer im Betriebsvermögen gehalten, sondern vorzeitig an Kunden veräußert. Praxis-Beispiel Vorführwagen im Anlagevermögen eines Kfz-Händlers Ein bilanzierendes...mehr

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Anlagevermögen oder Umlaufv... / 4.1.2 Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen

Die Veräußerung von Grundstücken aus dem Privatvermögen ist in vielen Fällen nicht einkommensteuerpflichtig. Die laufenden Einkünfte aus dem Grundstück stellen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG dar. Eine Unterteilung des Privatvermögens in Anlagevermögen und Umlaufvermögen entfällt daher. Achtung Privatperson kann gewerblicher Grundstückshändler werden Ve...mehr

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Insolvenzordnung, Anwendungsfragen zu § 55 Abs. 4 InsO

Kommentar Nach § 55 Abs. 4 InsO gelten Umsatzsteuerverbindlichkeiten des Insolvenzschuldners, die von einem vorläufigen Insolvenzverwalter, vom Schuldner mit Zustimmung eines vorläufigen Insolvenzverwalters oder vom Schuldner nach Bestellung eines vorläufigen Sachwalters begründet worden sind, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens als Masseverbindlichkeiten. Die Finanzverwa...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 3.3.2.1 Voraussetzungen beim Lifo-Verfahren

Rz. 71 Das Lifo-Verfahren ist gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2a EStG auch für die Steuerbilanz zulässig, sodass sich hinsichtlich dieses Verfahrens keine Unterschiede zur handelsrechtlichen Bilanzierung ergeben.[1] Die Anwendbarkeit des Lifo-Verfahrens wurde durch das Steuerreformgesetz 1990 aufgenommen. Andere Verbrauchsfolgeverfahren als das Lifo-Verfahren sind für die Steuerbilanz n...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 5.4 AfA-Tabellen

Rz. 90 Im Bilanzrecht sind eine Reihe von Bewertungsvereinfachungen vorgesehen, die die Rechnungslegung und Erstellung des Jahresabschlusses vereinfachen sollen und können. So sind Anlagegüter nach ihrer voraussichtlichen bzw. betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abzuschreiben (§ 253 Abs. 3 Satz 2 HGB, § 7 Abs. 1 Satz 2 EStG). Die hierfür erstellten AfA-Tabellen werden häufig ...mehr

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Abschreibung, gebrauchte Wi... / 3 Abschreibungstabellen nur für neue Wirtschaftsgüter

Neue und gebrauchte Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die erfahrungsgemäß über einen Zeitraum von mehr als einem Jahr genutzt werden können, sind gem. § 7 Abs. 1 EStG über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abzuschreiben. Für neue Wirtschaftsgüter hat die Finanzverwaltung die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer in der amtlichen Abschreibungstabelle für die allgemein verw...mehr

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Abschreibung, gebrauchte Wi... / 5 Die betriebsgewöhnliche Restnutzungsdauer gebrauchter Wirtschaftsgüter wird geschätzt

Die Abschreibung richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.[1] Die Nutzungsdauer muss geschätzt werden, um im Jahr der Anschaffung mit der Abschreibung beginnen zu können. Diese Arbeit hat die Finanzverwaltung dem Unternehmer abgenommen, indem sie die Nutzungsdauer für neue Wirtschaftsgüter in amtlichen Abschreibungstabellen festgelegt hat. Aber! Für gebrauchte...mehr

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Abschreibung, gebrauchte Wi... / 6 Gebrauchter Firmen-Pkw: Besonderheiten bei der Schätzung der Nutzungsdauer

Die Finanzverwaltung legt die Nutzungsdauer eines neuen Firmen-Pkws auf 6 Jahre fest. Abweichend von der amtlichen Abschreibungstabelle geht der BFH von einer 8-jährigen Nutzungsdauer aus.[1] Die abweichende Auffassung des BFH ist für den Unternehmer beim Kauf eines neuen Fahrzeugs regelmäßig ohne Auswirkung. Er kann sich immer auf die amtliche Abschreibungstabelle berufen, ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 13.2.3 Steuerliche Besonderheiten

Rz. 134 Steuerlich gilt für die Liquidation einer Kapitalgesellschaft ein nach Möglichkeit maximal 3-jähriger Besteuerungszeitraum innerhalb des Abwicklungszeitraums (§ 11 Abs. 1 KStG). Für das Ergebnis des letzten Rumpf-Wirtschaftsjahres der werbenden Gesellschaft räumt die Finanzverwaltung ein Wahlrecht ein (R 11 Abs. 1 Satz 3 KStR). Der Steuerpflichtige kann entscheiden, ...mehr

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Sonderbilanzen und Status / 6.1 Unterschiede zwischen der Einnahmen-Überschussrechnung und dem Vermögensvergleich

Rz. 60 Bei den Gewinneinkunftsarten (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 EStG) wird der Gewinn besteuert. Der Gewinn wird grundsätzlich durch Betriebsvermögensvergleich (Bestandsvergleich) ermittelt. Der einfache Bestandsvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG erfordert keine doppelte Buchführung mit selbstständiger Gewinn- und Verlustrechnung.[1] Kaufleute müssen allerdings eine doppelte Buchführung m...mehr

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Bewertungsvereinfachungsver... / 4 Festwertbewertung als Bewertungsvereinfachung

Rz. 85 Sowohl im Sachanlagevermögen als auch im Umlaufvermögen können Festwerte gebildet werden, um bei bestimmten Vermögensgegenständen innerhalb einer größeren Gruppe eine aufwendige Einzelerfassung und -bewertung zu vermeiden. Damit werden sowohl die Inventur als auch die Bewertung deutlich vereinfacht und damit wirtschaftlicher gestaltet. Für den Ansatz von Festwerten gel...mehr

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GmbH 2 Go (Teil 6): Liebhab... / IV. Fazit und Ausblick

Gerade längere Verlustperioden bei Kapitalgesellschaften können die Diskussion mit der Finanzverwaltung um die Frage der Einkunftserzielungsabsicht eröffnen. Für diesen Fall sollte aber der Kampf um die Vorsteuerberechtigung selbst dann nicht vorschnell aufgegeben werden, wenn erdrückende Beweisanzeichen für eine ertragsteuerliche Liebhaberei vorliegen. Der kommende Beitrag d...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.3 Anwendung von § 8b KStG auf einen Übernahmegewinn (Abs. 2 S. 2)

Rz. 68 Nach § 12 Abs. 2 S. 2 UmwStG ist § 8b KStG anzuwenden, soweit der Gewinn i. S. d. Abs. 2 S. 1 abzüglich der anteilig darauf entfallenden Kosten für den Vermögensübergang dem Anteil der übernehmenden an der übertragenden Körperschaft entspricht. Abs. 2 S. 2 ist somit auf die Fälle der Aufwärtsverschmelzung beschränkt.[1] Insoweit stellt sich die Verschmelzung für die ü...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 4.1 Übersicht

Rz. 83 Nach § 12 Abs. 3 Hs. 1 UmwStG tritt die übernehmende Körperschaft in die steuerliche Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft ein ("Fußstapfentheorie"[1]). Wenn man die Verschmelzung aus Sicht der übernehmenden Körperschaft mit der Finanzverwaltung als Anschaffungsvorgang versteht[2], werden die sich daraus eigentlich ergebenden Rechtsfolgen durch die in Abs. 3 (...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 3.3.2.3 Kosten für den Vermögensübergang

Rz. 60 Die Kosten der übernehmenden Körperschaft für den Vermögensübergang sind in die Ermittlung des Übernahmeergebnisses nach § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG einzubeziehen und damit steuerlich nicht abzugsfähig (bzw. nur zu 5 % im Fall von Abs. 2 S. 2). Der Begriff ist nicht legaldefiniert und seine Reichweite im Einzelnen umstritten (Rz. 61a ff.). Weitgehend unbestritten wird im ...mehr

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Frotscher/Drüen, UmwStG § 1... / 2.4 Steuerbilanz: keine Maßgeblichkeit, Folgebilanzierung

Rz. 15 Wegen der zwingenden Wertverknüpfung (Rz. 6) gilt in Bezug auf das übernommene Vermögen der Grundsatz der Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz nicht.[1] Rz. 16 Die Wertansätze der übernommenen Wirtschaftsgüter dürfen auch in den auf den steuerlichen Übertragungsstichtag folgenden jährlichen Steuerbilanzen nicht an die (ggf. höheren, Rz. 14) Handelsbilanzans...mehr

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Nicht Nexus-konforme Präferenzregelungen nach § 4j EStG

Kommentar Die Finanzverwaltung äußert sich zu der sog. nicht-nexus-konformen Präferenzregelung des § 4j EStG. Dazu wird die betreffende Staatenliste aktualisiert bzw. erweitert und darin auch eine Auflistung der einzelnen ausländischen Präferenzregelungen vorgenommen. Abzugsverbot für Rechteüberlassung und "Nexus-Approach" der OECD Im Kern geht es bei dieser als sog. Lizenzsch...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / 1. Zu § 57 Abs. 3 AO – Kooperationsprivileg

Umfängliche Ergänzungen hat die AEAO zu § 57 Abs. 3 AO erfahren. Im Zentrum steht die Kooperation als planmäßiges Zusammenwirken mit einer anderen gemeinnützigen Körperschaft oder Vermögensmasse, um einen steuerbegünstigten Zweck zu verwirklichen. In AEAO zu § 57 Nr. 5 Abs. 1 und 2 definiert die Finanzverwaltung das planmäßige Zusammenwirken als "... das gemeinsame, inhaltlic...mehr

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Das Optionsmodell zur Beste... / IV. Führt ein fiktiver Formwechsel zu jungem Verwaltungsvermögen?

Junges Verwaltungsvermögen entsteht, wenn das Verwaltungsvermögen weniger als zwei Jahre dem Betrieb zuzuordnen ist (§ 13b Abs. 7 Satz 2 ErbStG). Der Nachteil von jungem Verwaltungsvermögen besteht darin, dass dieses ohne Verschonungsmöglichkeiten in voller Höhe der Erbschaft- und Schenkungsbesteuerung unterliegt. Zur alten Rechtslage hat der BFH geurteilt, dass es bei der Qu...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / [Ohne Titel]

Yvonne Gallus, RAin[*] Der Beitrag ergänzt den Aufsatz "Neue Entwicklungen im Gemeinnützigkeits- und Stiftungsrecht" aus Heft 9/2021 (ErbStB 2021, 285), nachdem die Finanzverwaltung mit BMF-Schreiben v. 6.8.2021 – IV C 4 - O 1000/19/10747:004 die Anpassung des Anwendungserlasses, zuletzt geändert am 28.1.2021, veröffentlicht hat. Der Beitrag berücksichtigt die neuen Erläuteru...mehr

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Das Optionsmodell zur Beste... / 4. Forderungen im fiktiven SBV

Mit der Existenz des fiktiven SBV sind auch Forderungen des Mitunternehmers gegen die Gesellschaft weiterhin als SBV zu qualifizieren. Dies hat zur Folge, dass auch für optierende Gesellschaften weiterhin die Ansicht der Finanzverwaltung anwendbar ist, wonach Forderungen im SBV für Zwecke des 90%-Tests (§ 13b Abs. 2 ErbStG) – abweichend zu übrigen verbundinternen Forderungen...mehr

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Anwendungsfragen zur Lizenzschranke

Kommentar Die Finanzverwaltung nimmt in einem weiteren Schreiben Stellung zu praxisrelevanten Fragen im Zusammenhang mit den Einschränkungen des Betriebsausgabenabzugs aus Rechteüberlassungen – die sog. Lizenzschranke des § 4j EStG. Lizenzschranke nach § 4j EStG Mit dem Gesetz gegen schädliche Steuerpraktiken im Zusammenhang mit Rechteüberlas-sungen v. 27.6.2017, BGBl 2017 Tei...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / VI. Zu §§ 60, 60a, 64 AO – u.a. satzungsmäßige Voraussetzungen

AEAO zu § 60 Nr. 9: Hinsichtlich der Anforderungen an die Satzung stellt die Finanzverwaltung klar, dass Bestandssatzungen zum Stichtag 29.12.2020 aufgrund der neuen Regelungen in §§ 52 und 58 AO nicht geändert werden müssen, "wenn die bisherige satzungsgemäße steuerbegünstigte Tätigkeit weiterhin in gleichem Umfang durchgeführt wird." Die tatsächliche Geschäftsführung ist g...mehr

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Das Optionsmodell zur Beste... / V. Fazit

Durch die Abkoppelung der ertragsteuerlichen Behandlung einer optierenden Gesellschaft von der erbschaft- und schenkungsteuerlichen Qualifikation der Gesellschaft, kommt es zu einer weiteren Erhöhung der Komplexität des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechtes für unternehmerisches Vermögen. Somit ist kein automatischer Rückgriff auf die ertragsteuerlichen Beurteilungen bei der...mehr

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Die wesentlichen Änderungen... / V. Fazit

Die Einführung eines Katasterreferenzwertes zur Bestimmung u.a. der Bemessungsgrundlage der Erbschaft- und Schenkungsteuer erfolgte mit dem Ziel, durch Schaffung möglichst marktgerechter Immobilienwerte, die mit dem bis dahin geltenden Begriff des "realen Wertes" verbundene Rechtsunsicherheit zu beseitigen. Der Beitrag zeigt, dass die Neuregelung hierfür unzureichend ist. Di...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / 2. Zu § 57 Abs. 4 AO – Unmittelbarkeit bei Holdingstrukturen

Auch das Holdingprivileg wurde ab dem 29.12.2020 neu eingeführt. Die Privilegierung kommt auch zum Tragen, wenn eine Körperschaft ihre steuerbegünstigten Zwecke ausschließlich durch das Halten und Verwalten von Anteilen an steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften verfolgt bzw. sämtliche operativen gemeinnützigen Tätigkeiten auf eine oder mehrere Kapitalgesellschaften ausgegl...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / V. Zu § 58a AO – Vertrauensschutz bei Mittelweitergabe

Nach dem neu geschaffenen Vertrauensschutztatbestand in § 58a AO darf eine zuwendende Körperschaft auf die Steuerbegünstigung der empfangenden Körperschaft im Zeitpunkt der Zuwendung vertrauen. Voraussetzung ist die Vorlage einer Ausfertigung der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid oder des Freistellungsbescheids, jeweils nicht älter als fünf Jahre, hilfsweise die Vorlage ...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / VII. Zu § 68 AO – Erweiterung Zweckbetriebskatalogs des § 68 AO

"Aufgrund ihrer psychischen, physischen oder wirtschaftlichen Situation" zählt die Finanzverwaltung Flüchtlinge"regelmäßig zu dem von § 53 AO erfassten Personenkreis". Bei Einrichtungen zur Versorgung, Verpflegung und Betreuung von Flüchtlingen entfällt daher nun die Prüfung, ob mildtätige Zwecke des § 53 AO vorliegen. Dies setzt allerdings voraus, dass diese Einrichtungen n...mehr

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Das BMF-Schreiben vom 6.8.2... / IV. Zu § 58 AO – Erleichterte Zuwendung und Weitergabe von Mitteln

§ 58 Nr. 2 AO a.F. sah vor, dass die Körperschaft eigene Mittel nur teilweise steuerunschädlich weiterleiten durfte. Nun wurde Nr. 2 gestrichen und Nr. 1 erleichtert die Mittelzuwendung deutlich. Nach neuer Rechtslage ist es gleichermaßen erlaubt, selbst beschaffte Mittel vollständige oder teilweise zuzuwenden (klassische Mittelbeschaffungstätigkeit (vgl. BT-Drucks. 19/25160...mehr