Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankheit des Beschäftigten / 3.3.1 Auswirkungen des Krankengeldbezugs – Lohnsteuer

In aller Regel ist die Abrechnung auch beim Bezug von Krankengeld unproblematisch. Der Arbeitgeber gewährt – sofern die Beschäftigungszeit ein Jahr nicht überschreitet – nach Ablauf der Entgeltfortzahlung grundsätzlich keine Bezüge mehr. Für den Monat, in dem die Entgeltfortzahlung endet, werden noch die Entgelte und Bezüge im Lohnabrechnungsprogramm erfasst. Für die Lohnste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Sale-and-lease-back-Verfahren / 3.2 Umsatzsteuerfreiheit nicht die Regel

Ob es beim Verkauf eines Wirtschaftsguts im Rahmen von Sale-and-lease-back-Geschäften zu einer Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsmacht an den Erwerber kommt, hängt von der Erscheinungsform des Leasing-Vertrags ab. Ob bei einem Leasing-Geschäft eine Übertragung der Verfügungsmacht und damit eine umsatzsteuerpflichtige Lieferung stattfindet, soll sich nach dem Gesamtb...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung der die Optionsve... / II. Regelungen der Ländererlasse

Nach Ansicht der Finanzverwaltung hat die BFH-Entscheidung über den Einzelfall hinausgehende Ausstrahlungswirkung auf weitere erbschaftsteuerlichen Vorschriften in Zusammenhang mit den Optionsverschonungsmodellen. In diesem Zusammenhang hat die Finanzverwaltung Anpassungsbedarf hinsichtlich der Anwendung eines Teils der für die Optionsverschonung einschlägigen Vorschriften g...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung der die Optionsve... / III. Fazit

Die frühzeitige Darstellung der möglichen erbschaftsteuerlichen Auswirkungen der BFH-Entscheidung durch die Finanzverwaltung in den gemeinsamen Ländererlassen ist zu begrüßen. Es kann davon ausgegangen werden, dass seitens der Stpfl. auf die BFH-Entscheidung im Hinblick auf die Grundfragestellung nach Einheits- bzw. Einzelmodell unter diversen Aspekten Bezug genommen wird. V...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung der die Optionsve... / I. Einführung

Das ErbStG sieht bei der Übertragung von Betriebsvermögen zwei Verschonungsmodelle vor. Zum einen die ohne Antrag des Steuerpflichtigen (Stpfl.) zu gewährende Regelverschonung, bei der 85 % des Wertes des begünstigungsfähigen Betriebsvermögens steuerfrei bleiben, wenn der Übernehmer den Betrieb fünf Jahre unverändert fortführt. Sofern der Übernehmer den Betrieb sieben Jahre ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung der die Optionsve... / 1. Richtlinien mit Anpassungsbedarf infolge der BFH-Entscheidung

Hierunter fallen alle Regelungen, bei denen nach Ansicht der Finanzverwaltung infolge der BFH-Entscheidung das bisherige Einheitsmodell nunmehr durch ein Einzelmodell abzulösen ist. Für alle Fälle des Einzelmodells gilt, dass die Finanzverwaltung für jede Wirtschaftseinheit die Wahl zwischen Teil- und Vollverschonung einräumt. a) Gesonderte Betrachtung jeder einzelnen wirtsch...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung der die Optionsve... / 3. Vertrauensschutzregelung (Tz. 35–37)

Die Finanzverwaltung gewährt eine Vertrauensschutzregelung in besonderen Fällen: Ein Rückfall auf die Regelverschonung kommt nach der BFH-Entscheidung nicht mehr in Betracht, wenn der Antrag auf die Optionsverschonung bereits gestellt wurde und die Voraussetzung hierfür nicht erfüllt sind (sog. Optionsfalle). Soweit die Voraussetzungen für die Regelverschonung vorliegen, best...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Konzerninterne Vermietung n... / 5. Eigene Einschätzung

Fraglich ist, welche tatsächliche Auswirkung die Änderung des § 4h EStG auf die Konzernklausel hat. Dies ist vor dem Hintergrund zu betrachten, dass sich der Wortlaut des § 13b Abs. 4 Nr. 1 Satz 2 lit. c ErbStG nicht verändert hat. Nach Ansicht des Verfassers ist daher im Grundsatz schwer nachvollziehbar, dass durch den § 4h Abs. 3 EStG n.F. nun tatsächlich seitens des Geset...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung der die Optionsve... / 2. Richtlinien ohne Anpassungsbedarf infolge der BFH-Entscheidung

Hierunter fallen alle Regelungen, bei denen nach Ansicht der Finanzverwaltung das bisherige Einheitsmodell auch vor dem Hintergrund der BFH-Entscheidung unverändert beizubehalten ist. a) Prüfung des Schwellenwerts nach § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG (Tz. 13) Eine uneingeschränkte Verschonung von begünstigtem Vermögen setzt voraus, dass der Erwerb begünstigten Vermögens i.S.d. § 13...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung der die Optionsve... / c) Zu § 13c und § 28a ErbStG (Tz. 16–21)

Überschreitet der Erwerb von begünstigtem Vermögen die Grenze von 26 Mio. EUR, verringert sich gem. § 13c Abs. 1 Satz 1 ErbStG auf Antrag des Erwerbers der Verschonungsabschlag um jeweils einen Prozentpunkt für jede vollen 750.000 EUR, die der Wert des begünstigten Vermögens den Betrag von 26 Mio. EUR übersteigt. Nach Ansicht der Finanzverwaltung gilt auch nach der BFH-Entsc...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / b) § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 Alt. 2 EStG

Eine kurzzeitige Vermietung der Immobilie im Veräußerungsjahr ist unschädlich, wenn der Stpfl. das Objekt – zusammenhängend – im Veräußerungsjahr zumindest an einem Tag, im Vorjahr durchgehend sowie im zweiten Jahr vor der Veräußerung zumindest einen Tag lang zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat (BFH v. 3.9.2019 – IX R 10/19, BStBl. II 2020, 310 = EStB 2020, 169 [Meurer], BFH ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung der die Optionsve... / b) Lohnsummen-Regelung § 13a Abs. 3 ErbStG (Tz. 28–29)

Gemäß § 13a Abs. 3 ErbStG ist Voraussetzung für die Gewährung des Verschonungsabschlags nach § 13a Abs. 1 ErbStG, dass die Summe der maßgebenden jährlichen Lohnsummen der betreffenden wirtschaftlichen Einheit innerhalb von fünf Jahren nach dem Erwerb insgesamt 400 % der Ausgangslohnsumme nicht unterschreitet (sog. Mindestlohnsumme). Die Einhaltung der Mindestlohnsumme ist na...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung der die Optionsve... / b) Abzugsbetrag § 13a Abs. 2 ErbStG (Tz. 14–15)

Gemäß § 13a Abs. 2 ErbStG bleibt der nach Anwendung von § 13a Abs. 1 ErbStG verbleibende Teil des begünstigten Vermögens außer Ansatz, soweit der Wert dieses Vermögens insgesamt 150.000 EUR nicht übersteigt, sog. Abzugsbetrag. Gehören zum Erwerb mehrere selbstständige wirtschaftliche Einheiten des begünstigten Vermögens ist nach Ansicht der Finanzverwaltung der Abzugsbetrag ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anwendung der die Optionsve... / a) Gesonderte Betrachtung jeder einzelnen wirtschaftlichen Einheit bei Erwerb mehrere wirtschaftliche Einheiten (Tz. 5–12)

Der Erwerber kann den Antrag auf Optionsverschonung gem. § 13a Abs. 10 ErbStG bei Erwerb von begünstigungsfähigem Vermögen stellen. Nach der BFH-Entscheidung kann dieser Antrag nunmehr für jede wirtschaftliche Einheit gesondert gestellt werden. Als allgemeine Folge daraus ergibt sich, dass bei einer Übertragung von mehreren selbstständig zu bewertenden wirtschaftlichen Einhe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle Rechtsprechung zur... / 1. Anschaffung von Grundstücken

Anschaffung eines Grundstücks bedeutet entgeltlicher Erwerb des Grundstücks als (rechtlicher oder wirtschaftlicher) Eigentümer von einem Dritten. Erfolgt die Anschaffung unentgeltlich oder teilentgeltlich, ist dem Einzelrechtsnachfolger die Anschaffung des Rechtsvorgängers (insoweit) zuzurechnen (§ 23 Abs. 1 Satz 3 EStG). Ist der Grundstückskaufvertrag mit einem befristeten B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.2 Keine generelle Verneinung eines entgeltlichen Übertragungsvorgangs

Rz. 55 Der Eintritt in die steuerliche Rechtsstellung schließt es hinsichtlich der weiteren steuerlichen Behandlung des eingebrachten Betriebsvermögens aus, die Übernahme der Wirtschaftsgüter als Anschaffung durch die übernehmende Gesellschaft zu beurteilen. Es handelt sich um einen Vermögensübergang eigener Art. Steuerliche Regelungen, die einen Anschaffungsvorgang vorausse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3.2.2 AfA nach § 7 Abs. 2 EStG (§ 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwStG)

Rz. 103 Wenn der Einbringende ein Wirtschaftsgut degressiv nach § 7 Abs. 2 EStG abgeschrieben hat, so führt die übernehmende Gesellschaft auch diese AfA-Methode fort. Bemessungsgrundlage der degressiven AfA ist nach § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwStG der von der übernehmenden Gesellschaft angesetzte Zwischenwert. Nach Auffassung der Finanzverwaltung soll die Restnutzungsdauer im ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.2.3 Antrag der übernehmenden Gesellschaft

Rz. 156 Die Aufstockung der Buchwerte erfolgt nur auf Antrag der übernehmenden Gesellschaft. Rz. 157 Der Antrag kann nicht auf einzelne Wirtschaftsgüter und auch nicht betragsmäßig beschränkt werden.[1] Rz. 158 Der Antrag ist an keine unmittelbare Frist und auch keine bestimmte Form gebunden, sodass er wohl auch konkludent[2] – z. B. durch Einreichung einer Steuerbilanz mit au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 3.3.3.2.1 AfA nach § 7 Abs. 1, 4, 5 und 6 EStG (§ 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 UmwStG)

Rz. 99 § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 UmwStG schreibt eine Modifikation der Bemessungsgrundlage vor und gilt für folgende AfA-Methoden: die lineare AfA nach § 7 Abs. 1 S. 1 und 2 EStG für bewegliche, unbewegliche und immaterielle Wirtschaftsgüter, die keine Gebäude sind, die lineare AfA nach § 7 Abs. 4 und 5a ggf. i. V. m. § 7a Abs. 9 EStG für Gebäude, die degressive AfA nach § 7 Abs. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 2.3.3.4.5 Organschaft

Rz. 79 Die Fußstapfentheorie (§§ 23 Abs. 1 i. V. m. 12 Abs. 3 S. 1 und 4 Abs. 2 S. 3 UmwStG) gilt auch für die körperschaftsteuerlichen Organschaftsvoraussetzungen. Aus den § 4 Abs. 2 S. 3 und § 12 Abs. 3 Hs. 1 i. V. m. § 23 Abs. 1 UmwStG folgt, dass die übernehmende Körperschaft umfassend und vorbehaltlos in die steuerliche Rechtsstellung der übertragenden Körperschaft eint...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 7.2.2.4 Nachweis der Steuerentrichtung

Rz. 161 Die übernehmende Gesellschaft muss die Entrichtung der Steuer durch die Bescheinigung i. S. d. § 22 Abs. 5 UmwStG [1] nachweisen. Andere Beweismittel sind nicht zugelassen.[2] Nach Auffassung der Finanzverwaltung soll es sich bei dieser Bescheinigung um einen Grundlagenbescheid handeln[3], was aber fraglich ist, weil ein Grundlagenbescheid eine eindeutige Rechtsgrundl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, UmwStG § 2... / 4.3.3.1 Allgemeines

Rz. 122 Eine Einbringung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge nach dem UmwG liegt vor bei einer Verschmelzung, Aufspaltung und Abspaltung einer Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft auf die übernehmende Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft, weiterhin bei einer Ausgliederung von bestimmten Rechtsträgern auf eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft.[1] Rz. 122a Z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 2 Finanzverwaltung hat das neue PStTG bereits kommentiert

2.1 Allgemeine Anwendungsgrundsätze Nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 PStTG besteht die aktuelle Registrierungspflicht hierbei nur für außereuropäische meldende Plattformbetreiber. Diese Plattformbetreiber müssen sich bei einem EU-Mitgliedstaat ihrer Wahl registrieren. Sofern sich der Plattformbetreiber in Deutschland registrieren lassen möchte, muss dies beim Bundeszentralamt für Steuer...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.6.3 Abweichungen von der deutschen Rechtsauffassung (bzw. von der Rechtsauffassung der deutschen Finanzverwaltung) offenlegen

Rz. 36 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abschließend ist auf die Problematik der Steuerhinterziehung beim Verschweigen einer abweichenden Rechtsauffassung hinzuweisen. Vermehrt wurde nach den damaligen Vorsteuerausschlüssen durch das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (vgl. dazu Weimann/Raudszus, INF 1999, 261) den Beratern im Fachschrifttum empfohlen, zu Gunsten des Mandanten ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.2.4 Die Pflichten der Finanzverwaltung

Rz. 59 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der EU-Mitgliedstaat, in dem ein Unternehmer von der Sonderregelung nach Art. 369a bis 369k MwStSystRL in der ab 01.01.2015 geltenden Fassung von Art. 5 Nr. 15 der RL 2008/8/EG Gebrauch macht, hat entsprechend der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates vom 07.10.2010 über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung au...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.2.3 Rechtslage bis zum 31.12.2023 – Begriff des begünstigten Investmentvermögens im Sinne des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG und Vergleichbarkeitskriterien nach Auffassung der Finanzverwaltung

Rz. 155 Stand: 6. A. – ET: 03/2024 Nach der bis zum 31.12.2023 geltenden Rechtslage konnten begünstigte Investmentvermögen i. S. v. § 4 Buchst h UStG inländische Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen und ausländische AIF sein. Investmentvermögen, die die Anforderungen der OGAW-Richtlinie erfüllten, stellten grundsätzlich steuerbegünstigte Investmentvermögen dar. Darüber h...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1 Ermessensentscheidung der Finanzverwaltung

Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer kann die Auszahlung möglicher Vorsteuerüberhänge durch das Angebot einer Sicherheitsleistung nicht erzwingen; vielmehr steht der FinBeh ein Ermessen (§ 5 AO) zu, ob sie diese gegen Sicherheitsleistung erstatten will oder nicht (Leonard/Heidner, in Bunjes, 19. Aufl. 2020, § 18f Rn. 16). Rz. 16 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Zur Ermes...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.4.1 Allgemeine Zuordnungsregeln

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Der Unternehmer kann den Vorsteuerabzug nur für Leistungen beanspruchen, die für sein Unternehmen bezogen wurden (vgl. z. B. BFH vom 20.12.1984, BFHE 142, 524). Es muss somit bei jeder Eingangsleistung beurteilt werden, ob die bezogene Leistung dem Unternehmensbereich vollständig, teilweise oder nicht zugeordnet werden kann. D. h., der Untern...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 4.3 Folgen für das Tagesgeschäft

Rz. 41 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausgangsrechnungen in das EU-Ausland dürfen deutsche Unternehmen immer in deutscher Sprache schreiben. Im Gegenzug müssen diese Eingangsrechnungen auch in einer anderen Sprache – vorzugsweise Englisch – akzeptieren. Bei all dem herrscht Vertragsfreiheit! Es steht einem jeden daher frei, sich mit dem Geschäftspartner auf eine andere Sprache zu...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3.3.3 Weitere Hinweise zur Gelangensvermutung

Rz. 96 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Nachweisführung nach § 17a UStDV ist nicht zwingend. Ein Unternehmer kann alternativ die Nachweise wie in der Vergangenheit nach den §§ 17b und 17c UStDV führen (vgl. Abschn. 6a.3a. Abs. 1 S. 4 UStAE). Anders als bei den Nachweisen nach § 17b UStDV gehört in Fällen des § 17a UStDV das Doppel der Rechnung nicht zwingend zu den Belegnachwei...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5.2 Anforderungen an die Leistungsbeschreibung

Rz. 83 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 UStG muss die Rechnung Angaben über die Menge und die Art des gelieferten Gegenstandes bzw. den Umfang und die Art der sonstigen Leistung enthalten (Leistungsbeschreibung). Über den Detailierungsgrad der Leistungsbeschreibung existieren unterschiedliche Auffassungen, die durch die jeweilige Sichtweise der Zwecksetzung d...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.8.2.2 Rechtslage ab dem 01.01.2024 – Begriff des begünstigten Investmentvermögens im Sinne des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG

Rz. 150 Stand: 6. A. – ET: 03/2024 Nach der zum 01.01.2024 in Kraft getretenen Fassung des § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG ist die Verwaltung von OGAW i. S. v. § 1 Abs. 2 KAGB sowie die Verwaltung von AIF i. S. v. § 1 Abs. 3 KAGB steuerbefreit. Hinweis Der bisherige Zusatz der Verwaltung "... von mit diesen vergleichbaren ..." AIF wurde ausdrücklich gestrichen. Auf die bisher von Rec...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 15.3 Vorsteuererstattungsverfahren

Rz. 163 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ausländische Personen (aus anderen EU-Staaten sowie aus den Drittländern), die in der Slowakei nicht ansässig sind, im Ansässigkeitsstaat für Zwecke der oder eine ähnliche allgemeine Steuer erfasst sind, keine Umsätze im Inland ausgeübt haben (mit Ausnahme der steuerfreien Güterbeförderung inkl. Nebenleistungen, Reverse-Charge-Umsätze, Erdgas-,...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Sinn und Zweck der Regelung

Rz. 14 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Nachschau ist Bestandteil eines Maßnahmenkataloges, mit dem der Gesetzgeber im StVBG der missbräuchlichen Inanspruchnahme des Rechts zum Vorsteuerabzug begegnet und der allein im Jahr 2002 zu steuerlichen Mehreinnahmen i. H. v. 2,3 Mrd. EUR führen sollte (von Wallis, UStB 2002, 123, Abschn. I). Rz. 15 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Wie die Erfa...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1.1 Beispiele für nachträgliche Entgeltminderungen

Rz. 63 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Abzugsbeträge bei Zahlung, z. B. Skonto, Rabatte, Preisnachlässe. Zur Entgeltsminderung führt auch die nachträgliche Rückgewähr bereits bezahlter Beträge (vgl. Abschn. 10.3. Abs. 1 UStAE). Wegen der Zuwendung einer Reise als Belohnung für die Höhe der Warenbezüge als Preisnachlass vgl. BFH vom 28.06.1995, Az: XI R 66/94, BStBl II 1995, 850. W...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.8.2.3.1 Rechtslage und Verwaltungsvereinfachung vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010 (Fallstudien)

Rz. 26 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Güterbeförderungsleistungen zwischen Unternehmern fallen ab dem 01.01.2010 aus dem Anwendungsbereich des § 3b UStG heraus; anzuwenden ist nunmehr der neue Auffangtatbestand des § 3a Abs. 2 UStG, die sog. B2B-Regel. Demzufolge können ab 01.01.2010 auch reine Drittlandsbeförderungen zu einer Ortsansiedelung beim deutschen Leistungsempfänger füh...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5.4 Auswirkungen einer Rechnungsberichtigung auf den Vorsteuerabzug

Rz. 89 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Eine ordnungsgemäße Rechnung liegt grundsätzlich vor, wenn alle erforderlichen Angaben der §§ 14, 14 a UStG enthalten sind. Fehlt eine dieser Angaben oder ist eine der Angaben unzutreffend, lässt § 31 Abs. 5 UStDV eine Korrektur zu. Die fehlenden oder unzutreffenden Angaben müssen durch ein Dokument, das spezifisch und eindeutig auf die Rechn...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.6.5.2 Insolvenz des leistenden Unternehmers

Rz. 131 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Einordnung von Umsatzforderungen als Insolvenzforderungen oder Masseforderung hängt davon ab, ob die Forderungen vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens "begründet" i. S. d. § 38 InsO sind. Der V. Senat des BFH knüpft dabei nicht an die Leistungsausführung an (so noch der VII. Senat des BFH, Urteil vom 16.01.2007, Az: VII R 7/06, BStBl II 2...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.2.4 Einnahmeerzielung

Rz. 40 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Gem. § 2 Abs. 1 S. 3 UStG reicht es für die Unternehmereigenschaft aus, dass die Absicht besteht, Einnahmen zu erzielen – eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich. Der Begriff "Einnahmen" umschreibt all das, was der Empfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten (Geld, Sachen, sonstige Leistungen, d. h. ein Entgelt). Es bedarf al...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.7 Auswertung der Prüfungsfeststellungen (§ 27b Abs. 4 UStG)

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers war es, die Prüfungsdienste der Finanzverwaltung durch einen neuen § 88b AO für alle Steuerarten zur "Allgemeinen Nachschau" zu berechtigen (vgl. BR-Drucks. 637/01). Auch auf Druck der deutschen Wirtschaft wurde der Anwendungsbereich formell auf die USt begrenzt. Die dafür vorgesehene Regelung wurde aus ...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.1 Ausschluss der Haftung für Lieferungen von Unternehmern, die als solche auf der elektronischen Schnittstelle registriert sind (§ 25e Abs. 2 UStG)

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die von § 25e Abs. 1 S. 1 UStG angeordnete Haftung des Betreibers der elektronischen Schnittstelle ist ausgeschlossen, wenn der liefernde Unternehmer über eine gültige, ihm vom BZSt nach § 27a UStG erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügt. Der Betreiber der elektronischen Schnittstelle hat diese aufzuzeichnen (§ 22f Abs. 1 Satz 1 N...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2.3 Gesamte Bauart und Ausstattung entspricht der besonderen Einrichtung

Rz. 24 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Auffassung der Finanzverwaltung gehören zu den Krankenfahrzeugen im vorgenannten Sinne nach wie vor allerdings nur solche Fahrzeuge, die nach ihrer gesamten Bauart und Ausstattung speziell für die Beförderung verletzter und kranker Personen bestimmt (eingerichtet) sind (vgl. Abschn. 4.17.2. Abs. 2 S. 1 UStAE). Danach sollte bislang die B...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.5 Steuersatzerhöhungen: Unsicherheit um Leistungszeitpunkt bei langfristigen Verträgen

Rz. 62 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind langfristige Leistungen erst mit Beendigung des entsprechenden Rechtsverhältnisses ausgeführt, es sei denn, die Beteiligten hätten Teilleistungen vereinbart oder es kommt die Ist-Besteuerung von Anzahlungen zum Tragen (Abschn. 13.1. Abs. 3 S. 2 UStAE). Aufgrund der hieraus resultierenden Praxisproblem...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2.5.3 Anforderungen an die Erfassung des vollständigen Namens und der vollständigen Anschrift des leistenden Unternehmers – Gutglaubensschutz der Rechnungsangaben

Rz. 87 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 UStG verlangt i. R. d. Rechnungsstellung "den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers". In Abschn. 15.2a. Abs. 1, 2 UStAE vertritt die Finanzverwaltung die Auffassung, dass es ausreichend ist, wenn sich aufgrund der in der Rechnung enthaltenen Bezeichnun...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.3.7.3.1 Gründe für die Neuregelung zum 01.01.2020

Rz. 125 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Gesetzesänderung dient primär der Beseitigung von Rechtsunsicherheiten, die infolge der damals neuen und unerwarteten Rechtsprechung von EuGH und BFH entstanden sind (vgl. dazu insbesondere das EuGH-Urteil vom 27.09.2012, Rs. C- 587/10, VSTR, BFH/NV 2012, 1919 sowie die BFH-Urteile vom 28.05.2013, XI R 11/09, BStBl II 2023, 537, vom 25.0...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.1 Allgemeines

Rz. 66 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Steuerschuldner ist grundsätzlich der Steuerpflichtige, der die Lieferung oder Dienstleistung erbringt, beim Eigenverbrauch entsprechend der Steuerpflichtige, der diesen tätigt. Beim i. g. Erwerb ist der Erwerber Steuerschuldner. Beim Warenimport ist die Person Steuerschuldner, die als Importeur der Ware auftritt. Überdies ist jede Person Ste...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Anwendungsbereich (§ 27b UStG Überschrift)

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Ursprüngliche Absicht des Gesetzgebers war es, die Prüfungsdienste der Finanzverwaltung durch einen neuen § 88b AO für alle Steuerarten zur "Allgemeinen Nachschau" zu berechtigen (vgl. BR-Drucks. 637/01). Auch auf Druck der deutschen Wirtschaft wurde der Anwendungsbereich – bei vordergründiger Betrachtung – auf die USt begrenzt; die dafür vor...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Durchschnittspreise

Rz. 31 [Autor/Stand] Der Wert der Außenanlagen ist aus den durchschnittlichen Herstellungskosten zu errechnen. Es sind also nur diejenigen Herstellungskosten anzusetzen, die erfahrungsgemäß im Durchschnitt für die zu bewertenden Außenanlagen aufzuwenden sind. Ungewöhnliche Mehr- oder Minderkosten z.B. auf lokalen Besonderheiten beruhend, bleiben deshalb außer Betracht (s. hi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Plattformbetreiber-Meldepfl... / 2.2 Notifikation der Angabe zur Kennung des Finanzkontos

Die Finanzverwaltung hat bzgl. der Notifikation der Angabe zur Kennung des Finanzkontos (vgl. § 9 Abs. 6 Nr. 1 S. 2 PStTG) zudem mitgeteilt, dass die zuständige Behörde der Bundesrepublik Deutschland die Kennung des Finanzkontos im Zusammenhang mit dem verpflichtenden automatischen Austausch der von Plattformbetreibern gemeldeten Informationen nicht zu verwenden beabsichtigt...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.2 Keine Doppelbesteuerungsabkommen zur Umsatzsteuer

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Besonderheiten der Umsatzsteuer verdeutlicht am ehesten ein Vergleich der Umsatzsteuer mit der i. d. R. wesentlich geläufigeren Einkommensteuer/Lohnsteuer (Weimann, GStB 2012, 269): Praxis-Beispiel In Dortmund arbeitet ein Türke (T), dessen Familie in Ankara wohnt. Monat für Monat schickt der Mann einen Großteil seines Geldes in die Türkei...mehr