Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzverwaltung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / VI. Reinvestitionsklausel, § 13a Abs. 6 S. 3 und 4 ErbStG

Rz. 203 Gemäß § 13a Abs. 6 S. 3 ErbStG kann eine Nachversteuerung wegen Behaltensfristverstoßes durch (rechtzeitige) Reinvestition des erzielten Veräußerungserlöses (jeweils innerhalb derselben Vermögensart) vermieden werden. Die Reinvestitionsklausel greift nicht für Überentnahmen oder vergleichbare Sachverhalte i.S.v. § 13a Abs. 6 Nr. 3 ErbStG oder bei Wegfall einer Poolun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 3. Ableitung aus Kursen und Verkaufspreisen

Rz. 264 Nach § 11 Abs. 1 BewG ist für Anteile an börsennotierten Kapitalgesellschaften[386] der Börsenkurs am jeweiligen Stichtag (i.S.v. § 11 ErbStG) maßgeblich, und zwar der niedrigste am Stichtag notierte. Die insoweit von der Finanzverwaltung in der Vergangenheit wiederholt vertretene Auffassung, variable Kursnotierungen seien nicht maßgeblich[387] war und ist mit dem Wo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / 1. Mitarbeiterzahl

Rz. 120 Die Lohnsumme spielt nur dann eine Rolle, wenn der Betrieb im Besteuerungszeitpunkt mehr als fünf Beschäftigte hat (§ 13a Abs. 1 S. 4 ErbStG) und die entsprechenden Beschäftigungsverhältnisse in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem begünstigungsfähigen Vermögen i.S.v. § 13b Abs. 1 ErbStG stehen.[299] Soweit die Ausgangslohnsumme 0 EUR beträgt, ist die Lohnsumme von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / VI. Zuwendungen an gemeinnützige Körperschaften bzw. zu gemeinnützigen Zwecken

Rz. 314 Zuwendungen an inländische Religionsgesellschaften oder gemeinnützige Körperschaften sind nach § 13 Abs. 1 Nr. 16a und 16b ErbStG steuerfrei. Zuwendungen an ausländische Religionsgesellschaften und gemeinnützige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen bleiben nach § 13 Abs. 1 Nr. 16c ErbStG unter der Voraussetzung steuerfrei, dass der ausländische S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / III. Altersvorsorgevermögen

Rz. 83 Gemäß § 13b Abs. 3 ErbStG sind diejenigen Teile des begünstigungsfähigen Vermögens, die ausschließlich und dauerhaft der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen dienen und dem Zugriff aller übrigen nicht aus den Altersversorgungsverpflichtungen unmittelbar berechtigten Gläubiger entzogen sind, bis zur Höhe des gemeinen Werts der Schulden aus Alters...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / 3. Kunstgegenstände, Sammlungen etc.

Rz. 95 Nach § 13b Abs. 4 Nr. 3 ErbStG gehören zum Verwaltungsvermögen auch Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive, Münzen, Edelmetalle und Edelsteine.[229] Mit dem ErbStG 2016 hat der Gesetzgeber nun Briefmarkensammlungen, Oldtimer, Yachten, Segelflugzeuge sowie sonstige typischerweise der privaten Lebensführung dienende Geg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Ertragsteuerliche Folge... / 1. Grundsätzliches

Rz. 24 Oftmals sind die für eine Realteilung in Betracht kommenden Wirtschaftsgüter nicht gleichwertig. In diesen Fällen werden zum Ausgleich der Wertdifferenzen Zahlungen zwischen den Miterben vereinbart, die diese aus ihrem jeweiligen Eigenvermögen leisten. Insoweit handelt es sich um Entgelte, die die Erben für das bezahlen, was ihnen bei der Teilung über die ihnen jeweil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / VIII. Mitteilungs- und sonstige Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen, § 13a Abs. 7 ErbStG

Rz. 218 Der Erwerber begünstigten Vermögens ist gem. § 13a Abs. 7 ErbStG verpflichtet, eine Unterschreitung der Mindestlohnsumme sowie auch Verstöße gegen die Behaltensfrist i.S.v. § 13a Abs. 6 ErbStG gegenüber der Finanzverwaltung anzuzeigen. Im Falle der Unterschreitung der Mindestlohnsumme gilt insoweit eine Frist von sechs Monaten nach Ablauf der Lohnsummenfrist (§ 13a A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / II. Güterrechtliche Lösung

Rz. 349 Alternativ kann der letztversterbende Ehegatte die Erbschaft ausschlagen, den güterrechtlichen Zugewinnausgleich [511] verlangen und zusätzlich den kleinen Pflichtteil. Die Ausgleichsforderung, die sich im güterrechtlichen Ausgleich ergibt, ist immer und in voller Höhe nach § 5 Abs. 2 ErbStG steuerfrei. Nach Meinung der Finanzverwaltung[512] kann allerdings eine Schen...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / a) Gemeinschaftsrechtmäßigkeit von § 1 AStG 2003

Soweit die Anwendung des § 1 Abs. 1 AStG 2003 in persönlicher Hinsicht auf § 1 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 3 AStG 2003 beruht, kann sich der Steuerpflichtige ausschließlich auf eine Verletzung der Niederlassungsfreiheit (Art. 49 AEUV) berufen. Beachten Sie: Da die Niederlassungsfreiheit in Drittstaatensachverhalten nicht anwendbar ist, andererseits jedoch die Kapitalverkehrsfreiheit (Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Steuerorientierte Gesta... / E. Modifizierte Zugewinngemeinschaft statt Gütertrennung

Rz. 9 Die Modifizierung der Zugewinngemeinschaft (durch Ehevertrag) stellt sich in der Regel so dar, dass im Scheidungsfall kein Zugewinnausgleich erfolgt, wohl aber im Erbfall. Es können auch bestimmte Vermögensgegenstände wie z.B. ein Betrieb vom Zugewinnausgleich ausgenommen werden. Rz. 10 Beim Wechsel von der Gütertrennung zur Zugewinngemeinschaft kann nach Meinung der Fi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Ertragsteuerliche Folge... / VI. Spekulationsfrist bei Erbschaftskauf

Rz. 62 Grundsätzlich rückt der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger in sämtliche – auch steuerliche – Rechtspositionen des Erblassers ein. Bezogen auf Spekulationsgeschäfte i.S.v. § 23 EStG bedeutet dies, dass es für die Berechnung der Spekulationsfrist allein auf den Zeitpunkt des Erwerbs durch den Erblasser, nicht aber auf den Erbfall ankommt. Der Erwerb durch Erbanfall ist kei...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / b) In 2002 erfolgte Veräußerung eines in 12/2000 teilweise unentgeltlich erworbenen Aktienpakets (§ 17 EStG)

Die Rechtsprechungsgrundsätze zum veranlagungszeitraumbezogenen Beteiligungsbegriff, die der BFH zu § 17 Abs. 1 S. 1 und S. 4 EStG i.d.F. vom 24.3.1999 entwickelt hat, sind nach Auffassung des Niedersächsischen FG – insoweit der Finanzverwaltung folgend – nicht auf die Absenkung der Beteiligungsgrenze durch das StSenkG vom 23.10.2000 auf 1 % anzuwenden. § 17 Abs. 1 S. 1 EStG...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / II. Absoluter Grenzwert für Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG)

Rz. 82 § 13b Abs. 2 S. 2 ErbStG statuiert eine absolute Obergrenze für Verwaltungsvermögen. Macht der Wert des Verwaltungsvermögens,[188] das nicht mittels Treuhandverhältnissen der Sicherung von Altersversorgungsverpflichtungen dient, mehr als 90 % des Werts des begünstigungsfähigen Vermögens[189] aus, kommt eine Anwendung der Verschonungsregelungen nicht in Betracht.[190] B...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Ertragsteuerliche Folge... / I. Allgemeines

Rz. 12 Von ihrer Konzeption her ist die Erbengemeinschaft nicht auf Dauer angelegt. Vielmehr geht das Gesetz davon aus, dass das Ziel der Erbengemeinschaft ihre Beendigung sei. Diese erfolgt regelmäßig durch die Aufteilung der nach dem Ausgleich der Erblasser- und Erbfallschulden (§ 1967 Abs. 2 BGB) noch verbleibenden Vermögenswerte (Auseinandersetzung). Soweit der Erblasser...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / 4. Wertpapiere und vergleichbare Forderungen

Rz. 96 § 13b Abs. 4 Nr. 4 ErbStG nennt als weitere Gegenstände des Verwaltungsvermögens Wertpapiere sowie vergleichbare Forderungen (soweit sie nicht dem Hauptzweck des Gewerbebetriebs eines Kreditinstituts oder eines Finanzdienstleistungsinstituts im Sinne des KWG, eines Wertpapierinstituts i.S.d. WPIG oder eines Versicherungsunternehmens, das der Aufsicht nach § 1 Abs. 1 N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / a) Begriff des Familienheims

Rz. 326 Als Familienheim kommen grundsätzlich dieselben Objekte in Betracht wie auch für Übertragungen unter Lebenden. Allerdings genügt hier nicht allein die Nutzung zu eigenen Wohnzwecken durch die Eheleute/Lebenspartner. Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 4d ErbStG kommt vielmehr nur in Betracht, "soweit der Erblasser … bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzw...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungen des Forschungszu... / g) Veröffentlichung

Die Mitgliedstaaten müssen die Veröffentlichung von Beihilfen in der Beihilfentransparenzdatenbank[14] der Kommission oder auf einer anderen Internetseite sicherstellen (Art. 9 Abs. 1 S. 1 AGVO). Das gilt nach der Novellierung der AGVO für jede Beihilfe über 100.000 EUR (Art. 9 Abs. 1 S. 1 Buchst. c AGVO). Bislang galt eine Grenze von 500.000 EUR. Die Beihilfeempfänger werden i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 4. Vor- und Nacherbschaften gleichgestellte Gestaltungen

Rz. 132 Vermächtnisse, die erst mit dem Tod des Beschwerten fällig werden, sind vergleichsweise häufig anzutreffen. Z.B. könnte ein Ehemann seine Frau als Alleinerbin einsetzen, den elterlichen Familienstammsitz aber seinem einzigen Bruder vermachen. Die Ehefrau braucht das Vermächtnis aber zu Lebzeiten nicht zu erfüllen, es soll erst mit ihrem dem Tod fällig werden. Nach § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / III. Anrechnung von Zuwendungen

Rz. 351 Werden Zuwendungen (Schenkungen) nach § 1380 BGB auf die Ausgleichsforderung angerechnet, wird das in den Fällen des § 5 Abs. 2 ErbStG über § 29 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG neutralisiert, sodass die Besteuerung der Zuwendung rückgängig gemacht wird. Auch beim fiktiven Zugewinnausgleich nach § 5 Abs. 1 S. 1 ErbStG lässt die Finanzverwaltung diese Korrektur zu.[514]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / II. Lohnsumme

Rz. 130 Der Begriff "Lohnsumme" ist in § 13a Abs. 3 S. 6 ff. ErbStG definiert. Sie umfasst gem. § 13a Abs. 3 S. 8 ErbStG grds. alle Vergütungen, die an die in der Lohnbuchhaltung erfassten Beschäftigten gezahlt werden. Bei mehrstufigen Beteiligungen erfolgt eine anteilige[332] Zurechnung der Lohnsummen nachgeordneter Unternehmen. Gemäß § 13a Abs. 3 S. 11 ErbStG gilt sowohl fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / e) Zuwendungen unter Ehegatten

Rz. 92 Vermögensverschiebungen zwischen Ehegatten, die vom Fortbestand der Ehe (als Geschäftsgrundlage) ausgehen, werden als unbenannte oder ehebezogene Zuwendungen bezeichnet und werden zivilrechtlich grundsätzlich nicht als Schenkungen i.S.v. §§ 516 ff. BGB angesehen.[122] Nichtsdestotrotz sind solche Zuwendungen objektiv unentgeltlich. Vor diesem Hintergrund geht auch der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / 1. Betriebsveräußerung

Rz. 155 Den Ausgangspunkt der Behaltensregelungen bildet der Fall der Veräußerung des begünstigt erworbenen Vermögens. Zusätzlich regelt § 13a Abs. 6 ErbStG aber noch eine Vielzahl weiterer Tatbestände, die ebenfalls einen Behaltensfristverstoß darstellen sollen. Ihnen allen ist gemeinsam, dass sie in sachlicher Hinsicht die Fortführung des erworbenen Betriebs durch den bzw....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / b) Nicht als Verwaltungsvermögen geltender, an Dritte überlassener Grundbesitz

Rz. 86 § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 ErbStG regelt diverse Ausnahmen für verschiedene Sachverhaltsgestaltungen, in denen trotz Nutzungsüberlassung an einen Dritten kein Verwaltungsvermögen vorliegt. So ist eine schädliche Nutzungsüberlassung nach § 13b Abs. 4 Nr. 1 S. 2 Buchst. a ErbStG nicht anzunehmen, wenn der Erblasser oder Schenker sowohl im überlassenden Betrieb als auch im n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / B. Übersicht über die Begünstigungen für Unternehmensvermögen

Rz. 5 Für die Übertragung von begünstigten Unternehmensvermögen sind folgende Begünstigungen vorgesehen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / D. Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG

Rz. 21 Auf den nicht dem Verschonungsabschlag unterliegenden Teil des begünstigten Betriebsvermögens wird ein Abzugsbetrag gewährt (§ 13a Abs. 2 ErbStG). Soweit der verbliebene Vermögensteil 150.000 EUR nicht übersteigt, soll er für die Berechnung der Erbschaftsteuer außer Ansatz bleiben. Der Abzugsbetrag nach § 13a Abs. 2 ErbStG ist erwerberbezogen ausgestaltet,[48] er wird ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / aa) Hinzurechnungen

Rz. 279 Gem. § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 1a BewG sind zunächst sämtliche auf besonderen steuerrechtlichen Vorschriften beruhende Abschreibungen dem Betriebsergebnis wieder hinzuzurechnen.[415] Eine Minderung des Ausgangswerts (Gewinn nach § 4 Abs. 1 bzw. Einnahmenüberschuss nach § 4 Abs. 3 EStG) ist stets nur i.H.d. normalen Abschreibungen zulässig. Diese erfasst neben der lineare...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / 2. Verwaltungsvermögen bei mehrstufigen Beteiligungen – Verbundvermögensaufstellung

Rz. 114 Für den Fall, dass zum begünstigungsfähigen Vermögen (unmittelbar oder mittelbar gehaltene Beteiligungen an (in- oder ausländischen) Personen- und/oder Kapitalgesellschaften gehören, ist das Verwaltungsvermögen gemäß § 13b Abs. 9 S. 1 ErbStG nicht für jede Gesellschaft einzeln zu ermitteln. Vielmehr sind zur Anwendung der Vorgaben von § 13b Abs. 2–8 ErbStG auf Ebene ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Grunderwerbsteuer / V. Erwerbe durch Verwandte in gerader Linie

Rz. 76 Eine weitere allgemeine Ausnahme von der Besteuerung sieht § 3 Nr. 6 GrEStG für Erwerbe durch solche Personen vor, die mit dem Veräußerer in gerader Linie verwandt sind. Gleichgestellt sind Abkömmlinge, bei denen die Verwandtschaft durch ihre Adoption bürgerlich-rechtlich erloschen ist, sowie Stiefkinder (§ 3 Nr. 6 S. 2 GrEStG) und die Ehegatten bzw. Lebenspartner der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / 6. Mindestbewertung

Rz. 295 Das Ergebnis der Wertermittlungen aus dem vereinfachten Ertragswertverfahren i.S.v. §§ 199 ff. BewG scheidet als Basis für die Bestimmung der steuerlichen Bemessungsgrundlage aus, wenn der so ermittelte Ertragswert unter der Summe der gemeinen Werte der zum Betriebsvermögen gehörenden Wirtschaftsgüter und sonstigen Ansätze (Substanzwert) abzüglich der Schulden und La...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / IV. Begrenzung des Schuldenabzugs

Rz. 146 Schulden und Lasten können nach § 10 Abs. 6 ErbStG grundsätzlich nur abgezogen werden, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit steuerbaren Vermögenserwerben/-gegenständen stehen.[179] Zu nicht der deutschen Steuer unterliegendem Vermögen zählt insbesondere solches, das wegen nur beschränkter Steuerpflicht in Deutschland nicht besteuert wird,[180] darüber hina...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / 4. Zu beurteilende Unternehmen

Rz. 127 Soweit im Rahmen ein und desselben Übertragungsvorgangs mehrere selbstständig zu bewertende wirtschaftliche Einheiten einer oder verschiedener Vermögensarten auf einen Erwerber übergehen, sind die beschäftigten Arbeitnehmer für jede wirtschaftliche Einheit getrennt zu ermitteln.[322] Beim Übergang von Anteilen an Kapitalgesellschaften oder von Mitunternehmeranteilen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / V. Mindestlohnsumme

Rz. 140 Die zu erreichende Mindestlohnsumme ist gemäß § 13a Abs. 4 S. 12 ErbStG nach der Beschäftigtenzahl gestaffelt, und zwar wie folgt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / III. Ausgangslohnsumme

Rz. 133 Die Definition der Ausgangslohnsumme ergibt sich aus § 13a Abs. 3 S. 2 ErbStG. Es ist die durchschnittliche Lohnsumme der letzten fünf vor dem Zeitpunkt der Entstehung der Steuer (Stichtag) endenden Wirtschaftsjahre. Soweit sich während der letzten fünf vor dem Besteuerungszeitpunkt endenden Wirtschaftsjahren Rechtsformänderungen oder personelle Umsetzungsmaßnahmen e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / VII. Rechtsfolgen der Unterschreitung der Mindestlohnsumme

Rz. 150 Die Gewährung des Verschonungsabschlags ist sozusagen auflösend bedingt. Stellt sich jedoch nach Ende der Lohnsummenfrist (fünf bzw. sieben Jahre) heraus, dass die Mindestlohnsumme unterschritten wurde, vermindert sich der dem Steuerpflichtigen bereits gewährte Verschonungsabschlag nachträglich mit Wirkung für die Vergangenheit (§ 13a Abs. 3 S. 5 ErbStG).[383] Allerd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Ertragsteuerliche Folge... / V. Nießbrauch

Rz. 78 Oftmals hat der Erblasser den nachvollziehbaren Wunsch, eine Zersplitterung seines Vermögens möglichst zu verhindern. In diesen Fällen lässt sich eine Absicherung der nicht in die Eigentümerstellung nachrückenden Angehörigen z.B. durch die vermächtnisweise Zuwendung von Nutzungsrechten erreichen. Gerade als Alternative zum Berliner Testament wird in diesem Zusammenhang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / I. Anzeigepflicht

Rz. 419 Anders als beispielsweise im Bereich der Einkommensteuer handelt es sich bei Sachverhalten, auf die das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht anzuwenden ist, regelmäßig um einmalige Steuervorgänge, die der Finanzverwaltung nur aufgrund besonderer Anzeigen bekannt werden. Das Erbschaftsteuergesetz sieht daher in § 30 ErbStG sowie in den §§ 5–15 ErbStDV ein System von An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / 4. Umwandlungen und vergleichbare Vorgänge

Rz. 170 Prinzipiell stellen Umwandlungsvorgänge i.S.d. §§ 20, 24 UmwStG Veräußerungen dar.[433] Ertragsteuerlich kann dennoch nach dem UmwStG eine steuerneutrale Behandlung erreicht werden. Dem trägt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 1 S. 2 Alt. 2 ErbStG Rechnung und ordnet ausdrücklich eine entsprechende erbschaftsteuerliche Privilegierung an. Dies betrifft die Fälle des § 20 UmwStG, a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / IV. Behaltensregelungen für Kapitalgesellschaftsanteile

Rz. 177 Für begünstigt übergegangene Anteile an Kapitalgesellschaften regelt § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 ErbStG Folgendes: Wie bei Betriebsvermögen ist jedenfalls die Veräußerung begünstigungsschädlich; als Veräußerung gilt gem. § 13a Abs. 6 S. 1 Nr. 4 S. 1 ErbStG auch die verdeckte Einlage der Anteile in eine (andere Kapitalgesellschaft).[458] Rz. 178 Die Definition des Veräußer...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / a) Grundsätzliches

Rz. 61 Schließlich zählen zum begünstigungsfähigen Vermögen nach § 13b Abs. 1 Nr. 3 ErbStG auch Anteile an Kapitalgesellschaften, wenn der Erblasser/Schenker an deren Nennkapital zu mehr als 25 % unmittelbar beteiligt war bzw. ist (Mindestbeteiligungsquote). Trotz der Verwendung des Wortes "Übergang" können auch neu entstehende Anteile (z.B. anlässlich einer disquotalen Kapi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / V. Junges Verwaltungsvermögen und junge Finanzmittel

Rz. 106 Ebenso wie die jungen Finanzmittel (§ 13b Abs. 4 Nr. 5 S. 2 ErbStG) ist auch das junge Verwaltungsvermögen von sämtlichen Verschonungen ausgeschlossen.[260] Zum junge Verwaltungsvermögen gehören diejenigen Gegenstände i.S.v. § 13b Abs. 4 Nr. 1–5 ErbStG, die dem Betrieb im Besteuerungszeitpunkt weniger als zwei Jahre zuzurechnen waren (§ 13b Abs. 7 S. 2 ErbStG).[261] E...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / C. Verschonungsabschlag (§ 13a Abs. 1 und Abs. 10 ErbStG)

Rz. 15 Auf das begünstigte Vermögen kommt im Rahmen der Regelverschonung der 85 v.H.-Abschlag zur Anwendung, so dass 15 v.H. des begünstigten Vermögens im Übertragungszeitpunkt zu besteuern ist (§ 13a Abs. 1 ErbStG). Wird die Optionsverschonung bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen gewählt, ist das gesamte begünstigte Unternehmensvermögen im Übertragungszeitpunkt ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Erbschaft- und Schenkun... / bb) Kürzungen

Rz. 283 Gem. § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2a BewG ist das jeweilige Betriebsergebnis um Gewinne aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen sowie aus Wertaufholungen bzw. Teilwertzuschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG) zu mindern. Derartige Gewinne resultieren stets aus einmaligen Ereignissen und können daher bei der Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen Ertrags k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / 1. Rechenschema

Rz. 113 Die Finanzverwaltung hat die Art und Weise der Berechnung sowohl des Werts des Verwaltungsvermögens als auch des schlussendlich begünstigten Vermögens in R E 13b.9 Abs. 2 ErbStR 2019 ausführlich in den einzelnen Rechenschritten dargestellt. Danach ergibt sich folgendes Schema:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Begünstigungen für Prod... / 3. Betriebsvermögen und Mitunternehmeranteile

Rz. 52 Gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehört zum begünstigungsfähigen Vermögen auch das[104] Betriebsvermögen i.S.d. §§ 95–97 BewG, also das einem Gewerbebetrieb dienende (§ 95 BewG) sowie das der Ausübung eines freien Berufes dienende Vermögen (§ 96 BewG).[105] Ebenfalls unter § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG fallen Beteiligungen i.S.v. § 97 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 S. 1 BewG,[106] also...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Miet- und Pachtverhältnisse... / 3.2 Klassifikation

Rz. 34 Für die Behandlung der Mietereinbauten und Mieterumbauten in der Rechnungslegung ist zunächst eine Abgrenzung dahingehend vorzunehmen, ob es sich bei den Einbauten/Umbauten um Betriebsvorrichtungen, Scheinbestandteile, sonstige Mieterein- bzw. -umbauten oder immaterielle Wirtschaftsgüter/Vermögensgegenstände/Vermögenswerte handelt.[1] Zuvor ist auszuschließen, dass bloßer ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gründungskosten und Vorsteu... / 2.4.1 Gründung einer Personengesellschaft

Bei der Gründung einer Personengesellschaft, die später als umsatzsteuerlicher Unternehmer auftreten soll, stellt sich das Problem, dass Leistungen, die von den Gesellschaftern für die Gründung bezogen worden sind, nicht ohne weiteres von der Gesellschaft in Abzug gebracht werden können. Hinweis Keine Korrektur durch Rechnung Die Rechnung ist Voraussetzung für den Vorsteuerabz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorratsvermögen im Abschlus... / 3.3.1 Teilwertabschreibungen/Voraussichtlich dauernde Wertminderung/Gängigkeitsabschläge

Rz. 42 Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 und Nr. 2 Satz 2 EStG kann der niedrigere Teilwert nur angesetzt werden, wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt. Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 und Nr. 2 Satz 3 EStG gilt ein striktes Wertaufholungsgebot. Mit BMF, Schreiben v. 2.9.2016 [1] hat das BMF hierzu Stellung genommen; u. a. wird ausgeführt: „Der Teilwert ist grunds...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gründungskosten und Vorsteu... / 2.4.2 Gründung einer Kapitalgesellschaft

Die Gründung einer Kapitalgesellschaft ist aus umsatzsteuerlicher Sicht komplexer, da sie in mehreren Phasen abläuft und in den einzelnen Phasen unterschiedliche Rechtssubjekte bestehen. Die Gründung läuft in folgenden Phasen ab: Vorgründungsgesellschaft (i. d. R. GbR); Vorgesellschaft (Gesellschaft eigener Art); Kapitalgesellschaft (GmbH/AG). Bei einer Ein-Personen-GmbH ist zu b...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Miet- und Pachtverhältnisse... / 2.3 Mietvorauszahlungen

Rz. 16 Langfristige Mietvorauszahlungen und ihnen gleichzusetzende verlorene Baukostenzuschüsse sind keine Anzahlungen auf Anlagen. Unter dem Posten "geleistete Anzahlungen" sind nur eigene Investitionen in Sachanlagen auszuweisen. Mietvorauszahlungen sind durch den Wortlaut dieser Postenbezeichnung nicht gedeckt. Rz. 17 Für langfristige Mietvorauszahlungen sind grundsätzlich...mehr