Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

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Jung, SGB VIII § 22 Grundsä... / 2.1.2.5 Abgrenzung zur Nachbarschaftshilfe

Rz. 26 Von Nachbarschafts- oder Verwandtenhilfe unterscheidet sich die Kindertagespflege neben ihrer Regelmäßigkeit auch durch das Merkmal ihrer Mindestdauer. Als Mindestdauer für die Annahme von Kindertagespflege erscheinen grundsätzlich werktäglich 3 Stunden oder wöchentlich 15 Stunden angemessen, vgl. hierzu auch § 43 Abs. 1 (so auch Fischer, in: Schellhorn/Fischer/Mann, ...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 5 Literatur

Rz. 53 Baum, Finanzierung der Kindertagesbetreuung in Brandenburg, LKV 2015, 289; Beutel, Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 12.9.2013 (5 C 35.12; DVBl 2014, 307) – Zum Aufwendungsersatz für einen selbstbeschafften Krippenplatz, DVBl. 2014, 312; Fischer, Differenzierte Betrachtung der Selbstbeschaffung bei Leistungen der Tagesbetreuung (§§ 22 bis 24 SGB VIII) und andere Leist...mehr

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Schell, SGB IX § 75 Leistun... / 2.1 Zielrichtung der Leistungen zur Teilhabe an Bildung (Abs. 1)

Rz. 4 Hilfe zu Bildungsangeboten können nach Abs. 1 Menschen mit Behinderungen haben. Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 sind Menschen mit Behinderungen solche Personen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrsc...mehr

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Schell, SGB IX § 75 Leistun... / 2.2.1 Hilfen zur Schulbildung (Satz 1 Nr. 1)

Rz. 11 Hilfen zur Schulbildung kommen in Betracht, wenn die Unterstützung erforderlich und geeignet ist. Satz 1 Nr. 1 entspricht im Wesentlichen dem § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII i. V. m. § 12 der Eingliederungshilfeverordnung. Danach dienen die unterstützenden Hilfen zur Schulbildung dazu, dem behinderten Menschen den Schulbesuch zu ermöglichen und zu erleichtern. Auch M...mehr

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Jung, SGB VIII § 24 Anspruc... / 2.2.3.1 Verschaffungsanspruch

Rz. 14 Der Anspruch besteht in einem Verschaffungsanspruch durch den für die Gewährleistung verantwortlichen Träger der Jugendhilfe, der Einrichtungen gewöhnlich nicht selbst unterhält, sondern lediglich die Aufgabe der Planung und Förderung wahrnimmt (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.10.2012, a. a. O., Rz. 35; Riehle, in: Krug/Riehle, § 24 Rz. 34; Grube, in: Hauck/Nof...mehr

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Schell, SGB IX § 55 Unterst... / 2.1.2 Personenkreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Rz. 10 Die Vorschrift enthält keine Definition des anspruchsberechtigten Personenkreises. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales begründet dies damit, dass damit nicht Personengruppen von vornherein ausgeschlossen werden sollten. In der Begründung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung (BR-Drs. 543/08) sind behinderte Menschen "mit besonderem Unterstützungsbedarf" gen...mehr

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Kapitalkonto: Besonderheite... / 7 Besonderheiten beim Sonder-Betriebsvermögen

Das Sonder-Betriebsvermögen teilt sich auf in notwendiges Sonder-Betriebsvermögen: Dies sind Wirtschaftsgüter, die nicht Grundstücke oder Grundstücksteile sind und die zu mehr als 50 % durch die Personengesellschaft genutzt werden, sind zwingend in vollem Umfang notwendiges Sonder-Betriebsvermögen.[1] Grundstücke oder Grundstücksteile müssen nur mit dem betrieblichen Anteil a...mehr

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Roscher, GrStG § 3 Steuerbe... / 3.3.5 Öffentlich private Partnerschaften (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 49 Die Befreiungsvorschrift nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GrStG setzt i. S. d. Grundsatzes der Rechtsträgeridentität zwischen dem begünstigten Rechtsträger und dem Nutzer des Grundstücks voraus, dass der Grundbesitz ausschließlich derjenigen juristischen Person des öffentlichen Rechts als begünstigtem Rechtsträger zuzurechnen ist, die ihn für einen öffentlichen Dienst ode...mehr

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D. Weitere Deckungen / IV. D&O-Deckungsklage-Rechtsschutzversicherung

Verweigert der D&O-Versicherer seine Eintrittspflicht, steht der Versicherte vor der Frage ob, er seine Abwehr erst einmal vorfinanziert und bei entsprechenden Erfolgsaussichten den D&O-Versicherer auf Deckung verklagt. Der Versicherte hat den Direktanspruch, weshalb er für eine Deckungsklage aktivlegitimiert wäre. Gerade bei der Außenhaftung, bei der ggf. die Gesellschaft i...mehr

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Insolvenzrechnungslegung na... / Zusammenfassung

Im Juli 2021 ist es durch Starkregen und Hochwasser 2021 bei vielen Unternehmen zu erheblichen Schäden und dadurch bedingte Betriebsunterbrechungen gekommen. Damit stehen bei einer Vielzahl von Betrieben eine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit und die damit verbundene Insolvenzantragspflicht im Raum. Der Gesetzgeber hat darauf mit dem Gesetz zur vorübergehenden Aussetzun...mehr

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A. Einleitung / III. Praktische Bedeutung für die Versicherungsnehmerin und die versicherten Personen

Rz. 12 In erster Linie schützt die D&O-Versicherung die versicherten Personen, also die Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsratsmitglieder und ggf. in den Versicherungsschutz einbezogenen leitenden Angestellten. Für die Gesellschaften wird die praktische Bedeutung der D&O-Versicherung häufig überschätzt. Diese erwarten, dann wenn es zu Schäden am Gesellschaftsvermögen gekom...mehr

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C. Kommentierung Managerhaf... / 7. § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 266 StGB (Untreue)

Rz. 32 Der Geschäftsleiter hat eine verantwortungsvolle Position, er kommt mit dem Vermögen der Gesellschaft in der Regel in Berührung. Der Straftatbestand der Untreue schützt das Vermögen. Dies kann das Vermögen der Gesellschaft, ausnahmsweise aber auch das eines Dritten sein. So kann die Gesellschaft selbst auch die Vermögensinteressen Dritter betreuen bzw. diese wahren. D...mehr

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B. Allgemeiner Teil / II. Prämienzahlungsverzug und Leistungsfreiheit zulasten der Versicherten (B1-3.3 AVB D&O)

Rz. 2 Zahlt der Versicherungsnehmer die Folgeprämie nicht, kann der Versicherer ihn qualifiziert mahnen. Nach Ablauf der in dieser Mahnung gesetzten Frist besteht für danach eintretende Versicherungsfälle Leistungsfreiheit. Grundsätzlich wird dies auch zulasten der Versicherten so entschieden.[1] Das heißt, selbst wenn die Versicherten keine Kenntnis vom Zahlungsverzug haben...mehr

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B. AVB D&O / 4. Mehrere Pflichtverletzungen

Rz. 56 Streit kann entstehen, wenn es unklar ist, ob und inwieweit der Schaden auf der wissentlichen Pflichtverletzung beruht oder ob es andere nicht wissentliche Pflichtverletzungen gibt, die den Schaden ggf. mitverursacht haben oder ob es Umstände gibt, die ihn ohnehin ausgelöst hätten. Rz. 57 Praxis-Beispiel Der ungeeignete Kandidat Dem Geschäftsführer wird vorgeworfen, ein...mehr

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B. Allgemeiner Teil / B4-7 Embargobestimmung

Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Vere...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.1 Vermögensverwaltung

Tz. 93 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zu den stlich unschädlichen Betätigungen gehört zunächst die Vermögensverwaltung (zum Begriff s § 14 S 3 AO). Die Unschädlichkeit ist zwar nicht ausdrücklich in den §§ 51–68 AO ausgesprochen (Ausnahme: Verwaltung des Kirchenvermögens, s § 54 Abs 2 AO). Aus den gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen ist ersichtlich, dass eine partielle StP...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Augsten, Neue stliche Behandlung der Forschungseinrichtungen, Stiftung & Sponsoring, Nr 6/99 S 21; Strahl, Stliche Konsequenzen der Verwertung von Forschungs- und Entwicklungsergebnissen durch Hochschulen und gemeinnützige Forschungseinrichtungen, DStR 2000, 2163; Strahl, Rechtliche Verselbständigung wirtsch Aktivitäten von gemeinnützigen Forschungsinstitutionen, FR 2005, 1241...mehr

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FoVo 03/2025, Pfändbarkeit ... / 1 Der Fall

Bestattungsvorsorgevertrag Am 13.6.2020 beauftragte die spätere Insolvenzschuldnerin die Streithelferin mit der "Vornahme aller im Zusammenhang mit der Durchführung der Bestattung anfallenden Dienstleistungen und Lieferungen" entsprechend einer Kostenzusammenstellung ("Bestattungsvorsorgevertrag"). Aus Anlass dieses Bestattungsvorsorgevertrags trafen die Schuldnerin, die Stre...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Maier, Hybride Finanzierungen für gemeinnützige Kö – Aspekte internationaler Konzernbesteuerung für Fundraiser und Mäzene, DB 2005, 1708; Neuhoff, Drei, vier oder fünf stliche Sphären, insbes bei Stiftungen, DStZ 2005, 191; Fischer, Grundfragen der Bewahrung und einer Reform des Gemeinnützigkeitsrechts – Zum Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim BMF "Die abgabenrechtli...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.1.5 ABC der wirtschaftlichen Geschäftsbetriebe

Tz. 170 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Im nachfolgenden ABC der gemeinnützigen Zwecke werden zur Vereinfachung folgende Abkürzungen verwendet: g = gemeinnützig, G = Gemeinnützigkeit, sb = spendenbegünstigt, Sb = Spendenbegünstigung, ng = nicht gemeinnützig, nsb = nicht spendenbegünstigt. Abfallbeseitigung Abfallbeseitigungsbetrieb ist wG, nsb (s Urt des BFH v 15.12.1993, BStBl II 1...mehr

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ZErb 03/2025, Zur Frage der... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch von N. des AG Wermelskirchen, Bl. … , ist als Eigentümerin die Erblasserin verzeichnet. Zur Nachlasspflegerin für die unbekannten Erben ist die Beteiligte zu 1) bestellt worden. Mit Vertrag vom 18.4.2024 (UVZ-Nr. …) verkaufte die Beteiligte zu 1) den Grundbesitz mit Wirkung und auf Rechnung des Nachlasses an die Beteiligten zu 2) und 3). Abschnitt VI der Urkund...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4.1 Einrichtungen der Wohlfahrtspflege (§ 66 AO)

Tz. 213 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Zum Begriff der Wohlfahrtspflege s § 66 Abs 2 AO. Die Wohlfahrtspflege darf gem § 66 Abs 2 AO nicht um des "Erwerbs willen" ausgeübt werden (ebenso s Urt des BFH v 17.02.2010, DB 2010, 1104). Der BFH hat in seinem Urt v 17.11.2013 (BStBl II 2016, 68) wes Grundsätze auch zu der Frage entwickelt, unter welchen Voraussetzungen ein ZwB iSd § 66...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise: Allgemeine Literaturhinweise:

Prugger, Höchstgrenzen für Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren bei gemeinnützigen Sportvereinen unter besonderer Berücksichtigung selbstfinanzierender Sportarten, DB 1996, 496; Möller, Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Spenden an Sportvereine, DB 1997, 949. Tz. 24 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Eine Kö richtet sich auch dann noch an die Allgemeinheit, wenn der Zugang zu i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.4 Verbot von Zuwendungen an Mitglieder (§ 55 Abs 1 Nr 1 S 2 AO)

Tz. 60 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Aus § 55 Abs 1 Nr 1 S 1 AO folgt unmittelbar die in S 2 vorgenommene Festlegung, dass die Mitglieder zum einen keine Gewinnanteile, zum anderen in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Kö erhalten dürfen. GA (auch vGA, s Urt des BFH v 30.03.1989, BStBl II 1989, 489 und v 12.03.2020, BStBl II 2021, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.1.3.2 Leistungsbeziehungen gemeinnütziger Körperschaften zur öffentlichen Hand sowie im gemeinnützigen Verbund

Tz. 48 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 In dem "Rettungsdienst-Urt" des BFH v 27.11.2013 (BStBl II 2016, 68) bestätigt der I. BFH-Senat die erstinstanzliche Entsch des FG B/Bbg, dass eine Eigengesellschaft einer jur Pers d öff Rechts auch in dem Fall selbstlos iSd § 55 AO wirken und folglich wegen Gemeinnützigkeit stbegünstigt sein könne, wenn sie auf Grundlage eines Dienstleistun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1 Mehrere wirtschaftliche Geschäftsbetriebe (§ 64 Abs 2 AO)

Tz. 179 Stand: EL 117 – ET: 03/2025 Eine st-befreite Kö kann mehrere wG unterhalten. Gem § 64 Abs 2 AO ist die Zusammenfassung mehrerer wG zu einem wG ges-geberisch geboten (s AEAO Nr 14 zu § 64 Abs 2). Aufgr dieser Regelung können nicht nur stlich, sondern auch gemeinnützigkeitsrechtlich Überschüsse und Verluste einzelner wG miteinander st-unschädlich verrechnet werden (s BT-...mehr

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ZErb 03/2025, Bemessung der... / 1 Gründe

I. Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) erhielt mit Vertrag vom 3.11.2016 von seiner Schwester ein Darlehen in Höhe von 1.875.768,05 EUR. Das Darlehen galt als zum 1.1.2016 ausgezahlt. Die Darlehenssumme wurde rückwirkend zum 1.1.2016 mit 1 % verzinst. Das Darlehen wurde auf unbestimmte Zeit gewährt und konnte mit einer Frist von 12 Monaten erstmals zum 31.12.2019 gekündig...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Bilanzielle Abbildung bei Vorliegen eines Verkaufs

Tz. 154 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Liegt ein Verkauf nach IFRS 15 vom Verkäufer/Leasingnehmer an den Käufer/Leasinggeber vor, so muss der Käufer/Leasinggeber den erworbenen Vermögenswert gem. den einschlägigen Standards für die bilanzielle Abbildung von Erwerben nichtfinanzieller Vermögenswerte – also wohl regelmäßig nach IAS 16 – bilanziell erfassen (IFRS 16.100 (b)). Zusätz...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / gg. Diskontierungszinssatz

Tz. 60 Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Die für die Erstbewertung relevanten Leasingzahlungen (vgl. Tz. 58–58n) müssen für die Ermittlung der Leasingverbindlichkeit diskontiert werden (IFRS 16.26). Folglich bedarf es eines Diskontierungszinssatzes. Dabei unterscheidet IFRS 16.26 zwischen dem dem Leasingverhältnis implizit zugrunde liegenden Zinssatz iSe. internen Zinsfußes (interna...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / bb. Anschaffungskostenmodell

Tz. 67a Stand: EL 55 – ET: 03/2025 Im Rahmen der Anwendung des Anschaffungskostenmodells (cost model) sind die Anschaffungskosten des Nutzungsrechts planmäßig und im Fall einer Wertminderung außerplanmäßig abzuschreiben (IFRS 16.30 (a); vgl. ausführlich zum Anschaffungskostenmodell IFRS-Komm., Teil B, IAS 16, Tz. 29a iVm. 40ff.). Zur planmäßigen Abschreibung – bei der explizi...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Gründe für einen besonderen steuerlichen Arbeitnehmerbegriff

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Einen einheitlichen Arbeitnehmerbegriff für das Steuerrecht, das Arbeitsrecht und das Sozialrecht gibt es nicht. Er wäre zwar im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsordnung und der Rechtsanwendung an sich geboten und von der Praxis gefordert (vgl zB Bonjean, DStR 24/2017, Editorial). Die Zielsetzungen dieser Rechtsgebiete sind aber zu unt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bauabschnitt

Rz. 36 [Autor/Stand] Eine Errichtung in Bauabschnitten ist gegeben, wenn ein Gebäude nicht in einem Zuge in planmäßig vorgesehenem Umfang bzw. im Rahmen der behördlichen Genehmigung bezugsfertig erstellt wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn anstelle des geplanten Dreifamilienhauses (Mietwohngrundstück) zunächst nur eine Wohnung im Erdgeschoss fertig gestellt wird (sog. stecken...mehr

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ZErb 03/2025, Keine Pflicht... / 2 Anmerkung

Vorliegend war der Notar beauftragt, eine Grundstücksüberlassung zu beurkunden, in deren Rahmen der Übergeber sich den Nießbrauch auf Lebenszeit vorbehielt und weiterhin verpflichtet blieb, Zins und Tilgung auf das zur Finanzierung des Grundbesitzes aufgenommene Darlehn zu leisten. Bereits zum Zeitpunkt der Beurkundung existierte eine letztwillige Verfügung des Übergebers, d...mehr

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zfs 03/2025, Wirksamkeit ei... / 2 Aus den Gründen:

„… II. … Die angegriffenen Kündigungsregeln in Nr. 10.2 Abs. 2 und 4 AUB 2000 und AUB 2008 sind nicht nach den §§ 307 bis 309 BGB unwirksam. Dementsprechend stehen dem Kl. auch keine Ansprüche auf Auskunft und Beseitigung, auf Zahlung von Abmahnkosten oder Rechtshängigkeitszinsen zu. [Auslegung der Kündigungsregelung] [16] 1. Gegenüber den Klauseln in Nr. 10.2 AUB 2000 und AUB...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und EStG, Übersicht Änderungsgesetze

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Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 1 Schrifttum

Acker, Umsatzlegung komplexer Verträge – Wechselwirkungen zwischen IFRS 15 und IFRS 16 bei variablen Preisvereinbarungen am Beispiel der Labordiagnostik. Teil 1: Variable Gegenleistungen nach IFRS 15 und variable Leasingzahlungen nach IFRS 16, IRZ 2017, S. 305–310; Adler/Düring/Schmaltz, Rechnungslegung nach Internationalen Standards. Kommentar, Loseblatt, Stuttgart, Stand: 7...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Roscher, BewG § 246 Begriff... / 2 Begriff des unbebauten Grundstücks (Abs. 1 S. 1)

Rz. 9 Unbebaute Grundstücke sind nach § 246 Abs. 1 S. 1 BewG Grundstücke, auf denen sich keine benutzbaren Gebäude befinden. Diese Begriffsbestimmung korrespondiert mit dem Begriff der bebauten Grundstücke in § 248 BewG, der im Gegensatz zu § 246 BewG gerade das Vorliegen von benutzbaren Gebäuden voraussetzt. Die §§ 246, 248 BewG fungieren insoweit gleichzeitig als Abgrenzun...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4.3 Leistungen (ggf. fiktiv) im Wirtschaftsjahr

Vor Zeilen 16–31d In den Zeilen 16–31d werden die verschiedenen Möglichkeiten der Gewinnverwendung berücksichtigt und ihre Auswirkungen auf das steuerliche Einlagenkonto und die Neurücklagen dargestellt. Die Darstellung unterscheidet zwischen Regiebetrieben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben einerseits (Zeilen 16–18) und Eigenbetrieben andererseits (Zeile 21). Zusätzlich...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 20 Verminderung des Sonderausweises und des steuerlichen Einlagekontos nach § 28 Abs. 3 KStG

Zeile 150 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme zu bilden. Zeile 151 Nach § 28 Abs. 3 KStG wird der Sonderausweis zum Schluss des Wirtschaftsjahrs um einen Bestand des steuerlichen Einlagekontos vermindert. Der Sache nach bedeutet dies, dass die vorherige Finanzierung einer Nennkapitalerhöhung durch sonstige Rücklagen (weil kein steuerliches Einlagekonto vorhanden war) nachträ...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4.13 Verminderung des Sonderausweises und des steuerlichen Einlagekontos nach § 28 Abs. 3 KStG

Zeile 63 Zeile 63 zeigt den Bestand des steuerlichen Einlagekontos und des Sonderausweises. Bei der Verschmelzung oder Aufspaltung müssten diese Beträge notwendig 0 sein, da der übertragende Betrieb gewerblicher Art erlischt und daher kein steuerliches Einlagekonto und keinen Sonderausweis mehr haben kann. Es fehlt eine Zeile, die für diese Fälle die entsprechenden Abgänge da...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Umlaufvermögen / 2.1 Bedeutung für die Abgrenzung

Die Abgrenzung ist wichtig für die Art der Verbindlichkeit bei Fremdfinanzierung. Wird Umlaufvermögen finanziert, handelt es sich um laufende Verbindlichkeiten, wird Anlagevermögen finanziert, handelt es sich um eine Dauerschuld;[1] für den Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG. Die Finanzierung von Anlagevermögen ist von der Überentnahme-Regelung nicht betroffen.[2] Das gil...mehr

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Sauer, SGB III § 46 Probebe... / 2.1 Zuständigkeit und Antragstellung

Rz. 3 Für die Durchführung des § 46 ist die Bundesagentur für Arbeit mit ihren Dienststellen, insbesondere den Agenturen für Arbeit, zuständig. Als Rehabilitationsträger hat die Bundesagentur für Arbeit § 22 Abs. 1 zu beachten, ggf. ist sie nur nachrangig zuständig. Seit dem 1.1.2025 ist die Zuständigkeit für die Förderentscheidung und die Finanzierung von Leistungen zur Tei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 5 Angaben zu ausgestellten Steuerbescheinigungen

Zeilen 65a–65c In den drei Zeilen 65a–65c ist jeweils anzugeben, ob und in welcher Höhe für die in Zeilen 24 (Gewinnausschüttungen), 31a (verdeckte Gewinnausschüttungen) und 55a (fiktive Auskehrung wegen Umwandlung von Rücklagen) Auskehrungen aus dem steuerlichen Einlagekonto bescheinigt wurden. Anzugeben ist die Höhe der Beträge, die als Auskehrung aus dem steuerlichen Einla...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 82a Qualif... / 2.2 Betriebliche (Anspruchs-) Voraussetzungen

Rz. 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 fordert für das Qualifizierungsgeld einen strukturwandelbedingten Qualifizierungsbedarf bei mindestens 20 % der Arbeitnehmer im vom Tarifvertrag bzw. der Betriebsvereinbarung erfassten Betrieb, ohne dessen geringfügig Beschäftigte, Praktikanten und zu ihrer Berufsausbildung beschäftigte Personen. Entscheidend ist der Bedarf bei 20 % dieses Personen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4.6 Rückzahlung des Nennkapitals (§ 28 Abs. 2 KStG)

Zeile 36g In dieser Zeile ist in Spalte 3 die Zwischensumme des steuerlichen Einlagekontos zu bilden. Damit kann in Zeile 37c ermittelt werden, in welcher Höhe die Rückzahlung des Nennkapitals mit dem steuerlichen Einlagekonto verrechnet werden kann. Zeile 37 In den Zeilen 37–37c ist zu berücksichtigen, dass das herabgesetzte Nennkapital, soweit es in das steuerliche Eigenkapit...mehr

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Sauer, SGB III § 87 Kinderb... / 2.1 Überblick

Rz. 3 Die Vorschrift regelt die Übernahme von Kinderbetreuungskosten pauschal und abschließend. Sie hat auch zum Ziel, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Besondere Aufwendungen sind durch die Pauschale abgedeckt. Weitere Kosten können nur übernommen werden, wenn sie einer anderen Kostenart nach § 83 Abs. 1 zugeordnet werden können. Rz. 4 Über die Übernahme vo...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 4.12 Abspaltung

Zeile 55f Diese Zeile zeigt als Zwischensumme den Bestand von steuerlichem Einlagekonto und Neurücklagen nach Verrechnung der Auskehrung des Dotationskapitals und der Neurücklagen bei einer Einbringung bzw. dem Formwechsel. Zeilen 55g–55h In den Zeilen 55g–55h werden die Faktoren für die Aufteilung des steuerlichen Einlagekontos und der Neurücklagen bei einem übertragenden Betr...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.6 Erwerb von Grundkompetenzen

Rz. 39g Eine Förderung von Maßnahmen zum Erwerb von Grundkompetenzen i. S.v. Abs. 3a ist für die Teilnahme durch Arbeitnehmer bereits seit dem 1.8.2016 möglich. Die Förderungsregelung gilt unbefristet. Die Voraussetzungen des Abs. 1 für eine Förderung des teilnehmenden Arbeitnehmers gelten uneingeschränkt. Rz. 39h Bis zum 30.6.2023 sollte eine Weiterbildungsmaßnahme zum Erwer...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 22 Ermittlung der kapitalertragsteuerpflichtigen Leistungen in Fällen der Liquidation

Zeilen 153 bis 159 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 160–166 Die Zeilen 160–166 enthalten Angaben zur Ermittlung der Leistungen an den Anteilseigner im Falle einer Liquidation, die nicht aus dem steuerlichen Einlagekonto stammen und somit der Kapitalertragsteuer unterliegen. Bei dem Anteilseigner ist die Auskehrung von eingezahltem Kapital grundsätzlich nicht steuerbar, doc...mehr

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Leitfaden 2024 - Anlage KSt... / 9 Verrechnung von Leistungen mit dem steuerlichen Einlagekonto

Zeile 46 In dieser Zeile ist eine Zwischensumme für den Bestand des steuerlichen Einlagekontos zu bilden. Der Anfangsbestand ist durch organschaftliche Mehrabführungen gemindert worden. Der Betrag kann daher auch negativ sein. Vor Zeilen 47–55 In den Zeilen 47–55 werden Abgänge aus dem steuerlichen Einlagekonto in der Vorspalte ermittelt und in Spalte 3 abgezogen. Da nur die En...mehr