Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzierung

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6 Auswirkungen der Gewinne bzw Verluste sowie der verdeckten Gewinnausschüttung des Betriebs gewerblicher Art auf das steuerliche Einlagekto

2.7.6.1 Verrechnung des als an die Trägerkörperschaft abgeführt geltenden Gewinns des Betriebs gewerblicher Art mit dem steuerlichen Einlagekto und mit den Neurücklagen 2.7.6.1.1 Die "Neurücklagen" als ausschüttbarer Gewinn iSd § 27 Abs 1 S 5 KStG Tz. 100d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wann eine Gewinnverwendung eines BgA mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen ist, ergibt sich...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.3.2 Finanzunternehmen

Tz. 370 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Finanzunternehmen sind nach § 1 Abs 3 KWG Unternehmen, die keine Institute, keine Kap-Verwaltungsgesellschaften oder extern verwaltete Investmentgesellschaften sind und deren Haupttätigkeit darin besteht, Beteiligungen zu erwerben und zu halten, Geldforderungen entgeltlich zu erwerben, Leasingverträge abzuschließen, mit Finanzinstrumenten für e...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4 Verwendung des steuerlichen Einlagekto für Leistungen der Körperschaft (§ 27 Abs 1 S 3 KStG)

2.4.1 Keine dem KStG 1999 vergleichbare Verwendungsreihenfolge Tz. 42 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das KStG enthält keine dem § 28 Abs 3 KStG 1999 vergleichbare Vorschrift zur Regelung einer Verwendungsreihenfolge. Das liegt daran, dass die Vorschriften des § 37 KStG (KSt-Minderung für oGA bei Vorhandensein von KSt-Guthaben; nur noch bis 2006), des § 38 KStG (KSt-Erhöhung bei V...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2 Der Umfang der Verwendung des Einlagekto (sog Differenzrechnung)

2.4.2.1 Allgemeines Tz. 44 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 3 KStG mindern Leistungen der Kap-Ges mit Ausnahme der Rückzahlung von Nenn-Kap iSd § 28 Abs 2 S 2 und 3 KStG das stliche Einlagekto unabhängig von ihrer hr-lichen Einordnung nur, soweit die Summe der im Wj erbrachten Leistungen (Größe I) den auf den Schluss des vorangegangenen Wj ermittelten ausschüttbaren...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.3.1 Allgemeines

Tz. 204 Stand: EL 100 – ET: 10/2020 Durch das SEStEG sind die Rechtsfolgen, die bei unrichtig oder nicht erteilter St-Besch eintreten, neu geregelt worden. Auch die Haftungsvorschriften haben einen neuen Inhalt erhalten. Die S 1–3 einerseits und die S 4–6 des § 27 Abs 5 KStG andererseits sehen unterschiedliche Rechtsfolgen für den zu niedrigen oder den zu hohen Ausweis der Min...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Grundsätzlich kein Direktzugriff auf das steuerliche Einlagekto; grundsätzlich kein Negativbestand

Ausgewählte Literaturhinweise: Knobbe-Keuk, Rangrücktrittsvereinbarung und Forderungserlass mit oder ohne Besserungsschein, StuW 1991, 306; Sender, Ist die Rückzahlung eines Gesellschafterzuschusses durch die GmbH eine Kap-Rückzahlung oder ist sie eine Ausschüttung iSd §§ 27, 28 KStG?, StWa 1993, 228; Pfaar/Hanisch/Welke, Stliche Auswirkungen der ergebnisneutralen Auskehrung ei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.2.1.2.2.4 Darlehen in Zusammenhang mit Veräußerungsgeschäften

Tz. 1058 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Eine Darlehensgewährung ist auch im Zusammenhang mit Veräußerungsgeschäften zwischen Gesellschaft und Gesellschaftern denkbar. Zur Vermeidung einer vGA müssen jedoch auch in diesem Fall die Voraussetzungen der Klarheit und Ernsthaftigkeit der Vereinbarung, der tats Durchführung und der Angemessenheit der Verzinsung beachtet werden. Bei Vert...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.2 Rückzahlung von Nennkapital im Anschluss an eine vorangegangene Kapitalerhöhung aus Rücklagen (§ 27 Abs 1 S 3 iVm § 28 Abs 2 S 3 KStG)

Tz. 59 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Dieser Fall des Direktzugriffs ist in § 27 Abs 1 S 3 KStG geregelt. Es geht um eine Nenn-Kap-Herabsetzung unter Auskehrung an die AE, wobei entweder ein Sonderausweis iSd § 28 Abs 1 S 3 KStG nicht vorhanden ist oder der Rückzahlungsbetrag diesen übersteigt. Nach § 28 Abs 2 S 1 Hs 2 KStG ist der Betrag, um den das Nenn-Kap herabgesetzt wird, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.2.2.1 Allgemeines

Tz. 281 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 8 S 2 KStG ist die Einlagenrückgewähr in entspr Anwendung des § 27 Abs 1 bis 6 und der §§ 28 und 29 KStG zu ermitteln, dh in diesen Fällen wird der Betrag der Einlagenrückgewähr und nicht der Bestand des stlichen Einlagekto festgestellt (s Lechner/Haisch/Bindl, Ubg 2010, 399, 341). Die Darlegungspflicht trifft die ausl Kö. Da s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Die Körperschaftsteuer, KStG Arbeitszeitkonten

Stand: EL 112 – ET: 12/2020 Zur Finanzierung eines vorgezogenen Ruhestands, einer Betriebsübergabe, eines sog Sabbatjahres oÄ werden sog Arbeitszeitkto eingerichtet (auch Zeitwertkto genannt). Dazu s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 721ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Jährliche Feststellung des Einlagekto (§ 27 Abs 1 S 1 und 2 KStG)

2.3.1 Allgemeines Tz. 33 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 1 KStG hat der Ausweis der Einlagen im stlichen Einlagekto zum Schluss jedes Wj zu erfolgen. Bei kj-gleichen Wj sind somit der Ermittlungs- und Feststellungsstichtag der 31.12., ansonsten der Schluss eines abw Wj. Enden in einem VZ zwei Wj, muss das Einlagekto zum Schluss jedes der Wj ermittelt und festgest...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Zeitpunkt des Zu- oder Abgangs zum Einlagekto

Tz. 41 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach Auff des BFH (s Urt des BFH v 29.05.1996, BStBl II 1997, 92; weiter s Urt des BFH vom 31.03.2004, BFH/NV 2004, 1423), des FG Saarland (s Urt des FG Saarland v 11.04.2018, EFG 2018, 1055) und der Fin-Verw (s Schr des BMF v 04.06.2003, BStBl I 2003, 366, Rn 26) erfolgt die Erhöhung des Einlagekto nach Zuflussgrundsätzen. UE sind die Verw-...mehr

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§ 26 Behinderten- und Bedür... / b) Würdigung

Rz. 82 Dieser Gestaltung ist sicherlich zuzugestehen, dass sie das Bestehen einer Erbengemeinschaft zwischen den nicht behinderten Kindern und dem behinderten Kind vermeidet und daher einer der wesentlichen Nachteile der Vor- und Nacherbenlösung, nämlich die gesamthänderische Bindung des Nachlasses und die Mitsprache eines ggf. familienfremden Testamentsvollstreckers, umgeht...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.5 Zahlungen auf Grund eines Besserungsversprechens

2.5.5.1 Rechtslage vor dem SEStEG Tz. 62 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das Urt des BFH v 30.05.1990 (BStBl II 1991, 588) setzt sich mit der stlichen Behandlung der Zahlungen einer GmbH an ihren Alleingesellschafter auseinander, mit der diese ein Besserungsversprechen einlöste, das sie in einem früheren Jahr gegeben hatte (dazu auch s § 8 Abs 3 KStG Teil D Tz 1130). In dem betref...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5 Zuordnung der Leistungen zu den Gesellschaftern

Tz. 162 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Leistungen einer Kö an mehrere AE, zu deren Finanzierung mehrere EK-Töpfe (dh neben dem Einlagekto auch neutrales Vermögen) herangezogen werden müssen, sind den AE entspr ihrem Anteil an der Ausschüttung zuzurechnen. Eine gezielte Zurechnung eines bestimmten Ausschüttungsbestandteils zu einem bestimmten AE ist nicht zulässig (analog R 97 Ab...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.5 ... unabhängig von ihrer handelsrechtlichen Einordnung

Tz. 57 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das SEStEG neu in den § 27 Abs 1 S 3 KStG eingefügt wurde der Zusatz, dass die in § 27 Abs 1 KStG geregelte Verwendungsfiktion unabhängig von der hr-lichen Einordnung der Leistung gilt. Das bedeutet, dass auch eine Auskehrung an die AE, die hr-lich eine Rückzahlung aus der Kap-Rücklage darstellt, für stliche Zwecke als Leistung iSd § 2...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.9.1.3 Nachträgliche Abgabe von Erklärungen in Fällen ohne durchgängige Feststellung

Tz. 105c Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Den BgA, bei denen keine durchgängige Feststellung des stlichen Einlagekto und keine Feststellung des stlichen Einlagekto auf den Schluss des dem Erstjahr unmittelbar vorangehenden Wj erfolgt ist, steht es nach Rn 44 S 6 des Schr des BMF v 28.01.2019 (BStBl I 2019, 97) idF des Schr des BMF v 04.04.2022 (BStBl I 2022, 645) frei, Erklärungen...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1 Verrechnung des als an die Trägerkörperschaft abgeführt geltenden Gewinns des Betriebs gewerblicher Art mit dem steuerlichen Einlagekto und mit den Neurücklagen

2.7.6.1.1 Die "Neurücklagen" als ausschüttbarer Gewinn iSd § 27 Abs 1 S 5 KStG Tz. 100d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wann eine Gewinnverwendung eines BgA mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen ist, ergibt sich unter entspr Anwendung der Grundsätze des § 27 KStG. Zur Ermittlung der mit dem Einlagekto – entspr der nach § 27 Abs 1 Satz 3 KStG vorzunehmenden Differenzrechnung – ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.1 Allgemeines

Tz. 58 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Ob das stliche Einlagekto als verwendet gilt, ist nach § 27 Abs 1 S 3 KStG zu entscheiden, dh ein Direktzugriff ist grds nicht möglich (s Urt des BFH v 09.06.2010, BFH/NV 2010, 2117; s Urt des BFH v 30.01.2013, BStBl II 2013, 560; und s Urt des BFH v 11.02.2015, BStBl II 2015, 816; dazu auch s Urt-Bespr von Gosch, BFH/PR 2015, 301; weiter s ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.9.1 Feststellung des steuerlichen Einlagenkontos bei BgA, bei denen bisher keine oder keine fortlaufende Feststellung erfolgte

Tz. 105 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wenn für einen BgA bisher keine oder nicht fortlaufend eine Feststellung des stlichen Einlagekto erfolgte, ist nunmehr für die Feststellung auf den Schluss des letzten in 2022 endenden Wj (Erstjahr) eine entspr Erklärung abzugeben und eine Feststellung des stlichen Einlagekto vorzunehmen (s Schr des BMF v 28.01.2019, BStBl I 2019, 97, Rn 44...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3 Organschaftliche Mehrabführungen mit Verursachung in organschaftlicher Zeit (§ 27 Abs 1 S 4 iVm Abs 6 KStG)

Tz. 60 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 6 KStG mindern Mehrabführungen das Einlagekto einer OG, wenn sie ihre Ursache in organschaftlicher Zeit haben (dazu im Einzelnen s Tz 230ff). Organschaftliche Mehrabführungen sind gem § 27 Abs 1 S 3 KStG von der sog Differenzrechnung ausgenommen (s Tz 45a). Kraft der ausdrücklichen Regelung in § 27 Abs 1 S 4 Hs 2 KStG kann der B...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Gosch; Zur Dynamisierung v Pensionszusagen, FR 1995, 241; Höfer/Eichholz, Zehnjährige Mindestzusagedauer bei Versorgungszusagen für beherrschende Ges-GF einer GmbH, DB 1995, 1246; Cramer, Ernsthaftigkeit von Pensionszusagen, DB 1995, 919; Ist die Üblichkeit ein Kriterium für Pensionszusagen? BB 1996, 2239; Höfer, Pensionsrückstellungen und angemessenes Versorgungsniveau, BB 199...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.9 Erwerb, Weiterveräußerung oder Einziehung eigener Anteile

Tz. 69 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Wegen der Auswirkungen des Erwerbs, der Weiterveräußerung und der Einziehung eigener Anteile auf das stliche Einlagekto und auf einen Sonderausweis iSd § 28 Abs 1 S 3 KStG s § 28 KStG Tz 99ff.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.7 Grundsätzlich kein Direktzugriff auf das Einlagekto bei Rückzahlung einer Kapitalrücklage

2.5.7.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG Tz. 66 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Unter Berufung auf mehrere BFH-Urt (s Urt des BFH v 23.02.1999, BFH/NV 1999, 1200; v 27.04.2000, BStBl II 2001, 168, und v 14.10.1992, BStBl II 1993, 189) sowie auf die Vfg der OFD Ffm v 17.04.2000 (BB 2000, 1460) wurde sowohl zum KStG 1999 als auch zu § 27 Abs 1 S 3 KStG 2000ff die Auff vertret...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.3 Verrechnung von verdeckten Gewinnausschüttungen eines Betriebs gewerblicher Art mit dem steuerlichen Einlagekto

2.7.6.3.1 Zeitpunkt der Verrechnung der vGA Tz. 101e Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei vGA stellt sich uE die Frage, ob – wenn der VZ der Einkommenserhöhung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und der VZ des tats Abflusses der vGA beim BgA voneinander abweichen – diese mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen sind, das auf das Ende des der Einkommenserhöhung vorangegangenen Wj festgestellt ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2.5 Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekto bei nicht bilanzierenden Betrieben gewerblicher Art

Tz. 95 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Nach der früheren Verw-Anw (s Schr des BMF v 11.09.2002, BStBl I 2002, 935 Rn 25) hatten nicht bilanzierende Regiebetriebe noch vorhandene Altrücklagen und Einlagen aus Zeiträumen vor dem Systemwechsel nachzuweisen und zum Zeitpunkt des Systemwechsels als Anfangsbestand in das stliche Einlagekto zu übernehmen. In die Neufassung der Verw-Anw (s...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.9 Stichtage, zu denen bei Betrieben gewerblicher Art das steuerliche Einlagekto festzustellen ist

Tz. 104 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Das stliche Einlagekto ist grds zum Schluss eines jeden Wj festzustellen (s § 27 Abs 1 S 2 und Abs 2 S 1 und S 2 KStG). Die Feststellung ist unabhängig davon vorzunehmen, welche Gewinnermittlungsart beim BgA vorliegt oder ob die jeweiligen Besteuerungsgrenzen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b S 1 EStG überschritten sind (s Tz 81, und s Urt des ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1 Allgemeines

Tz. 33 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 1 KStG hat der Ausweis der Einlagen im stlichen Einlagekto zum Schluss jedes Wj zu erfolgen. Bei kj-gleichen Wj sind somit der Ermittlungs- und Feststellungsstichtag der 31.12., ansonsten der Schluss eines abw Wj. Enden in einem VZ zwei Wj, muss das Einlagekto zum Schluss jedes der Wj ermittelt und festgestellt werden. Das s...mehr

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Anhang

1. Klausur: Pflichtteilsrecht[Autor] Bearbeitungszeit für diese – mittelschwere – Klausur: 180 Minuten Sachverhalt Der Erblasser E ist am 3.5.2022 verstorben. Er war in zweiter Ehe verheiratet mit seiner Ehefrau F, mit der er im Güterstand der Gütertrennung lebte. Im Rahmen des Ehevertrages hatte F auch auf ihr Pflichtteilsrecht am dereinstigen Nachlass des E verzichtet. In erst...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.2 Nennkapital bei einem Eigenbetrieb

Tz. 96 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Nach Rechts-Auff der Fin-Verw sind diejenigen im Zeitpunkt des Systemwechsels vom Anrechnungs- zum Halbeinkünfteverfahren vorhandenen EK-Teile, die das Nenn-Kap bzw eine vergleichbare Kap-Größe des BgA übersteigen, dem stlichen Einlagekto als Anfangsbestand zuzurechnen (s Schr des BMF v 09.01.2015, BStBl I 2015, 111, Rdnr 13 und Rdnr 43; s Tz...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.2.6.7 Begrenzung der Zuführung auf ersparte Arbeitgeberanteile zur gesetzlichen Rentenversicherung

Tz. 592 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Die hierzu ergangene Entscheidung(s Urt des BFH v 28.01.2004, BStBl II 2005, 841) betrifft den "Graubereich" der Finanzierung bzw der Angemessenheit und ist daher unter Tz 701 erörtert.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.3 Nennkapital bei einem Regiebetrieb?

Tz. 99 Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Ein Regiebetrieb ist unselbständiger Teil des Haushalts der Gemeinde (s § 4 KStG Tz 21). Bei einem solchen Regiebetrieb ist mangels Betriebssatzung und aufgrund der haushaltsrechtlichen Besonderheiten die Annahme eines Nenn-Kap oder einer vergleichbaren Größe nicht möglich. Soweit bei bilanzierenden Regiebetrieben EK-Teile aus Zeiten vor dem ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Semmler/Zimmermann, Ausgewählte Fragen zur Führung des Einlagekto bei BgA, DB 2005, 2153; Ott, Direktzugriff auf das stliche Einlagekto bei Kap-Herabsetzung und Rückzahlung der Kap-Rücklage, StuB 2015, 363; Richard/Wennmacher, KapSt und stliches Einlagekto – Praxisbsp und Fallstricke im Lichte des BMF-Schr v 09.01.2005, KÖSDI 12/2016, 20 098; Meyer, KapSt und Verwendungsfestsch...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / 3. Nach Ausübung des Vorkaufsrechts

Rz. 32 Bei Ausübung des Vorkaufsrechts treten die Miterben in den geschlossenen Erbteilskaufvertrag mit allen Rechten und Pflichten ein, § 464 Abs. 2 BGB. Da das Vorkaufsrecht lediglich schuldrechtlich wirkt, erwerben die Miterben im Rahmen eines gesetzlichen Schuldverhältnisses einen Anspruch auf Übertragung des Erbteils.[92] Sie haben dem Käufer einen etwaig bereits bezahl...mehr

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§ 5 Schulden, für die eine ... / 2. Reine Eigenverbindlichkeiten

Rz. 17 Für Eigenverbindlichkeiten scheidet sowohl eine Haftungsbeschränkung im Außen- als auch ein Regress im Innenverhältnis aus. Hierunter fallen alle Verwaltungsmaßnahmen inkl. einer Prozessführung, die keine ordnungsgemäße Verwaltung darstellen, sowie Verbindlichkeiten, die der Erbe unabhängig vom Erbfall für sich selbst begründet. Beispielemehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4 Festschreibung der in einer Steuerbescheinigung ausgewiesenen Einlageverwendung gemäß § 27 Abs 5 KStG

Tz. 61 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 In denjenigen Fällen, in denen nach § 27 Abs 5 KStG die gegenüber den AE in einer St-Besch ausgewiesene Verwendung des stlichen Einlagekto festgeschrieben ist (dazu s Tz 190ff, s Tz 204ff), ist eine Leistung in Ausnahme zu § 27 Abs 1 S 3 KStG gezielt vom stlichen Einlagekto abzuziehen. UE kann durch die Verwendungsfestschreibung das stliche ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.3.1 Zeitpunkt der Verrechnung der vGA

Tz. 101e Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei vGA stellt sich uE die Frage, ob – wenn der VZ der Einkommenserhöhung nach § 8 Abs 3 S 2 KStG und der VZ des tats Abflusses der vGA beim BgA voneinander abweichen – diese mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen sind, das auf das Ende des der Einkommenserhöhung vorangegangenen Wj festgestellt wurde, oder mit dem Einlagekto zum Schluss ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.6.2 Rechtslage nach dem Inkrafttreten des SEStEG

Tz. 65 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Es bleibt dabei, dass Nachschüsse der AE an die GmbH deren stliches Einlagekto erhöhen. Mit Inkrafttreten der durch das SEStEG erfolgten Änderungen des § 27 Abs 1 KStG, dh ab dem VZ 2006, ist jedoch die in Tz 64 erläuterte Ausnahmeregelung für die Rückzahlung von Nachschuss-Kap nach Verw-Auff nicht mehr anwendbar, weil nach dem neu gefassten...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Knobbe-Keuk, Rangrücktrittsvereinbarung und Forderungserlass mit oder ohne Besserungsschein, StuW 1991, 306; Sender, Ist die Rückzahlung eines Gesellschafterzuschusses durch die GmbH eine Kap-Rückzahlung oder ist sie eine Ausschüttung iSd §§ 27, 28 KStG?, StWa 1993, 228; Pfaar/Hanisch/Welke, Stliche Auswirkungen der ergebnisneutralen Auskehrung einer Kap-Rücklage, GmbHR 2003, ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.2.1 Verluste aus der Beteiligung einer juristischen Person des öffentlichen Rechts an einer Mitunternehmerschaft oder einer Personengesellschaft

Tz. 101d Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Die Beteiligung einer jur Pers d öff Rechts an einer MU-Schaft oder einer nicht gew tätigen Pers-Ges begründet einen BgA (s R 6 Abs 2 S 2 KStR 2004). Das Vermögen, das die Träger-Kö in die MU-Schaft/Pers-Ges eingebracht hat, gilt uE gleichzeitig in den BgA (in Gestalt der Beteiligung an der MU-Schaft/Pers-Ges) als eingelegt und ist im stlic...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.3.3 Verdeckte Gewinnausschüttung bei einem nicht begünstigten Dauerverlustgeschäft

Tz. 101g Stand: EL 84 – ET: 08/2015 Bei BgA mit einer dauerdefizitären Tätigkeit, bei der es sich nicht um ein begünstigtes Dauerverlustgeschäft iSd § 8 Abs 7 S 2 KStG handelt (hierzu s § 8 Abs 7 KStG Tz 19ff), liegt iHd Verlustes eine vGA an die Träger-Kö vor (s § 8 Abs 7 KStG Tz 37ff). Gleichzeitig führt jedoch der fiktive Verlustausgleich durch die Träger-Kö (s Tz 101c) je...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.7.1 Rechtslage vor Inkrafttreten des SEStEG

Tz. 66 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Unter Berufung auf mehrere BFH-Urt (s Urt des BFH v 23.02.1999, BFH/NV 1999, 1200; v 27.04.2000, BStBl II 2001, 168, und v 14.10.1992, BStBl II 1993, 189) sowie auf die Vfg der OFD Ffm v 17.04.2000 (BB 2000, 1460) wurde sowohl zum KStG 1999 als auch zu § 27 Abs 1 S 3 KStG 2000ff die Auff vertreten (s Pfarr/Hanisch/Welke, GmbHR 2003, 150; wei...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2.3 Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekto bei Betrieben gewerblicher Art mit negativem Eigenkapital

Tz. 88 Stand: EL 95 – ET: 02/2019 Weist ein BgA mit eigener Rechtspers oder ein Eigenbetrieb (mit Wj = Kj) in seiner Bil zum 31.12.2000 ein negatives EK aus (bilanzieller Verlustvortrag ist höher als die Rücklagen), ist der Anfangsbestand des stlichen Einlagekto mit Null anzusetzen (hierzu auch s Tz 83). Zum Begriff des Eigenbetriebs s § 4 KStG Tz 19 und s § 4 KStG Tz 323. In...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.2.6 Anfangsbestand des steuerlichen Einlagekto bei Errichtung eines Betriebs gewerblicher Art nach dem Systemwechsel

Tz. 95a Stand: EL 84 – ET: 08/2015 WG, die bei Errichtung des BgA als dessen BV anzusehen sind (hierzu s § 4 KStG Tz 182ff), gelten als durch die Träger-Kö in den BgA eingelegt. Nach der Rspr des BFH (s Urt v 11.09.2013, BStBl II 2015, 161) sind tats Einlagen der Träger-Kö – dh die auf dem Trägerverhältnis beruhende Überlassung von WG zu Zwecken des BgA – dem Einlagekto des B...mehr

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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / I. Allgemeines

Rz. 53 Das Minus wird erbrechtlich eine immer größere Rolle spielen, da der Kauf und Konsum auf Kredit weiter zunehmen wird. Selbst die Finanzierung des Altenheimpflegeplatzes mittels Kreditaufnahme auf die Immobilie wird in den nächsten Jahren zunehmen.[24] Rz. 54 Der Erbe tritt im Wege der Universalsukzession gem. § 1922 BGB in die Verträge des Erblassers mit der Bank ein. ...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Keine dem KStG 1999 vergleichbare Verwendungsreihenfolge

Tz. 42 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Das KStG enthält keine dem § 28 Abs 3 KStG 1999 vergleichbare Vorschrift zur Regelung einer Verwendungsreihenfolge. Das liegt daran, dass die Vorschriften des § 37 KStG (KSt-Minderung für oGA bei Vorhandensein von KSt-Guthaben; nur noch bis 2006), des § 38 KStG (KSt-Erhöhung bei Verwendung von EK 02; im Regelfall nur noch bis 2006) und des §...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.3.1 Nennkapital bei einem Betrieb gewerblicher Art mit eigener Rechtspersönlichkeit

Tz. 95b Stand: EL 84 – ET: 08/2015 BgA mit eigener Rechtspersönlichkeit (zB rechtsfähige AöR) haben nach den jeweiligen landesrechtlichen Vorschriften idR ein Nenn-Kap oder eine hiermit vergleichbare Größe. Solche EK-Teile sind nicht Bestandteil des stlichen Einlagekto. Eine Herabsetzung des Nenn-Kap oder der hiermit vergleichbaren Größe und anschließende Rückzahlung führt gr...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.9.2 Vollbesteuerung der Bezüge, wenn das Einkommen der leistenden Körperschaft gemindert worden ist (§ 8b Abs 1 S 2 KStG)

Tz. 86 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Wenn Empfänger der Bezüge eine Kö ist, ist der ihr gewährte Vorteil nach § 8b Abs 1 S 2 KStG nur noch dann zu 95 % stfrei, wenn die Bezüge bei der leistenden Kö das Einkommen nicht gemindert haben. Die Ausnahme von der StBefreiung nach § 8b Abs 1 S 1 KStG gilt nach der Ausdehnung des materiellen Korrespondenzprinzips durch das AmtshilfeRLUmsG...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.5.1.8 Exkurs: Gewinnminderungen iSd § 3c Abs 2 EStG; uE fehlende Regelung für die Ebene der Kapitalgesellschaft

Tz. 269 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 § 3c (Abs 2) EStG enthält in seinen S 2ff mit Wirkung für nach dem 31.12.2014 beginnende Wj eine dem § 8b Abs 3 S 4ff KStG entspr Regelung. Wegen der Rechtslage für Wj, die vor dem 01.01.2015 beginnen, s Urt des BFH v 18.04.2012 (BStBl II 2013, 791 und 785) sowie v 11.10.2012 (BFH/NV 2013, 518), weiter s Schr des BMF v 23.10.2013 (BStBl I 2...mehr

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§ 25 Sozialleistungsregress / III. Löschung eines Wohnungsrechtes bei späterer Heimunterbringung

Rz. 43 (Auch) das (nicht zur Ausübung an Dritte gem. § 1092 Abs. 1 S. 2 BGB überlassbare) Wohnungsrecht erlischt nicht – es sei denn es ist (siehe Rdn 45) dinglich auflösend bedingt ausgestaltet – infolge eines dauernden subjektiven Ausübungshindernisses in der Person des Berechtigten (z.B. aufgrund dessen dauernder Übersiedlung in ein Alters- oder Pflegeheim), sondern allen...mehr