Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.3 Steuerbefreiung auch bei zwischenzeitlich ungültig gewordener USt-IdNr.

Rz. 19 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg reicht es aus, dass ein Lieferant bei einem EU-Geschäft die USt-IdNr. des Geschäftspartners bei Vertragsschluss überprüft. Wird die USt-IdNr. während der Geschäftsabwicklung ungültig, muss der Händler sich dieses nicht zurechnen lassen (FG Berlin-Brandenburg vom 04.11.2015, Az: 7 K 7283/13). Praxis-Be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Lohnsumme und Anzahl der Beschäftigten

Rz. 105 [Autor/Stand] Nach § 13a Abs. 1 Satz 1 ErbStG bleibt der Wert von Betriebsvermögen, land- und forstwirtschaftlichem Vermögen und Anteilen an Kapitalgesellschaften, also des nach § 13b Abs. 1 ErbStG begünstigungsfähigen Vermögens, insgesamt oder teilweise außer Ansatz (sog. Verschonungsabschlag). Nach § 13a Abs. 3 Satz 1 ErbStG ist Voraussetzung für die Inanspruchnahm...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.5.2 Steuerbefreiung auch bei zwischenzeitlich ungültig gewordener USt-IdNr.

Rz. 49 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Nach Auffassung des FG Berlin-Brandenburg reicht es aus, dass ein Lieferant bei einem EU-Geschäft die USt-IdNr. des Geschäftspartners bei Vertragsschluss überprüft. Wird die USt-IdNr. während der Geschäftsabwicklung ungültig, muss der Händler sich dieses nicht zurechnen lassen (FG Berlin-Brandenburg vom 04.11.2015, 7 K 7283/13). Praxis-Beispi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Verfahrensfragen

Rn. 50 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Da es sich bei der Aufrechnungserklärung nicht um einen VA iSd § 118 Abs 1 AO handelt, ist die Aufrechnungserklärung nicht anfechtbar, vgl BFH vom 04.03.2011, III B 166/10, BFH/NV 2011, 1007; BFH vom 02.04.1987, VII R 148/83, BStBl II 1987, 536; BFH vom 17.11.1987, VII R 90/84, BStBl II 1988, 117; BFH vom 07.11.1989, VII R 34/87, BStBl II 19...mehr

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Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.1.7 Zuschüsse, Zuwendungen, Beihilfen und Ähnliches

Rz. 52 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Bei sog. Zuschüssen stellt sich stets die Frage, ob der Zuschuss Teil des Entgelts für eine Leistung darstellt oder nicht. Bis 1998 (BFH vom 02.02.1998, Az: V R 34/97, BStBl II 1998, 695) konnte man davon ausgehen, dass die Beschäftigung mit der Abgrenzung von Zuschüssen als Teil des Entgelts oder als nicht entgeltlicher Vorgang dann unbeacht...mehr

Kommentar aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 2.1.2 Wechsel der Steuerberechnungsart

Rz. 12 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Die Voraussetzungen für die Entstehung der Steuer im Zeitpunkt der Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung bleiben auch maßgebend, wenn der Unternehmer von der Berechnung der Steuer nach vereinnahmten Entgelten zur Berechnung der Steuer nach vereinbarten Entgelten wechselt. Beim Wechsel der Art der Steuerberechnung dürfen Umsätze nic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / V. Vermögensgegenstände und Schulden, die mehreren Personen zustehen (Nr. 4)

Rz. 40 [Autor/Stand] § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG fungiert als Auffangtatbestand für die Fälle, in denen ein Feststellungsbedürfnis besteht, ohne dass der Wert von Grundbesitz oder Betriebsvermögen festzustellen ist.[2] vorliegt. Das ist der Fall, wenn z.B. Anteile an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft bürgerlichen Rechts übertragen wird. Besteht das Vermögen der Ges...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Verbindliche Auskunft

Rz. 140 [Autor/Stand] Die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft richtet sich danach, welches Finanzamt bei Verwirklichung des dem Antrag zugrunde liegenden Sachverhalts örtlich zuständig wäre (§ 89 Abs. 2 AO; sog. Annexzuständigkeit).[2] Danach ist das Feststellungsfinanzamt auch für verbindliche Auskünfte zuständig, soweit es die Besteuerungsg...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Hinzurechnung nicht abziehbarer Schuldzinsen auf Überentnahmen - Verfassungsmäßigkeit des typisierten Zinssatzes

Leitsatz Der typisierte Zinssatz von 6 %, mit dem die auf Überentnahmen entfallenden nicht abziehbaren Schuldzinsen nach § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG zu ermitteln sind, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Sachverhalt Die Beteiligten streiten über die Höhe des Zinssatzes gemäß § 4 Abs. 4a Satz 3 EStG. In dem Einspruchs- und Klageverfahren wandte sich die Klägerin mit ver...mehr

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Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts als nachträgliche Werbungskosten

Leitsatz Strafverteidigungskosten eines ehemaligen Syndikusanwalts können bei Vorliegen eines beruflichen Veranlassungszusammenhangs als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit steuerlich berücksichtigt werden. Sachverhalt Der Kläger war in mehreren leitenden Funktionen als Geschäftsführer und Chefsyndikus bei Gesellschaften des X-Konzern...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Beiladung wegen Einsicht in Steuerakten

Leitsatz Dritte sind in einem Verfahren wegen der Einsicht in Steuerakten nicht beizuladen. Sachverhalt Strittig war, ob in einem Verfahren wegen der Einsicht in die Steuerakten ein Dritter beizuladen ist. Genauer handelte es sich um eine mögliche Gesamtrechtsnachfolgerin des verstorbenen Ehemanns der Klägerin. Weitere Einzelheiten zum Sachverhalt wurden nicht veröffentlicht....mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / II. Finanzgerichtsordnung

1. § 44 Abs. 2 FGO – Isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung einer Familienkasse bei einem durch eine sachlich unzuständige Behörde erlassenen Ursprungsbescheid Im Fall hatte die beklagte Familienkasse Nordrhein-Westfalen West den Einspruch der Klägerin gegen die Ablehnung eines Erlassantrags durch die Agentur für Arbeit Recklinghausen, Inkasso-Service Familienkasse z...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 1. § 44 Abs. 2 FGO – Isolierte Anfechtung der Einspruchsentscheidung einer Familienkasse bei einem durch eine sachlich unzuständige Behörde erlassenen Ursprungsbescheid

Im Fall hatte die beklagte Familienkasse Nordrhein-Westfalen West den Einspruch der Klägerin gegen die Ablehnung eines Erlassantrags durch die Agentur für Arbeit Recklinghausen, Inkasso-Service Familienkasse zurückgewiesen. Nach einem Hinweis des FG hat die Klägerin die Klage auf die Aufhebung der Einspruchsentscheidung beschränkt. Dies Beschränkung hat der BFH als zulässig a...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 2. § 51 Abs. 1 FGO – Erfolgreiche Richterablehnung im Wiederaufnahmeverfahren

Nach der Entscheidung ist eine Besorgnis der Befangenheit im Wiederaufnahmeverfahren regelmäßig zu bejahen, wenn die Restitutionsklage auf eine strafbare Verletzung der Amtspflicht des abgelehnten Richters gestützt ist (§ 580 Nr. 5 ZPO). Dies gelte auch dann, wenn die besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 581 ZPO nicht dargelegt seien. Denn für ein erfolgreiches Able...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. § 155 S. 1 FGO i.V.m. § 227 Abs. 1 ZPO – Terminverlegung bei dauerhafter Erkrankung

Eine Erkrankung des Klägers, der einen Bevollmächtigten bestellt hat und damit fachkundig vertreten ist, kann nur in Ausnahmefällen eine Terminverlegung rechtfertigen (vgl. z.B. BFH v. 22.5.2019 – IV B 11/18, BFH/NV 2019, 1136). Einen solchen Ausnahmefall nimmt der BFH an wenn in einem ärztlichen Attest ausgeführt ist, das der Kläger "unter anderem wegen einer schweren rezid...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 3. § 63 FGO – Keine wirksame Begründung der Zuständigkeit der Familienkasse Zentraler Kinderservice Magdeburg durch den Vorstandsbeschluss der Bundesagentur für Arbeit Nr. 12/2022 vom 27.1.2022

Mit Vorstandsbeschluss Nr. 12/2022 vom 27.1.2022 (ANBA 2022 Nr. 5 S. 1) hat der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit für Fälle mit besonderen Schutzbedarfen die „Familienkasse Zentraler Kindergeldservice (ZKGS), in Sachsen-Anhalt Nord (Standort Magdeburg) gegründet. Dies war im Streitfall die Beklagte, da sie die Einspruchsentscheidung erlassen hatte. Ein zeitliches Inkraft...mehr

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Rechtsänderungen bei der ei... / 4. Einspruchs- und Klagebefugnis

In Fällen der einheitlichen und gesonderten Feststellung regelt § 352 AO die Einspruchsbefugnis und § 48 FGO (inhaltlich § 352 AO nachgebildet) die Klagebefugnis. Als Inhaltsadressaten wären grds. alle Feststellungsbeteiligten einspruchs- und klagebefugt. Entsprechend den vorstehend ab 1.1.2024 geltenden Neuregelungen wurden auch § 352 AO und § 48 FGO an die neue Rechtslage ...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / [Ohne Titel]

RiFG Reinold Borgdorf[*] Als Fortsetzung der Rechtsprechungsübersicht in AO-StB Heft 11/2023 (Borgdorf, AO-StB 2023, 347) werden wiederum praxisrelevante Entscheidungen der FG neben bislang noch nicht besprochenen Entscheidungen des BFH vorgestellt. Die Darstellung orientiert sich an der Paragraphenreihenfolge der AO und der FGO. Bitte beachten Sie auch das Archiv der Entschei...mehr

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Aktuelle Rechtsprechung zum... / 4. § 152 Abs. 2 AO – Verspätungszuschlag bei Überschreitung der aufgrund der Corona-Pandemie gesetzlich verlängerten Abgabefristen für das Jahr 2019

Mit dem Gesetz zur Verlängerung der Aussetzung der Insolvenzantragspflicht und des Anfechtungsschutzes für pandemiebedingte Stundungen sowie zur Verlängerung der Steuererklärungsfrist in beratenen Fällen und der zinsfreien Karenzzeit vom 15.2.2021, BGBl. I 2021, 237 hatte der Gesetzgeber die Abgabefrist für Steuererklärungen nach § 149 Abs. 3 AO auf den 31.8.2021 bzw. den 31...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Zuordnung von erstmalig zuzurechnendem Einkommen einer Organgesellschaft im Rahmen der Spartenrechnung des Organträgers

Leitsatz Bei Aufnahme einer weiteren Tätigkeit durch eine Kapitalgesellschaft, auf die § 8 Abs. 7 Satz 1 Nr. 2 des Körperschaftsteuergesetzes (KStG) Anwendung findet, ist erst mit der getrennten Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte und mit dem Unterlassen einer Verlustverrechnung oder eines Verlustabzugs (§ 8 Abs. 9 Satz 2, 4 und 5 KStG) eine Entscheidung darüber verbu...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Spartenrechnung i.S. des § 8 Abs. 9 KStG

Leitsatz 1. Der Körperschaftsteuerfestsetzung kommt gemäß § 10d Abs. 4 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes i.V.m. § 8 Abs. 9 Satz 8 Halbsatz 2 KStG Bindungswirkung zu. Auf § 8 Abs. 9 Satz 8 Halbsatz 1 KStG beruhende Feststellungsbescheide sind daher hinsichtlich der Höhe des verbleibenden negativen Gesamtbetrags der Einkünfte und dessen Zuordnung zu den Sparten im Sinne des §...mehr

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Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für sogenannte Milchersatzprodukte pflanzlichen Ursprungs

Leitsatz "Milchersatzprodukte" pflanzlichen Ursprungs (im Streitfall: aus Soja, Reis oder Hafer hergestellte Getränke bzw. vegane Milchalternativen) sind keine Milch oder Milchmischgetränke im Sinne von Anlage 2 zu § 12 Abs. 2 UStG und unterliegen daher dem Regelsteuersatz. Sachverhalt Streitig ist, ob die Lieferung von sogenannten Milchersatzprodukten dem ermäßigten Steuersa...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Grundstücksbewertung im Vergleichswertverfahren

Leitsatz Die Beteiligten streiten für Zwecke der Aussetzung der Vollziehung um die Bewertung eines Grundstücks im Sachwertverfahren bzw. hilfsweise um die Höhe des Vergleichswerts. Sachverhalt Die Antragsteller sind je zur Hälfte Rechtsnachfolger des am 22.7.2022 verstorbenen P. Zum Nachlass gehörte ein Einfamilienhaus. Die Erbschaft- und Schenkungssteuerstelle des Finanzamts...mehr

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Veranlagungszeitraumbezogene Auslegung von § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG

Leitsatz § 17 Abs. 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes ist veranlagungszeitraumbezogen auszulegen. Mithin ist erforderlich, dass der Übertragende innerhalb des maßgeblichen Fünfjahreszeitraums nach der für diesen Zeitraum jeweils gültigen Rechtslage wesentlich/maßgeblich beteiligt war. Normenkette § 17 Abs. 1 Satz 1, § 17 Abs. 1 Satz 4 EStG, § 118 Abs. 2, § 126 Abs. 3 Satz 1...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.3 Zeitlich

Rz. 30 Die ErbSt-Belastung muss innerhalb der letzten fünf Vz stattgefunden haben ("im Vz oder in den vorangegangenen vier Vz"). Hierbei ist die Entstehung der ErbSt maßgeblich, unabhängig davon, wann sie festgesetzt wird.[1] Die ErbSt entsteht bei Erwerben von Todes wegen stichtagsbezogen mit dem Tod des Erblassers (§ 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Je nach Zeitpunkt des Erbfalls k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 35... / 3.2.2.3 Belastung mit Erbschaftsteuer

Rz. 27 Für den erbschaftsteuerpflichtigen Erwerb muss es zu einer Festsetzung von ErbSt gekommen sein, damit § 35b EStG anwendbar ist. Eine Belastung mit Schenkungssteuer ist nicht ausreichend.[1] Anderweitige Voraussetzungen enthält die Vorschrift nicht (z. B. die Bestandskraft des ErbSt-Bescheids oder eine tatsächliche Zahlung der ErbSt). Auch hier gilt: Falls frühere, abe...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 6. Kritische Würdigung der Entscheidung

Im Vergleich zum Urteil des Sächsischen FG hat sich das FG Rheinland-Pfalz im Hinblick auf die relations- und realitätsgerechte Bewertung deutlich eingehender mit der Systematik der Bewertungsverfahren und der Wirkungsweise der Typisierungen beschäftigt. Die Diskussion in der Literatur wurde aber dennoch verkürzt dargestellt, was sicherlich auch dem Umstand einer Entscheidun...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / a) Überprüfbarkeit der Bodenrichtwerte auf dem Finanzrechtsweg

Der Rechtsschutz gegen Grundsteuerwertbescheide auf den 1.1.2022 wird umfassend durch die FG gewährt. Der Finanzrechtsweg ist dabei nach Auffassung des FG Rheinland-Pfalz für alle maßgeblichen Rechtsfragen, auch bzgl. der Einwände gegen die bewertungsrelevanten Bodenrichtwerte eröffnet, ohne dass es insofern einer Klage zu den VG bedürfe (a.A. Steinhauer, ErbStB 2023, 185 so...mehr

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Die Grundsteuerreform auf d... / 7. Kritische Würdigung der Entscheidung des Sächsischen FG

Bei der Lektüre des Urteils fällt auf, dass sich das Sächsische FG bei der Meinungsbildung in Bezug auf die Zulässigkeit des Maßes der Typisierung der Bewertungsvorschriften allein auf die Gesetzesbegründung beschränkt hat. Eine Analyse der vielstimmig vorliegenden Literaturmeinung zur Rechtsfrage fehlt ebenso wie eine eigene Analyse der Qualität und Folgerichtigkeit der Bew...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.7.1 Gerichtliche Überprüfung

Rz. 74 Die Rechtmäßigkeit eines Kontenabrufs nach § 93 Abs. 7 AO kann vom FG im Rahmen der Überprüfung des Steuerbescheids oder eines anderen Verwaltungsakts, zu dessen Vorbereitung der Kontenabruf vorgenommen wurde, überprüft werden. Der Kontenabruf entspricht einer elektronischen Einnahme des Augenscheins und stellt – anders als das nachfolgende allgemeine Auskunftsersuche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2 Auskunft (§ 93 Abs. 1 AO)

Rz. 6 Auskunft ist die Mitteilung der Auskunftsperson über Tatsachen oder Zustände, d. h. über alle äußeren und inneren Vorgänge, die einer sinnlichen Wahrnehmung fähig sind. Gegenstand der Auskunft ist die wertungsfreie Wiedergabe des Wahrgenommenen; kein Gegenstand sind diesbezügliche rechtliche und tatsächliche Würdigungen, Vermutungen und Werturteile.[1] Rz. 7 Die Auskunf...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Großer Senat

Stand: EL 137 – ET: 03/2024 Beim > Bundesfinanzhof wird ein Großer Senat gebildet, der aus dem Präsidenten des BFH und je einem Richter der Senate besteht, in denen der Präsident nicht den Vorsitz führt; bei einer Verhinderung des Präsidenten tritt ein Richter aus dem Senat, dem er angehört, an seine Stelle (vgl § 11 Abs 1 und Abs 5 FGO). Der Große Senat entscheidet, wenn ein ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 4.5 Sonstige Verfahrensfragen

Rz. 43 Gegen das Auskunftsersuchen ist der Rechtsbehelf des Einspruchs statthaft, § 347 AO. Vorläufiger Rechtsschutz kann durch einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung[1] erwirkt werden. Dies gilt bei Auskunftsersuchen an andere Personen sowohl für den unmittelbaren Adressaten der Maßnahme als auch für den Beteiligten. § 93 Abs. 1 S. 3 AO hat insofern drittschützenden Ch...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.7.3 Folgen eines unzulässigen Kontenabrufs

Rz. 79 Im Einzelnen noch durch die Rspr. zu klären ist, welche Konsequenzen sich ergeben, wenn ein Gericht im Nachhinein feststellt, dass die Voraussetzungen für einen Kontenabruf nicht vorgelegen haben. Insbes. stellt sich dann die Frage, ob die rechtswidrig erlangten Informationen einem steuerlichen Verwertungsverbot unterliegen.[1] Denn ein Betroffener, bei dem der Konten...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.2 Andere Personen (§ 93 Abs. 1 Satz 3 AO)

Rz. 14 Andere Personen i. S. d. Norm sind alle Personen und Einrichtungen, die nicht Beteiligte nach § 78 AO sind. Die von ihnen zu erteilenden Auskünfte betreffen Sachverhalte eines für sie fremden Besteuerungsverfahrens. Andere Personen sind aber nicht die für den Beteiligten handelnden gesetzlichen Vertreter, Vermögensverwalter, Verfügungsberechtigten und Beauftragten i. ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.2 Ausgangslage

Rz. 50 Die Finanzbehörden sind gem. § 85 Abs. 1 AO verpflichtet, die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben. Hauptanwendungsfall hierbei ist aber wohl die Ermittlung von Vollstreckungsmöglichkeiten im Verfahren nach §§ 249ff. AO. Der steuererhebliche Sachverhalt ist nach § 88 Abs. 1 AO von Amts wegen zu ermitteln. Der Grundsatz der Besteueru...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.1 Beteiligte (§ 93 Abs. 1 Satz 1 AO)

Rz. 10 Der Stpfl. ist sowohl Beteiligter als auch Beweismittel in einer Person. Er ist aufgrund seiner logischen Beweisnähe zum Ermittlungsgegenstand die bedeutendste Erkenntnisquelle des Verfahrens. Dem tragen die Vorschriften über die Mitwirkungspflichten und die Beweismittel Rechnung, §§ 90, 92ff. AO. Der mit der Finanzbehörde hinsichtlich der Sachaufklärung in Verantwort...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 4.3 Niederschrift bei mündlicher Auskunftserteilung (§ 93 Abs. 6 AO)

Rz. 38 Nach Abs. 6 ist auf Antrag des Auskunftspflichtigen über die mündliche Auskunft eine Niederschrift aufzunehmen. Sie soll die Namen der anwesenden Personen, den Ort, das Datum der Aufnahme sowie die Unterschriften des aufnehmenden Amtsträgers und der Auskunftsperson enthalten. Verweigert die Auskunftsperson die Unterschriftsleistung, so ist dies entspr. § 291 Abs. 3 AO...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.3.1 Anwendungsbereich

Rz. 55 Nach § 93 Abs. 7 AO in der bis zum 31.12.2008 geltenden Fassung[1] war die für die Besteuerung zuständige Finanzbehörde[2] zur Durchführung eines Kontenabrufs berechtigt, wenn dies zur Festsetzung oder Erhebung von – bundesgesetzlich geregelten[3] – Steuern erforderlich war. Der Kontenabruf war im gesamten Besteuerungsverfahren nach der AO, also nicht nur im Steuerfes...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.3 Kontenabruf nach § 93 Abs. 7 AO

Rz. 54a Obgleich der Zugriff unter Verwendung zwischengeschalteter technischer Datenbanken erfolgt, richtet sich der Abruf doch an die kontenführende Bank. Es handelt sich damit um eine spezialgesetzliche Ausprägung des Auskunftsersuchens an Dritte nach § 93 Abs. 1 S. 3 AO und nicht um eine besondere Form der Amtshilfe durch zwischengeschaltete Institutionen (BZSt. und BAFIN...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.3.1 Erheblichkeit

Rz. 22 Die Auskunft muss die Feststellung eines steuererheblichen Sachverhalts betreffen. Gegenstand der Beweiserhebung dürfen nur die für die Rechtsanwendung potenziell erheblichen, sog. entscheidungserheblichen, Verhältnisse sein. Über den gesetzlichen Tatbestand hinaus darf die Untersuchung nicht ausgedehnt werden; er bestimmt die äußerste Grenze des Ermittlungsrechts der ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 2.4 Verhältnismäßigkeit des Auskunftsersuchens

Rz. 26 Das Auskunftsersuchen muss unter gerechter und billiger Abwägung des öffentlichen Interesses an der Sachaufklärung und der Belange des konkret Verpflichteten ergangen sein und insbes. die Grundsätze der Zweckmäßigkeit und der Verhältnismäßigkeit beachtet haben. Die Behörde kann eine bestimmte Person deshalb nur dann in Anspruch nehmen, wenn deren Mitwirkung zur Sachver...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 3 Sammelauskunftsersuchen (§ 93 Abs. 1 a AO)

Rz. 27a Durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz[1] v. 23.6.2017 wurde im Abs. 1a das Sammelauskunftsersuchen aufgenommen. Wie die Gesetzesbegründung[2] zweifelsfrei klarstellt, sollte das bereits nach zuvor geltendem Recht auf der Grundlage des § 93 Abs. 1 S. 3 AO zulässige Sammelauskunftsersuchen nach Maßgabe der zuvor ergangenen Rechtsprechung[3] gesetzlich verankert we...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 4.1 Auskunftsersuchen

Rz. 28 Auskunftspflichten werden durch Auskunftsersuchen der Finanzbehörde konkretisiert. Es ist gegen andere Mittel der Beweiserhebung, wie z. B. die Sachverständigenanhörung[1] und der Vorlage von Unterlagen[2] nicht zuletzt deshalb abzugrenzen, da § 107 AO nur für die beiden zuerst genannten Ersuchen eine Entschädigung vorsieht. Da die Einholung von Auskünften nach Maßgab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 4.2 Auskunftserteilung (§ 93 Abs. 4, 5 AO)

Rz. 33 Für die zu erteilende Auskunft gilt grds. Formfreiheit, Abs. 4 S. 1. Sie kann danach – vorbehaltlich anderweitiger behördlicher Anordnung, Abs. 4 S. 2, Abs. 5 S. 1 – schriftlich, mündlich oder fernmündlich erteilt werden. Rz. 34 Mündlichkeit erleichtert vor allem schriftungewandten Personen die Auskunftserteilung und minimiert damit die Belastungswirkung der Verpflicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.1 Allgemeines

Rz. 46 § 93 Abs. 7 und 8 AO wurde durch Art. 3 Nr. 2 des Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit v. 23.12.2003, BGBl I 2003, 2928 in die AO eingefügt und gilt als Reaktion auf die vom BVerfG[1] in Bezug auf private Kapitaleinkünfte und Veräußerungseinkünfte festgestellten strukturellen Vollzugsdefizite. Die Neuregelungen schaffen v. 1.4.2005 an eine Rechtsgrundlage, die...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 §§ 85, 88, 92 S. 2 Nr. 1 AO normieren die Befugnis der Finanzbehörden, zur Erfüllung ihres Besteuerungsauftrags Auskünfte jeder Art von den Beteiligten und anderen Personen einzuholen. § 93 AO ist hierzu Ausführungsnorm und gilt als allgemeine Beweismittelvorschrift gleichermaßen im Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren.[1] Im Rahmen ihrer Verpflichtung...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Aussetzung des Besteuerungsverfahrens (§ 363 AO, § 74 FGO)

Rz. 30 [Autor/Stand] Nach § 363 Abs. 1 AO kann die FinB die Entscheidung über einen Einspruch aussetzen, wenn ein vorgreifliches Rechtsverhältnis besteht, das den Gegenstand eines anhängigen Rechtsstreits bildet oder von einem Gericht oder einer Verwaltungsbehörde festzustellen ist. Eine entsprechende Aussetzungsbefugnis besteht für das FG gem. § 74 FGO im Rechtsmittelverfah...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Rechtsschutz im Besteuerungsverfahren

Rz. 290 [Autor/Stand] Wird unter Verstoß gegen das Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 2 AO ein Zwangsmittel i.S.d. § 328 AO angedroht, ist dagegen der Einspruch gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO statthaft sowie ggf. die Klage beim FG nach § 40 Abs. 1 FGO [2]. Begleitend empfiehlt sich ein Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (AdV, § 361 Abs. 2 AO, § 69 FGO), da der Einspruch nach § ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 03/2024, Anwendung des... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) erwarb von ihrem Vater durch notariell beurkundeten Vertrag v. 7.3.2017 schenkweise alle Anteile an der GmbH, einem pharmazeutischen Handelsunternehmen mit Tätigkeit in Vertrieb und Forschung. Das zuständige FA stellte mit Bescheid v. 19.4.2018 gem. § 151 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 BewG den Wert des Anteils der GmbH mit 555.975 EUR und g...mehr