Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / G. Strafrahmen, Strafzumessung und Nebenfolgen

Schrifttum: AM, Strafzumessung bei Zigarettenschmuggel, PStR 2011, 194; Leplow, Zoll- und Verbrauchsteuerstrafrecht: BGH-Rechtsprechung von Juni 2008 bis Februar 2011, PStR 2011, Wegner, § 374: Minder schwerer Fall der Steuerhehlerei nicht ohne Weiteres anzunehmen – mit Checkliste, PStR 2015, 203; Weidemann, Steuerhehlerei bei Einfuhr und Verbringung von Zigaretten, PStR 2011...mehr

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Kindergeld; Berücksichtigung eines minderjährigen Kindes bei mehr als einjährigem Schulbesuch außerhalb des Gebietes der EU und des EWR

Leitsatz 1. Hält sich ein zunächst im Inland wohnhaftes minderjähriges Kind zu Ausbildungszwecken für mehr als ein Jahr außerhalb des Gebietes der EU und des EWR auf, behält es seinen Inlandswohnsitz in der Wohnung eines oder beider Elternteile nur dann bei, wenn ihm in dieser Wohnung zum dauerhaften Wohnen geeignete Räume zur Verfügung stehen, es diese objektiv jederzeit nu...mehr

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Wertfeststellung einer Stiftung & Co. KG

Leitsatz 1. Eine Stiftung & Co. KG ist keine gewerblich geprägte Personengesellschaft. 2. Für eine vermögensverwaltende Stiftung & Co. KG, bei der ausschließlich eine Stiftung persönlich haftende Gesellschafterin ist, ist ein Wert nach § 151 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 BewG festzustellen. 3. Das Erbschaftsteuerfinanzamt entscheidet, ob eine Wertfeststellung dem Grunde nach erforderlic...mehr

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Bedeutung des Neutralitätsgrundsatzes für Steuersatzermäßigungen

Leitsatz 1. Ein Mitgliedstaat, der auf der Grundlage von Art. 122 MwStSystRL einen ermäßigten Steuersatz für Lieferungen von Brennholz schafft, kann dessen Anwendungsbereich anhand der KN auf bestimmte Kategorien von Lieferungen von Brennholz be­gren­zen, sofern der Grundsatz der steuerlichen Neutralität beachtet wird (Folgeentscheidung zum EuGH-­Urteil Finanzamt A vom 03.02...mehr

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Der besonders schwere Fall ... / III. Fortgesetzte Steuerhinterziehung mittels einer Drittstaat-Gesellschaft

Tatbestand: Nach § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 6 AO wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer eine Drittstaat-Gesellschaft, auf die er allein oder zusammen mit nahestehenden Personen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden oder bestimmenden Einfluss ausüben kann, zur Verschleierung steuerlich erheblicher Tatsachen nutzt und auf diese Weise f...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / d) Taterfolg

Die Steuerhinterziehung ist ein Erfolgsdelikt. Durch die in § 370 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 AO bezeichneten Tathandlungen müssen "Steuern verkürzt" oder "nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt" worden sein (§ 370 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 S. 1 und 2 AO; vgl. Ransiek in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 370 [Okt. 2021]). Verkürzte Steuern: Gemäß § 370 Abs. 4 S. 1 AO sind Steu...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / 9. Was ist im schlimmsten Fall der Divergenz?

Nun zum aus unserer Sicht schlimmsten Fall, nämlich dem der Divergenz strafrechtlicher und steuerlicher Entscheidungen in einem identischen Fall.[12] Hier stellt sich zumindest theoretisch die Frage nach einer Wiederaufnahme des Strafverfahrens nach §§ 359 ff. StPO. Die Wiederaufnahme nach § 359 Nr. 4 StPO setzt voraus, dass ein zivilgerichtliches Urteil, auf welches das Stra...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / c) Unkenntnis der Finanzbehörde

Darüber hinaus ist nach (wohl) h.M. das ungeschriebene Merkmal der Unkenntnis der zuständigen Finanzbehörde vom Sachverhalt in den Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO hineinzulesen (FG Düsseldorf v. 26.5.2021 – 5 K 143/20 U, wistra 2021, 331; OLG Köln v. 31.1.2017 – 1 RVs 253/16, NZWiSt 2017, 317; OLG Oldenburg v. 10.7.2018 – 1 Ss 51/18, wistra 2019, 79; a.A. Roth, NZWiSt 1...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / 1. Allgemeines

Echtes Unterlassungsdelikt und Sonderdelikt: § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO normiert ein echtes Unterlassungsdelikt (BGH v. 22.5.2003 – 5 StR 520/02, wistra 2003, 344; Krumm in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 370 AO Rz. 63 [April 2019]; Jäger in Klein, AO, 15. Aufl. 2020, § 370 Rz. 60a; Ransiek in Kohlmann, Steuerstrafrecht, § 370 AO Rz. 271 [Okt. 2021]). Wegen der Anknüpfung an eine besonder...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / a) Ermessen bei Verfahrensaussetzung

Die Antwort lautet Nein. § 396 AO spricht davon, dass die zur Entscheidung berufene Stelle aussetzen "kann". Es besteht also ein Ermessen (vgl. Harms/Heine in Mellinghoff/Schön/Viskorf (Hrsg.), Steuerrecht im Rechtsstaat, FS für Wolfgang Spindler, 2011, S. 429 ff.). Das Bundesverfassungsgericht spricht von "Vorfragenkompetenz" (BVerfG v. 15.10.1990 – 2 BvR 385/87, NJW 1992, ...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / c) Vorteile der Verfahrensentschleunigung durch Aussetzung des Verfahrens

Für den hier interessierenden Bereich der Verfahrensaussetzung überrascht oftmals die Chuzpe mancher Strafrichter, in einschlägigen Fällen vorzupreschen statt von den Segnungen des § 396 AO Gebrauch zu machen und eine Verfahrensaussetzung auszusprechen. Von welcher Motivation mögen sie getrieben sein?[11] Natürlich gibt es das Recht des Beschuldigten aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m....mehr

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Der besonders schwere Fall ... / IV. Unbenannter besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung

Es ist anerkannt, dass über die Regelbeispiele des § 370 Abs. 3 S. 2 AO hinaus auch ein sog. unbenannter besonders schwerer Fall der Steuerhinterziehung möglich ist. Denn im Rahmen der Strafzumessung ist nach § 370 Abs. 3 AO eine Gesamtwürdigung vorzunehmen, da der Gesetzgeber sich für die Regelbeispieltechnik entschieden hat. Dabei gibt es zum einen eine Strafschärfung mit ...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / f) Verjährungsbeginn

Allgemeiner Verjährungsbeginn: Gemäß § 78a S. 1 StGB beginnt die Verjährung sobald die Tat beendet ist, es sei denn, ein zum Tatbestand gehörender Erfolg tritt später ein, vgl. § 78a S. 2 StGB. Die bloße Vollendung der Tat, also die Erfüllung des gesetzlichen Tatbestandes, reicht nicht aus. Nach der Rspr. ist die Tat erst beendet, wenn der Taterfolg eingetreten ist und das T...mehr

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Der besonders schwere Fall ... / II. Bandenmäßige Umsatzsteuer- oder Verbrauchsteuer-Hinterziehung

Nach § 370 Abs. 3 S. 2 Nr. 5 AO wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach § 370 Abs. 1 AO (also Steuerhinterziehungstaten) verbunden hat, Umsatz- oder Verbrauchsteuern verkürzt oder nicht gerechtfertigte Umsatz- oder Verbrauchsteuervorteile erlangt. Bande: Eine Bande...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / 7. Was tun, wenn keine Aussetzung ausgesprochen wird?

Um diese Frage zu beantworten, ist zuerst einmal erforderlich zu klären, in welcher Form die Ablehnung ergehen muss. Hierbei gilt es zu unterscheiden: Handelt die Staatsanwaltschaft, so geschieht dies durch eine Verfügung (§§ 167, 171 StPO). Sie sollte, auch wenn dies als nicht verpflichtend angesehen wird, begründet werden. Das Gericht entscheidet durch Beschluss, der einer...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / V. Schlussbemerkung

Aus unserer Sicht ist der äußerst zurückhaltende Umgang vieler Staatsanwälte und Strafgerichte mit der Regelung des § 396 AO nur schwer nachvollziehbar. Dem Plädoyer von Drüen, die vielfach ausgeschlossene Wiederaufnahme des Verfahrens bei inhaltlicher Divergenz sei "gerade ein Grund für die präventive Aussetzung nach § 396 AO und sollte in der Rechtspraxis ein Impuls für se...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / e) Subjektiver Tatbestand

Vorsatzerfordernis: Auch die Steuerhinterziehung durch Unterlassen i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO kann gem. § 15 StGB nur vorsätzlich begangen werden. Nach st. Rspr. des BGH gehört zum Vorsatz der Steuerhinterziehung, dass der Täter den Steueranspruch dem Grunde und der Höhe nach kennt oder zumindest für möglich hält und ihn auch verkürzen will; bedingter Vorsatz genügt (BGH v...mehr

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Die oft verkannten Vorteile... / b) Ermessensreduzierung?

Wir wollen es an dieser Stelle weitgehend dabei belassen und uns darauf aufbauend mit der Frage befassen, ob es eine Reduzierung auf null gibt. Dies wird mit durchaus beachtlichen Argumenten vertreten (Blumers, DB 1983, 1571; Felix, FR 1985, 31; Isensee, NJW 1985, 1007; Podewils, wistra 2015, 257) So kann etwa das Finanzgericht oder die Finanzbehörde selbst wegen ernstlicher...mehr

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Die Umsatzsteuerhinterziehu... / a) Aufklärungspflicht

Die Pflicht zum Handeln ergibt sich für den Steuerpflichtigen regelmäßig aus den Steuergesetzen. In der Praxis besonders häufig vorkommende Aufklärungspflichten ergeben sich z.B. aus § 18 UStG, §§ 56 bis 60 EStDV, § 49 Abs. 1 KStG, § 25 GewStDV, § 19 VStG, § 31 ErbStG, Art. 79 Abs. 3 UZK bzw. aus der AO (z.B. §§ 134, 135, 138, 139, 150, 153, 200 AO; vgl. hierzu Meyer in Gosc...mehr

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Berücksichtigung der privaten Rente eines behinderten Kindes nur mit dem Ertragsanteil

Leitsatz Bei der Prüfung, ob ein Kind aufgrund seiner Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, ist der Bezug einer privaten Rente, deren Kapitalstamm mit Zuwendungen der Kindsmutter und eigenen Ersparnissen des Kindes dotiert wurde, nur mit dem steuerpflichtigen Ertragsanteil bei den kindeseigenen Mitteln zu berücksichtigen. Sachverhalt Der Sohn des Klägers is...mehr

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Zur Frage des Übergangs wirtschaftlichen Eigentums durch Einräumung von Filmverwertungsrechten

Leitsatz 1. Einem Nutzungsberechtigten kann nach Maßgabe des § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 AO ausnahmsweise das wirtschaftliche Eigentum an Filmrechten zuzurechnen sein. Dies kommt allerdings nur in Betracht, wenn der zivilrechtliche Eigentümer infolge der vertraglichen Vereinbarungen während der gesamten voraussichtlichen Nutzungsdauer der Filmrechte von deren Substanz und Ertra...mehr

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Kapitalertragsteuerpflicht bei "offener Gewinnausschüttung" in Einbringungsfällen

Leitsatz 1. Die Befugnis des Steuerentrichtungspflichtigen zur Anfechtung der eigenen Kapitalertragsteuer-Anmeldung besteht unabhängig von seinem Recht, gemäß § 44b Abs. 5 Satz 1 EStG deren Änderung zu beantragen, wenn er Kapitalertragsteuer einbehalten oder abgeführt hat, obwohl eine Verpflichtung hierzu nicht bestand. 2. § 20 Abs. 5 Sätze 2 und 3 UmwStG 2006 erfassen bei de...mehr

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Steuerermäßigung nach § 35a EStG bei ambulanten Pflege- und Betreuungs­leistungen

Leitsatz 1. Pflege- und Betreuungsleistungen i.S. von § 35a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz EStG sind insbesondere Maßnahmen der unmittelbaren Pflege am Menschen (betreffend Körperpflege, Ernährung und Mobilität) sowie Leistungen zur hauswirtschaftlichen Versorgung (wie einkaufen, kochen und reinigen der Wohnung). 2. Die Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 2 Satz 2 erster Halbsatz...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3 Verfahren und Rechtsschutz

Rz. 20 Die Untersagung der Fiskalvertretung ist ein Verwaltungsakt i. S. d. § 118 AO, der zwar nicht schriftlich erteilt werden muss, bei einer so einschneidenden Maßnahme wie der Untersagung der Fiskalvertretung erscheint aber jede andere Form als der schriftlichen Erteilung ungeeignet. Der Verwaltungsakt muss begründet und dem Fiskalvertreter bekannt gegeben worden sein. E...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.1 Zweck der Regelung

Rz. 1 Der Fiskalvertreter übernimmt die Pflichten des von ihm vertretenen ausländischen Unternehmers. Außerdem hat er die gleichen Rechte des vertretenen Unternehmers. Da der Fiskalvertreter nicht in einem bestimmten Verfahren zugelassen werden muss, sondern nur in Abhängigkeit der Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe die Tätigkeit als Fiskalvertreter nach § 22a US...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3 Vollmacht

Rz. 48 Nach § 22a Abs. 3 UStG bedarf die Fiskalvertreter einer Vollmacht des im Ausland ansässigen Unternehmers. Gesetzlich ist an dieser Stelle nicht geregelt, zu welchem Zeitpunkt die Vollmacht vorliegen muss und ob bestimmte Anforderungen an diese Vollmacht zu stellen sind. Nach der Gesetzesbegründung[1] zur Einführung der Fiskalvertreterregelung muss die Vertretungsbefug...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.1 Einreichung elektronischer Dokumente bei Gericht (§ 52a Abs. 1 FGO)

Rz. 13 § 52a Abs. 1 FGO statuiert seit dem 1.1.2018 den Grundsatz, dass elektronische Dokumente nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze bei Gericht eingereicht werden können. Der elektronische Zugang wird dabei im Vergleich zum bisherigen Recht erweitert. Was ein "elektronisches Dokument" ist, wird nicht definiert. Indes kann unter einem elektronischen Dokument "eine Datei, d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.6.2 Fristwahrungsfiktion (§ 52a Abs. 6 S. 2 FGO)

Rz. 78 § 52a Abs. 6 S. 2 FGO fingiert die Fristwahrung, falls der Absender das Dokument unverzüglich nach dem Hinweis des Gerichts in bearbeitbarer Form nachreicht und glaubhaft macht, dass das nachgereichte Dokument mit dem zuerst eingereichten Dokument inhaltlich übereinstimmt.[1] Der Absender hat danach unverzüglich ein bearbeitbares elektronisches Dokument nachzureichen....mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.3 Qualifizierte elektronische Signatur oder Signatur mit sicherem Übermittlungsweg (§ 52a Abs. 3 FGO)

Rz. 23 § 52a Abs. 3 S. 1 FGO bestimmt, dass das elektronische Dokument entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein[1] oder von der verantwortenden Person (auf sonstige Weise) signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden muss.[2] Ausnahmen von der Signaturpflicht sieht seit 1.1.2020 der § 52a Abs. 3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.7 Elektronische Dokumente des Gerichts (§ 52a Abs. 7 FGO)

Rz. 82 Auch das Gericht soll verstärkt elektronische Dokumente erstellen. § 52a Abs. 7 FGO findet Anwendung, soweit eine handschriftliche Unterzeichnung durch den Richter oder den Urkundsbeamten der Geschäftsstelle vorgeschrieben ist. Daher können z. B. Urteile[1] auf diese Weise als elektronische Dokumente erstellt werden. Ein solches Erfordernis kann sich auch aus der Natu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.5.1 Eingangszeitpunkt (§ 52a Abs. 5 S. 1 FGO)

Rz. 64 Als Eingangszeitpunkt bestimmt § 52a Abs. 5 S. 1 FGO den Zeitpunkt, zu dem das elektronische Dokument auf der Einrichtung des Gerichts gespeichert ist, die für den Empfang elektronischer Dokumente bestimmt ist. Die Empfangseinrichtung muss nicht der sog. Client-Server des adressierten Gerichts sein, sondern kann auch ein zentraler (landes- oder bundesweiter oder auch ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.4 Sicherer Übermittlungsweg (§ 52a Abs. 4 FGO)

Rz. 34 § 52a Abs. 4 FGO regelt die sicheren Übermittlungswege, auf denen elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur[1] oder mit sonstiger elektronischer Signatur[2] wirksam an das Gericht übermittelt werden können. Die "Sicherheit" des Übermittlungswegs beschränkt sich indes auf die Authentizität des Absenders der Nachricht und Integrität der Daten.[3...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.5.3 Keine Abschriften für die übrigen Beteiligten (§ 52a Abs. 5 S. 3 FGO)

Rz. 70 Werden elektronische Dokumente eingereicht, so finden gem. § 52a Abs. 5 S. 3 FGO die Vorschriften über die Beifügung von Abschriften für die übrigen Beteiligten keine Anwendung. Dies gilt z. B. für § 64 Abs. 2 FGO und § 77 Abs. 1 S. 2 FGO. Damit vermeiden die Einreicher evtl. entstehende Kopierkosten. Diese Regelung ergibt wirtschaftlich nur einen Sinn, wenn das Geric...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.5 Eingang elektronischer Dokumente (§ 52a Abs. 5 FGO)

Rz. 63 § 52a Abs. 5 FGO enthält Regelungen über den Eingang elektronischer Dokumente bei Gericht und über den Wegfall des Erfordernisses, Abschriften für die übrigen Beteiligten beizufügen. 3.5.1 Eingangszeitpunkt (§ 52a Abs. 5 S. 1 FGO) Rz. 64 Als Eingangszeitpunkt bestimmt § 52a Abs. 5 S. 1 FGO den Zeitpunkt, zu dem das elektronische Dokument auf der Einrichtung des Gerichts...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.3.2 Sonstige Signatur mit sicherem Übermittlungsweg (§ 52a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 FGO)

Rz. 30 § 52a Abs. 3 S. 1 Alt. 2 FGO bestimmt für elektronische Dokumente, die nicht qualifiziert elektronisch, sondern auf sonstige Weise signiert sind, dass diese auf einem sicheren Übermittlungsweg gem. § 52a Abs. 4 FGO übermittelt werden können. Nach Auffassung von Schmieszek gilt dies auch bei Verwendung einer Container-Signatur, die die Anforderungen an eine einfache Si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.5.2 Automatisierte Eingangsbestätigung (§ 52a Abs. 5 S. 2 FGO)

Rz. 68 § 52a Abs. 5 S. 2 FGO sieht vor, dass der Absender eine automatisierte Eingangsbestätigung erhält. Diese ist von dem Absender zu überprüfen. Hat der Absender eine solche Empfangsbestätigung erhalten, kann er hieraus auf einen wirksamen Eingang schließen.[1] Geht keine automatisierte Empfangsbestätigung bei dem Absender ein, hat der Absender die Pflicht, sich über den ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.4.4 Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (§ 52a Abs. 4 S. 1 Nr. 4 FGO)

Rz. 57 Die seit 1.1.2022 geltende Nr. 4 des § 52a Abs. 4 S. 1 FGO lässt die Übermittlung von elektronischen Dokumenten an das Gericht über ein besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach (eBO) zu. Dieses Postfach wird eingerichtet, nachdem ein Identifizierungsverfahren durchgeführt wurde. Postfachinhaber können natürliche oder juristische Personen oder sonst...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.4.6 Sonstige bundeseinheitliche Übermittlungswege (§ 52a Abs. 4 S. 1 Nr. 6 FGO)

Rz. 59 Die bis 31.12.2021 geltende Nr. 4 des § 52a Abs. 4 FGO wurde ohne inhaltliche Änderung aufgrund der seit 1.1.2022 geltenden neuen Nrn. 4 und 5 zu § 52a Abs. 4 S. 1 Nr. 6 FGO. Die Regelung sieht vor, dass auch sonstige bundeseinheitliche Übermittlungswege durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats festgelegt werden können. Dies soll es erm...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.6.1 Unverzügliche Mitteilung an den Absender bei fehlender Bearbeitbarkeit (§ 52a Abs. 6 S. 1 FGO)

Rz. 73 § 52a Abs. 6 S. 1 FGO statuiert die Pflicht des Gerichts, dem Absender unverzüglich mitzuteilen, falls ein elektronisches Dokument zur Bearbeitung nicht geeignet ist. Aus der Wortlautanknüpfung an § 52a Abs. 2 S. 1 FGO ergibt sich, dass ein elektronisches Dokument dann nicht zur Bearbeitung geeignet ist, wenn es die zwingenden technischen Rahmenbedingungen/Anforderung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.4.2 Besonderes elektronisches Anwaltspostfach oder entsprechende elektronische Postfächer (§ 52a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FGO)

Rz. 45 Als sicherer Übermittlungsweg gilt gem. § 52a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FGO auch der Übermittlungsweg zwischen den besonderen elektronischen Anwaltspostfächern (beA) nach § 31a BRAO oder 31b BRAO i. d. F. ab 1.8.2022 und der elektronischen Poststelle des Gerichts. In der Regel ist im Fall des § 52a Abs. 4 S. 1 Nr. 2 FGO die elektronische Poststelle des Gerichts das eingericht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.4.5 Postfach- und Versanddienst eines Nutzerkontos i. S. d. § 2 Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes (§ 52a Abs. 4 S. 1 Nr. 5 FGO)

Rz. 58 Seit 1.1.2022 wird in § 52a Abs. 4 S. 1 Nr. 5 FGO zur Übermittlung von elektronischen Dokumenten an das Gericht als Übermittlungsweg der Postfach- und Versanddienst eines Nutzerkontos i. S. d § 2 Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes (OZG) zugelassen. Die näheren Voraussetzungen der Anerkennung des Postfach- und Versanddienstes des Nutzerkontos als sicheren Übermittlungswe...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.2 Eignung zur Bearbeitung und technische Rahmenbedingungen (§ 52a Abs. 2 FGO)

Rz. 17 Gem. § 52a Abs. 2 S. 1 FGO muss das elektronische Dokument für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet sein. Im Hinblick auf § 52a Abs. 6 S. 1 FGO muss das elektronische Dokument für das Gericht weiterbearbeitungsfähig sein.[1] Neben den Anforderungen des § 52a Abs. 3 FGO muss es die technischen Rahmenbedingungen für die Übermittlung und die Eignung zur Bearbeitung...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.3.3 Keine Signaturpflicht für Anlagen vorbereitender Schriftsätze (§ 52a Abs. 3 S. 2 FGO)

Rz. 33 Seit 1.1.2020[1] sieht § 52a Abs. 3 S. 2 FGO vor, dass Anlagen, die vorbereitenden Schriftsätzen beigefügt sind, nicht der Signaturpflicht des § 52a Abs. 3 S. 1 FGO unterliegen. Nach der Gesetzesbegründung sollte damit ausdrücklich geregelt werden, dass Anlagen, wenn sie dem Schriftsatz als separate Dokumente angefügt und mit ihm zusammen übersendet werden, nicht einz...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.3.1 Qualifizierte elektronische Signatur (§ 52a Abs. 3 S. 1 Alt. 1 FGO)

Rz. 24 Gem. § 52a Abs. 3 S. 1 Alt. 1 FGO muss das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein. Eine qualifizierte elektronische Signatur ist gem. Art. 3 Nr. 12 eIDAS-Verordnung[1] eine fortgeschrittene elektronische Signatur, die von einer qualifizierten elektronischen Signaturerstellungseinheit erstellt wu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.4.1 Absenderbestätigte De-Mail (§ 52a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 FGO)

Rz. 38 § 52a Abs. 4 S. 1 Nr. 1 FGO sieht als sicheren Übermittlungsweg die absenderbestätigte De-Mail vor. Hierfür muss sich der Nutzer gem. § 4 Abs. 1 S. 2 De-Mail-Gesetz durch zwei voneinander unabhängige Sicherungsmittel anmelden. Dies sind i. d. R. die Authentifizierung mit Wissen[1] zusammen mit der Authentifizierung durch Besitz.[2] Der Empfänger erhält dann von dem ak...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.4.3 Besonderes elektronisches Behördenpostfach (§ 52a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 FGO)

Rz. 53 Gem. § 52a Abs. 4 S. 1 Nr. 3 FGO ist ein weiterer sicherer Übermittlungsweg derjenige zwischen dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo, für Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts) und der elektronischen Poststelle des Gerichts. Die näheren Voraussetzungen für das besondere elektronische Behördenpostfach sind in §§ 6 bis 9 ERVV geregelt...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 3.6 Zur Bearbeitung nicht geeignete Dokumente (§ 52a Abs. 6 FGO)

Rz. 72 § 52a Abs. 6 FGO soll den Vorgaben des BVerfG Rechnung tragen, wonach der Zugang zu den Gerichten durch Anforderungen des formellen Rechts, wie etwa Formatvorgaben, nicht in unverhältnismäßiger Weise erschwert werden darf.[1] Zudem soll die Regelung das Vertrauen des Nutzers stärken, indem sie unter den dort genannten Voraussetzungen ein elektronisches Dokument als fr...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 32... / 5 Anwendung der FGO (§ 32i Abs. 4 AO)

Rz. 38 § 32i Abs. 4 AO bestimmt, dass für alle Verfahren die nach § 32i AO dem Finanzrechtsweg zugeordnet werden, die FGO nur insoweit Anwendung findet, wie sich aus den folgenden Absätzen keine abweichenden Regelungen ergeben. Besonders relevant dürfte insoweit sein, dass die Klage der Finanzbehörde gegen eine Weisung der Datenschutzaufsicht aufschiebende Wirkung hat.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 52d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und andere vertretungsberechtigte Personen

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten[1] wurde § 52d FGO neu eingefügt. § 52d FGO statuiert eine Pflicht für Rechtsanwälte, Behörden und nach § 62 FGO vertretungsberechtigte Personen, die sich eines dem besonderen elektronischen Anwaltspostfach[2] vergleichbaren elektronischen Postfachs bedienen können, den elektronischen Rech...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 5... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Um elektronischen Rechtsverkehr zu ermöglichen, wurde in der FGO erstmalig mit Wirkung vom 1.8.2001 die Vorschrift des § 77a FGO a. F. eingefügt.[1] § 77a FGO a. F. ließ anstelle der Schriftform eine Aufzeichnung als elektronisches Dokument genügen, wenn dieses für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet war. Die verantwortende Person sollte das Dokument mit einer q...mehr