Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Besteuerung von Umsätzen einer Bäckerei mit Filialen in "Vorkassenzonen" eines Supermarkts; Steuersatz

Leitsatz 1. Verkauft eine Bäckerei in Filialen, die sich teilweise in "Vorkassenzonen" eines Supermarkts befinden, Speisen zum Verzehr vor Ort auf Mehrweggeschirr und mit Mehrwegbesteck, das es nach dem Verzehr der Speisen zurücknimmt und reinigt, führt sie damit (ebenso wie ein Partyservice) sonstige Leistungen aus, die vor Inkrafttreten des § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG dem Rege...mehr

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Aufhebung einer Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG

Leitsatz 1. Eine Anrufungsauskunft gemäß § 42e EStG kann entsprechend § 207 Abs. 2 AO mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben oder geändert werden (Anschluss an Senatsurteil vom 02.09.2010 – VI R 3/09, BFHE 230, 500, BStBl II 2011, 233). 2. Die Aufhebung oder Änderung einer Anrufungsauskunft ist ermessensfehlerhaft, wenn das FA zu Unrecht von deren Rechtswidrigkeit ausgeht. No...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 55 [Autor/Stand] Für das Rechtsbehelfsverfahren ist zunächst zu unterscheiden, ob eine Entscheidung des Finanzamts oder der Gemeinde angegriffen werden soll. Änderungsbegehren, die den Grundsteuerwert oder die Festsetzung des Grund steuermessbetrags betreffen, können nur mit einem Rechtsbehelf gegen den jeweiligen Grundlagenbescheid bei dem Finanzamt, welches den Beschei...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 1 Tatbestand

I. Der 1934 geborene A hatte seit Mitte der 50er Jahre des vorigen Jahrhunderts bis zum Ende des Jahres 2000 auf eigenen Grundstücken ein Einzelunternehmen betrieben und dort auch gewohnt. Die 1967 und 1970 geborenen Kläger und Revisionskläger (Kläger), seine Neffen, waren in diesem Betrieb als Arbeitnehmer beschäftigt. Mit Gesellschaftsvertrag vom 8.12.2000 wurde die GmbH mit...mehr

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ZErb 09/2021, Auslegung des... / 2 Gründe

II. Die Revision ist zulässig, insbesondere fristgerecht eingelegt. Maßgebend für den Lauf der Revisionsfrist ist die Entgegennahme des mittels Empfangsbekenntnisses zugestellten Urteils. 1. Die Frist zur Einlegung der Revision von grundsätzlich einem Monat beginnt nach § 120 Abs. 1 S. 1 FGO mit Zustellung des vollständigen Urteils. Urteile des FG werden gemäß § 53 Abs. 1 und ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Auskunft über den Anzeigeerstatter

Schrifttum: Eilers, Schutz des Steuergeheimnisses zugunsten von Informanten der Finanzverwaltung; Heerspink, Schutz des Denunzianten, PStR 2001, 211; Hetzer, Denunziantenschutz durch Steuergeheimnis, NJW 1985, 2991; Hetzer, Informationsrechte denunzierter Steuerpflichtiger im Lichte des § 30 AO 1977, ZfZ 1985, 354; Hildebrandt, Die Behandlung vertraulicher Anzeigen im Steuers...mehr

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AGS 09/2021, Gegenvorstellu... / III. Verfristung der Gegenvorstellung

Selbst wenn man eine Gegenvorstellung gegen einen Beschluss des BSG über eine Erinnerung gegen den Gerichtskostenansatz als statthaft ansehen würde, so wäre sie hier nach den weiteren Ausführungen des BSG unzulässig. Das BSG hat die Auffassung vertreten, der außerordentliche Rechtsbehelf der Gegenvorstellung müsse jedenfalls in entsprechender Anwendung der Vorgaben zu dem ge...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Amtliche Mitteilungen

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Steuerstrafverfolgungsorgane können auch durch amtliche Mitteilungen anderer Behörden (s. § 385 Rz. 131) vom Verdacht strafbarer Handlungen Kenntnis erhalten. Es handelt sich dann insb. bei einer Mitteilung nach § 116 AO um eine besondere Spielart einer Strafanzeige. Aber auch aufgrund zunächst routinemäßiger Mitteilungen, um die gesetzmäßige Besteue...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung und Anwendungsbereich der Vorschrift

Rz. 1 [Autor/Stand] Die zuletzt auf die Vorschrift des § 24 RBewG 1934 zurückgehende Vorschrift des § 26 BewG lautete mit Bekanntmachung der Neufassung des Bewertungsgesetzes v. 1.2.1991[2] wie folgt: „Die Zurechnung mehrerer Wirtschaftsgüter zu einer wirtschaftlichen Einheit (§ 2) wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Wirtschaftsgütermehr

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Kindergeld; Berücksichtigung eines Kindes nach krankheitsbedingtem Ausbildungsabbruch

Leitsatz 1. Eine kindergeldrechtliche Berücksichtigung wegen Berufsausbildung i.S. des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG scheidet aus, sobald ein Kind sein Ausbildungsverhältnis krankheitsbedingt nicht nur unterbrochen, sondern – z.B. durch Abmeldung von der (Hoch‐)Schule oder Kündigung des Ausbildungsverhältnisses – abgebrochen hat. 2. Ist ein Kind krankheitsbedingt ni...mehr

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Keine ernstlichen Zweifel an der bisherigen Berechnungsmethode zur Überprüfung einer doppelten Besteuerung von Altersrenten

Leitsatz 1. Eine verfassungsrechtlich unzulässige doppelte Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Alterseinkünften gemäß § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG ist nach inzwischen ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung jedenfalls dann nicht gegeben, wenn die Summe der voraussichtlichen steuerfrei bleibenden Rentenzuflüsse mindestens ebenso hoch ist w...mehr

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Einkommensteuerliche Berücksichtigung von Zahlungen zur Wiederauffüllung einer Rentenanwartschaft

Leitsatz 1. Leistet der Steuerpflichtige nach der Scheidung eine Zahlung, mit der er seine infolge des Versorgungsausgleichs geminderte Rentenanwartschaft wiederauffüllt, um den Zufluss seiner Alterseinkünfte in ungeschmälerter Höhe zu sichern, so handelt es sich ihrer Rechtsnatur nach um vorweggenommene Werbungskosten. 2. Die Wiederauffüllungszahlung kann jedoch nur als Sond...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Beiladung

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zur Entscheidung über den Einspruch oder die Klage kann das FA bzw das FG von Amts wegen oder auf Antrag andere Personen als > Beteiligte hinzuziehen (vgl § 360 AO zur Hinzuziehung; vgl § 60 FGO zur Beiladung). Rz. 2 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 AO und FGO unterscheiden zwischen einfacher Hinzuziehung/Beiladung von Personen, deren rechtliche Inte...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Ablaufhemmung

Rz. 22 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Von der Anlaufhemmung (> Rz 15–20) ist die Ablaufhemmung zu unterscheiden. Sie ist in den §§ 171, 174 Abs 3 bis 5, 175a, 181 Abs 5 und 191 Abs 3 AO geregelt. Vgl dazu den AEAO zu §§ 171ff. Werden in einem Fall mehrere Tatbestände für eine Ablaufhemmung erfüllt, wirken diese nebeneinander, sodass die weitergehende Frist zu beachten ist (BFH 1...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Besonderheiten beim Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 41 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Hebt das Finanzamt selbst aufgrund eigener besserer Erkenntnisse einen aufgrund einer > Außenprüfung erlassenen Steuer- oder Haftungsbescheid im Rahmen eines Einspruchsverfahrens auf, so wird der Bescheid mit seiner Aufhebung unanfechtbar iSd § 171 Abs 4 Satz 1 AO. Er verliert mit der Aufhebung seine Wirksamkeit und damit seine Eignung als v...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Rz. 40 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Für den Vortrag in folgende VZ hat das FA den am Schluss eines VZ verbleibenden Verlustbetrag durch Bescheid gesondert festzustellen (§ 10d Abs 4 Satz 1 EStG). Durch die gesonderte Feststellung sollen Rechtsstreitigkeiten über die Höhe des für die Zukunft verbleibenden Verlustabzugs begrenzt und eine für den Stpfl und die FinVerw bindende En...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 7.4.2 Keine NV 2-Bescheinigung für wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder nicht steuerbefreiten Betrieb gewerblicher Art

Rz. 89 Eine NV 2-Bescheinigung wird nach § 44a Abs. 4 S. 5 EStG allerdings nicht erteilt, wenn die betreffenden Kapitalerträge bei der von der KSt befreiten Gläubigerin Betriebseinnahmen eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind[1], für den die Befreiung von der KSt ausgeschlossen ist, bei der inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts als Betriebseinnahmen e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.3.3 Antrag nach § 164 Abs. 2 S. 2 AO auf Änderung bzw. Aufhebung der Steuerfestsetzung

Rz. 54 Den Antrag nach § 164 Abs. 2 S. 2 AO auf Änderung bzw. Aufhebung der Steuerfestsetzung (Rz. 41f.) kann auch der Gläubiger der Kapitalerträge (als der Schuldner der KapESt) stellen.[1] Der Antrag wird vom Gläubiger der Kapitalerträge innerhalb der vierjährigen Festsetzungsfrist formlos gestellt. Die Ausführungen in Rz. 45 zur Antragsfrist gelten für diesen Antrag entsp...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.3 Erteilung der NV 1-Bescheinigung (Abs. 2 S. 2 bis 4)

Rz. 56 Ergibt die Prüfung des Antrags, dass der Antragsteller die Voraussetzungen für die Ausstellung der NV 1-Bescheinigung erfüllt, wird ihm das FA die beantragte NV 1-Bescheinigung (Vordruck NV 1 B) in der von ihm benötigten Anzahl erteilen. Nach § 44a Abs. 2 S. 2 EStG wird die NV 1-Bescheinigung allerdings unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt. Die Geltungsdauer der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 6.1 NV-Bescheinigungen

Rz. 67 Um den Finanzbehörden eine Nachprüfung derjenigen Sachverhalte zu ermöglichen, die für die Abstandnahme vom Steuerabzug von Bedeutung sind (§ 50b EStG Rz. 23ff.), hat der zum Steuerabzug Verpflichtete über die ihm vorgelegten NV-Bescheinigungen Aufzeichnungen zu führen und dabei im Einzelnen festzuhalten das FA, das die NV-Bescheinigung erteilt hat, den Tag der Ausstell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 44... / 4.2 Antrag auf Ausstellung einer NV 1-Bescheinigung

Rz. 50 Der Antrag auf Ausstellung einer NV 1-Bescheinigung wird bei dem für den Gläubiger der Kapitalerträge zuständigen Wohnsitz-FA gestellt und dort von dem Teilbezirk bearbeitet, der ggf. für die Durchführung der Veranlagung zur ESt zuständig wäre. Für den Antrag ist der Vordruck NV 1 A zu verwenden, den der Antragsteller beim Wohnsitz-FA anfordern kann. Der Antrag steht ...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Auslegung... / 2 Gründe

II. Die Revision ist unbegründet und war daher zurückzuweisen (§ 126 Abs. 2 der Finanzgerichtsordnung --FGO--). Ausgehend von seinen Feststellungen, an die der Bundesfinanzhof (BFH) gebunden ist, hat das FG zu Recht entschieden, dass eine Begünstigung gemäß §§ 13a, 13b ErbStG von der Klägerin nicht in Anspruch genommen werden konnte. 1. Nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG unterliegt ...mehr

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ZErb 08/2021, Begünstigungs... / 2 Gründe

Die zulässige Klage ist begründet. Der Beklagte hat zu Unrecht die Änderung des Erbschaftsteuerbescheides abgelehnt; der Kläger hat gem. § 164 Abs. 2 AO einen Anspruch auf Änderung des Erbschaftsteuerbescheides (§ 101 S. 1 der Finanzgerichtsordnung – FGO). Das Klagebegehren ist dahingehend auszulegen, dass der Kläger die Aufhebung des ihn betreffenden Bescheides vom 15.1.2020...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Verfahrensfragen

Rn. 90 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Die Bildung eines Freibetrags als LSt-Abzugsmerkmal stellt einen Feststellungsbescheid (§ 39 Abs 1 S 4 EStG, s § 39 Rn 13ff (Mues)) dar und ist Grundlagenbescheid für die LSt-Anmeldung und die LSt-Nachforderung gegen den ArbN während des laufenden Abzugsjahres. Wird der Antrag auf Eintragung eines Freibetrags vollständig oder teilweise abgele...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Speicherung der ELStAM beim BZSt (§ 39e Abs 2 EStG)

Rn. 20 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 § 39e Abs 2 S 1 EStG ermächtigt das BZSt zum Zwecke der Bereitstellung automatisiert abrufbarer LSt-Abzugsmerkmale für den ArbG zur Speicherung der LSt-Abzugsmerkmale (s § 39 Rn 50ff (Mues)) unter Angabe der ID-Nr (§ 139b Abs 1 AO) sowie für jeden StPfl der in § 139b Abs 3 AO genannten Daten, der rechtlichen Zugehörigkeit zu einer steuererhebend...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XI. Rechtsbehelfe

Rn. 92 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Da es sich bei den zu bildenden LSt-Abzugsmerkmalen iSd § 39 Abs 1 u 4 EStG um gesonderte Feststellungen von Besteuerungsgrundlagen handelt (s Rn 13ff), die unter dem Vorbehalt der Nachprüfung stehen (§ 164 AO, s Rn 13, 14), kann sowohl die Bildung der einzelnen LSt-Abzugsmerkmale wie auch deren Ablehnung mit dem Einspruch angefochten werden...mehr

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AGS 08/2021, Zuschläge in G... / IX. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des BGH wird in der gerichtlichen Praxis für Aufsehen sorgen und gerade in großen Insolvenzverfahren für eine Änderung, zumindest für eine stringentere Prüfung von Zuschlägen sorgen. Flankiert wird das Ganze durch die Anpassung der Vergütung des Insolvenzverwalters durch das SanInsFoG (Gesetz vom 22.12.2020, BGBl. I 2020, 3256), welches zum 1.1.2021 die Gebü...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IX. Antrag auf Nichtteilnahme am Abrufverfahren in Härtefällen (§ 39e Abs 7 EStG)

Rn. 80 Stand: EL 152 – ET: 08/2021 Zur Vermeidung unbilliger Härten kann das Betriebsstätten-FA auf Antrag des ArbG gemäß § 39e Abs 7 S 1 EStG zulassen, dass dieser nicht am elektronischen Abrufverfahren teilnimmt (Ermessen). Eine unbillige Härte iSd § 39e Abs 7 S 1 EStG soll insb bei einem ArbG vorliegen, für den die Kommunikation über das Internet mangels technischer Möglich...mehr

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ZErb 08/2021, Zur Auslegung... / 3 Anmerkung

Der Besprechungsfall zeigt wieder einmal, wie wichtig die frühzeitige, umfassende Beratung in Pflichtteilsstreitigkeiten gerade auch hinsichtlich erbschaftsteuerlicher Auswirkungen von "gütlichen" Vereinbarungen ist. Nach dem Sachverhalt waren nicht etwa – wie häufig der Fall – von einer enterbten, pflichtteilsberechtigten Person entsprechende Ansprüche streitig nach dem Erb...mehr

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Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Nr. 2 EStG in Fällen der Betriebsaufgabe

Leitsatz 1. Für die Erfüllung der Nutzungsvoraussetzungen des § 7g Abs. 4 Satz 1, Abs. 6 Nr. 2 EStG genügt es in Fällen, in denen der Betrieb im Jahr nach der Anschaffung oder Herstellung des begünstigten Wirtschaftsguts aufgegeben wird, wenn das Wirtschaftsgut nicht für ein volles Kalenderjahr bzw. einen vollen Zwölf-Monats-Zeitraum nach dem Wirtschaftsjahr seiner Anschaffu...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.1 Abs. 1 S. 1

Rz. 4 § 117a Abs. 1 S. 1 AO erlaubt es den mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Finanzbehörden, auf Ersuchen einer für die Verhütung und Verfolgung von Straftaten zuständigen Stelle eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Schengen-assoziierten Staates personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit dem in § 208 AO bestimmten Aufgabenbereich steh...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 1 Allgemeines

Rz. 1 In den nationalen Gesetzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union war bislang überwiegend die internationale Rechtshilfe, also die Unterstützung von Gerichten bei Rechtspflegeaufgaben, geregelt. Dies wurde ergänzt durch die Amtshilfe in Steuersachen, insbesondere durch das EUAHiG [1] (Steuerfestsetzung), das EUBeitrG [2] (Steuererhebung und Vollstreckung) und bilater...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1 Verwendungsbegrenzung, Abs. 1 S. 1

Rz. 2 Nach § 117b Abs. 1 S. 1 AO darf die Steuerfahndung die ihr nach der RbDatA übermittelten personenbezogenen Daten nur für die Zwecke verwenden, für die sie übermittelt worden sind. Dadurch kommt der internationale Grundsatz des Spezialitätenvorbehalts[1] zum Ausdruck. Der ersuchte Staat kann die Verwendung der Auskunft an die Steuerfahndung mit Bedingungen versehen.[2] ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 3 Informationsrecht des Auskunft erteilenden Staates, Abs. 2

Rz. 5 Hat die Steuerfahndung aufgrund der RbDatA personenbezogene Daten erhalten, so erteilt sie nach § 117b Abs. 2 AO dem übermittelnden Staat auf dessen Verlangen hin Auskunft über die Verwendung.[1] Dies gilt sowohl für Erkenntnisse, die auf einem konkreten Ersuchen basieren, als auch für solche aus einer Spontanauskunft. Da die Spontanauskunft allerdings nicht auf Fiskal...mehr

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Entfallen des unberechtigten Steuerausweises

Leitsatz 1. Hat der Rechnungsempfänger den Vorsteuerabzug geltend gemacht, ist der aufgrund des unberechtigten Steuerausweises geschuldete Steuerbetrag gemäß § 14c Abs. 2 UStG für den Zeitraum zu berichtigen, in dem der Rechnungsempfänger die Vorsteuer an das Finanzamt zurückzahlt. Auf den Zeitpunkt der Berichtigungsbeantragung beim Finanzamt oder den einer Rechnungsberichti...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.1.2 Entsprechende Geltung der innerstaatlichen Vorschriften über die Datenübermittlung, Abs. 1 S. 2

Rz. 6 Mit dem Verweis in § 117a Abs. 1 S. 2 AO auf die entsprechende Anwendung der Vorschriften über die Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich wird insbesondere auf § 30 AO verwiesen. Da nach der Intention des Rahmenbeschlusses der Informationsaustausch auf europäischer Ebene nicht mit höheren Hürden versehen sein soll als auf nationaler Ebene[1], muss die Steuerfahn...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.4 Einschränkung der Spontanauskunft, Abs. 4

Rz. 12 § 117a Abs. 4 S. 1 AO regelt für Spontanauskünfte nach Abs. 3 dieselben datenschutzrechtlichen Maßstäbe wie für Auskünfte nach Abs. 1. Es gelten die Vorschriften über die Datenübermittlung im innerstaatlichen Bereich entsprechend. Damit erfolgt ein Verweis auf § 30 AO. Nur in den dort angelegten Gründen ist eine Offenbarung von Daten, die dem Steuergeheimnis unterlieg...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.2 Formale Anforderungen, Abs. 2

Rz. 8 Voraussetzung für die Mitteilung personenbezogener Daten an die ersuchende Stelle ist nach § 117a Abs. 2 AO, dass die in dieser Vorschrift benannten Angaben vollständig in dem Ersuchen enthalten sind. Durch diese formalen Anforderungen wird sichergestellt, dass der Gleichbehandlungsgrundsatz bei der Beantwortung der eingehenden Ersuchen beachtet wird.[1] Die erforderli...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.5 Zwingende Ausschlussgründe, Abs. 5

Rz. 13 Nach § 117a Abs. 5 AO muss die Auskunftserteilung unter bestimmten Voraussetzungen unterbleiben.[1] Die zwingenden Ausschlussgründe sind gleichermaßen bei einer Antwort auf ein vorliegendes Ersuchen gem. § 117a Abs. 1 AO als auch bei einer Spontanauskunft i. S. d. § 117a Abs. 3 AO zu beachten. Rz. 14 Der Katalog der Übermittlungsverbote nach § 117a Abs. 5 AO umfasst vi...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 11... / 2.3 Spontanauskunft, Abs. 3

Rz. 9 Ohne ein konkretes Ersuchen kann die Steuerfahndung eigeninitiativ Spontanauskünfte an einen Mitgliedstaat erteilen. Die Auskunft darf sich beziehen auf die in Abs. 1 genannten personenbezogenen Daten. Die Übermittlung darf sowohl zum Zweck der Strafverfolgung als auch zur Verhütung von Straftaten erfolgen.[1] Voraussetzung ist, dass eine Spontanauskunft nach dem Inlan...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.1.2 Erfüllung

Rz. 36 Der Begriff der Erfüllung ist in der AO nicht definiert und daher auf der Grundlage von § 362 Abs. 1 BGB zu bestimmen.[1] Danach ist unter Erfüllung die Tilgung der Schuld durch das Bewirken der geschuldeten Leistung an den Gläubiger zu verstehen. Dies kann auch durch einen Dritten geschehen.[2] Da Gegenstand einer Gesamtschuld i. S. v. § 44 AO nur Geldleistungspflicht...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 4.2 Verfahren der Inanspruchnahme

Rz. 70 Grundlage für die Verwirklichung der Gesamtschuld sind nach § 218 Abs. 1 S. 1 AO Steuerbescheide, Haftungsbescheide und die Verwaltungsakte, durch die steuerliche Nebenleistungen festgesetzt werden. Über Säumniszuschläge und über Erstattungsansprüche ist erforderlichenfalls durch Abrechnungsbescheid nach § 218 Abs. 2 AO zu entscheiden. Schulden mehrere eine Steuer als ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 2.1 Begriff der Gesamtschuld

Rz. 6 Voraussetzung für das Vorliegen einer Gesamtschuld ist, dass mehrere Personen nebeneinander zu derselben Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis verpflichtet sind. Die Gesamtschuld ist damit ein den Steuergläubiger und mehrere Schuldner umfassendes Rechtsverhältnis, in dem die einzelnen Forderungen durch die Gemeinsamkeit des zu befriedigenden Gläubigerinteresses mitei...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 2.2.2 Mehrere Haftende

Rz. 20 Unter Haftung ist das Einstehenmüssen für eine fremde Schuld zu verstehen.[1] Gegenstand der Haftung können alle Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sein.[2] Gehaftet werden kann daher auch für die Haftungsschuld eines anderen.[3] In Bezug auf denselben Anspruch schließen sich Schuld und Haftung im Grundsatz wechselseitig aus.[4] Rz. 21 Die Haftung kann sich aus d...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 4.1 Ermessensspielräume

Rz. 63 Der Grundsatz des § 85 S. 1 AO, dass die Steuern nach Maßgabe der Gesetze gleichmäßig festzusetzen und zu erheben sind, gilt auch in Fällen der Gesamtschuld. Bei mehreren Steuerschuldnern hat die Finanzbehörde die Steuer zumindest einem gegenüber festzusetzen. Ein Entschließungsermessen steht ihr insoweit nicht zu.[1] Sie darf von der Abgabenfestsetzung gegen einen Sc...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 2.2.1 Mehrere Schuldner

Rz. 13 Dieselbe Leistung aus dem Steuerschuldverhältnis wird von mehreren Personen entweder aufgrund gemeinsamer Tatbestandsverwirklichung oder aufgrund gemeinsamer Festsetzung nebeneinander geschuldet.[1] Durch gemeinsame Tatbestandsverwirklichung entsteht eine Gesamtschuld, wenn mehrere Personen den Tatbestand erfüllen, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft.[2] So ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.1.3 Aufrechnung und Sicherheitsleistung (Abs. 2 S. 2)

Rz. 42 Die Aufrechnung bewirkt, dass die beiderseitig bestehenden Forderungen, soweit sie sich decken, als in dem Zeitpunkt erloschen gelten, in welchem sie zur Aufrechnung geeignet einander gegenübergetreten sind.[1] Sie wirkt also auf den Zeitpunkt zurück, zu dem sich Haupt- und Gegenforderung erstmals i. S. d. § 387 BGB aufrechenbar gegenüberstanden.[2] Die Aufrechnungser...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 1.4 Verhältnis zum Bürgerlichen Recht

Rz. 4 § 44 AO knüpft an den in § 421 S. 1 BGB definierten Begriff des Gesamtschuldners an und gestaltet das steuerrechtliche Gesamtschuldverhältnis in Anlehnung an die in den §§ 421ff. BGB getroffenen Regelungen näher aus. Dass er anders als § 421 S. 1 BGB die Befugnis des Gläubigers, die Leistung nach seinem Belieben von jedem der Schuldner ganz oder zu einem Teile zu forde...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 5 Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern

Rz. 73 Der Ausgleich zwischen den Gesamtschuldnern beurteilt sich ausschließlich nach Bürgerlichem Recht.[1] Nach § 426 Abs. 1 S. 1 BGB sind die Gesamtschuldner im Verhältnis zueinander zu gleichen Anteilen verpflichtet, soweit nicht ein anderes bestimmt ist. Eine abweichende Bestimmung kann sich aus dem Gesetz, einer Vereinbarung, dem Inhalt und Zweck des Rechtsverhältnisse...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 2.2.4 Zusammenveranlagung

Rz. 28 Eine Gesamtschuld durch Zusammenveranlagung kann nach dem Wegfall der Vermögensteuer mit Ablauf des Jahres 1996 nur noch im Fall der Einkommensteuer entstehen. Nach § 26 Abs. 1 EStG können Ehegatten unter den dort näher geregelten Voraussetzungen zwischen der Einzelveranlagung[1] und der Zusammenveranlagung[2] wählen. Wird von dem Wahlrecht kein Gebrauch gemacht, ist ...mehr