Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzgerichtsordnung

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 15 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Ist ein außergerichtlicher Rechtsbehelf ganz oder teilweise erfolglos verlaufen, kann im gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren eine Klage gegen den Verwaltungsakt eingereicht werden (§§ 40ff. FGO). Gegen eine ablehnende Entscheidung des Finanzgerichts steht dem Verband/Verein wie auch der Finanzbehörde das Rechtsmittel der Revision zu, wenn d...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/P/M), Kommentar zum KStG und UmwStG, Abkürzungs- und Zeitschriftenverzeichnis

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Neuere Rspr des BFH

Rn. 34 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Die an dieser Stelle punktuell und auch sonst allgemein in der Literatur geäußerte Kritik an dem Erfordernis eines amts- oder vertrauensärztlichen Gutachtens bzw Attest wurde von der Rspr des BFH aufgegriffen und führte zu einer Neuorientierung bei den Nachweispflichten. So hatte der BFH seine Rspr geändert. In seinen Urteil v 11.11.2010 wi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Arbeitnehmer

Rn. 77 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Der ArbN kann gegen den an seinen ArbG gerichteten Haftungs- bzw Nachforderungsbescheid Einspruch einlegen, soweit er persönlich für die nachgeforderte LSt in Anspruch genommen werden kann (s BFH BStBl III 1951, 73; 1959, 351; BStBl II 1973, 780; 1985, 170; 2020, 241; FG Mchn EFG 1997, 783; FG Münster EFG 2016, 1852 mit Anmerkung Wackerbeck;...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 55 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das Haftungsverfahren ist in § 42d EStG nicht geregelt. Es gelten die Vorschriften der AO. § 42d Abs 4 EStG beinhaltet eine Verwaltungsvereinfachung; Abs 4 verzichtet in den beiden dort genannten Fällen für die Inanspruchnahme des ArbG auf einen schriftlichen Haftungsbescheid und ein Leistungsgebot. In anderen Fällen erlässt die FinBeh gemäß ...mehr

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Besteuerungsrecht für Arbeitslohn eines grenzüberschreitend tätigen Berufskraftfahrers

Leitsatz Das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn eines in Deutschland wohnenden, bei einem niederländischen Arbeitgeber beschäftigten Berufskraftfahrers steht nach Art. 10 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959 den Niederlanden zu, wenn er mit seinem Fahrzeug in den Niederlanden unterwegs gewesen ist (Grundprinzip der Besteuerung im Tätigkeitsstaat). Für ­Tage, an denen der Berufskra...mehr

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zfs 06/2022, Gebührenrechtliche Angelegenheit im Entschädigungsklageverfahren

RVG § 7 Abs. 1 § 15 § 22 Abs. 1; VV RVG Nrn. 1008 3104 3300; FGO § 79a § 149 Leitsatz 1. Für die Entscheidung über eine Erinnerung gegen die Festsetzung der den Beteiligten im Entschädigungsklageverfahren zu erstattenden außergerichtlichen Kosten ist derjenige Spruchkörper zuständig, der die Kostengrundentscheidung erlassen hat. Das ist im Entschädigungsklageverfahren der Sena...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Leistungsgebot

Rn. 74 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Im Nachforderungs- wie Haftungsbescheid ist eine Zahlungsfrist von einem Monat festzusetzen, R 42d.1 Abs 7 LStR 2015. Stundung ist nach § 222 AO möglich, vgl BFH BStBl III 1957, 329. Außerdem kann Aussetzung der Vollziehung gemäß § 361 Abs 2 AO bzw § 69 Abs 3 FGO beantragt werden.mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Entscheidung über den Einspruch

Tz. 14 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Über den Einspruch entscheidet die Finanzbehörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, durch Einspruchsentscheidung (s. § 367 Abs. 1 AO). Die Einspruchsentscheidung ist schriftlich zu erteilen, zu begründen, mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und den Beteiligten bekannt zu geben (s. § 366 AO). Enthält die Einspruchsentscheidung ent...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Brockmeyer, Entwicklungslinien der Rspr des BFH zu den ag Belastungen, DStZ 1998, 214; Mellinghoff, Steuerliche Probleme bei Trennung und Scheidung von Ehegatten, StbG 1999, 60; Müller, Die Steuerentlastung für die Kosten des Insolvenzverfahrens "natürlicher Personen", DStZ 1999, 645; Eschenbach, Der Wertverzehr langfristig und zwangsläufig genutzter WG als ag Belastung iSd § 3...mehr

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Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse im Handel

Leitsatz 1. Eine gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Mieten für Mehrwegbehältnisse scheidet aus, wenn das Vertragsverhältnis neben der Gebrauchsüberlassung auch umfangreiche Werk-, Dienstleistungs- und Transportvertragselemente enthält und das Mietvertragselement dem gesamtvertraglichen Leistungsbündel nicht das Gepräge gibt. 2. Gibt ein Handelsunternehmen seinem mit ih...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Inanspruchnahme eines Gesamtschuldners nach pflichtgemäßem Ermessen (§ 42d Abs 3 S 2 EStG)

Rn. 39 Stand: EL 158 – ET: 06/2022 Das Betriebsstätten-FA hat sein Ermessen entsprechend dem Zweck der Ermächtigung – hier § 42d Abs 3 EStG – auszuüben und die gesetzlichen Grenzen des Ermessens einzuhalten, § 5 AO. Nach BFH BStBl II 1974, 756 ist die Frage, ob der ArbG vor dem ArbN in Anspruch genommen werden darf, im Einzelfall unter Berücksichtigung der Gesamtumstände zu e...mehr

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AfA-Bemessungsgrundlage bei Austausch der mit einem Vorbehaltsnießbrauch belasteten Immobilie – Surrogation

Leitsatz 1. Wird eine mit einem Vorbehaltsnießbrauch belastete Immobilie mit Zustimmung des Nießbrauchers gegen eine andere Immobilie in der Weise ausgetauscht, dass dem Nießbraucher an der neuen Immobilie auf der Grundlage eines zuvor vereinbarten, rahmenbildenden Vertrags wiederum ein Nießbrauch eingeräumt wird, und trägt der Nießbraucher wirtschaftlich die Anschaffungs- o...mehr

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AdV-Verfahren: Ernstliche Zweifel an der Höhe der Säumniszuschläge

Leitsatz 1. Bei summarischer Prüfung bestehen ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit von Säumniszuschlägen, soweit diese nach dem 31.12.2018 entstanden sind (Anschluss an BFH-Beschluss vom 31.08.2021 – VII B 69/21 (AdV), nicht veröffentlicht). 2. Aus unionsrechtlichen Grundsätzen (Äquivalenz-, Effizienz-, Verhältnismäßigkeits- und Neutralitätsprinzip) folgen keine wei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 8 Rechtsbehelfe

Rz. 43 Der Arbeitgeber kann als Beteiligter der LSt-Außenprüfung gegen die Prüfungsanordnung Einspruch einlegen. In gleicher Weise kann er einzelne Anforderungen von Auskünften und Unterlagen durch den LSt-Außenprüfer mit dem Einspruch anfechten, da hierdurch konkrete, mit Zwangsmitteln durchsetzbare Rechtspflichten geregelt werden und es sich damit um Verwaltungsakte handel...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 2 Voraussetzungen und Umfang der Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 9 Die Voraussetzungen zur Vornahme einer LSt-Außenprüfung ergeben sich aus § 193 AO (Rz. 10ff.). Der sachliche Umfang der LSt-Außenprüfung folgt aus § 42f EStG i. V. m. § 194 Abs. 1 AO (Rz. 13ff.). Der zeitliche Umfang wird durch § 194 Abs. 1 S. 2 AO geregelt (Rz. 18). Rz. 10 Nach § 193 Abs. 1 AO ist die Außenprüfung bei Stpfl. mit Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 6 Zeitgleiche Durchführung mit Prüfungen durch Träger der Rentenversicherung (Abs. 4)

Rz. 32 Gem. § 42f Abs. 4 EStG können die LSt-Außenprüfung und die Prüfungen durch die Träger der Rentenversicherung nach § 28p SGB IV auf Verlangen des Arbeitgebers zur gleichen Zeit durchgeführt werden. Die Vorschrift bezweckt die Reduzierung der Belastungen, die dem Arbeitgeber durch 2 getrennte Außenprüfungen der Finanzverwaltung und der Träger der Rentenversicherung ents...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.2 Arbeitnehmer

Rz. 24 Der Arbeitnehmer ist gem. § 38 Abs. 2 S. 1 EStG Schuldner der von dem Arbeitgeber einzubehaltenden und abzuführenden LSt. Er ist daher Stpfl. i. S. d. § 33 AO. Die LSt-Außenprüfung richtet sich jedoch nicht gegen ihn, sodass er insoweit nicht Verfahrensbeteiligter nach § 78 AO und nicht Adressat der Prüfungsanordnung nach § 196 AO ist. Dies ergibt sich daraus, dass du...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 1.1 Überblick über die Lohnsteuer-Außenprüfung

Rz. 1 § 42f EStG beinhaltet Regelungen zur LSt-Außenprüfung. Die Vorschrift ist nicht die Rechtsgrundlage für die LSt-Außenprüfung, sondern knüpft hierzu an die allgemeinen Regelungen der §§ 193ff. AO an[1]; sie enthält jedoch für die LSt-Außenprüfung Sonderregelungen zur sachlichen und örtlichen Zuständigkeit (§ 42f Abs. 1, Abs. 3 S. 1 EStG)[2] und zu den Mitwirkungspflicht...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 42... / 4.1 Arbeitgeber

Rz. 21 Der Arbeitgeber ist im Rahmen der LSt-Außenprüfung Stpfl. nach § 33 AO (Rz. 2) und Verfahrensbeteiligter nach § 78 Nr. 2 AO, da sich die LSt-Außenprüfung gegen ihn richtet. Dies gilt unabhängig davon, ob er Einbehaltungs- und Abführungsverpflichteter der LSt, Haftungsschuldner oder selbst Steuerschuldner der pauschalierten LSt ist. Rz. 22 Als Beteiligten treffen den Ar...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 4.1 Örtliche Zuständigkeit

Rz. 8 Örtlich zuständig für die von der zentralen Stelle (§ 81 EStG) aufgrund des XI. Abschn. EStG erlassenen Verwaltungsakte ist gem. § 38 FGO ausschließlich das FG Berlin-Brandenburg. Dies folgt aus § 81 EStG, nach dem die zentrale Stelle die Deutsche Rentenversicherung Bund ist, die ihren Sitz in Berlin hat. § 38 Abs. 2 FGO ist nicht anwendbar, da weder das BZSt, dem die ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 3.1 Verwaltungsakt

Rz. 3 Nach dem Wortlaut von § 98 EStG setzt die Eröffnung des Finanzrechtswegs aufgrund des XI. Abschnitts ergangene oder noch zu ergehende Verwaltungsakte voraus. Bei den verschiedenen im XI. Abschn. EStG festgelegten Handlungen der zentralen Stelle (§ 81 EStG) handelt es sich regelmäßig um Verwaltungsakte. Dies gilt insbesondere für die Übermittlung des Ermittlungsergebniss...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 3.2 Ergehende Verwaltungsakte aufgrund des XI. Abschnitts

Rz. 5 § 98 EStG eröffnet den Finanzrechtsweg nur für die aufgrund des XI. Abschn. EStG erlassenen bzw. noch zu erlassenden Verwaltungsakte. Damit findet § 98 EStG insbesondere keine Anwendung auf Verwaltungsakte der zentralen Stelle (§ 81 EStG) auf der Rechtsgrundlage von § 10 Abs. 2a und 4b EStG, § 10a Abs. 5 sowie § 22a EStG. Jedoch ist die zentrale Stelle (§ 81 EStG) gem....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 4.3 Vorverfahren

Rz. 11 Vor dem Beschreiten des Finanzrechtswegs nach § 98 EStG ist zu beachten, dass nach § 44 Abs. 1 FGO ein außergerichtliches Vorverfahren durchzuführen ist, da aufgrund des Verweises in § 96 Abs. 1 EStG auf die Abgabenordnung der Einspruch gegen Verwaltungsakte der zentralen Stelle gem. § 347 Abs. 1 Nr. 1 AO statthaft ist. Ein Ausschluss des Einspruchs nach § 348 Nr. 3 AO...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 2 Zweck

Rz. 2 Der Zweck der Vorschrift besteht darin, den zu wählenden Rechtsweg bei Streitigkeiten über Verwaltungsakte zu bestimmen, die von der zentralen Stelle (§ 81 EStG) aufgrund des XI. Abschn. EStG erlassen worden sind.[1] Ob es einer entsprechenden Regelung bedurfte oder ob sie lediglich deklaratorischen Charakter hat, kann m. E. dahinstehen, da nach h. M. der Finanzrechtsw...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 4.2 Revision

Rz. 10 Für Revisionen nach § 36 Nr. 1 FGO gegen Urteile des FG Berlin-Brandenburg ist nach dem für das Jahr 2022 geltenden Geschäftsverteilungsplan des BFH für Sonderausgaben nach § 10 EStG und Altersvorsorge und Altersvorsorgezulage gem. §§ 10a, 79 bis 99 EStG der X. Senat zuständig. [1]mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Prozesszinsen

Leitsatz Ein Anspruch auf Prozesszinsen nach § 236 AO besteht nicht für den Zeitraum, in dem während eines Klageverfahrens die Vollziehung des Steuerbescheids aufgehoben wurde und die Finanzbehörde daraufhin den Steuerbetrag an den Steuerpflichtigen zurückgezahlt hat. Normenkette § 236, § 238 AO, § 69 FGO Sachverhalt Die Klägerin begehrt Prozesszinsen auch für einen Zeitraum, ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nichtannahme einer Zollanmeldung wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz (AMG) – keine eigene arzneimittelrechtliche Prüfungsbefugnis der Zollbehörde

Leitsatz 1. Hat die nach dem AMG fachlich zuständige Behörde entschieden, dass es sich bei den in einer Postsendung enthaltenen Produkten um Arzneimittel handelt, die gemäß § 73 AMG einem Verbringungsverbot unterliegen, so ist das HZA an diese Entscheidung gebunden. 2. Ob die Entscheidung der zuständigen Arzneimittelbehörde rechtmäßig ist, kann wegen der Feststellungswirkung ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kostendeckelung der Besteuerung der privaten Nutzung betrieblicher Kfz bei Leasingsonderzahlung

Leitsatz Es ist nicht zu beanstanden, dass bei Anwendung der Billigkeitsregelung zur Kostendeckelung im BMF-Schreiben vom 18.11.2009 (BStBl I 2009, 1326, Rz. 18) für Zwecke der Berechnung der Gesamtkosten eines genutzten Leasingfahrzeugs eine bei Vertragsschluss geleistete Leasingsonderzahlung auch dann periodengerecht auf die einzelnen Jahre des Leasingzeitraums verteilt wi...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.4 Entscheidung über Steuerpflicht im Einheitswertbescheid oder Grundsteuermessbescheid?

§ 184 AO stellt mit der Regelung zur Festsetzung u. a. des Grundsteuermessbetrags neben § 179 AO eine weitere Ausnahme von dem Grundsatz dar, wonach die Feststellung der Besteuerungsgrundlagen einen unselbständigen, mit Rechtsbehelfen nicht selbständig anfechtbaren Teil des Steuerbescheids bildet (vgl. unter 2.1). Die Vorschrift bestimmt nämlich, dass Steuermessbeträge durch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.3.2 Anfechtung von Einheitswertfeststellungen

Bei der Anfechtung von Verwaltungsakten ist zu beachten, dass Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid nur durch Anfechtung dieses Bescheids, nicht auch durch Anfechtung des Folgebescheids, angegriffen werden können (§ 351 Abs. 2 AO). Hat demnach z. B. das Lagefinanzamt mit bestandskräftigem Fortschreibungsbescheid ein Grundstück dem Erwerber zugerechnet, ist zugleich binde...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Einheitsbewertung, Grundste... / 2.1 Allgemeines

Als Besteuerungsgrundlagen bezeichnet § 199 Abs. 1 AO "die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer maßgebend sind". Die Ermittlung (Feststellung) der Besteuerungsgrundlagen geschieht regelmäßig nicht durch einen besonderen Verwaltungsakt, sondern (inzidenter) im Steuerbescheid. Als Folge dessen bestimmt § 157 Abs. 2 ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rechtmäßigkeit eines Änderungsbescheids, wenn die Voraussetzungen des § 174 Abs. 4 AO nachträglich eingetreten sind – Zeitpunkt der Einspruchsentscheidung für Jahresfrist des § 174 Abs. 4 Satz 3 AO maßgeblich

Leitsatz 1. Für den rechtmäßigen Erlass eines Änderungsbescheids nach § 174 Abs. 4 AO reicht es aus, wenn die Änderungsvoraussetzungen, insbesondere die Aufhebung oder Änderung des anderen Steuerbescheids zugunsten des Steuerpflichtigen, bis zur Entscheidung über den Einspruch gegen den auf § 174 Abs. 4 AO gestützten Änderungsbescheid vorliegen (Anschluss an BFH-Urteil vom 2...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Klageeinreichung beim Finanzgericht durch Steuerberater einer Partnerschaftsgesellschaft

Leitsatz Eine Personengesellschaft aus Steuerberatern und Rechtsanwälten muss die Klage nicht unter Verwendung des besonderen Anwaltspostfachs einreichend, wenn nur ein Partner tätig wird, der ausschließlich Steuerberater ist. Sachverhalt Es ging um eine Klage gegen einen Schätzungsbescheid. Die Klage wurde in Papierform eingereicht durch die Prozessbevollmächtigte. Hierbei h...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO FÜNFTER UNTERABSCHNITT Rechts- und Amtshilfe Vorbemerkungen zu §§ 111–117

Rz. 1 Nach Art. 35 Abs. 1 GG leisten alle Behörden des Bundes und der Länder sich gegenseitig Rechts- und Amtshilfe. Dabei sind die Worte "Behörden des Bundes und der Länder" sehr weit auszulegen. Sie umfassen nicht nur die Bundes- und Landesbehörden, sondern auch die Gemeindebehörden sowie über den Bereich der Behörden i. e. S. hinaus alle Stellen der Gebietskörperschaften ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Erwerb einer gemischt genutzten Photovoltaikanlage; volle Zuordnung zum Unternehmen durch Abschluss eines Einspeisevertrags

Leitsatz 1. Für die Dokumentation der Zuordnung (grundlegend BFH-Urteil vom 07.07.2011 ‐ V R 42/09, BFHE 234, 519, BStBl II 2014, 76) ist keine fristgebundene Mitteilung an die Finanzbehörde erforderlich. Liegen innerhalb der Dokumentationsfrist nach außen hin objektiv erkennbare Anhaltspunkte für eine Zuordnung vor, können diese der Finanzbehörde auch noch nach Ablauf der F...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Anschaffungsnahe Herstellungskosten – Entnahme einer Wohnung ist keine Anschaffung i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG

Leitsatz Die Überführung eines Wirtschaftsguts vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen ist keine Anschaffung i.S. des § 6 Abs. 1 Nr. 1a Satz 1 EStG. Normenkette § 6 Abs. 1 Nr. 1a, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, Abs. 5 Satz 2, § 10d Abs. 4 Sätze 4 und 5, § 21 Abs. 1 EStG, § 255 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 HGB, § 40 Abs. 2 FGO Sachverhalt Der Kläger entnahm aus seinem land- und forstwirt...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
AfA-Berechtigung des Erwerbers nach entgeltlichem Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

Leitsatz 1. Ist nach dem entgeltlichen Erwerb eines Anteils an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft streitig, in welcher Höhe dem Erwerber auf die (anteilig miterworbenen) abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamthandsvermögens AfA zusteht und in welchem Umfang der auf der Gesellschaftsebene ermittelte und ihm zugerechnete Ergebnisanteil deshalb korrigiert werden m...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Vor § 50d Abs. 3 EStG (EU-Recht und Missbrauchsvermeidung)

Literaturverzeichnis Baerentzen, Danish Cases on the Use of Holding Companies for Cross-Border Dividends and Interest – A New Test to Disentangle Abuse from Real Economic Activity?, World Tax Journal 2020, 3; Baerentzen/Lejour/van 't Riet, Limitation of Holding Structures for Intra-EU Dividends: An End to Tax Avoidance?, World Tax Journal 2020, 259; Baker, The Meaning of "Ben...mehr

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Jansen, SGG § 32 Ernennung ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, die der Regelung in § 11 Abs. 1 für die Sozialgerichte und §§ 18, 36 ArbGG, § 15 Abs. 1 VwGO, § 44 FGO für die anderen Gerichtsbarkeiten entspricht, wiederholt inhaltlich die Bestimmung in § 28 DRiG. Danach dürfen bei einem Gericht (grundsätzlich) nur Richter auf Lebenszeit tätig werden. Ausnahmen dürfen – wie § 11 Abs. 3 für die Sozialgerichte – nur du...mehr

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Jansen, SGG § 18 Ablehnungs... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, die durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 in § 18 Abs. 1 Nr. 2 lediglich der Regelung in § 13 entsprechend angepasst worden ist, regelt abschließend, wann ein ehrenamtlicher Richter die Übernahme dieses Ehrenamtes ablehnen kann. Denn auch hier gilt der Grundsatz, dass jeder aufgrund seiner Staatsbürgerpflichten Ehr...mehr

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Jansen, SGG § 8 Zuständigke... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die sachliche Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit im ersten Rechtszug, soweit der Rechtsweg gemäß § 51 zu den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit gegeben ist. Sie entspricht im Wesentlichen § 45 VwGO, § 35 FGO. Wie in anderen Verfahrensordnungen wird im SGG zwischen sachlicher, funktioneller und örtlicher Zuständigkeit eines Geric...mehr

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Jansen, SGG § 39 Zuständigk... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt die funktionelle Zuständigkeit des Bundessozialgerichts und entspricht insoweit den Bestimmungen in §§ 8 und 29 für die Sozial- und Landessozialgerichte. Entsprechende Regelungen für die obersten Gerichtshöfe der anderen Gerichtsbarkeiten enthalten §§ 49, 50 VwGO, §§ 36, 37 FGO sowie § 137 GVG. Wenn auch § 39 neben der Zuständigkeit für Revision...mehr

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Jansen, SGG § 50 Geschäftso... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt, dass der Geschäftsgang beim Bundessozialgericht durch eine Geschäftsordnung geregelt wird. Dies entspricht den Regelungen in § 44 Abs. 2 ArbGG, § 140 GVG, § 173 VwGO und § 155 FGO sowie der Praxis beim Bundesverfassungsgericht und allen obersten Bundesgerichten (vgl. dazu Mellwitz, NJW 1962 S. 778). Durch das Gesetz zur Modernisierung von Verfa...mehr

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Jansen, SGG § 30 Zusammense... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt – ebenso wie § 9 Abs. 1 und 3 für die Sozialgerichte und § 38 Abs. 2 und 3 für das Bundessozialgericht – die Zusammensetzung der Landessozialgerichte und die allgemeine Dienstaufsicht. Sie entspricht § 9 Abs. 1 VwGO, § 5 Abs. 1 Satz 1 FGO und § 115 GVG. Eine abweichende Regelung enthält § 35 Abs. 2 ArbGG, wonach die Kammern des Landesarbeitsgeri...mehr

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Jansen, SGG § 50 Geschäftso... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Geschäftsordnung ist eine autonome Verwaltungsanordnung, die keinen Rechtsnormcharakter besitzt und den inneren Dienstbetrieb, Äußerlichkeiten und technische Einzelheiten des Verfahrensablaufs regelt (Hauck, in: Hennig, SGG, § 50 Rz. 4). Dabei ist die richterliche Unabhängigkeit als verfassungsrechtlich geschütztes Gut unbedingt zu wahren. Die Nichtbeachtung der Ge...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 38 Sitz und Z... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift, die in § 38 Abs. 3 durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) sowie in Abs. 2 und 3 durch die Achte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 25.11.2003 (BGBl. I S. 2304) sowie die Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung v. 31.1.2006 (BGBl. I S. 2407) im Wesentlichen nur redaktionell geändert worden ist (BT-Drs. 14/5943 S. 23), bestimmt den Sitz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 21 Festsetzun... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Einführungsgesetz zum StGB v. 2.3.1974 (BGBl. I S. 469) mit Wirkung zum 1.1.1975 neu gefasst worden. Dadurch ist ein einheitlicher Sprachgebrauch – wie bei den vergleichbaren Vorschriften § 56 GVG, § 33 VwGO, § 30 FGO, § 28 ArbGG – eingeführt worden, indem von Ordnungsmitteln gesprochen wird, zu denen neben dem Ordnungsgeld auch die – in §...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 17 Ausschließ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift bestimmt, beim Vorliegen welcher persönlichen und/oder beruflichen Voraussetzungen die Ausübung des Amtes eines ehrenamtlichen Richters in der Sozialgerichtsbarkeit zwingend ausgeschlossen ist. Sie stimmt in § 17 Abs. 1 mit den Regelungen anderer Verfahrensordnungen (§ 21 VwGO, § 18 FGO, § 32 GVG) überein und verhält sich in den Abs. 2 bis 4 zu spezielle...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 33 Besetzung ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Anhörungsrügengesetz v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3220) mit Wirkung zum 1.1.2005 in Satz 2 redaktionell angepasst worden. Weitere unmittelbare Änderungen hat § 33 durch das Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes v. 26.3.2008 (BGBl. I S. 444) mit Wirkung zum 1.4.2008 sowie das 4. Gesetz zur Änderung des V...mehr