Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzamt

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.1 Allgemeines

Tz. 29 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Werden nebenberufliche Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher etc. von steuerbegünstigten Körperschaften wöchentlich mehr als sechs Stunden beschäftigt, spricht diese Tatsache für nebenberufliche Unselbständigkeit und somit für das Vorliegen eines Dienstverhältnisses. Zu weiteren Abgrenzungsmerkmalen s. "Arbeitnehmer des Vereins" und vgl. Hartz/M...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / V. Veranstaltungen mit Künstlern ohne Bescheinigung

Tz. 17 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Legt ein unter die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a Satz 2 UStG ( Anhang 5) fallender Künstler (oder ein Orchester/Ensemble) dem Veranstalter keine Bescheinigung vor, darf der gutgläubige Veranstalter zunächst von Umsatzsteuerpflicht ausgehen. Das für die Umsatzbesteuerung des Veranstalters zuständige Finanzamt kann sich mit dem des ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / X. Grundstücksart bei teilweise steuerfreien Grundstücken

Rz. 88 [Autor/Stand] Greift für Teile eines Grundstücks eine Steuerbefreiung, beispielsweise nach §§ 3 oder 4 GrStG oder dienen Teile des Grundstücks dem Zivilschutz i.S.d. § 245 BewG, unterliegt nur der übrige (steuerpflichtige) Teil des Grundstücks der Grundsteuer. Denn bei diesen teilweise von der Grundsteuer befreiten Grundstücken bleibt der steuerbefreite Teil bei der B...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Schonfrist für Steueranmeldungen

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit 2004 sind etwa Umsatzsteuer-Voranmeldungen spätestens am 10. Tag des Folgemonats – bei Quartalsanmeldung bis zum 10. Tag nach Ablauf des jeweiligen Quartals – beim Finanzamt einzureichen. Wurde für die Abgabe ein Antrag auf Dauerfristverlängerung nach den §§ 46–48 UStDV (Anhang 6) gestellt, muss die Voranmeldung spätestens am 10. Tag des...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gesetzliche Ausgangssituation

Rz. 89 [Autor/Stand] Bei der Grundsteuerbewertung hatte der Bundesgesetzgeber ursprünglich – anders als bei der Grundbesitzbewertung (vgl. § 198 BewG) – nicht die Möglichkeit des Nachweises eines niedrigeren gemeinen Werts vorgesehen. Damit war es dem Steuerpflichtigen grds. nicht möglich, einen vom Grundsteuerwert abweichenden niedrigeren (Verkehrs-)Wert für das Grundstück ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Zu den wesentlichen ArbG-Pflichten beim LSt-Abzug gehört das Erstellen der LSt-Bescheinigung (§ 41b EStG). Diese LSt-Bescheinigung hat der ArbG der FinVerw für jeden ArbN und jedes Kalenderjahr elektronisch zu übermitteln; (§ 41b Abs 1 Satz 2 EStG). Das gilt grundsätzlich für sämtliche unbeschränkt oder beschränkt stpfl ArbN, für die der ArbG...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Antrag auf Änderung der Anrechnungsverfügung

Tz. 12 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Wird gegen die Anrechnungsverfügung kein Einspruch eingelegt, sondern (ggf. nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist) ein Antrag auf Änderung gestellt, so gelten die o. g. Ausführungen zum Einspruch entsprechend. Tz. 13 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Geht dieser Antrag nach Ablauf der Rechtsbehelfsfrist beim Finanzamt ein, so übt das Finanzamt sein Erm...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Persönliche Haftung aufgrund des Spendenrechts

Tz. 25 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Spendenhaftung betrifft jeden Spenden empfangenden Verein bzw. im Hinblick auf die Veranlasserhaftung jede für den Verein entsprechend handelnde Person. Der Vertrauensschutz kann also im Hinblick auf den Spendenabzug einen Haftungstatbestand beim begünstigten Verein begründen. Hierbei sind nach § 10b Abs. 4 EStG (Anhang 10), § 9 Abs. 3 K...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Nachweispflichten (Abs. 3)

Rz. 62 [Autor/Stand] Entsprechend § 90 Abs. 2 AO ordnet § 21 Abs. 3 ErbStG an, dass der eine Anrechnung begehrende Steuerpflichtige dem Finanzamt die Höhe des maßgeblichen Auslandsvermögens und die Bezahlung der ausländischen Steuer nachweisen muss. Rz. 63 [Autor/Stand] Am besten dazu eignen sich der ausländische Steuerbescheid, dessen sachliche Richtigkeit zu unterstellen is...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Haftung für Lohnsteuerabzugsbeträge

Tz. 11 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Das FG München vom 27.02.1996, EFG 1996, 570 hat folgende Entscheidung getroffen: Ein Vorstandsvorsitzender eines Vereins, dem im Regelfall auch die Erledigung der steuerlichen Angelegenheiten obliegt, ist zur rechtzeitigen Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuerabzugsbeträge verpflichtet. Er haftet bei grober Pflichtverletzung nach § 69 AO...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / F. Anzeigepflichten/Nachforderung

Rz. 130 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Ändern sich die beim Antrag auf ein LSt-Abzugsmerkmal dem FA mitgeteilten Verhältnisse im Laufe des Kalenderjahres zu seinen Ungunsten, so ist der ArbN verpflichtet, dies dem FA umgehend anzuzeigen (vgl § 39a Abs 1 Satz 5 EStG). Zu den Einzelheiten > Anzeigepflichten und > Mitteilung an das Finanzamt. Rz. 131 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der m...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Öffentliche Zwecke

Rz. 61 [Autor/Stand] Grundstücke dienen öffentlichen Zwecken, wenn sie für einen öffentlichen Dienst oder Gebrauch bzw. zur Wahrnehmung öffentlich-rechtlicher Aufgaben genutzt werden; sich auf ihnen also Dienstgebäude der öffentlichen Verwaltung befinden (z.B. Finanzamt, Gericht, Feuerwehr, Polizei, Krankenhäuser, Schulen, Gemeindeverwaltung, etc.). Ob entsprechende Grundstü...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Abruf durch den Arbeitgeber beim Bundeszentralamt für Steuern

Rz. 5 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der zum LSt-Abzug verpflichtete > Arbeitgeber (vgl § 38 Abs 3 EStG) hat die LSt sowie die Annexsteuern (> Kirchensteuer, > Solidaritätszuschlag) unter Berücksichtigung der LSt-Abzugsmerkmale (ELStAM) des ArbN zu ermitteln (vgl § 38a Abs 4 EStG). Rz. 5/1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Dem ArbG werden die für den LSt-Abzug erforderlichen persönliche...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Anzeigepflicht

Rz. 86 [Autor/Stand] Die Anzeigepflicht bei der Grundsteuerbewertung wird im § 228 BewG geregelt. Danach ist die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen kann, auf den Beginn des der Änderung folgenden Kalenderjahres anzuzeigen (§ 228 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VII. Anzeigepflicht

Rz. 97 [Autor/Stand] Die Anzeigepflicht bei der Grundsteuerbewertung wird im § 228 BewG geregelt. Danach ist die Änderung der tatsächlichen Verhältnisse, die sich auf die Höhe des Grundsteuerwerts, die Vermögensart oder die Grundstücksart auswirken oder zu einer erstmaligen Feststellung führen kann, auf den Beginn des der Änderung folgenden Kalenderjahres anzuzeigen (§ 228 A...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / V. Fristsetzung

Tz. 19 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Liegt bei einer steuerbegünstigten Einrichtung ein Verstoß gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung vor, kann das Finanzamt ihr eine angemessene Frist für die Verwendung der Mittel setzen (§ 63 Abs. 4 Satz 1 AO, Anhang 1b). Diese Frist soll nicht dazu führen, dass eine steuerbegünstigte Körperschaft ihre Mittel verschleudern muss und b...mehr

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ZErb 04/2026, Stiftungsrecht / I. Sachverhalt

Die Klägerin, eine unbeschränkt körpersteuerpflichtige Familienstiftung bürgerlichen Rechts, investierte den aus einem Unternehmensverkauf erzielten Erlös in liquide Kapitalanlagen. In den Streitjahren 2013–2021 erzielte die Stiftung daraus Einkünfte aus Kapitalvermögen, insbesondere körperschafsteuerpflichtige Streubesitzdividenden aus Beteiligungen an Kapitalgesellschaften...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Änderung des Faktors

Rz. 120 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Hat das FA die Steuerklasse IV Faktor als LSt-Abzugsmerkmal festgestellt, können die > Ehegatten – soweit sie beide weiterhin > Arbeitslohn beziehen – eine Änderung dieses Faktors aufgrund einer Änderung ihrer Bezüge oder eine andere Steuerklassenkombination im Laufe des Jahres bis zum 30.11. beantragen. Dies ist auch mehrfach im Kalenderja...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Verfahrensgrundlagen

Rz. 112 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der Faktor in Verbindung mit der Steuerklasse IV ist eines der persönlichen > Lohnsteuerabzugsmerkmale des ArbN (ELStAM), für die keine Bindung an eine Antragsgrenze besteht (> Rz 60 ff). Für seine gesonderte Feststellung gilt kein besonderes Verfahren; die Einfügung als letzten der §§ 39 ff kennzeichnet § 39f EStG als integralen Bestandtei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / G. Verlagerung von Anmeldung und Abführung

Rz. 77 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Nach § 41a Abs 3 EStG kann die oberste Finanzbehörde des Landes bestimmen, dass die LSt nicht dem > Betriebsstätten-Finanzamt , sondern an eine andere > Öffentliche Kasse anzumelden und abzuführen ist. Die andere öffentliche Kasse erhält insoweit die Stellung einer Landesfinanzbehörde. Das Betriebsstätten-FA oder die andere öffentliche Kasse k...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Geltungsdauer des Faktors

Rz. 114 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Einreihung in die Steuerklasse IV mit Faktor wird vom FA mit Wirkung vom Beginn des auf die Antragstellung folgenden Kalendermonats festgestellt und gilt als > Steuerklassenwechsel (> Rz 112). Wird der Antrag vor Beginn des betroffenen Kalenderjahres gestellt, wird die Steuerklasse mit Wirkung ab dem 01.01. geändert. Die Einreihung in d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Jahreswechsel 2025/2026: Lo... / 4.2 Behinderten-Pauschbetrag

Menschen mit Behinderungen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Behinderten-Pauschbetrag als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen.[1] Die Höhe des Pauschbetrags ist abhängig vom festgestellten Grad der Behinderung.[2] Der Nachweis einer Behinderung ist vom Steuerpflichtigen bislang in Papierform zu erbringen (z. B. Vorlage des Behindertenausweise...mehr

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ZErb 04/2026, Veräußerung e... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten über die Frage, ob und – wenn ja – wann die Veräußerung eines Kommanditanteils im Hinblick auf eine an diesem Kommanditanteil bestehende Unterbeteiligung zu einem Verstoß gegen eine Behaltensfrist i.S.v. § 13a Abs. 5 ErbStG in der ab dem 30.6.2013 und bis zum 30.6.2016 gültigen Fassung (a.F.) führt. Der Vater der Klägerin war als Kommanditist am Ver...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Rechtliche Grundlage

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der ArbG hat gemäß § 41a EStG nach Ablauf eines jeden LSt-Anmeldungszeitraums (> Rz 7 ff) dem > Betriebsstätten-Finanzamt eine LSt-Anmeldung über die im LSt-Anmeldungszeitraum einzubehaltende und zu übernehmende LSt einzureichen. Sie ist eine > Steuererklärung iSv § 149 AO (§ 41a Abs 1 EStG). Die Verpflichtung zur Abgabe der Anmeldung besteht...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Arbeitgeber

Rz. 2 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Nach § 41a Abs 1 Satz 1 EStG ist der ArbG, soweit er nicht nach § 41a Abs 1 Satz 4 EStG befreit ist, zur Anmeldung und Abführung der LSt verpflichtet. ArbG ist derjenige, dem die Arbeitskraft geschuldet wird, § 1 Abs 2 LStDV > Arbeitgeber Rz 20 f. Dies kann jede natürliche oder juristische Person sein, die > Arbeitnehmer beschäftigt, grundsät...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Gemeinsamer Antrag beider Ehegatten

Rz. 113 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Vom Faktorverfahren ist der LSt-Abzug bei beiden ArbN-Ehegatten betroffen. Deshalb setzt die Einreihung in die Steuerklasse IV mit Faktor einen gemeinsamen Antrag beider > Ehegatten beim FA voraus. Der Antrag muss bis zum 30.11. des Kalenderjahres beim FA eingegangen sein, für das die Steuerklasse angewandt werden soll. Unmaßgeblich ist, ob ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Beschlüsse des BFH

Rz. 109 [Autor/Stand] Der BFH hat im Nachgang zu den AdV-Beschlüssen des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 23.11.2023[2] (vgl. hierzu auch Kommentierung zu § 261 BewG Rz. 95) entschieden, dass in verfassungskonformer Auslegung der betreffenden Vorschriften der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts zur Vermeidung eines Verstoßes gegen das grundgesetzliche Übermaßverbot z...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.3.2.1 Haupttätigkeit

Tz. 35 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Eine Haupttätigkeit liegt in folgenden Fällen vor: Der Zeitaufwand beträgt mehr als ein Drittel einer hauptberuflichen Tätigkeit (mehrere gleichartige Nebentätigkeiten wurden zusammengerechnet); eine Abgrenzung zum Hauptberuf ist nicht möglich. Vorliegen einer Arbeitnehmereigenschaft: Indiz einer Arbeitszeit von durchschnittlich mehr als sechs S...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4.4 Steuerfreie Vergütungen neben der gesetzlichen Vorschrift des § 3 Nr. 26 EStG

Tz. 37 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Bestimmte Aufwendungen kann ein Verband/Verein seinen Arbeitnehmern steuerfrei vergüten. Voraussetzung ist, dass eine Abrechnung dieser Beträge gegenüber dem Verband/Verein erfolgt, damit das Finanzamt ggf. nachprüfen kann, ob dem Arbeitnehmer diese Beträge tatsächlich entstanden sind. Eine Einzelabrechnung (Nachweis) der zu erstattenden Bet...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Erteilung von Auskünften

Stand: EL 147 – ET: 02/2026 Nach § 89 AO (Anhang 1b) sollen die Finanzbehörden u. a. die Abgabe von Erklärungen oder die Stellung von Anträgen anregen, Auskünfte erteilen und anlassbezogen ähnliche Hilfestellungen im Besteuerungsverfahren leisten. Diese Fürsorgepflicht besteht in besonderem Maße gegenüber steuerbegünstigten Körperschaften (Verbänden/Vereinen). Nach § 89 Abs. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.1.2 Beispiele zu den begünstigten Tätigkeiten

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Zu den begünstigten nebenberuflichen Tätigkeiten gehören z. B. die folgenden Tätigkeiten: Alten- und Krankenbetreuer; Ärzte im Behindertensport (s. Vfg. der OFD Frankfurt/M. vom 09.09.2003, DStR 2003, 2116; s. auch Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 12.08.2014, AZ: S 2245 A – 2 – St 213) sowie im Unterrichten von Krankenhaus-Pflegepersonal (s. FG ...mehr

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ZErb 04/2026, Veräußerung e... / 2 Anmerkung

1. Die Verschonung von Betriebsvermögen nach §§ 13a, 13b, 13c und § 28a ErbStG steht – je nach Art der Verschonung – unter dem Vorbehalt der Einhaltung von fünf- bzw. siebenjährigen Behaltensfristen. Wird das begünstigt erworbene Vermögen innerhalb dieses Zeitraums veräußert, entfällt die gewährte Verschonung ganz oder teilweise und löst eine Nachversteuerung aus. In der Tra...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Der Lohnsteuerabzug hat im Regelfall zur Folge, dass der > Arbeitnehmer, bei dem dieser Abzug vorgenommen wurde, nicht zur Abgabe einer > Steuererklärung verpflichtet ist (Abgeltungswirkung gemäß § 46 Abs 4 EStG). Vor diesem Hintergrund werden individuelle Verhältnisse, die bei einer gedanklichen Einkommensteuerveranlagung steuerlich bedeuten...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Zeitpunkt der Abgabe der Lohnsteueranmeldung

Rz. 25 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Anmeldung ist zu übermitteln spätestens am 10. Tag nach Ablauf des LSt-Anmeldungszeitraums, und zwar nach Ablauf eines jeden Kalendermonats, wenn die abzuführende LSt für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 5 000 EUR betragen hat, eines jeden Kalendervierteljahres, wenn die abzuführende LSt für das vorangegangene Kalenderjahr mehr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 98. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Wohnungseigentumsförderung vom 15.12.1995 BStBl I 1995, 775

Rn. 118 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das neue Gesetz, das 15 Artikel umfaßt, ist durch den Bundestag am 27.10.1995 und durch den Bundesrat am 24.11.1995 verabschiedet worden. Das Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) ist in Art. 1 geregelt und umfaßt 19 Paragraphen. Art. 2 ändert die Verordnung über die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen nach § 180 Abs. 2 AO, Art. 3 ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 100. Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996, BGBl I 96, 2049

Rn. 120 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das JStG 1997 war im Hinblick auf den Verzicht auf eine Vermögensteuer, die Neubewertung des Grundbesitzes für Zwecke der Erbschaftsteuer, Tarifveränderungen bei der ESt, Senkung des Solidaritätszuschlags und Höhe des Kindergeldes politisch umstritten. Der Bundesrat hat dem vom Bundestag am 07.11.1996 beschlossenen Gesetz nicht zugestimmt, s...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Zur Bildung der Merkmale

Rz. 13 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Bestimmte LSt-Abzugsmerkmale werden vom BZSt in der ELStAM-Datenbank automatisiert gebildet. Das betrifft die Basismerkmale "Steuerklasse" und "Zahl der Kinderfreibeträge" für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (vgl § 39e Abs 1 Satz 1 und Abs 3 EStG). Die dem zugrunde liegenden Daten werden dem BZSt von der > Kommunale Meldebehör...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Beim LSt-Abzug ist der ArbG verpflichtet, die > Lohnsteuer sowie Annexsteuern (> Kirchensteuer, > Solidaritätszuschlag) unter Berücksichtigung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale iSv § 39 EStG des ArbN zu ermitteln (§ 38a Abs 4, § 39e Abs 5 EStG); sie sind für ihn > Grundlagenbescheid Rz 4 ff und in das > Lohnkonto des ArbN zu übernehmen (§ 39e Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Sch... / III. Rechtsschutz gegen den Grundsteuerbescheid

Rz. 77 [Autor/Stand] Wie in allen anderen Flächenländern verwalten auch in Schleswig-Holstein die Gemeinden die Grundsteuer. Die Vorschriften zum abgabenrechtlichen Einspruchsverfahren (§§ 347 AO) kommen daher hier nicht zur Anwendung, denn sie fehlen im Katalog der nach § 1 Abs. 2 AO auch bei den von den Gemeinden verwalteten Realsteuern geltenden Normen. Stattdessen ist fü...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Abgeltungsteuer

Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Seit dem Veranlagungszeitraum 2009 ist durch Einführung der sog. Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge wie Zinsen, Dividenden aber auch auf realisierte Kursgewinne eine einheitliche Kapitalertragsteuer von 25 % nebst 5,5 % Solidaritätszuschlag einzubehalten. Soweit ein Steuerpflichtiger einer kirchensteuerpflichtigen Glaubensgemeinschaft angehört, ist...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Umsatzsteuerliche Behandlung

Tz. 8 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Einnahmen des Theatervereins (mit Ausnahme von echten Mitgliederbeiträgen, Zuwendungen und Zuschüssen usw. im ideellen Bereich) sind auf Steuerbarkeit zu überprüfen. Im Regelfall wird es sich um steuerbare Umsätze i. S. v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG (s. Anhang 5) handeln. Im nächsten Schritt ist zu prüfen, ob für den veranstaltenden Unternehmer Um...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Haftung für Zuwendungen/Spenden

Tz. 20 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Die Spendenhaftung fällt nicht in den Anwendungsbereich der §§ 69ff. AO (Anhang 1b). Während es sich bei dieser um eine Haftung der für bestimmte steuerliche Pflichten Verantwortlichen oder der Vertreter und Geschäftsführer gemeinnütziger Körperschaften handelt, stellt die Spendenhaftung eine Haftung gemeinnütziger Körperschaften als solcher...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. AdV-Beschlüsse des BFH

Rz. 96 [Autor/Stand] Der BFH hat in den obigen Beschwerdeverfahren mit Beschlüssen vom 27.5.2024 [2] u.a. entschieden, dass – soweit sich im Einzelfall ein Unterschied zwischen dem gemäß §§ 218 ff. BewG ermittelten Wert und dem gemeinen Wert ergibt – dies aufgrund der typisierenden und pauschalierenden Wertermittlung des BewG, die notwendigerweise mit Ungenauigkeiten verbunde...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Änderung des Familienstands

Rz. 25 Stand: EL 143 – ET: 09/2025 Ändert sich der Familienstand (Steuerklasse, Zahl der Kinderfreibeträge) im Laufe des maßgebenden Kalenderjahres zugunsten des ArbN, so werden die ELStAM idR automatisiert aufgrund der von den > Kommunale Meldebehörde übermittelten Daten aktualisiert (> Rz 13), zB bei Heirat, Geburt eines Kindes, Adoption. Weil die Meldebehörden auch Änderun...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Inhalt der LSt-Anmeldung

Rz. 4 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Anmeldung ist grundsätzlich zeitraumbezogen und umfasst sämtliche im fraglichen Zeitraum verwirklichten Sachverhalte aller ArbN, für die LSt einzubehalten oder – bei Pauschalbesteuerung – zu übernehmen ist. In der Anmeldung wird grundsätzlich die LSt für die im Anmeldungszeitraum bezogenen Arbeitslöhne zusammengefasst (vgl § 38a EStG)...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts

Rz. 97.1 [Autor/Stand] Der Ansatz des nachgewiesenen niedrigeren gemeinen Werts ist bei der Bewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer ab dem 1.1.2025 gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. ergänzend Rz. 99). Soweit sich im Einzelfall ein Unterschied zwischen dem gemäß §§ 218 ff. BewG ermittelten Grundsteuerwert und dem gemeinen Wert i.S.d. § 9 BewG ergibt, ist dies ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Besonderheiten bei Freibeträgen, die von einem ­Kinderfreibetrag abhängen

Rz. 95 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Soweit die Gewährung eines > Ausbildungsfreibetrag (§ 33a Abs 2 EStG) oder die Übertragung des einem Kind zustehenden Behinderten- oder Hinterbliebenen-Pauschbetrags (§ 33b Abs 5 EStG; > Rz 45, 46) von einem > Freibetrag nach § 32 Abs 6 EStG oder der Zahlung von > Kindergeld abhängt, reicht es für die Feststellung des Freibetrags aus, dass d...mehr