Fachbeiträge & Kommentare zu Festsetzungsverjährung

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Kindergeld: Unionsrechtliche Familienbetrachtung gilt auch im Verfahrensrecht

Leitsatz 1. Ein Kindergeldantrag, der von einem im Inland lebenden, jedoch nur nachrangig berechtigten Elternteil gestellt worden ist, hemmt den Ablauf der Festsetzungsfrist und verhindert den Eintritt der Festsetzungsverjährung zugunsten des anderen, im EU-Ausland lebenden Elternteils, der vorrangig anspruchsberechtigt ist, aber zunächst keinen eigenen Kindergeldantrag gest...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Drittwirkung der Steuerfestsetzung bei Organschaft

Leitsatz 1. Ist für eine Organgesellschaft entgegen § 2 Abs. 2 Nr. 2 UStG eine Steuerfestsetzung ergangen, ergibt sich hieraus eine Drittwirkung i.S. von § 166 AO. Der Organträger kann dann keinen Vorsteuerabzug aus Eingangsleistungen geltend machen, die von Dritten über die Organgesellschaft bezogen wurden. Das Recht des Organträgers, die Nichtbesteuerung von Innenleistunge...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Bedeutung der Festsetzungsverjährung (§ 169 Abs 1 AO)

Rz. 5 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zu den Rechtsfolgen der Verjährung > Rz 4. Als weitere Folge kann ein Steuer- oder ein sonstiger der Festsetzungsverjährung unterliegender Bescheid (> Rz 2) nur innerhalb der Festsetzungsfrist erlassen, aufgehoben oder geändert werden; dies gilt auch für eine > Offenbare Unrichtigkeit (vgl § 169 Abs 1 Satz 1 und 2 AO); ergänzend > Aufhebung u...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Festsetzungsverjährung

I. Bedeutung der Festsetzungsverjährung (§ 169 Abs 1 AO) Rz. 5 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Zu den Rechtsfolgen der Verjährung > Rz 4. Als weitere Folge kann ein Steuer- oder ein sonstiger der Festsetzungsverjährung unterliegender Bescheid (> Rz 2) nur innerhalb der Festsetzungsfrist erlassen, aufgehoben oder geändert werden; dies gilt auch für eine > Offenbare Unrichtigkeit (v...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Grundsätzliches

Rz. 1 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Der Eintritt der Verjährung bedeutet Erlöschen der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis durch Zeitablauf (vgl § 47 AO); zu Einzelheiten > Rz 4. Die AO unterscheidet zwischen der Verjährung des Rechts auf Festsetzung der Steuer (Festsetzungsverjährung; §§ 169 bis 171 AO; > Rz 5 ff) und der Verjährung des Anspruchs auf Zahlung (Zahlungsverj...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Beginn der Festsetzungsfrist (§ 170 AO)

1. Grundsatz Rz. 13 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Die Steuerschuld entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (vgl § 170 Abs 1 iVm § 38 AO – Grundsatz). Einzelsteuergesetze regeln den Entstehungszeitpunkt ggf abweichend. So entsteh...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Besonderheiten bei der Außenprüfung

a) Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist (§ 171 Abs 4 und 5 AO) Rz. 28 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Ap begonnen (zum Zeitpunkt > Außenprüfung Rz 51), so wird der Ablauf der Festsetzungsfrist gemäß § 171 Abs 4 AO im Verhältnis zum Stpfl/ArbG gehemmt (zur Ablaufhemmung beim ArbN > Rz 32). Zum sachlichen und zeitlichen Umfang der Hemmu...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Besonderheiten beim Rechtsbehelfsverfahren

Rz. 41 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Hebt das Finanzamt selbst aufgrund eigener besserer Erkenntnisse einen aufgrund einer > Außenprüfung erlassenen Steuer- oder Haftungsbescheid im Rahmen eines Einspruchsverfahrens auf, so wird der Bescheid mit seiner Aufhebung unanfechtbar iSd § 171 Abs 4 Satz 1 AO. Er verliert mit der Aufhebung seine Wirksamkeit und damit seine Eignung als v...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / c) Besonderheiten bei Haftungsbescheiden

Rz. 35 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Vorschriften über die Festsetzungsfrist sind auf Haftungsbescheide entsprechend anzuwenden (§ 191 Abs 3 Satz 1 AO). Damit werden jedoch nicht die Regelungen in § 171 Abs 4 AO (> Rz 28) übernommen, der in seinen Sätzen 1 und 2 lediglich die Zulässigkeit der Änderung von Steuerbescheiden regelt; erst Satz 3 betrifft die Verjährung. Für die...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Regelfrist

Rz. 10 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist, die dem FA für eine Festsetzung zugunsten wie zuungunsten eines Stpfl zur Verfügung steht (Festsetzungsfrist), beträgt im Allgemeinen vier Jahre (§ 169 Abs 2 Satz 1 Nr 2 AO).mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / f) Besonderheiten beim Arbeitnehmer (§ 171 Abs 15 AO)

Rz. 43 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Soweit ein Dritter (zB der ArbG) Steuern für Rechnung des Steuerschuldners (ArbN) einzubehalten und abzuführen hat, endet gemäß § 171 Abs 15 AO die Festsetzungsfrist gegenüber dem Steuerschuldner nicht vor Ablauf der gegenüber dem Steuerentrichtungspflichtigen geltenden Festsetzungsfrist. Im Falle einer LStAp folgt daraus: Die LStAp richtet ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Dauer der Festsetzungsfrist (§ 169 Abs 2 AO)

1. Regelfrist Rz. 10 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist, die dem FA für eine Festsetzung zugunsten wie zuungunsten eines Stpfl zur Verfügung steht (Festsetzungsfrist), beträgt im Allgemeinen vier Jahre (§ 169 Abs 2 Satz 1 Nr 2 AO). 2. Verlängerung bei Steuerstraftaten Rz. 11 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist verlängert sich auf fünf Jahre bei leichtfertiger Steuerverkürzun...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Ablauf der Festsetzungsfrist (§ 171 AO)

1. Grundsatz Rz. 21 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist, die dem FA für eine Festsetzung zugunsten wie zuungunsten von Stpfl zur Verfügung steht (Festsetzungsfrist), endet im Allgemeinen vier Jahre nach ihrem Beginn (§ 169 Abs 2 Satz 1 Nr 2 AO). Zum Beginn der Frist > Rz 13–19. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung endet die Frist fünf Jahre und bei Steuerhinterziehung zehn Ja...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Anlaufhemmung

Rz. 15 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 In bestimmten Fällen wird der Beginn der Festsetzungsfrist hinausgeschoben (Anlaufhemmung – § 170 Abs 2 AO). So beginnt die Frist in den Fällen, in denen eine > Steuererklärung oder eine Steueranmeldung einzureichen ist wie zB bei der ESt (§ 56 EStDV) oder der LSt (§ 41a Abs 1 EStG), erst mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklä...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsatz

Rz. 13 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Die Steuerschuld entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (vgl § 170 Abs 1 iVm § 38 AO – Grundsatz). Einzelsteuergesetze regeln den Entstehungszeitpunkt ggf abweichend. So entsteht zB die ESt...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Grundsatz

Rz. 21 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist, die dem FA für eine Festsetzung zugunsten wie zuungunsten von Stpfl zur Verfügung steht (Festsetzungsfrist), endet im Allgemeinen vier Jahre nach ihrem Beginn (§ 169 Abs 2 Satz 1 Nr 2 AO). Zum Beginn der Frist > Rz 13–19. Bei leichtfertiger Steuerverkürzung endet die Frist fünf Jahre und bei Steuerhinterziehung zehn Jahre nach ihr...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Besonderheiten bei Haftungsbescheiden

Rz. 20 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Für Haftungsbescheide gelten die §§ 169–171 AO entsprechend (vgl § 191 Abs 3 Satz 1 AO). Die Festsetzungsfrist beginnt mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der haftungsbegründende Tatbestand verwirklicht worden ist (§ 191 Abs 3 Satz 3 AO). Für die LSt-Haftung des ArbG nach dem EStG beginnt die Festsetzungsfrist folglich mit Ablauf des Kalen...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / d) Besonderheiten bei der Pauschalierung

Rz. 40 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Hat der ArbG die Pauschalierung der Lohnsteuer beantragt (§ 40 Abs 1 EStG), so ist er an diesen Antrag grundsätzlich gebunden, sobald der Pauschalierungsbescheid wirksam ist. Stellt sich jedoch im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Pauschalierungsbescheid heraus, dass der ArbG sich über die Rechtsfolgen seines Antrags nicht im Klaren war, muss...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Ablaufhemmung

Rz. 22 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Von der Anlaufhemmung (> Rz 15–20) ist die Ablaufhemmung zu unterscheiden. Sie ist in den §§ 171, 174 Abs 3 bis 5, 175a, 181 Abs 5 und 191 Abs 3 AO geregelt. Vgl dazu den AEAO zu §§ 171ff. Werden in einem Fall mehrere Tatbestände für eine Ablaufhemmung erfüllt, wirken diese nebeneinander, sodass die weitergehende Frist zu beachten ist (BFH 1...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Die Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags

Rz. 40 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Für den Vortrag in folgende VZ hat das FA den am Schluss eines VZ verbleibenden Verlustbetrag durch Bescheid gesondert festzustellen (§ 10d Abs 4 Satz 1 EStG). Durch die gesonderte Feststellung sollen Rechtsstreitigkeiten über die Höhe des für die Zukunft verbleibenden Verlustabzugs begrenzt und eine für den Stpfl und die FinVerw bindende En...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Der Verlustrücktrag

Rz. 36 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Über die Höhe des rücktragbaren Verlustes entscheidet das FA grundsätzlich (anders als beim Verlustvortrag; > Rz 40 ff) nicht durch gesonderten Feststellungsbescheid, sondern iRd Veranlagung zur ESt für das Abzugsjahr (BFH 139, 28 = BStBl 1983 II, 710; EFG 1996, 316). Deshalb kann nur die Veranlagung des VZ angefochten werden, in dem sich de...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist (§ 171 Abs 4 und 5 AO)

Rz. 28 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Ap begonnen (zum Zeitpunkt > Außenprüfung Rz 51), so wird der Ablauf der Festsetzungsfrist gemäß § 171 Abs 4 AO im Verhältnis zum Stpfl/ArbG gehemmt (zur Ablaufhemmung beim ArbN > Rz 32). Zum sachlichen und zeitlichen Umfang der Hemmung > Rz 31. Gleiches gilt, wenn ein Antrag des Stpfl/ArbG gem...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Besonderheiten bei Steuerhinterziehung

Rz. 34 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Wird vor Ablauf der Festsetzungsfrist mit einer Steuerfahndung begonnen, so läuft die Festsetzungsfrist insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar geworden sind (§ 171 Abs 5 Satz 1 AO; BFH 198, 303 = BStBl 2002 II, 586; BFH 262, 198 = BStBl 2019 II, 122; BFH 252, 5 = BStBl 2016 II, 574;...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Verlängerung bei Steuerstraftaten

Rz. 11 Stand: EL 127 – ET: 08/2021 Die Frist verlängert sich auf fünf Jahre bei leichtfertiger Steuerverkürzung und auf zehn Jahre bei Steuerhinterziehung (§ 169 Abs 2 Satz 2 AO; > Straf- und Bußgeldverfahren). Dies gilt auch für die > Kirchensteuer (EFG 1999, 362) und den > Solidaritätszuschlag. Zum > Kindergeld vgl BFH/NV 2016, 534. Für die Verlängerung der Festsetzungsfris...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Rückwirkendes Ereignis beim Realsplitting

Leitsatz Die Stellung des Antrags auf Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG 2007 durch den Geber samt Einreichung der Zustimmungserklärung des Empfängers ist bereits das rückwirkende Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Satz 2 AO, das zur Änderung der Einkommensteuerfestsetzung des Empfängers der Unterhaltsleistung nach § 22 Nr. 1a ESt...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Keine Ablaufhemmung beim Bauleistenden in sog. Bauträgerfällen

Leitsatz 1. Die Ablaufhemmung des § 171 Abs. 14 AO setzt voraus, dass der Erstattungsanspruch vor Ablauf der Festsetzungsfrist entstanden ist (Anschluss an BFH-Urteile vom 04.08.2020 – VIII R 39/18, BFHE 270, 81, sowie vom 25.11.2020 – II R 3/18, BFHE 272, 1). 2. In den sog. Bauträgerfällen führt ein Erstattungsanspruch des Leistungsempfängers (Bauträger) nicht zu einer Ablau...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Inhalt eines Wirkhinweises

Leitsatz 1. Für einen Wirkhinweis nach § 181 Abs. 5 Satz 2 AO ist der Hinweis erforderlich und ausreichend, dass die Feststellung für noch nicht verjährte Folgebescheide von Bedeutung ist. 2. Der Hinweis darf keine konkrete Zeitangabe zu der vermeintlichen Verjährung im Folgebescheidsverfahren enthalten, da Feststellungen zur Festsetzungsverjährung nur im Folgebescheid zu tre...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 44... / 3.2.2 Verjährung und Verwirkung

Rz. 47 Der Eintritt der Festsetzungsverjährung [1] ist grundsätzlich für jeden Gesamtschuldner gesondert zu prüfen.[2] Im Fall der Zusammenveranlagung von Ehegatten wirkt die mit dem Beginn einer Außenprüfung verbundene Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 4 AO nur gegenüber dem Ehegatten, der Adressat der Prüfungsanordnung war.[3] Bis zum Inkrafttreten des § 171 Abs. 15 AO wurde d...mehr

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§ 2 Unerlaubte Handlungen / II. Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 955 Die Begriffe "Mitarbeiter" und "Beauftragter" dürften weitgehend dem Begriff des Beamten im haftungsrechtlichen Sinne entsprechen. Offengelassen hat der BGH, ob auch Kollegialorgane, wie der Gemeinderat oder Ausschüsse, unter den Begriff "Mitarbeiter" oder "Beauftragte" subsumiert werden können.[2961] Rz. 956 Die Teilnahme öffentlich Bediensteter am allgemeinen Straße...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.3.3 MOSS-Erklärung

Rz. 43 Wie die Anzeige zur Teilnahme am MOSS-Verfahren kann der Unternehmer auch die MOSS-Erklärung ausschließlich auf elektronischem Weg nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz abgeben (§ 18h Abs. 3 UStG). Dies geschieht über das ELSTER-Portal oder das Portal des BZSt ("BZSt-Online"), was eine Authentifizierung des Unternehmers erforderlich macht.[1] Insbesondere eine Erklä...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Unionsrechtlicher Verhältnismäßigkeitsgrundsatz und formelle Anforderungen bei fakultativen Steuerermäßigungen

Leitsatz Gilt der unionsrechtliche Verhältnismäßigkeitsgrundsatz auch für die fakultative Steuerermäßigung nach Art. 5 Satz 1 vierter Gedankenstrich RL 2003/96 mit der Folge, dass der Mitgliedstaat die Steuer­ermäßigung nach Ablauf der in seinem Recht geregelten Antragsfrist nicht verweigern darf, wenn im Zeitpunkt des Eingangs des Antrags bei der zuständigen Behörde noch ke...mehr

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ZErb 06/2021, Lernerfolgskontrolle zur Fortbildung im Selbststudium gem. § 15 Abs. 4 FAO

Hinweis Nach § 15 Abs. 4 FAO können seit dem 1.1.2015 im Rahmen der Fachanwaltsfortbildung bis zu 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, sofern eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Eine Fortbildung im Sinne dieses Selbst­studiums ist durch Bescheinigungen und Lernkontrollen gegenüber der Rechtsanwaltskammer nachzuweisen. Die folgende Lernerfolgskontrolle b...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 2 Gründe

II. Die zulässige Klage ist begründet. Die Ablehnung der Änderung des Bescheides vom 5.11.2010 durch Bescheid vom 9.11.2015 in der Fassung der Einspruchsentscheidung vom 23.5.2016 ist rechtswidrig und verletzt die Klägerin in ihren Rechten (§ 101 Finanzgerichtsordnung – FGO). Der Beklagte war verpflichtet, die Erbschaftsteuerfestsetzung vom 5.11.2010 nach § 175 Abs. 1 S. 1 Nr...mehr

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ZErb 06/2021, Änderbarkeit ... / 1 Tatbestand

I. Streitig ist die Änderbarkeit einer Erbschaftsteuerfestsetzung zur steuermindernden Berücksichtigung von Pflichtteilsverbindlichkeiten sowie Gerichtskosten und Prozesszinsen gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 2 und Nr. 3 Erbschaftsteuergesetz (ErbStG). Die Klägerin ist ausweislich des vom Amtsgericht N-Stadt am 1.6.2005 erteilten Erbscheins Alleinerbin ihres am 10./11.1.2005 verstorbene...mehr

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Honorargestaltung für Steue... / 1 Honorarmanagement: Beraterhaftung trotz Behördenverschuldens?

Da es kein Steuerberater-Haftungsgesetz gibt, ist insbesondere die Rechtsprechung des BGH ausschlaggebend für die Regeln in Sachen Haftung von Steuerberatern. Entscheidend für die Ansprüche auf Schadensersatz sind die Pflichten des Steuerberaters, die (auch) im mit dem Mandanten geschlossenen Steuerberatungsvertrag festgeschrieben sind. Der Steuerberater ist im Rahmen des ihm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Strafverfolgungsverjährung und Festsetzungsverjährung

Rz. 51 [Autor/Stand] Für den Stpfl. ist neben der Strafverfolgungs- auch die steuerliche Festsetzungsverjährung von Interesse. Auch diese dient dem Rechtsfrieden und der Rechtssicherheit[2]. Die Festsetzungsverjährung betrifft alle Steueransprüche und macht die Änderung oder Aufhebung von Steuerbescheiden unmöglich. Zum Fristlauf vgl. §§ 169 ff. AO, auf die einschlägigen ste...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Verjährungsbeginn bei der Steuerhinterziehung

Rz. 68 [Autor/Stand] Die Steuerhinterziehung (§ 370 Abs. 1 AO) ist als Erfolgsdelikt ausgestaltet (s. Erl. zu § 370 Rz. 12, 57 ff.). Überträgt man die in Rz. 66 f. dargelegten allgemeinen Regeln zum Verjährungsbeginn auf die Steuerhinterziehung, käme es für die Beendigung nicht auf die tatbestandliche Vollendung an, sondern auf den tatsächlichen Abschluss, den das Tatunrecht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 375a Verhältnis zur strafrechtlichen Einziehung

Schrifttum: Bittmann, Das Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in der Rechtsprechung 2019/20, NStZ 2020, 517, 648; Feindt/Rettke, Die Auswirkungen des Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes auf die Verjährung der strafrechtlichen Einziehung im Steuerstrafrecht und auf die Festsetzungsverjährung im Steuerrecht, DStR 2021, 79; Gehm, Neuerungen des Steuerstraf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zweck des § 376 Abs. 1 AO

Rz. 6 [Autor/Stand] § 376 Abs. 1 AO enthält eine nur für bestimmte, als besonders schwer kategorisierte Tatbestände des Steuerstrafrechts geltende Verjährungsregelung. Die Norm knüpft an die Verwirklichung bestimmter Regelbeispiele an (s. hierzu Rz. 19 ff.). Rz. 7 [Autor/Stand] Der Zweck des § 376 Abs. 1 Halbs. 1 AO erschließt sich aus dem Gesetzgebungsverfahren. Noch im Refe...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Kritik

Rz. 6 [Autor/Stand] Der Gesetzgeber[2] beabsichtigte mit der Einführung des § 375a AO eine gegenüber zivilrechtlich-deliktischen Ansprüchen empfundene Schlechterstellung zu beheben; zivilrechtliche Ansprüche gehen bei Verjährung nicht wie Steueransprüche unter (§ 47 AO), sie werden nur einredebehaftet (§ 214 BGB). Rz. 7 [Autor/Stand] Da zivilrechtlich-deliktische Ansprüche mi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 376 Verfolgungsverjährung

Schrifttum: Baumhöfener/Madauß, Besondere Aspekte der Verjährung § 376 AO, NZWiSt 2017, 27; Bender, Die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität, wistra 1990, 285; Bender, Die Verfolgungsverjährung für Steuerhinterziehung nach dem JahressteuerG 2009, wistra 2009, 215; Berger, Die Vollendung und die Beendigung insbesondere bei der Unterlassung im Steuerstraf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Flick/Wassermeyer/Baumhoff/... / 1. Progressionsvorbehalt (Satz 1)

„(5) [1] Ist Absatz 1 anzuwenden, kommt der Steuersatz zur Anwendung, der sich für sämtliche Einkünfte der Person ergibt; ...” Rz. 322 [Autor/Stand] Funktion von Satz 1: Progressionsvorbehalt. Satz 1 enthält als wichtige Sonderregelung zum Steuertarif einen Progressionsvorbehalt, der für "normal" beschränkt steuerpflichtige Einkünfte in § 50 EStG nicht vorgesehen ist. Der Sin...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Geltungsbereich der Korrekturvorschrift des § 7g Abs. 3 EStG

Leitsatz 1. § 7g Abs. 3 Satz 2 EStG ermöglicht als spezielle Korrekturvorschrift lediglich eine punktuelle Rückgängigmachung des vom Steuerpflichtigen gemäß § 7g Abs. 1 EStG gewinnmindernd berücksichtigten Investitionsabzugsbetrages. Über diesen Rahmen hinausgehende Gewinnänderungen können nur vorgenommen werden, wenn diese durch andere Änderungsnormen gedeckt sind. Dies gil...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 20... / 5 Festsetzungsverjährung

Rz. 10 Beginnen die Behörden des Zollfahndungsdienstes oder die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Stpfl. mit Ermittlungen der Besteuerungsgrundlagen, so läuft die Festsetzungsfrist gem. § 171 Abs. 5 AO insoweit nicht ab, bevor die aufgrund der Ermittlungen zu erlassenden Steuerbescheide unanfechtbar ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 36... / 3.2 Einteilung der Straftaten

Rz. 51 Das deutsche Strafrecht unterscheidet nach der abstrakten Strafandrohung nur zwei Arten von Straftaten: Verbrechen sind nach § 12 Abs. 1 StGB alle Straftaten, bei denen der Strafrahmen (s. Rz. 141) eine Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitsentzug oder mehr ausweist, wie z. B. Totschlag, Raub, Brandstiftung, aber auch die gewerbsmäßige und bandenmäßige Steuerhinterzie...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Berichtigung nicht laufend veranlagter Steuern

Rz. 9 [Autor/Stand] Tritt die Bedingung ein, so fällt die auflösend bedingte Last weg. In diesem Fall ist die Festsetzung der nicht laufend veranlagten Steuern (Erbschaftsteuer) entsprechend zu berichtigen (§ 7 Abs. 2 BewG). Für diese Steuern wird auch hier – entsprechend der Regelung in § 5 Abs. 2 und § 6 Abs. 2 BewG – eine Berichtigung nach dem tatsächlichen Wert des Erwer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Fälle der vollen Steuerpflicht

Tz. 92 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Erfüllt eine Kasse nicht die Voraussetzungen des § 5 Abs 1 Nr 3 Buchst a bis c KStG, werden insbes Eink oder Vermögen für andere als die satzungsmäßigen Zwecke eingesetzt, so tritt volle StPflicht ein. Auch eine Kasse, die im VZ – und ebenso bereits in den Vorjahren – keine satzungsmäßige Tätigkeit mehr ausgeübt hat, ist nicht von der KSt be...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steuerstraf- und Steuerordn... / 2.2.1 Ursachen im Bereich der Steuerfahndung

Steufa-Berichte weisen sehr häufig Defizite in der steuerrechtlichen und strafrechtlichen Würdigung auf. Insofern werden z. B. Sachverhalte ermittelt, die für die rechtliche Subsumtion unerheblich sind: andererseits hätte an anderer Stelle der Tatbestand einer Vorschrift durch weiteren Sachverhalt angereichert werden müssen. Praxis-Beispiel Steuerfahndungsberichte Ein Unterneh...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, FGO § 9... / 3.2.1 Entscheidungserhebliche Sach- oder Rechtsfrage

Rz. 18 Sach- oder Rechtsfragen umfassen alle Fragen tatsächlicher oder rechtlicher Art. Allerdings werden von § 99 Abs. 2 FGO prozessuale Fragen nicht erfasst, da diese über § 97 FGO vorab entschieden werden können.[1] Nach § 99 Abs. 2 FGO kann somit ein Zwischenurteil auch hinsichtlich des tatsächlichen oder rechtlichen Vorliegens einzelner Besteuerungsmerkmale ergehen. Rz....mehr