Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Verjährung von Steueranspr ... / B. Festsetzungsverjährung

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

I. Bedeutung der Festsetzungsverjährung (§ 169 Abs 1 AO)

 

Rz. 5

Stand: EL 127 – ET: 08/2021

Zu den Rechtsfolgen der Verjährung > Rz 4. Als weitere Folge kann ein Steuer- oder ein sonstiger der Festsetzungsverjährung unterliegender Bescheid (> Rz 2) nur innerhalb der Festsetzungsfrist erlassen, aufgehoben oder geändert werden; dies gilt auch für eine > Offenbare Unrichtigkeit (vgl § 169 Abs 1 Satz 1 und 2 AO); ergänzend > Aufhebung und Änderung von Verwaltungsakten Rz 47.

 

Rz. 6

Stand: EL 127 – ET: 08/2021

Wird nach Ablauf der Festsetzungsfrist eine Steuer- oder Haftungsschuld festgesetzt, ist der Bescheid rechtswidrig, aber nur auf einen Rechtsbehelf hin aufzuheben (EFG 1991, 56). Wird ein ESt-Bescheid geändert, weil die in ihm erfassten bestimmten Teile des Arbeitslohns wegen Festsetzungsverjährung nicht mehr besteuert werden dürfen, kann auch die zugehörige Abrechnungsverfügung, welche die auf den > Arbeitslohn entrichtete LSt auf die ESt angerechnet hatte, widerrufen werden (BFH 223, 344 = BStBl 2009 II, 344). Mit der Aufhebung entfällt die Zahlungspflicht; bereits gezahlte Beträge sind zu erstatten (§ 37 AO; > Erstattung von Lohnsteuer Rz 29, 36 ff). Wird kein Rechtsbehelf eingelegt und erwächst der Verwaltungsakt in Bestandskraft, ist er auch vollstreckbar.

 

Rz. 7

Stand: EL 127 – ET: 08/2021

Eine Steuer ist innerhalb der Festsetzungsfrist festgesetzt, wenn der Steuerbescheid vor Ablauf der Frist den Bereich der für die Steuerfestsetzung zuständigen FinBeh verlassen hat (§ 169 Abs 1 Satz 3 Nr 1 AO; BFH 160, 7 = BStBl 1990 II, 518) und dem Empfänger auch tatsächlich zugeht; ein Zugang des Steuerbescheids vor Ablauf der Festsetzungsfrist ist für die Fristwahrung nicht erforderlich (GrS 2/01 in BFH 201, 1 = BStBl 2003 II, 548; vgl dazu OFD Hannover vom 03.09.2003, DB 2003, 2148 und EFG 2009, 1430 zum Erstattungsanspruch). Zuständige ...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Meistgelesene Beiträge
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen / 7.3 Begünstigte Aufwendungen
    1.275
  • Sonderabschreibung: Voraussetzungen, Höhe und Buchung / 7 Sonderabschreibung: Übersicht
    1.156
  • Zinsen auf Steuern / 2.1 Beginn und Ende der Verzinsung
    1.017
  • Arbeitsmittel und Arbeitskleidung / 9.1 Werbungskostenabzug bei Arbeitnehmern für Reinigungskosten
    1.016
  • Innergemeinschaftlicher Erwerb: Umsatzsteuerlich richtig zuordnen und buchen
    928
  • Beendigung des Arbeitsverhältnisses / 3.1 Urlaub für das Jahr der Beendigung des Arbeitsverhältnisses festsetzen
    917
  • Fahrräder, Elektrofahrräder: Privatnutzung / 5 Anschaffung und Abschreibung eines E-Bikes
    824
  • Jubiläumszuwendung
    801
  • Anhang nach HGB / 4.2 Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer
    797
  • Außenanlagen / 4 AfA-Grundsätze
    788
  • Vorsteuerabzug / 9 Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs
    779
  • Geldbußen, Ordnungsgelder und Verwarnungsgelder
    762
  • Praxis-Beispiele: GmbH-Geschäftsführer / 1 Zuschuss zur privaten Krankenversicherung
    738
  • Betriebsaufgabe / Betriebsveräußerung / Betriebsverpachtung / 7 Ermittlung des Aufgabe- bzw. Veräußerungsgewinns
    728
  • Reisekosten Inland für Arbeitnehmer: Verpflegungskosten / 4.2 Kürzung der Verpflegungspauschale bei Gestellung von Mahlzeiten
    719
  • Steuervorauszahlungen / 1.3 Nachträgliche Anpassung der Vorauszahlungen
    718
  • Nachforderungszinsen
    713
  • GmbH, Gewinnausschüttung
    705
  • Betriebsbedingte Kündigung: Sozialauswahl / 1.4 Auswahlschemata (z. B. Punktesysteme)
    703
  • Mahnung und Mahnverfahren / 7.3 Buchung Mahngebühren und Verzugszinsen
    675
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Empfehlung


Zum Thema Steuern
Der Kommentar: Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen (Online-Datenbank)
Bild: Haufe Shop

Der Kommentar „Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen“ jetzt neu als Online-Datenbank: Grundlegend aktualisiert, erweitert um steuerbilanzielle Aspekte und rechtsvergleichende Bezüge. Dank intuitiver Bedienung finden Sie schnell die gewünschte Kommentierung – praxisnah und effizient!


Newsletter Steuern
Newsletter Steuern - BFH-Urteilsservice

Aktuelle Informationen zur neuesten BFH-Rechtsprechung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Kurzkommentierungen
  • Praxishinweise
  • wöchentlich
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Bitte bestätigen Sie noch, dass Sie unsere AGB und Datenschutzbestimmungen akzeptieren.
Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Zum Steuern Archiv
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Onlinetraining Smartsteuer Schäffer-Poeschel Lexware rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS Newsletter FAQ Mediadaten Presse Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz Netiquette Sitemap Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Steuern Shop
Steuern Software Komplettlösungen Steuern Kanzleimanagement Lösungen Steuern im Unternehmen Lösungen für die Steuererklärung Steuer-Kommentare

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren