Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.2 Zuständigkeit im Fall der Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder Ungültigerklärung einer Ehe/Auflösung oder Ungültigerklärung der eingetragenen Partnerschaft

Wird ein Gericht eines Mitgliedstaats zur Entscheidung über angerufen[169], so sind nach Art. 5 Abs. 1 der VOen (gesetzliche Zuständigkeiten)[170] die Gerichte di...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.3 Zuständigkeit in anderen Fällen

In Fällen, in denen kein Gericht eines Mitgliedstaats gemäß Art. 4 der VOen (unter 6.1) oder Art. 5 der VOen (6.2) aufgrund einer akzessorischen Anknüpfung zuständig ist, oder in anderen als den in diesen Artikeln geregelten Fällen sind für Entscheidungen über Fragen des ehelichen Güterstands/der güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft nach Art. 6 der VO...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 2. Vorgeschichte

Auf seiner Tagung vom 15. und 16.10.1999 in Tampere hatte der Europäische Rat den Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Urteilen und anderen Entscheidungen von Justizbehörden als Eckstein der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen unterstützt und den Rat und die Kommission ersucht, ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung dieses Grundsatzes anzunehmen.[23] Am 30.11.2000 ...mehr

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FF 12/2019, Gute Kinderschu... / III. Zielgruppe und Curriculum des Projekts

Zielgruppe des Projektes sind alle am familiengerichtlichen Verfahren beteiligten Fachpersonen, also Familienrichterinnen und -richter, Fachanwältinnen und -anwälte für Familienrecht, Verfahrensbeistände, Fachkräfte aus dem Allgemeinen Sozialen Dienst im Jugendamt oder aus spezialisierten Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe sowie familienpsychologische Sac...mehr

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FF 12/2019, Verfügung der E... / 2 Anmerkung

Mit dieser Entscheidung hat der Bundesgerichtshof einmal mehr die Besonderheiten des Familienrechts und die unvermeidliche individuelle Betrachtungsweise familienrechtlicher Verfahren hervorgehoben. An seiner in verschiedenen Gebieten des Familienrechts vertretenen Grundlinie von einer einzelfallbezogenen Bewertung unter Berücksichtigung der Besonderheiten von familiären Hin...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 1. Einleitung

Der Rat der EU hat vor dem Hintergrund, dass die EU – mit dem Ziel einer Europäisierung des internationalen Ehe- und Familienrechts – seit langem den Wunsch verfolgt, auch Regelungen zum anwendbaren Recht in Güterstandssachen zu schaffen[4], am 24.6.2016 auf der Grundlage von Art. 81 Abs. 3 AEUV und gestützt auf den Beschluss (EU) 2016/954 des Rates vom 9.6.2016[5] im Wege d...mehr

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FF 12/2019, Gute Kinderschu... / II. Ziele des Modellprojekts "Gute Kinderschutzverfahren"

Vor diesem Hintergrund fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend seit Juni 2019 das Projekt "Gute Kinderschutzverfahren – Modellprojekt zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung für eine kindgerechte Justiz durch interdisziplinäre Fortbildung unter Einbindung eines E-Learning-Angebots". Das Projekt wird durch ein Projektkonsortium umgesetzt...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.3.2 Besonderheiten für Ehegatten, die Mehrstaater sind

Besitzen die Ehegatten (d. h. beide Ehegatten)[418] zum Zeitpunkt der Eheschließung mehr als eine gemeinsame Staatsangehörig-keit (Mehrstaater), findet nach Art. 26 Abs. 2 EuEheGüVO nur Art. 26 Abs. 1 Buchst. a[419] und c der VO Anwendung: Ausschluss des Art. 26 Abs. 1 Buchst. b EuEheGüVO[420] – Anwendbarkeit letztlich von Buchst. c, d. h. dem Recht der Rechtsordnung der "en...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.2.3.1 Gewöhnlicher Aufenthalt beider Ehegatten/Partner im selben Mitgliedstaat

Sieht das Recht eines Mitgliedstaats, in dem beide Ehegatten/Partner zum Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, zusätzliche Formvorschriften für Vereinbarungen über den ehelichen Güterstand (Deutschland bspw. § 1410 BGB, notarielle Beurkundungspflicht für einen Ehevertrag) bzw. über die güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft vor, ...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.7 Subsidiäre Zuständigkeit

Ist kein Gericht eines Mitgliedstaats nach den Art. 4 (unter 6.1), Art. 5 (6.2), Art. 6 (6.3), Art. 7 (6.4) oder Art. 8 der VOen (6.5) vorrangig zuständig[237] oder haben sich alle Gerichte nach Art. 9 der VOen (6.6) für unzuständig erklärt und ist kein Gericht nachmehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 4.1 Sachlicher Anwendungsbereich

Die EuEheGüVO/EuPartGüVO findet nach ihrem Art. 1 Abs. 1 aufmehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 4.1.1 Ehelicher Güterstand

Nach der weiten Begriffsbestimmung[56] in Art. 3 Abs. 1 Buchst. a EuEheGüVO unterfallen dem "ehelichen Güterstand"[57] – im Einklang mit der Judikatur des EuGH[58] – sämtliche vermögensrechtlichen Regelungen, die zwischen den Ehegatten und in ihren Beziehungen zu Dritten aufgrund der Ehe oder der Auflösung der Ehe gelten.[59] "Nach dieser Definition dürfte es nicht darauf an...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 4.3 Zeitlicher Anwendungsbereich

Die EuEheGüVO/EuPartGüVO ist nach ihrem Art. 70 Abs. 1 am 28.7.2016 (zwanzigster Tag nach ihrer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt) in Kraft getreten[133]. Ihre Bestimmungen waren gemäß Art. 69 Abs. 1 allerdings erst ab dem 29.1.2019 anwendbar[134] – nach ihrem Art. 69 Abs. 1 (vorbehaltlich der Absätze 2 und 3) allerdings nur auf solche Verfahren, öffentliche Urkunden und geri...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.2.3.3 Gewöhnlicher Aufenthalt nur eines Ehegatten/Partners in einem Mitgliedstaat

Hat schließlich zum Zeitpunkt der Rechtswahl nur einer der Ehegatten/Partner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat und sind in diesem Staat zusätzliche Formvorschriften für Vereinbarungen über den ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft vorgesehen, so sind gemäß Art. 23 Abs. 4 der VOen diese Formvorschriften anzuwen...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.2.3.2 Unterschiedliche Aufenthaltsstaaten der Ehegatten/Partner

Haben die Ehegatten/Partner im Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnlichen Aufenthalt in verschiedenen Mitgliedstaaten und sieht das Recht beider Staaten unterschiedliche Formvorschriften für Vereinbarungen über den ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft vor, so ist nach Art. 23 Abs. 3 der VOen die Vereinbarung formgültig, wenn si...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 4. Anwendungsbereich

Den sachlichen Anwendungsbereich[51] regelt Art. 1 der VOen durch eine wobei in Bezug auf das Kollisionsrecht Art. 27 der VOen die Reichweite des anzuwendenden Rechts bestimmt (was fü...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 3.2 Verhältnis der EU-Güterrechtsverordnungen zu bestehenden internationalen Übereinkünften

EuEheGüVO und EuPartGüVO lassen nach ihrem Art. 62 Abs. 1 – unbeschadet der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten nach Art. 351 AEUV – die Anwendung bilateraler oder multilateraler Übereinkünfte unberührt, denen ein oder mehrere Mitgliedstaaten zum Zeitpunkt des Erlasses der VOen oder eines Beschlusses nach Art. 331 Abs. 1 Unterabs. 2 oder 3 AEUV angehören und die Bereiche bet...mehr

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FF 12/2019, Trennungsunterh... / 2 Anmerkung

§ 1361 Abs. 1 S. 1 BGB normiert, dass ein Ehegatte von dem anderen den, nach den Lebensverhältnissen und den Erwerbs- und Vermögensverhältnissen der Ehegatten angemessenen Unterhalt verlangen kann, wenn die Ehegatten getrennt leben. Was aber gilt, wenn die Ehegatten vor der Trennung nie zusammen in einem Haushalt gelebt und gemeinsam gewirtschaftet haben? Und kann in solchen ...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.2.2 Formgültigkeit und Zustandekommen sowie Wirksamkeit einer Rechtswahlvereinbarung

Im Interesse der Sicherheit des Rechtsverkehrs und um zu verhindern, dass sich das auf den ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft anzuwendende Recht ändert, ohne dass die Ehegatten bzw. die Partner darüber unterrichtet werden, soll nach der Intention des Verordnungsgebers[356] ein Wechsel des anzuwendenden Rechts nur nach einem ...mehr

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FF 12/2019, Rechtsprechung ... / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 23.9.2019 – IV AR(VZ) 2/18 1. Über die Einsichtnahme in einen spruchkörperinternen Geschäftsverteilungsplan hat der Präsident oder aufsichtführende Richter des jeweiligen Gerichts zu entscheiden. 2. Die Einsichtnahme setzt nicht die Darlegung eines besonderen Interesses voraus. 3. Über das Ersuchen auf Übersendung eines Ausdrucks oder einer Kopie des Geschäftsve...mehr

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FF 12/2019, Gute Kinderschu... / I. Einführung

Im Zuge der Aufarbeitung des sogenannten Staufener Missbrauchsfalls ist die fachliche Debatte über notwendige Verbesserungen in der Kooperation der am Kinderschutzverfahren beteiligten professionellen Akteure wieder stärker geführt worden. In diesem Fall ging es um den mangelnden Schutz für einen Jungen, der von seiner Mutter und deren Lebenspartner, einem einschlägig vorbes...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / Literaturtipps

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / (3) Abwägung der Vor- und Nachteile eines Vergleichs

Rz. 291 Ein Rechtsanwalt hat vor Abschluss eines Vergleichs alle damit zusammenhängenden Vor- und Nachteile so gewissenhaft zu bedenken, wie es ihm aufgrund seiner Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen vorausschauend möglich ist.[1123] Er hat den Mandanten in derartigen Fällen im Einzelnen aufzuklären, mit welchen Problemen und offenen Fragen bei einer möglichen streitig...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / ff) Mandat mit Auslandsbezug

Rz. 68 Besonders hohe Anforderungen an die Rechtsprüfung des Rechtsanwalts – und an die Klärung des maßgeblichen Sachverhalts – stellt ein Mandat mit Auslandsbezug (vgl. § 1 Rdn 203 ff., 356 ff.),[335] das wegen der starken, noch zunehmenden internationalen Verflechtung persönlicher und wirtschaftlicher Art inzwischen verbreitet ist. Ein solcher Auslandsbezug kann schon den ...mehr

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§ 9 Familienrecht

A. Einführung Rz. 1 Das Familienrecht, das im vierten Buch des BGB und in einigen Spezialgesetzen geregelt ist, befasst sich mit den Beziehungen von Familienmitgliedern untereinander . Die Familie ist in Artikel 6 des Grundgesetzes besonders geschützt. Dieses bedingt, dass die Familie einerseits insofern unter dem Schutz des Staates steht, als sie als Lebensgemeinschaft besonde...mehr

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§ 3 Einführung / IV. Familienrecht

Rz. 10 Im vierten Buch ist das Familienrecht, d.h. die Rechtsverhältnisse innerhalb der Familie geregelt. Darunter fallen Unterhaltsansprüche, das eheliche Namensrecht, die Rechte und Pflichten der Ehepartner zueinander und gegenüber Kindern, etc.mehr

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§ 9 Familienrecht / c) Sorgerecht

Rz. 42 Grundsätzlich sieht das Familienrecht im Fall der Trennung der Eltern das gemeinsame Sorgerecht vor. Ein alleiniges Sorgerecht ist allerdings möglich, § 1671 BGB. Dabei steht für das Familiengericht insbesondere folgende Frage im Mittelpunkt: Welcher Elternteil ist am besten geeignet, das Kind in seiner Entwicklung zu fördern? Hier kommt es auf die persönlichen Fähigk...mehr

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§ 9 Familienrecht / A. Einführung

Rz. 1 Das Familienrecht, das im vierten Buch des BGB und in einigen Spezialgesetzen geregelt ist, befasst sich mit den Beziehungen von Familienmitgliedern untereinander . Die Familie ist in Artikel 6 des Grundgesetzes besonders geschützt. Dieses bedingt, dass die Familie einerseits insofern unter dem Schutz des Staates steht, als sie als Lebensgemeinschaft besondere Vorteile i...mehr

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§ 9 Familienrecht / IV. Unterhaltspflicht und Verfahrenskostenvorschuss

1. Unterhalt Rz. 10 Die Ehegatten sind der Familie, d.h. auch einander, zu einem angemessenen Unterhalt verpflichtet (§ 1360 BGB). 2. Verfahrenskostenvorschuss Rz. 11 Dies betrifft gem. § 1360a BGB auch den Fall, dass der eine Ehegatte finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsstreits über persönliche Angelegenheiten zu tragen. In diesem Fall hat der zum Unterhal...mehr

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§ 9 Familienrecht / 1. Unterhalt

Rz. 10 Die Ehegatten sind der Familie, d.h. auch einander, zu einem angemessenen Unterhalt verpflichtet (§ 1360 BGB).mehr

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§ 9 Familienrecht / a) Zugewinnausgleich

Rz. 35 Der Zugewinnausgleich vollzieht sich nach den oben bereits beschriebenen Regeln.mehr

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§ 9 Familienrecht / C. Ehe

Rz. 4 In ihrem rechtlichen Gehalt weitaus bedeutender ist die Ehe, durch die sich beide Teile zu dauernder Lebensgemeinschaft verpflichten (§ 1353 BGB). I. Eheschließung Rz. 5 Die Ehe wird gem. § 1310 BGB vor dem Standesbeamten unter Beachtung der Formvorschriften der §§ 1311 und 1312 BGB geschlossen. Werden diese Vorschriften nicht beachtet, ist die Ehe formnichtig. Ehemündig ...mehr

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§ 9 Familienrecht / VII. Scheidung und Scheidungsfolgesachen

Rz. 29 Spielen die rechtlichen Regelungen des Familienrechts im Verlauf einer harmonischen Ehe meist keine allzu große Rolle, ändert sich dies im Fall einer Trennung der Ehepartner. In diesem Fall entfaltet das Institut der Ehe eine Vielzahl von rechtlichen Wirkungen, die teilweise auch nach der Scheidung der Ehe fortbestehen, und die durch die so genannten Scheidungsfolgeve...mehr

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§ 9 Familienrecht / 1. Zugewinngemeinschaft

Rz. 15 Die Zugewinngemeinschaft bildet den gesetzlichen Güterstand , d.h. jede Ehe, die in Deutschland geschlossen wird, unterliegt diesem Güterstand, wenn nicht die Ehepartner sich ausdrücklich und unter Beachtung der jeweiligen Formvorschriften für einen anderen Güterstand entscheiden. In ihrem Wesen entspricht die Zugewinngemeinschaft einer Gütertrennung mit einem später e...mehr

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§ 9 Familienrecht / V. Eheverträge

Rz. 13 Die Ehepartner können ihre Ehe rechtlich selbstständig durch Eheverträge gem. § 1408 BGB ausgestalten. In diesen können sie beispielsweise Unterhaltsansprüche ausschließen oder begründen, den Versorgungsausgleich im Fall der Scheidung ausschließen – dabei sind allerdings die §§ 1408 Abs. 2, 1587o BGB zu beachten – oder den Güterstand abweichend von dem im Gesetz vorge...mehr

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§ 9 Familienrecht / d) Zugewinnausgleich bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft durch Tod

Rz. 25 Endet die Zugewinngemeinschaft durch den Tod eines Ehegatten, ohne dass dieser eine letztwillige Verfügung zugunsten des überlebenden Ehegatten hinterlassen hätte, so können neben den oben dargestellten Grundsätzen auch erbrechtlich orientierte Regelungen zur Anwendung kommen. § 1371 Abs. 1 BGB sieht für den Fall des Todes eines in Zugewinngemeinschaft lebenden Ehegat...mehr

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§ 9 Familienrecht / 2. Scheidungsfolgesachen

Rz. 34 Gleichzeitig mit der Ehescheidung sollen grundsätzlich auch alle anderen Rechtsfolgen der Ehe abschließend geklärt werden. Es handelt sich hierbei um die Fragen des Zugewinn - und Versorgungsausgleichs , des Sorgerechts für etwaige gemeinsame Kinder und des Unterhalts . a) Zugewinnausgleich Rz. 35 Der Zugewinnausgleich vollzieht sich nach den oben bereits beschriebenen Reg...mehr

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§ 9 Familienrecht / I. Voraussetzungen

Rz. 54 Eine Betreuung wird durch das Vormundschaftsgericht angeordnet, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann (§ 1896 Abs. 1 BGB). Voraussetzung der Betreuung, die eine Hilfe, keine Bevormundung für den Betreuten sein soll, ist dami...mehr

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§ 9 Familienrecht / F. Verwandtschaft

Rz. 52 Verwandtschaft ist die auf Abstammung beruhende Blutsverwandtschaft . Daneben gibt es die Schwägerschaft , die eine Verwandtschaft aufgrund Eheschließung darstellt, und die A nnahme als Kind, die eine durch Gesetz gegebene Verwandtschaft begründet. Personen, die durch Abstammung miteinander verbunden sind, sind in gerader Linie miteinander verwandt. In der Seitenlinie mi...mehr

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§ 9 Familienrecht / III. Dauer

Rz. 57 Die Betreuung darf grundsätzlich nicht unbegrenzt angeordnet werden, sie darf vielmehr höchstens fünf Jahre andauern. Dann allerdings sind Verlängerungen möglich , wobei sich das Gericht hierfür wiederum einen eigenen Eindruck vom Zustand des Betreuten verschaffen muss.mehr

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§ 9 Familienrecht / V. Wirkungen der Betreuung

Rz. 59 Im Gegensatz zur Vormundschaft alter Prägung verliert der Betreute die Geschäftsfähigkeit auch hinsichtlich der Aufgabenkreise nicht, für die Betreuung angeordnet ist. Anders ist es, wenn der Betreute geschäftsunfähig i.S.d. § 104 BGB ist. Dies bedarf jedoch gesonderter Feststellung, die Feststellung der Geschäftsunfähigkeit ist in der Betreuerbestellung nicht enthalt...mehr

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§ 9 Familienrecht / I. Eheschließung

Rz. 5 Die Ehe wird gem. § 1310 BGB vor dem Standesbeamten unter Beachtung der Formvorschriften der §§ 1311 und 1312 BGB geschlossen. Werden diese Vorschriften nicht beachtet, ist die Ehe formnichtig. Ehemündig sind grundsätzlich geschäftsfähige Volljährige. Minderjährigen kann durch Entscheidung des Familiengerichts die Ehemündigkeit zugesprochen werden, wenn der Minderjährig...mehr

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§ 9 Familienrecht / VI. Eheliches Güterrecht

Rz. 14 Das eheliche Güterrecht beschäftigt sich mit den Fragen, die in Zusammenhang mit den Vermögens- und Eigentumsverhältnissen der Eheleute stehen. Das Gesetz unterscheidet drei sog. Güterstände , nämlich die Zugewinngemeinschaft , die Gütergemeinschaft und die Gütertrennung . Daneben gibt es seit der Wiedervereinigung Deutschlands einen weiteren Güterstand, nämlich den der E...mehr

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§ 9 Familienrecht / 3. Büromäßige Behandlung

Rz. 49 Angesichts der Vielzahl von Spezialregeln, auf die hier nur am Rande eingegangen werden kann, empfiehlt es sich, bei der Formulierung von Scheidungs- und Scheidungsfolgeanträgen auf die einschlägigen Formularsammlungen zurückzugreifen.mehr

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§ 9 Familienrecht / G. Betreuung

Rz. 53 Die Betreuung, die in den §§ 1896 ff. BGB geregelt ist, hat 1990 die Pflegschaft und die Vormundschaft über Volljährige abgelöst, die seit langer Zeit als veraltete Rechtsinstitute galten. I. Voraussetzungen Rz. 54 Eine Betreuung wird durch das Vormundschaftsgericht angeordnet, wenn ein Volljähriger aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen...mehr

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§ 9 Familienrecht / IV. Betreuer

Rz. 58 Als Betreuer soll grundsätzlich eine natürliche Person , d.h. kein Amt oder kein Verein, bestellt werden. Der Betreuer soll insbesondere auch zu einer persönlichen Betreuung des Betreuten in der Lage sein. Dies stellt eine erhebliche Abweichung von der früheren Rechtslage dar, da das neue Betreuungsrecht die häufig unpersönliche Amtsvormundschaft oder -pflegschaft zugu...mehr

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§ 9 Familienrecht / 2. Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 11 Dies betrifft gem. § 1360a BGB auch den Fall, dass der eine Ehegatte finanziell nicht in der Lage ist, die Kosten eines Rechtsstreits über persönliche Angelegenheiten zu tragen. In diesem Fall hat der zum Unterhalt verpflichtete Ehegatte einen Verfahrenskostenvorschuss zu leisten, der der Billigkeit entspricht. Praktisch kommt diese Vorschrift bei sämtlichen familienr...mehr

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§ 9 Familienrecht / b) Beendigung der Zugewinngemeinschaft

Rz. 17 Die Zugewinngemeinschaft endet in jedem Fall mit dem Ende der Ehe, das durch Scheidung oder Tod eines oder beider Ehegatten eintritt. Daneben endet die Zugewinngemeinschaft aber auch, wenn einer der Ehegatten vorzeitigen Zugewinnausgleich gem. § 1385 BGB verlangt oder wenn die Ehepartner durch Ehevertrag einen anderen Güterstand vereinbaren. Die rechtskräftige Entschei...mehr

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§ 9 Familienrecht / 3. Gütergemeinschaft

Rz. 27 Die sehr selten vorkommende Gütergemeinschaft bewirkt, dass das Vermögen des Mannes und dasjenige der Frau gemeinschaftliches Vermögen beider Ehegatten werden. Man spricht in diesem Zusammenhang von Gesamtgut. Zu diesem gehört auch das, was die Ehegatten während der Ehe erwerben. Davon zu unterscheiden ist das Sondergut. Dieser Begriff beschreibt die Gesamtheit der Ve...mehr