Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / 1. Allgemeines

Rz. 33 Unter dem Vierten Abschnitt des türkZGB wird das Güterrecht der Ehegatten geregelt.[52] Der türkische Gesetzgeber gibt die frühere Gütertrennung als gesetzlichen Güterstand auf und führt die auch in der Schweiz geltende "Errungenschaftsbeteiligung" als gesetzlichen Güterstand ein.[53] Neben diesem Güterstand kennt das türkZGB weiterhin die vertraglichen Güterstandsreg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 4. Vereinbarungen während des Getrenntlebens im Hinblick auf die bevorstehende Ehescheidung

Rz. 100 Solche Scheidungsvereinbarungen betreffen die Beziehungen der Ehegatten für die Zeit nach der Scheidung, obwohl sie in vielen Fällen bereits vor der Scheidung getroffen werden. Scheidungsverträge werden heutzutage allgemein als gültig anerkannt, wenngleich, nach Einführung der einvernehmlichen Scheidung Scheidungsvereinbarungen eine geringere Bedeutung erfahren. Aufg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 1. Keine obligatorische Zivilehe – Äquivalenz von Zivil- und kirchlicher Trauung

Rz. 2 Bis 1982 war die kirchliche bzw. religiöse Trauung obligatorisch. Seit 1982 gilt das sog. "Alternativsystem".[7] Zivilehe und kirchliche bzw. religiöse Trauung sind demnach äquivalent. Art. 1367 Abs. 1 ZGB bestimmt:[8] "Die Ehe wird geschlossen entweder durch die gleichzeitige Erklärung der Trauleute, dass sie sich darüber einig sind (Zivilehe), oder durch kirchliche T...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / II. Unterhalt

Rz. 138 Das Gericht trifft von Amts wegen nach Eröffnung des Scheidungs- oder Trennungsverfahrens die während der Dauer des Verfahrens notwendigen Maßnahmen, die insbesondere für Unterkunft, Lebensunterhalt und Verwaltung der Vermögen von Ehegatten und für Pflege und Schutz der Kinder erforderlich sind (Art. 169 türkZGB). Rz. 139 Dieses Recht auf Unterhalt wird weder im Urtei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Katalonien / A. Eheschließung

Rz. 1 Das katalanische Eherecht ist im Gesetz 25/2010, v. 29.7.2010, über das Zweite Buch des katalanischen Zivilgesetzbuches (Codi civil de Catalunya – CCCat), betreffend die Person und die Familie, geregelt worden.[1] Das Gesetz 25/2010 ist eine Neufassung des Familiengesetzbuches von 1998 und anderer Sondergesetze zum Familienrecht innerhalb eines neuen rechtlichen Rahmen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 2. Verlöbnis

Rz. 2 Der Eheschließung geht ein (formfreies) Verlöbnis voraus. Hierunter versteht man zum einen das gegenseitige Versprechen von zwei Personen, künftig die Ehe eingehen zu wollen, zum anderen das mit diesem Versprechen begründete familienrechtliche Verhältnis.[2] Das Eheversprechen ist allerdings weder einklagbar, noch kann es durch eine Vertragsstrafe abgesichert werden (§...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 2. Rechtsfolgen

Rz. 44 Das Getrenntleben wird als eine unwiderlegbare Vermutung der ehelichen Zerrüttung und daher als selbstständiger Scheidungsgrund betrachtet.[74] In Art. 1391–1395 ZGB werden einige Rechtsfolgen des Getrenntlebens erwähnt, insbesondere:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / A. Eheschließung

Rz. 1 Die Ehe ist nach griechischem Recht ein zweiseitiger Vertrag,[1] beherrscht von den Prinzipien der Eheschließungsfreiheit, der Monogamie,[2] des Zusammenlebens,[3] der Gleichheit der Ehegatten und der Gegenseitigkeit.[4] Das griechische Eherecht wird im Zivilgesetzbuch[5] geregelt und ist im Jahr 1982 durch das Gesetz Nr. 1250 grundlegend modernisiert worden.[6] I. Mate...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / II. Vermögensteilung

Rz. 77 Grundsätzlich bestimmt sich die Vermögensteilung nach Rechtskraft der Scheidung nach dem früheren vereinbarten gesetzlichen oder zwingenden Güterstand. Doch spiegelt sich in der einschlägigen Bestimmung über die "Teilung" (Partilha, Art. 1790 CC) das Verschuldensprinzip des (alten) portugiesischen Scheidungsrechts wider. Danach erhält der für haupt- oder alleinschuldi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden1 Der Länderbeitrag... / b) Namen

Rz. 92 Nach dem Gesetz 2016:1013 über Personennamen, das 2016 das frühere Namensgesetz von 1982 (1982:670) abgelöst hat, kann ein Ehegatte den Nachnamen des anderen Ehegatten annehmen. Ein Ehegatte kann auch den Nachnamen behalten, den er vor der Eheschließung geführt hat. Nunmehr ist auch die Führung eines Doppelnamens mit Bindestrich möglich, zusammengesetzt aus den Nachna...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / II. Regelung der Altersversorgung

Rz. 69 Nachdem mit den normalen financial provision orders der Wert etwaiger Pensionsansprüche nur unzureichend durch andere Vermögenstransfers ausgeglichen werden konnte, hat der Gesetzgeber seit 1996 umfangreiche Möglichkeiten zum Versorgungsausgleich eingeführt. Dabei wird zwischen den pension attachment orders (gem. ss. 25B-D MCA 1973) und den pension sharing orders (gem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 3. Rechtsmissbrauch, Art. 281 ZGB

Rz. 51 Die rechtsmissbräuchliche Ausübung des Scheidungsrechts wird durch Art. 281 ZGB verhindert: "Die Ausübung eines Rechts ist unzulässig, wenn sie offenbar die – von Treu und Glauben, den guten Sitten und dem sozialen oder wirtschaftlichen Zweck des Rechts – gezogenen Grenzen überschreitet." Art. 281 ZGB ist nur in Ausnahmefällen anzuwenden, wenn die Auflösung der Ehe au...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / a) Volladoption

Rz. 127 Das Wahlkind tritt mit allen Rechten und Pflichten in die neue Familie unter Lösung des alten Familienbandes ein. Es bedarf darum der Ausstellung einer neuen Geburtsurkunde. Dafür überlässt das Gericht von Amts wegen dem Zivilstandsbeamten an der ständigen Anschrift des Annehmenden den Adoptionsbeschluss. Der Vaters- und Familienname des Angenommenen sind nun gem. Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Litauen / IV. Kollisionsrecht der Eheschließung

Rz. 19 Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen grundsätzlich dem Ort des ständigen Aufenthalts der Ehegatten. Die Ehe wird beim Standesamt der Republik Litauen eingetragen, wenn mindestens eine der eheschließenden Personen ihren ständigen Wohnsitz in Litauen hat oder im Zeitpunkt der Eheschließung die litauische Staatsangehörigkeit besitzt (Art. 1.25 Abs. 2 ZGB). N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / I. Abstammung

Rz. 177 Der türkische Gesetzgeber hat von der Unterscheidung zwischen ehelichen und unehelichen Kindern Abstand genommen. Mit der weitgehenden Rezeption des schweizerischen ZGB hat der türkische Gesetzgeber das Kindschaftsrecht den internationalen Verpflichtungen und Anforderungen gerecht gestaltet. Rz. 178 Die Interessen des Kindes stehen bei der Feststellung der Vaterschaft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweden1 Der Länderbeitrag... / ee) Kindesunterhalt

Rz. 108 Die Unterhaltspflicht gegenüber gemeinsamen Kindern ist im 7. Kapitel des Elterngesetzbuches (Föräldrarbalken – FB) geregelt. § 7:1 besagt, dass die Eltern für den Unterhalt der Kinder nach den Bedürfnissen der Kinder und den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Eltern aufzukommen haben. Die eigenen Einkünfte der Kinder sind dabei zu berücksichtigen. Im Gegensatz zum de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 1. Überblick über die Güterstände

Rz. 17 Das ZGB kennt drei Güterstände: die Errungenschaftsbeteiligung (Art. 196–220 ZGB), die Gütergemeinschaft (Art. 221–246 ZGB) und die Gütertrennung (Art. 247–251 ZGB).[27] Für die güterrechtliche Zuordnung von Beteiligungen an Gesellschaften bestehen grundsätzlich keinerlei Sonderregeln. Rz. 18 Gemäß Art. 181 ZGB unterstehen die Ehegatten dem ordentlichen Güterstand der ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Spanien / 1. Grundlagen

Rz. 130 Nach oben genanntem Grundsatz (siehe Rdn 121) kann die Abstammung auch durch Adoption begründet werden (Art. 108 CC). Die Adoption[193] erfolgt durch gerichtliche Entscheidung – m.a.W. durch dem öffentlichen Recht zuzuordnenden Hoheitsakt. Dabei hat das Gericht stets das Interesse des zu Adoptierenden wie auch die Eignung des oder der Adoptierenden zur Ausübung der e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bosnien und Herzegowina / d) Rechtsfolgen von Verstößen

Rz. 11 Auch im Recht der FBiH unterscheidet man zwischen Nichtehe und aufhebbarer Ehe. Darüber hinaus wird auch die sog. fiktive Ehe, die der deutschen Scheinehe entspricht, gesetzlich geregelt. Rz. 12 Eine Nichtehe liegt gem. Art. 8 Abs. 2 dann vor, wenn die Partner nicht geschlechtsverschieden sind, die Ehewillenserklärung eines Partners fehlt oder diese nicht vor dem Stand...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / a) Vermögen und Schulden

Rz. 26 Bei der Gütergemeinschaft ist zwischen dem Eigengut jedes Ehegatten und dem Gesamtgut zu unterscheiden. Während das Eigengut – wie bei der Errungenschaftsbeteiligung – Eigentum des jeweiligen Ehegatten bleibt, gehört das Gesamtgut als eheliches Vermögen beiden Ehegatten ungeteilt (Art. 222 Abs. 2 ZGB) und zwar zu Gesamteigentum i.S.v. Art. 652 ff. ZGB. Der Umfang des ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / VII. Verfahren

Rz. 101 Der Antrag auf financial orders kann von jedem Ehegatten im Zusammenhang mit der Scheidung oder auch erst nach Erlass des endgültigen Scheidungsurteils (decree absolute) erhoben werden. Wird der Antrag erst nach der Scheidung eingereicht, muss er vom Gericht zugelassen werden. Diese Zulassung ist in der Regel zu erteilen, wenn der Antragsteller einen ernstzunehmenden...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / I. Freie Lebensgemeinschaft

Rz. 163 Die freie Lebensgemeinschaft ist in Belgien gesetzlich nicht geregelt. Eine analoge Anwendung des Eherechts auf diese Lebensgemeinschaften ist ausgeschlossen.[209] Die freie Lebensgemeinschaft hat keinerlei rechtliche Folgen hinsichtlich der persönlichen Beziehungen zwischen den Partnern. Ähnliche Pflichten wie bei Ehepartnern entstehen nicht durch die Lebensgemeinsc...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 1. Kindesunterhalt

Rz. 94 Für den Kindesunterhalt bildet Art. 1489 Abs. 2 ZGB die zentrale Vorschrift, nach der die Eltern, jeder nach Maßgabe seiner Möglichkeiten,[144] zum Unterhalt ihres Kindes gemeinsam verpflichtet sind. So richtet sich der Kindesunterhalt nach den allgemeinen Vorschriften über den Verwandtenunterhalt (Art. 1485 ff. ZGB – Unterhalt von Gesetzes wegen). Der Unterhaltsanspr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / b) Wiederverheiratung, Lebensgemeinschaft

Rz. 184 Mit der Wiederverheiratung oder Begründung einer eingetragenen Partnerschaft des Unterhaltsberechtigten erlischt dessen Unterhaltsanspruch endgültig; ein Wiederaufleben ist ausgeschlossen (§ 75 EheG). Rz. 185 Geht der Unterhaltsberechtigte eine (verschieden- oder gleichgeschlechtliche) Lebensgemeinschaft ein, ruht der Unterhaltsanspruch nach der Rechtsprechung; ob der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: England und... / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaften

Rz. 106 Nichteheliche Partner haben in England grundsätzlich keine speziellen Rechte und Pflichten untereinander. Sofern dies nicht aus den allgemeinen Eigentumsregeln ableitbar ist (siehe Rdn 19 ff.), hat ein nichtehelicher Partner im Fall der Trennung damit weder Anspruch auf Beteiligung am Vermögensaufbau des anderen noch auf laufende finanzielle Unterstützung. Im Fall de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 2. Regelung der Obsorge durch Vereinbarung

Rz. 191 Daneben besteht die Möglichkeit, vor Gericht eine Vereinbarung über die Obsorge zu schließen, wobei die Betrauung eines Elternteiles allein oder beider Elternteile vereinbart werden kann. Im Fall der Obsorge beider Eltern haben diese wieder zu vereinbaren, in wessen Haushalt das Kind hauptsächlich betreut wird (§ 179 Abs. 2 ABGB). Dieser Elternteil muss immer mit der...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / I. Scheidungsgründe

Rz. 39 Das kroatische Recht kennt drei Scheidungsgründe: Eine Ehe wird gerichtlich geschieden, wenn das Gericht entweder feststellt, dass die ehelichen Beziehungen schwer und dauerhaft zerrüttet sind, oder dass seit Beendigung der ehelichen Gemeinschaft ein Jahr vergangen ist, oder wenn beide Ehegatten einvernehmlich die Scheidung beantragen (Art. 51 FamG). Es ist ausreichen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 1. Voraussetzungen

Rz. 164 Das ZGB unterscheidet zwischen der Adoption Minderjähriger und der Adoption einer volljährigen Person, wobei die Adoption in beiden Fällen durch Ehegatten oder durch Einzelpersonen erfolgen kann. Neben den Regelfall der Adoption eines fremden Kindes tritt sodann die Stiefkindadoption. Unabhängig davon, welche Art der Adoption im Einzelfall zur Anwendung gelangt, ist ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / 1. Voraussetzungen

Rz. 64 Durch Gesetz vom 21.5.1999 ist in das polnische Familienrecht das Rechtsinstitut der Trennung von Tisch und Bett (separacja) eingeführt worden (Art. 61/1–61/6 FVGB).[63] Voraussetzung für den gerichtlichen Ausspruch der Trennung von Tisch und Bett ist – wie bei der Scheidung – eine vollständige Zerrüttung der ehelichen Gemeinschaft (Art. 61/1 § 1 FVGB); im Gegensatz z...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Kroatien / 1. Alternative zwischen kirchlicher Ehe und Zivilehe

Rz. 1 Als Besonderheit sieht das kroatische Familiengesetzbuch von 2015, welches das mehrfach geänderte Familiengesetzbuch von 2003 ersetzt hat (im Folgenden: FamG [1]), die alternativ bestehende Möglichkeit vor, eine Ehe nicht gem. Art. 13 Abs. 2 FamG vor dem Standesbeamten, sondern (ohne vorhergehende Trauung vor einem staatlichen Organ) vor einem "Bediensteten einer Glaube...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / V. Sonstige allgemeine Ehewirkungen

Rz. 64 Das belgische Recht der allgemeinen Ehewirkungen enthält neben vermögensrechtlichen Bestimmungen (siehe Rdn 19 ff.) weitere Regelungen personenrechtlicher Art. Die Eheleute sind einander wechselseitig zur Treue und Hilfeleistung sowie zum Beistand (siehe Rdn 62) verpflichtet, Art. 213 ZGB. Den ehelichen Wohnsitz müssen sie gemeinsam und einvernehmlich festlegen, Art. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / F. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 125 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft[129] ist – abgesehen von einigen Randfragen und trotz ihrer erheblichen praktischen Bedeutung – gesetzlich nicht geregelt. Das BVerfG definiert sie als Lebensgemeinschaft zwischen einem Mann und einer Frau, die auf Dauer angelegt ist, daneben keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt und sich durch innere Bindungen aus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / 2. Anwaltszwang nur bei Scheidung ohne Zustimmung des anderen Ehegatten

Rz. 71 Im Verfahren der einvernehmlichen Scheidung vor dem Standesbeamten besteht kein Anwaltszwang. Allerdings entscheiden sich die scheidungswilligen Eheleute in der Praxis auch hier regelmäßig für anwaltlichen Beistand bzw. Vertretung.[73] Bei Scheidung ohne Zustimmung des anderen Ehegatten haben sich die Parteien im gerichtlichen Verfahren von einem Advogado vertreten zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Großbritannien: Schottland / A. Vorbemerkung

Rz. 1 Die schottische Rechtsordnung ist innerhalb des Vereinigten Königreichs selbstständig, so dass das Familienrecht überwiegend in eigenen, nur für Schottland geltenden Gesetzen geregelt ist. Da jedoch die Grundprinzipien mit dem Recht Englands und Wales vergleichbar sind, werden im Folgenden nur die Besonderheiten des schottischen Rechts dargestellt. Auch bezüglich des i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 1. Vereinbarungen während des Getrenntlebens, die die Beziehungen der Ehegatten betreffen

Rz. 97 Solche Vereinbarungen[147] zwischen den Ehegatten werden während des Getrenntlebens getroffen und gelten bis zum Schluss des Scheidungsverfahrens oder bis zur endgültigen Regelung der entsprechenden Beziehungen. Diese Vereinbarungen betreffen sehr häufig den Unterhalt der Ehegatten. Sie sind absolut frei, da auch ein Verzicht des berechtigten Ehegatten auf den Unterha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / V. Auf die Scheidung anwendbares Recht

Rz. 141 Seit 21.6.2012 gelten für Österreich die Bestimmungen der Rom III-VO bei der Ermittlung des auf Scheidungen und Trennungen anzuwendenden Rechts.[220] Die Rom III-VO bindet nicht alle Mitgliedstaaten der EU, sondern nur jene, die sich an der "Verstärkten Zusammenarbeit" beteiligen.[221] Die Rom III-VO ersetzt das bislang in § 20 IPRG normierte Scheidungskollisionsrech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Italien1 Der Länderbeitrag ... / 3. Unterhaltsvereinbarungen

Rz. 235 Die grundsätzliche Zulässigkeit vertraglicher Regelungen zum assegno ist im l. div. nicht geregelt. Die Einführung der Möglichkeit, einen einvernehmlichen Scheidungsantrag zu stellen, wird von Lehre und Rspr. als nicht ausreichend angesehen, um allgemein vorsorgende und konkrete Vereinbarungen über den assegno di divorzio anerkennen. Dagegen sprechen sowohl die anerk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Schweiz / 1. Ehevertrag

Rz. 54 Innerhalb der gesetzlichen Schranken können Brautleute[88] oder Ehegatten ihren Güterstand wählen, aufheben oder ändern, indem sie einen öffentlich beurkundeten Ehevertrag abschließen (Art. 182–184 ZGB). Zum Inhalt des Ehevertrages kann nur werden, was gesetzlich vorgesehen ist (Art. 182 Abs. 2 ZGB). Damit wird insbesondere der Grundsatz der Typengebundenheit zum Ausd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Deutschland / 1. Allgemeines

Rz. 90 Seit 1977 sieht das Gesetz die Durchführung des Versorgungsausgleichs [95] vor. Er dient wie der Zugewinnausgleich (siehe Rdn 68 ff.) der Aufteilung des gemeinsam erwirtschafteten Vermögens der Ehegatten, welches nur wegen der in der Ehe gewählten Aufgabenverteilung (Erwerbstätigkeit und Haushaltsführung/Kinderbetreuung) einem Ehegatten allein rechtlich zugeordnet war....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Türkei / I. Vermögensteilung

Rz. 122 Bei der Auflösung des Güterstandes[157] werden die Unterschiede des deutschen und türkischen gesetzlichen Güterstandes deutlich. Das Gericht trifft nach Eröffnung des Scheidungs- oder Trennungsverfahrens von Amts wegen die notwendigen Maßnahmen für die Verwaltung des Vermögens der Ehegatten (Art. 169 türkZGB). Veruntreut einer der Ehegatten das gemeinsame Vermögen, e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 3. Mitwirkung im Erwerb

Rz. 56 Nach § 90 Abs. 2 ABGB hat ein Ehegatte im Erwerb des anderen mitzuwirken, soweit ihm dies zumutbar, es nach den Lebensverhältnissen der Ehegatten üblich und nicht anderes vereinbart ist. Die Mitwirkungspflicht ist somit dispositiver Natur und kann – auch schon im Vorhinein, etwa bei der Eheschließung[87] – abbedungen werden. Rz. 57 Der Ehegatte, der im Erwerb des ander...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / II. Ehelicher Unterhalt

Rz. 37 Unterhaltsberechtigt ist nur ein Ehegatte, der arbeitsunfähig ist und sich aus dem eigenen Vermögen nicht selbst zu unterhalten vermag (Art. 139 FamKodex). Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Bedürfnissen des Berechtigten und der Leistungsfähigkeit des Verpflichteten (Art. 142 Abs. 1 FamKodex). Auf den Unterhalt kann für die Zukunft nicht verzichtet, gegen i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Belgien / VIII. Auswirkungen der Ehe auf die Altersversorgung

Rz. 90 Der Witwer oder die Witwe können eine Hinterbliebenenrente beantragen. Voraussetzung für die Gewährung der Rente ist grundsätzlich, dass der oder die Hinterbliebene mindestens 47 Jahre alt ist und die Eheleute mindestens ein Jahr verheiratet waren.[108] Bei Wiederverheiratung wird die Hinterbliebenenrente nicht mehr gezahlt. Rz. 91 Einen Versorgungsausgleich i.S.d. deu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Portugal / VI. Kollisionsrecht der Eheschließung

Rz. 22 Das portugiesische Internationale Privatrecht ist zusammen mit dem Fremdenrecht geregelt in den Art. 14–65 des Código Civil (CC – Direitos dos Estrangeiros e Conflitos de Leis),[22] das internationale Familienrecht in den Art. 49–61 i.V.m. Art. 25, 31 CC über das Personalstatut. Inzwischen wird das portugiesische IPR von vorrangigen europäischen Kollisionsnormen überl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Slowenien / 3. Verfügung ohne Vollmacht

Rz. 26 Verfügt ein Ehegatte ohne Vollmacht und nachträgliche Zustimmung des anderen über einen Vermögenswert aus dem Gesamtgut, so wurde von der Lehre zum EheFamG[29] unter Berufung auf die Rechtsprechung[30] vertreten, dass das Rechtsgeschäft anfechtbar sei.[31] Das Rechtsgeschäft sei jedoch gültig, wenn der Dritte weder wusste noch wissen musste, dass die Sache zum Gesamtg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Österreich / 1. Obligatorische Zivilehe

Rz. 1 Das österreichische Recht sieht die obligatorische Zivilehe vor (§ 15 EheG). Sie kommt durch den sog. "Ehevertrag" (§ 44 ABGB) zustande. Voraussetzungen, Abschluss und Form der Eheschließung werden allein vom staatlichen Recht geregelt. Kirchliche Trauungen haben im staatlichen Bereich keine Wirkung, sondern lediglich intern für die Mitglieder der kirchlichen Gemeinsch...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ungarn / II. Das Eheschließungsverfahren

Rz. 16 Das Eheschließungsverfahren ist in den §§ 17–30 des Personenstandsgesetzes [20] (Akt.) geregelt, wobei §§ 4:7 – 4:8 Ptk. nur die wichtigsten einschlägigen Form- und Verfahrensvorschriften enthalten. Rz. 17 Die Eheschließenden können ihre Eheschließungsabsicht bei einem beliebigen Standesbeamten ihrer Wahl anmelden. Auf Grund dieser Anmeldung leitet der Standesbeamte ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Griechenland / 4. Folgen bei Fehlen einer der Voraussetzungen

Rz. 8 Es ist zwischen dem Fehlen der Tatbestandsmerkmale der Ehe einerseits und dem Fehlen einer oder mehrerer Voraussetzungen für die Eheschließung andererseits zu unterscheiden. Nur im ersten Fall ist die Ehe ipso iure nichtig, genauer, nicht existent (Nichtehe). Demzufolge liegt eine Nichtehe vor, wennmehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bulgarien / II. Nachehelicher Unterhalt

Rz. 88 Ist ein Ehegatte am Scheitern der Ehe unschuldig und nach der Scheidung arbeitsunfähig sowie nicht imstande, sich durch eigenes Vermögen zu unterhalten, so kann er von seinem geschiedenen, leistungsfähigen Ehegatten nachehelichen Unterhalt verlangen (Art. 145 Abs. 1 i.V.m. Art. 139 FamKodex). Der Unterhaltsanspruch des tadellosen Ehegatten endet vorbehaltlich einer an...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Polen / 2. Name des geschiedenen Ehegatten

Rz. 48 Nach einer Ehescheidung[50] kann jeder Ehegatte, der seinen Familiennamen im Zusammenhang mit der Eheschließung geändert hat, binnen einer Ausschlussfrist von drei Monaten ab Rechtskraft des Scheidungsurteils den Familiennamen, den er vor der Eheschließung geführt hat,[51] durch Erklärung gegenüber dem Leiter des Standesamtes wieder annehmen (Art. 59 FVGB). Kein Ehega...mehr