Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 03/2020, Die Vergütung f... / a) Wirtschaftliche Verhältnisse

Hinweis Eine wesentliche Rolle bei der Bemessung der Nutzungsvergütung spielen die wirtschaftlichen Verhältnisse der Eheleute. Dabei kommt es auch auf die Leistungsfähigkeit des nutzenden Ehegatten an. Die Festsetzung einer Nutzungsvergütung entspricht dann nicht der Billigkeit, wenn der verbleibende Ehegatte wegen der Versorgung eines kleinen Kindes nicht erwerbstätig und er...mehr

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FF 03/2020, Abschied vom Ve... / 1. Vorgeschichte

Der Versorgungsausgleich gehört seit der zum 1.7.1977 in Kraft getretenen Eherechtsreform zu den finanziellen Folgen der Ehescheidung (früher: §§ 1587 ff. BGB a.F., seit 1.9.2009: Gesetz über den Versorgungsausgleich (VersAusglG)). Das Rechtsinstitut Versorgungsausgleich geht vor allem auf Forderungen der Frauenbewegung in den 1960er Jahren zurück. Erste Gedanken finden sich...mehr

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FF 03/2020, BGH: Erweiterung der Geschäftsverteilung des XII. Senats

Der BGH hat eine wichtige Änderung in seiner Geschäftsverteilung beschlossen. Dem XII. Zivilsenat sind jetzt auch die Rechtsstreitigkeiten und Rechtsbeschwerden gegen Entscheidungen über vermögensrechtliche Auseinandersetzungen zwischen den Partnern einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft oder zwischen einem Partner und einem Elternteil aus Anlass der Trennung der Partner der...mehr

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FF 03/2020, Die Vergütung f... / Einführung

Nach[2] § 1361b Abs. 3 Satz 2 BGB kann der ausgezogene Ehegatte vom anderen Ehegatten, der in der Ehewohnung verblieben ist, eine Vergütung für die Wohnungsnutzung verlangen soweit es der Billigkeit entspricht. Zweck der Regelung ist die Zubilligung einer Entschädigung für wirtschaftliche Nachteile durch den Verlust des bis zur rechtskräftigen Scheidung bestehenden Mitbesitz...mehr

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FF 03/2020, Die Vergütung f... / 3. Höhe der Benutzungsvergütung

Die Höhe der monatlich zu entrichtenden Nutzungsvergütung und deren Fälligkeit setzt das Gericht nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls fest.[54] Maßgebend sind der objektive Mietwert, die Lebens- und wirtschaftlichen Verhältnisse der Ehegatten und ihre bisherige Lebensgestaltung.[55] Hinweis Ausgangspunkt und Obergrenze für die Höhe ...mehr

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AGS 03/2020, 1,5-fache Eini... / 1 Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin beansprucht im Rahmen bewilligter Prozesskostenhilfe die Festsetzung einer 1,5-fachen Einigungsgebühr für einen Mehrvergleich. Im Ausgangsverfahren stritten die Parteien darüber, ob das Arbeitsverhältnis zwischen ihnen durch eine außerordentliche sowie eine hilfsweise ordentliche Kündigung der Beklagten aufgelöst worden ist. Das Verfahren endete durch d...mehr

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FF 03/2020, Humor ist, wenn man trotzdem lacht

Katrin Zimmermann … so lautet der Titel der diesjährigen Auslandsstudienreise unserer Arbeitsgemeinschaft nach Griechenland vom 27. Mai bis 3. Juni, welche – neben dem familienrechtlichem Fachprogramm – unter dem Stern "Humor als Mittel zur Abhilfe bei Konflikten" steht. Humor ist, wenn man trotzdem lacht. … und ein Tag ohne Lachen ist ein verlorener Tag! Als wir im vergangenen ...mehr

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FF 02/2020, Eheschleicherei, Kindschaftsverfahren und Fachgerichtsbarkeit – Aktuelle Themen im Familienrecht

Herbsttagung und Mitgliederversammlung der Arbeitsgemeinschaft Familienrechtvom 21.-23.11.2019 in Warnemünde Mehr als 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren der Einladung gefolgt, um mit Kolleginnen und Kollegen Erfahrungen auszutauschen und sich über wichtige Themen zu informieren und fortzubilden. "EU-Güterechtsverordnung" und "Legal-Tech-Chancen im Familienrecht" Unter dem...mehr

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FF 02/2020, Moderne Familienformen. Symposium zum 75. Geburtstag von Michael Coester.

Katharina Hilbig-Lugani/Peter M. Huber (Hrsg.) De Gruyter Verlag Berlin 2019, geb., 216 S., 99,95 EUR, ISBN 978-3-11-055177-8 Im Sommer 2017 hat Professor Dr. Michael Coester seinen 75. Geburtstag gefeiert; ein Jubiläum, dass von Rudolf Streinz seinerzeit in der FF (vgl. Streinz, Prof. Dr. Michael Coester zum 75. Geburtstag, FF 2017, 309 f.; vgl. auch Peschel-Gutzeit, Ein une...mehr

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FF 02/2020, Schlagzeilen

Eva Becker bringt Familienrecht eigentlich nur dann hervor, wenn sich Dramen abspielen! Ein entführtes Kind oder aus dem Aufenthalt in einer Besenkammer resultierende Abstammungsfragen verkaufen sich besser als alltägliche Ungerechtigkeiten im Unterhalts- oder Sorgerecht. Auf Schlagzeilen sollte es dem Gesetzgeber jedoch nicht ankommen. Es waren zuletzt auch nicht die besten, a...mehr

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FF 02/2020, Das Angehörigen... / I. Vorgeschichte

Obwohl es immer wieder Kritik an den Ungereimtheiten gab, dass zwar die Leistungen zur sozialen Grundsicherung beim Unterhaltsregress begünstigt waren, nicht aber die wenigstens ebenso drängenden Belastungen im Fall der Heimpflege,[2] hatte die Politik einen Handlungsbedarf für lange Zeit verneint.[3] Wie der geneigte Leser dem Koalitionsvertrag entnehmen konnte, soll es dam...mehr

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FF 02/2020, Anpassungsverfa... / I. Einleitung

Der Versorgungsausgleich genießt als eine den Familiengerichten anvertraute Materie mit stark rentenrechtlichen Bezügen den Ruf, besonders schwierig zu sein.[2] Die Teilung der Rentenanrechte bei Scheidung ist seit seiner Einführung im Jahr 1977 den Familiengerichten anvertraut. Die tatsächlichen Auswirkungen – nämlich die Kürzung der Rente des Ausgleichspflichtigen bei Eint...mehr

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FF 02/2020, Bemessung des n... / 1 Anmerkung

In dem umfangreichen, 25 Seiten langen Beschluss, geht der BGH auf verschiedene Probleme beim Ehegattenunterhalt ein. Im Rahmen dieser Anmerkung sollen vier Punkte herausgegriffen werden: I. Quotenberechnung auch bei hohem Familieneinkommen der Eheleute Bis zum Beschluss des BGH vom 15.11.2017[1] war es Stand der Rechtsprechung, dass bei sehr hohen Einkünften der Eheleute kein...mehr

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AGS 02/2020, Deckungsschutz... / 2 Aus den Gründen

Die Klage ist zulässig und begründet. Die Klage ist zulässig. Die Voraussetzungen der Prozessstandschaft liegen vor. Gem. § 126 Abs. 1 S. 2, Abs. 2 VVG sind die Ansprüche auf die Versicherungsleistung aus einem Vertrag über eine Rechtsschutzversicherung gegen das selbstständige Schadensabwicklungsunternehmen geltend zu machen. Unstreitig hat der Kläger bei der Alten Leipziger...mehr

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AGS 02/2020, Zuständigkeit ... / 2 Aus den Gründen

Das OLG Köln ist für das vorliegende Beschwerdeverfahren nicht zuständig. Die Vorlageentscheidung des AG Brühl ist daher abzuändern und die Sache unmittelbar dem zuständigen LG Köln vorzulegen. Für die Entscheidung über die nach § 4 Abs. 3 JVEG zulässige Beschwerde ist nicht das OLG Köln, sondern gem. § 4 Abs. 4 S. 2 JVEG das LG Köln zuständig. Nach dem Wortlaut des § 4 Abs. ...mehr

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ZErb 02/2020, Ergänzende Te... / 1 Gründe

I. Der Erblasser errichtete am 18.5.1939 das folgende handschriftliche Testament: Zitat "Mein Testament" Hierdurch widerrufe ich alle früheren letztwilligen Verfügungen und bestimme Folgendes:I. Zum Alleinerben bestimme ich meinen Neffen, Dr. H. G. in Breslau, … und im Falle seines Ablebens dessen Abkömmlinge zu gleichen Teilen untereinander.II. E. A. in Breslau ist auf jeden F...mehr

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FF 01/2020, Internationaler... / Moderation und Seminarleitung:

Eva Becker , Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht, Vorsitzende der AG Familienrecht im DAV Jochem Schausten , Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Mitglied des Geschäftsführenden Ausschusses der AG Familienrecht im DAVmehr

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FF 01/2020, Internationaler... / Berlin, 14. und 15. Februar 2020

Freitag, 14.2.2020 10.30 – 11.00 Uhr Registrierung 11.00 – 13.00 Uhr Die familienrechtlichen Rechtsakte der Europäischen Union, Aktuelle Probleme und allgemeine Fragen Prof. Dr. Anatol Dutta, M. Jur. (Oxford), München 13.00 – 13.30 Uhr Kaffeepause 13.30 – 15.30 Uhr Erwerb von Vermögen im ausländischen Güterstand Gerd Uecker, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Hamburg 15.30...mehr

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FF 01/2020, Fortbildung von... / III. Verbesserung der Verwirklichung von Kinderrechten bei der Ausgestaltung des Verfahrens

Insbesondere die zu beobachtende sehr unterschiedliche Handhabung des § 68 Abs. 3 Satz 2 FamFG (Absehen von persönlicher Anhörung des Kindes, Verzicht auf Anhörungs- und Erörterungstermine etc. in der Beschwerdeinstanz, also rein schriftliches Verfahren) durch die Oberlandesgerichte bzw. teilweise sogar der Familiensenate innerhalb eines Oberlandesgerichts, aber auch die zah...mehr

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FF 01/2020, Die Kanzlei als Unternehmen

Jochem Schausten Der Anwaltstag im Jahr 2020 steht unter dem Motto: "Die Kanzlei als Unternehmen". Damit legt der Deutsche Anwaltverein den Fokus auf die unternehmerische Seite der anwaltlichen Tätigkeit. Und da wir uns gerade am Beginn des neuen "Geschäftsjahres" befinden, erlaube ich mir folgende Fragen:mehr

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FF 01/2020, Internationaler... / Hotelinformationen

Die Tagungsstätte ELLINGTON HOTEL BERLIN befindet sich mitten in der City West und liegt zwischen Kurfürstendamm und dem KaDeWe, an der Grenze zwischen Charlottenburg/Wilmersdorf und Tempelhof/Schöneberg. Für auswärtige Teilnehmer wurde im Hotel Ellington ein Abrufkontingent (EZ 110,-/DZ 130,- inkl. Frühstück) unter dem Stichwort "AG Familienrecht" eingerichtet. Im Umfeld fi...mehr

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FF 01/2020, Das selbstständ... / I. Zulässigkeit des selbstständigen Beweisverfahrens in Familiensachen

Das FamFG[1] selbst sieht kein selbstständiges Beweisverfahren vor. In Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit wird es in der Literatur dennoch für möglich gehalten und vertreten, die Vorschriften der ZPO (§§ 485 – 494a ZPO) seien entsprechend anzuwenden.[2] Üblich ist es allerdings in diesen Verfahren nicht, und angesichts des Amtsermittlungsgrundsatzes ist auch fra...mehr

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FF 01/2020, Internationaler... / Teilnehmerhinweise

Die Seminargebühr für Mitglieder der AG Familienrecht beträgt 345,-, für Nichtmitglieder 385,-, inklusive Pausenverpflegung. Eine Fortbildungsbescheinigung gemäß § 15 FAO über 10 Vortragsstunden wird Ihnen am Ende der Veranstaltung ausgehändigt.mehr

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FF 01/2020, Internationaler... / Fragen zur Organisation

beantwortet Ihnen gerne die Veranstaltungsagentur der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht convention PARTNERS gmbh, Frau Ruth de Olózaga, Tel: 0228/391 797 13, E-Mail: olozaga@cp-bonn.de FF 1/2020, S. 2mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / 1. Allgemeines

Rz. 80 Wird bei einem Unfall ein Mensch getötet, der anderen gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist, haben die unterhaltsberechtigten Angehörigen einen Anspruch auf Ersatz des Schadens, der ihnen durch den Entzug des Unterhaltsrechts entsteht. Dieser – mittelbare – Schadensersatzanspruch ist in § 844 Abs. 2 BGB geregelt. Rz. 81 Unterhaltsberechtigt sind alle Personen, dene...mehr

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AGS 01/2020, Verfahrenswert... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 59 Abs. 3, 55 Abs. 2 FamGKG, 32 Abs. 2 RVG zulässige Verfahrenswertbeschwerde des Antragsgegnervertreters hat teilweise Erfolg. Der Wert des Verfahrens ist gem. § 48 Abs. 2 FamGKG auf 3.000,00 EUR festzusetzen. Gem. § 48 Abs. 2 FamGKG beträgt der Wert in Haushaltsachen gem. § 200 Abs. 2 Nr. 2 FamFG 3.000,00 EUR. Es handelt sich vorliegend um eine Haushaltssache gem...mehr

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ZErb 01/2020, Deutsches Erbrecht-Symposium

Das 22. Deutsche Erbrecht-Symposium fand am 20. und 21. September im Marriott Hotel in Heidelberg statt. Auch im Jahr 2019 kredenzte der DVEV als Veranstalter den Symposiumsteilnehmern zwei informative, interessante und abwechslungsreiche Tage. Durch das Symposium führten Herr Rechtsanwalt Jan Bittler und Herr Rechtsanwalt Michael Rudolf. Das Symposium begann mit einem Ausflug...mehr

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§ 10 Ersatzansprüche bei Tö... / cc) Unterhaltsanteil Hinterbliebener

Rz. 115 Der nach Abzug der fixen Kosten verbleibende Betrag ist auf die einzelnen Unterhaltsberechtigten zu verteilen. Sie sind nach § 844 Abs. 2 BGB Einzelgläubiger, und demzufolge ist der Unterhaltsanteil nach dem jeweiligen Unterhaltsbedarf und der Bedürftigkeit zu ermitteln. Rz. 116 Grundsätzlich hat der erwerbstätige Ehepartner einen höheren Unterhaltsbedarf als der nich...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
HilbertWolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Abkürzungs- und Literatur-Verzeichnis

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FF 12/2019, Wo sind sie, die jungen Kollegen?

Inge Saathoff Noch gut kann ich mich daran erinnern, wie mein Vater reagierte, als ich meinen Eltern 1996 berichtete, dass ich Anwältin werden würde. "Willst Du nicht lieber in den Staatsdienst gehen? Gerade für eine Frau lässt sich die Arbeit dort doch viel besser mit einer Familie vereinbaren." Geprägt waren solche Sorgen natürlich auch durch die Erkenntnis, wie sich damals...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 4.1.3 Ausnahmen vom sachlichen Anwendungsbereich

Die EuEheGüVO/EuPartGüVO[76] gilt nach der ausdrücklichen Klarstellung[77] in Art. 1 Abs. 1 S. 2 nicht für Steuer- und Zollsachen sowie verwaltungsrechtliche Angelegenheiten.[78] Vom Anwendungsbereich der VOen sind gemäß ihrem Art. 1 Abs. 2 im Übrigen ausgenommen (Ausschluss vom Anwendungsbereich):[79]mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.4 Gerichtsstandsvereinbarung

In den Fällen des Art. 6 der VOen (unter 6.3 – wenn keine vorrangige Zuständigkeit nach Art. 4 und Art. 5 der VOen besteht)[201] können die Parteien nach Art. 7 Abs. 1 der VOen "im Interesse einer größeren Rechtssicherheit, einer besseren Vorhersehbarkeit des anwendbaren Rechts und einer größeren Entscheidungsfreiheit"[202] vereinbaren[203] (begrenztes Recht zur Gerichtsstan...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6. Gerichtliche Zuständigkeit

Die gerichtliche Zuständigkeit ist im zweiten Kapitel (Art. 4 bis 19) der VOen geregelt.[157] In Bezug auf die gerichtliche Zuständigkeit differenzieren die VOen wie folgt: im Fall des Todes eines Ehegatten/Partners (Erbsache, Art. 4 der VOen – unter 6.1) und im Fall der Ehescheidung, Tr...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 5. Begriffsbestimmungen

Art. 3 EuEheGüVO/EuPartGüVO[140] trifft Begriffsbestimmungen.[141] In Sachen der VOen bezeichnet nach deren Art. 3 Abs. 1 der Ausdruckmehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.4 Die Reichweite des anzuwendenden Rechts

Das nach den VOen auf den ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft anzuwendende Recht regelt nach Art. 27 der VOen (Reichweite des Güterstatuts) "unter anderem" (d. h. nicht abschließend – sog. benannte Bereiche)[438]mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.13 Einstweilige Maßnahmen (einschließlich Sicherungsmaßnahmen)

Die im Recht eines Mitgliedstaats vorgesehenen einstweiligen Maßnahmen[277] (einschließlich Sicherungsmaßnahmen) können nach Art. 19 den VOen bei den Gerichten dieses Staates auch dann beantragt werden, wenn für die Entscheidung in der Hauptsache nach den VOen die Gerichte eines anderen Mitgliedstaats zuständig sind. Damit erfolgt eine zweigleisige Regelung der internationale...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.11 Rechtshängigkeit

Werden bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten Verfahren wegen desselben Anspruchs[264] zwischen denselben Parteien[265] anhängig gemacht (Anhängigkeit mehrerer Verfahren wegen desselben Anspruchs zwischen denselben Parteien bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten)[266], so setzt – zwecks Vermeidung miteinander unvereinbarer Entscheidungen[267] – jedes später angeruf...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.3.3 Grundsatz der Unwandelbarkeit des Güterstatuts

Die Anknüpfung an den ersten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt der Ehegatten nach der Eheschließung gemäß Art. 26 Abs. 1 Buchst. a EuEheGüVO ist grundsätzlich unwandelbar (Grundsatz, womit ein nachfolgender Wechsel des gewöhnlichen Aufenthalts nicht zu einem Statutenwechsel führt).[423] Beachte aber: Die Ehegatten können jedoch das Güterrechtsstatut durch Rechtswahl nach Ar...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.12 Im Zusammenhang stehende Verfahren

Sind bei Gerichten verschiedener Mitgliedstaaten Verfahren, die "im Zusammenhang stehen"[273] (Konnexität), anhängig, so kann (Ermessensentscheidung)[274] nach Art. 18 Abs. 1 der VOen jedes später angerufene Gericht das Verfahren aussetzen (Aussetzung). Sind die in Art. 18 Abs. 1 der VOen genannten Verfahren in erster Instanz anhängig, so kann sich gemäß Art. 18 Abs. 2 der V...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.8 Notzuständigkeit (forum necessitatis)

Ist kein Gericht eines Mitgliedstaats nach den Art. 4 (unter 6.1), Art. 5 (6.2), Art. 6 (6.3), Art. 7 (6.4), Art. 8 (6.5) oder Art. 10 der VOen (6.7) zuständig oder haben sich alle Gerichte nach Art. 9 der VOen (6.8) für unzuständig erklärt und ist kein Gericht eines Mitgliedstaats nachmehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.5 Wirkungen gegenüber Dritten

Ungeachtet Art. 27 Buchst. f der VOen (wonach die Wirkungen des ehelichen Güterstandes/der güterrechtlichen Wirkungen eingetragener Partnerschaften auch das Rechtsverhältnis zwischen einem Ehegatten/Partner und einem Dritten erfassen, dazu vorstehend unter 7.4) darf nach der Einschränkung des Art. 28 Abs. 1 der VOen ein Ehegatte/Partner in einer Streitigkeit zwischen einem D...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.2.5 Formgültigkeit einer Vereinbarung über den ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft)

Art. 25 der VOen treffen – in weitgehender Übereinstimmung mit den Formwahlregelungen einer Rechtswahlvereinbarung nach Art. 23 der VOen[378] (arg.: "sachgerecht, da die Rechtswahl in der Praxis meist mit der Wahl eines bestimmten Güterstands einhergehend")[379] – Vorgaben über die Formgültigkeit einer Vereinbarung über den ehelichen/partnerschaftlichen Güterstand. Der Verord...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.2.1 Beschränkte Rechtswahlmöglichkeiten

Die Ehegatten oder künftigen Ehegatten[328]/Partner oder künftigen Partner können nach Art. 22 Abs. 1 der VOen das auf ihren ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen ihrer eingetragenen Partnerschaft anzuwendende Recht – im Falle eines grenzüberschreitenden Bezugs[329] – durch Vereinbarung selbst (Vorrang der subjektiven Anknüpfung)[330], sofe...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.1 Zuständigkeit im Fall des Todes eines Ehegatten/Partners

Wird ein Gericht eines Mitgliedstaats im Zusammenhang mit der Rechtsnachfolge von Todes wegen (eines Ehegatten/Partners) nach der VO (EU) Nr. 650/2012 (EuErbVO)[165] angerufen, so sind die Gerichte dieses Staates nach Art. 4 der VOen auch für Entscheidungen über den ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft in Verbindung mit diesem N...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.6 Alternative Zuständigkeit

Wenn ein Gericht eines Mitgliedstaats, das nach Art. 4 der VOen (unter 6.1), Art. 6 EuEheGüVO bzw. Art. 6 Buchst. a, b, c oder d EuPartGüVO (6.3) – bzw., allerdings nur in Bezug auf Ehegatten, auch Art. 7 EuEheGüVO (6.4) oder Art. 8 EuEheGüVO (6.5) – zuständig ist[227], feststellt, dassmehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.6 Anpassung dinglicher Rechte

Probleme können bei Anwendung des Güterrechtsstatuts dann auftreten, wenn dessen Anwendung mit der lex rei sitae in Konflikt gerät – bspw. wenn "den Ehegatten oder einem Ehegatten nach dem Güterstatut ein dingliches Recht zusteht, das dem Recht am Lageort der betreffenden Sache nicht bekannt ist".[466] Art. 29 der VOen[467] trifft insoweit eine Regelung, die als besondere Aus...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.5 Zuständigkeit aufgrund rügeloser Einlassung

Sofern das Gericht eines Mitgliedstaats, dessen Recht nach Art. 22 der VOen (Rechtswahl) oder Art. 26 Abs. 1 Buchst. a oder Buchst b EuEheGüVO bzw. Art. 26 Abs. 1 EuPartGüVO (Mangels Rechtswahl der Parteien anzuwendendes Recht) anzuwenden ist, nicht bereits nach anderen Vorschriften der VOen zuständig ist[221], wird es gemäß Art. 8 Abs. 1 S. 1 der VOen auch dann zuständig (H...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.3.1 Anknüpfung nach Art. 26 EuEheGüVO/EuPartGüVO

Die EuEheGüVO unterscheidet sich von der EuPartGüVO in Bezug auf die Anknüpfungsleiter bei der Bestimmung des mangels Rechtswahl anzuwendenden Rechts. Wird keine Rechtswahlvereinbarung getroffen (mangels Rechtswahlvereinbarung nach Art. 22 der EuEheGüVO), unterliegt der eheliche Güterstand gemäß Art. 26 Abs. 1 EuEheGüVO in Bezug auf das gesamte Vermögen im Zuge einer objektiv...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 6.10 Beschränkung des Verfahrens

Umfasst der Nachlass des Erblassers, der unter die EuErbVO fällt, Vermögenswerte, die in einem Drittstaat belegen sind (Nachlass eines Erblassers, der in einem Drittstaat belegene Vermögenswerte umfasst),[254] so kann (Ermessensentscheidung)[255] das in der Güterrechtssache zu den güterrechtlichen Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft angerufene Gericht nach Art. 13 Abs....mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 4.2 Örtlicher (räumlicher) Anwendungsbereich

Die EuEheGüVO/EuPartGüVO gilt nach ihrem Art. 70 Abs. 2 in den Mitgliedstaaten, die an der durch Beschluss (EU) 2016/954 begründeten Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Zuständigkeit, des anzuwendenden Rechts und der Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Fragen der Güterstände internationaler Paare (eheliche Güterstände und Güterstände eingetragener Leben...mehr