Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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AGS 10/2020, Johannsen/Henrich/Althammer, Kommentar zum Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Verfahren)

Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. Dieter Heinrich und Prof. Dr. Christoph Althammer. 7. Aufl., 2020. Verlag C.H. Beck, München. XXIII, 2.892 S., 199,00 EUR Im Gegensatz zu anderen Kommentaren wird hier nicht lediglich ein Gesetz mit Nebengesetzen kommentiert. Vielmehr findet der Leser hier eine Kommentierung zu sämtlichen familienrechtlichen Vorschriften, also zu den materiell-...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / IV. Fazit

Als Fazit lässt sich feststellen: Aus deutscher Sicht ändert sich nicht sehr viel, insbesondere, weil der Sonderrolle des Vereinigten Königreichs schon seit der Europäisierung des Familienrechts bestanden hat. Lediglich auf einzelne Verordnungen begrenzte Opt in-Positionen wurden schon in der Vergangenheit in Bezug auf das europäische Verfahrensrecht durch UK ausgeübt. So ni...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / III. Unterhaltsverfahren

1. Internationale Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung nach der EuUntVO Was grenzüberschreitende Unterhaltsverfahren angeht, so wird ein Hard-Brexit bedeuten, dass die EuUntVO[12] nicht mehr im Verhältnis zu UK gilt. Dies bedeutet, dass dieses Instrument der internationalen Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhaltssachen und damit ei...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / II. Kindschaftssachen

1. Internationale Zuständigkeit Soweit es um Kindschaftssachen mit internationalem Bezug geht, wird sich die internationale Zuständigkeit eines Gerichts in der UK für ein Kind, das dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht mehr aus Art. 8 ff. Brüssel IIa-VO ergeben. Das Haager Überreinkommen 1996[8] (KSÜ) wird allerdings für die Frage der internationalen Zuständigkeit, de...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / Einführung

Nach[1] Vollzug des Brexit und dem Austrittsabkommen vom 24.1.2020, das eine Übergangszeit bis zum 31.12.2020[2] vorsieht, kann es – und so sieht es derzeit aus – zu einem sog. Hard-Brexit kommen, d.h. ohne ein, auch das Familienrecht betreffendes Abkommen zwischen den verbleibenden 27 EU-Mitgliedstaaten (EU MS 27) und dem Vereinigten Königreich (UK). Von einem solchen Hard-...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / 2. Internationale Zuständigkeit nach dem HUÜ

Allerdings ist auch seit 1.8.2014 für alle EU-Mitgliedstaaten (auch UK) außer Dänemark das Haager Unterhaltsübereinkommen von 2007 (HUÜ)[13] in Kraft getreten. Das HUÜ 2007 vereinfacht die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zwischen den Vertragsstaaten, wobei im Verhältnis der EU MS untereinander die EuUntVO Vorrang genießt. Nunmehr hat UK für den Fall eines harten Brexi...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / 4. Unterhaltsstatut

Da UK dem für alle Mitgliedstaaten außer Dänemark über § 15 EuUntVO geltende Haager Unterhaltsprotokoll (HUP)[18] nicht beigetreten sind, wird sich hinsichtlich der Frage des auf Unterhaltsansprüche i.S. des Art. 1 Abs. 1 EuUntVO bzw. Art. 1 HUP anwendbaren materiellen Rechts in Zukunft nichts ändern. Alle in diesem Zusammenhang bestehenden Probleme, insbesondere die Frage de...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / 3. Anerkennung und Vollstreckung nach dem HUÜ

Die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von Titeln i.S.d. Art. 19 HUÜ 2007 sind festzustellen, und zwar in Deutschland ausschließlich in einem gerichtlichen Verfahren, Art. 23 HUÜ 2007.[17] Insoweit wird sich allerdings im Falle eines Brexit nichts Wesentliches ändern, weil die ähnlich gefassten Vorschriften auch schon im Anwendungsbereich der EuUntVO für UK und Dänemark g...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / 1. Internationale Zuständigkeit

Soweit es um Kindschaftssachen mit internationalem Bezug geht, wird sich die internationale Zuständigkeit eines Gerichts in der UK für ein Kind, das dort seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht mehr aus Art. 8 ff. Brüssel IIa-VO ergeben. Das Haager Überreinkommen 1996[8] (KSÜ) wird allerdings für die Frage der internationalen Zuständigkeit, der Anerkennung und Vollstreckung...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / 3. Internationale Kindesentziehung

In Fällen der internationalen Kindesentziehung bleibt es bei den Grundsätzen des Haager Übereinkommens 1980[11] (HKÜ), allerdings ohne die Modifikationen und Ergänzungen in der Brüssel IIa-VO, dort Art. 11. Damit gelten insbesondere bei Entführungen aus einem 27 EU MS in UK und umgekehrt nicht mehr der verstärkte Beschleunigungsgrundsatz des Rückführungsverfahrens, der positi...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / 2. Anerkennung von in der UK ausgesprochenen Ehescheidungen im Inland

Die Anerkennung von in der UK ausgesprochenen Ehescheidung wird nicht mehr dem vereinfachten und standardisierten Anerkennungsverfahren gem. Art. 21 der Brüssel IIa-VO i.V.m. den zur Änderung des Familienstandes vorzulegenden Bescheinigungen gem. Art. 39 der Brüssel IIa-VO erfolgen können: Für die in der UK ausgesprochenen Ehescheidungen ist § 107 FamFG einschlägig mit der F...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / 3. Ehescheidungsstatut

Da UK sich nicht an der Verstärkten Zusammenarbeit hinsichtlich des anzuwendenden materiellen Rechts in Ehescheidungsverfahren (Rom III-VO[7]) beteiligt, wird sich mit bei einem Austritt hinsichtlich des materiellen Kollisionsrechts und damit für die Frage des Scheidungsstatus weder aus deutscher noch aus britischer Sicht etwas ändern. Wegen der universellen Anwendung der Ro...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / 1. Internationale Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung nach der EuUntVO

Was grenzüberschreitende Unterhaltsverfahren angeht, so wird ein Hard-Brexit bedeuten, dass die EuUntVO[12] nicht mehr im Verhältnis zu UK gilt. Dies bedeutet, dass dieses Instrument der internationalen Zuständigkeit, Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Unterhaltssachen und damit ein entscheidendes Instrument der justiziellen Zusammenarbeit in Unterhaltssachen...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / 2. Anerkennung und Vollstreckung

Soweit es um die Anerkennung und Vollstreckung einer kindschaftsrechtlichen, in UK ergangenen Entscheidung in einem 27 EU MS bzw. umgekehrt geht, werden die Vorschriften über das vereinfachte und standardisierte Anerkennungsverfahren, Art. 21 ff. Brüssel IIa-VO i.V.m. Art. 39 Brüssel II-VO durch die entsprechenden Vorschriften des KSÜ ersetzt: Entscheidungen aus der UK und da...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / I. Ehescheidungsverfahren sowie Eheaufhebungsverfahren

In Ehescheidungsverfahren sowie Eheaufhebungsverfahren wird nach einem Hard-Brexit die Brüssel IIa-VO[4] zwischen den EU 27 MS und UK nicht mehr anwendbar sein.[5] 1. Internationale Zuständigkeit Für Fragen der internationalen Zuständigkeit sowie der Anerkennung einer in einem EU 27 MS ausgesprochenen Ehescheidung in UK und umgekehrt wird auf das jeweilige autonome Verfahrensr...mehr

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FF 10/2020, Hard-Brexit und... / 1. Internationale Zuständigkeit

Für Fragen der internationalen Zuständigkeit sowie der Anerkennung einer in einem EU 27 MS ausgesprochenen Ehescheidung in UK und umgekehrt wird auf das jeweilige autonome Verfahrensrecht zurückgegriffen werden müssen, soweit dieses durch die Verordnung berufen ist. Nachdem die Kommission zunächst im Januar 2018 eine erste Bekanntmachung herausgegeben hat, ist nunmehr nach de...mehr

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FF 10/2020, Rechtsprobleme durch COVID-19 in der anwaltlichen Praxis

Ludwig Kroiß (Hrsg.)1. Aufl. 2020, 516 Seiten, Nomos VerlagISBN 978-3-8487-7611-568,00 EUR Die durch die Verbreitung des Corona-Virus (SARS-Cov-2) ausgelöste Krankheit COVID-19 beschäftigt die Bundesrepublik seit März 2020. Die Politik hat nach der massenhaften Verbreitung dieses Corona-Virus im März das gesamte Gesellschaft- und Wirtschaftsleben heruntergefahren, die Justiz h...mehr

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AGS 10/2020, Zulässigkeit e... / 2 Aus den Gründen

I. Der Einspruch des Beklagten gegen das Teilversäumnisurteil der Kammer ist zulässig, insbesondere form- und fristgerecht eingelegt worden. Der Einspruch hat den Prozess in die Lage vor Eintritt der Versäumnis zurückversetzt (§ 342 ZPO). II. Das Teilversäumnisurteil der Kammer v. 14.12.2018 ist im aus der Urteilsformel ersichtlichen Umfange aufrechtzuerhalten und i.Ü. aufzuhe...mehr

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FF 10/2020, Die Geltendmach... / IV. Fazit

Die Lebensstellung eines Kindes und damit auch die Höhe seines Bedarfes richtet sich gemäß § 1610 BGB nach den individuellen Lebensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen. Der Bedarf des Kindes ist auch geprägt durch individuelle Wohnkosten an seinem Wohnort, seine gesellschaftliche Stellung, seinen Fähigkeiten, Neigungen und Begabungen. Die Unterhaltsbeträge der Tabellensätz...mehr

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FF 10/2020, Churchills Corona-Konsequenzen

Jochem Schausten Wenn ich dieses Editorial schreibe, leben wir seit einem halben Jahr mit Corona. Als die Regierungen den Lockdown verkündeten und wir uns mit den denkbaren Konsequenzen für unsere tägliche Arbeit auseinandersetzen mussten, vermute ich, waren die meisten von uns auf diese Krise nicht wirklich vorbereitet – in unserer Kanzlei waren wir es jedenfalls nicht. Oder...mehr

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FF 09/2020, Herbsttagung un... / Teilnehmerbeitrag Gesamtbuchung:

360,00 EUR für Mitglieder der AG Familienrecht und/oder der AG Erbrecht, 225,00 EUR für Mitglieder im FORUM Junge Anwaltschaft, 225,00 EUR Junganwälte bis zu 3 Jahren nach der Zulassung, 225,00 EUR für Einführungsseminar Familienrecht-Absolventen, 525,00 EUR für Nichtmitgliedermehr

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FF 09/2020, Andere Zeiten, neue Sitten …

Inge Saathoff Jedes Jahr führt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Ende November ihre Mitgliederversammlung und Herbsttagung durch. Die Veranstaltungsorte wechselten alljährlich, um den verschiedenen Regionen gerecht zu werden und neue Orte kennenzulernen. Aus Gesprächen auf den Tagungen ist mir bekannt, dass es auch zahlreiche Mitglieder gibt, die regelmäßig zur Herbsttagu...mehr

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FF 09/2020, Herbsttagung un... / Einzelbuchung in Blöcken:

Preis pro Block [3] (Do.: vormittags/nachmittags, Fr.: vormittags) 130,00 EUR für Mitglieder der AG Familienrecht und/oder der AG Erbrecht, 85,00 EUR für Mitglieder im FORUM Junge Anwaltschaft, 85,00 EUR Junganwälte bis zu 3 Jahren nach der Zulassung, 85,00 EUR für Einführungsseminar Familienrecht-Absolventen, 185,00 EUR für Nichtmitglieder FF 9/2020, S. 338 - 339mehr

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FF 09/2020, Neue Rubrik: Der besondere Fall

Beginnend mit dem Heft 9/2020 werden wir Ihnen in unregelmäßigen Abständen "besondere Fälle" aus der Praxis präsentieren. Dabei handelt es sich mal um fast unglaubliche, mal um besonders bemerkenswerte oder auch sehr spezielle Fallgestaltungen, die in der Praxis zwar nicht häufig auftreten, dafür aber umso interessanter sind. Sie dokumentieren aber auch, dass alle Beteiligten...mehr

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FF 09/2020, Herbsttagung un... / Anmeldung

www.anwaltakademie-event.de/1908 Fragen? Gerne antwortet Ihnen Herr Tobias Hopf: Tel.: 030/726153-180 E-Mail: hopf@anwaltakademie.de (Tagungsorganisation der AG Familienrecht: DeutscheAnwaltAkademie – jurEvent). www.familienanwaelte-dav.de/herbsttagungmehr

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FF 09/2020, Herbsttagung un... / Freitag, 27. November 2020 (4 Std. FAO)

08:45 – 09:00 Uhr Begrüßung Eva Becker, Rechtsanwältin, Vorsitzende der AG Familienrecht, Berlin 09:00 – 10:30 Uhr Steuern in Paarbeziehungen – Finanzamt als lachender Dritter? Wolf Dieter Tölle, Rechtsanwalt und Notar, Steuerberater, Detmold 10:30 – 11:00 Uhr Kaffeepause 11:00 – 12:30 Uhr ZPO-Reform 2020 Prof. Dr. Volkert Vorwerk, Rechtsanwalt (BGH), Karlsruhe 12:30 – 13:30 Uhr Mi...mehr

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FF 09/2020, Herbsttagung un... / Donnerstag, 26.11.2020

08:45 – 09:00 Uhr Begrüßung Eva Becker , Rechtsanwältin, Vorsitzende der AG Familienrecht, Berlin 09:00 – 10:30 Uhr Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Auflösung Gerd Weinreich, Rechtsanwalt, Vors. Richter am OLG i. R., Oldenburg 10:30 – 11:00 Uhr Kaffeepause 11:00 – 12:30 Uhr Nichteheliche Lebensgemeinschaft: Vereinbarungen Prof. Dr. Dr. Herbert Grziwotz , Notar, Regen 12:30 – 13:30 U...mehr

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ZErb 09/2020, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. von Ulf Schönenberg-Wessel, Rechtsanwalt, Notar u. Fachanwalt für Erbrecht, Kiel Bothe, Die Teilungsversteigerung, Praxisbuch, 2. Auflage. 2020, zerb Verlag, ISBN 978-3-95661-...mehr

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FF 09/2020, Zur alleinigen ... / d) Eigene Auffassung

Der Vorlagebeschluss überrascht, weil der BGH bislang die geltende Regelung als verfassungsgemäß verteidigt hat.[38] Die besseren Argumente sprechen m.E. gegen eine Verfassungswidrigkeit. Es gibt kein Grundrecht darauf, als Erwachsener adoptiert werden zu können, schon gar nicht unter selbst gewählten Bedingungen wie der alleinigen Fortführung des bisherigen Namens. Wenn die...mehr

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FF 09/2020, Die Crux mit de... / II. Wertgrößen der Vermögenspositionen in der Auskunftsphase

Ähnlich stellt sich die Problematik bei den Vermögenspositionen dar. Bei Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen erfolgt die Erfüllung des Wertermittlungsanspruchs entgegen § 1379 Abs. 1, S. 3, 2. Alt. BGB per se durch eine (Unternehmens-)Bewertung, die der Erbe auf Kosten des Nachlasses gemäß § 2314 Abs. 2 BGB beauftragen "darf".[16] Dieses sieht der Wertermittlung...mehr

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zfs 09/2020, Beilackierungskosten bei fiktiver Abrechnung

Hinweis "Sehr geehrte Damen und Herren," in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihr Abrechnungsschreiben. Ihre Argumentation, die Erforderlichkeit einer Beilackierung könne erst im Zuge der tatsächlichen Reparatur festgestellt werden, ist nicht zu halten. Hier liegt ein Sachverständigengutachten vor, das Beilackierungskosten in jedem Fall für erforderlich hält....mehr

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FF 09/2020, Die Crux mit de... / I. Erhöhte Darlegungslast bei der Unterhaltsauskunft

In seiner Entscheidung v. 15.11.2017 stellt der BGH[1] in Hinblick auf die familienrechtlichen unbestimmten Rechtsbegriffe "Bedarf", "Bedürftigkeit" und "Leistungsfähigkeit" klar, dass für einen unterhaltsrechtlichen Auskunftsanspruch schon die Möglichkeit genügt, dass die Auskunft Einfluss auf den Unterhaltsanspruch hat. Dabei wird erneut zwischen Vermögen und Einkommen dif...mehr

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FF 0708/2020, Familienrecht auf dem virtuellen Anwaltstag vom 15. - 19. Mai 2020

Beschlüsse im Umgangsverfahren und Bewertung von Unternehmen Die Moderatorinnen in Worpswede und Berlin, die Referenten in Augsburg und Rastatt, zusammengeschaltet per webcam und Software, das waren die besonderen Bedingungen der Fachveranstaltung im Familienrecht auf dem virtuellen Anwaltstag. Es fehlten die persönliche Begegnung, der Kaffee in der Pause und der Applaus nach...mehr

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FF 0708/2020, Familienrecht... / Beschlüsse im Umgangsverfahren und Bewertung von Unternehmen

Die Moderatorinnen in Worpswede und Berlin, die Referenten in Augsburg und Rastatt, zusammengeschaltet per webcam und Software, das waren die besonderen Bedingungen der Fachveranstaltung im Familienrecht auf dem virtuellen Anwaltstag. Es fehlten die persönliche Begegnung, der Kaffee in der Pause und der Applaus nach den gelungenen Vorträgen. Aber was den 234 Teilnehmerinnen ...mehr

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FF 0708/2020, Familienrecht... / Bewertung von inhabergeführten Unternehmen und freiberuflichen Praxen unter Reflexion auf IDW S13

Welchen Einfluss hat der IDW S13 auf die Unternehmensbewertung im Rahmen vermögensrechtlicher Auseinandersetzungen im Familienrecht? Frank Boos, Dipl.-Kfm. aus Rastatt, öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, gab zunächst eine Übersicht, welche Anforderungen an Bewertungsmethoden gestellt werden. Eine Bewertungsmethode müsse aus sich heraus nachprüfbar sein, ...mehr

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FF 0708/2020, Münchener Anwaltshandbuch Familienrecht

Klaus Schnitzler (Hrsg.)5. Aufl., C.H. Beck Verlag, München 2020, geb., 1959 SeitenISBN 978-3-406-73277-5179 EUR Sechs Jahre nach Erscheinen der Vorauflage wird die Neuauflage des bewährten Anwaltshandbuchs vorgelegt. In der fünften Auflage ist das Werk um mehr als 150 Seiten auf den stattlichen Umfang von jetzt knapp 2000 Seiten angewachsen – ein Hinweis darauf, dass das Fam...mehr

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FF 0708/2020, Praxishandbuch Familienrecht

Harald Scholz/Norbert Kleffmann (Hrsg.)37. Ergänzung September 2019C.H. Beck Verlag München 2019, 379 Seitenin 3 gelochten BroschürenISBN 978-3-406-43089-3129 EUR (Vorteilspreis mit Aktualisierungsservice), 229 EUR (Normalpreis ohne Aktualisierungsservice) Die 37. Ergänzung beinhaltet eine Aktualisierung des Literaturverzeichnisses sowie der Teile G "Einkommensermittlung" (RA...mehr

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FF 0708/2020, Familienrecht... / Minenfeld Ordnungsgeld

Wenn sich ein Elternteil nicht an eine Vereinbarung hält, wird Ordnungsgeld nur dann verhängt, wenn die Grundlage für ein Ordnungsmittel stimmt und unangreifbar ist. Anderenfalls kann sich der mit dem Zwangsmittel Überzogene mit einer Beschwerde gegen den Ordnungsgeldbeschluss wehren. Deshalb sei es überaus wichtig, zu wissen, ob der Ausgangsbeschluss sämtlichen rechtlichen ...mehr

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FF 0708/2020, Familienrecht... / Vollstreckbarkeit gerichtlicher Umgangsregelungen

Wie kann mit den Mitteln des Vollstreckungsrechts die Einhaltung von einem gerichtlich gebilligten Umgangsvergleich durchgesetzt werden? Rechtsanwalt Dr. Mathias Grandel aus Augsburg bot den Teilnehmerinnen und Teilnehmern des Deutschen Anwaltstags einen dezidierten Leitfaden und eine umfassende Darstellung, wie sich die Rechtsprechung zu diesen Fragen entwickelt hat. Vorauss...mehr

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FF 0708/2020, Reformpaket des BMJV zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder vom 1.7.2020

Interview mit Prof. Dr. Isabell Götz, Vorsitzende Richterin am OLG München, Vorsitzende des Dt. Familiengerichtstages e.V. Prof. Dr. Isabell Götz Schnitzler/FF: Die Bundesjustizministerin hat zum 1. Juli im Rahmen des Reformpakets zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder[1] nicht nur strafrechtliche Änderungen, sondern in einem zweiten Teil auch gesetzgeberische Maßna...mehr

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FF 0708/2020, Das Kind nich... / III. Resümée

Der VA sollte weiterhin als Ausgleichsinstitut für Versorgungsnachteile bestehen bleiben, jedoch verbessert werden.mehr

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FF 0708/2020, Reformpaket z... / II. Reformpaket

… Gesetzgeberische Maßnahmen außerhalb des Strafrechts 1. Für Familienrichterinnen und Familienrichter werden durch eine Ergänzung des § 23b Absatz 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes spezifische Eingangsvoraussetzungen nach dem Vorbild der Regelung für Insolvenzrichterinnen und -richter eingeführt. Wer ein Dezernat für Familiensachen übernimmt, soll über belegbare Kenntnisse im...mehr

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FF 0708/2020, Wie bekomme i... / IV. Fazit

Der Überblick zeigt: Ein einmal bestellter Verfahrensbeistand kann nicht ohne weiteres wieder entpflichtet werden, sondern seine Entlassung ist auf absolute Extrem- und seltene Ausnahmefälle beschränkt. Das ist richtig, weil das "Sprachrohr des Kindes"[79] im Verfahren nicht leichtfertig "mundtot" gemacht werden darf. Die hohen Hürden vor einer Entlassung tragen dazu bei, da...mehr

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FF 0708/2020, Wie bekomme i... / III. Rechtsmittel gegen eine Aufhebung der Bestellung oder die Auswechslung des Verfahrensbeistands

1) Bei der Auswechslung oder einer Entpflichtung des Verfahrensbeistands handelt es sich stets um eine das Verfahren nicht abschließende Zwischenentscheidung, die nicht selbstständig anfechtbar ist (§§ 58 Abs. 2, 158 Abs. 3 Satz 4 FamFG). Der Rechtsmittelausschluss ist umfassend; er gilt für alle Beteiligte und insbesondere auch für den entpflichteten Verfahrensbeistand selb...mehr

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FF 0708/2020, Abtrennung vo... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Die gemäß §§ 58 ff. FamFG statthafte Beschwerde des Antragsgegners, die mit Senatsbeschluss vom 16.3.2020 dem Einzelrichter zur Entscheidung übertragen wurde, ist unbegründet und daher zurückzuweisen. [2] Soweit mit der Beschwerde ausschließlich gerügt wird, die Abtrennung der Folgesache Zugewinnausgleich (abgetrennt wurde zudem die Folgesache Versorgungsausgle...mehr

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AGS 07/2020, Irreführende W... / 1 Sachverhalt

Das Kammermitglied verfasste für seine Anwaltskanzlei ein Werbeblatt zum Diesel-Abgasskandal, welches u.a. folgende Inhalte hatte: Hinweis "Motorrechte: Traffic Law. Die Verkehrsrechtsexperten." Weiterhin heißt es in dem Werbeblatt: Hinweis "Als Spezialisten auf dem Gebiet, sorgen unsere Rechtsanwälte dafür, dass Sie zu Ihrem Recht und zu Ihrem Geld kommen." Auf der zweiter Seit...mehr

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FF 0708/2020, Interessenkollision

Undine Krebs Ich hatte in der Kanzlei nun zwei Fälle, bei denen der Tatbestand einer Vertretung widerstreitender Interessen im Raum gestanden hat. Überraschend war, dass in beiden Fällen renommierte und erfahrene Anwälte tätig waren, die aber den Umgang damit ausgesprochen lässig handhabten. Sie kümmerten sich weder um ihren eigenen Ruf noch um den der Anwaltschaft. Strafrecht...mehr

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FF 0708/2020, Beteiligung v... / Aus den Gründen

Gründe: 1. [1] Die gem. §§ 7 Abs. 5 S. 2 FamFG, 567 ff. ZPO zulässige Beschwerde der Pflegeeltern gegen den Beschl. v. 30.4.2019, mit dem ihre Hinzuziehung als Beteiligte zu dem Sorgerechtsverfahren abgelehnt worden ist, ist begründet. a) [2] Mit einstweiliger Anordnung vom 12.4.2018 (AG Essen -109 F 93/18) wurde der seinerzeit allein sorgeberechtigen Mutter die elterliche So...mehr

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FF 0708/2020, Abänderung ei... / 2 Anmerkung

Die Abänderung von Unterhaltsvergleichen ist gemäß § 239 Abs. 1 S. 2 FamFG lediglich dann zulässig, wenn Tatsachen vorgetragen werden, die eine Abänderung rechtfertigen. Dies ist der Fall, wenn sich die aktuelle Situation im Verhältnis zur Ausgangssituation bei Vergleichsabschluss verändert hat, sodass es in Abänderungsverfahren grundsätzlich erforderlich ist, dass die Situa...mehr

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FF 0708/2020, Ablehnung ein... / Aus den Gründen

Gründe: [1] Das zulässige Ablehnungsgesuch der Pflegeeltern gegen den Richter am Amtsgericht Dr. K. ist begründet (§§ 6 FamFG, 567 ff., 41 ff. ZPO). 1. [2] … . (Anm. der Red.: Rn 2 bis 8 entsprechen Rn 2 bis 8 der vorstehenden Entscheidung des OLG Hamm, Rn 9 und 10 geben die dortige Beschwerdeentscheidung wieder). [11] Mit Beschl. v. 11.12.2019 hat das Amtsgericht das Ablehnun...mehr