Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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§ 9 Familienrecht / D. Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe

Rz. 50 Seit dem 1.10.2017 können gleichgeschlechtliche Paare nun auch die Ehe eingehen. Sie müssen keine eingetragene Lebenspartnerschaft mehr begründen. Nach der Heirat sind Sie offiziell Eheleute. Ihnen kommen somit auch alle Vorteile der Ehe zugute. Befinden sich die Lebenspartner bereits in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und wollen nun die Ehe schließen, können S...mehr

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§ 9 Familienrecht / III. Eheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 7 Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet, wobei dies nur so lange gilt, wie die Ehe nicht gescheitert ist oder das Verlangen nach ehelicher Lebensgemeinschaft nicht rechtsmissbräuchlich ist. Rz. 8 Die Haushaltsführung und die Aufnahme von Erwerbstätigkeit werden in gegenseitigem Einvernehmen und unter Berücksichtigung der Belange des and...mehr

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§ 9 Familienrecht / 3. Büromäßige Behandlung

Rz. 12 Sofern ein Prozesskostenvorschuss im Wege der einstweiligen Anordnung geltend gemacht werden soll, muss der Anwalt zum einen die Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eheleute darlegen und glaubhaft machen. Daneben muss er die vermutlichen Verfahrenskosten für das beabsichtigte Verfahren errechnen, wobei er von den ihm zustehenden Gebühren und der Gerichtsgebühr a...mehr

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§ 9 Familienrecht / a) Grundlagen der Zugewinngemeinschaft

Rz. 16 Im Rahmen der Zugewinngemeinschaft behalten Mann und Frau ihre eigenen Vermögensmassen, d.h. ihnen gehört das in die Ehe Eingebrachte und das während der Ehe Erworbene weiterhin allein. Ein gemeinschaftliches Eigentum besteht grundsätzlich nicht. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen eigenständig, § 1364 BGB. Er ist jedoch in der Verfügung über das Vermögen nach Maßg...mehr

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§ 9 Familienrecht / 2. Gütertrennung

Rz. 26 Vereinbaren die Ehegatten den Güterstand der Gütertrennung oder tritt dieser Güterstand durch Urteil auf vorzeitigen Zugewinnausgleich ein, so ergeben sich während der Dauer des Güterstandes keine wesentlichen Abweichungen vom Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Allerdings treffen den Vermögensinhaber nicht die oben dargestellten Einschränkungen hinsichtlich der Verf...mehr

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§ 9 Familienrecht / 1. Scheidung

Rz. 30 Eine Ehe kann nur durch richterliche Entscheidung auf Antrag eines oder beider Ehegatten geschieden werden. Die Ehe ist mit der Rechtskraft der Entscheidung aufgelöst. Rz. 31 Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist (so genanntes Zerrüttungsprinzip). Gescheitert ist eine Ehe, wenn die Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann...mehr

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§ 9 Familienrecht / 4. Eigentums- und Vermögensgemeinschaft

Rz. 28 Bei diesem Güterstand handelt es sich um den Regelgüterstand , der in der ehemaligen DDR galt. Der Güterstand ist im Familiengesetzbuch der DDR geregelt gewesen und findet sich folglich nicht im BGB. Grundsätzlich gilt gem. Art. 234 § 4 EGBGB, dass der Güterstand der Eigentums- und Vermögensgemeinschaft in den der Zugewinngemeinschaft übergegangen ist, wenn nicht die E...mehr

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§ 9 Familienrecht / E. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

Rz. 51 Im Gegensatz zu Familie und Ehe steht die nichteheliche heterosexuelle Lebensgemeinschaft nicht unter dem besonderen Schutz des Staates. Sie ist insbesondere gesetzlich nicht geregelt . Dies bedingt zwar einerseits rechtlich die Möglichkeit, die Partnerschaft völlig frei auszugestalten, hat jedoch auch zur Folge, dass ohne eine vertraglich vereinbarte rechtliche Ausges...mehr

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§ 9 Familienrecht / II. Umfang

Rz. 55 Eine Betreuung wird nur insoweit angeordnet, wie der Betreute zu einer Regelung seiner Angelegenheiten nicht selbst in der Lage ist. Eine Vollbetreuung kommt daher nur dann in Betracht, wenn der Betreute keine einzige eigene Angelegenheit mehr allein bewältigen kann. Grundsätzlich muss dem Betreuten alles das zur eigenen Regelung belassen werden, wozu er eigenständig f...mehr

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§ 9 Familienrecht / H. Fragen und Antworten

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§ 9 Familienrecht / B. Verlöbnis

Rz. 2 Aus Sicht des BGB, dessen familienrechtlicher Teil mit den Paragraphen zum Verlöbnis beginnt, ist es nicht mehr als ein formloser Vertrag zwischen zwei Personen, die sich die Ehe versprechen. Um Enttäuschungen vorzubeugen, stellt jedoch gleich die erste Bestimmung des § 1297 BGB fest: "Aus einem Verlöbnis kann nicht auf Eingehung der Ehe geklagt werden." Unwirksam sind...mehr

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§ 9 Familienrecht / II. Ehename

Rz. 6 Ehepartner sollen auch heute noch einen gemeinsamen Ehenamen führen, müssen dies jedoch nicht, sofern sie dies nicht wollen (§ 1355 BGB). In diesem Fall können heute beide Ehepartner ihren bisherigen Namen beibehalten . Derjenige, dessen Name nicht Ehename wird, kann auch einen Doppelnamen in beliebiger Reihenfolge wählen, es sei denn, der Name eines Ehegatten besteht b...mehr

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§ 9 Familienrecht / b) Versorgungsausgleich unter Berücksichtigung der Reform des Zugewinnausgleichsrechts

Rz. 36 Der Versorgungsausgleich regelt die Verteilung der während der Ehe angesammelten Renten- und Pensionsansprüche . Dabei werden, grob gesagt, die Rentenanwartschaften der Ehepartner durch das Gericht mit Hilfe der Sozialversicherungsträger ermittelt und gegeneinander gestellt. Der Ausgleich findet dadurch statt, dass das Gericht die Hälfte der Differenz in der Höhe der A...mehr

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§ 9 Familienrecht / d) Unterhalt

Rz. 43 Unterhaltsfragen spielen in Scheidungsverfahren eine ganz erhebliche Rolle. Durch den Unterhaltsanspruch sollen insbesondere Nachteile ausgeglichen werden, die dadurch entstanden sind, dass ein Ehepartner wegen der Familie auf seine eigene berufliche Laufbahn verzichtet hat. Außerdem sollen Kinder dadurch geschützt werden, dass das Elternteil, das sie versorgt, nicht ...mehr

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§ 9 Familienrecht / c) Zugewinnausgleich bei Beendigung der Zugewinngemeinschaft

Rz. 18 Nach Beendigung der Zugewinngemeinschaft muss der erwirtschaftete Zugewinn ausgeglichen werden. Zugewinn ist der Unterschied zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen jedes Ehegatten. Anfangsvermögen ist dabei das Vermögen, das zum Zeitpunkt der Verheiratung vorhanden ist. Hinzugerechnet wird das Vermögen, das der Ehepartner durch Schenkung oder Erbschaft im La...mehr

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§ 1 Kanzleiorganisation / IV. Sachbearbeiter

Rz. 66 Sachbearbeiter in Rechtsanwaltskanzleien haben sich in der Regel auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert, so z.B. auf die Bearbeitung von außergerichtlichen Unfallschäden, die Zwangsvollstreckung oder das Kostenrecht. Verschiedene Weiterbildungsinstitute bieten Sachbearbeiterlehrgänge an. Eine Spezialisierung der Mitarbeiter kann aber z.B. auch dem Rechtsgebiet ...mehr

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§ 3 Einführung / C. Gliederung des BGB

Rz. 6 Das BGB ist unterteilt in fünf sog. Bücher, die mit "Allgemeiner Teil", "Schuldrecht", "Sachenrecht", "Familienrecht" und "Erbrecht" überschrieben sind. I. Allgemeiner Teil Rz. 7 Das erste Buch enthält den "Allgemeinen Teil". Hier finden sich die allgemeinen Regelungen, so z.B. die Regelungen über die Rechts- und Geschäftsfähigkeit, über Willenserklärungen, deren Anfecht...mehr

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§ 3 Einführung / F. Fragen und Antworten

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / I. Zwingende Rechtsnormen

Rz. 81 Das BGB enthält eine Vielzahl von Rechtsnormen, die wenigstens einen Mindestschutz wirtschaftlich oder auch intellektuell unterlegener Vertragsparteien garantieren sollen. Zu nennen sind in diesem Zusammenhang die Nichtigkeit sittenwidriger Rechtsgeschäfte gem. § 138 BGB, das bereits erläuterte Schikaneverbot und das Gebot von Treu und Glauben . Daneben gibt es in den ...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 1. Geschützte Rechtsgüter

Rz. 97 Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt , ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet, § 823 Abs. 1 BGB. Gleiches gilt für den, der gegen ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB verstößt. Schutzgesetze sind alle Strafges...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 6 F

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§ 49 Wörterlexikon / 22 V

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AGS 11/2019, Gerhard/von Heintschel-Heinegg/Klein, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht

Herausgegeben von Dr. Peter Gerhardt, Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg und Michael Klein. 11. Aufl., 2018. Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer), Köln. XLIII, 3.139 S., 159,00 EUR AGS 11/2019, S. IIImehr

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AGS 11/2019, Jüdt/Kleffmann/Weinreich, Formularbuch des Fachanwalts Familienrecht: Praxis des familiengerichtlichen Verfahrens

Herausgegeben von Dr. Eberhardt Jüdt, Dr. Norbert Kleffmann und Gerd Weinreich. 5. Aufl., 2017. Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer), Köln. LXIV, 1.420 S., 149,00 EUR AGS 11/2019, S. IIImehr

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AGS 11/2019, Weinreich/Klein, Kommentar zum Familienrecht

Herausgegeben von VRiOLG a.D. Gerd Weinreich und FA FamR Michael Klein. 6. Aufl., 2019. Verlag Luchterhand (Wolters Kluwer), Köln. XXXVIII, 2.175 S., 119,00 EUR Mit seiner familienrechtlichen Trilogie deckt der Verlag sämtliche Fragestellungen der anwaltlichen Praxis ab. Das Handbuch des Fachanwalts führt den Leser in die gesamte familienrechtliche Materie ein und ist für ihn...mehr

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FF 11/2019, Richterfortbildung und Qualität familiengerichtlicher Verfahren

Gabriele Ey Die Verbesserung der Qualität familiengerichtlicher Verfahren ist weiterhin Gegenstand politischer Diskussion. 2018 hatten die Kinderrechtekommission des DFGT (FF 2018, 178) und die Kinderkommission des Deutschen Bundestages (Kommissions-Drucks 19/04) Maßnahmen zur Qualitätssicherung in Kindschaftsverfahren gefordert (FF 2019, 62 ff.). Die Fraktion Bündnis 90/Die ...mehr

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FF 11/2019, Experten: Qualität familiengericht-licher Verfahren verbessern

Für eine Verbesserung der Qualität von familiengerichtlichen Verfahren sprachen sich die Sachverständigen in einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz am Mittwoch, 25. September 2019, aus. Anlass war ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/8568), demzufolge der Bundestag die Bundesregierung auffordern soll, die Qualifizierung von R...mehr

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FF 11/2019, Die Rechtsprechung zur Höhe des Unterhalts

Niepmann/Seiler 14. Auflage 2019, 544 Seiten, 57 EUR, Reihe NJW Praxis, Verlag C.H. Beck In der aktuellen Auflage des Buches von Niepmann/Seiler zum Unterhaltsrecht ist ein Bearbeiterwechsel eingetreten. Den Bearbeitungsteil von Werner Schwamb, Vors. Richter am OLG Frankfurt/M. a.D., hat nunmehr Dr. Christian Seiler, Direktor des AG Freising, übernommen. Das Werk ist in zwei g...mehr

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FF 11/2019, Rückforderung e... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des u.a. für Rechtsstreitigkeiten über Schenkungen zuständigen X. Zivilsenats des BGH vom 18.6.2019 enthält interessante Aussagen zur Frage der Rückgewähr von Geschenken im Falle eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage und ist deshalb zu Recht auf erhebliches mediales Interesse gestoßen. Mitunter haben Presseberichte einer breiten Öffentlichkeit allerdings ein...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Lohnsteuerabzug beim Hauspersonal

Rz. 1 Stand: EL 119 – ET: 10/2019 Steht die Haushaltshilfe in einem Dienstverhältnis (> Arbeitnehmer), unterliegt der > Arbeitslohn grundsätzlich dem üblichen LSt-Abzug (§§ 39b bis 39f EStG; ergänzend > Steuerabzugsverfahren). Für teilzeit- und geringfügig beschäftigte Haushaltshilfen können die Steuerabzüge nach § 40a EStG pauschaliert werden (zu Einzelheiten > Pauschalierun...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / b) Familienrecht

Gerade bei der familienrechtlichen Thematik kommt dies insbesondere zum Zuge. Die Thematik "Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen; Regelungen des Getrenntlebens" bilden dabei stets "Konfliktpotential", was die Zahl der Angelegenheiten angeht. Nach wie vor differenzieren hier die Gerichte zwischen einer oder mehreren Angelegenheiten. Viele neuere Entscheidungen[1] vertreten m...mehr

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FF 10/2019, Mietvertrag zwi... / I. Die Situation nach Scheidung

Der in der Familienimmobilie verbliebene Miteigentümer wird eine von ihm nicht gewünschte Teilungsversteigerung mit den während der Trennungszeit häufig noch wirksamen Mitteln (vor allem Drittwiderspruchsantrag, gestützt auf §§ 1365, 749 Abs. 2, 1353 Abs. 1 oder § 242 BGB)[1] nach der Scheidung meist nicht verhindern können. Er kann dies auch nicht mit dem Erwirken einer ger...mehr

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FF 10/2019, Familiengericht... / IV. Bundesgerichtshof

Nach der umfassenden Reform des Ehe- und Familienrechts (in Kraft seit 1.7.1977, also seit mehr als 40 Jahren) ist der Bundesgerichtshof die letzte Instanz nach dem Amtsgericht/Familiengericht und dem Oberlandesgericht/Familiensenat. Der XII. Senat wird häufig als Familiensenat bezeichnet, dies ist auch zutreffend, wenn er in Familiensachen tätig wird. Allerdings handelt es s...mehr

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FF 10/2019, Familiengericht... / I. Einleitung

Durch das Eherechtsreformgesetz vom 14.6.1976 wurden zum 1.7.1977 Abteilungen für Familiensachen beim Amtsgericht, Familiensenate bei den Oberlandesgerichten und der Familiensenat beim Bundegerichtshof eingerichtet.[1] Die Einführung des Familienrichters war und ist eine grundlegende und richtige Entscheidung des Gesetzgebers.[2] Vielleicht ist der Fokus zu lange auf die Funkt...mehr

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FF 10/2019, Familiengericht... / V. Fazit

Die Einführung der Familiengerichtsbarkeit war absolut richtig. Die Qualifikation der Familienrichterinnen und -richter ist mehr als 22 Jahre nach Einführung der Fachanwaltschaft für Familienrecht längst überfällig. Die Politik sollte endlich Nägel mit Köpfen machen und auf die Vorschläge der Fachverbände, z.B. der Kinderrechtekommission des DFGT, hören. Es ist zu hoffen, dass ...mehr

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FF 10/2019, Familiengericht... / II. Familiengerichte beim Amtsgericht

Die überwiegende Zahl der Verfahren in Ehescheidungs- und Familiensachen werden in den Familiengerichten als erste Instanz durchgeführt. Diese Familiengerichte sind Teil der Zivilgerichtsbarkeit und damit auch Teil der ordentlichen Gerichtsbarkeit. In 638 Amtsgerichten ganz unterschiedlicher Größe werden Familiensachen bearbeitet. Es gibt große und kleine Amtsgerichte, in den...mehr

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FF 10/2019, Mietvertrag zwi... / II. Die Situation während des Getrenntlebens

Das Risiko des in der Immobilie verbliebenen Miteigentümers, als Folge einer von ihm nicht gewünschten Teilungsversteigerung sein Nutzungsrecht zu verlieren, ist während des Getrenntlebens geringer als nach Scheidung. Auch wenn man der jüngst vom OLG Hamburg[18] vertretenen Auffassung, bis zur Scheidung sei eine Teilungsversteigerung gegen den Willen des anderen Ehegatten ge...mehr

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AGS 10/2019, Beratungshilfe... / c) Sonstiges

Aktuell hat das AG Neubrandenburg[10] zur Angelegenheit – allerdings nicht zum Familienrecht – zu entscheiden gehabt. Vielmehr ging es dort um die Frage, ob die infrage stehende Kündigung wegen Nichtzahlung der Kaution einerseits und die bestehenden Mietmängel andererseits eine oder mehrere Angelegenheiten bilden. Das AG Neubrandenburg hat sich hier für den Ansatz "verschied...mehr

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FF 10/2019, Billigung einer... / 1 Gründe:

[1] A. Die Beteiligten zu 1 und 2 (Eltern) streiten über den Umgang des Vaters mit seinem im Januar 2013 geborenen und seit Juli 2015 bei der Mutter lebenden Sohn. [2] Das Amtsgericht hat einen im Anhörungstermin durch die Eltern geschlossenen Vergleich zum Umgang durch Beschluss gebilligt. Danach ist der Vater u.a. ab Ende Juni 2018 alle zwei Wochen zum Umgang mit jeweils zw...mehr

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FF 10/2019, Hat der Vergewa... / I. Einführung

Das Deutsche Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) erstattete ein Rechtsgutachten[1] zu der Frage des Umgangsrechts eines nichtehelichen Vaters mit dem durch Vergewaltigung gezeugten Kind. Dem lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Frau wurde von einem Asylanten vergewaltigt. Sein Asylantrag wurde rechtskräftig abgelehnt. Eine Ausweisung konnte nicht erfolgen, ...mehr

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AGS 10/2019, Bumiller/Harders/Schwamb, Kommentar zum Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

Von Ursula Bumiller, Dr. Delk Harders und Werner Schwamb. 12. Aufl., 2019. Verlag C.H. Beck, München. XXI, 1.585 S., 109,00 EUR Auch wenn die Regelungen des FamFG gegenüber der früheren Rechtslage klarer und besser gefasst und in einem einzigen Gesetz kodifiziert sind, bleibt es doch bei der Zweispurigkeit. Während für die Familiensachen der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch...mehr

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ZErb 10/2019, Erste Konsequ... / 4. Bestimmung des Güterstatuts bei türkischen Eheleuten

Zur Bestimmung des Güterstatuts findet im vorliegenden Fall, da der Erblasser seine zweite Ehefrau 1977 geheiratet hatte, gem. Art. 69 EuGÜVO die Europäische Güterrechtsverordnung keine Anwendung. Vielmehr ist insoweit gem. Art. 227 § 47 Abs. 1 EGBGB auf Art. 15 EGBGB idF v. 1986 abzustellen. Da die Eheschließung vor dem 9.4.1983 stattgefunden hat, sind insoweit auch die Übe...mehr

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FF 10/2019, Die elektronische Akte berichtet weiter:

Dr. Undine Krebs Mittlerweile ist unsere Kanzlei so ausgestattet, dass sämtliche Akten elektronisch geführt werden. Der gesamte Schriftwechsel wird für die jeweilige Akte eingescannt. Zum Termin lässt sich jede Akte über eine spezielle App auf das iPad oder einen Laptop laden und steht papierlos im Termin zur Verfügung. Durch eine kurze, griffige Bezeichnung der Dokumente nac...mehr

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AGS 10/2019, Anfall einer E... / 2 Aus den Gründen

Die gem. §§ 56 Abs. 2 S. 1, 33 Abs. 3, 4 RVG zulässige Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Mutter gegen die Entscheidung des AG hat in der Sache Erfolg. 1. Gem. §§ 45 ff. RVG ist die dem Verfahrensbevollmächtigten der Mutter aus der Staatskasse zu erstattende Verfahrenskostenhilfevergütung auf 860,97 EUR festzusetzen. Denn dem Verfahrensbevollmächtigten steht aufgrun...mehr

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FF 10/2019, Familiengericht... / III. Oberlandesgerichte

Im Rahmen der Eherechtsreform sah der Gesetzgeber vor, dass das Landgericht nicht mehr mit Familiensachen befasst ist und die Rechtsmittelinstanz nach dem Amtsgericht das Oberlandesgericht sein soll. In der Rückbetrachtung war die Entscheidung des Gesetzgebers bahnbrechend und im Hinblick auf eine übereinstimmende Rechtsprechungspraxis im gesamten OLG-Bezirk außerordentlich ...mehr

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ZErb 10/2019, Erste Konsequ... / 5. Gesetzlicher Güterstand nach türkischem Recht

Die Eheleute hätten daher insoweit im gesetzlichen Güterstand des türkischen Rechts gelebt. Gesetzlicher Güterstand war in der Türkei bis zum 1. Januar 2002 die Gütertrennung. Ab diesem Zeitpunkt hat die Türkei einen gesetzlichen Güterstand, der vom OLG Hamm als "Errungenschaftsgemeinschaft" bezeichnet wird, eingeführt. Anders als die Bezeichnung vermuten lässt, handelt es s...mehr

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FF 09/2019, Herbsttagung un... / Programm: "Frische Brise – Familienrecht"

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FF 09/2019, Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Elektronischer Rechtsverkehr, Erbrecht, Familienrecht und Zivilverfahrensrecht

zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Regelung der Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde in Zivilsachen, zum Ausbau der Spezialisierung bei den Gerichten sowie zur Änderung weiterer zivilprozessrechtlicher Vorschriften Zusammenfassung Der DAV spricht sich gegen die geplante dauerhafte Festschreibung der Wertgrenze für Nichtzulassungsbeschwerden aus, um ungerechtferti...mehr

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FF 09/2019, Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins durch die Ausschüsse Erbrecht und Familienrecht

zum Diskussionspapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz zur Umsetzung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 26.3.2019 (1 BvR 673/17) zur Stiefkindadoption in nichtehelichen Familien Zusammenfassung Der Deutsche Anwaltverein unterstützt die Lösung B des Diskussionspapiers, d.h. die Adoption von Stiefkindern und fremden Kindern auch in nicht...mehr

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FF 09/2019, Frische Brise Familienrecht

Herbsttagung 2019 in Warnemünde Dr. Christian Grabow Vom 21. bis 23.11.2019 findet unsere diesjährige Herbsttagung statt. Wenige Tage, nachdem wir das 30-jährige Jubiläum der Grenzöffnung zwischen der DDR und der Bundesrepublik begangen haben, trifft sich die AG Familienrecht in Rostock-Warnemünde. Wie immer erwarten Sie neben spannenden Vorträgen und Workshops vielfältige Gesp...mehr