Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2018, Die FF-App ist da!

Elektronische Version der FF – Forum Familienrecht Einführung Ab sofort steht allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV kostenfrei eine hilfreiche und leistungsfähige App im Rahmen der "Anwaltverlag Bibliothek" zur Verfügung. Die elektronische Variante der FF umfasst – neben den aktuellen Heften des laufenden Jahres – auch ein Heftarchiv ab dem Jahrgang 200...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / hh) Zustimmung zur Veräußerung einer gemeinsamen Immobilie

Rz. 87 Verlangt ein Ehegatte vom anderen Ehegatten die Zustimmung zur Veräußerung einer gemeinsamen Immobilie, liegt ein Fall des § 42 Abs. 1 FamGKG vor. Unzutreffend ist die Auffassung des OLG Frankfurt,[19] das auf § 36 Abs. 1 S. 1 FamGKG abstellt und dabei übersieht, dass es hier nicht um eine gerichtliche Genehmigung geht, sondern um die schlichte Abgabe einer Willenserk...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / 2. Institutsgarantie

In Betracht kommt daher allenfalls eine Verletzung der objektiv-rechtlichen Institutsgarantie des Art. 6 Abs. 1 GG.[31] Diese sichert "den Kern der das Familienrecht bildenden Vorschriften insbesondere des bürgerlichen Rechts gegen eine Aufhebung oder wesentliche Umgestaltung".[32] Diese Institutsgarantie ist nach der Rechtsprechung mehr als eine bloße Kernbereichsgarantie. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2018, Umgang des Kinde... / 1 Gründe:

[1] A. Die Antragsteller begehren Umgang mit ihren beiden Enkeln. [2] Sie sind die Großeltern mütterlicherseits der Kinder K., geboren am 12.10.2006, und M., geboren am 15.9.2008. Die Kinder wachsen bei ihren leiblichen Eltern, den Antragsgegnern, auf. Nach der Geburt hatten die Kinder zunächst regelmäßigen Kontakt mit den Großeltern. 2009 kam es zu einem Kontaktabbruch. 2011...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / III. Offenheit der Ehe für drittes Geschlecht

Jüngst hat das BVerfG in einem sehr sorgfältig begründeten Beschluss entschieden, dass im Hinblick auf den Schutz der im Allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) verankerten geschlechtliche Identität sowie auf Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG auch Personen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen, einen Ansp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Einstweilige Anordnungen / 3. Gewaltschutzsachen

Rz. 17 Auch hier ist grundsätzlich vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen (§ 41 S. 2 FamGKG). Bei Ansprüchen nach § 1 GewSchG beträgt der Wert dann 1.000,00 EUR; bei Ansprüchen nach § 2 GewSchG beträgt der Wert 1.500,00 EUR. Beispiel 11: Einstweilige Anordnung nach § 1 GewSchG Der Anwalt beantragt für die Ehefrau beim FamG im Wege der einstweiligen Anordnung, gegen den ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2018, Die FF-App ist da! / Einführung

Ab sofort steht allen Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV kostenfrei eine hilfreiche und leistungsfähige App im Rahmen der "Anwaltverlag Bibliothek" zur Verfügung. Die elektronische Variante der FF umfasst – neben den aktuellen Heften des laufenden Jahres – auch ein Heftarchiv ab dem Jahrgang 2006. Ab sofort haben Sie die FF immer dabei und überall im Zug...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2018, Die FF-App ist da! / Benutzerhinweise

Die Inhalte der FF sind ab sofort mit Ihren persönlichen Login-Daten aufrufbar. Die App-Nutzung ist kostenfrei im Rahmen der Mitgliedschaft in der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht. Ab Heft 1/2018 finden Sie Ihre persönlichen Zugangsdaten auf dem Adressaufkleber auf dem Heftcover der FF. Weitere Informationen sowie die Links zu den Apps für PC, Smartphone und Tablet finden Si...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / I. Der Weg zur Öffnung der Ehe zwischen Gesetzgebung und Bundesverfassungsgericht

Die Öffnung des Familienrechts für gleichgeschlechtliche Paarbeziehungen nahm ihren Ausgang in der – seinerzeit von einer heute kaum mehr vorstellbaren politischen Kontroverse begleiteten – Einführung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft im Jahre 2001 durch das – fortbestehende[4] – Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG).[5] Das BVerfG hat das seinerzeit mit einer abstrakten N...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Verbundverfahren / 1. Überblick

Rz. 188 Soweit gegen einen den Rechtszug beendenden Beschluss betreffend die Hauptsache im Verbundverfahren Beschwerde erhoben wird, gelten nach Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Gebühren nach Teil 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 VV entsprechend. Anzuwenden sind die Vorschriften, die für ein Berufungsverfahren gelten. Dabei ist unerheblich, ob über Ehe- und Folgesachen zu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Verbundverfahren / dd) Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen?

Rz. 23 Strittig ist ferner, ob von dem Nettoeinkommen Kinderfreibeträge abzuziehen sind. Nach zutreffender Ansicht ist ein Abzug nicht vorzunehmen.[37] Rz. 24 Soweit ein Abzug für Kinder befürwortet wird, werden folgende Abzüge vorgenommen:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 1/2018, Nachlassvertei... / 5

Auf einen Blick Zur Vermeidung ewiger Streitigkeiten bei der Nachlassverteilung von Nachlassgegenständen, wie z. B. dem Hausrat oder Kunstgegenständen, bietet sich ein Losverfahren an. Ein solches Verfahren kann bereits vom Erblasser im Rahmen der letztwilligen Verfügung durch ein bedingtes Vermächtnis angeordnet werden. Eine Kombination eines derartigen Vermächtnisses mit e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2018, Umgang des Kinde... / 2 Anmerkung

1. Die vorstehende Entscheidung ist bemerkenswert, weil sie die erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht der Großeltern nach § 1685 Abs. 1 BGB seit Einführung der Norm durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz vom 16.12.1997[1], in Kraft seit dem 1.7.1998, darstellt. Es hat also gut 19 Jahre gedauert, bis der BGH eine Gelegenheit zur Auseinandersetzung mit § 1685 Abs. 1 BGB...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Selbstständige Familien... / gg) Verfahren auf Übertragung von Vermögensgegenständen (§ 1383 Abs. 1 BGB) und Antrag auf Ausspruch der Verpflichtung zur Zahlung

Rz. 163 Der Gegenstandswert des Übertragungsantrags berechnet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 Abs. 1 FamGKG (siehe Rdn 162). Rz. 164 Der Gegenstandswert des Antrags auf Ausspruch der Verpflichtung zur Zahlung richtet sich wiederum nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 35 FamGKG, da eine Geldforderung geltend gemacht wird. Ein Abschlag wegen eines bloßen "Titulierungsi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Einstweilige Anordnungen / bb) Anerkenntnis

Rz. 53 Des Weiteren entsteht eine Terminsgebühr nach Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV, wenn in einem einstweiligen Anordnungsverfahren, das eine Familienstreitsache ist, gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 307 ZPO aufgrund eines Anerkenntnisses entschieden wird.[29] Beispiel 42: Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Anerkenntnis Der Anwalt beantragt für die Kind...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Selbstständige Familien... / dd) Verfahren auf Stundung der Zugewinnausgleichsforderung (§ 1382 Abs. 1 BGB) und Widerantrag auf Ausspruch der Verpflichtung zur Zahlung

Rz. 157 Der Gegenstandswert des Stundungsantrags berechnet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 42 Abs. 1 FamGKG (siehe Rdn 155). Rz. 158 Der Gegenstandswert des Antrags auf Ausspruch der Verpflichtung richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 35 FamGKG, da eine Geldforderung geltend gemacht wird. Ein Abschlag wegen eines bloßen "Titulierungsinteresses" kommt nicht i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Einstweilige Anordnungen / 8. Verfahrenskostenvorschuss

Rz. 37 In einstweiligen Anordnungsverfahren gilt zunächst § 35 FamGKG, da es sich um einen auf Geld gerichteten Anspruch handelt. Eine Herabsetzung nach § 41 S. 1 FamGKG kommt i.d.R. nicht in Betracht, da die einstweilige Anordnung faktisch zu einer endgültigen Regelung führt und die Hauptsache vorwegnimmt, zumal hier in Abweichung zu § 49 FamFG nicht nur eine vorläufige Reg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Mutwilligkeit

Rz. 69 Getrenntes Vorgehen in gesonderten Verfahren kann dann mutwillig sein, wenn es dem bedürftigen Beteiligten zuzumuten ist, seine verschiedenen Begehren in einem Verfahren geltend zu machen. Insoweit kommt es stets auf die Umstände des Einzelfalls an.[62] Rz. 70 In der Regel wird es als mutwillig angesehen, wenn verschiedene Kindschaftssachen in gesonderten Verfahren gel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / 1. Verhältnismäßigkeit

Das geltende Familienrecht hat sämtlichen Paarbeziehungen nunmehr die Ehe zur Verfügung gestellt, sodass deren Inanspruchnahme hiernach jedenfalls vom Allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt ist. Eingriffe in den Bestand oder Inhalt sind hieran zu messen und müssen sich insoweit als verhältnismäßig erweisen. Die Verhältnismäßigkeit verweist mit Eignung und Erforderlichkei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Besonderheiten bei der... / N. Mutwilligkeit eines Hauptsacheantrags nach einstweiliger Anordnung

Rz. 73 Strittig ist in der Rechtsprechung ferner, ob für ein Hauptsacheverfahren Verfahrenskostenhilfe zu bewilligen ist, wenn bereits eine einstweilige Anordnung ergangen ist. Zum Teil wird von der Rechtsprechung verlangt, dass der bedürftige Beteiligte sich zunächst mit der Regelung der einstweiligen Anordnung zufrieden geben müsse. Nur dann, wenn besonderer Handlungsbedar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Einstweilige Anordnungen / aa) Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Rz. 51 Eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren kommt hier ebenfalls in Betracht, da nach der Rspr. des BGH[27] eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[28] Rz. 52 Im Falle einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung muss es sich aber um eine solche handeln, die aufgrund des Einverständnisses der Beteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / cc) Nutzungsentschädigung für die Zeit nach Rechtskraft der Scheidung

Rz. 77 Wird eine Nutzungsentschädigung für die vormalige Ehewohnung für die Zeit nach der Scheidung geltend gemacht, also nach § 745 BGB – oder geht man auch schon für die Zeit der Trennung von einem solchen Anspruch aus[11] –, so ist § 48 Abs. 1 FamGKG unanwendbar, weil es sich nicht mehr um eine Ehewohnungssache handelt, sondern um eine sonstige Familienstreitsache i.S.d. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Selbstständige Familien... / II. Gegenstandswert

Rz. 376 Der Gegenstandswert im Beschwerdeverfahren richtet sich nach § 23 Abs. 1 S. 1 RVG i.V.m. § 40 FamGKG. Danach gilt Folgendes. Rz. 377 Wird ein Rechtsmittelantrag gestellt, gilt § 40 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Es kommt auf den gestellten Rechtsmittelantrag an. Da eine Frist gesetzlich nicht vorgeschrieben ist,[103] kommt es hier – im Gegensatz zu den Familienstreitsachen – nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Einstweilige Anordnungen / c) Isolierte einstweilige Anordnung

Rz. 34 Wird die einstweilige Anordnung dagegen isoliert beantragt, also, ohne dass auch die Hauptsache anhängig gemacht worden ist, ist grundsätzlich vom vollen Wert der Hauptsache auszugehen. Eine Ermäßigung kommt jetzt nicht in Betracht. Die einstweilige Anordnung hat keine geringere Bedeutung, insbesondere in Anbetracht dessen, dass hier § 49 FamFG nicht gilt, sondern gem...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Verbundverfahren / c) Ausnahme: Lösung aus dem Verbund

Rz. 174 Kommt es im Falle einer Abtrennung zur Auflösung des Verbunds, wird die abgetrennte Folgesache also zu einer selbstständigen Familiensache, hat dies auch kostenrechtliche Konsequenzen. Der gebührenrechtliche Verbund (§ 16 Nr. 4 RVG; § 44 FamGKG) wird aufgelöst. Rz. 175 Nicht eindeutig geregelt ist, ob für das abgetrennte Verfahren ein gesonderter Verfahrenskostenhilfe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Außergerichtliche Vertr... / 1. Überblick

Rz. 18 Für das Betreiben des Geschäfts einschließlich der Information und der Teilnahme an Besprechungen sowie für die Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrags (Vorbem. 2.3 Abs. 3 VV) erhält der Anwalt eine Geschäftsgebühr. Rz. 19 Vorgesehen ist ein Satzrahmen von 0,5 auf bis 2,5. Dieser Rahmen ist anhand der Kriterien des § 14 Abs. 1 RVG auszufüllen. Die Mittelgebühr bet...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Familienstreitsachen / cc) Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich vor Rechtshängigkeit der Scheidung

Rz. 332 Wird der Antrag auf vorzeitigen Zugewinnausgleich gestellt, bevor der Scheidungsantrag rechtshängig war oder wird ein Scheidungsantrag gar nicht gestellt, so ist für die Berechnung des Endvermögens anstelle der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags jetzt der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Aufhebungsantrags maßgebend (§ 1387 BGB). Wird später noch der Scheidungsa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Verbundverfahren / cc) Berücksichtigung von Sozialleistungen

Rz. 20 Strittig ist, ob und inwieweit Sozialleistungen – insbesondere Leistungen nach dem SGB II – als Einkommen zu berücksichtigen sind. Die Rspr. verhält sich hierzu sehr unterschiedlich und divergiert zum Teil sogar innerhalb desselben Gerichts. Rz. 21 Eine verbindliche Bewertungsmethode gibt es nicht. Das liegt daran, dass alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werd...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2018, Das Bild des Rechtsanwalts in der Öffentlichkeit

Dr. Undine Krebs Anwälte haben kein gutes Image in der Bevölkerung. So haben das Meinungsforschungsinstitut Forsa und der Beamtenbund bei einer Bürgerbefragung im Jahr 2012 herausgefunden, dass das höchste Ansehen in der Bevölkerung die Feuerwehrleute genießen. 95 % der Befragten hielten diesen Beruf für angesehen. Der Beruf des Richters wurde von 79 % für angesehen bewertet....mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / cc) Keine Funktionsstörung

Gemessen am historischen Hauptmovens für einen wirksamen Eheschutz in Art. 6 Abs. 1 GG, eine – radikalsozialistischen Kräften seinerzeit unterstellte – Abschaffung der Ehe mit einfachgesetzlicher Mehrheit zu verhindern,[71] zeigt die heutige Diskussion um die Ehe für Alle“ doch vor allem, dass die Ehe – ungeachtet hoher Scheidungsraten und einer breiten Vielfalt gesellschaft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 1/2018, "Ehe für Alle": ... / a) Inhalts- und Schrankenbestimmung der Ehe durch Ausgestaltung?

Verfassungsrechtliche Probleme würden sich von vornherein nicht stellen, wenn man den Begriff der Ehe – entgegen der Rechtsprechung des BVerfG – nicht als Verweisung auf einen vorverfassungsrechtlichen Bestand des normativierten Herkömmlichen verstehen wollte, sondern (vergleichbar Art. 14 Abs. 1 S. 2 GG) als Auftrag an den einfachen Gesetzgeber, um einen institutionellen Ke...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / 3. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FamFG – Abtrennung in Kindschaftssachen

§ 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 FamFG betrifft die Abtrennung in Kindschaftssachen, die im Zusammenhang mit § 137 Abs. 3 letzter Hs. FamFG zu sehen ist. Die Norm regelt zwei Alternativen. Maßstab für die Abtrennung in § 140 Nr. 3 Alt. 1 FamFG ist die aus Kindeswohlgründen gerechtfertigte Sachgerechtheit.[46] Die voraussetzungslose Abtrennung auf Antrag eines Ehegatten nach dem früher...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / A. Regelungen zur Abtrennung in § 140 FamFG

Der Verbund zwischen einer Scheidungssache und familienrechtlichen Folgesachen, die für den Fall der Scheidung von einem Ehegatten rechtzeitig anhängig gemacht werden oder von Amts wegen einzuleiten sind (§ 137 FamFG), dient dem Zweck einer einheitlichen Entscheidung in Scheidungs- und Folgesachen (§ 142 Abs. 1 FamFG). Dieser Verbund führt zu einer gemeinsamen Verhandlung un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, 40 Jahre Familienrechtsreform

Götz/Schnitzler (Hrsg.)2017, 371 Seiten, 119 EUR, C.H. Beck Verlag Das vorliegende Buch ist ein überzeugender Beleg für die Sinnhaftigkeit von Jubiläen, die Anlass bieten, den Entstehungszusammenhang und die Entwicklung des zu bejubelnden Geschehens Revue passieren zu lassen. Letzteres haben die 31 Autoren des Sammelbandes in gewinnbringender Weise getan. Ihre Beiträge gehen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Anforderungen a... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des BVerfG vom 13.7.2017 stützt sich in ihrer Begründung auf eine ständige Rechtsprechung zu Art. 6 Abs. 2 GG. Die Feststellung, dass die räumliche Trennung eines Kindes von seinen Eltern den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht darstellt, der nur unter strikter Wahrung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes erfolgen darf, enthält ebenso wenig grundlegend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / 1. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 FamFG

§ 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 FamFG regelt den Fall, dass die gleichzeitige Entscheidung einer Folgesache mit der Scheidungssache und der anderen Folgesachen aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Die Vorschrift, der ebenfalls keine große praktische Bedeutung zukommt,[34] beruht auf der Erwägung, dass die Entscheidung in einer Folgesache, die das Güterrecht oder den Versorgu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / III. Erweiterte Abtrennung einer Unterhaltsfolgesache (§ 140 Abs. 3 FamFG)

Ist eine Kindschaftsfolgesache nach § 140 Abs. 2 Nr. 3 FamFG abzutrennen, ermöglicht § 140 Abs. 3 FamFG auch die gleichzeitige Abtrennung einer Unterhaltsfolgesache aus dem Scheidungsverbund. Voraussetzung sind neben einem entsprechenden Antrag eines Ehegatten wegen der Schutzfunktion des Scheidungsverbundes zusätzlich das Erfordernis eines Zusammenhangs von Unterhaltsfolges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / IV. Maßgeblicher Zeitraum (§ 140 Abs. 4 FamFG)

Die Vorschrift des § 140 Abs. 4 FamFG stellt klar, welche Zeiträume im Fall eines verfrühten Scheidungsantrags anzurechnen sind. Mit einem derart vorzeitig, d.h. in der Regel vor Ablauf des Trennungsjahres rechtshängig gemachten Scheidungsantrag wird oft die Vorverlagerung des Berechnungsstichtags für den VA und den Zugewinnausgleich zum Nachteil des Ausgleichsberechtigten be...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / C. Abgetrennte Verfahren als Folgesachen

Die abgetrennte Folgesache wird wie ein selbstständiges Verfahren geführt. Ihr weiteres Schicksal ist unabhängig davon, ob der Beschluss über die Scheidungssache bereits rechtskräftig geworden ist.[153] Gleichwohl verliert das abgetrennte Verfahren durch die Abtrennung nicht seinen Charakter als Folgesache (§ 137 Abs. 5 S. 1 FamFG). Es ist weiter als Folgesache – ggf. auch u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zerb 12/2017, Jahrestagung des VorsorgeAnwalt e.V. 2017

Am 12. und 13. Mai 2017 fand die jährliche Haupttagung des VorsorgeAnwalt e.V. am Maschsee im Hotel Courtyard Hannover statt. Für Frühaufsteher begann Ines Braun, Fachanwältin für Familien- und Sozialrecht in Berlin, mit dem Thema Unterhalt für Eltern im Pflegeheim. Wie berechnet man das und wie funktioniert das mit dem Altersvorsorgevermögen von 5 % des gegenwärtigen Jahresb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / I. Zwingende Abtrennung (§ 140 Abs. 1 FamFG)

Nach § 140 Abs. 1 FamFG muss das Gericht in den in der Praxis seltenen Fällen der Beteiligung eines Dritten in Unterhaltsfolgesachen oder Güterrechtsfolgesachen aus dem Verbund abtrennen, wenn außer den Ehegatten weitere Personen Beteiligte des Verfahrens sind. Die Folgesache ist zwingend abzutrennen, weil ggf. nicht mehr nur eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu t...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Begrenzung des ... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung beinhaltet einen Beschluss zu einem Abänderungsantrag, den der geschiedene Ehemann gegen seine frühere Ehefrau angestrengt hat. Grunddaten: Neben der Ehescheidung hatte das Familiengericht Saarbrücken den Versorgungsausgleich und den nachehelichen Unterhalt entschieden. Im Verbundverfahre...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, "Residieren Sie noch oder wechseln Sie schon?"

Christiane A. Lang Das Jahr neigt sich dem Ende und bietet Anlass, ein wenig zurückzublicken. Zum Jahresbeginn entschied der BGH mit seinem Beschluss vom 1.2.2017 (XII ZB 601/15), dass und unter welchen Voraussetzungen die Familiengerichte das paritätische Wechselmodell auch gegen den ausdrücklichen Willen eines Elternteils anordnen können. Die I. und II. Instanz wiesen die An...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / 4. § 140 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 FamFG – Abtrennung der Folgesache Versorgungsausgleich

Da der Versorgungsausgleich beim Scheidungsverfahren im Verfahrensverbund bearbeitet wird, haben Verzögerungen, insbesondere bei der Aufklärung und Ermittlung der bei den Ehegatten vorhandenen Anrechte, auch immer Einfluss auf die Dauer des Scheidungsverfahrens. Eine Abtrennung des Versorgungsausgleichs aus dem Verbund hat der Gesetzgeber durch die Vorschrift des § 140 Abs. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2017, Abtrennung von ... / D. Folgen und Auswirkungen der Rechtskraft der Scheidung

Die nach einer Abtrennung ermöglichte sofortige Scheidung – ggf. noch mit einem sofortigen Rechtsmittelverzicht – führt schneller zur Rechtskraft der Scheidung. Dazu sollte der anwaltliche Berater die Rechtsfolgen der Rechtskraft der Scheidung bedacht und ggf. mit der Mandantschaft besprochen haben:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2017, Beck´sches Formularbuch Familienrecht

Herausgegeben von Ludwig Bergschneider. 5. Aufl., 2017. Verlag C.H. Beck, München. XXXVI, 915 S., 139,00 EUR Das zwischenzeitlich in 5. Aufl. erschienene Formularbuch deckt das gesamte Spektrum der anwaltlichen Tätigkeit in Familiensachen ab. Die Autoren liefern über 400 Textmuster und Checklisten für die außergerichtliche Korrespondenz mit Mandant und Gegner sowie für die Ve...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2017, Geschäftsbericht 2016

der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitglieder-versammlung am 26.11.2016 in Nürnberg Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum von der letzten Mitgliederversammlung am 28.11.2015 in Weimar bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 6.656 Mitgliedern (Stand 11/2016) u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2017, Mutwilligkeit ... / 3 Anmerkung

Die ganz überwiegende Rspr. bejaht in Verfahren nach den GewSchG mutwilliges Vorgehen, wenn die Anträge des Hauptsacheverfahrens und des Verfahrens der einstweiligen Anordnung inhaltsgleich sind.[1] Eine Mutwilligkeit verneint hat das OLG München[2] für den Fall, dass im einstweiligen Anordnungsverfahren noch nicht absehbar ist, ob der Antragsgegner die Entscheidung ohne Weit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2017, Ehe für alle – ... / Einführung

Es ist nicht eben an der Tagesordnung, dass eine Frauenzeitschrift Rechtsgeschichte schreibt. Umso bemerkenswerter ist es, dass eine Antwort der Bundeskanzlerin Angela Merkel auf eine Zuschauerfrage im Rahmen des "Brigitte Live Talks" am 26.6.2017“ geradezu zu einer Revolution im Deutschen Familienrecht geführt hat. Auf die Frage, wie sie zur "Ehe für alle" stehe, antwortete...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2017, Das Affektionsinteresse und das Hunderudel "Ch.", "Bu.", "E.", "Br."

Zur Entscheidung des OLG Nürnberg v. 7.12.2016 – 10 UF 1249/16 (NZFam 2017, 158) … und wieder musste ein Obergericht über einen Streit um Hunde entscheiden, der erneut zu einer Gratwanderung zwischen den gesetzlichen Regelungen und der Tatsache, dass Hunde Lebewesen sind, geführt hat. Diesmal ging es nicht um einen einzigen Hund, um den sich getrennt lebende Ehegatten stritten...mehr