Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 7+8/2018, Trautes Heim …

Gerd Uecker Die Nutzungsbefugnisse an der ehelichen Wohnung sind erneut Diskussionsthema geworden. Dies betrifft vor allen Dingen die Frage danach, welche Rechte dem Eigentümer oder Miteigentümer der ehelichen Wohnung zustehen, solange die Ehe nicht geschieden worden ist. Ausgangspunkt der Diskussion ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 28.9.2016. Mit dieser Entsc...mehr

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FF 7+8/2018, Verwirkung von... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung ist für den Prozessanwalt wichtig und bedeutsam, weil in dem Beschluss das Leugnen von Einkünften durch den Unterhaltsberechtigten auch im Trennungsunterhaltsverfahren schon zur Verwirkung des Unterhaltsanspruchs führen kann. Der 3. Senat des OLG Oldenburg fasst das bewusste Verschweigen von Einkünften, im vorliegenden Fall aus einer Nebentätigkeit, unter den...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / 1. Zuwendungen an Kinder

Neben die persönliche Beziehung und Unterstützung treten die materiellen Leistungen. Die Bedeutung finanzieller Transfers ist keineswegs geringer, unterscheidet sich aber in einem wesentlichen Punkt: Persönliche Hilfen werden unmittelbar erbracht. Eine materielle Unterstützung setzt hingegen ausreichendes Einkommen oder Kapital voraus. Sind die Einkommensverhältnisse prekär,...mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / b) Groß-Elternunterhalt

Freiwillige Zuwendungen der Kinder an ihre bedürftigen Eltern sind selten und im Sozialrecht nur relevant, wenn die Hilfebedürftigkeit zu beurteilen ist. Unterhaltsansprüche, die Großeltern unmittelbar gegen ihre Kinder und Enkel geltend machen, kommen in der Rechtsprechung hingegen nicht vor. Gerichtliche Auseinandersetzungen sind der Feind jeder persönlichen Beziehung. Die...mehr

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FF 7+8/2018, Keine Abtrennu... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Köln: ein Klassiker des Zugewinnausgleichs, selbst wenn die Ausgangslage eher ungewöhnlich ist. Der Ehemann ist Antragsteller. Getreu den Vorstellungen des Gesetzgebers hat er seinen Zugewinnausgleichsanspruch von immerhin 170.000 EUR von Anfang an im Verbund geltend gemacht. Ein Antragsteller sollte indes gute Gründe dafür vorbringen können, wenn er...mehr

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FF 7+8/2018, Präklusion und... / 2 Anmerkung

1. Die Entscheidung enthält eine sehr bedeutsame Änderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Präklusionswirkung nach § 238 Abs. 2 FamFG, die wegen der Inhaltsgleichheit dieser Bestimmung mit der des § 323 Abs. 2 ZPO Auswirkungen hat, die über das Familienrecht hinausgehen und das Abänderungsverfahren im Bereich des gesamten Zivilrechts betreffen. Der Familiensenat gi...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 1. Übersicht

In dem Zeitraum von 2014 bis 2017 hat es ausweislich der vorerwähnten Berichte des BMJV insgesamt 23 Entscheidungen auf dem Gebiet des Familienrechts, namentlich in Kindschaftssachen, gegeben, die der EGMR im Sinne der jeweiligen Beschwerdeführer entschieden hat, regelmäßig anders als das BVerfG, das die entsprechenden Verfassungsbeschwerden zuvor lediglich durch Nichtannahm...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / 4. Das gemeinsame Sorgerecht nach § 1626a BGB – Der Fall Zaunegger

Die (deutschen) nichtehelichen Väter haben, wie dargestellt, beim EGMR nicht nur vergleichsweise häufig mit Individualbeschwerden gegen Gerichtsentscheidungen in Einzelfällen Erfolg gehabt, bei denen es um die Vorenthaltung oder mangelnde Durchsetzung ihres Sorge- oder Umgangsrechts ging. Der EGMR hat Deutschland darüber hinaus auch zur Korrektur gesetzlicher Vorschriften de...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / III. Fazit

Die Gegenüberstellung von Entscheidungen/Beschlussfassungen des BVerfG einerseits und des EGMR andererseits auf dem Gebiet des Familienrechts aus den letzten ca. 15 Jahren macht zunächst deutlich, dass der EGMR bei Einzelfallentscheidungen eher bereit ist, konkret-situativ zugunsten der Beschwerdeführer insbesondere auch dann zu votieren, wenn das zuvor mit der gleichen Ange...mehr

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FF 6/2018, Formularbuch des Fachanwalts Familienrecht – Praxis des familiengerichtlichen Verfahrens

Jüdt/Kleffmann/Weinreich (Hrsg.) 1.492 Seiten, 5. Aufl. 2017, 149 EUR, Luchterhand Verlag Die beiden Fachanwälte für Familienrecht Dr. Kleffmann (Hagen), Dr. Jüdt (Neuwied) und der Vors. RiOLG Oldenburg a.D. Weinreich sind seit Jahren erfahrene Autoren im Familienrecht. Sie werden unterstützt von insgesamt 16 Bearbeitern der insgesamt 16 Kapitel – von der Ehescheidung, über U...mehr

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FF 6/2018, Beck’sches Formularbuch Familienrecht

Bergschneider (Hrsg.) 5. Aufl. 2017, 916 Seiten, 139 EUR, C.H. Beck Verlag Der "Bergschneider" hat sich in den 13 Jahren seines Bestehens bewährt und erscheint jetzt mit Stand Juli 2017. Die 16 Autoren, alles bewährte Praktiker, bieten jeher eine Unterstützung für die tagtägliche Praxis des Rechtsanwalts, die eine gelungene Mischung aus Checkliste, Formularen und Kommentierun...mehr

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FF 6/2018, Fortbildungsverp... / IV. Weitere notwendige Wissensinhalte für Familienrichterinnen und -richter

Neben zentral zu trainierenden Kompetenzen zur Gesprächsführung, Rapportbildung und zur Problematik artifizieller Gesprächssituationen (z.B. Identifizierung sozialer Erwünschtheit in den Antworten) braucht es zudem konkrete Weiterbildungen zur Bedeutung der o.g. zehn häufigen frühkindlichen Belastungsbereiche (Adverse Childhood Experiences). Darüber hinaus sollten Familienri...mehr

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FF 6/2018, Fortbildungsverp... / I. Skandalöse Kinderschutzfälle werfen grundsätzliche Fragen auf

Immer wieder erschüttern schlimme Einzelfälle von schwerem sexuellen Missbrauch die Öffentlichkeit, wie jüngst im südbadischen Staufen, Breisgau-Hochschwarzwald.[1] Ein neun Jahre alter Junge wurde von seiner leiblichen Mutter und ihrem Partner, einem verurteilten Sexualstraftäter, vergewaltigt und weiteren Männern zur sexuellen Ausbeutung angeboten. Die Empörung ist groß – ...mehr

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FF 6/2018, Keine Verletzung... / 2 Anmerkung

Der BGH greift in seiner Entscheidung zwei Themenkomplexe auf, die bei der Umsetzung eines Auskunftsanspruches besondere Bedeutung besitzen. Neben der praxisrelevanten Präzisierung des Umfangs zu erteilender Informationen wird durch den Beschluss insbesondere der Kreis der Auskunftspflichtigen näher definiert, wobei die Entscheidungsbegründung zu Recht auf einem dies stützen...mehr

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FF 6/2018, Familienpsychologische Gutachten – Rechtliche Vorgaben und sachverständiges Vorgehen

Joseph Salzgeber 6. Auflage 2015, 613 Seiten, 75 EUR, C.H. Beck Verlag Das bereits in der 6. Auflage erschienene Handbuch und Standardwerk "Familienpsychologische Gutachten – Rechtliche Vorgaben und sachverständiges Vorgehen" von Joseph Salzgeber behandelt auf mehr als 600 Seiten umfassend alle Themen. Der Autor ist langjähriger Praktiker und Dozent sowie in verschiedenen Kom...mehr

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FF 6/2018, Abschluss einer ... / 2 Anmerkung

Mit dieser wichtigen Entscheidung – einem Urteil in einer allgemeinen Zivilsache – hat der XII. Senat des Bundesgerichtshofs zunächst zwei grundsätzliche Fragen beantwortet: 1. Ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages als Geschäft zur angemessenen Deckung des Lebensbedarfs i.S.v. § 1357 Abs. 1 S. 1 BGB anzusehen bzw. unter welchen Voraussetzungen? 2. Fällt auch die Kündi...mehr

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AGS 6/2018, Beschwerde gege... / 3 Anmerkung

Zutreffend ist, dass eine Verfahrenswertbeschwerde auch dann möglich ist, wenn in der Hauptsache ein Rechtsmittel nicht gegeben ist. Das FamGKG sieht ein gegenüber dem Hauptsacheverfahren selbständiges Rechtsmittelsystem vor. Unzutreffend ist es allerdings, bei einer einstweiligen Anordnung auf Verfahrenskostenvorschuss nur den hälftigen Wert anzunehmen. Hier gilt zunächst § ...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / I. Vorrede

Zum Schrecken der Kinder und Enkel erzählen Großväter gerne von früher. Ihre ganz alten Geschichten beginnen dabei mit "es war einmal": Zitat "Es war einmal ein steinalter Mann, dem waren die Augen trüb geworden, die Ohren taub, und die Knie zitterten ihm. Wenn er nun bei Tische saß und den Löffel kaum halten konnte, schüttete er Suppe auf das Tischtuch und es floss ihm auch e...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / II. Wie wird man Großmutter und Großvater?

Ob aus Eltern einmal Großeltern werden, kann man sich nicht aussuchen. Sie werden von ihren Kindern dazu gemacht – oder auch nicht. Kinder – Eltern – Großeltern Die Begriffe kennzeichnen die Stellung des Einzelnen innerhalb seines Familienverbandes. Mit dieser Stellung verbinden sich wiederum bestimmte Rollenerwartungen. Der um die Vorsilbe "Groß" erweiterte Elternbegriff besc...mehr

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AGS 6/2018, Erfolgsaussicht... / 2 Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin, über die der Senat nach Übertragung durch die Einzelrichterin gem. § 76 Abs. 2 FamFG, §§ 127 Abs. 2 S. 2, 568 S. 2 ZPO in der nach dem GVG vorgesehenen Besetzung entscheidet, ist gem. § 76 Abs. 2 FamFG, § 127 Abs. 2 S. 2 ZPO zulässig. Sie ist auch begründet. Der Antragstellerin ist über die bereits erfolgte Bewilligung hinaus Ver...mehr

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FF 6/2018, Versorgungsausgleich kann glücklich machen

Klaus Weil Der Versorgungsausgleich beschäftigt uns Anwälte zunehmend aufgrund immer komplizierterer Auskünfte. Die Hoffnung, das neue Versorgungsausgleichsgesetz werde unsere Arbeit erleichtern, da es verständlicher und einfacher anzuwenden sei, hat sich nicht bewahrheitet. Der Versorgungsaugleich ist vielmehr zum Expertenrecht mutiert. Umso erfreulicher ist es, dass der Bun...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / b) Umgangsrecht

Speziell den mit einer Trennung der Eltern einhergehenden Beziehungsabbruch[51] zwischen Großeltern und Enkeln hatte der Gesetzgeber im Blick, als er mit dem Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 auch für Großeltern ein Recht auf Umgang mit ihren Enkeln begründete (§ 1685 Abs. 1 BGB). Nach überwiegender Auffassung hatten Großeltern zuvor für fast 100 Jahre kein eigenes Verk...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / 3. Ersatzeltern

Können Eltern – aus welchen Gründen auch immer (mangelnde Eignung, Krankheit, Tod) – ihre Kinder nicht selbst betreuen, müssen andere Personen zur Pflege und Erziehung der Kinder einspringen. Die bevorzugte Hilfe rekrutiert sich aus dem Kreis der Verwandten oder dem sozialen Umfeld. Der Tochter, dem Sohn soll in einer schwierigen Lage geholfen werden und die Enkel sollen nic...mehr

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FF 6/2018, Fortbildungsverp... / I. Disziplinübergreifende Kenntnisse unterschiedlicher Fachsprachen

Zunächst sollten Familienrichterinnen und Familienrichter die Voraussetzungen und Möglichkeiten der Jugendhilfe kennen, um geeignete Güterabwägungen bei anstehenden Entscheidungen zu Fremdunterbringungen etc. zu treffen. Eine fachliche, auch interdisziplinäre Aus-, Fort- und Weiterbildung ist teilweise dringend notwendig, weil Halbwissen und unterschiedliche Konnotationen vo...mehr

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FF 6/2018, Handbuch Unterhaltsrecht

Prof. Dr. Elisabeth Koch 13. Auflage 2017, 686 Seiten, 99 EUR, Verlag C.H. Beck Das jetzt in 13. Auflage erschienene, von Köhler begründete und von Luthin fortgeführte "Handbuch Unterhaltsrecht" lässt schon durch seinen Titel keinen Zweifel daran, dass den Leser hier kompakte Wissensvermittlung erwartet. Elisabeth Koch, Herausgeberin des Handbuchs und selbst Bearbeiterin des ...mehr

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FF 6/2018, Großeltern im Vi... / III. Weshalb Großeltern? – ihre Bedeutung für die Familie

Wozu braucht es überhaupt Großeltern? – Die bei den Menschen verhältnismäßig lange post-generative Lebensphase ist einzigartig und als "Großmutterhypothese" Gegenstand umfangreicher Forschungen.[28] Für unsere Betrachtung von Interesse ist der durch zahlreiche Untersuchungen weltweit nachgewiesene segensreiche Einfluss von Großeltern auf das Gedeihen von Familien und speziel...mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / zu I. Kindschaftsrecht in der Juristenausbildung

In Studium und Referendariat werden die Grundlagen für eine künftige Tätigkeit als Richter gelegt. Das deutsche System geht noch immer davon aus, dass der sog. Einheitsjurist als Universalist eine hinreichende Befähigung zur Ausübung des Richteramtes erwirbt. Für den Bereich der Familiengerichtsbarkeit gilt dies jedoch nicht. Denn zum einen wird das Familienrecht an den deut...mehr

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FF 5/2018, Atemlos

Eva Becker … fegte der Gesetzgeber im letzten Jahr über das Familienrecht hinweg! Nach der Bereinigung des Rechts der Lebenspartner im Jahr 2015 und der Änderung des Sachverständigenrechts und des FamFG im Jahr 2016, das auch die neuen EU- Güterrechtsverordnungen brachte, überschlugen sich im Jahr 2017 die Gesetzesänderungen: Nach der "Bekämpfung von Kinderehen" mit dem Mittel ...mehr

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FF 5/2018, Internationaler Familienrechtstag in Berlin vom 23.–24.2.2018

Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht hatte zu der Veranstaltung eingeladen, um einen möglichst umfassenden Überblick über die wesentlichen familienrechtlichen Themen wie Scheidung, Kindschaftsrecht und Vermögen mit Auslandsbezug anzubieten. Der Fokus lag auf dem europäischen Recht, aber auch internationales Recht kam zur Sprache. Die Referentinnen und Referenten lieferten z...mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / Weiterführende Literatur (Auszug):

1. Deutscher Bundestag, Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz (6. Ausschuss) – BT-Drucks 18/9092, S. 8 f. 2. Deutscher Familiengerichtstag e.V. (Hrsg.), 22. Deutscher Familiengerichtstag, Empfehlungen des Vorstandes, Bielefeld 2017, S. 139 3. Deutscher Familiengerichtstag e.V. (Hrsg.), 22. Deutscher Familiengerichtstag, Bericht des Arb...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 6

Anmerkung Diesem Beitrag liegt ein Referat des Autors, gehalten am 26.11.2016 auf der Herbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV in Nürnberg, zugrunde. Autor: Prof. Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab , Regensburg FF 5/2018, S. 192 - 199mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 1. Schadensersatz

Im BGB des Jahres 1900 waren Ansprüche der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen den Vater in § 1715 Abs. 1 geregelt. Das Gesetzbuch gestand der Mutter einen Anspruch auf Kostenersatz zu: Kosten der Entbindung, Kosten des Unterhalts für die ersten sechs Wochen nach der Entbindung, Kosten weiterer Aufwendungen, die infolge Schwangerschaft und Entbindung notwendig werden. A...mehr

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FF 5/2018, Reformbedarf des... / 2. Ansprüche ohne Rücksicht auf Kindesbetreuung (§ 1615l Abs. 1 BGB)

Der Betreuungsunterhalt nach § 1615l Abs. 2 S. 2 BGB ist nicht der einzige Anspruch, welcher der Mutter eines nichtehelichen Kindes gegen den Vater zusteht. a) Unabhängig von der Kindesbetreuung hat der Vater der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt Unterhalt zu gewähren, zudem auch die Kosten, die außerhalb dieses Zeitraums infolge Schwan...mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / zu II. Eingangsvoraussetzung für die Wahrnehmung des Richteramtes

Der Gesetzgeber hat im Jahr 1979 bereits erkannt, dass die "an Familien( … )gerichten tätigen Richter durch Aus- und Weiterbildung mit den Grundzügen der Pädagogik und Psychologie vertraut gemacht" werden sollten (vgl. BT-Drucks 8/2788, S. 42; BVerfGE 55, 171, 180). Voraussetzung für eine Tätigkeit am Familiengericht war daher zunächst eine dreijährige richterliche Erfahrung...mehr

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zerb 5/2018, Erbrechtliche ... / B. Ermittlung des gewöhnlichen Aufenthalts – Definition

Grundsätzlich, das heißt, wenn keine Rechtswahl nach Art. 22 EuErbVO getroffen wurde, wird das anwendbare Recht gem. Art. 21 EuErbVO mit Hilfe des gewöhnlichen Aufenthalts zum Todeszeitpunkt ermittelt. Der Begriff des gewöhnlichen Aufenthalts ist keineswegs neu. Und doch kann auf die bekannten Definitionen, beispielsweise aus dem Familienrecht[6] (etwa § 343 Abs. 1 FamFG)[7]...mehr

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zerb 5/2018, Bestehen eines... / Aus den Gründen

Die Revision ist teilweise begründet. I. Das Berufungsgericht hat – soweit für das Revisionsverfahren von Belang – angenommen, bei der Übertragung des hälftigen Miteigentums an dem Hausgrundstück durch den Erblasser auf die Beklagte im Jahr 1997 handele es sich um eine Schenkung. Weder sei die Übertragung des Miteigentumsanteils hier der Erfüllung eines Anspruchs der Beklagte...mehr

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FF 5/2018, Die Richterschaf... / zu V. Rechtstatsächliche Erhebung

Soweit ersichtlich fehlt es bislang an statistischen Erhebungen zu folgenden Fragestellungen: Bei den Amtsgerichten Wie setzt sich die Familienabteilung aktuell zusammen? W...mehr

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FF 5/2018, Fake News? – Zum... / Einführung

Das Phänomen der "Fake News" wird zunehmend als ernsthafte Bedrohung wahrgenommen.[1] Begünstigt durch die elektronischen Medien mit ihren nahezu unbegrenzten Reichweiten können gezielte Falschinformationen dazu führen, dass Wahlen und Abstimmungen beeinflusst, Aktienkurse manipuliert, Personen in ihrem Ruf unwiederbringlich geschädigt werden. Dies lenkt den Blick auf einen ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 5/2018, Die Richterschaf... / zu III. Besetzung der Familiensenate am Oberlandesgericht

In den meisten Bundesländern ist nicht gewährleistet, dass die in den Familiensenaten der Oberlandesgerichte tätigen Richterinnen und Richter vor ihrer Beförderung bzw. vor Übertragung der Geschäfte Erfahrung in Familiensachen oder gar Grundkenntnisse des Kindschaftsrechts mit seinen vielfältigen außerjuristischen Bezügen erworben haben. Hintergrund ist, dass der Zugang zum ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 43 Einsatz ... / 2.1.2 Einkommen und Vermögen von Ehe-, Lebens-, eheähnlichen und lebenspartnerschaftsähnlichen Partnern (Abs. 1 Satz 2)

Rz. 12 Nach Satz 2 der Regelung sind Einkommen und Vermögen des nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartners sowie des Partners einer eheähnlichen oder lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft, die dessen notwendigen Lebensunterhalt nach § 27a übersteigen, zu berücksichtigen. Der Gesetzgeber geht (unwiderlegbar) davon aus, dass diese Personen in einer Einsatzgemein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 73 Hilfe in... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 10 BSG, Urteil v. 7.11.2006, B 7b AS 14/06 R: Kosten des Umgangsrechts. LSG BW, Beschluss v. 27.10.2006, L 7 AS 4806/06 ER-B: Verfassungskonforme Auslegung des § 72. LSG NRW, Beschlüsse v. 6.9.2007, L 9 AS 80/06 ER, und v.10.5.2007, L 20 B 42/07 SO ER: Grenzen der übernahmefähigen Kosten des Umgangsrechts. BVerwG, Buchholz 436.0, § 27 BSHG Nr. 6: Verhältnis der Hilfearten n...mehr

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FF 4/2018, Deutscher Anwalt... / Fachveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

Donnerstag, 7.6.2018 13.45 – 14.30 Uhr Reformbedarf im Familienverfahrensgesetz (FamFG) Rechtsanwalt und Notar a. D. Wolfgang Schwackenberg, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht, Oldenburg 14.30–15.15 Uhr Reformbedarf im Kindschaftsrecht Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. K.-Peter Horndasch, Mitglied des Ausschusses Familienrecht, Weye-Leeste Moderation: Rechtsanwalt und Notar ...mehr

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FF 4/2018, Deutscher Anwalt... / Veranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Anwältinnen und der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

Donnerstag, 7.6.2018 11.00–12.30 Uhr Qualitätssicherung von Gutachten – Umgang mit Fehlern von Gutachten Richter am Oberlandesgericht Andreas Hornung, Hamm; Rechtsanwältin Gabriele Jansen, Köln; Rechtsanwältin u. Dipl.-Psych. Dr. Anja Kannegießer, Münster; Richterin am Amtsgericht (w.a.Ri) Ulrike Sachenbacher, München Moderatorin: Rechtsanwältin Dr. Alexandra Nöth, Bremenmehr

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FF 4/2018, Deutscher Anwalt... / Donnerstag, 7.6.2018

13.45 – 14.30 Uhr Reformbedarf im Familienverfahrensgesetz (FamFG) Rechtsanwalt und Notar a. D. Wolfgang Schwackenberg, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht, Oldenburg 14.30–15.15 Uhr Reformbedarf im Kindschaftsrecht Rechtsanwalt und Notar a. D. Dr. K.-Peter Horndasch, Mitglied des Ausschusses Familienrecht, Weye-Leeste Moderation: Rechtsanwalt und Notar a. D. Wolfgang Schwa...mehr

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FF 4/2018, Deutscher Anwaltstag 2018

Veranstaltungen zum Familienrecht vom 7. bis 8.6.2018 in Mannheim Fachveranstaltung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht Donnerstag, 7.6.2018 13.45 – 14.30 Uhr Reformbedarf im Familienverfahrensgesetz (FamFG) Rechtsanwalt und Notar a. D. Wolfgang Schwackenberg, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht, Oldenburg 14.30–15.15 Uhr Reformbedarf im Kindschaftsrecht Rechtsanwalt und No...mehr

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FF 4/2018, / Verfahrensrecht

BGH, Beschl. v. 24.1.2018 – XII ZB 534/17 a) Die Versäumung einer Rechtsmittelfrist ist auch in den Fällen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung nicht unverschuldet, wenn diese offenkundig falsch gewesen ist und deshalb – ausgehend von dem bei einem Rechtsanwalt vorauszusetzenden Kenntnisstand – nicht einmal den Anschein der Richtigkeit zu erwecken vermochte (im Anschl. an...mehr

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FF 4/2018, Das Wechselmodell – Reformbedarf im Kindschaftsrecht?

15. Göttinger Workshop zum Familienrecht Am 20.10.2017 veranstalteten Prof. Dr. Dagmar Coester-Waltjen, Prof. Dr. Volker Lipp, Prof. Dr. Eva Schumann und Prof. Dr. Barbara Veit den 15. Göttinger Workshop zum Familienrecht.[1] Er griff die Diskussion um das sog. Wechselmodell auf, die schon seit einigen Jahren – zuletzt aufgrund der BGH-Entscheidungen zur gerichtlichen Anordnu...mehr

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FF 4/2018, Deutscher Anwalt... / Donnerstag, 7.6.2018

11.00–12.30 Uhr Qualitätssicherung von Gutachten – Umgang mit Fehlern von Gutachten Richter am Oberlandesgericht Andreas Hornung, Hamm; Rechtsanwältin Gabriele Jansen, Köln; Rechtsanwältin u. Dipl.-Psych. Dr. Anja Kannegießer, Münster; Richterin am Amtsgericht (w.a.Ri) Ulrike Sachenbacher, München Moderatorin: Rechtsanwältin Dr. Alexandra Nöth, Bremenmehr

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FF 4/2018, Härtefallscheidung / 1 Aus den Gründen:

I. Der Antragsteller wendet sich dagegen, dass das Familiengericht die begehrte Verfahrenskostenhilfe für die von ihm beabsichtigte Rechtsverfolgung, die Scheidung seiner Ehe vor Ablauf des Trennungsjahres, mit der Begründung versagt hat, sein Begehren weise nicht die erforderliche Erfolgsaussicht auf, weil er das Vorliegen einer unzumutbaren Härte i.S.v. § 1565 Abs. 2 BGB n...mehr

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FF 4/2018, Zugewinn im Verb... / 3. Langjährige Verfahren

Autor: Dr. Walter Kogel , Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht, Aachen FF 4/2018, S. 146 - 152mehr