Fachbeiträge & Kommentare zu Familienrecht

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / III. Fazit

Bei der Anfechtung einer Kostenentscheidung sollte genau darauf geachtet werden, ob ein Rechtsmittel überhaupt statthaft ist. In FG-Familiensachen dürfte eine Kostenaufhebung in erster Instanz häufig der Billigkeit entsprechen. Ein Rechtsmittel gegen eine solche Kostenentscheidung des Familiengerichts hat deshalb meines Erachtens nur eingeschränkte Erfolgsaussichten und beda...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / 2. Anfechtung von Kostenentscheidungen in Ehe- und Familienstreitsachen

Die Anfechtung von Kostenentscheidungen in Ehe- und Familienstreitsachen richtet sich nach den Vorschriften der ZPO.[76] Durch die Anwendung der Vorschriften über die sofortigen Beschwerde gemäß §§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, 567 ff. ZPO ergeben sich für die Praxis wichtige Weichenstellungen: So ist eine Beschwer von mehr als 200 EUR ausreichend (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG, § 567 Ab...mehr

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FF 12/2018, Lebensstandardg... / d) Die Übergangsfrist

§ 1578b BGB lässt seinem Wortlaut nach eine Begrenzung oder Befristung des nachehelichen Unterhalts bereits unmittelbar mit der Scheidung zu und entspricht damit sicherlich dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Eheleute, wie er in § 1569 BGB zum Ausdruck gekommen ist. Gleichwohl räumt die Rechtsprechung dem unterhaltsbedürftigen Ehegatten in der Regel eine sogenannte Über...mehr

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AGS 12/2018, Wertfestsetzun... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Beschwerde des Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin ist im Ergebnis begründet. Nach der Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV entsteht eine Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV auch dann, wenn in einem Verfahren, für das mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist, ein schriftlicher Vergleich geschlossen wird. Diese Fallgruppe ist jedenfalls auf schriftliche Verglei...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / 1. Anfechtung von Kostenentscheidungen in FG-Familiensachen

Bei FG-Familiensachen ist eine isolierte Anfechtung von Kostenentscheidungen möglich.[68] Dies gilt sowohl bei einer streitigen Hauptsacheentscheidung als auch bei einer streitlosen Hauptsacheregelung. Der BGH hat darauf hingewiesen, dass es sich bei einer nach einer streitlosen Hauptsacheregelung ergangenen Kostenentscheidung um eine Endentscheidung i.S.d. §§ 38, 58 FamFG ha...mehr

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FF 12/2018, Lebensstandardg... / cc) Ehebedingte Nachteile beim Erwerb von Versorgungsanwartschaften

Die Einschränkung oder Aufgabe der Berufstätigkeit infolge der Ehe wirkt sich nachteilig nicht nur auf die laufenden Einkünfte des Ehegatten aus. Durch ein wegen der Rollenverteilung in der Ehe niedrigeres Einkommen werden auch geringere Rentenanwartschaften erworben. Die Alters- und Erwerbsunfähigkeitsrente des bedürftigen Ehegatten sind niedriger. Möglicherweise ist wegen ...mehr

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FF 12/2018, Grundzüge des I... / 2. Ehe- und Familienstreitsachen

Die Kostenentscheidungen in sonstigen Familienstreitsachen (§ 266 FamFG) und in Güterrechtssachen nach § 261 Abs. 1 FamFG richten sich nach den Vorschriften der ZPO (§ 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 91 ff. ZPO). Folge ist eine starke Orientierung am Erfolg eines der Beteiligten. Ein weitergehendes Ermessen bei der Kostenentscheidung räumt der § 243 FamFG für Unterhaltssachen...mehr

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FF 12/2018, Keine Verletzun... / 2 Anmerkung

Soweit ersichtlich, handelt es sich bei dem Beschluss des KG vom 31.1.2017 – 13 WF 12/17 – um eine der ersten veröffentlichten Entscheidungen[1] eines Oberlandesgerichts zur Beschleunigungsbeschwerde nach § 155c FamFG aufgrund des am 15.10.2016 in Kraft getretenen Gesetzes zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Fa...mehr

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FF 11/2018, Der Tod im Familienrecht

Einführung Fast alle Familiensachen werden unter Lebenden abgewickelt. Aber auch im Familienrecht können wir die Sterbestatistik[1] nicht ausblenden, wonach ca. 11 % der Bevölkerung jährlich stirbt. In gewisser Weise spiegelt sich das auch in der Statistik zu den Gerichtsverfahren wider, nach der von den im Jahr 2016 651.883 erledigten Familiengerichtsverfahren 18.535 Verfahr...mehr

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AGS 11/2018, Meyer-Götz, Familienrecht: Vereinbarungen – Verfahren – Außergerichtliche Korrespondenz

4. Aufl., 2018. Inkl. Online-Zugang. Nomos Verlag, Baden-Baden. 1176 S., 148,00 EUR Die 4. Aufl. des beliebten Formularbuches zum Familienrecht inklusive Online-Zugang ist pünktlich zur 18. Legislaturperiode erschienen. Alle aktuellen Gesetzesänderungen sind dementsprechend in das neue Werk eingearbeitet und berücksichtigt worden. Es bietet rund 500 prägnante und erprobte Mus...mehr

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AGS 11/2018, Schwab, Familienrecht

Von Dr. Dr. h.c. Dieter Schwab. 26. Aufl., 2018. Verlag C.H. Beck, München. XIX, 504 S., 26,90 EUR Die 26. Neuauflage des Lehrbuches zum Familienrecht von Dieter Schwab beinhaltet neben den Grundrissen des Familienrechts auch aktuelle Themen. Mit dem am 1.10.2017 in Kraft getretenen Gesetz zur Eheschließung für alle, knüpft Deutschland an internationale Vorbilder wie die Nied...mehr

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ZErb 11/2018, Internationales und Europäisches Familienrecht

Rainer Hausmann C. H. Beck, 2. Aufl., München 2018, 1744 Seiten, 299 EUR ISBN: 978-2-406-71027-8 Familiensachen mit Auslandsbezug häufen sich in der praktischen Rechtsanwendung mit dem zunehmenden Zu- und Wegzug von Menschen, die ihren Wohnsitz von einem Staat in einen anderen verlagern. So auch in Deutschland. Die EU verfolgt schon seit längerer Zeit das Ziel, gemeinsame famil...mehr

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FF 11/2018, Der Tod im Fami... / III. Sonstige Beteiligte

Während eines Verfahrens können auch sonstige Beteiligte versterben. Verstirbt ein Richter während eines laufenden Verfahrens, dann muss sein ernannter Vertreter das Verfahren übernehmen. Die mündliche Verhandlung ist gem. § 156 ZPO wieder zu eröffnen. Der Tod des Prozessbevollmächtigten wirkt sich nur in einem Verfahren mit Anwaltszwang aus. Gemäß § 244 Abs. 1 ZPO ist das Ve...mehr

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FF 11/2018, Der Tod im Fami... / Einführung

Fast alle Familiensachen werden unter Lebenden abgewickelt. Aber auch im Familienrecht können wir die Sterbestatistik[1] nicht ausblenden, wonach ca. 11 % der Bevölkerung jährlich stirbt. In gewisser Weise spiegelt sich das auch in der Statistik zu den Gerichtsverfahren wider, nach der von den im Jahr 2016 651.883 erledigten Familiengerichtsverfahren 18.535 Verfahren überein...mehr

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FF 11/2018, Mitgliederumfrage 2017

Die finanzielle Situation der Anwältinnen und Anwälte im Familienrecht Im vergangenen Jahr hat die AG Familienrecht sich mit ihrer Mitgliederumfrage mit der finanziellen Situation der Familienrechtlerinnen und Familienrechtler befasst. Dass die anwaltliche Tätigkeit im Familienrecht nicht gleichbedeutend mit der viel zitierten "Lizenz zum Gelddrucken" ist, darf als bekannt vo...mehr

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FF 11/2018, Herbsttagung und Mitgliederversammlung 2018

29. November bis 1. Dezember 2018 in Münster Programm Donnerstag, 29. November 2018mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / VII. Ausblick – Solidarität als maßgebliches Kriterium

Entscheidend ist vor allem im Zusammenhang mit der verfestigten Lebensgemeinschaft, dass sich der geschiedene Ehegatte, der eine neue Lebensgemeinschaft eingegangen ist, damit endgültig aus der nachehelichen Solidarität herauslöst und zu erkennen gibt, dass er diese nicht mehr benötigt. Die verfestigte Lebensgemeinschaft muss als Anwendungsfall der Unbilligkeit nach § 1579 BG...mehr

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FF 11/2018, Der Tod im Fami... / I. Materielles Recht

1. Stirbt ein Verlobter, ist das Verlöbnis aufgehoben und im Zweifel sind Geschenke nicht zurückzugeben, § 1301 S. 2 BGB. 2. Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen, § 1353 BGB. Sie endet mit dem Tod des Ehepartners. Wird ein Ehepartner irrtümlich für tot erklärt und heiratet der andere danach wieder, ohne dass er Kenntnis von dem Irrtum hat, dann löst die neue Ehe die alte Eh...mehr

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FF 11/2018, Der Tod im Fami... / II. Verfahrensrecht

Stirbt in einem Verfahren vor dem Familiengericht einer der Beteiligten, richten sich die Wirkungen sowohl nach der Art als auch nach dem Stand des Verfahrens. 1. Im Scheidungsverbundverfahren ist die zentrale Vorschrift § 131 FamFG. Danach ist das Scheidungsverfahren in der Hauptsache ex lege beendet, wenn einer der Beteiligten stirbt. Auch die Folgesachen teilen das Schicks...mehr

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FF 11/2018, (Nicht-) Anerke... / 2 Anmerkung

Problemstellung In dem Verfahren geht es um die Wirksamkeit einer im Rahmen eines gemäß § 107 FamFG geführten Anerkennungsverfahrens zu beurteilenden, vor einem geistlichen Shari'a-Gericht in Syrien vollzogenen einseitigen Verstoßungsscheidung (sog. Privatscheidung). Eine Privatscheidung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie nur auf der Willenserklärung eines (oder auf einem v...mehr

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FF 11/2018, Kindeswohlgefäh... / 2 Anmerkung

Das AG Bad Hersfeld hat in den beiden letzten Jahren wiederholt Entscheidungen getroffen, die – gestützt auf § 1666 BGB – in amtswegig eingeleiteten Verfahren ergingen. Im Zusammenhang mit der Nutzung moderner Medien durch ihre Kinder wurden den Eltern umfangreiche und bis ins Detail gehende Auflagen gemacht.[1] Die Verfahren zeichneten sich überwiegend dadurch aus, dass anl...mehr

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FF 11/2018, Verwirkungstatb... / VI. Der Maßstab der Billigkeit im Verhältnis zur Regelung im Zugewinnausgleich und im Versorgungsausgleich

Der Billigkeitsmaßstab bei § 1579 BGB sieht anders als beim § 1578b BGB grobe Unbilligkeit vor. Man könnte nun der Meinung sein, dass grobe Unbilligkeit nach § 1579 BGB denselben Maßstab bildet wie bei § 1381 BGB im Zugewinnausgleich und bei § 27 VersAusglG. Um dies vorwegzunehmen, der Maßstab der groben Unbilligkeit bei § 1381 BGB und § 27 VersAusglG stellt eine höhere Hürd...mehr

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FF 11/2018, Nachehelicher U... / 2 Anmerkung

Durch das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz[1] wurde die Vorschrift des § 1578b BGB zum 1.1.2008 eingeführt; sie hatte somit kürzlich ihr 10-jähriges "Jubiläum".[2] Die aktuelle Entscheidung des BGH enthält wichtige Aussagen zu der Frage, inwieweit ehebedingte Nachteile durch den Versorgungsausgleich oder durch anderweitige ehebedingte Vorteile ausgeglichen werden können. 1. Im...mehr

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FF 11/2018, Ein Blick über den Tellerrand: Kapitalerträge und Elterngeld

Christiane A. Lang Für die Mandantschaft ist die Sache ganz klar: Ohne Eltern keine Familie und so soll der ihr bereits vertraute Familienrechtler bitte auch zu einer einfachen Frage des Elterngeldrechts beraten: Zuständigkeit qua Annexkompetenz, sozusagen. Wie auch immer. Der Rückzug auf den Standpunkt, dass es sich bei dem im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) ge...mehr

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ZErb 11/2018, Erbrechtliche... / 1. Problemstellung

Bei Sachverhalten mit Auslandsbezug hängt die Anwendbarkeit der Regelung des § 1371 Abs. 1 BGB von ihrer kollisionsrechtlichen Qualifikation ab. Lebten die Ehegatten nämlich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach § 1363 BGB [2] – d. h. wird das Vermögen der beiden Ehegatten[3] nach § 1363 Abs. 2 BGB nicht gemeinschaftliches Vermögen[4] –, gelangt aber nach de...mehr

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FF 10/2018, Nachwuchs im Familienrecht

Dr. Christian Grabow Die Mitgliederumfrage 2017 unserer Arbeitsgemeinschaft hat gezeigt, dass die Mehrzahl unserer Kolleginnen und Kollegen in kleineren Kanzleien und häufig außerhalb größerer Städte tätig ist. Ob dies in der mittleren und ferneren Zukunft noch der Fall sein wird, erscheint zunehmend fraglich. Ältere Kollegen suchen teilweise vergeblich potentielle Kanzleinac...mehr

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FF 10/2018, BVerfG: neue Geschäftsverteilung im Familienrecht in Kraft getreten

Nach dem Geschäftsverteilungsplan für das Jahr 2018, der bereits am 1.12.2017 zwischen den Senatsmitgliedern des I. Senats des BVerfG vereinbart worden ist, ist vorgesehen, dass das Familienrecht in Zukunft aufgeteilt wird. Frau Prof. Dr. Gabriele Britz ist für das Unterhalts-, Güter- und Versorgungsausgleichsrecht zuständig. Das sonstige Familienrecht, insbesondere das Kinds...mehr

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AGS 10/2018, Groß/Eder, Anwaltsgebühren in Ehe- und Familiensachen

Begründet von Rechtsanwältin Dr. Ingrid Groß, fortgeführt von Rechtsanwalt Dr. Thomas Eder. 5. Aufl., 2018. Deutscher Anwaltverlag, Bonn. 433 S., 49,00 EUR Das in den ersten vier Auflagen von Dr. Ingrid Groß verfasste Buch zu den Anwaltsgebühren in Familiensachen wird nunmehr von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Dr. Thomas Eder in ihrem Sinne fortgeführt. Das Wer...mehr

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FF 10/2018, Abänderung des ... / 2 Anmerkung

Der BGH hat seine Rechtsprechung zu den Abänderungsverfahren im Versorgungsausgleich fortgesetzt, bei denen es unter Anwendung der alten BarwertVO zu einem Teilausgleich über die gesetzliche Rentenversicherung gekommen ist und der darüber hinaus nicht ausgeglichene Teil in den schuldrechtlichen Versorgungsausgleich verwiesen wurde. Wie bereits in den vorherigen Entscheidungen...mehr

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FF 10/2018, Sorgerechtsentz... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung liest sich wie der Gegenentwurf zu der falschen Entscheidung des OLG Karlsruhe.[1] Die Entscheidung ist in einem einstweiligen Anordnungsverfahren erfolgt. Im vorliegenden Fall hatte der Lebensgefährte von den beiden älteren Töchtern, die nicht mehr bei der Mutter wohnhaft sind, pornografische Fotografien erstellt. Das Jugendamt hatte unmittelbar nach der Gebur...mehr

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Güterrecht: Europäische Güt... / 1 Einführung und Inkrafttreten

Seit dem 29.1.2019 sind die EU-Güterrechtsverordnungen anzuwenden. Diese regeln, welches nationale Recht für Fragen des ehelichen Güterrechts anwendbar ist. Bereits im Jahr 2011 hat die Europäische Kommission erste Vorschläge für das Güterrecht eingetragener Partnerschaften und einer Ehegüterrechtsverordnung vorgelegt. Art. 81 Abs. 3 AEUV sieht vor, dass Maßnahmen des internat...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 74 Bestattu... / 2.2.2 Öffentlich-rechtlich Totensorge-Verpflichtete

Rz. 6 Nach öffentlichem Recht kann insbesondere der Verpflichteter sein, der nach den landesrechtlichen Vorschriften zur Bestattung verpflichtet ist. Dies ist dann möglich, wenn die bereits genannten vorrangig Verpflichteten nicht für die Bestattung einstehen müssen, weil z. B. der Erbe die Erbschaft ausgeschlagen oder auf den Nachlass beschränkt hat. Wer in Erfüllung einer ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 74 Bestattu... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 19 Bennemann, Zum Verhältnis von Handlungspflichten und Kostentragung im Bestattungsrecht, LKRZ 2011 S. 291. Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht, Kostenerstattungsrecht, Kostenerstattung nach § 89a SGB VIII für Beerdigungskosten eines Pflegekindes, JAmt 2001 S. 87. Gotzen, Nochmals: Bestattungskosten im Sozialhilferecht, ZfF 2002 S. 245. ders., Sozialhilfe ...mehr

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FF 9/2018, Familienrecht auf dem Anwaltstag in Mannheim vom 6.–8.6.2018

Reformbedarf im Familienverfahrensgesetz (FamFG) Das reformierte Familienverfahrensgesetz trat am 1.9.2009 in Kraft, ein Anlass für die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht, es auf weiteren Reformbedarf zu prüfen. Rechtsanwalt und Notar a.D. Wolfgang Schwackenberg aus Oldenburg, Vorsitzender des Ausschusses Familienrecht im DAV, blickte zunächst zurück auf die fünf Reformziele, ...mehr

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FF 9/2018, Tatort Münster

Inge Saathoff Wussten Sie, dass im Sommer 1534 in der Stadt Münster aufgrund eines erheblichen Frauenüberschusses – unter den münsterschen Täufern gab es fast dreimal so viele Frauen wie Männer – die Polygynie eingeführt wurde? Jan van Leiden, der Kopf der Münsterschen Täufer selbst hatte im Verlauf des Täuferreiches 16 Ehefrauen. Goldene Zeiten für Familienrechtler? Wie würd...mehr

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FF 9/2018, Unternehmensbewertung von Rechtsanwaltskanzleien – aktualisierte Richtlinien der BRAK

Die Bundesrechtsanwaltskammer hat ihre Richtlinien zur Bewertung von Rechtsanwaltskanzleien aktualisiert.[1] Die Richtlinien sollen einen "ersten Einstieg zur Ermittlung des Kanzleiwerts" geben. Insbesondere wird klargestellt, dass diese Richtlinien keine Unternehmensbewertung nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen vornehmen, weil man sich am sogenannten Umsatzverfahren al...mehr

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zfs 9/2018, Wirksame Kündig... / 2 Aus den Gründen:

"… Die Revision hat keinen Erfolg." A. Das OLG hat seine Entscheidung damit begründet, dass der Ehemann der Kl. die Vollkaskoversicherung wirksam zum 1.1.2015 gekündigt habe. Für den am 5.10.2015 eingetretenen Versicherungsfall habe daher kein Versicherungsschutz mehr bestanden. Der Ehemann der Kl. sei gem. § 1357 Abs. 1 BGB berechtigt gewesen, den von der Kl. geschlossenen V...mehr

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FF 9/2018, Brautgaben im de... / 1. Rechtsstreit im Zusammenhang mit der Scheidung

Kommt es zwischen in Deutschland lebenden Ehegatten im Zusammenhang mit der Ehescheidung zum Streit über das Brautgabe-Versprechen, so ist die Zuständigkeit des deutschen Familiengerichts heute vielfach schon deshalb gegeben, weil das Verfahren keinerlei Auslandsbezug aufweist. Denn die Ehepartner, die sich jetzt scheiden lassen und um die Brautgabe streiten, sind die Kinder...mehr

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FF 9/2018, Rechtsprechungsü... / XI. Verfahren

Nach Auffassung des OLG Brandenburg[98] gewährt Art. 14 des Protokolls über Vorrechte und Immunitäten den Bediensteten des Europäischen Patentamts keine Immunität in Versorgungsausgleichssachen. Nach § 221 Abs. 2, Abs. 3 FamFG kann das Familiengericht ein Versorgungsausgleichsverfahren aussetzen und eine Frist zur Klageerhebung setzen, wenn Streit über den Bestand oder die Hö...mehr

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FF 9/2018, Keine Verletzung... / 3 Anmerkung

Mit seinem Beschluss vom 22.3.2018 hat das BVerfG – unter Rückgriff auf eine eindeutige gesetzliche Grundlage sowie die hierauf aufbauende gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung – die Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung verneint. Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung seines Elternrechts aus Art. 6 Abs. 2 GG und stützt diese Einschätzung auf die Erwä...mehr

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Jansen, SGB VI § 47 Erziehu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 47 ist mit Art. 1 des Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreformgesetz 1992 – RRG 1992) v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) am 1.1.1992 (Art. 85 Abs. 1 des Gesetzes) in Kraft getreten. Zuvor war die Erziehungsrente in § 1265a RVO, § 42a AVG und § 65a RKG geregelt, die durch das Erste Gesetz zur Reform des Ehe- und Familienrechts v. 14.6.1976 (B...mehr

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zerb 8/2018, Schadensersatz... / Anmerkung

Der Fall, entschieden 2015, ist lehrreich, da so gut wie alles schiefgegangen ist, was nur schiefgehen konnte, und eines der aufgeworfenen Probleme gerät erst in neuester Zeit verstärkt in den Blick: Erblasser wird testamentarisch beerbt von A, B, C und D zu je 1/4. Im Nachlass ein Grundstück, belastet mit 57.000 DM Grundschuld nebst dinglichem Zins für die Sparkasse, die Dar...mehr

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ROM-III-Verordnung / 4.1.2 Problem: Doppel- und Mehrstaater

Die in Art. 5 Abs. 1 lit. c ROM-III-Verordnung vorgesehene Möglichkeit, enthält keine Regelung für Doppel- und Mehrstaater. Es stellt sich die Frage, ob ergänzend auf Art. 5 Abs. 1 EGBGB (sog. effektive Staatsangehörigkeit) zurückgegriffen werden kann. Der Rückgriff auf Art. 5 Abs. 1 EGBGB [1] und insbesondere der Rückgriff auf Art. 5 Abs. 1. 2 EGBGB (Vorrang der deutschen St...mehr

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ROM-III-Verordnung / 3.4.2 Gleichgeschlechtliche Ehe

In den Niederlanden, Belgien, Spanien, Portugal, Norwegen, Schweden, Finnland, Irland und Island wird die gleichgeschlechtliche Ehe rechtlich anerkannt. Umstritten und noch ungeklärt ist, ob die ROM-III-Verordnung auch gleichgeschlechtliche Ehen erfasst, da die Verordnung hierzu keinerlei Aussage trifft. Die gegenwärtig in Deutschland wohl h.M.[1] lehnt die Einbeziehung der ...mehr

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FF 7+8/2018, Familienrecht – quo vadis?

Interview mit Hans-Joachim Dose, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof Hans-Joachim Dose Schnitzler/FF: Herr Dose, Sie sind seit dem 18.6.2012 Vorsitzender des für das gesamte Familienrecht zuständigen XII. Zivilsenats des BGH. Zuvor hatten Sie das Familienrecht bereits in allen Instanzen kennengelernt: Nach Ihrer Proberichterzeit (damals durften Proberichter noch keine Fa...mehr

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AGS 7/2018, Münchener Prozessformularbuch Familienrecht

Herausgegeben von Prof. Dr. Peter Gottwald. 5. Aufl., 2017. Verlag C.H. Beck, München. XXXIV, 1.287 S., 159,00 EUR Das nunmehr in der fünften Auflage vorliegende Prozessformular für den Familienrechtler enthält alle in der Praxis gebräuchlichen und erforderlichen Muster zum Familienrecht. Das aus ausgewiesenen Spezialisten bestehende Autorenteam liefert zu allen praxisrelevan...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGMR – wer hat das letzte Wort auf dem Gebiet des Familienrechts?

I. Einleitung Das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte geht nicht ohne Bremsspuren oder gar Funkenflug ab. Immer häufiger werden die Fälle, in denen das BVerfG Verfassungsbeschwerden (ohne Begründung!) nicht zur Entscheidung annimmt, um anschließend feststellen zu müssen, dass der EGMR der daraufhin erhobenen Individual- bzw....mehr

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FF 7+8/2018, Großeltern im ... / VI. Resümee

Das Ganze ist mehr als die Summe seiner Teile. "Die wichtigen Entdeckungen macht man durch den Gebrauch von Verkleinerungsgläsern" [54], hat Georg Christoph Lichtenberg schon vor 200 Jahren festgestellt. Übertragen auf unser Thema bedeutet dies: Erst wenn man die Familie aus einem angemessenen Abstand betrachtet, lassen sich ihre eng vernetzten Strukturen und wechselseitigen ...mehr

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FF 7+8/2018, Die Europäischen Güterrechtsverordnungen

Dutta/Webe 2017, 186 Seiten, 45 EUR, C.H. Beck Verlag Das europäische Familienrecht entwickelt sich jedenfalls in den Staaten weiter, die sich zur Beteiligung an der sogenannten verstärkten Zusammenarbeit entschlossen haben. Es sind dies 17 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, und zwar Schweden, Belgien, Griechenland, Kroatien, Slowenien, Spanien, Frankreich, Portugal, Ita...mehr

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FF 7+8/2018, BVerfG und EGM... / I. Einleitung

Das Verhältnis von Bundesverfassungsgericht und Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte geht nicht ohne Bremsspuren oder gar Funkenflug ab. Immer häufiger werden die Fälle, in denen das BVerfG Verfassungsbeschwerden (ohne Begründung!) nicht zur Entscheidung annimmt, um anschließend feststellen zu müssen, dass der EGMR der daraufhin erhobenen Individual- bzw. Menschenrech...mehr