Fachbeiträge & Kommentare zu Fahrtkosten

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Fahrten Wohnung - Tätigkeitsstätte und Familienheimfahrten im Lohnsteuerrecht

Zusammenfassung Überblick Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit können nicht ohne Weiteres in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten angesetzt werden, sondern nur nach Maßgabe der Entfernungspauschale. Arbeitstäglich können 0,30 EUR pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt werden bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 EUR. Eine Ausnahme v...mehr

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Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 2.5.1 Entfernungspauschale für Teilstrecken

Zunächst ist die maßgebende Entfernung für die kürzeste Straßenverbindung zu ermitteln. Die kürzeste Verbindungsstrecke ist auch dann maßgebend, wenn diese nur über einen Mauttunnel erreichbar ist.[1] Mautgebühren für die Benutzung eines Straßentunnels oder einer kostenpflichtigen Straße dürfen allerdings nicht neben der Entfernungspauschale berücksichtigt werden, weil sie ni...mehr

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Incentivereisen in der Entg... / 2.2.1 Ermittlung des steuerpflichtigen Anteils

Schritt 1: Eindeutig zuordenbare Aufwendungen Zunächst sind die Kostenbestandteile vom Gesamtaufwand der Reise abzutrennen, die sich leicht und eindeutig ausschließlich dem (steuerfreien) betriebsfunktionalen Bereich oder dem privaten lohnsteuerpflichtigen Bereich zuordnen lassen.Steuerfrei bleiben demnach z. B. die Kosten für betriebliche Tagungen, Unterlagen und Referenten. St...mehr

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Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 6.1.3 Wahlrecht zwischen Tages- und Monatspauschale

Die Finanzverwaltung gewährt bei der 1-%-Methode ein Wahlrecht zwischen dem 0,03-%-Monatszuschlag und der 0,002-%-Tagespauschale, bei der die Firma den geldwerten Vorteil nur noch für die tatsächlich durchgeführten Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte versteuern muss.[1] Bei Ermittlung des geldwerten Vorteils nach der 0,03-%-Regelung gestattet die Verwaltung f...mehr

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Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / Zusammenfassung

Überblick Aufwendungen für Fahrten zur Arbeit können nicht ohne Weiteres in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten angesetzt werden, sondern nur nach Maßgabe der Entfernungspauschale. Arbeitstäglich können 0,30 EUR pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte angesetzt werden bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 EUR. Eine Ausnahme von der Entfernu...mehr

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Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 6.1.1 0,03-%-Monatspauschale

Bei Wahl der 1-%-Regelung für die Ermittlung des geldwerten Vorteils aus der Privatnutzung des Dienstwagens wird der arbeitstagebezogene Zuschlag des geldwerten Vorteils für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte i. d. R. durch eine feste monatliche Pauschale i. H. v. 0,03 % des Bruttolistenpreises berücksichtigt. Der 0,03-%-Zuschlag stellt nicht darauf ab, wie...mehr

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Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 4.1 Öffentliche Verkehrsmittel

Aufwendungen für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel sind in ihrer tatsächlichen Höhe als Werbungskosten abzugsfähig, sofern sie den als Entfernungspauschale abziehbaren Betrag übersteigen. Bei geringer Entfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte kann die Entfernungspauschale zu einem geringeren Werbungskostenabzug führen als die Kosten für öffentliche Verk...mehr

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Unfallkosten / 4 Pauschalierung bei steuerpflichtiger Arbeitgebererstattung

Die (lohnsteuerpflichtige) Arbeitgebererstattung ist nach den ELStAM des Arbeitnehmers individuell zu besteuern. Zulässig ist es, die Lohnsteuer mit 15 % zu pauschalieren – allerdings nur bis zur Höhe des Betrags, den der Arbeitnehmer für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte bzw. bei Familienheimfahrten als Werbungskosten geltend machen könnte.[1] Nicht ab...mehr

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Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 2.5.2 Höchstbetrag von 4.500 EUR beachten

Nach der anteiligen Zurechnung der maßgebenden Gesamtentfernung zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte auf die verschiedenen Teilstrecken, ist die 4.500-EUR-Obergrenze für die auf öffentliche Verkehrsmittel entfallende Wegstrecke zu beachten: Aus diesem Grund ist zunächst die betragsmäßig unbegrenzte Entfernungspauschale für die Teilstrecke zu ermitteln, die der Arbeitn...mehr

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Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 6.2 Kein Werbungskostenabzug bei Lohnsteuerpauschalierung

Die pauschale Lohnsteuer von 15 % schließt den Werbungskostenabzug der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte mit dem Dienstwagen aus.[1] Damit bei der Einkommensteuerveranlagung eine zutreffende Kürzung des Werbungskostenabzugs erfolgen kann, muss der Lohnabrechner den Betrag der pauschal besteuerten Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erste...mehr

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Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 2.4 Einbeziehung von Fährverbindungen

Für die Berechnung der Entfernungspauschale ist auf die kürzeste Straßenverbindung abzustellen. Eine Fährverbindung ist, soweit sie zumutbar und wirtschaftlich sinnvoll erscheint, mit in die Entfernungsberechnung einzubeziehen. Die Fahrstrecke der Fähre selbst ist jedoch nicht Teil der maßgebenden Entfernung und muss wieder abgezogen werden; die verbleibende Kilometerentfern...mehr

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Fahrten Wohnung - Tätigkeit... / 2.2 Mehrere Beschäftigungen eines Arbeitnehmers

Rückkehr zur Wohnung Die Entfernungspauschale darf für jeden Arbeitstag, an dem der Arbeitnehmer die erste Tätigkeitsstätte aufsucht, nur einmal angesetzt werden. Die Begrenzung auf eine arbeitstägliche Fahrt gilt nicht für Arbeitnehmer, die in mehreren Dienstverhältnissen stehen und denen Aufwendungen für Fahrten zu mehreren auseinander liegenden ersten Tätigkeitsstätten ent...mehr

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zfs 12/2023, Dokumentenpaus... / 3 Anmerkung:

Es handelt sich hier um eine der seltenen Entscheidungen des BVerfG im Rahmen eines Kostenfestsetzungsverfahrens, die sich mit dem Anfall und der Erstattungsfähigkeit anwaltlicher Auslagen befasst. Die in einem Verfassungsbeschwerdeverfahren ergangene Entscheidung ist teilweise auch auf andere Verfahrensarten übertragbar, zumal die Regelungen der §§ 91 ff. ZPO vom BVerfG ent...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / 2. Abzugsfähige Bestattungskosten

Rz. 242 Werden die Bestattungskosten durch Einzelnachweis geltend gemacht, so sind neben den eigentlichen Kosten für Erd- oder Feuerbestattung insbesondere nachfolgende Kosten berücksichtigungsfähig: Todesanzeigen, Fahrtkosten für Verwandte, die auf Kosten der Erben zur Beerdigung anreisen, Trauerkleidung, Überführungskosten, kirchliche und weltliche Trauerfeier, Danksagunge...mehr

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§ 10 Umfang und Kosten des ... / 5. Auslagenvereinbarung

Rz. 82 Bei dem Abschluss einer Vergütungsvereinbarung muss der Rechtsanwalt, die Auslagen im Sinne von Teil 7 VV RVG gesondert vereinbaren. Andernfalls handelt es sich bei einer vereinbarten Pauschale oder einem vereinbarten Stundensatz um Bruttobeträge.[227] Daher muss die Vergütungsvereinbarung zumindest eine Vereinbarung enthalten, wonach die Auslagen und die Umsatzsteuer...mehr

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§ 9 Rund um die Beerdigung / e) Anordnungen durch einen Bestattungsvorsorgevertrag

Rz. 63 Die Regelung der Totenfürsorge und die Art und Weise der Bestattung können auch in einem Bestattungsvorsorgevertrag von dem Betroffenen bestimmt werden. Der Bestattungsvorsorgevertrag wird wie der normale Bestattungsvertrag mit einem Bestattungsunternehmer geschlossen. Während jedoch der Bestattungsvertrag i.d.R. von den Angehörigen aus Anlass des Todesfalles mit dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.5 Auslagenersatz (Reisekosten uä)

Tz. 812 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Erstattet eine Kap-Ges ihrem Ges-GF anlässlich von Dienstreisen entstandene Übernachtungs- und Verpflegungsaufwendungen, kann darin eine vGA liegen; s Urt des BFH v 19.02.1999 (DB 1999, 882). Dies könnte dann der Fall sein, wenn die Erstattung der Reisespesen bei einem beherrschenden Ges-GF nicht im Anstellungsvertrag geregelt ist oder wenn ...mehr

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§ 5 Erbengemeinschaft / I. Schiedsordnung der DSE

Rz. 361 Schiedsordnung der Deutschen Schiedsgerichtsbarkeit für Erbstreitigkeiten e.V. vom 1.2.2017[665] § 1 Anwendungsbereich (1) Diese DSE-Schiedsordnung findet Anwendung auf alle Streitigkeiten, für die sie letztwillig verfügt oder in einer, in der Form des § 1031 ZPO von den Schiedsparteien vorab oder nach Eintritt des Streitfalles getroffenen Schiedsvereinbarung, verabred...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.5 Sonstige Werbungskosten

Rz. 925 [Betriebskosten, Versicherungsbeiträge → Zeilen 72–74] Laufende Aufwendungen für Grundsteuer, Straßenreinigung, Hausversicherungen und Bewirtschaftungskosten (Straßenreinigung, Müllabfuhr, Wasserversorgung, Entwässerung, Hausbeleuchtung, Heizung, Warmwasser, Schornsteinreinigung, Hauswart, Treppenreinigung oder Fahrstuhl) gehören im Zeitpunkt der Zahlung zu den WK aus...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Abzugsfähige Mehraufwendungen

Rz. 734 Abzugsfähige Mehraufwendungen Bei doppelter Haushaltsführung sind nur die durch die zweite Haushaltsführung angefallenen Mehraufwendungen, soweit sie notwendig sind, abziehbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG). Dies gilt für Fahrtkosten, Ausgaben für die Zweitwohnung (Unterkunft), Verpflegungsmehraufwand, sonstige Kosten z. B. Umzug, Einrichtung. [Fahrtkosten → Zeilen 13–22] ...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 2 Angaben auf Seite 1

Rz. 169 [Notwendige Angaben → Zeilen 4–12] Im Vordruck müssen Sie in diesen Zeilen die Angaben zum Grund der doppelten Haushaltsführung, zum auswärtigen Beschäftigungsort und zum Zeitpunkt der Gründung des zweiten Hausstands machen sowie darüber, ob Sie an Ihrem Hauptwohnsitz einen eigenen Hausstand unterhalten. Anhand dieser Angaben prüft das Finanzamt, ob ein Kostenabzug mö...mehr

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Anlage R 2023 – Leitfaden / 5 Werbungskosten

Rz. 263 Ohne Nachweis von Einzelaufwendungen berücksichtigt das Finanzamt bei allen Renten (Anlagen R und R-AV/bAV) und Unterhaltsleistungen (Zeile 6 der Anlage SO) den gesetzlichen Werbungskostenpauschbetrag i. H. v. insgesamt 102 EUR (bei Ehegatten personenbezogen für jeden Ehegatten mit entsprechenden Einkünften). Liegen höhere tatsächliche Werbungskosten (z. B. für einen ...mehr

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Anlagen V 2023, V-FeWo, V-S... / 3.2 Werbungskosten

Rz. 222 [Werbungskosten → Zeilen 33–87] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 862 ff.). Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (Anlage V) abziehbar. Rz...mehr

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Anlage N-Doppelte Haushalts... / 1 Allgemein

Rz. 167 Wichtig Wer die Anlage N-Doppelte Haushaltsführung ausfüllen muss Die Anlage benötigen Sie in folgendem Fall: Sie haben als Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen neben Ihrer Hauptwohnung eine zweite Wohnung (Unterkunft), von der aus Sie ihrer Tätigkeit an einer ersten Tätigkeitsstätte nachgehen, bezogen. Ehegatten müssen jeweils eine eigene Anlage N ausfüllen. [Überblick]...mehr

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Anlage SO 2023 – Leitfaden / 2 Wiederkehrende Bezüge, Unterhalt, Leistungen (Seite 1)

Rz. 266 [Wiederkehrende Bezüge → Zeile 4] In Zeile 4 sind im Wesentlichen Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen, Altenleistungen in der Land- und Forstwirtschaft oder Aufwendungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn der Zahlende die Zahlungen als Sonderausgaben abziehen will, einzutragen (→ Tz 975 ff.). Soweit die Einkünfte dem Tei...mehr

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Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 4 Betriebsausgaben

Rz. 310 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 55 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 311 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–71 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.1.4 Herstellungskosten

Rz. 875 Für den Begriff "Herstellungskosten" ist die Definition des § 255 HGB maßgebend. Danach sind HK eines Gebäudes Aufwendungen, die durch die Herstellung, Erweiterung oder eine über den ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung des Gebäudes entstehen (§ 255 Abs. 2 Satz 1 HGB). Herstellung Unter "Herstellung" ist die erstmalige Errichtung des Gebäudes zu ve...mehr

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Anlagen V 2023, V-FeWo, V-S... / 5 Anlage V-Sonstige

Rz. 239 [Anteile laut gesonderter und einheitlicher Feststellung → Zeilen 4–21] Sind Sie an einer Grundstücks- oder Erbengemeinschaft mit Vermietungseinkünften, einer Bauherren- oder Erwerbergemeinschaft oder an einem geschlossenen Immobilienfonds beteiligt, dann haben Sie von der Gesellschaft eine Mitteilung über die Höhe Ihres Anteils und darüber erhalten, bei welchem Finan...mehr

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Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4 Werbungskosten

Rz. 862 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Rz. 863 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an andere Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dies...mehr

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Anlage R 2023 – Tipps und G... / 9 Werbungskosten

Rz. 973 [Werbungskosten → Anlage R, Zeilen 25–26, und Anlage R-AV/bAV, Zeilen 27–33] Werbungskosten in tatsächlicher Höhe Zu den als Werbungskosten i. Z. m. Renteneinkünften abzugsfähigen Kosten gehören: Rechts- und Rentenberatungskosten, Prozesskosten i. Z. m. Ansprüchen aus der Rentenversicherung, Aufwendungen für (Steuer-)Literatur (z. B. Steuer- oder Rentenratgeber), Fahrtkos...mehr

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Anlage SO 2023 – Leitfaden / 3 Private Veräußerungsgeschäfte (Seite 2)

Rz. 270 [Private Veräußerungsgeschäfte → Zeilen 30–55] In den Zeilen 30–55 sind Gewinne bzw. Verluste aus sog. "Spekulationsgeschäften" zu erfassen (→ Tz 988 ff.). Gewinne aus derartigen Verkäufen bleiben steuerfrei, wenn sie im Jahr nicht mehr als 599 EUR betragen. Dieser Betrag gilt bei Eheleuten getrennt für die Geschäfte des jeweiligen Ehegatten. Rz. 271 [Grundstücke → Zeil...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.9 Reisekosten

Rz. 710 [Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten → Zeilen 68–80] Reisekosten setzen eine so gut wie ausschließlich beruflich veranlasste Auswärtstätigkeit voraus. Unter einer "Auswärtstätigkeit" versteht man eine Tätigkeit außerhalb der Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen und an welchem Ort ein Arbeitnehmer eine ...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.8 Übertragung der behinderungsbedingten Fahrtkostenpauschale

Rz. 599 [Übertragung auf die Eltern → Zeilen 63–65] Kann das Kind mit Behinderung die behinderungsbedingte Fahrtkostenpauschale bekommen, ist auch diese auf die Eltern übertragbar. Dies gilt nur für Fahrten, an denen das Kind teilgenommen hat. Zu den Voraussetzungen der Fahrtkostenpauschale siehe → Tz 464. Über die Pauschale hinaus sind keine Fahrtkosten abzugsfähig. Das gilt...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.2 Wege zur ersten Tätigkeitsstätte

Rz. 660 [Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte → Zeilen 30–53, eZeile 54] Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte werden im Regelfall nicht in tatsächlicher Höhe berücksichtigt, sondern sind (nur) mit einer Entfernungspauschale abgegolten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Ausnahmeregelungen gelten für behinderte Menschen (→ Tz 675) und bei...mehr

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Anlage N 2023 – Leitfaden / 3 Werbungskosten (Seiten 2–4)

Rz. 146 [Werbungskosten] Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 57–59), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder nic...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.7 Fortbildungskosten

Rz. 705 [Fortbildungskosten → Zeile 63] Fortbildungskosten sind Aufwendungen, die nach Abschluss einer ersten Berufsausbildung (→ Tz 430) anfallen. Sie gehören zu den WK. Im Gegensatz sind Ausgaben i. Z. m. einer ersten Berufsausbildung bzw. einem Erststudium, soweit es sich dabei um eine erste Berufsausbildung (außerhalb eines Ausbildungsdienstverhältnisses) handelt, aufgrun...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.8 Weitere Werbungskosten

Rz. 709 [Weitere Werbungskosten → Zeilen 64–66] Ausführungen zu weiteren Werbungskosten, soweit nicht bereits behandelt, in alphabetischer Reihenfolge: Bewerbungskosten sind Werbungskosten, unabhängig davon, ob die Bewerbung erfolgreich war oder nicht. Abzugsfähig sind in nachgewiesener Höhe z. B. die Kosten für Bewerbungsmappen (Papier, Passbilder, Schutzhüllen, Porto) oder R...mehr

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Anlage Kind 2023 – Tipps un... / 2.9 Kinderbetreuungskosten

Rz. 600 [Aufwendungen als Sonderausgaben → Zeilen 66–72] Aufwendungen für Dienstleistungen zur Betreuung (Kinderbetreuungskosten) eines zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörenden Kindes i. S. d. § 32 EStG, sind ab dem Geburtsmonat bis zur Vollendung seines 14. Lebensjahres mit zwei Dritteln der Aufwendungen, höchstens 4.000 EUR im Jahr je Kind abzugsfähige Sonderausgaben (...mehr

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Anlage SO 2023 – Tipps und ... / 4.1 Kauf und Verkauf von Grundstücken

Rz. 988 [Anschaffungs-/Veräußerungszeitpunkt → Zeile 31] Die Veräußerung eines privaten Grundstücks innerhalb von zehn Jahren nach dessen Erwerb unterliegt als Spekulationsgeschäft der Besteuerung. Ohne Belang sind die Gründe für den Verkauf, sodass eine Steuerpflicht auch z. B. dann eintritt, wenn die Versteigerung droht (BFH, Urteil v. 27.9.2012, III R 19/11, BFH/NV 2013 S....mehr

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Anlage Unterhalt 2023 – Tip... / 2 Unterhaltsleistungen als außergewöhnliche Belastung

Rz. 606 Bei den außergewöhnlichen Belastungen sind Unterhaltsleistungen nur über die spezielle Regelung des § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigungsfähig; eine Berücksichtigung als allgemeine Außergewöhnliche Belastung ist nicht möglich. Rz. 607 Abzugsvoraussetzungen Der Abzug von Unterhaltszahlungen nach § 33a Abs. 1 EStG setzt voraus: Die unterstützte Person ist eine dem Steuerpfl...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 2.6 Häusliches Arbeiten

Rz. 689 [Neuregelung des Abzugs von Aufwendungen für häusliches Arbeiten → Zeilen 60–62] Der Abzug für Aufwendungen i. Z. m. beruflichem Arbeiten zuhause wurde ab dem Vz. 2023 neu geregelt. Die wesentlichen Änderungen bestehen zum einen darin, dass ein häusliches Arbeitszimmer nur noch in den Fällen von Bedeutung ist, in denen es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen und b...mehr

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Anlage N 2023 – Tipps und G... / 1.1 Lohnbezüge

Rz. 620 [Bruttoarbeitslohn → eZeile 5] Der Bruttoarbeitslohn ergibt sich aus der LSt-Bescheinigung. Zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) gehören alle laufenden und einmaligen (Geld- und Sach-)Bezüge und Vorteile (mit und ohne Rechtsanspruch) die im weitesten Sinne Gegenleistung für die zur Verfügung gestellte individuelle Arbeitskraft des Arbeitnehmer...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 3 Außergewöhnliche Belastungen allgemeiner Art

Rz. 468 [Andere außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 19–36] Zu den anderen außergewöhnlichen Belastungen gehören alle Aufwendungen, die die in § 33 EStG verlangten Voraussetzungen erfüllen und im EStG nicht als typisierte Einzelfälle nach §§ 33a, 33b EStG genannt sind. Rz. 469 Abzugsvoraussetzungen Ausgaben sind als (allgemeine) außergewöhnliche Belastungen nach § 33 EStG abzu...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 2 Begünstigte Kostenarten

Rz. 500 Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG) und Handwerkerleistungen (§ 35a Abs. 3 EStG) gilt nur für den angefallenen Arbeitslohn sowie Maschinen-, Fahrtkosten und Aufwendungen für Verbrauchsmittel sowie die darauf entfallende Mehrwertsteuer. Aufwendungen für Architekten oder Statiker sind keine handwerklichen Leistungen. Materialkoste...mehr

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Anlage Sonderausgaben 2023 ... / 2.5 Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung und die des Ehegatten

Rz. 426 [Berufsausbildungsaufwendungen → Zeilen 13 und 14] Aufwendungen im Rahmen eines Arbeits-/Dienstverhältnisses Aufwendungen für eine eigene erstmalige oder wiederholte Berufsausbildung bzw. ein Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses und beruflich veranlasste Weiterbildungskosten bei einer ausgeübten Tätigkeit sind immer und in voller Höhe Werbungskosten bei den Eink...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 1 Allgemein

Rz. 39 Wichtig Außergewöhnliche Belastungen Die Anlage Außergewöhnliche Belastungen benötigen Sie in folgenden Fällen: Sie möchten Pauschbeträge als Mensch mit Behinderung oder Hinterbliebener, einen Pauschbetrag wegen unentgeltlicher persönlicher Pflege eines pflegebedürftigen Menschen oder Aufwendungen z. B. wegen Krankheit, Pflege, Behinderung, Verlust von Hausrat aufgrund ein...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.1 Übersicht und Höhe der Steuerermäßigung

Rz. 485 Nach § 35a EStG sind Steuerermäßigungen (direkter Steuerabzug von der tariflichen ESt) für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Pflegeleistungen, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen möglich. Die Ermäßigungsgründe lassen sich in folgende drei Gruppen einteilen: Sämtliche Höchstbeträge sind Jahresbeträge und können nebeneinander in Anspruch genom...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Typisierte Einzelfälle

Rz. 459 [Steuervergünstigungen für Menschen mit Behinderung → Zeilen 4–9] Menschen mit (körperlicher, geistiger oder psychischer) Behinderung können ab einem Grad der Behinderung von 20 % behinderungsbedingte (Mehr-)Kosten als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd geltend machen. Es besteht die Wahlmöglichkeit, die Kosten im Einzelnen nachzuweisen und nach Abzug der Eig...mehr

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Anlage Außergewöhnliche Bel... / 2 Außergewöhnliche Belastungen

Rz. 40 [Außergewöhnliche Belastungen → Zeilen 4–36] Außergewöhnliche Belastungen werden in zwei Bereiche unterteilt. Eine Gruppe bilden im Gesetz speziell geregelte Einzelfälle (z. B. Mehraufwendungen von Menschen mit Behinderung, Hinterbliebene oder pflegende Personen). Diese drei Arten sind auf Seite 1 in den Zeilen 4–18 aufgeführt. Die beiden anderen Einzelfälle, die auswär...mehr

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Anlage Haushaltsnahe Aufwen... / 1.3 Haushaltsnahe Dienstleistungen

Rz. 496 [Haushaltsnahe Dienstleistungen → Zeile 5] Unter haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 Satz 1 EStG) fallen nur Tätigkeiten, die keine handwerklichen Leistungen i. S. d. § 35a Abs. 3 EStG sind und gewöhnlich durch Mitglieder des privaten Haushalts erledigt werden. Es wird eine Dienstleistungsagentur oder ein selbstständiger Dienstleister als Hilfe im Haushalt in...mehr