Fachbeiträge & Kommentare zu Fachbuch

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbeaufwand: Betriebsausga... / 3.2.3 Wann liegt ein Geschenk vor?

Die engen Voraussetzungen des § 4 Abs. 5 EStG gelten ausdrücklich nur für Geschenke. Die EStR enthalten eine Vielzahl von Ausgaben für Werbemittel, die nicht als Geschenke i. S. d. § 4 Abs. 5 EStG gelten und somit nicht den Abzugsbeschränkungen und der getrennten Verbuchung unterliegen. So fallen Ausgaben für folgende Zwecke nicht unter die Beschränkungen für Geschenke:[1] be...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Teamlernen in agilen Strukt... / 2 Das Wesen teaminterner Lernprozesse

Teaminterne Lernprozesse müssen im Wesentlichen zwei Fragen beantworten: was ist zu lernen? wie wollen wir lernen? Das „Was?“ kann sehr unterschiedlichen Gegenstands sein. Es kann dabei sich beispielsweise um Produkte handeln oder (neue) Abläufe, Skills oder Kompetenzen, es kann sich auf (methodische) Arbeitsweisen beziehen oder (neue) Technologien, fachliche Themen adressieren oder a...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Gold
Teamlernen in agilen Strukt... / 3.1 Phase 1

In der ersten Phase geht es um die beiden Schritte Vorbereitung (hier geht es insbesondere um die Konkretisierung des Auftrags und der Ausarbeitung der Lernaufgaben) und Auftragserteilung (welche nicht nur die formale Auftragserteilung, sondern auch die Vermittlung des Lernauftrags in einer Art „Kick-off“ umfasst. In dieser ersten Phase sollten die o. g. Aspekte des „Was?“ u...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Fürsorgepflicht / 2.1 Arbeitnehmereigentum

Für das Eigentum des Arbeitnehmers, das er berechtigterweise in den Betrieb bringt, kann der Arbeitgeber zur Fürsorge verpflichtet sein. Den Arbeitgeber trifft eine Obhuts- und Verwahrungspflicht für eingebrachte Sachen des Arbeitnehmers, wenn dieser nicht selbst Vorsorge treffen kann. Für die persönlich unentbehrlichen Sachen (Straßenkleidung, Geld und Uhr) des Arbeitnehmer...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.8 Häufig vorkommende Einzelfälle von Arbeitsmitteln (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG)

Arbeitskleidung/Berufskleidung Abzugsfähig sind nur Aufwendungen für typische Berufskleidung, die auch nicht zu privaten Anlässen getragen werden kann. Zur typischen Berufskleidung gehören Arbeitsschutzkleidung ("Blauer Anton", Schutzmantel, Ärztekittel, Ärzte-, Operationshose, Schornsteinfegerkleidung, Friseurmantel, Arbeitskittel, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Schutzhelm,...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.1 Werbungskosten allgemein

Begriff der Werbungskosten Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 54–56), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder n...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.7 Aufwendungen für Arbeitsmittel → Zeilen 54, 55

Zu den Arbeitsmitteln gehören z. B. Aufwendungen für Fachbücher, Fachzeitschriften, beruflich verwendete Literatur, typische Berufskleidung oder Werkzeug, Computerhardware und Software. Der Kostenabzug erfolgt unter Umständen nicht im Zahlungsjahr, sondern über eine jährliche Abschreibung. Geben Sie im Erklärungsvordruck oder auf einem gesonderten Blatt die Arbeitsmittel ein...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Beratungsbefugnis der Lohns... / 4.4.2 Nebenberufliche selbstständige Tätigkeit als Übungsleiter o. Ä.

Der Lohnsteuerhilfeverein darf Mitglieder beraten, die Einnahmen aus einer nebenberuflichen selbstständigen Tätigkeit im Rahmen einer selbstständigen Arbeit als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher usw. beziehen, wenn diese in voller Höhe nach § 3 Nr. 26 EStG steuerfrei sind (3.000 EUR bis VZ 2025; ab VZ 2026: 3.300 EUR). Für die Anwendung des § 3 Nr. 26 EStG sind 3 Voraussetzun...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 5. ABC der gewerblichen Tätigkeit, Abgrenzung insb zu den Katalog- und diesen ähnlichen Berufen des § 18 EStG

Rn. 127a Stand: EL 177 – ET: 12/2024 Bei den nachfolgend alphabetisch geordneten Einzelfällen aus der Rspr geht es bei der Prüfung der Frage, ob ein Gewerbebetrieb mit GewStPfl (bei Gewerbeertrag über EUR 24 500) und Kammerzugehörigkeit in einer IHK vorliegt – dazu grundsätzlich s Rn 3 –, insb um die Abgrenzung gegenübermehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitsmittel-ABC / Fachbücher/Fachliteratur/Fachzeitschriften

Unter Fachliteratur fallen Bücher und Zeitschriften, die ausschließlich oder fast ausschließlich berufsbezogene Informationen vermitteln. Die Anschaffungskosten für Fachliteratur sind als Aufwendungen für Arbeitsmittel[1] abziehbar. Der Arbeitnehmer muss nachweisen, dass die angeschafften Bücher/Zeitschriften ausschließlich oder weitaus überwiegend betrieblich bzw. beruflich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitsmittel-ABC / Bücher

S. "Fachbücher/Fachliteratur/Fachzeitschriften".mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Arbeitsmittel-ABC / Zeitungen

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Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsmittel / 1 Beitragsrechtliche Bewertung

Die beitragsrechtliche Beurteilung von Arbeitsmitteln orientiert sich an der steuerrechtlichen Beurteilung. Werden dem Arbeitnehmer unentgeltlich Arbeitsmittel zum Gebrauch am Arbeitsplatz überlassen (z. B. Werkzeug, Fachbücher), sind diese lohnsteuerfrei und stellen kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar.[1] Dies gilt auch, wenn der Arbeitnehmer die Arbeitsmittel erwir...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Arbeitsmittel / 3.1 Ausschließliche berufliche Nutzung

Vom Arbeitgeber nicht ersetzte Aufwendungen des Arbeitnehmers für Arbeitsmittel sind als Werbungskosten abziehbar. Voraussetzung hierfür ist, dass die Arbeitsmittel ausschließlich der Berufsausübung dienen, z. B. typische Berufskleidung, Fachbücher und Fachzeitschriften oder Werkzeuge.mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
HR Digitalisierung: So geli... / 4.2.1 All-in-one oder doch Einzellösungen

Nun sind die Anforderungen und der Optimierungsbedarf beschrieben und es ist klar, welche Funktionen eine neue HR-Lösung haben sollte. Aber was, wenn es mehrere Tools benötigt, um alle Bedürfnisse zu digitalisieren? Eines für alles, oder Viele für alles? Eine Frage, die zwar nicht so alt wie die Menschheit ist, jedoch seit der Erfindung der ersten Unternehmenssoftware unzähli...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 4 Nachweispflichten

Aufwendungen für Arbeitsmittel erkennen die Finanzämter als Werbungskosten grundsätzlich nur an, wenn die entstandenen Aufwendungen der Art und Höhe nach im Einzelnen bezeichnet werden. Auf Verlangen des Finanzamts sind diese nachzuweisen oder glaubhaft zu machen. Es muss z. B. für jedes als Fachbuch geltend gemachte Werk durch die genaue Angabe des Titels feststellbar sein,...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Arbeitsmittel: Abziehbare K... / 1 Definition

Arbeitsmittel sind alle Wirtschaftsgüter, die ausschließlich – oder nahezu ausschließlich – und unmittelbar zur Erledigung der beruflichen Aufgaben dienen.[1] Hierunter fallen alle Güter, die objektiv der Ausübung des Berufs dienen und die subjektiv vom Steuerpflichtigen aus gesehen diesem Zweck gewidmet sind. Auch Rechte und tatsächliche Zustände wie der Telefon-/Internetan...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Werbungskosten – Allgemeines / 1.1 Aufwendungen

Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen.[1] Unter Aufwendungen i. d. S. sind Vermögensabflüsse nicht nur in Geld, sondern auch in Geldeswert zu verstehen, die im Rahmen einer der gesetzlichen Einkunftsarten eintreten und eine Vermögensminderung bewirken.[2] Es muss sich um Aufwendungen handeln, die entstehen, um eine Einkunftsque...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB III Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Franz-Josef Sauer, Dipl. Verwaltungswirt Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB III – Arbeitsförderung – ist Herr Franz-Josef Sauer, Jahrgang 1955. Er war seit 1976 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit, nach verschiedenen Stationen bis Ende 2004 Leiter der Innenrevision. Seit Anfang 2005 war Herr Sauer verantwortlich für das materielle Eingliederungs- ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB II Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Franz-Josef Sauer, Dipl. Verwaltungswirt Band-Herausgeber für die Vorschriften des SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende – ist Herr Franz-Josef Sauer, Jahrgang 1955. Er war seit 1976 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Nach verschiedenen Stationen war er bis Ende 2004 Leiter der Innenrevision. Seit Anfang 2005 war Herr Sauer verantwortlich für das mate...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Aus- und Fortbildungskosten... / 3.1 Allgemeines

Der Art nach sind bei Berufsbildungskosten alle Aufwendungen als Werbungskosten abziehbar, die in einem hinreichend konkreten, objektiv feststellbaren Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Sie sind grundsätzlich in voller Höhe, die der Steuerpflichtige frei bestimmen kann, absetzbar. Lediglich unangemessen hoher Aufwand ist nicht berücksichtigungsfähig.[1] Zu den abzie...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorwort zur 4. Auflage der Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen

Die "Erläuterungen zur Rechnungslegung der Wohnungsunternehmen" sind zu einem unverzichtbaren Standardwerk der unternehmerischen Wohnungswirtschaft geworden. Mit der Neufassung der Verordnung über die Gliederung des Jahresabschlusses von Wohnungsunternehmen (JAbschlWUV) im Juli 2023, die die bisherige Verordnung über Formblätter für die Gliederung des Jahresabschlusses von W...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Gewinn- und Verlustrechnung... / 4.1.1.8 Sonstige betriebliche Aufwendungen (Pos. 8 GKV, 7 UKV), davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung

Rz. 110 Analog zu den sonstigen betrieblichen Erträgen stellen die sonstigen betrieblichen Aufwendungen eine Sammelposition dar, die alle Aufwendungen enthält, die nicht unter die vorstehend genannten operativen Aufwendungen (Positionen Nrn. 5, 6 und 7) fallen und nicht zu "Finanzaufwendungen" (Positionen Nrn. 12–13 im GKV) oder zum "Steueraufwand" (Positionen Nrn. 14 und 16...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Skills von Nachhaltigkeitsb... / 7 Chancen für Quereinsteiger aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen

Quereinsteiger aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen bringen Fähigkeiten und Kenntnisse mit, die für eine erfolgreiche Umsetzung von Nachhaltigkeitsinitiativen sinnvoll sind. Sie haben oft einen Blick von außen, der für Unternehmen wertvoll ist; es wird umfassender auf Nachhaltigkeit geschaut, und ein gesamtsystemischer Blick kann die Kooperation unter den Abteilungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Sauer, SGB IX Zitiervorschlag, Herausgeber- und Autoreninformation

Herausgeber: Franz-Josef Sauer, Verwaltungsdirektor a.D. Herr Sauer, Jahrgang 1955, war von 1976 bis 2021 Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit. Zu seinen Arbeitsbereichen gehörten insbesondere die Versicherungsleistungen der Arbeitsförderung und die Leistungen zum Lebensunterhalt der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Zu seinen besonderen Herausforderungen gehörten die Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 08/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Bothe Die Teilungsversteigerung 3. Auflage, 2025 zerb verlag, ISBN 978-3-95661-160-5, 49 EUR In seiner 3. Auflage gilt das Handbuch zur Teilungsve...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ablehnung.

Rn 5 Allg zur Ablehnung eines Beweisantrags s § 284 Rn 43 ff, zur Bestimmtheit Rn 3, zur Beweisbedürftigkeit Rn 1. Der Sachverständigenbeweis kann bei eigener Sachkunde des Gerichts entbehrlich sein. Nicht alle Mitglieder des Gerichts müssen sachkundig sein, der Sachverstand kann unter ihnen vermittelt (BGHSt 2, 164, 165; 12, 18, 19 f), uU auch erst erworben werden, zB anhan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 265verwiesen. Im Folgenden sind nur ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Verwaltervergütung: Fachlic... / 7.1 Verwaltervertrag als Grundlage

Natürlich gibt es gute und erfahrene Juristen, die hier beraten und die Vertragsgestaltung übernehmen können. Der Abschluss von Verwalterverträgen ist aber doppelte Routineaufgabe. Einerseits schließen Verwaltungsunternehmen hoffentlich mehr als nur einen Vertrag ab. Andererseits stehen sie alle vor einer vergleichbaren Herausforderung. Das haben schon seit längerer Zeit Anb...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Unentgeltlichkeit der Zuwendung

Rn. 1670 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Wesentliches Merkmal des Geschenkbegriffs ist die Unentgeltlichkeit der Zuwendung, dh, der Empfänger erbringt keine Gegenleistung. Die Zuwendung muss ohne rechtliche Verpflichtung und ohne zeitlichen oder sonstigen unmittelbaren konkreten Zusammenhang mit einer Leistung des Empfängers erbracht werden (vgl BFH BStBl II 1987, 297; BFH/NV 201...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kreditkarte/EC-Karte / 1 Zahlungsausgänge per Kreditkarte

Sowohl für bilanzierende Unternehmer als auch bei Einnahme-Überschussrechnern gilt: Zahlungen per Kreditkarte sind mit dem Tag steuerlich abzugsfähig, an dem der Zahlungsbeleg unterschrieben wird.[1] Sofern Unternehmer bilanzieren und eine bereits vorliegende Rechnung einige Zeit später per Kreditkarte bezahlen, erfolgt die Verbuchung unter dem Rechnungsdatum. Die Bezahlung p...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kreditkarte/EC-Karte / 3 Verrechnungskonto für Kreditkartenzahlungen sollte regelmäßig abgestimmt werden

Durch das zeitliche Auseinander fallen des eigentlichen Zahlungsvorgangs und der späteren Lastschrift bzw. Gutschrift entstehen 2 Buchungen – zum Teil mit unterschiedlichen Beträgen. In den bisherigen Beispielen wurden diese Vorgänge immer über die Zwischenkonten "Geldtransit" (Konto SKR 03/SKR 04: 1360/1460) gebucht. Weil Unternehmer auf diesen Konten aber auch andere, unkl...mehr

Lexikonbeitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Erläuterungen des Inhalts d... / 86001 Büromaterial, Drucksachen, Zeitschriften, Bücher

Auf diesem Konto sind die für die Durchführung des Bürobetriebs erforderlichen Verbrauchsmaterialien (Schreib-, Zeichen- und Vervielfältigungspapier, Schreibmaterial und das übrige Bürobedarfsmaterial) sowie die Aufwendungen für Fachbücher, Zeitschriften und Tageszeitungen zu sammeln. Drucksachen gehören nicht hierzu, sofern sie für die Unternehmenswerbung (z. B. Jubiläumssc...mehr

Beitrag aus WohnungsWirtschafts Office Professional
Vorwort zur 10. Auflage des Kommentars zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft

Seit Jahrzehnten ist in der Wohnungswirtschaft der "Kommentar zum Kontenrahmen der Wohnungswirtschaft" ein unverzichtbares Standardwerk. Ursprünglich von Dr. Luzian Sarkowski und Henry Zwanck im Jahr 1978 erstellt, bedurfte es mit Sicht auf die veränderten Bedingungen für das Rechnungswesen, insbesondere die Harmonisierung des Deutschen Bilanzrechtes im Rahmen des Bilanzrich...mehr

Lexikonbeitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Werbungskosten

Rz. 6 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Aufwendungen für Fachbücher und Predigerhandschriften sind > Werbungskosten (BFH 77, 313 = BStBl 1963 III, 435; allgemein > Fachliteratur). Aufwendungen anlässlich einer Pilgerwallfahrt oder Tertiatskursfahrt können WK sein, soweit das auslösende Moment für die Reise im beruflichen Bereich liegt; davon ist auszugehen, wenn es zu den dienstlic...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / g) Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten

Rz. 60 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Für die Klärung, ob es sich um WK bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit handelt, gehört in bestimmten Fällen die Abgrenzung zu den bei anderen Einkunftsarten anzusetzenden WK. Denn WK müssen bei der Einkunftsart abgezogen werden, bei der sie erwachsen sind (§ 9 Abs 1 Satz 2 EStG). Soweit sie mit mehreren Einkunftsarten in Zusammen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / E. Stichwortübersicht

Rz. 111 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Zum Bereich "Werbungskosten" vgl ferner folgende Stichworte: > Abgeordnete, > Absetzung für Abnutzung, > Abzugsverbote, > Agenten, > Amtseinführung, > Anzahlungen, > Arbeitsgemeinschaft, > Arbeitsgerät, > Arbeitskammer, > Arbeitsmittel, > Arbeitsuche, > Arbeitszimmer, > Artisten, > Ärzte, > Arztkosten, > Aufwandsentschädigungen, > Ausbildun...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.3.12.2 Ausbildungsmittel

§ 12 Abs. 2 TVA-L BBiG regelt zudem wortgleich mit § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG, dass der Ausbildende den Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen hat, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind. Zu den Ausbildungsmitteln gehören insbesondere Werkstoffe und Werkzeuge. Aus dem System der dualen Beru...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 3.8.2 Ausbildungsmittel

§ 11 Abs. 2 regelt zudem wortgleich mit § 14 Abs. 1 Nr. 3 BBiG, dass der Ausbildende den Auszubildenden kostenlos die Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen hat, die zur Berufsausbildung und zum Ablegen von Zwischen- und Abschlussprüfungen erforderlich sind. Zu den Ausbildungsmitteln gehören insbesondere Werkstoffe und Werkzeuge. Aus dem System der dualen Berufsausbildun...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Fachliteratur / 3 Wann der Kauf von Fachliteratur betrieblich veranlasst ist

Es gibt Kategorien von Aufwendungen, bei denen die betriebliche Zuordnung von vornherein unproblematisch ist, z. B. beim Wareneinkauf. Andere Aufwendungen sind eindeutig dem privaten Bereich zuzuordnen, wie z. B. die Miete für die eigene Wohnung. Daneben gibt es Aufwendungen, wie z. B. der Erwerb von Fachliteratur, bei denen die Zuordnung davon abhängt, was Gegenstand des Un...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2025, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Beck'sches Mandatshandbuch Due Diligence Handbuch 4., aktualisierte Auflage, 2024 C.H.BECK, ISBN 978-3-406-77301-3, 169 EUR In seiner nunmehr 4. A...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Autorenverzeichnis

Burkhard Engler hat die Ausbildung zum Rechtsanwalts- und Notargehilfen (heute: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten) absolviert und wurde berufsbegleitend zum Bürovorsteher (heute: Rechtsfachwirt) ausgebildet. Am 1.7.1989 wurde er durch das Land Niedersachsen an den Berufsbildenden Schulen Wilhelmshaven nebenberuflich als Berufsschullehrer eingestellt. Seit 1990 hält er i...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Werbungskosten / 2.4 Gemischt veranlasste Aufwendungen

Aufwendungen für ein Wirtschaftsgut, das sowohl privat als auch beruflich genutzt wird (z. B. PC oder Notebook), dürfen aufgeteilt werden, wenn die Trennung nach objektiven Merkmalen oder Unterlagen zutreffend vorgenommen werden kann und leicht nachprüfbar ist, und der berufliche Nutzungsteil nicht von untergeordneter Bedeutung ist. Dabei schließt allein die theoretische Mög...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Steuermindernde Aufwendungen

Rz. 30 Stand: EL 140 – ET: 12/2024 Die Dienstkleidung ist typische > Berufskleidung . Das gilt auch für die Gesellschaftsuniform (Gesellschaftsanzug mit Effekten) für einen Jugend- und Presseoffizier (EFG 1991, 471). Die Beiträge an Kleiderkassen sind aber noch keine WK (> Berufskleidung Rz 15). WK sind erst die Ausgaben der sog Selbsteinkleider (Anschaffung, Instandhaltung, R...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.1 Werbungskosten allgemein

Begriff der Werbungskosten Werbungskosten sind beruflich verursachte Ausgaben, die steuerlich den Bruttoarbeitslohn und damit die Steuer mindern. Im Vordruck sind lediglich die häufigsten Kostenarten aufgeführt (vgl. Erläuterungen zu den Zeilen 57–59), es handelt sich also nicht um eine vollständige Aufzählung. Werbungskosten sind auch dann möglich, wenn Sie noch nicht oder n...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.8 Häufig vorkommende Einzelfälle von Arbeitsmitteln (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG)

Arbeitskleidung/Berufskleidung Abzugsfähig sind nur Aufwendungen für typische Berufskleidung, die auch nicht zu privaten Anlässen getragen werden kann. Zur typischen Berufskleidung gehören Arbeitsschutzkleidung ("Blauer Anton", Schutzmantel, Ärztekittel, Ärzte-, Operationshose, Schornsteinfegerkleidung, Friseurmantel, Arbeitskittel, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Schutzhelm,...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anlage N (Einkünfte aus nic... / 5.7 [Aufwendungen für Arbeitsmittel → Zeilen 57, 58]

Zu den Arbeitsmitteln gehören z. B. Aufwendungen für Fachbücher, Fachzeitschriften, beruflich verwendete Literatur, typische Berufskleidung oder Werkzeug, Computerhardware und Software. Der Kostenabzug erfolgt unter Umständen nicht im Zahlungsjahr, sondern über eine jährliche Abschreibung. Geben Sie im Erklärungsvordruck oder auf einem gesonderten Blatt die Arbeitsmittel ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Hausratversicherung / e) Dem Beruf dienende Arbeitsgeräte und Einrichtungen

Rz. 37 A 8.3.7 VHB 2022 erweitert den Versicherungsschutz auf Arbeitsgeräte, Einrichtungen, Handelswaren und Musterkollektionen, die ausschließlich dem Beruf oder Gewerbe des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person dienen; bei gemischter Nutzung handelt es sich ohnehin um versicherten Hausrat (vgl. Rdn 21). Grund für die Deckungserw...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 10/2024, Neuhaus/Artkämper/Weise, Kriminaltechnik und Beweisführung im Strafverfahren

Von Prof. Dr. Ralf Neuhaus, Dr. Heiko Artkämper, Grit Weise. 2. Aufl., 2024. Verlag C.H. Beck, München. 326 S., 75,00 EUR Auch in der 2. Aufl. befasst sich das Werk ausführlich mit Kriminaltechnik und Beweisführung und ist in dieser lang erwarteten Neuauflage in rechtlicher Sicht auf den aktuellen Stand gebracht. Beide Themen unterstützen effektiv die Strafverteidigung, aber ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2024, Literaturkritik: Erbrecht

Liebe Leserinnen und Leser, unter der Rubrik "Literaturkritik: Erbrecht" stellen wir monatlich eine Auswahl von Neuerscheinungen aus dem Bereich des Erbrechts, des Erbschaftsteuerrechts sowie der erbrechtsrelevanten Nebengebiete vor. Ahlmann/Kapischke/Pankatz/Rech/Schneider/Schütz (vormals Riedel/Sußbauer) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz: RVGKommentar 11. Auflage, 2024 Vahlen, ISBN...mehr