Fachbeiträge & Kommentare zu Europäische Union

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
EmpCo: Neue Vorgaben für Um... / 2.1.1 Allgemeine Umweltaussagen

Neu in der sogenannten "Schwarzen Liste" des UWG und damit stets unzulässig ist die Verwendung einer "allgemeinen Umweltaussage, wenn der Unternehmer keine ihr zugrunde liegende anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweisen kann" (vgl. Nr. 4a des Anhangs zu § 3 Abs. 3 UWG n. F.). Eine Umweltaussage gilt als allgemein, wenn sie nicht auf demselben Medium (etwa auf dersel...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die jetzige Regelung besteht seit dem 1.1.2025. Sie ist durch das Gesetz zur Sicherung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung und in der gesetzlichen Rentenversicherung (Beitragssatzsicherungsgesetz – BSSichG) v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4637) zum 1.1.2003 eingeführt worden. Danach ist die Vorschrift immer wieder geändert worden, um sie den aktuellen w...mehr

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Jung, SGB XII § 76a Zugelas... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Regelung wurde durch Art. 13 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) neu eingeführt und ist zum 1.1.2020 in Kraft getreten. Sie wurde bereits vor Inkrafttreten geändert durch Art. 6 des Gesetzes zur Durchführung von Verordnungen der Europäischen Union zu...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / Green Claims Directive

Am 22.3.2023 hat die EU-Kommission einen Vorschlag für eine Richtlinie über "Green Claims" vorgelegt. Dieser Vorschlag wurde von der Generaldirektion Umwelt (GD ENV) der EU-Kommission verfasst. Er richtet sich gegen irreführende Nachhaltigkeitsangaben und Greenwashing durch neue Regeln und gemeinsame Kriterien für ökologische Angaben und Kennzeichnungen. Im Frühjahr 2024 hat...mehr

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EmpCo: Neue Vorgaben für Um... / 1 Hintergrund

Ziel der Richtlinie ist – wie bereits ihr vollständiger Name zeigt – die Stärkung der Verbraucherinnen und Verbraucher für den ökologischen Wandel. Dies soll durch besseren Schutz vor unlauteren (also unredlichen) Geschäftspraktiken sowie durch bessere Informationen erreicht werden. Verlässliche Angaben zu den Umwelteigenschaften von Produkten sollen Verbraucher in die Lage ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.4 Gleichstellung von Pflicht- und freiwilligen Beiträgen mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung/Tätigkeit

Rz. 8 Ansprüche auf Renten sowie auf Leistungen zur Prävention und zur medizinischen Rehabilitation setzen neben der Erfüllung von persönlichen und wartezeitrechtlichen Voraussetzungen ggf. als versicherungsrechtliche Voraussetzung auch den Nachweis einer Mindestanzahl von Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung i. S. v. § 1 Satz 1 Nr. 1 bis 4, § 4 Abs. 1 oder ei...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / EmpCo-Richtlinie

Die EmpCo-Richtlinie der EU (Empowering Consumers for the Green Transition, EU 2024/825) zielt darauf ab, Verbraucher vor Greenwashing zu schützen. Umweltaussagen wie "klimaneutral" oder "umweltfreundlich" dürfen nur noch unter Angabe von Nachweisen genutzt werden. Sie gilt ab dem 27.9.2026 und ist in Deutschland durch das "Dritte Gesetz zur Änderung des UWG" umgesetzt.mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / CSRD

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt die bisherige Non-Financial Reporting Directive (NFRD) und stellt die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der EU auf eine neue Grundlage. Ziel ist es, die Transparenz und Vergleichbarkeit von Nachhaltigkeitsinformationen zu erhöhen und Unternehmen stärker für ihre ökologischen, sozialen und governancebezogenen A...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / CSDDD

Bei der Corporate Sustainability Due Diligence Directive handelt es sich um eine Richtlinie der EU-Kommission zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten. Sie zielt darauf ab, dass in der EU tätige Unternehmen künftig zur Achtung von Menschenrechten und Umwelt in ihren weltweiten Wertschöpfungsketten verpflichtet werden. Sie löst das LkSG ab.mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / EFRAG

Die Abkürzung steht für die European Financial Reporting Advisory Group. Ziel des Vereins ist es, die EU-Kommission bei dem Prozess der Übernahme der International Financial Reporting Standards (IFRS) zu unterstützen. I. R. d. CSRD ist die EFRAG mit der Ausarbeitung der European Sustainability Reporting Standards (s. ESRS) beauftragt. Außerdem wurde sie von der EU-Kommission...mehr

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EmpCo: Neue Vorgaben für Um... / 2.2 Nachhaltigkeitssiegel

Die EmpCo-Richtlinie ist eine gezielte Maßnahme gegen die Vielzahl verschiedener Nachhaltigkeitssiegel, die derzeit auf dem Markt verwendet werden. Unter einem Nachhaltigkeitssiegel versteht die Richtlinie ein freiwilliges öffentliches oder privates Vertrauenssiegel, Qualitätszeichen oder Ähnliches, das sich auf ökologische oder soziale Merkmale eines Produkts, eines Verfahr...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / CBAM

CBAM steht für "Carbon Border Adjustment Mechanism". Es handelt sich um einen Mechanismus der EU: für besonders CO2-intensive Waren aus Ländern außerhalb Europas, in denen es keinen Emissionshandel oder niedrigere CO2-Preise gibt, wird ein zusätzlicher Grenzzoll erhoben. So soll verhindert werden, dass CO2-Emissionen ins Ausland verlagert werden. Außerdem sollen so faire Wet...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / CO2-Preis

Ein CO2-Preis, auch bekannt als Carbon Pricing, ist ein wirtschaftliches Instrument zur Regulierung von Treibhausgasemissionen, insbes. von CO2-Emissionen, die wesentlich zum Klimawandel beitragen. Es wird durch die Festlegung eines Preises pro Tonne CO2-Äquivalent (CO2e) auf die Emissionen von Unternehmen oder Verbrauchern angewendet, um die externen Kosten von Treibhausgas...mehr

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Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.1.1 Anspruch gegen den Unternehmer

Rz. 12 Der pharmazeutische Unternehmer ist nach Abs. 1 Satz 3 verpflichtet, den Apotheken den gesetzlichen Herstellerrabatt zu erstatten. Bedenken der Apotheken, sie würden auf den sich an die Hersteller richtenden Rabatten sitzen bleiben, hat der Gesetzgeber in der Weise Rechnung getragen, dass explizit die Regelungen zur Durchsetzung des Erstattungsanspruchs in Abs. 1, 5 u...mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / Offenlegungsverordnung

Die im März 2021 in Kraft getretene SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) ist Teil des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen. Mit der SFDR werden an Finanzmarktakteure erhöhte Transparenzanforderungen für nachhaltige Finanzprodukte gestellt und verstärkte Sorgfaltspflichten eingeführt.mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / EMAS

EMAS – Eco-Management and Audit Scheme – ist ein Umweltmanagementsystem der EU zur Verbesserung der Umweltleistung von Organisationen. EMAS-zertifizierte Organisationen dokumentieren ihre Fortschritte in einem Umweltbericht.mehr

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ABC der Nachhaltigkeit / Taxonomie-Verordnung

Die Taxonomie-Verordnung ist ein zentraler Baustein des EU-Aktionsplans für ein nachhaltiges Finanzwesen, mit der ein Klassifikationssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingeführt wurde. Von der Taxonomie-Verordnung betroffene Unternehmen werden insbes. verpflichtet, über grüne Umsatzerlöse, Investitionen sowie Betriebsausgaben zu berichten (s. CapEx, OpEx).mehr

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EmpCo: Neue Vorgaben für Um... / 4 Exkurs: Die Green-Claims-Richtlinie

Die EmpCo-Richtlinie ist nicht das einzige Projekt der EU im Kampf gegen Greenwashing. Die Kommission hatte vielmehr den Entwurf einer weiteren Richtlinie zu Umweltaussagen erarbeitet, die sogenannte Green-Claims-Richtlinie. Ergänzend zur EmpCo-Richtlinie sollte sie die Verwendung ausdrücklicher Umweltaussagen regulieren. "Ausdrücklich" wäre eine Umweltaussage nach dem Entwu...mehr

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EmpCo: Neue Vorgaben für Um... / 2 Inhalt der Richtlinie

Die EmpCo-Richtlinie gilt für alle Geschäftspraktiken im sogenannten B2C-Bereich, also im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Verbrauchern. Sie erfasst damit alle Handlungen, Unterlassungen und Kommunikationsmaßnahmen, die in direktem Zusammenhang mit der Werbung, dem Verkauf oder der Lieferung eines Produkts an Verbraucher stehen. Die Richtlinie regelt damit branchenü...mehr

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EmpCo: Neue Vorgaben für Um... / 3 Folgen von Verstößen

Die Richtlinie selbst enthält kein eigenes Sanktionssystem. Durch die Integration der EmpCo-Richtlinie in die UCPD bzw. das UWG drohen bei Verstößen die bekannten wettbewerbsrechtlichen Konsequenzen. So kann ein Unternehmen auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden. Klageberechtigt sind sowohl Mitbewerber als auch anerkannte Wirtschafts- und Verbraucherver...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Sommer, SGB V § 130a Rabatt... / 2.2 Gesetzliche Herstellerabschläge

Rz. 18 Es ist zwischen verschiedenen gesetzlichen Herstellerabschlägen (Herstellerrabatten) zu unterscheiden: Für erstattungsfähige Arzneimittel ohne Festbetrag beträgt der Herstellerabschlag 7 % (vgl. Abs. 1 Satz 1). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel gilt ein Abschlag in Höhe von 6 % (vgl. Abs. 1 Satz 2). Für patentfreie, wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika un...mehr

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Erbschaftsteuer: Gemischte ... / 4 Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

Wird ein Anteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft (beispielsweise von einer Grundstücksgesellschaft in Form einer GbR oder KG) erworben, dann gelten folgende Grundsätze (vgl. auch § 10 Abs. 1 Satz 4 ErbStG).[1] Die Besitzposten und Gesellschaftsschulden der Gesamthandsgemeinschaft können nicht zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst werden. Den Gese...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.3 Datenpunkte aus anderen EU-Rechtsakten

Rz. 27 Die Angabepflichten in ESRS S1 sind prinzipiell vorbehaltlich der Ergebnisse der vom berichtspflichtigen Unternehmen durchzuführenden Wesentlichkeitsanalyse wahrzunehmen. Einige der vorgesehenen Offenlegungserfordernisse im Zusammenhang mit ESRS S1 sind bereits in anderen EU-Rechtsmaterien (SFRD, Benchmark-VO) erfasst und richten sich an ausgewählte Unternehmensgruppe...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.4 ESRS S1-8 – Tarifvertragliche Abdeckung und sozialer Dialog

Rz. 93 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-8 sollen einen Überblick geben, inwiefern Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Arbeitskräfte des Unternehmens durch Tarifverträge [1] bestimmt oder beeinflusst werden und inwieweit Arbeitnehmer in den sozialen Dialog im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) auf betrieblicher und europäischer Ebene einbezogen werden (ESRS S1.58). Zur ...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.1 Zielsetzung und Inhalt

Rz. 1 Hinweis In der Kommentierung werden die Begriffe "Belegschaft" und "Beschäftigte" als Synonyme für "Arbeitskräfte des Unternehmens" verwendet. ESRS S1 adressiert Offenlegungspflichten zu den "Arbeitskräften des Unternehmens": Dabei handelt es sich um eine bedeutende Gruppe der "betroffenen Interessenträger" (ESRS S1.12), die darüber hinaus als "häufig" angeführte Katego...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.7 ESRS S1-11 – Soziale Absicherung

Rz. 119 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-11 sollen einen Überblick darüber geben, ob die Arbeitnehmer des Unternehmens gegen Verdienstausfälle aufgrund "schwerwiegender Lebensereignisse" (ESRS S1.AR75) abgesichert sind und, falls nicht, in welchen Ländern dies nicht der Fall ist (ESRS S1.72 f.): Das Unternehmen hat offenzulegen, ob seine Beschäftigten durch öffentliche Progra...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / Literaturtipps

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.6 ESRS S1-10 – Angemessene Entlohnung

Rz. 108 Mit der Offenlegungspflicht ESRS S1-10 soll ein Überblick geschaffen werden, ob Beschäftigte des berichtspflichtigen Unternehmens eine angemessene Entlohnung erhalten, die mit geltenden Referenzwerten (Benchmarks) im Einklang steht (ESRS S1.68). Ist dies der Fall, wird eine entsprechende Angabe zu Erfüllung der Offenlegungspflicht als ausreichend erachtet, und es sin...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.2 Abzudeckende Themen

Rz. 5 ESRS 1.AR16 enthält die strukturierte Darstellung von Nachhaltigkeitsaspekten, die i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse eines berichtspflichtigen Unternehmens mind. zu würdigen sind (§ 3 Rz 67). Dieser umfassende Katalog fußt für die Kategorisierung der Themen auf Art. 29b Abs. 2 Buchst. b) der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Die für die "Arbeitskräfte ...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.11 ESRS S1-15 – Kennzahlen für die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben

Rz. 147 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-15 zielen darauf ab, den Anspruch auf familienbedingte Arbeitsfreistellungen und die tatsächlich gelebte Realität bzw. Inanspruchnahme, insbes. mit Blick auf die Verteilung zwischen den Geschlechtern, darzustellen (ESRS S1.91 f.). Folgende Angaben sind zu tätigen: der Prozentsatz der Beschäftigten, die Anspruch auf familienbedingte Ar...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.12 ESRS S1-16 – Vergütungskennzahlen (Verdienstunterschiede und Gesamtvergütung)

Rz. 157 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-16 zielen darauf ab, Einkommensungleichheiten darzustellen: Zum einen sind etwaige geschlechtsspezifische Verdienstunterschiede (auch: " gender pay gap ") unter den Arbeitnehmern des Unternehmens aufzuzeigen, zum anderen die innerbetriebliche Einkommensspreizung zwischen dem höchsten Einkommen und dem Medianeinkommen (ESRS S1.95 f.). F...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.3 ESRS S1-3 – Verfahren zur Verbesserung negativer Auswirkungen und Kanäle, über die die Arbeitskräfte des Unternehmens Bedenken äußern können

Rz. 56 Das berichtspflichtige Unternehmen ist nach ESRS S1-3 aufgefordert, jene Verfahren zu erläutern, die es zur Behebung negativer Auswirkungen auf seine eigenen Arbeitskräfte eingerichtet hat. Weiterhin muss offengelegt werden, welche formalen Kommunikationskanäle den Arbeitskräften zur Verfügung stehen, um ihre Anliegen, Bedürfnisse sowie Bedenken direkt an das Unterneh...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.13 ESRS S1-17 – Vorfälle, Beschwerden und schwerwiegende Auswirkungen im Zusammenhang mit Menschenrechten

Rz. 170 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-17 setzen sich zum Ziel, einen Überblick darüber zu geben, inwieweit "arbeitsbezogene Vorfälle" und schwerwiegende Menschenrechtsverstöße die Arbeitskräfte des Unternehmens betreffen (ESRS S1.101). Insbes. sind alle damit verbundenen wesentlichen Geldbußen, Sanktionen oder Entschädigungszahlungen für den Berichtszeitraum darzustellen ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.3 ESRS S1-7 – Merkmale der Fremdarbeitskräfte des Unternehmens

Rz. 85 Der Indikator ESRS S1-7 ist als Ergänzung zu und in engem Zusammenhang mit ESRS S1-6 zu sehen. Diese Angabepflicht zielt darauf ab darzulegen, wie stark das Unternehmen auf den Teil der Fremdarbeitskräfte innerhalb seiner Arbeitskräfte angewiesen ist (ESRS S1.54): Das Unternehmen muss die Gesamtzahl der im Unternehmen tätigen Fremdarbeitskräfte gem. NACE Code N78[1] an...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.10 ESRS S1-14 – Kennzahlen für Gesundheitsschutz und Sicherheit

Rz. 138 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-14 verlangen – unter der Maßgabe der Wesentlichkeit – vom berichtspflichtigen Unternehmen offenzulegen, inwieweit die Arbeitskräfte des Unternehmens durch ein Managementsystem für Gesundheit und Sicherheit abgedeckt sind (nach Personenzahl) und wie viele Fälle es im Zusammenhang mit arbeitsbedingten Verletzungen, Erkrankungen und Tode...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 1.4 Phase-in-Regelungen

Rz. 29 In seiner Gesamtheit unterliegt der ESRS S1 den Phase-in-Regelungen für Unternehmen bzw. Konzerne, deren Zahl an Arbeitnehmern im Jahresschnitt nicht über 750 liegt. Für das erste Jahr ihrer Berichtspflicht können diese Unternehmen bzw. Konzerne die Berichterstattung gem. ESRS S1 gänzlich unterlassen. Im Zuge des "Quick Fix" der EU-Kommission vom Juli 2025[1] wurde d...mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / Vorbemerkung

Die Kommentierung bezieht sich auf ESRS S1 gem. Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2772 v. 31.7.2023, ABl. EU L v. 9.8.2024. Ergänzt wurde ein Hinweis auf die bevorstehende Überarbeitung der ESRS (Rz 34; § 1 Rz 92 f.).mehr

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§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.5 ESRS S1-9 – Diversitätskennzahlen

Rz. 101 Mit dem Ziel der Förderung von Vielfalt sowie Gleichstellung unter den Arbeitnehmern und den Leitungs- und Aufsichtsgremien haben Unternehmen nach ESRS S1-9 die definierten Diversitätskennzahlen für Alter und Geschlecht offenzulegen (ESRS S1.64). Diese ergänzen die Angabepflichten in ESRS 2 GOV-1, insbes. ESRS 2.21 (§ 4 Rz 33). "Diversität" i. S. d. ESRS S1-9 soll ei...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.2 ESRS S1-6 – Merkmale der Arbeitnehmer des Unternehmens

Rz. 74 ESRS S1-6 sieht vor, dass berichtspflichtige Unternehmen Schlüsselinformationen zur Struktur der Arbeitskräfte des Unternehmens offenlegen sollen. Diese Angabepflicht bezieht sich lediglich auf alle Arbeitnehmer der Unternehmen, die in der Nachhaltigkeitsberichterstattung erfasst wurden (ESRS S1.AR53), aber nicht auf Fremdarbeitskräfte. Die Intention dieser Offenlegun...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.8 ESRS S1-12 – Menschen mit Behinderungen

Rz. 125 Mit der Angabepflicht in ESRS S1-12 soll das berichterstattende Unternehmen den Prozentsatz seiner Arbeitnehmer mit Behinderung offenlegen (ESRS S1.77). Ziel ist es darzustellen, inwieweit Menschen mit Behinderung, die in Rz 54 als eine besonders für Auswirkungen exponierte bzw. marginalisierte Belegschaftsgruppe definiert werden, zu den Arbeitnehmern des Unternehme...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.4 ESRS S1-4 – Ergreifung von Maßnahmen in Bezug auf wesentliche Auswirkungen auf die Arbeitskräfte des Unternehmens und Ansätze zum Management wesentlicher Risiken und zur Nutzung wesentlicher Chancen im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens sowie die Wirksamkeit dieser Maßnahmen

Rz. 64 Die Angabepflichten des ESRS S1-4 verlangen von berichtspflichtigen Unternehmen die Offenlegung ihrer Maßnahmen, um wesentliche negative und positive Auswirkungen zu adressieren. Weiterhin sind Maßnahmen darzustellen, wie wesentliche Risiken und Chancen in Bezug auf die Arbeitskräfte des Unternehmens gesteuert werden. Auch die Wirksamkeit dieser Maßnahmen ist darzuste...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.2.1 ESRS S1-1 – Konzepte im Zusammenhang mit den Arbeitskräften des Unternehmens

Rz. 48 Das Ziel dieser Angabepflicht besteht darin, ein Verständnis dafür zu vermitteln, inwieweit das Unternehmen über Konzepte verfügt, die sich speziell mit der Identifizierung, Bewertung, Verwaltung und/oder Behebung wesentlicher Auswirkungen auf die eigenen Arbeitskräfte befassen, sowie über Richtlinien, die wesentliche Auswirkungen, Risiken und Chancen im Zusammenhang ...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.3.9 ESRS S1-13 – Kennzahlen für Weiterbildung und Kompetenzentwicklung

Rz. 132 Die Angabepflichten gem. ESRS S1-13 sollen einen Überblick über die Weiterbildungs- und Kompetenzentwicklungsaktivitäten des berichtspflichtigen Unternehmens vermitteln (ESRS S1.81 f.). Ziel ist es, für die Adressaten der Berichterstattung darzustellen, welche laufenden, beruflichen Weiterentwicklungsmöglichkeiten angeboten werden, um die Qualifikation der Arbeitnehm...mehr

Beitrag aus ESRS-Kommentar
§ 12 ESRS S1 – Arbeitskräft... / 2.1 ESRS 2 – Allgemeine Angaben

Rz. 41 ESRS S1 erläutert eingangs die beiden themenspezifischen Angabepflichten, die sich aus ESRS 2 ergeben: ESRS 2 SBM-2 und ESRS 2 SBM-3. Beide Angabepflichten müssen immer dann (und nur dann) erfüllt werden, wenn das Thema der Arbeitskräfte des Unternehmens i. R. d. Wesentlichkeitsanalyse als wesentlich identifiziert wird. Die Angaben gem. ESRS 2 SBM-2 zu den Arbeitskrä...mehr

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Erbschaftsteuer: Berücksich... / Zusammenfassung

Überblick Fallen einer Person innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren von derselben Person mehrere Vermögensvorteile an, schreibt das Gesetz eine in § 14 ErbStG normierte Zusammenrechnung dieser einzelnen Erwerbe vor. Diese Zusammenrechnung bewirkt, dass die persönlichen Freibeträge innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren nur einmal zur Verfügung stehen. Auch verhindert die ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Zypern / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Zypern ausübt, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Zypern wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Zypern ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden: DBA. Dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Belgien / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[1] oder wenn der Arbeitnehmer eine Veranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung beantragt (Antragsveranlagung).[2] Letzteres ist jedoch nur möglich bei Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates, die auch in einem ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bulgarien / Zusammenfassung

Begriff Wenn ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Bulgarien ausübt, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Bulgarien wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Bulgarien ein Doppelbesteuerungsabkommen, im Folgenden:...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Dänemark / Zusammenfassung

Begriff Übt ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer seine Tätigkeit in Dänemark aus, kann es zu einer Doppelbesteuerung kommen. Dasselbe gilt umgekehrt für einen in Dänemark wohnenden Arbeitnehmer, der seine Tätigkeit in Deutschland ausübt. Um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden, besteht zwischen Deutschland und Dänemark ein Doppelbesteuerungsabkommen - im Folgenden: DBA. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Bulgarien / 2.3.2 Einkommensteuerveranlagung

Eine Veranlagung kommt nur in Betracht, wenn für den Arbeitnehmer ein Freibetrag als Lohnsteuerabzugsmerkmal gebildet worden ist (Pflichtveranlagung)[1] oder wenn der Arbeitnehmer eine Veranlagung durch Abgabe einer Steuererklärung beantragt (Antragsveranlagung).[2] Letzteres ist jedoch nur möglich bei Staatsangehörigen eines EU- oder EWR-Mitgliedsstaates, die auch in einem ...mehr