Fachbeiträge & Kommentare zu EU-Richtlinie

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 48 [Autor/Zitation] Das AktG 1965 beinhaltete in Deutschland erstmalig Regelungen zur Konzernrechnungslegungspflicht bestimmter MU in der Rechtsform der AG und der KGaA. Diese hatten einen Konzerngeschäftsbericht aufzustellen, welcher in der Literatur als Vorläufer des Konzernabschlusses bezeichnet wird (Grottel in Beck BilKomm.13, § 313 HGB Rz. 11). Rz. 49 [Autor/Zitation...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / I. Vorbemerkung

Rz. 1 [Autor/Zitation] Der Konzernabschluss ist auf den Jahresabschlussstichtag des MU aufzustellen. Die Jahresabschlussstichtage der einbezogenen Unternehmen sollen nach Möglichkeit mit dem Stichtag des Konzernabschlusses übereineinstimmen. § 299 legt eindeutig den Konzernabschlussstichtag fest und bestimmt, dass die Jahresabschlussstichtage der einbezogenen Unternehmen nur ...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / a) Allgemeine Vorschriften

Rz. 201 [Autor/Zitation] Auch für Kreditinstitute finden die europäischen Bilanzrichtlinien 2006/46/EG, 2013/34/EU und die Änderungsrichtlinie 2014/95/EU im Rahmen des BilMoG, BilRUG und der CSR-Richtlinie Anwendung, werden jedoch ua. durch folgende bankspezifische Sonderregelungen auf EU-Ebene ergänzt (vgl. Krumnow ua., Rechnungslegung der Kreditinstitute2, Teil A Kap. B Rz....mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / V. Rechtsentwicklung

Rz. 7 [Autor/Zitation] Die Einführung von § 314 erfolgte zur Umsetzung diverser EG-Richtlinien. Zu nennen sind hier Art. 34 Nr. 6 bis 10, 12 f. der 7. EG-Richtlinie (RL 83/349/EWG v. 13.6.1983, ABl. EG 1983 Nr. L, 193, 1), Art. 14 der 4. EG-Richtlinie (RL 78/660/EWG v. 25.7.1978, ABl. EG 1978 Nr. L, 222, 11) iVm. Art. 17 Abs. 1 der 7. EG-Richtlinie, Art. 36 Abs. 2 Buchst. d d...mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Vorbemerkungen Vor §§ 290 f... / III. Entwicklung nach dem BilMoG

Rz. 11 [Autor/Zitation] Die Transformation der EU-Bilanzrichtlinie (2013/34/EU) durch das BilRUG v. 17.7.2015 (BGBl. I 2015, 1245) hat in Teilen auch die Konzernrechnungslegung berührt, ohne hier jedoch wesentliche Stellschrauben zu verändern. So sind insbes. Anpassungen bei der Befreiung von der Konzernrechnungslegungspflicht vorgenommen, Regeln zur Auflösung passivischer Un...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Ausländische Arbeitnehmer b... / 5.3.1 Saisonbeschäftigungen

Für Drittstaatsangehörige ist eine Saisonbeschäftigung grundsätzlich verboten und nur ausnahmsweise unter den nachfolgend dargestellten Voraussetzungen möglich. Bei der Saisonbeschäftigung ist die Beschäftigung ausnahmsweise ohne Aufenthaltstitel nur auf Grundlage einer (isolierten) Arbeitserlaubnis möglich. Dabei ersetzt die Erlaubnis zur Saisonarbeit den Aufenthaltstitel zu...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / 2. Änderungen

Rz. 53 [Autor/Zitation] Nachfolgender tabellarischer Übersicht sind neben Gesetzesänderungen auch Aktivitäten des DRSC zu entnehmen (s. ergänzend Fink/Kajüter, Lageberichterstattung2, 7 f.):mehr

Beitrag aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anhang zu §§ 315b–315d: Ric... / 2. Katalog der offenzulegenden Informationen

Rz. 40 [Autor/Zitation] Art. 19a Abs. 2 Bilanzrichtlinie in der durch die CSRD geänderten Fassung enthält eine abschließende, aber detaillierte Auflistung der offenzulegenden Informationen (Art. 29a Abs. 2 Bilanzrichtlinie beinhaltet die entsprechende Liste für die konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung von MU großer Gruppe). So müssen Unternehmen ua. eine Beschreibun...mehr

Beitrag aus Haufe Arbeitsschutz Office Gold
Produktsicherheitsverordnung 2023/988 – Die wichtigsten Änderungen (Video)

Produktsicherheitsverordnung 2023/988 – Die wichtigsten Änderungen Video: Produktsicherheitsverordnung 2023/988 – Die wichtigsten Änderungenmehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.6 Zeitlicher Anwendungsbereich

Rz. 9a Es wurde eine Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 11 Abs. 2 S. 3 i. V. m. § 52 Abs. 30 S. 1 EStG i. d. F. des Gesetzes zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Steuerrecht und zur Änderung weiterer Vorschriften v. 9.12.2004[1] gegen die verfassungsrechtlichen Grundsätze des Vertrauensschutzes verstößt, soweit danach im Voraus gezahlte Erbbauzinsen au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 6.3 Vorausgezahlte Ausgaben für langfristige Nutzungsüberlassung (Abs. 2 S. 3)

Rz. 52 Ausgaben für eine Nutzungsüberlassung von mehr als 5 Jahren im Voraus sind zwingend auf den Zeitraum, für den die Vorauszahlung geleistet ist, zu verteilen. Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, die der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt (§ 100 BGB). Nutzungsentgelte sind daher die Gegenleistungen für die Nutzung beweglich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 11... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die heutige Fassung des § 11 EStG, der für die steuerliche Erfassung von Einnahmen und Ausgaben ausschließlich auf den Zufluss bzw. den Abfluss, abstellt, geht bereits auf das EStG 1934 zurück. Nach der Fassung des EStG 1925 war ausschlaggebend, wann Einnahmen fällig geworden oder, ohne fällig zu sein, tatsächlich zugeflossen waren. Die Rspr. stellte allerdings (später...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kapitalgesellschaften: Rech... / 3.1.6 Offenlegung bzw. Hinterlegung des Jahresabschlusses

Rz. 65 Die gesetzlichen Vertreter von großen Kapitalgesellschaften haben den Jahresabschluss spätestens mit Ablauf des 12. Monats des nachfolgenden Geschäftsjahres an die das Unternehmensregister betreibende Stelle zu übermitteln.[1] Die Offenlegung bzw. Hinterlegung der Rechnungslegungsunterlagen wurde in Übereinstimmung mit der EU-Richtlinie im BilRUG neu formuliert. Da si...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 2a... / 2.4 § 2a Abs. 4 AO

Rz. 27 Für die Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung oder Ahndung von Steuerstraftaten oder Steuerordnungswidrigkeiten[1] gelten nach § 2a Abs. 4 AO die Vorschriften des Ersten und des Dritten Teils des BDSG, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Für diese Vorschrift, die Gegenstand der EU-Richtlinie 2016/68...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
ABC der vereinbaren Tätigke... / 31 Sanierungsmoderator und Restrukturierungsbeauftragter nach dem StaRUG

Für Steuerberater hat sich auf dem Gebiet der vereinbaren Tätigkeiten ein neuer Betätigungsbereich durch das zum 1.1.2021 in Kraft getretene Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) vom 22.12.2020 eröffnet. Mit der Einführung des StaRUG wurde die EU-Richtlinie über Restrukturierung und Insolvenz umgesetzt und die Rahmenbedingungen für ein Sanierungs...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift enthält die wesentlichen Grundsätze für die Behandlung der Betriebsangehörigen durch Arbeitgeber und Betriebsrat. Nach § 75 BetrVG sind beide verpflichtet, für eine Behandlung der Betriebsangehörigen nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit zu sorgen. Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Abstammung oder sonstigen Her...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.3.2.9 Politische oder gewerkschaftliche Betätigung oder Einstellung

Rz. 39 Dieses Kriterium war bereits in § 75 Abs. 1 Satz 1 BetrVG a. F. enthalten. Es geht über die Vorgaben der EU-Richtlinien, die durch das Umsetzungsgesetz in nationales Recht transformiert worden sind, ebenso wie über die Regelungen im AGG hinaus und stellt ein zusätzliches Differenzierungsmerkmal dar. Danach darf kein Kriterium für eine unterschiedliche Behandlung der Ar...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 05/2024, Die zulässige ... / C. Zulassung als nationalrechtlicher Verwaltungsakt ("Territorialprinzip")

Unionsrechtlich gilt im Zulassungsrecht (immer noch) das Territorialprinzip, da Zitat "aufgrund fehlender Gemeinschaftsregelungen die EU-Mitgliedstaaten berechtigt sind, die gesetzlichen Voraussetzungen für die amtliche Zulassung von Fahrzeugen, die in ihrem Hoheitsgebiet am Verkehr teilnehmen […] selbst festzulegen."[9] Denn: Zitat "Das Zulassungsrecht ist bisher nur in Teilbere...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Entstehungsgeschichte und Zweck der Vorschrift

Rz. 1 § 14c UStG in der vorstehend abgedruckten Fassung ist durch das Steueränderungsgesetz 2003 v. 19.11.2003 mWv 1.1.2004 neu in das UStG eingefügt worden im Zusammenhang mit der vollständigen Neuregelung der Vorschriften über die Rechnungserteilung durch die §§ 14, 14a, 14b und 14c UStG.[1] Vor dem 1.1.2004 waren die Rechnungsvorschriften in § 14 und § 14a UStG 1999 gereg...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 67c Zweckbi... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) neu bekanntgemacht worden. Von der Anpassung der nationalen Vorschriften an die Vorgaben der EU-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Da...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 67d Übermit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) bekanntgemacht worden. Von der Anpassung der nationalen Vorschriften an die Vorgaben der EU-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenv...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat zum 1.1.1981 mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. 1994 wurde § 67 durch das 2. SGBÄndG (BGBl. I S. 1229) überarbeitet und erstmals wurden einheitliche Begriffsbestimmungen durch Übernahme der Definitionen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auch für das Sozialdatenschutzrecht zusammengefasst...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 69 Übermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift hat als Vorläufer § 35 SGB I a. F., der bis 31.12.1980 galt, und wurde zum 1.1.1981 mit dem Zweiten Kapitel in das SGB X eingefügt. Überarbeitet wurde sie durch das Zweite SGB-ÄndG v. 13.6.1994 (BGBl. I S. 1229), in dessen Fassung sie heute mit geringfügigen Änderungen noch gilt. Im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) ...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 2.2.8 Empfänger (Art. 4 Nr. 9 DSGVO)

Rz. 52 Der Begriff des"Empfängers" erhielt bereits durch die Anpassung an die EU-Richtlinie 95/46/EG im Jahr 2001 eine neue Bedeutung und umfasst seitdem außer einem Dritten auch die von der Datenverarbeitung betroffene Person, den Auftragsverarbeiter und die verschiedenen Organisationseinheiten beim Verantwortlichen. Empfänger ist damit seit 2001 jeder, der Sozialdaten erhä...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Jansen, SGB X § 67b Speiche... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist im Zusammenhang mit der Neufassung des SGB X v. 18.1.2001 (BGBl. I S. 130) neu bekannt gemacht worden. § 67b wurde durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze v. 18.5.2001 (BGBl. I S. 904), mit dem die Vorgaben der EU-Richtlinie (Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates v. 24.10.1995 zum Schutz ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1 Wichtige EU-Richtlinien

1.1 Regelungen der Richtlinie 2008/9/EG 1.1.1 Erstattungsgrundlage Zum 1.1.2010 wurde das vorher in der sog. 8. EG-Richtlinie[1] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern (Vorsteuervergütung) an EU-Unternehmer auf eine neue Grundlage gestellt. Die 8. EG-Richtlinie wurde aufgehoben. Die RL 2008/9/EG gilt für Erstattungsanträge, die nach dem 31.12.2009 gestellt werd...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.3 Unionsrecht

Rz. 8 Mit der erstmaligen Einführung eines Nullsteuersatzes in das deutsche USt-Recht macht Deutschland von den neuen Möglichkeiten Gebrauch, die das Unionsrecht den EU-Mitgliedstaaten ab dem 6.4.2022 aufgrund der EU-Richtlinie v. 5.4.2022[1] einräumt (vgl. im Einzelnen § 12 UStG Rz. 106i f.). Nach Art. 98 Abs. 2 MwStSystRL i. V. m. Anhang III Nr. 10 Buchst. c MwStSystRL i. ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.8.1 Echte Vermietung von Fotovoltaikanlagen

Rz. 63 Der Nullsteuersatz kann nach § 12 Abs. 3 Nr. 1 UStG nur auf die Lieferung bzw. die Werklieferung von Fotovoltaikanlagen und deren Komponenten angewendet werden. Die echte Vermietung von Fotovoltaikanlagen stellt keine Lieferung, sondern eine sonstige Leistung dar. Diese Vermietungsleistung des Vermieters an den Betreiber (Mieter der Anlage) unterliegt damit als sonsti...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.6 Installation auf oder in der Nähe von begünstigten Wohnungen/Gebäuden

Rz. 32 Bei Fotovoltaikanlagen mit einer installierten Bruttoleistung von mehr als 30 kW (peak) kann der Nullsteuersatz nur angewendet werden, wenn die Anlage entweder auf oder aber in der Nähe von begünstigten Wohnungen, Privatwohnungen (Rz. 27f.) oder Gebäuden (Rz. 29f.) installiert wird (§ 12 Abs. 3 Nr. 1 S. 1 UStG). "Auf" begünstigten Gebäuden werden sowohl sog. Auf-Dach-...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1 Regelungen der Richtlinie 2008/9/EG

1.1.1 Erstattungsgrundlage Zum 1.1.2010 wurde das vorher in der sog. 8. EG-Richtlinie[1] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern (Vorsteuervergütung) an EU-Unternehmer auf eine neue Grundlage gestellt. Die 8. EG-Richtlinie wurde aufgehoben. Die RL 2008/9/EG gilt für Erstattungsanträge, die nach dem 31.12.2009 gestellt werden. Die Grundvoraussetzungen des Erstat...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.2 Regelungen der 13. EG-Richtlinie

1.2.1 Grundsatz der Gegenseitigkeit Über das Erstattungsverfahren gegenüber Unternehmern aus anderen Mitgliedstaaten hinaus ist in der 13. EG-Richtlinie für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich das Erstattungsverfahren gegenüber Unternehmern aus Drittstaaten vorgeschrieben. Im Gegensatz zu dem Verfahren für EU-Unternehmer können die Mitgliedstaaten die Erstattung der Umsatz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.2 Ermittlung des Erstattungsbetrags

Art. 6 der RL 2008/9/EG regelt die Ermittlung des Erstattungsbetrags. Grundvoraussetzung für eine Erstattung im Erstattungsstaat ist, dass der Antragsteller Umsätze bewirkt, die in dem Mitgliedstaat, in dem er ansässig ist, ein Recht auf Vorsteuerabzug begründen.[1] Bewirkt der Antragsteller in seinem Ansässigkeitsstaat sowohl Umsätze, für die ein Recht auf Vorsteuerabzug be...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.2.3 Unterschrift durch Bevollmächtigten

Nach dem EuGH-Urteil vom 3.12.2009[1] bedarf es für Erstattungsanträge von EU-Unternehmern keiner vom Unternehmer selbst geleisteten eigenhändigen Unterschrift. Diese kann auch von einem bevollmächtigten Vertreter stammen. Für das Erstattungsverfahren nach der 13. EG-Richtlinie hat das EuGH-Urteil grundsätzlich keine Bedeutung. Die 13. EG-Richtlinie sieht (anders als die 8. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.4 Bearbeitung des Antrags

Der Erstattungsstaat setzt den Antragsteller auf elektronischem Wege unverzüglich vom Datum des Eingangs des Antrags bei sich in Kenntnis.[1] Der Erstattungsstaat teilt dem Antragsteller auch innerhalb von 4 Monaten ab Eingang des Erstattungsantrags mit, ob die Erstattung gewährt oder abgewiesen wird.[2] Ist der Mitgliedstaat der Erstattung der Auffassung, dass er nicht über ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.2.2 Ort der wirtschaftlichen Tätigkeit und der Verwaltung

Nach dem EuGH-Urteil vom 28.6.2007[1] ist der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit i. S. d. Art. 1 Nr. 1 der 13. EG-Richtlinie der Ort, an dem die wesentlichen Entscheidungen zur allgemeinen Leitung dieser Gesellschaft getroffen und die Handlungen zu deren zentraler Verwaltung vorgenommen werden. Der Sitz wird in einem solchen Fall von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.1 Erstattungsgrundlage

Zum 1.1.2010 wurde das vorher in der sog. 8. EG-Richtlinie[1] geregelte Verfahren der Erstattung von Mehrwertsteuern (Vorsteuervergütung) an EU-Unternehmer auf eine neue Grundlage gestellt. Die 8. EG-Richtlinie wurde aufgehoben. Die RL 2008/9/EG gilt für Erstattungsanträge, die nach dem 31.12.2009 gestellt werden. Die Grundvoraussetzungen des Erstattungsverfahrens (Erstattun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.3 Einreichung der Erstattungsanträge

Die Erstattungsanträge können nur elektronisch, nicht auf Papier, eingereicht werden. Art. 7 der RL2008/9/EG regelt die Verpflichtung des den Antrag stellenden Unternehmers, einen elektronischen Erstattungsantrag an den Erstattungsstaat zu richten und den Antrag im Ansässigkeitsstaat über das von diesem Staat eingerichtete elektronische Portal einzureichen. Nach Art. 10 der R...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.5 Frist zur Antragstellung

Nach Art. 15 Abs. 1 RL 2008/9/EG sind Erstattungsanträge von EU-Unternehmern in anderen Mitgliedstaaten bis zum 30.9. des Folgejahrs zu stellen.[1] Die Frist für Antragstellungen von EU-Unternehmern (binnen 9 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem der Vergütungsanspruch entstanden ist) ist eine Ausschlussfrist[2], bei deren Versäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen S...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.2.1 Grundsatz der Gegenseitigkeit

Über das Erstattungsverfahren gegenüber Unternehmern aus anderen Mitgliedstaaten hinaus ist in der 13. EG-Richtlinie für die Mitgliedstaaten der EU verbindlich das Erstattungsverfahren gegenüber Unternehmern aus Drittstaaten vorgeschrieben. Im Gegensatz zu dem Verfahren für EU-Unternehmer können die Mitgliedstaaten die Erstattung der Umsatzsteuern für bestimmte Ausgaben ganz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Vorsteuer-Vergütungsverfahr... / 1.1.6 Nichtansässigkeit des antragstellenden Unternehmers im Erstattungsstaat

Für die Anwendung der RL 2008/9/EG reicht es aus, wenn der Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit des antragstellenden Unternehmers im Ausland (nicht im Erstattungsstaat) liegt. Ob daneben noch ein Wohnsitz im Erstattungsstaat besteht, ist in einem solchen Fall irrelevant. Nach der RL 2008/9/EG kommt es für den Begriff des "nicht im Inland ansässigen Steuerpflichtigen" für die ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / Zusammenfassung

Überblick Infolge der zunehmenden Internationalisierung und weltweiten Arbeitsteilung ist festzustellen, dass Deutschland nicht nur der "Exportweltmeister" ist, sondern auch bereits kleinere und mittelständische Unternehmen mittels Direktinvestitionen (in ausländische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten) im Ausland tätig werden. Hierfür gibt es unterschiedliche Gründe...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die feste Niederlassung im ... / 5. Zusammenfassende Betrachtung zum Niederlassungsbegriff

Die Mehrwertsteuer ist eine allgemeine Verbrauchsteuer, die den Letztverbrauch besteuern soll.[50] Für Unternehmen ("Steuerpflichtige" in der MwStSystRL) soll sie hingegen neutral sein.[51] Grundsätzlich sollte die Besteuerung systematisch am Verbrauchsort stattfinden. Entsprechende Regelungen finden sich dementsprechend an zahlreichen Stellen der MwStSystRL. So werden grenzü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
O

OWi-Verfahren, Anwendung der StPO [Rdn 2869] Das Wichtigste in Kürze:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
R / 2 Rechtsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 2932]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
W / 3 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand [Rdn 4245]

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
R / 9 Rechtsbeschwerde, Frist [Rdn 3017]

mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.4 Unionsrecht

Rz. 4 Die EU-Mitgliedstaaten dürfen grundsätzlich nur auf solche Arten von Umsätzen einen ermäßigten Steuersatz anwenden, die in Anhang III der MwStSystRL expliziert aufgeführt sind (§ 12 UStG Rz. 98). Sie sind allerdings nicht verpflichtet, von einer nach dem Unionsrecht möglichen Steuerermäßigung in ihrem nationalen Recht Gebrauch zu machen (§ 12 UStG Rz. 113). Mangels exp...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 8.2 Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (§§ 13b ff. UStG)

Rz. 53 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 In bestimmten Fällen geht die Steuerschuld auf den Empfänger der Leistung oder Lieferung über (reverse charge), sofern dieser eine zur Mehrwertsteuer identifizierte Person in Slowenien ist. Dies gilt generell bei Dienstleistungen, erbracht von einem nicht in Slowenien ansässigen Unternehmer, bei denen der Leistungsort aufgrund der B2B-Grundre...mehr

Beitrag aus Weimann, Umsatzsteuer - national und international (Schäffer-Poeschel)
Weimann/Lang, Umsatzsteuer ... / 3.1.1 Übertragung von Gutscheinen (§§ 15–15b MWStG)

Rz. 17 Stand: 6. A. – ET: 07/2024 Mit Wirkung vom 27. März 2019 hat das tschechische Umsatzsteuergesetz die EU-Richtlinie zur Behandlung von Gutscheinen vollständig umgesetzt. Es wird nun zwischen Einweg- und Mehrzweckgutscheinen unterschieden, wobei die Übertragung Letzterer nicht als Lieferung von Gegenständen oder Erbringung von Dienstleistungen gilt. Dieser Ansatz kann je...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Working Capital Management:... / 3.3.4 Zielkonflikte

Für die Optimierung des Purchase-to-Pay-Prozesses ist es hilfreich, vorab mögliche Zielkonflikte zwischen den beteiligten Bereichen zu erkennen. Strategischer Einkauf, Disposition, Produktion, Logistik, Finanzierung und Besteller aus Fachabteilungen, Werken und Niederlassungen wirken gemeinsam mit unterschiedlichen Interessen auf die Purchase-to-Pay-Abläufe für unterschiedli...mehr