Fachbeiträge & Kommentare zu Erstattung

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was Arcomet (C-726/23) offe... / a) Keine Dienstleistung zu positiven wie negativen Preisen

Zunächst weist sie darauf hin, dass die Preisanpassung laut Sachverhalt in beide Richtungen erfolgen konnte.[39] Im Streitjahr wurde der Preis reduziert und es kam zu einer Erstattung an den Käufer.[40] Die Finanzverwaltung wollte diese Erstattung als Entgelt für eine im Inland erbrachte Dienstleistung des Käufers an den Verkäufer behandeln.[41] Bei einer Preiserhöhung hätte...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was Arcomet (C-726/23) offe... / a) Eigenständige Dienstleistung vs. fiktive Abrechnung

Die erste Konstellation betrifft den Fall, dass die Gewinnanpassung durch eigenständige Dienstleistungen oder Lieferungen erfolgt, die tatsächlich erbracht werden.[48] Im vorliegenden Fall fehle es jedoch bereits an einem Vertrag, aufgrund dessen sich eine Dienstleistung des Käufers an den Verkäufer irgendwie begründen ließe: "Zum einen kauft die Klägerin nur die Autos und v...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Was Arcomet (C-726/23) offe... / 4. Abgrenzung Arcomet vs. Stellantis – Konsequenzen für die Vertragsgestaltung

Die beiden Verfahren verdeutlichen zwei grundlegend unterschiedliche Modelle der konzerninternen Leistungsverrechnung und deren jeweilige mehrwertsteuerrechtliche Konsequenzen.[82] Im Arcomet-Modell wird eine konzerninterne Dienstleistung gegen eine auf Basis der TNMM ermittelte Vergütung erbracht – dies führt nach der EuGH-Rechtsprechung zu einem entgeltlichen Leistungsaust...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / h) Bilanzielle Behandlung einer Umsatzsteuer-Erstattung in Bauträger-Fällen

Eine USt-Erstattung des FA ist beim Steuerpflichtigen erfolgswirksam – und damit steuererhöhend – in der Bilanz zu berücksichtigen, wenn zuvor keine entsprechende Forderung aktiviert und der Vorgang in der Vergangenheit auch nicht anderweitig in der Bilanz abgebildet wurde. FG Nds. v. 2.9.2025 – 13 K 134/24, rkr.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 6 Zahlung/Fälligkeit/Erstattung von Beiträgen

Näheres zur Zahlung, Fälligkeit und Erstattung der Beiträge hat der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit in der "Anordnung zum Antrags- und Beitragsverfahren bei freiwilliger Weiterversicherung" bestimmt. Danach ist die Weiterversicherung bei der Agentur für Arbeit zu beantragen, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat. Bei Wohnsitz im Ausland ist der An...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Gesetzesradar / 3.10 Mutterschutz

Gesetzestitel: Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach Fehlgeburten (Mutterschutzanpassungsgesetz) Stand im Gesetzgebungsverfahrenmehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Rechtsbehelfsbefugnis

Rz. 44 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Zum Rechtsbehelf ist neben dem ArbG jeder ArbN befugt, soweit er von der LSt-Anmeldung betroffen ist (BFH vom 05.10.2005 – VI R 152/01 = BStBl 2006 II, 94; BFH vom 21.10.2009 – I R 70/08 = BStBl 2012 II, 493 mwN). Meldet der ArbG die von ihm einbehaltene LSt an, kann der ArbN diese auf der Anmeldung seines ArbG beruhende Festsetzung (> Rz 39...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 84. Gesetz zur Neuregelung der Zinsbesteuerung (Zinsabschlaggesetz) vom 09.11.1992, BGBl I 92, 1853

Rn. 104 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 BMF-Schreiben vom 26.10.1992, DB 1992, 2317 nimmt Stellung iw zu "technischen" Fragen bei der Vornahme des Zinsabschlags, die für die Kreditinstitute von Bedeutung sind, die in der Praxis die Hauptlast der neuen Quellenbesteuerung tragen. Einen Hinweis verdienen insbesondere die Ausführungen im BMF-Schreiben zur Behandlung von Zinsen aus Mie...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Zahlungen nach § 23 Abs 2 S 1 Nr 4 SGB VIII (§ 3 Nr 9 EStG Fall 2)

Rn. 285 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 9 EStG Fall 2 betrifft die Zahlungen nach § 23 Abs 2 S 1 Nr 4 SGB VIII, also die hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Rn. 285a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Daraus folgt: Wie bei § 23 Abs 2 S 1 Nr 3 SGB VIII Fall 1 und 2 sind die Aufwendungen nachzuweisen (s Rn 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fd) Das BundesreisekostenG (BRKG)

Rn. 516 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das BRKG (vom 26.05.2005, BGBl I 2005, 1418) regelt die Reisekostenvergütungen für die Bundesbeamten/Bundesbeamtinnen die Richter/Richterinnen im Bundesdienst und die Soldaten/Soldatinnen sowie der in den Bundesdienst abgeordneten anderen Beamten/Beamtinnen und Richter/Richterinnen (§ 1 Abs 1 BRKG). Auf Länderebene gelten die entsprechenden...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eb) Beitragserstattung an Versicherte nach § 286d SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 2)

Rn. 170 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sind Beitragszeiten im Beitrittsgebiet zurückgelegt, gilt § 210 Abs 5 SGB VI (bei Inanspruchnahme einer Geld- oder Sachleistung können Versicherte nur die Erstattung der später gezahlten Beiträge verlangen) mit der Maßgabe, dass eine Sachleistung, die vor dem 01.01.1991 im Beitrittsgebiet in Anspruch genommen worden ist, eine Erstattung nic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eh) Beitragserstattung nach § 26 SGB IV (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 8)

Rn. 176 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Unter bestimmten Voraussetzungen sieht § 26 SGB IV die Erstattung zu Unrecht entrichteter Pflichtbeiträge in der Rentenversicherung für Zeiten nach dem 31.12.1972 vor. Auch eine solche Erstattung stellt § 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 8 steuerfrei.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hbd) Das BundesreisekostenG (BRKG)

Rn. 563b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das BRKG (vom 26.05.2005, BGBl I 2005, 1418) regelt die Reisekostenvergütungen für die Bundesbeamten/Bundesbeamtinnen, die Richter/Richterinnen im Bundesdienst die Soldaten/Soldatinnen sowie der in den Bundesdienst abgeordneten anderen Beamten/Beamtinnen und Richter/Richterinnen (§ 1 Abs 1 BRKG). Auf Länderebene gelten die entsprechenden Vorsch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 280 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Durch Art 6 KinderförderungsG vom 10.12.2008, BGBl I 2008, 2403 wurde § 3 Nr 9 EStG (ab VZ 2008) neu belegt. Hintergrund der Vorschrift ist, dass die Bundesregierung Zahlungen, die der Träger der öffentlichen Jugendhilfe an Tagespflegepersonen als Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen nach § 23 Abs 2 S 1 Nr 3, 4 SGB VIII sowie Erstatt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Modifizierte Gewinnverteilungsregelungen wegen nicht verursachungsgerechter Zuordnung von GewSt-Messbeträgen nach § 35 EStG

Rn. 68a Stand: EL 184 – ET: 10/2025 Ein Problem, das Ursache gesellschaftsvertraglicher Sonderregelungen für die Gewinnverteilung bei PersGes sein kann, ist die Steuerermäßigung infolge einer GewSt-Messbetragsanrechnung (ab 2008 ist die GewSt gem § 4 Abs 5b EStG keine BA mehr; s vor § 1 Rn 177 (Bitz)) gem § 35 Abs 2 S 2 EStG, weil die der Steuerermäßigung zugrunde liegende a...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Schweiz

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Schweizerische Eidgenossenschaft (Regierungssitz: Bern; Amtssprachen: Deutsch, Französisch, Italienisch, Rätoromanisch) ist ein Binnenstaat in Mitteleuropa im Alpenraum. Er grenzt als Nachbarstaat im Norden an Deutschland, im Osten an > Österreich und > Liechtenstein, im Süden an > Italien und im Westen an > Frankreich. Die Schweiz verwen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / jc) Die nach § 9 Abs 5 EStG abziehbaren Aufwendungen

Rn. 543 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Um die Einkünfte nach § 19 EStG (Überschussermittlung) mit den Gewinneinkünften (§ 2 Abs 2 Nr 1 EStG) insoweit gleich zu behandeln, ordnete § 9 Abs 5 EStG eine Verweisung auf bestimmte Vorschriften an. Dort sind BA aufgeführt, die jedoch nicht abzugsfähig sind. Anwendbar iR des WK-Ersatzes nach § 3 Nr 13 EStG aF waren per Verweisung:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 04/2026, Rechtsprechung ... / 9.1 KG Berlin, Beschl. v. 12.9.2025 – 19 WF 71/25

Das zur Abgeltung von rückständigen Unterhaltsansprüchen erlangte Vermögen ist regelmäßig nur dann und nur in dem Umfang für die Erstattung der Verfahrenskosten einzusetzen ist, als dieses Vermögen – eine rechtzeitige Zahlung unterstellt – für die Bestreitung der Verfahrenskosten heranzuziehen gewesen wäre; anderenfalls wäre der Unterhaltsberechtigte gegenüber demjenigen Ant...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. § 41c EStG

Rz. 57 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Eine Korrektur der Anmeldung kann der ArbG ferner über eine Änderung des Steuerabzugs nach § 41c Abs 1 EStG erreichen: Nach § 41c Abs 1 Satz 1 Nr 2 EStG ist der ArbG berechtigt, bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung bisher beim ArbN zu viel erhobene LSt zu erstatten oder nicht erhobene LSt nachträglich einzubehalten, wenn ihm > Lohnsteu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 71. Gesetz zur Verbesserung und Vereinfachung der Vereinsbesteuerung (Vereinsförderungsgesetz) vom 18.12.1989, BGBl I 89, 2212

Rn. 84b Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch Art 3 des Vereinsförderungsgesetz wird das Einkommensteuergesetz wie folgt geändert:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Wirkung der Lohnsteuer-Anmeldung

Rz. 38 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die Anmeldung ist eine > Steuererklärung iSd § 150 Abs 1 AO, in der der > Arbeitgeber die Steuer selbst berechnen muss. Rz. 39 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Weicht das FA von der Anmeldung nicht ab, entfällt eine besondere Festsetzung der Steuer (§ 167 Abs 1 Satz 1 AO). Die Anmeldung steht kraft gesetzlicher Fiktion einer Festsetzung durch das F...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cic) Unangemessen hohe Vergütungen der KG an die GmbH wegen überhöhter Gehaltszahlung als Entnahme des Begünstigten

Rn. 50a Stand: EL 159 – ET: 08/2022 Im Fall einer überhöhten Gehaltszahlung der GmbH an den Geschäftsführer der GmbH im obigen Beispielsfall (s Rn 50) 80 000 EUR statt 65 000 EUR, der zugleich Kommanditist der KG oder einem solchen nahestehend ist, liegt eine vGA vor. Die Annahme einer vGA kann nicht dadurch ausgeschlossen werden, dass die Festlegung der überhöhten Geschäftsf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / g) Rechtsfolgen für den WK-Abzug

Rn. 2237 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Bezieht ein StPfl neben seinem Grundgehalt zusätzlich nach § 3 Nr 64 EStG steuerfreie Auslandszulagen, sind seine WK regelmäßig zu dem Teil nicht abziehbar (§ 3c Abs 1 EStG), der dem Verhältnis der steuerfreien Einnahmen zu den Gesamteinnahmen entspricht (BFH BStBl II 1993, 450; BFH/NV 1996, 541). Einen solchen unmittelbaren wirtschaftlich...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Zu meldende Beträge bei Vorlage einer Nichtveranlagungs-Bescheinigung nach § 44a Abs 2 S 1 Nr 2 EStG (§ 45d Abs 1 S 1 Nr 2 EStG)

Rn. 18 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Für KapErtr, die nach dem 31.12.2012 (ab 01.01.2013) zufließen, ist die Mitteilungspflicht des § 45d EStG durch das JStG 2010 v 08.12.2010 (BGBl I 2010, 1768) auf Fälle erweitert worden, bei denen aufgrund einer NV-Bescheinigung einer natürlichen Person nach § 44a Abs 2 S 1 Nr 2 EStG vom Steuerabzug Abstand genommen oder eine Erstattung vorgen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 86. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Bedingungen zur Sicherung des Wirtschaft­standorts Deutschland im Europäischen Binnenmarkt vom 13.09.1993, BGBl I 93, 1569 (StandOG).

Rn. 106 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen des EStG durch das Standortsicherungsgesetz zusammengestellt:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ee) Keine steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen nach § 3 Nr 62 S 1 EStG

Rn. 2143 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Keine steuerfreien Zukunftssicherungsleistungen nach § 3 Nr 62 S 1 EStG sind (in ABC-Form): Barzuschüsse an Beamte: Barzuschüsse eines öffentlich-rechtlichen ArbG zu den Krankenversicherungsbeiträgen seiner Beamten sind weder nach § 3 Nr 62 EStG noch nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei (BFH BStBl II 1973, 588; BFHE 164, 226; BFH BStBl II 1996, 2...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 193. Gesetz zur Änderung des EStG in Umsetzung der Entscheidung des BVerfG v 07.05.2013 v 15.07.2013, BGBl I 2013, 2397

Rn. 213 Stand: EL 104 – ET: 04/2014 Verwaltungsanweisung: BMF v 31.07.2013, BStBl I 2013, 940 (Änderung der Schreiben des BMF v 20.12.2012, BStBl I 2013, 36; BMF v 09.10.2012, BStBl I 2012, 953) zu AbgSt, Freistellungsaufträgen u Steuerbescheinigungen. Betrifft die Gleichstellung eingetragener Lebenspartnerschaften mit Ehen. Das BVerfG hat entschieden, dass die Ungleichbehandl...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Die Vergütungen

Rn. 761 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 S Rn 628 gilt entsprechend. Ob es sich dabei um Geld- oder Sachleistungen handelt, ist dabei wie bei § 3 Nr 13 EStG einerlei (R 3.16 S 1 LStR 2023; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 16 EStG Rz 3). Bei Erstattung gemischt veranlasster Aufwendungen (§ 12 Nr 1 EStG) sind diese schätzweise aufzuteilen (BFH vom 03.07.2018, VI R 55/16, BFH/NV 2018,...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gd) Die Nutzung der Ladevorrichtung

Rn. 1770r Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 46 EStG nF Fall 2 betrifft die zur privaten Nutzung überlassene betriebliche Ladevorrichtung. Die Ladevorrichtung für E-/Hybridelektrofahrzeuge meint dabei die gesamte Ladeinfrastruktur einschließlich Zubehör und damit zusammenhängende Dienstleistungen, zB Aufbau, Installation und Inbetriebnahme der Ladevorrichtung, deren Wartung u...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Beitragserstattungen (= Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst b EStG)

Rn. 177c Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der Verweis auf § 3 Nr 3 Buchst b EStG bedeutet nicht, dass auch die tatbestandlichen Voraussetzungen einer Rentenbeitragserstattung nach § 210 Abs 1a iVm Abs 2 (= Wartezeit) SGB VI vorliegen müssen (keine Rechtsgrund-, sondern eine Rechtsfolgenverweisung!); es genügt – aus Gründen der Gleichbehandlung heraus –, dass sich die jeweiligen Le...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ja) Allgemeines

Rn. 768 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 13 EStG aE stellt für alle Fallgruppen eine gemeinsame betragliche Grenze auf: Die Erstattung der Aufwendungen ist nur insoweit steuerfrei, als sie die abziehbaren Aufwendungen nach § 9 EStG nicht übersteigt. Aus dem Wort "insoweit" folgt, dass ggf die Vergütung an den ArbN in einen steuerfreien und einen stpfl Teil aufzuspalten ist.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zu meldende Beträge bei erteiltem Freistellungsauftrag (§ 45d Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 16 Stand: EL 188 – ET: 04/2026 Seit 1999 sind nicht mehr die "freizustellenden" Beträge (also die Höhe des Freistellungsvolumens), sondern die "freigestellten" Beträge zu melden. Gemeint sind die KapErtr, bei denen aufgrund eines Freistellungsauftrags vom Steuerabzug Abstand genommen wurde, bei denen die KapSt aufgrund eines Freistellungsauftrags erstattet wurde (§ 44b Abs ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Begriff der Aufwandsentschädigung

Tz. 2 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Der Begriff der Aufwandsentschädigung ist im Gesetz nicht näher definiert. Aufwandsentschädigungen sind begrifflich Ersatzleistungen für berufliche Auslagen, Verdienstausfall und/oder Zeitverlust. Tz. 3 Stand: EL 148 – ET: 04/2026 Werden von den Verbänden/Vereinen höhere Beträge wie die in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) genannten Aufwandsentschädi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / hca) Allgemeines

Rn. 564 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das BundesumzugskostenG (BUKG idF vom 11.12.1990, BGBl I 1990, 2682) regelt die Umzugskostenvergütung für (§ 1 Abs 1 des Gesetzes): die Bundesbeamten und in den Bundesdienst abgeordnete Soldaten Richter im Bundesdienst und in den Bundesdienst abgeordnete Richter Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit Beamte und Richter nach den Spiegelstrichen 1 ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eca) § 3 Nr 36 EStG aF (bis einschließlich VZ 2016)

Rn. 1274a Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 36 EStG aF stellte Einnahmen für folgende Leistungen steuerfrei: Leistungen zur Grundpflege Leistung zur hauswirtschaftlichen Versorgung Rn. 1274b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Weitergeleitete Erstattungen der Sozialversicherungsträger waren jedoch nur steuerfrei, soweit diese das Pflegegeld der Stufe III nach § 37 SGB XI aF nicht überst...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ibb) Überblick über die Regelung in § 9 Abs 4a EStG nF

Rn. 566d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Überblick über die Regelung in § 9 Abs 4a EStG nF:mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eg) Beitragserstattung nach § 117 ALG (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 7)

Rn. 175 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 117 Abs 1 ALG (Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte) wird Personen, die am 31.12.1994 (kumulativ)mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Antragsvordruck, Antragsfristen

Rz. 86 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Der Antrag auf Feststellung eines Freibetrags als LSt-Abzugsmerkmal ist nur auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck zulässig (§ 39a Abs 2 Satz 1, Abs 4 Satz 2 EStG). Er sollte auch für das ELStAM-Verfahren bereits im vorangehenden > Kalenderjahr und so rechtzeitig gestellt werden, dass das FA die Bereitstellung der LSt-Abzugsmerkmale (zB Freib...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Hinweise

Rn. 289 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zu beachten ist, dass weitere Leistungen/Erstattungen im Zusammenhang mit den in § 23 Abs 2 S 1 Nr 3, 4, § 39 Abs 2 S 4 SGB VIII ggf nach § 3 Nr 11 EStG steuerfrei sein können. Beide Vorschriften sind nebeneinander anwendbar. Rn. 290 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 10 Abs 4 S 2 EStG können StPfl, für deren Krankenversicherung Leistungen na...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Abkommensberechtigung, insb betreffs Reduktion von deutschen Abzugsteuern

Rn. 18a Stand: EL 187 – ET: 02/2026 PersGes können zwar Personen iS eines DBA sein (Art 3 Abs 1 Buchst a OECD-MA), aufgrund des Transparenzprinzips (s Rn 12b und 12c) mangels eigener StPfl (s Rn 7) jedoch keine ansässigen Personen (Art 4 Abs 1 OECD-MA). Als ansässige und damit abkommensberechtigte Personen sind nur die Gesellschafter anzusehen, soweit sie nicht selbst wieder...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / eca) Die Verpflichtung muss auf gesetzlicher Grundlage beruhen

Rn. 2121 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur soweit (überschießende Beträge sind stpfl Arbeitslohn) der ArbG zur Zukunftssicherungsleistung (materiell-)gesetzlich verpflichtet ist, kann diese nach § 3 Nr 62 S 1 EStG steuerfrei sein (BFH in st Rspr, zB BFH BStBl II 2008, 394; 2010, 194; BFH/NV 2010, 1445; Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 62 EStG Rz 3). Eine solche Pflicht des ArbG...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 135. Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen u Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz – StVergAbG) v 16.05.2003, BGBl I 2003, 660

Rn. 155 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Am 11.02.2003 hatte der Bundestag das StVergAbG angenommen, am 14.03.2002 hatte es der Bundesrat abgelehnt und den Vermittlungsausschuss angerufen, der nur wenige von den vielen Vorschriften passieren ließ; am 11.04.2003 wurde der Kompromiss von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Neben Einschränkungen bei der steuerlichen Organschaft (Erst...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Beim LSt-Abzug ist der ArbG verpflichtet, die > Lohnsteuer sowie Annexsteuern (> Kirchensteuer, > Solidaritätszuschlag) unter Berücksichtigung der > Lohnsteuerabzugsmerkmale iSv § 39 EStG des ArbN zu ermitteln (§ 38a Abs 4, § 39e Abs 5 EStG); sie sind für ihn > Grundlagenbescheid Rz 4 ff und in das > Lohnkonto des ArbN zu übernehmen (§ 39e Ab...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 175. Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen – (Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung) v 16.07.2009, BGBl I 2009, 1959

Rn. 195 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Art 1, Änderungen des EStG: Im Weiteren werden geändert die §§ 4h, 10 Abs 1 Nr 3 u Abs 2 S 2 u 3 (S 4 – 8 aufgehoben), 10a, 10c, 33a Abs 1, 39b, 39e, 52 Abs 12d EStG: § 4h EStG: Befristete Korrektur der Unternehmensteuerreform, damit Betriebe besser durch die Krise kommen, durch die sich der Finanzbedarf der Unternehmen erhöht: Die Freigrenze ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Der Umfang der Steuerbefreiung, Progressionsvorbehalt

Rn. 1816 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Das USG nF gilt für (= Anwendungsbereich)mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 144. Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über die Amtshilfe im Bereich der Europäischen Union sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2003/49/EG des Rates v 03.06.2003 über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen u Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten (EG-Amtshilfe-Anpassungsgesetz) vom 02.12.2004, BGBl I 2004, 3112

Rn. 164 Stand: EL 66 – ET: 05/2005 § 50d EStG: In § 50d EStG wurde ein Abs 1a eingefügt, wonach bei zu hohem Steuerabzug der einbehaltene Mehrbetrag mit einer Karenzzeit von zwölf Monaten nach Ablauf des Monats, in dem der Antrag auf Erstattung und alle für die Entscheidung erforderlichen Nachweise vorliegen, frühestens am Tag der Entrichtung der Steuer, zu verzinsen ist. Gemä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 183. Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG – BeitrRLUmsG) v 07.12.2011, BGBl I 2011, 2592

Rn. 203 Stand: EL 97 – ET: 11/2012 Das Beitreibungsrichtlinie-UmsetzungsG beinhaltet außer dem der Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU dienenden Gesetz (EU-BeitreibungsG – EUBeitrG) in Art 1 noch eine Vielzahl weiterer praxisrelevanter Neuregelungen (teilweise rechtsprechungsbrechend, s zu § 12 Nr 5 EStG), von denen die in Art 2 zum EStG nachfolgend vorgestellt werden sollen,...mehr