Fachbeiträge & Kommentare zu Erlöse

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 6.4.2 Erbfall

Rz. 314 Die Unternehmereigenschaft kann grundsätzlich nicht durch Erbfall übergehen. Der oder die Erben müssen aus eigenem Recht die Unternehmereigenschaft erwerben. In aller Regel werden die Erben zu Unternehmern, wenn sie das Unternehmen des Verstorbenen in gleichem Umfang fortsetzen, selbst wenn das Unternehmen nicht langfristig fortgeführt wird, sondern nur abgewickelt w...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.3.1 Geschäftsführungsleistungen bei einer Personengesellschaft

Rz. 135 Die umsatzsteuerliche Einstufung der Geschäftsführungstätigkeit bei einer Personengesellschaft – insbesondere die entgeltliche Geschäftsführung durch eine Kapitalgesellschaft bei einer Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG) – unterlag in der Vergangenheit unterschiedlicher Beurteilungen. Nachdem der BFH 1973[1] die Führung der Geschäfte einer KG durch eine GmbH, die d...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.2.4 Abgrenzung zur privaten Tätigkeit

Rz. 100 Die Häufigkeit der Ausführung von Umsätzen ist kein abschließendes Kriterium zur Bestimmung der Unternehmereigenschaft. So kann die einmalige Ausführung eines Umsatzes schon die Nachhaltigkeit und damit die Unternehmereigenschaft begründen (Rz. 83). Andererseits können auch Umsätze, die jemand unter Ausnutzung gleicher Umstände mehrfach ausführt, noch der privaten Le...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / XII. Verteilung des Erlöses

1. Teilungsplan Rz. 249 Nach erteiltem Zuschlag bestimmt das Gericht einen Verteilungstermin, in dem der Teilungsplan aufgestellt wird. Der Teilungsplan bestimmt, wie der Ertrag der Versteigerung (Teilungsmasse) auf die einzelnen Forderungen der Berechtigten verteilt werden soll. Die Teilungsmasse besteht aus dem Bargebot und den 4 % Zinsen, welche der Ersteher für die Zeit v...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / XIII. Teilungsplan/Verwendung des Erlöses

1. Aufstellung des Teilungsplans Rz. 102 Sobald die Erträge aus dem beschlagnahmten Wohnungseigentum ausreichen, um hieraus auch Zahlungen auf Ansprüche der Rangklassen 1, 4 und 5 zu leisten, zeigt der Verwalter dies dem Gericht unter Angabe des voraussichtlichen Betrages dieser Überschüsse und der Zeit ihres Eingangs an. Das Gericht bestimmt daraufhin einen Termin zur Aufste...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 2. Anmeldung

Rz. 250 Eine Anmeldung von Ansprüchen durch die GdWE ist in diesem Verfahrensstadium i.d.R. nur noch wegen der Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung (§ 10 Abs. 2 ZVG) erforderlich. Hierzu gehören die der GdWE durch das Zwangsversteigerungsverfahren entstandenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.[119] Keine Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung sind die durch die Titulierun...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 3. Rechtsmittel

Rz. 254 Gegen den Teilungsplan gibt es grundsätzlich zwei Rechtsmittel, den Widerspruch und die sofortige Beschwerde. a) Widerspruch Rz. 255 Bei materiellrechtlichen Beanstandungen, dass der Teilungsplan aufgrund eines besseren Rechts sachlich unrichtig sei, ist der Widerspruch gegeben (§ 115 Abs. 2 ZVG). Er dient also der Klärung der Frage, wie weit ein Gläubiger ein Recht au...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / b) Sofortige Beschwerde

Rz. 262 Mit der sofortigen Beschwerde ist vorzugehen, wenn gerügt werden soll, dass der Teilungsplan nicht nach den gesetzlichen Form- und Verfahrensvorschriften aufgestellt sei.[126] Die zweiwöchige Beschwerdefrist beginnt mit der Zustellung des Aufteilungsplans.[127]mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 3. Rechtsanwaltskosten für die Anmeldung

Rz. 113 Für die Anmeldung der Forderung fällt eine 0,4 Verfahrensgebühr (Nr. 3311 Nr. 4 VVRVG) aus dem angemeldeten Betrag an, Nebenkosten eingeschlossen (§ 27 RVG). Hatte der Rechtsanwalt bereits wegen dieser Forderung einen Antrag auf Anordnung des Zwangsverwaltungsverfahrens gestellt, ist die Gebühr damit bereits angefallen.mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 3. Gebühr zulasten des Erstehers

Rz. 283 Für die Erteilung des Zuschlags fällt eine 0,5 Gebühr an (Nr. 2214 KVGKG) berechnet i.d.R. nach dem Bargebot zzgl. des Wertes der bestehen gebliebenen Rechte (§ 54 Abs. 2 GKG). Diese Gebühr trägt der Ersteher (§ 26 Abs. 2 GKG), wird also nicht gem. § 109 ZVG dem Erlös entnommen.mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 1. Aufstellung des Teilungsplans

Rz. 102 Sobald die Erträge aus dem beschlagnahmten Wohnungseigentum ausreichen, um hieraus auch Zahlungen auf Ansprüche der Rangklassen 1, 4 und 5 zu leisten, zeigt der Verwalter dies dem Gericht unter Angabe des voraussichtlichen Betrages dieser Überschüsse und der Zeit ihres Eingangs an. Das Gericht bestimmt daraufhin einen Termin zur Aufstellung des Teilungsplans. Dieser ...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / d) Rangklasse 3

Rz. 108 Die laufenden wiederkehrenden öffentlichen Lasten (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 ZVG) werden nicht in den Teilungsplan aufgenommen, da diese vom Zwangsverwalter ohne Mitwirkung des Gerichts und ohne Aufstellung des Teilungsplans nach Eintritt der Fälligkeit bezahlt werden dürfen (§ 156 Abs. 1 ZVG), allerdings erst nach den Ausgaben der Verwaltung und nach den Kosten des Verfahre...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / f) Rangklasse 5

Rz. 112 In diese Rangklasse fallen die Ansprüche der persönlichen Gläubiger, soweit diese das Verfahren betreiben. Die Kosten ihrer dinglichen Rechtsverfolgung werden auf Anmeldung bei dem geltend gemachten Anspruch berücksichtigt (§ 10 Abs. 2 ZVG; siehe auch Rdn 105).mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 2. Pfändung des Rückgewähranspruchs bei Sicherungsgrundschuld

Rz. 272 Hat der Eigentümer einem Dritten zur Sicherung einer Forderung eine Grundschuld bestellt und ist der Sicherungsgrund zwischenzeitlich ganz oder teilweise entfallen, hat der Sicherungsgeber/Eigentümer aus der Sicherungsabrede heraus einen schuldrechtlichen Anspruch gegen den Grundschuldinhaber, sich von dieser Grundschuld zu trennen (sog. Rückgewähranspruch). Die Pfän...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 4. Rechtsbehelfe gegen Teilungsplan

Rz. 114 Über die Aufstellung und Ausführung des Teilungsplans entscheidet das Gericht durch Beschluss, der den Beteiligten zuzustellen ist. Die Rechtsbehelfe gegen den Teilungsplan richten sich danach, welcher Rechtsverstoß gerügt werden soll. a) Sofortige Beschwerde Rz. 115 Mit der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO) können Verfahrensfehler und formelle Mängel gerügt werden,[53...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 2. Gebühren zulasten des Gläubigers

Rz. 282 Für die Entscheidung über den Antrag auf Anordnung der Zwangsversteigerung fällt eine pauschale Gerichtsgebühr von 50 EUR an (Nr. 2210 KVGKG) zuzüglich der Auslagen für die Zustellung des Beschlusses (Nr. 9002 KVGKG). Wird der Antrag vor der Entscheidung zurückgenommen, fällt keine Gebühr an. Die vorgenannte Gebühr fällt auch für jede Entscheidung über einen Beitritt...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 2. Anzumeldende und zu berücksichtigende Ansprüche

Rz. 103 Bestimmte Ansprüche werden nur nach Anmeldung im Teilungsplan berücksichtigt. Dies gilt vor allem für Ansprüche, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind. Das Gericht bestimmt einen Termin zur Aufstellung des Teilungsplans. In dieser Terminbestimmung werden die Beteiligten gebeten, ihre Ansprüche an die Teilungsmasse bei Gericht anzumelden. Die Anmeldung muss spä...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / c) Rangklasse 2

Rz. 107 Hierunter fällt das laufende Wohngeld (siehe dazu Rdn 95). Insoweit ist nichts anzumelden.mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / e) Rangklasse 4

Rz. 109 In die Rangklasse 4 fallen die laufenden wiederkehrenden Leistungen der im Grundbuch in Abt II und III eingetragenen Rechte. Die Rangfolge mehrerer dieser Rechte bestimmt sich nach § 879 BGB. Zu berücksichtigen sind insbesonderemehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / b) Pfändung des Erlösanteils nach Zuschlag

Rz. 270 Nach erfolgtem Zuschlag aber vor Durchführung und Abschluss des Verteilungsverfahrens kann die GdWE den Anspruch des ehemaligen Grundschuldinhabers/Eigentümers auf Befriedigung aus dem Erlös pfänden.[129] Die Pfändung wird mit Zustellung an den ehemaligen Eigentümer/Schuldner wirksam. Der Pfändungsbeschluss ist dem Gericht im Verteilungstermin vorzulegen. Rz. 271 Nach...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / a) Sofortige Beschwerde

Rz. 115 Mit der sofortigen Beschwerde (§ 793 ZPO) können Verfahrensfehler und formelle Mängel gerügt werden,[53] z.B. die falsche Berechnung der Zinsen eines Rechts oder die Aufnahme einer Forderung in den Plan, welche in dem Verfahren nicht berücksichtigt werden kann.[54] Die zweiwöchige Beschwerdefrist beginnt mit der Zustellung des Beschlusses zu laufen.[55]mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 1. Gebühren und Auslagen zulasten des Schuldners

Rz. 279 Die Gebühren des Gerichts für das Versteigerungsverfahren berechnen sich wie folgt:mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / c) Klage auf Änderung des Teilungsplans

Rz. 118 Ist ein Widerspruch nicht mehr möglich, weil der Verteilungstermin beendet ist und das Gericht den Teilungsplan durch Beschluss festgestellt hat, kann jeder Beteiligte eine Änderung des Teilungsplans im Wege der Klage erwirken (§ 159 ZVG). Eine Frist für die Klage ist nicht vorgesehen. Die Klage richtet sich gegen alle Beteiligten, deren Rechte ganz oder teilweise be...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / b) Schutz durch § 765a ZPO

Rz. 54 Die Entwurfsbegründung weist darüber hinaus darauf hin, dass das gesamte "bewährte Schutzsystem"[104] des Zwangsversteigerungsrechtes zugunsten des Schuldners Anwendung findet. Nach dem Willen des Gesetzgebers bleibt es also nicht bei der Anwendung von § 85a ZVG. Darüber kann der Zuschlag nunmehr auch im zweiten Termin nach § 765a ZPO nach den zum Zwangsversteigerungs...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / b) Rangklasse 1

Rz. 106 Der Anmeldung bedürfen aber gezahlte Vorschüsse des betreibenden Gläubigers, die in Rangklasse 1 berücksichtigt werden sollen. Hierunter fallen Ausgaben für die Erhaltung oder nötige Verbesserung des Wohnungseigentums. Aus dem Vorschuss erbrachte Wohngeldzahlungen werden nur insoweit berücksichtigt, als sie objekterhaltend oder -objektverbessernd verwandt worden sind...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / a) Ansprüche des betreibenden Gläubigers

Rz. 104 Die Ansprüche der betreibenden Gläubiger müssen nicht gesondert angemeldet werden. Sie gelten als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsverwaltungsantrag oder einem Beitrittsgesuch ergeben (§ 156 Abs. 2 S. 4 i.V.m. § 114 Abs. 1 S. 2 ZVG). Rz. 105 Anzumelden sind die Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung (§ 10 Abs. 2 ZVG). Hierzu gehören die dem Gläubiger durch da...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / a) Pfändung der Grundschuld vor Zuschlag

Rz. 265 Ist der Schuldner selbst Inhaber der Grundschuld, kann die GdWE aus dem Titel, aus dem sie die Zwangsversteigerung betreibt, oder aus einem anderen Titel die Grundschuld pfänden. Dies ist auch während des Versteigerungsverfahrens möglich, solange der Zuschlag noch nicht erteilt ist. Rz. 266 Die Pfändung erfolgt gemäß §§ 830, 857 Abs. 6 ZPO durch Pfändungsbeschluss und...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Vertragliche Teilungserklärung

Rz. 2 Durch Vertrag (sog. vertragliche Teilungserklärung) können sich die Miteigentümer eines Grundstücks (§ 1008 BGB) gegenseitig Sondereigentum einräumen (§ 3) und damit Wohnungseigentum begründen. Dieser Weg wird beim sog. "Bauherrenmodell" beschritten, bei dem mehrere Wohnungsinteressenten ein Baugrundstück zu Miteigentum erwerben, um es zu bebauen und in Wohnungseigentu...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / XIV. Befriedigung des Gläubigers und Verfahrensbeendigung

Rz. 120 Der Zwangsverwalter leistet nach dem Teilungsplan so lange Zahlungen aus dem Erlös, bis der betreibende Gläubiger befriedigt ist. Sodann hat dieser den Zwangsverwaltungsantrag durch Schriftsatz an das Gericht zurückzunehmen. Der Zwangsverwalter darf die Zwangsverwaltung nicht von sich aus beenden. Vielmehr zeigt er die Befriedigung des Gläubigers unverzüglich dem Ger...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / b) Widerspruch

Rz. 116 Bei materiellrechtlichen Beanstandungen, dass der Teilungsplan aufgrund eines besseren Rechts sachlich unrichtig sei, ist der Widerspruch gegeben (§ 156 Abs. 2 S. 4 i.V.m. § 115 Abs. 2 ZVG). Durch Widerspruch wird die Zuteilung gerügt, d.h. die Unrichtigkeit des Verfahrens aus materiellen Gründen hinsichtlich Betrag, Rang, oder Person des Berechtigten; er richtet sic...mehr

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Dr. Werner Niedenführ, WEG ... / I. Allgemeines

Rz. 15 Wie bei Aufhebung von gemeinschaftlichem und Sondereigentum die Auseinandersetzungen vorzunehmen ist, regelt § 29 Abs. 3 nicht. Idealerweise existiert eine Vereinbarung. Fehlt eine solche Regelung wird nur ein Verkauf oder notfalls eine Teilungs-Versteigerung in Betracht kommen (vgl. § 753 Abs. 1 Satz 1 BGB). Der Erlös ist anschließend auf der Basis der in § 29 Abs. 3...mehr

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Mustertexte / XV. Vollstreckung gem. § 888 ZPO

Rz. 26 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 4.26: Vollstreckung gem. § 888 ZPO 65 C 700/24 Beschluss In der Zwangsvollstreckungssache der Wohnungseigentümergemeinschaft (GdWE) Goetheallee 10–12, 60300 Frankfurt am Main, vertreten durch die Verwalterin, die Walter GmbH, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer V. Walter, Nußallee 25, 60300 Frankfurt am Mai...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 1. Teilungsplan

Rz. 249 Nach erteiltem Zuschlag bestimmt das Gericht einen Verteilungstermin, in dem der Teilungsplan aufgestellt wird. Der Teilungsplan bestimmt, wie der Ertrag der Versteigerung (Teilungsmasse) auf die einzelnen Forderungen der Berechtigten verteilt werden soll. Die Teilungsmasse besteht aus dem Bargebot und den 4 % Zinsen, welche der Ersteher für die Zeit vom Zuschlag bis...mehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / 1. Antrag des Schuldners

Rz. 212 Der Schuldner kann binnen zwei Wochen nach Zustellung des Anordnungsbeschlusses einen Antrag auf einstweilige Einstellung des Verfahrens für höchstens sechs Monate stellen (§ 30a ZVG). Der Antrag ist begründet, wennmehr

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Anhang zu § 28 Zwangsvollst... / a) Widerspruch

Rz. 255 Bei materiellrechtlichen Beanstandungen, dass der Teilungsplan aufgrund eines besseren Rechts sachlich unrichtig sei, ist der Widerspruch gegeben (§ 115 Abs. 2 ZVG). Er dient also der Klärung der Frage, wie weit ein Gläubiger ein Recht auf Befriedigung hat. Der Widerspruch bezieht sich auf Schuldenmasse und Zuteilung und findet statt, wenn der Plan formell in Ordnung...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Der gemeinnützige Verein al... / 5 Checkliste zu Steuerfolgen bei Festen

Die Kernvorgabe: Es fängt mit der korrekten Erfassung und Verbuchung von Einnahmen aus dem eigenen gastronomischen Vereinsengagement an. Egal bei welcher Gelegenheit bzw. bei welchem Anlass, ob nun Wein oder Bier oder sonstige Getränke vom Verein verkauft werden, dies fällt auf jeden Fall in den sog. wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (§ 64 AO). Ebenso läuft es mit der Speise...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Rechnungsstellung – was mus... / 6 Haftung für fehlerhafte Rechnungen

Der Verein haftet als Aussteller für fehlerhafte Rechnungen. Schlimmstenfalls muss falsch ausgewiesene Umsatzsteuer an das Finanzamt abgeführt werden (Haftungssteuer). Als Leistungsempfänger muss der Verein auf ordnungsgemäße Rechnungsstellung seiner Vorleistungen achten, da aus fehlerhaften Rechnungen keine Vorsteuer geltend gemacht werden darf. In folgenden Fällen entsteht e...mehr

Kommentar aus VerwalterPraxis Professional
Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 7 Verhältnis zwischen Vermieter und Mieter

Rz. 30 Der (Haupt-)Vermieter hat auch bei unberechtigter Untervermietung gegen den Mieter keinen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung eines Untermietzuschlages oder Herausgabe des durch die Untervermietung erlangten Mehrerlöses (BGH, Urteil v. 13.12.1995, XII ZR 194/93, NJW 1996, 838; V ZR 228/00, NJW 2002, 60; OLG Celle WuM 1995, 655; LG Hildesheim WuM 1990, 341; Schmidt-Futte...mehr

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FoVo 11/2025, Haftung eines... / 2 II. Aus der Entscheidung

Zwangsversteigerung ist nicht das alleinige Ziel Bei der Abwägung, ob eine Vermietung durch den Zwangsverwalter erfolgen soll, ist nach dem OLG Karlsruhe nicht darauf abzustellen, ob es im Interesse aller Beteiligten liegen könnte, die Immobilie zugunsten einer Zwangsversteigerung leerstehen zu lassen, um möglicherweise einen höheren Versteigerungserlös zu erzielen. Denn das ...mehr

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ZErb 11/2025, Immobilienver... / 1. Seniorendarlehen

Auch sog. Seniorendarlehen sind nach hiesiger Begriffsdefinition unter die Palette an Immobilienverrentungsprodukten zu fassen. Zu nennen ist zunächst der klassische Immobiliar-Verbraucherdarlehensvertrag. Die Bank gewährt einen Kredit und das Grundstück dient als Sicherheit. Problematisch sind bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen jedoch die strengen Bonitätsanforder...mehr

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FoVo 11/2025, Bestimmtheit ... / 2 II. Die Entscheidung

LG sieht unzureichende Bezeichnung des Gläubigers Die nach § 793 ZPO statthafte und im Übrigen zulässige sofortige Beschwerde ist unbegründet. Dem Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kann nicht entsprochen werden. Der Titel, aus dem die Gläubiger die Zwangsvollstreckung in der Form eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses begehren, ist nicht hinr...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / d) Zeitliche Nähe zum Erbfall

Rz. 90 Hinsichtlich der Frage, bis zu welchem Zeitpunkt eine zeitnahe Veräußerung noch angenommen werden kann, liegt eine abschließende und allgemeingültige Entscheidung durch die Rechtsprechung bislang nicht vor. Vielmehr besteht (insbesondere zu Grundstücksverkäufen) eine relativ große Bandbreite von Verkaufszeitpunkten, die in der Vergangenheit für ausreichend zeitnah zum ...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / b) Tatsächlicher Verkaufspreis

Rz. 85 Diese Vorstellung ist zwar unrealistisch. Dessen ungeachtet wird man unterstellen dürfen, dass i.d.R. der Wert eines Vermögensgegenstands seinem Verkehrswert und somit dem Normalverkaufswert[351] entspricht. Rz. 86 Daher orientiert sich auch die Rechtsprechung i.d.R. an tatsächlich in zeitlicher Nähe zum Erbfall erzielten Verkaufserlösen, sofern ein Nachlassgegenstand ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Kassenführung: Besonderheit... / 6.3 Schätzung auf Gutachten-Basis

In dem Urteil des FG Hamburg v. 29.8.2017[1] hat sich dieses mit der Schätzung auf Gutachten-Basis befasst. Die Aufzeichnungen eines Taxiunternehmers, der seinen Gewinn mittels Einnahmen-Überschussrechnung[2] ermittelt hat, wiesen erhebliche Mängel auf. Aufgrund der Verletzung der Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten war im Rahmen einer Außenprüfung unstrittig eine Hinzu...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / F. Haftungsfallen

Rz. 18 § 2041 BGB ist eine häufig übersehene Vorschrift. Nicht selten wird zwischen den Parteien der Erbengemeinschaft heftig darüber gestritten, ob bspw. ein Miterbe einen Nachlassgegenstand einfach "eigenmächtig" veräußern durfte (soweit verfügt wurde regelmäßig nicht, § 2040 BGB) und er den Erlös als "vorweggenommene Teilauseinandersetzung" schon einmal "für sich behalten...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 7. ABC der Bewertung des sonstigen Nachlasses

Rz. 307 Aktien, die an der Börse gehandelt werden, sind grundsätzlich mit dem Kurswert am Todestag – ohne zeitanteilige Berücksichtigung der zu erwartenden Dividende[927] – anzusetzen,[928] mag er dann auch ungewöhnlich hoch oder niedrig liegen.[929] Starke Kursschwankungen sind typisch für diese Form der Vermögensanlage, was auch bei der erbrechtlichen Bewertung zu beachten...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / C. Verfahrensfragen/Praktische Hinweise

Rz. 24 Der Erbe kann die Ausführung einer vom Testamentsvollstrecker unmittelbar bevorstehenden Verfügung durch Klage auf Unterlassen verhindern und deren Erfolg durch die Erwirkung einer einstweiligen Verfügung sichern.[35] Ebenso ist eine Leistungsklage des Erben möglich, dass Erträge an ihn ausgekehrt werden.[36] Um derartige Probleme nicht auftreten zu lassen, ist es dri...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / 3. Auseinandersetzung

Rz. 5 Unter Auseinandersetzung ist nicht lediglich die Verteilung des Nachlasses unter den Erben entsprechend den gesetzlichen oder/und testamentarischen Vorschriften zu verstehen. Zur Vorbereitung der Auseinandersetzung gehört zunächst die Berichtigung der Nachlassverbindlichkeiten, § 2046 BGB: Bevor die Nachlassverbindlichkeiten nicht vollständig beglichen sind, kann keine...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / e) Veränderungen an einem vermachten Gegenstand

Rz. 112 In den Fällen, in denen der vermachte Gegenstand nicht mehr Bestandteil des Nachlasses ist, kommen die gesetzlichen Auslegungsregeln gem. §§ 2169, 2170, 2173 BGB zum Zuge. Nach h.M. findet allerdings § 2169 Abs. 3 BGB auf den Fall der Veräußerung keine Anwendung. Es kommt weder eine direkte noch eine analoge Anwendung in Betracht.[324] Die ergänzende Auslegung kann j...mehr

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Prof. Dr. Jürgen Damrau/Dr.... / III. Reichweite der Verfügungsbeschränkung

Rz. 6 Die Verfügungsbefugnis der Erben wird nur so weit durch die Testamentsvollstreckung eingeschränkt, wie die Verwaltungsbefugnis des Testamentsvollstreckers reicht (vgl. §§ 2208 Abs. 1, 2217 BGB). Kann der Testamentsvollstrecker selbst wegen einer Interessenkollision bzw. § 181 BGB nicht über den Nachlassgegenstand verfügen, kann seinerseits der Erbe verfügen, sofern kei...mehr