Fachbeiträge & Kommentare zu Erlöse

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Berichtigung von Gemeinschaftsschulden.

Rn 2 § 755 I setzt voraus, dass es sich um gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Verbindlichkeiten handelt, die 1) Gesamtschulden der oder einzelner Teilhaber und 2) Verbindlichkeiten iSd § 748 sind, also Lasten des gemeinschaftlichen Gegenstands oder Kosten seiner Erhaltung, Verwaltung oder gemeinsamen Benutzung. Eine Gesamtschuld ieS ist nicht notwendig, vielmehr genügt auc...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Rn 23 Miet- und Pachteinnahmen sind Einkünfte aus der Nutzung eines Vermögens. Wegen denkbarer Schwankungen (etwa vorübergehender Wohnungsleerstand) ist im Zweifel ein Mehrjahresdurchschnitt bei der Einkommensermittlung zugrunde zu legen (BGH FamRZ 07, 1532). Bei Miet- und Pachteinnahmen handelt es sich um Überschusseinkünfte (§ 2 II 2 EStG). Sie sind durch Abzug der Werbung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Versteigerung und Hinterlegung (Abs 3).

Rn 5 Eine Verwertung kann nur das Vollstreckungsgericht, nicht der Gerichtsvollzieher anordnen (BGHZ 89, 82, 86 = NJW 84, 1759). Zuständig ist der Rechtspfleger (§ 20 Nr 17 RPflG). Eine Versteigerung mit anschließender Hinterlegung des Erlöses kommt in Betracht bei leicht verderblichen Sachen, dem Kursverfall ausgesetzten Wertpapieren (Schuschke/Walker/Schuschke Rz 6) sowie ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 2114 BGB – Verfügungen über Hypothekenforderungen, Grund- und Rentenschulden.

Gesetzestext 1Gehört zur Erbschaft eine Hypothekenforderung, eine Grundschuld, eine Rentenschuld oder eine Schiffshypothekenforderung, so steht die Kündigung und die Einziehung dem Vorerben zu. 2Der Vorerbe kann jedoch nur verlangen, dass das Kapital an ihn nach Beibringung der Einwilligung des Nacherben gezahlt oder dass es für ihn und den Nacherben hinterlegt wird. 3Auf a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Pfändungspfandrecht.

Rn 70 Mit der öffentlich-rechtlichen Verstrickung entsteht das Pfändungspfandrecht. Außerdem muss eine Vollstreckungsforderung bestehen, denn bei der Pfändung einer künftigen Forderung wird ein Pfandrecht erst mit deren Entstehung begründet (BGH NJW 04, 1444 [BGH 22.01.2004 - IX ZR 39/03]; NJW-RR 08, 1441 [BGH 26.06.2008 - IX ZR 87/07] Rz 10). Demzufolge wird ganz überwiegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zahlungsfiktion.

Rn 15 Soweit der Gläubiger von der Barzahlungspflicht befreit ist, wird eine Zahlung des Schuldners an den Gläubiger fingiert (Abs 4 S 2). Durch die Vorschrift soll das Hin- und Herzahlen von Geldbeträgen vermieden werden. Die Fiktion gilt unabhängig davon, ob die versteigerte Sache tatsächlich dem Schuldner oder einem Dritten gehörte, dem deswegen der Versteigerungserlös ma...mehr

Lexikonbeitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Definitionsgrundsätze für den Jahreserfolg

Rn. 84 Stand: EL 39 – ET: 06/2023 Die Definitionsgrundsätze dienen primär der Rechenschaft durch die Ermittlung eines vergleichbaren Periodenerfolgs. Mit dem JA soll der Totalerfolg eines UN in Periodenerfolge aufgeteilt werden (vgl. Schmalenbach (1953), S. 49f.; Rieger (1959), S. 203ff.; Kosiol (1949), S. 44). Deshalb ist bei der Bilanzierung zu entscheiden:mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 386 BGB – Kosten der Versteigerung.

Gesetzestext Die Kosten der Versteigerung oder des nach § 385 erfolgten Verkaufs fallen dem Gläubiger zur Last, sofern nicht der Schuldner den hinterlegten Erlös zurücknimmt. Rn 1 Es handelt sich um eine Parallelregelung zu § 381 , so dass dorthin zu verweisen ist. Zu den Kosten der Verwertung zählen auch das Honorar des eingeschalteten Maklers oder Versteigerers und ferner d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ort (Abs 2).

Rn 3 Bei der Versteigerung vor Ort (§ 814 II Nr 1) legt der GV der Versteigerungsort nach den Vorgaben von Abs 2 nach pflichtgemäßem Ermessen fest. Der GV hat sich dabei an dem Ziel zu orientieren, einen möglichst hohen Erlös zu erzielen und die Kosten gering zu halten (vgl Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 3). In der Wohnung des Schuldners darf die Versteigerung wegen Art 13 I G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolgen.

Rn 8 Das vom Erbschaftsbesitzer erworbene Recht entsteht unmittelbar in der Person des Erben (Staud/Raff § 2019 Rz 4). Dabei erwirbt der Erbe nur dieses Recht. Besaß der Erblasser nur ein Anwartschaftsrecht an der vom Erbschaftsbesitzer weggegebenen Sache, erwirbt auch der Erbe nur das Anwartschaftsrecht. Der Erlös aus dem Verkauf eines Erbschaftsgegenstandes, aus der Einzie...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Rn 21 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen zählen Zinsen, Einlagen und Konten bei Kreditinstituten, Diskonterträge bei Wechselgeschäften, Ausschüttung von Investmentgesellschaften, Stückzinsen, Gewinnanteile aus der Beteiligung an Kapitalgesellschaften, Dividenden, Einkünfte aus stiller Gesellschaft, aus Wertpapieren und Einkünfte aus Spekulationsgewinnen (Stuttg FamRZ 02, ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Inkassozession.

Rn 21 Der Zessionar erhält im Außenverhältnis die volle Rechtsstellung unter Einschluss der Prozessführungsbefugnis (BGH NJW 80, 991 [BGH 20.12.1979 - VII ZR 306/78]; 13, 3170 [BGH 14.05.2013 - X ZR 15/11]). Im Innenverhältnis ist er verpflichtet, die übertragene Forderung auf Rechnung des Zedenten einzuziehen u den Erlös an ihn abzuführen (§§ 675, 667). Der Zessionar genieß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsnatur.

Rn 4 Neben der Verstrickung (Beschlagnahme) bewirkt die Pfändung gem § 804 I das Entstehen eines Pfändungspfandrechts. Es steht in einem Spannungsverhältnis zwischen öffentlichem und privatem Recht, seine Rechtsnatur ist daher umstr. Dass es rein privatrechtlicher Natur wäre, wird allerdings nicht mehr vertreten. Rspr und weite Teile der Lit nehmen (mit leichten Variationen)...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Maßstab der Verteilung und ihre Umsetzung.

Rn 3 Maßstab für die Verteilung des Überschusses ist der vereinbarte Verteilungsschlüssel für den laufenden Gewinn, mangels abw Bestimmung also nach Köpfen (§ 722 I). Die Verteilung geschieht bei teilbaren Gegenständen nach § 731 2 iVm § 752 in Natur, sonst nach § 731 2 iVm § 753 durch Verteilung des Erlöses aus der Verwertung im Wege des Pfandverkaufs. Abw Vereinbarungen du...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Verwertungsart.

Rn 75 Die Verwertung kann durch freihändigen Verkauf, öffentliche Versteigerung (§ 1233; Hamm OLGR 99, 317), aber auch durch Zwangsvollstreckung nach §§ 808 ff ZPO aufgrund eines Zahlungstitels erfolgen. Die Verwertung kann vereinbarungsgemäß auch durch Sicherungsgeber erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass der Erlös auf ein dem Sicherungsnehmer zugängliches Konto erfolgt (...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Antrag.

Rn 2 Eine andere Verwertung kann der GV nicht vAw, sondern nur auf Antrag vornehmen. Der GV soll jedoch die Parteien auf die Möglichkeit der anderweitigen Verwertung hinweisen, wenn er von der öffentlichen Versteigerung keinen angemessenen Erlös erwartet (§ 91 I 3 GVGA) oder diese aus sonstigen Gründen unzweckmäßig erscheint. Der Antrag, der die gewünschte Verwertungsart bez...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zwangsversteigerung.

Rn 2 Sie soll die Befriedigung des Gläubigers durch den Erlös des zwangsweise durch Versteigerung verwerteten Grundstücks sicherstellen. Da sie zur vollständigen Verwertung des Grundstücks führt, stellt sie den schwerwiegendsten Eingriff in das Eigentum des Schuldners dar. Die Verfahrensvoraussetzungen, der Ablauf und die Rechtsmittel sind geregelt im ZVG, welches aber ergän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahren.

Rn 3 Zuständig ist der GV, der die Sache gepfändet hat, nicht das Vollstreckungsgericht (Schlesw OLGR Schlesw 01, 367). An den Antrag ist der GV entsprechend § 308 I gebunden (Zö/Herget Rz 6; MüKoZPO/Gruber Rz 5), doch kann der GV eine Änderung des Antrags anregen. Will der GV dem Antrag auf andere Verwertung entsprechen, hat er zunächst zur Gewährung rechtlichen Gehörs den ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1131 BGB – Zuschreibung eines Grundstücks.

Gesetzestext 1Wird ein Grundstück nach § 890 Abs. 2 einem anderen Grundstück im Grundbuch zugeschrieben, so erstrecken sich die an diesem Grundstück bestehenden Hypotheken auf das zugeschriebene Grundstück. 2Rechte, mit denen das zugeschriebene Grundstück belastet ist, gehen diesen Hypotheken im Range vor. Rn 1 Weder die Vereinigung von Grundstücken (§ 890 I) noch die Bestan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Betroffene Gegenstände.

Rn 53d Die Vorschrift betrifft Gegenstände der Lebens- und Haushaltsführung, die nicht nach § 811 Abs 1 Nr 1 Buchst a unpfändbar sind (s Rn 14 ff), weil sie über eine bescheidene Lebensführung hinausgehen. Sie sollen dem Schuldner nicht entzogen werden, wenn ersichtlich nur ein geringer Erlös zu erzielen wäre. Nicht geschützt werden Sachen, die gewerblich genutzt werden (Sch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Bei wirtschaftlicher Verwertung.

Rn 49 Es besteht eine Offenlegungsverpflichtung (vgl Disput/Hübner ZMR 09, 665). Der Vermieter hat eine nachprüfbare Wirtschaftlichkeitsberechnung bereits im Kündigungsschreiben vorzulegen, er muss nicht nur darlegen, inwieweit die von ihm geplante wirtschaftliche Verwertung angemessen ist, sondern auch warum eine Fortsetzung des Mietverhältnisses diese hindert, ob und welch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 979 BGB – Verwertung; Verordnungsermächtigung.

Gesetzestext (1) 1Die Behörde oder die Verkehrsanstalt kann die an sie abgelieferte Sache öffentlich versteigern lassen. 2Die öffentlichen Behörden und die Verkehrsanstalten des Reichs, der Bundesstaaten [jetzt] Bundes, der Länder und der Gemeinden können die Versteigerung durch einen ihrer Beamten vornehmen lassen. (1a) Die Versteigerung kann nach Maßgabe der nachfolgenden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1148 BGB – Eigentumsfiktion.

Gesetzestext 1Bei der Verfolgung des Rechts aus der Hypothek gilt zu Gunsten des Gläubigers derjenige, welcher im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, als der Eigentümer. 2Das Recht des nicht eingetragenen Eigentümers, die ihm gegen die Hypothek zustehenden Einwendungen geltend zu machen, bleibt unberührt. Rn 1 Die Fiktion des § 1148, entspr anwendbar auf die eingetrage...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Erlöschen des Pfändungspfandrechts.

Rn 10 Der Bestand des Pfändungspfandrechts ist vom Fortbestand der Verstrickung abhängig. Endet die Verstrickung, erlischt auch das Pfändungspfandrecht. Mit der Ablieferung des Pfandgegenstandes an den Meistbietenden gem § 817 II geht das Pfändungspfandrecht unter und setzt sich gem § 1247 S 2 BGB am Erlös fort, bis dieser an den Gläubiger ausgekehrt wird. Wegen seiner Akzes...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nutzlose Pfändung (Abs 2).

Rn 8 Das Verbot der nutz- oder zwecklosen Pfändung dient sowohl dem Schutz des Schuldners, nämlich gegen Verschleuderung seines Vermögens, als auch dem Schutz des Gläubigers vor unnötigen zusätzlichen Kosten. Das Verbot gilt bei Erst- und Anschlusspfändung (§ 826). Bei der Anschlusspfändung ist zu berücksichtigen, dass sie sich bei Wegfall der vorrangigen Pfändung in eine Er...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / H. Factoring.

Rn 24 Das Factoring ist dadurch gekennzeichnet, dass der Gläubiger (Anschlusskunde) die Forderung gg Entgelt auf den Factor überträgt, der sie seinerseits einzieht. Es dient dem Ziel, dem Kunden bereits vor Fälligkeit seiner Forderung Liquidität zu verschaffen. Das RDG ist nicht anwendbar. Rn 25 Beim echten Factoring übernimmt der Factor das Risiko der Uneinbringlichkeit (Del...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Der Wert eines Rechts hängt, insb bei der Zwangsvollstreckung (ZVG), von dessen Rang ab. Wird aus einem Grundstücksrecht die Zwangsversteigerung betrieben, fallen vorrangige Rechte in das geringste Gebot und bleiben bestehen (§§ 44, 10 ZVG), wobei gleich- und nachrangige Rechte mit der Verkündung des Zuschlagsbeschlusses (§ 90 ZVG) grds erlöschen (§§ 91, 52, 59 ZVG) und...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Unwirtschaftlichkeit oder Unbilligkeit.

Rn 20 Eine Vermögensverwertungsobliegenheit besteht nicht, wenn die Verwertung unwirtschaftlich oder unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Verhältnisse unbillig wäre. Die Wirtschaftlichkeit ist insb zu verneinen, wenn die Vermögensverwertung zu einem nicht mehr vertretbaren wirtschaftlichen Schaden führt (BGH FamRZ 80, 43). Eine Unwirtschaftlichkeit kann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Die ordnungsgemäße Erhebung einer Klage setzt grds einen bestimmten Antrag voraus. Hierzu ist der Kl oft nicht in der Lage, weil er zur Bestimmung seines Leistungsantrags sich vom Gegner noch notwendige Informationen beschaffen muss. Steht dem Kl ein materiell-rechtlicher Auskunfts- oder Rechnungslegungsanspruch gegen den Anspruchsgegner zu, kann er als Ausn zu § 253 II...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Surrogate – § 818 I Hs 2.

Rn 8 Der Herausgabeanspruch des Bereicherungsgläubigers umfasst gem § 818 I Hs 2 außer Nutzungen auch Surrogate. Insoweit ist zu unterscheiden: Als Surrogate idS gelten zum einen die sich aus der bestimmungsgemäßen Ausübung des kondizierbaren Rechts ergebenden Vermögensvorteile. So bspw der Erlös aus der Einziehung einer rechtsgrundlos erworbenen Forderung oder aus der Verwe...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Begriff und Rechtsnatur.

Rn 15 Sicherungsübereignung ist die Übereignung einer Sache, eines Inhaber- oder Orderpapiers (L/F/G/Wittig § 11 Rz 6) oder die Übertragung eines Anwartschaftsrechts daran zur Sicherung einer Forderung idR des Erwerbers gg den Sicherungsgeber oder einen Dritten. Bei Nichterfüllung der gesicherten Forderung darf der Sicherungsnehmer das Sicherungseigentum verwerten u den Gläu...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / c) Gewerberaummiete.

Rn 75 Der Insolvenzverwalter kann in der Gewerberaummiete das Mietverhältnis neben den allg Gründen auch nach § 109 I 1 Hs 1 InsO kündigen (s.a. BGH NJW 12, 1361 [BGH 09.02.2012 - IX ZR 75/11] Rz 10) – auch mit Wirkung für die Mitmieter (BGH NZM 13, 366 [BGH 13.03.2013 - XII ZR 34/12] Rz 17). Die Frist beträgt 3 Monate zum Monatsende, wenn nicht eine kürzere Frist maßgeblich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 1242 BGB – Wirkungen der rechtmäßigen Veräußerung.

Gesetzestext (1) 1Durch die rechtmäßige Veräußerung des Pfandes erlangt der Erwerber die gleichen Rechte, wie wenn er die Sache von dem Eigentümer erworben hätte. 2Dies gilt auch dann, wenn dem Pfandgläubiger der Zuschlag erteilt wird. (2) 1Pfandrechte an der Sache erlöschen, auch wenn sie dem Erwerber bekannt waren. 2Das Gleiche gilt von einem Nießbrauch, es sei denn, dass ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Art und Zeitpunkt der Bekanntmachung.

Rn 6 Die öffentliche Bekanntmachung soll gewährleisten, dass ein möglichst großer Bieterkreis erreicht und dadurch ein größtmöglicher Erlös erzielt wird. Unter Berücksichtigung dieser Zielsetzung hat der GV nach pflichtgemäßem Ermessen die Art der Bekanntmachung (zB Zeitungsanzeige, Aushang etc) zu bestimmen (MüKoZPO/Gruber Rz 4; Zö/Herget Rz 4). Sie hat idR spätestens am Ta...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Bei der Versteigerung vor Ort soll dem Zuschlag an den Meistbietenden ein dreimaliger Aufruf vorausgehen. 2Bei einer Versteigerung im Internet ist der Zuschlag der Person erteilt, die am Ende der Versteigerung das höchste, wenigstens das nach § 817a Absatz 1 Satz 1 zu erreichende Mindestgebot abgegeben hat; sie ist von dem Zuschlag zu benachrichtigen. 3 § 156 des Bürger...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Wirksamkeit der Erstpfändung.

Rn 2 Die Sache muss bereits wirksam nach den Regeln der ZPO gepfändet worden und weiterhin verstrickt sein. Ist die Erstpfändung im Wege der Verwaltungsvollstreckung (§ 307 AO) erfolgt, hat der GV nach § 116 IX 2 GVGA eine nachfolgende zivilprozessrechtliche Pfändung in der Form der Erstpfändung nach §§ 808, 809 vorzunehmen. Eine Anschlusspfändung ist aber auch in diesem Fal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Unrechtmäßige Veräußerung (Abs 1).

Rn 1 Außer in den Fällen des I ist die Veräußerung vorbehaltlich §§ 1245f auch dann nicht rechtmäßig, wenn es an einem Pfandrecht fehlt (BGH NJW-RR 87, 317 [BGH 26.11.1986 - VIII ZR 295/85]; WM 98, 1133, 1136 [BGH 10.07.1997 - I ZR 75/95]). Eine unrechtmäßige Veräußerung ist nur unter den Voraussetzungen des § 1244 wirksam (BGH NJW 11, 2960 [BGH 05.05.2011 - IX ZR 144/10] Rz...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsnatur und Inhalt des Pfandrechts.

Rn 1 Das Pfandrecht an einer Sache ist ein beschränkt dingliches, streng akzessorisches Recht mit dem Inhalt, die Sache bei Pfandreife (§ 1228 II) zu verwerten u sich aus dem Erlös wegen der gesicherten Forderung zu befriedigen (§ 1204 I). Es ist in Entstehung (§ 1204 I), Fortbestand (§ 1252), Umfang (§ 1210) u Durchsetzbarkeit (§ 1211) von der gesicherten Forderung abhängig...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, BGB § 385 BGB – Freihändiger Verkauf.

Gesetzestext Hat die Sache einen Börsen- oder Marktpreis, so kann der Schuldner den Verkauf aus freier Hand durch einen zu solchen Verkäufen öffentlich ermächtigten Handelsmakler oder durch eine zur öffentlichen Versteigerung befugte Person zum laufenden Preis bewirken. Rn 1 Die Regelung greift, sofern die Sache einen Börsenpreis oder einen Marktpreis hat. Maßgebend ist grds...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkungen der Rückschlagsperre in der Insolvenz.

Rn 2 Hat ein Insolvenzgläubiger innerhalb des letzten Monats vor dem Eröffnungsantrag des Insolvenzverfahrens oder während des Eröffnungsverfahrens eine Zwangshypothek an einem Grundstück des Insolvenzschuldners erwirkt, so ist diese Sicherung gem § 88 InsO unwirksam. Dabei handelt es sich um eine absolute schwebende Unwirksamkeit ggü jedermann (BGH NJW 06, 1286). Deshalb er...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fe) Nachträgliche Betriebseinnahmen (§ 24 Nr 2 EStG)

Rn. 518 Stand: EL 138 – ET: 09/2019 Nach Auffassung des FG BBg liegen (nicht begünstigte) nachträgliche BE (und kein Veräußerungsgewinn) vor, wenn ein ausscheidender Mitunternehmer (Insolvenzverwalter) zukünftig noch prozentual an den Erlösen beteiligt wird, die auf bei seinem Ausscheiden bereits eröffnete, noch laufende und deswegen noch nicht vollständig abrechenbare Mandat...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wertzuweisungen.

Rn 3 Der Wert solcher Früchte gebührt dem Vorerben nur ausnahmsweise. Er gebührt ihm insoweit, als durch solchen Fruchtbezug die ihm eigentlich gebührenden Nutzungen beeinträchtigt werden, dh, soweit er selbst einen Ausfall bei den Nutzungen erleidet. Das bedeutet, dass jedes Ereignis, das zum Bezug solcher Früchte geführt hat, in seinen Gesamtauswirkungen betrachtet werden ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechte des Verpfänders und Eigentümers.

Rn 2 Der Gläubiger hat dem Verpfänder den drohenden Verderb, nicht eine wesentliche Wertminderung, anzuzeigen (§ 1218 II). Andernfalls macht er sich schadensersatzpflichtig. Rn 3 Verpfänder u Eigentümer (str MüKo/Damrau § 1218 Rz 1; Erman/J. Schmidt § 1218 Rz 3; aA RGRK/Kregel § 1218 Rz 1) können die Pfandsache Zug-um-Zug gg eine andere am Wert des Pfandes (Obergrenze ist all...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Wirksame Verfügungen.

Rn 4 Einziehung iSd § 1124 I ist nicht nur die Erfüllung des Anspruchs durch Zahlung des Mietzinses (auch bei Zahlung an den Insolvenzverwalter), sondern auch jede Handlung des Mieters, die zum Erlöschen der Forderung führt, insb die Hinterlegung (str für den Fall der Hinterlegung ohne Verzicht auf das Rücknahmerecht). Anderweitige Verfügungen sind Übertragung und Belastung ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Herausgabeanspruch.

Rn 12 Scheitert die Ausübung des Selbsthilferechts, so gewährt § 562b II 1 an seiner Stelle einen Herausgabeanspruch (vgl zur Sicherung durch einstweilige Verfügung Rostock NZM 05, 440, Herrlein ZMR 07, 247). Mit seiner Hilfe soll der der Entfernung vorangegangene Sicherungsumfang wieder hergestellt werden, denn erloschen ist das Vermieterpfandrecht trotz der Entfernung nich...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Voraussetzungen.

Rn 2 Die Versteigerungsbefugnis besteht nur für bewegliche Sachen, nicht aber für eingetragene Schiffe und Schiffsbauwerke. Sie gilt nach § 383 I 1 im Falle des Annahmeverzugs des Gläubigers (§ 372 1, §§ 293 ff) und nach § 383 I 2 bei Unsicherheit über die Person des Gläubigers (§ 372 2) sowie dann, wenn der Verderb der Sache zu besorgen ist oder die Aufbewahrung mit unverhä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 Die Pfändung der Schiffspart als Anteilsrecht erfolgt nach den §§ 858 I, 857, 829. Miteigentum an Binnenschiffen begründet keine Schiffspart (LG Würzburg JurBüro 77, 1289, 1290). Abweichend von § 828 ist als Vollstreckungsgericht das Amtsgericht des Schiffsregisters örtlich zuständig, Abs 2. Funktionell zuständig für den Erlass des Pfändungsbeschlusses ist der Rechtspfl...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Zusammentreffen mit Pfändungspfandrecht.

Rn 3 Bei Zusammentreffen von Vertrags- u Pfändungspfandrecht gilt § 1290 nicht (RGZ 97, 34, 40). Das Einziehungsrecht hat vielmehr der Pfändungspfandgläubiger. Das Vertragspfandrecht setzt sich nach § 1287 am Erlös fort. Ein vorrangiger Pfandgläubiger kann daraus vorzugsweise Befriedigung verlangen (§ 805 ZPO; BGH NJW-RR 10, 281 [BGH 13.08.2009 - I ZB 91/08] Rz. 15; Hamm NJW...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Inhalt und Rechtsfolgen der Abwendungsbefugnis.

Rn 3 Wie die Abwendungsbefugnis ihrem Inhalt nach im Einzelnen ausgestaltet wird, steht im Ermessen des Gerichts, das Parteianregungen insoweit aufgreifen darf (Zö/Herget § 711 Rz 1). Die Sicherheitsleistung nach § 108 kann ihrem Inhalt nach auch in der Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren bestehen. Die Höhe muss so bemessen werden, dass der Schaden, der durch den Aufschu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Abgrenzung zu anderen Rechtsbehelfen.

Rn 3 Die Erinnerung nach § 766 wird auf die Verletzung vollstreckungsrechtlicher Verfahrensvorschriften gestützt. Die Widerspruchsklage dagegen betrifft die Geltendmachung materieller Rechte. Beide Rechtsbehelfe schließen einander nicht aus, wenn ein Dritter sowohl ein die Veräußerung hinderndes Recht als auch einen Verfahrensfehler bei der Zwangsvollstreckung geltend macht ...mehr