Fachbeiträge & Kommentare zu Entschädigung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Leistungen nach dem Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligte Soldatinnen und Soldaten (SoldRehaHomG) (vom 16.07.2021, BGBl I 2021, 2993)

Rn. 910a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Gesetz trat am 23.07.2021 (Art 3 SoldRehaHomG) in Kraft zugleich mit der Erweiterung des § 3 Nr 23 EStG um Leistungen aus diesem Gesetz. S dazu Rn 900a, 900b. Rn. 910b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Abs 2 SoldRehaHomG sieht eine Entschädigung iHv EUR 3 000 für jedes aufgehobene Urteil und einmalig EUR 3 000 für Benachteiligungen vor. Zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Leistungen nach dem SEG ab 01.01.2025

Rn. 221a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Steuerfrei sind auch (ab 01.01.2025, s Rn 220d) Unfallfürsorgeleistungen nach dem SoldatenentschädigungsG (Art 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorungsrechts, BGBl I 2021, 3932, das das SEG mit Wirkung ab 01.01.2025 (Art 90 Abs 1 des Gesetzes) schuf (s Rn 220e). Aufgrund d...mehr

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zfs 04/2026, Verkehrsopferh... / II. Historische Entwicklung/Allgemeine Grundsätze

Bereits im Jahre 1955 wurde für die Fälle der Unfallflucht der "Fahrerfluchtfonds" gegründet, der eine unverbindliche Entschädigung von verletzten bzw. getöteten Unfallopfern nach Verkehrsunfällen regelte. Zu einer Erweiterung um die Schädigung durch nicht versicherte Fahrzeuge kam es 1963 mit Gründung des rechtsfähigen Vereins "Verkehrsopferhilfe e.V" durch die deutschen Kr...mehr

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zfs 04/2026, Verkehrsopferh... / 3. Vorsätzliche Herbeiführung des Schadenfalls durch den Schädiger (§ 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 PflVG)

Am stärksten im Fokus der Öffentlichkeit und der Medien steht die Verkehrsopferhilfe e.V. im Anschluss an die zuletzt zunehmenden tragischen Amokfahrten, bei denen Fahrzeuge gezielt in Menschenmengen gefahren werden, wobei es oft zu vielen Toten und Verletzten kommt.[52] Beispielhaft zu nennen sind die Anschläge am Breitscheidplatz in Berlin am 19.12.2016, dem Kiepenkerl in ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Aufzeichnungspflichten beim LSt-Abzug (§ 41 Abs 1 S 5 EStG), LSt-Bescheinigung (§ 41b Abs 1 Nr 4 EStG)

Rn. 949 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der ArbG hat auf dem Lohnkonto (§ 4 LStDV) des ArbN die Entschädigungen für Verdienstausfall nach § 56 IfSG einzutragen (§ 41 Abs 1 S 4 EStG). In der elektronischen LSt-Bescheinigung sind diese Entschädigungen für Verdienstausfall zu vermerken (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 5 EStG). Rn. 950–959 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Inhalt der Lohnsteuerbescheinigung

Rz. 15 Stand: EL 146 – ET: 04/2026 Die LSt-Bescheinigung enthält nur Daten für den Beschäftigungszeitraum im eigenen Unternehmen. Das ist besonders zu beachten, wenn der ArbN im Laufe des Kalenderjahres eingestellt wird. Hat ein anderer ArbG für die Vorarbeitszeit der FinVerw bereits Daten elektronisch übermittelt, dürfen diese nicht in das eigene > Lohnkonto übertragen werde...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 942 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht. Im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums ist es dem Gesetzgeber unter sozialen Gesichtspunkten (s Rn 5) ohne Weiteres erlaubt, solche Entschädigungen steuerfrei zu stellen. Rn. 943 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1150 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift will die Lohnabrechnung vereinfachen (s Rn 5) und Belastungen des ArbN vermeiden (BT-Drucks 11/4803, 46). Rn. 1151 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 30 EStG befreit Entschädigungen für die betriebliche Benutzung von Werkzeugen eines ArbN (Werkzeuggeld) von der ESt, soweit sie die entsprechenden Aufwendungen des ArbN nicht off...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Kein LStJA durch den ArbG (§ 42b EStG)

Rn. 948 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der ArbG darf den LStJA nicht durchführen, wenn der ArbN im Ausgleichsjahr Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem IfSG bezogen hat (§ 42b Abs 1 S 3 Nr 4 EStG).mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Wohnungseigentum (Abs. 5)

Rz. 134 [Autor/Stand] Jedes Wohnungseigentum gilt gem. § 244 Abs. 3 Nr. 3 BewG als ein Grundstück i.S.d. Bewertungsgesetzes. Rz. 135 [Autor/Stand] Wohnungseigentum ist gem. § 249 Abs. 1 Nr. 4 und Abs. 5 BewG definiert als das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört. Insoweit entspricht die D...mehr

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zfs 04/2026, Haushaltsführu... / 2 Anmerkung:

Die Ausführungen des 25. Zivilsenats des Kammergerichts zur Höhe des Unterhaltsschadens sind vor allem in zweierlei Hinsicht bedeutsam: Zum einen wählt das Gericht zur Schätzung des Haushaltsführungsschaden nicht den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD; so aber OLG Düsseldorf, Urt. v. 27.4.2021 – I-1 U 38/20, zfs 2021, 654 mit Anm. Scholten), sondern den zwischen d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB aF (Rechtslage bis einschließlich VZ 2022)

Rn. 1066 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vormunden entstehen aus ihrer Tätigkeit Aufwendungen. Nach § 1835 BGB aF konnte der Vormund solche Aufwendungen zum Zweck der Führung der Vormundschaft ersetzt verlangen. § 1835a BGB aF sah eine pauschale Aufwandsentschädigung dafür vor, die der Vormund wahlweise verlangen konnte (Palandt-Götz, § 1835a BGB 80. Aufl 2021 Rz 2). Aufgrund der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfc) Pauschalregelungen in H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 LStR 2023

Rn. 458 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 Abs 3, 5 LStR 2023 enthalten pauschal wirkende Vereinfachungsregelungen über die Höhe der Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen. Zu beachten ist aber: Ist kein WK-/BA-Abzug dem Grunde nach gegeben (weil zB die Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer greifen), sind diese Vereinfachungsregelungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebe) Betreuer oder vergleichbare Tätigkeit

Rn. 1018d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei ist nicht ein Betreuer nach dem Betreuungsrecht (§§ 1896ff BGB) gemeint (glA FG BBg vom 19.09.2013, 7 V 7231/13, DStRE 2014, 513 rkr; OFD Münster vom 07.05.2001, DB 2001, 1225; OFD Ffm vom 06.09.2006, DStR 2007, 72; BayLfSt vom 08.07.2011, DB 2011, 1832), sondern andere Personen, die durch direkten pädagogisch ausgerichteten Kontakt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbd) Der Empfänger der Beihilfe

Rn. 380e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob die gewährte Beihilfe steuerfrei ist, kommt es auch auf den Empfänger der Beihilfe an:mehr

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zfs 04/2026, Ergänzung eine... / 3 Anmerkung:

Das KG behandelt in seinem Beschluss eine Problematik, die in der Praxis recht häufig vorkommt. Dies liegt auch an der unvollkommenen Kommunikation zwischen Rechtsanwalt und Mandant. Verfahrensweise des Prozessbevollmächtigten hinsichtlich der Gerichtskosten Der Umstand, dass in einem anwaltlichen Kostenfestsetzungsantrag Gerichtskosten häufig nicht beziffert werden, liegt an ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gde) Beispiele

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Das Wirtschaftsgut Grund und Boden

Rn. 637 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach § 94 BGB ist das Grundstück mit dem aufstehenden Gebäude eine Sache, bilanzrechtlich liegen aber (mindestens) zwei verschiedene WG vor (GrS BFH BStBl II 1969, 108; BFH BStBl II 1995, 281, letztgenannte Entscheidung zum Fall des Miteigentums an Gebäudeteilen). Nach einem weiteren grundlegenden Beschluss des GrS BFH BStBl II 1974, 132 kan...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Gebäude auf fremdem Grund und Boden

Rz. 24 [Autor/Stand] Ein Gebäude auf fremdem Grund und Boden liegt vor, wenn ein anderer als der Eigentümer des Grund und Bodens darauf ein Gebäude errichtet hat und ihm das Gebäude ohne die Regelung in § 262 Satz 2 BewG zuzurechnen wäre, A 262 Abs. 2 AEBewGrSt 2025. Dies ist der Fall, wenn das Gebäude einen Scheinbestandteil des Grund und Bodens darstellt (vgl. § 95 BGB sow...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Aus öffentlichen Kassen wird weniger erstattet, als die Ausführungen unter h) und i) es zulassen

Rn. 546 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dieser Fall war nicht gesetzlichen geregelt. Hierbei war zu unterscheiden: Rn. 547 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ersetzte der Dienstherr bei Reisekostenpauschalen weniger, als er steuerlich dürfte (zB wurde dem ArbN im öffentlichen Dienst idR eine Wegstreckenentschädigung von 20 Cent bei Kfz je...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 189. Allg Verwaltungsvorschrift zur Änderung der ESt-Richtlinien 2008 (ESt-Änderungsrichtlinien 2012 – EStÄR 2012), BMF v 25.03.2013, BStBl I 2013, 276

Rn. 209 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Die zuletzt 2008 geänderten EStR wurden überarbeitet und als EStÄR 2012 bekannt gemacht. Dabei erfolgte eine Anpassung an geänderte gesetzliche Regelungen, zwischenzeitlich ergangene FG- bzw BFH-Urt sowie an andere Verwaltungsanweisungen. Grundsätzlich anzuwenden ab dem VZ 2012; für frühere VZ, soweit die bestehende Rechtslage erläutert wird...mehr

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zfs 04/2026, Verkehrsopferh... / 1. Nicht ermittelbares schädigendes Fahrzeug/Anhänger (§ 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 PflVG)

Die Eintrittspflicht aus § 12 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 PflVG setzt eine Schädigung durch ein nicht ermitteltes Kraftfahrzeug bzw. Anhänger voraus, also eine Unfallflucht des Schädigers. Auf den ersten Blick liest sich das einfach, wirft in der Praxis aber immer wieder Beweisprobleme für den dazu darlegungs- und nachweispflichtigen Geschädigten auf. Mit Rücksicht darauf dürfen insow...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Praktische Fälle (ABC)

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zfs 04/2026, Verkehrsopferh... / VI. Ablauf des Regulierungsverfahrens

Die Abwicklung der Schäden der Verkehrsopferhilfe e.V. ist in der Kraftfahrzeug-Entschädigungs-Verordnung und in §§ 11 ff. der Vereinssatzung geregelt.[93] Die Anmeldung von Ansprüchen ist danach formlos bei der Geschäftsstelle unter der Anschrift Wilhelmstraße 43/43g, 10117 Berlin bzw. unter https://www.verkehrsopferhilfe.de/unfallmeldung möglich. Nach einer summarischen Vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bsp für steuerbefreite Leistungen

Rn. 265 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Steuerfrei sind daher: die Entschädigungen für Schäden am Eigentum und am Vermögen nach §§ 142, 146 BEG (BFH BStBl II 1978, 267); die Entschädigungsleistungen nach § 38ff BEG (vgl FM NW BStBl II 1955, 110); der Härteausgleich durch Beihilfen zum Lebensunterhalt zur Durchführung eines Heilverfahrens, zum Existenzaufbau und zur Berufsausbildung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anrechnungszeiten aufgrund Verfolgung

Rn. 275 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sowohl S 1 als auch S 2 des § 3 Nr 8a EStG stellen die Rentenzahlungen nur dann frei, wenn rentenrechtliche Zeiten (= sog "Anrechnungszeiten") aufgrund der Verfolgung in der Rente enthalten sind. Welchen Umfang die Anrechnungszeiten ausmachen, ist wegen des Wortes "wenn... enthalten sind", unbeachtlich. Der Gesetzgeber meint dazu (BT-Drucks...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 240 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 7 EStG befreit von der ESt folgende Leistungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebg) Bsp für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten (falls die sonstigen tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Steueränderungsgesetz vom 14.05.1965, BStBl I 65, 217

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das StÄndG 1965 bringt in einem Katalog von 19 Nrn mehr oder weniger bedeutsame Änderungen, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen. Von besonderem Interesse sind bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 die Vorschriften über die Behandlung durchlaufender Posten nach dem neuen § 4 Abs 3 S 2. Durchlaufende Posten sind Betriebseinnahmen, di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 101. Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform, vom 29.10.1997, BGBl I 97, 2590

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Der Bundestag hat dieses Gesetz in einer Sondersitzung am 05.08.97 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 05.09.97 zugestimmt. Es bedarf noch einer bereits auf den Weg gebrachten Grundgesetzänderung. Die Ergänzungen des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuß gelten weitgehend bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden bzw – in ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 162. Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009) v 19.12.2008, BGBl I 2008, 2794: Artikel 1 u 2, Änderungen des EStG u der EStDV

Rn. 182 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Die Zustimmung des Bundesrats ist zwar noch am 19.12.2008 erfolgt, so dass eine Veröffentlichung im BGBl noch am 24.12.2008 möglich war, auch gab es laufend Informationen über den Stand des Gesetzgebungsverfahrens, jedoch lassen die erst Ende November 2008 eingefügten zusätzlichen knapp 80 Änderungen der Beratungspraxis nur unzumutbar wenig ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrarbeit / 3 Steuerpflichtige Entschädigung bei (rechtswidriger) Mehrarbeit

Eine Entschädigung, die ein Arbeitnehmer für geleistete Mehrarbeitsstunden erhält, ist lohnsteuerpflichtiger Arbeitslohn. Dies gilt auch dann, wenn die Ausgleichszahlung für über die zulässige Arbeitszeit hinaus, also für rechtwidrige Mehrarbeit, geleistet wird. Entscheidend ist, dass die Zahlung durch das individuelle Dienstverhältnis, insbesondere durch die Erbringung der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Rentner / 1 Rechtsgrundlagen

Arbeitsrechtlich gelten grundsätzlich für Arbeitsverträge mit Rentnern dieselben Vorschriften wie für Arbeitsverträge mit anderen Personen. Rentnern stehen daher ebenfalls Ansprüche auf Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall oder an Feiertagen sowie bezahlter Urlaub zu. Achtung Benachteiligungsverbot Als sachlicher Grund für eine schlechtere Bezahlung eines Teilzeitarbe...mehr

Buchungssatz aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Rückstellung, Abbruchverpfl... / 3 Wann eine Rückstellung für Abbruchverpflichtungen zu bilden ist

Für (Außen-)Verpflichtungen zum Abbruch oder zur Beseitigung von Gebäuden, Anlagen oder sonstigen Einrichtungen ist sowohl in der Handelsbilanz nach § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB als auch in der Steuerbilanz nach § 5 Abs. 1 Satz 1 1. Halbs. EStG i. V. m. § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB eine Rückstellung zu passivieren. Voraussetzung für die Rückstellungsbildung ist, dass dem Grunde nach ei...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.8 Zinsanspruch der Eingliederungshilfe, der öffentlichen Jugendhilfe, der Sozialen Entschädigung und der Soldatenentschädigung (Abs. 6)

Rz. 33 § 16 Abs. 6 stellt klar, dass für den Erstattungsanspruch des Trägers der Eingliederungshilfe, der öffentlichen Jugendhilfe, der Sozialen Entschädigung und der Soldatenentschädigung § 108 Abs. 2 SGB X entsprechend gilt. Diese aus leistungsrechtlicher Sicht nachrangigen bzw. nur in besonderen Fällen leistenden Rehabilitationsträger sind gegenüber den anderen Rehabilitat...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.7 Zinsansprüche

Rz. 19 Ein Erstattungsanspruch der Träger der Eingliederungshilfe, der Sozialen Entschädigung (soweit diese "Besondere Leistungen" im Einzelfall erbringen), der Soldatenentschädigung (nach Kapitel 5 des SEG) und der Jugendhilfe ist gemäß § 108 Abs. 2 SGB X von anderen Leistungsträgern auf Antrag mit 4 vom Hundert zu verzinsen. Weitere Einzelheiten sind der Komm. zu Rz. 33 zu entne...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.3.2 Anwendung der §§ 108 bis 113 SGB X

Rz. 11 Weil die §§ 14 und 15 die Rehabilitationsträger verpflichten, unabhängig von der eigenen Zuständigkeit rehabilitationsträgerübergreifend und umfassend nach allen Leistungsvorschriften zu leisten, bedarf es eines umfassenden Ausgleichsmechanismus. Aus diesem Grund soll der erstattungsberechtigte Träger alle seine erbrachten Leistungen, für die er dem Grunde nach nicht ...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.6.4 (Möglicherweise keine) Anwendung des § 105 SGB X

Rz. 31 § 105 SGB X ist grundsätzlich anzuwenden, wenn keiner der in §§ 102 bis 104 SGB X aufgeführten Sachverhalte greift (vgl. BSG, Urteil v. 20.4.2010, B 1/3 KR 6/09 R). Im Zusammenhang mit Teilhabeleistungen (§ 5) ist gemäß § 16 Abs. 4 Satz 1 SGB IX jedoch ein Erstattungsanspruch nach § 105 SGB X ausgeschlossen, wenn ein Rehabilitationsträger u. a. bewusst seine Zuständigke...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.7 Erstattungsanspruch des leistenden Trägers nach Erstattung selbst beschaffter Leistungen (Abs. 5)

Rz. 32 Nach § 18 Abs. 1 bis 5 kann sich der Anspruchsberechtigte die beantragte Rehabilitations-/Teilhabeleistung selbst beschaffen, wenn er innerhalb einer Frist von 2 Monaten nach Stellung des Antrags vom leistenden Rehabilitationsträger weder eine Entscheidung über den Leistungsantrag noch eine Mitteilung über die Hinderungsgründe für die verspätete Leistungsentscheidung er...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 2.9 Erstattungsanspruch bei nochmaliger Weiterleitung (drittangegangener Reha-Träger)

Rz. 34 Nach § 14 Abs. 3 kann der Rehabilitationsträger, an den der Antrag auf Teilhabeleistungen nach § 14 Abs. 1 Satz 2 weitergeleitet wurde, ausnahmsweise den Antrag an einen "dritten" Rehabilitationsträger weiterleiten – allerdings nur mit dessen vorheriger Zustimmung. Der Rehabilitationsträger, der die Zustimmung erteilt, wird dann drittangegangener Rehabilitationsträger...mehr

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Schell, SGB IX § 16 Erstatt... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift trat mit ihrem heutigen Inhalt aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) zum 1.1.2018 in Kraft. Sie wurde zuletzt mit Wirkung zum 1.1.2025 durch das Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Solda...mehr

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Einnahmen-Überschussrechnun... / 1.2.10 Entschädigung

Entschädigungen als Ersatz für entgangene Einnahmen sind nach § 24 Nr. 1a EStG als Betriebseinnahme zu erfassen.mehr

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Jansen, SGB X § 59 Anpassun... / 2.4 Folgen

Rz. 13 Die Kündigung bewirkt rechtsgestaltend, dass der Vertrag vom Zugangszeitpunkt an unwirksam ist. Die weiteren Rechtsfolgen der Kündigung sind bewusst nicht normiert worden. Es soll dem Einzelfall überlassen bleiben, wie sich die Abwicklung des Interessenausgleichs zwischen den Vertragspartnern zu gestalten hat (BT-Drs. 7/910 S. 82). Eine Schadensersatzpflicht tritt nic...mehr

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Jansen, SGB X § 107 Erfüllung / 2.3 Umfang der Erfüllungsfiktion

Rz. 8 Die Erfüllungsfiktion des § 107 Abs. 1 gilt nur in Höhe des tatsächlich zu befriedigenden Erstattungsanspruchs. Dies ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut der Vorschrift ("soweit ein Erstattungsanspruch" besteht). Übersteigt die Höhe des Sozialleistungsanspruchs den bestehenden Erstattungsanspruch des erstattungsberechtigten Leistungsträgers, bleibt der erstattungspf...mehr

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Sommer, SGB V § 129 Rahmenv... / 2.22 Schiedsstelle (Abs. 7 bis 10)

Rz. 69 Kommt der Rahmenvertrag nach Abs. 2 ganz oder teilweise oder nicht innerhalb einer von BMG bestimmten Frist zustande, wird nach Abs. 7 der Vorschrift der Vertragsinhalt durch die Schiedsstelle nach Abs. 8 festgesetzt. Die Festsetzung erfordert keinen Antrag einer Vertragspartei an die Schiedsstelle, sondern erfolgt dann, wenn sich die Vertragspartner innerhalb der Kün...mehr

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Jansen, SGB X § 106 Rangfol... / 2.1 Rangfolgekatalog nach dem Vorrang-Nachrang-Prinzip

Rz. 4 Soweit für denselben Zeitraum mehrere Erstattungsansprüche (§§ 102 bis 105) vorliegen, die auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen, hat der erstattungspflichtige Leistungsträger diese nach dem in § 106 Abs. 1 enthaltenen Rangfolgekatalog zu erfüllen, wenn seine Nachzahlungsbeträge für die volle Befriedigung aller Erstattungsansprüche nicht ausreichen. Für die Erf...mehr