Fachbeiträge & Kommentare zu Entschädigung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Rechtsentwicklung

Rn. 160 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 EStG verfolgt sozialpolitische Ziele (s Rn 5). Rn. 161 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 3 EStG idF ab VZ 2006 stellt folgende Leistungen steuerfrei: Buchst a: Rentenabfindungen nach § 107 SGB VI, nach § 21 BeamtVG (ab VZ 2020 auch: nach § 9 Abs 1 Nr 3 AltersgeldG) oder entsprechendem Landesrecht und nach § 43 SVG iVm § 21 BeamtVG Bu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Die Entschädigungshöhe

Rn. 1155 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Nur die Entschädigung, die die entsprechenden Aufwendungen des ArbN "offensichtlich" (das gleiche Tatbestandsmerkmal findet sich auch in § 3 Nr 31 EStG; vgl mit § 125 Abs 1 AO "offenkundig") nicht übersteigt, ist steuerfrei, andernfalls liegt (bezüglich des überschießenden Betrages – "soweit") stpfl Arbeitslohn vor. R 3.30 S 4 LStR 2023 st...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ddb) Rechtslage ab 01.01.2025

Rn. 168b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Neufassung des SVG ab 01.01.2025 (Art 4, 90 Abs 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932)) findet sich dieser Verweis für die Rechtslage ab 01.01.2025 nunmehr in § 59 SVG. Die Änderung des § 3 Nr 3 Buchst a Fall 3 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gba) Rechtslage bis 31.12.2024

Rn. 178a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach §§ 28–35 SVG (idF des Gesetzes vom 16.09.2009, BGBl I 2009,3054, aufgehoben mit Ablauf des 31.12.2024, Art 90 Abs 6 Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932) kann der Soldat im Ruhestand auf Antrag statt eines Teils des Ruhegehaltes ei...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Einzelheiten zu den von § 3 Nr 7 EStG erfassten Leistungen

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ed) Beitragserstattung an Versicherte nach § 205 SGB VI (§ 3 Nr 3 Buchst b EStG Fall 4)

Rn. 172 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nach § 205 SGB VI können Versicherte, für die ein Anspruch auf Entschädigung für Zeiten von Strafverfolgungsmaßnahmen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen rechtskräftig festgestellt ist, auf Antrag freiwillige Beiträge für diese Zeit nachzahlen. Werden solche Beträge erstattet, sind sie ebenfalls nach § 3 Nr ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ge) Keine Gewährung der Aufwandsentschädigung für Verdienstausfall oder Zeitverlust

Rn. 449 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Stpfl sind dagegen Aufwandsentschädigungen, soweit sie gewährt werden (zB an ehrenamtlich tätige Personen im kommunalen Bereich, H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 Abs 2 S 7 LStR 2023) für Verdienstausfall (so ausdrücklich der Gesetzeswortlaut, s dazu FG Nbg EFG 1981, 89 rkr; OFD Ffm vom 14.11.2006, DB 2006, 2718), etwa nach § 18 JVEG (BFH vom 31.0...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Versorgung bei Impfschaden und bei Gesundheitsschäden durch andere Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe (§ 60 IfSG)

Rn. 946a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 60 Abs 1 IfSG sieht vor, dass derjenige, der durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die (alternativ)mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 940 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 25 EStG befreit Entschädigungen nach dem InfektionsschutzG (IfSG, vom 20.07.2000, BGBl I 2000, 1045) von der ESt und verfolgt damit sozialpolitische Zwecke. Rn. 941 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das IfSG sieht nur eine Entschädigung für den Verdienstausfall vor (s Rn 944f), somit ist § 3 Nr 25 EStG grds konstitutiv; lediglich für den kau...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Übersicht

Rn. 943a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Gemeint sind alle Entschädigungen nach diesem Gesetz. Dies betreffen insbesondere: Rn. 943b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zum Progress...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 19. Die Kriegsgefangenenentschädigung (§ 3 Nr 19 EStG aF aufgehoben ab VZ 2011)

Rn. 820 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 19 EStG aF stellte Entschädigungen aufgrund des Gesetzes über die Entschädigung ehemaliger deutscher Kriegsgefangener steuerfrei., die Regelung wurde durch Art 1 Nr 3a StVereinfG 2011 (v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131) mit Wirkung ab VZ 2011 (Art 1 Nr 33a des G) aufgehoben. Die bisherige Kommentierung wird daher nicht mehr fortgeführt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Nach § 3 Nr 7 EStG nicht steuerfreie Leistungen

Rn. 243 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Im Umkehrschluss sind daher nicht nach § 3 Nr 7 EStG steuerfrei, sondern nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG stpfl: Entschädigungen nach § 1 Abs 1 des Gesetzes über die Entschädigung nach dem Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen, die ab 01.01.2004 mit 6 % pa verzinst werden (FG Mchn 11 K 3148/11, DStRE 2014, 321 rkr). Zinsen, die aufgrund gesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Die in den LStR erwähnten steuerfreien Leistungen

Rn. 221 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 6 EStG erfasst nach Ansicht der FinVerw (vgl H 3.6 EStH 2021 iVm R 3.6 Abs 1, 2 LStR 2023):mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / fc) Bezüge bzw Bezügeempfänger iSd § 3 Nr 12 S 1 EStG

Rn. 434 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Von § 3 Nr 12 S 1 EStG erfasste Bezüge bzw Empfänger solcher Bezüge (s Ross in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 12 EStG Rz 8): Bundespräsident, Bundeskanzler, Bundesminister (vgl § 12 Abs 3, 5 BminG vom 27.07.1971, BGBl I 1971, 1166), Landesminister, Bundesratsmitglieder (zB deren Aufwandsentschädigung iHv EUR 60 täglich, s OFD Han vom 06.08.2007, D...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rechtsentwicklung

Rn. 220b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Art 2 Nr 2a des Gesetzes zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (vom 25.07.2014, BGBl I 2014, 1266) ergänzte auf Vorschlag des Finanzausschusses (BT-Drucks 18/1995 S 104) den § 3 Nr 6 EStG in S 1 und fügte eine beispielhafte Aufzählung in S 2 ein, und z...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ha) Die allgemeine Regelung in § 3c Abs 1 EStG

Rn. 470 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Soweit der StPfl Aufwendungen tätigt, um nach § 3 Nr 12 EStG (S 1 und/oder S 2) steuerfreie Aufwandsentschädigungen zu erhalten, besteht ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang iSd § 3c Abs 1 EStG (vgl zB BFH BStBl II 2002, 823; 1990, 121). Dann kann er nur die die Aufwandsentschädigung überschießenden Aufwendungen als WK/BA abziehe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Der Begriff "Aufwandsentschädigung" nach § 3 Nr 12 S 1 und 2 EStG

Rn. 430 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 BFH BStBl III 1965, 144 versteht darunter, dass der Empfänger für einen "Aufwand", den er im Interesse seines Dienstherrn gemacht hat, "entschädigt" wird. Daraus ergibt sich, dass sie in aller Regel bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit (§ 19 EStG) bedeutsam ist. Denkbar sind aber auch andere Einkunftsarten. Eine "Aufwandsentschädi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Übersicht, Entstehungsgeschichte, Rechtsentwicklung

Rn. 2440 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 67 EStG aF stellte folgende Leistungen mit konstitutiver Wirkung steuerfrei:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / be) Leistungen nach dem Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 08.05.1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen (vom 17.07.2017, BGBl I 2017, 2443)

Rn. 906 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Zur Rechtsentwicklung s Rn 900a. Rn. 907 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Grundsatz: Das Gesetz sieht die pauschale Aufhebung aller strafgerichtlichen Urteile, die wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen in der BRD (§ 175, 175a StGB aF), in der DDR (§ 151 StGB aF) und zuvor in der Nachkriegszeit in deren späteren Staatsgebieten ergangen si...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Die betriebliche Nutzung

Rn. 1154 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Auch wenn der ArbN die Werkzeuge außerhalb einer Betriebsstätte seines ArbG einsetzt, zB auf einer Baustelle, sind sie "betrieblich" genutzt (R 3.30 S 3 LStR 2023). Der Begriff "betrieblich" ist mE weit zu fassen (glA Fissenewert in Frotscher/Geurts, § 3 Nr 30 EStG Rz 2). Die "Anschaffung" des Werkzeugs ist mE die Vorstufe zur betriebliche...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bf) Leistungen nach dem Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligte Soldatinnen und Soldaten (SoldRehaHomG) (vom 16.07.2021, BGBl I 2021, 2993)

Rn. 910a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Das Gesetz trat am 23.07.2021 (Art 3 SoldRehaHomG) in Kraft zugleich mit der Erweiterung des § 3 Nr 23 EStG um Leistungen aus diesem Gesetz. S dazu Rn 900a, 900b. Rn. 910b Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Abs 2 SoldRehaHomG sieht eine Entschädigung iHv EUR 3 000 für jedes aufgehobene Urteil und einmalig EUR 3 000 für Benachteiligungen vor. Zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dd) Leistungen nach dem SEG ab 01.01.2025

Rn. 221a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Steuerfrei sind auch (ab 01.01.2025, s Rn 220d) Unfallfürsorgeleistungen nach dem SoldatenentschädigungsG (Art 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorungsrechts, BGBl I 2021, 3932, das das SEG mit Wirkung ab 01.01.2025 (Art 90 Abs 1 des Gesetzes) schuf (s Rn 220e). Aufgrund d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dda) Rechtslage bis 31.12.2024

Rn. 168a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Bis 31.12.2024 verweist § 43 SVG (idF vom 16.09.2009, BGBl I 2009,3054, das mit Ablauf des 31.12.2024 außer Kraft tritt (Art 90 Abs 6 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932) auf diese beamtenrechtlichen Regelungen.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 235. Gesetz zur Rehabilitierung der wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen, wegen ihrer homosexuellen Orientierung oder wegen ihrer geschlechtlichen Identität dienstrechtlich benachteiligten Soldatinnen und Soldaten v 16.07.2021, BGBl I 2021, 2993

Rn. 255 Stand: EL 155 – ET: 12/2021 Das Gesetz betrifft die Aufhebung wehrdienstrechtlicher Verurteilungen wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen. Die symbolische pauschale Entschädigung iHv 3 000 EUR für jedes aufgehobene Urteil sowie die Einmalzahlung von weiteren 3 000 EUR für sonstige erhebliche dienstrechtliche Benachteiligungen sind nach § 3 Nr 23 EStG steuerfrei.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbb) Rechtslage ab 01.01.2025

Rn. 179a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Aufgrund der Neufassung des SVG ebenfalls mit Wirkung ab 01.01.2025 (Art 4, Art 90 Abs 1 des Gesetzes über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts (vom 20.08.2021, BGBl I 2021, 3932)) waren die Verweise auf das SVG redaktionell anzupassen (s Rn 162b). Rn. 179b Stand: EL 169 – ET: 12/20...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Bsp für nicht steuerbefreite Leistungen

Rn. 265a Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Nicht steuerfrei sind dagegen: die Altersruhegelder nach § 25 AVG, auch wenn Ersatzzeiten nach § 28 Abs 1 Nr 4 AVG, der Wiedergutmachungscharakter hat, auf die erforderlichen Versicherungszeiten angerechnet worden sind (BFH BStBl II 1975, 884); die Leistungen nach § 19 des Gesetzes zur Regelung der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB (ab VZ 2023)

Rn. 1066b Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Art 15 Nr 27 des Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts (vom 04.05.2021, BGBl I 2021, 882) ersetzte mit Wirkung ab VZ 2023 (Art 16 Abs 1 des Gesetzes) die Worte "Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB" durch "Aufwandspauschalen nach § 1878 BGB". Es handelt sich um eine Anpassung an die neue Rechtslage der Reform de...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Aufzeichnungspflichten beim LSt-Abzug (§ 41 Abs 1 S 5 EStG), LSt-Bescheinigung (§ 41b Abs 1 Nr 4 EStG)

Rn. 949 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der ArbG hat auf dem Lohnkonto (§ 4 LStDV) des ArbN die Entschädigungen für Verdienstausfall nach § 56 IfSG einzutragen (§ 41 Abs 1 S 4 EStG). In der elektronischen LSt-Bescheinigung sind diese Entschädigungen für Verdienstausfall zu vermerken (§ 41b Abs 1 S 2 Nr 5 EStG). Rn. 950–959 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Änderungen bei der steuerlichen Gewinnermittlung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Verfassungsrecht

Rn. 942 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Vorschrift bestehen nicht. Im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums ist es dem Gesetzgeber unter sozialen Gesichtspunkten (s Rn 5) ohne Weiteres erlaubt, solche Entschädigungen steuerfrei zu stellen. Rn. 943 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Kein LStJA durch den ArbG (§ 42b EStG)

Rn. 948 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Der ArbG darf den LStJA nicht durchführen, wenn der ArbN im Ausgleichsjahr Entschädigungen für Verdienstausfall nach dem IfSG bezogen hat (§ 42b Abs 1 S 3 Nr 4 EStG).mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 1150 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Die Vorschrift will die Lohnabrechnung vereinfachen (s Rn 5) und Belastungen des ArbN vermeiden (BT-Drucks 11/4803, 46). Rn. 1151 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 § 3 Nr 30 EStG befreit Entschädigungen für die betriebliche Benutzung von Werkzeugen eines ArbN (Werkzeuggeld) von der ESt, soweit sie die entsprechenden Aufwendungen des ArbN nicht off...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gde) Beispiele

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 189. Allg Verwaltungsvorschrift zur Änderung der ESt-Richtlinien 2008 (ESt-Änderungsrichtlinien 2012 – EStÄR 2012), BMF v 25.03.2013, BStBl I 2013, 276

Rn. 209 Stand: EL 102 – ET: 11/2013 Die zuletzt 2008 geänderten EStR wurden überarbeitet und als EStÄR 2012 bekannt gemacht. Dabei erfolgte eine Anpassung an geänderte gesetzliche Regelungen, zwischenzeitlich ergangene FG- bzw BFH-Urt sowie an andere Verwaltungsanweisungen. Grundsätzlich anzuwenden ab dem VZ 2012; für frühere VZ, soweit die bestehende Rechtslage erläutert wird...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / k) Aus öffentlichen Kassen wird weniger erstattet, als die Ausführungen unter h) und i) es zulassen

Rn. 546 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dieser Fall war nicht gesetzlichen geregelt. Hierbei war zu unterscheiden: Rn. 547 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Ersetzte der Dienstherr bei Reisekostenpauschalen weniger, als er steuerlich dürfte (zB wurde dem ArbN im öffentlichen Dienst idR eine Wegstreckenentschädigung von 20 Cent bei Kfz je...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte der Vorschrift, Rechtsentwicklung

Rn. 7 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 EStG stand in der durch das EStG 1934 festgelegten Ausgangsfassung unter der Überschrift "Steuerfreie Einkünfte" und enthielt 14 steuerfreie Positionen. Mit dem EStG 1955 wurde die Überschrift in "Steuerfreie Einnahmen" geändert. Zugleich wuchs die Zahl der Steuerbefreiungen von 17 (1955) über 21 (1957) auf 52 (1958) an. Das EStG 1974 zäh...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gfc) Pauschalregelungen in H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 LStR 2023

Rn. 458 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 H 3.12 EStH 2021 iVm R 3.12 Abs 3, 5 LStR 2023 enthalten pauschal wirkende Vereinfachungsregelungen über die Höhe der Steuerfreiheit von Aufwandsentschädigungen. Zu beachten ist aber: Ist kein WK-/BA-Abzug dem Grunde nach gegeben (weil zB die Abzugsbeschränkungen für ein häusliches Arbeitszimmer greifen), sind diese Vereinfachungsregelungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB aF (Rechtslage bis einschließlich VZ 2022)

Rn. 1066 Stand: EL 170 – ET: 01/2024 Vormunden entstehen aus ihrer Tätigkeit Aufwendungen. Nach § 1835 BGB aF konnte der Vormund solche Aufwendungen zum Zweck der Führung der Vormundschaft ersetzt verlangen. § 1835a BGB aF sah eine pauschale Aufwandsentschädigung dafür vor, die der Vormund wahlweise verlangen konnte (Palandt-Götz, § 1835a BGB 80. Aufl 2021 Rz 2). Aufgrund der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Das Wirtschaftsgut Grund und Boden

Rn. 637 Stand: EL 175 – ET: 09/2024 Nach § 94 BGB ist das Grundstück mit dem aufstehenden Gebäude eine Sache, bilanzrechtlich liegen aber (mindestens) zwei verschiedene WG vor (GrS BFH BStBl II 1969, 108; BFH BStBl II 1995, 281, letztgenannte Entscheidung zum Fall des Miteigentums an Gebäudeteilen). Nach einem weiteren grundlegenden Beschluss des GrS BFH BStBl II 1974, 132 kan...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebe) Betreuer oder vergleichbare Tätigkeit

Rn. 1018d Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Dabei ist nicht ein Betreuer nach dem Betreuungsrecht (§§ 1896ff BGB) gemeint (glA FG BBg vom 19.09.2013, 7 V 7231/13, DStRE 2014, 513 rkr; OFD Münster vom 07.05.2001, DB 2001, 1225; OFD Ffm vom 06.09.2006, DStR 2007, 72; BayLfSt vom 08.07.2011, DB 2011, 1832), sondern andere Personen, die durch direkten pädagogisch ausgerichteten Kontakt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gbd) Der Empfänger der Beihilfe

Rn. 380e Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Für die Frage, ob die gewährte Beihilfe steuerfrei ist, kommt es auch auf den Empfänger der Beihilfe an:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cc) Praktische Fälle (ABC)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bsp für steuerbefreite Leistungen

Rn. 265 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Steuerfrei sind daher: die Entschädigungen für Schäden am Eigentum und am Vermögen nach §§ 142, 146 BEG (BFH BStBl II 1978, 267); die Entschädigungsleistungen nach § 38ff BEG (vgl FM NW BStBl II 1955, 110); der Härteausgleich durch Beihilfen zum Lebensunterhalt zur Durchführung eines Heilverfahrens, zum Existenzaufbau und zur Berufsausbildung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Anrechnungszeiten aufgrund Verfolgung

Rn. 275 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 Sowohl S 1 als auch S 2 des § 3 Nr 8a EStG stellen die Rentenzahlungen nur dann frei, wenn rentenrechtliche Zeiten (= sog "Anrechnungszeiten") aufgrund der Verfolgung in der Rente enthalten sind. Welchen Umfang die Anrechnungszeiten ausmachen, ist wegen des Wortes "wenn... enthalten sind", unbeachtlich. Der Gesetzgeber meint dazu (BT-Drucks...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines, Verfassungsrecht

Rn. 240 Stand: EL 169 – ET: 12/2023 § 3 Nr 7 EStG befreit von der ESt folgende Leistungen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 243. Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) v 27.03.2024, BGBl I 2024, Nr 108

Rn. 263 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Bundesrat hat dem Gesetz idF des Beschlusses des Finanzausschusses unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses am 22.03.2024 zugestimmt, das grundsätzlich am Tag nach seiner Verkündung (27.03.2024) in Kraft getreten ist, idR ab Wirtschaftsjahr 2024 ff gilt. Die Bundesregierung hatte mit Bearbeitungsstand 14...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ebg) Bsp für Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher oder vergleichbare Tätigkeiten (falls die sonstigen tatbestandlichen Voraussetzungen der Vorschrift erfüllt sind)

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 14. Steueränderungsgesetz vom 14.05.1965, BStBl I 65, 217

Rn. 19 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das StÄndG 1965 bringt in einem Katalog von 19 Nrn mehr oder weniger bedeutsame Änderungen, die hier nicht alle aufgezählt werden sollen. Von besonderem Interesse sind bei der Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 die Vorschriften über die Behandlung durchlaufender Posten nach dem neuen § 4 Abs 3 S 2. Durchlaufende Posten sind Betriebseinnahmen, di...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 182. Steuervereinfachungsgesetz 2011 (StVereinfG) v 01.11.2011, BGBl I 2011, 2131.

Rn. 202 Stand: EL 94 – ET: 02/2012 Das StVereinfG 2011 ist in Übereinstimmung mit der Empfehlung des Vermittlungsausschusses ohne die Einführung eines zweijährigen ESt-VZ am 23.09.2011 durch Bundestag u Bundesrat verabschiedet worden. Steuerzahler und Steuerverwaltung sollen damit von Erklärungs-, Prüf- und Verwaltungsaufwand entlastet werden; eine finanzielle Entlastung der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 101. Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform, vom 29.10.1997, BGBl I 97, 2590

Rn. 121 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Der Bundestag hat dieses Gesetz in einer Sondersitzung am 05.08.97 verabschiedet. Der Bundesrat hat am 05.09.97 zugestimmt. Es bedarf noch einer bereits auf den Weg gebrachten Grundgesetzänderung. Die Ergänzungen des Gesetzes durch den Vermittlungsausschuß gelten weitgehend bereits für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.1996 enden bzw – in ...mehr