Fachbeiträge & Kommentare zu Elternzeit

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Eingruppierung – Entgeltord... / 14.5.8 Antragserfordernis für eine Höhergruppierung

Eine Höhergruppierung nach § 26 Abs. 1 TVÜ-Bund erfolgte nur auf Antrag. Das Antragserfordernis diente zum einen der Personalverwaltung, die somit nicht die Eingruppierungen sämtlicher Beschäftigten von Amts wegen überprüfen musste, zum anderen aber auch dem Schutz der Beschäftigten, da nicht jede Veränderung unbedingt zum Vorteil des Beschäftigten war. Nachteilige Auswirkung...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Betriebliche Altersversorgung

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.4 Urlaubsgewährungszeitraum kraft Gesetzes

Das Gesetz sieht in 2 Fällen zwingend eine Verlängerung der Möglichkeit der Inanspruchnahme von Urlaub vor, nämlich in § 24 Satz 2 MuSchG und in § 17 Abs. 2 BEEG .[1] Insoweit wird die tarifliche Regelung ergänzt. Hat eine Frau ihren Urlaub vor Beginn der mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig erhalten, so kann sie diesen noch nach dem Ende ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 14.5 Höhe des Urlaubsanspruchs (Absatz 3)

Aus § 14 Abs. 3 Satz 1 ergibt sich die Höhe des Urlaubsanspruchs. Das Urteil des BAG vom 20.3.2012, 9 AZR 529/10 –, wonach § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD in der früheren Fassung nicht AGG-konform und damit rechtsunwirksam war, hat für den TV-V keine Bedeutung. Absatz 3 Satz 1 differenziert nicht nach Lebensalter, sondern sieht einen einheitlichen Anspruch auf 30 Arbeitstage Erholun...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 1.2.2 Rechtlich selbstständige Versorgungsbetriebe

Die Tarifvertragsparteien haben den Begriff "rechtlich selbständiger Versorgungsbetrieb" definiert. Anhaltspunkt hierfür war bei den Tarifverhandlungen die Begriffsbestimmung der SR 2t BAT. Dort sind Versorgungsbetriebe als "Gas-, Wasser-, Elektrizitäts- und Fernheizwerke" definiert. Da diese Begriffe zumindest teilweise den heutigen Verhältnissen nicht mehr gerecht werden, ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 5.3.2 Stufenaufstieg (Absatz 2 Satz 2)

Ebenfalls abweichend vom Vergütungssystem des BAT und vom Lohnsystem des BMT-G II steigt der Arbeitnehmer gemäß Absatz 2 Satz 2 nicht alle 2 Jahre in die nächsthöhere Stufe auf, sondern in länger werdenden Zeitabschnitten. Damit wollen die Tarifvertragsparteien der häufig geäußerten Kritik Rechnung tragen, wonach Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes in den ersten Berufsjah...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 13.5.2 Entgeltfortzahlung bei Ruhen des Arbeitsverhältnisses

Wird der Arbeitnehmer vor oder während eines Ruhens des Arbeitsverhältnisses (z. B. unbezahlter Sonderurlaub, Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz, Elternzeit) infolge Krankheit arbeitsunfähig, besteht während des Ruhens des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Krankenentgelt. Besteht die Arbeitsunfähigkeit bei Wiederaufnahme der Arbeit noch fort, beginnt der 6-Wochen...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 16.5 Ermäßigung der Sonderzahlung (Absatz 1 Satz 4)

Der Anspruch ermäßigt sich nach Absatz 1 Satz 4 um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem der Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Entgelt (§ 6), Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (§ 13) oder Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 14) hat. Die Regelung bezieht sich auf die Sonderzahlung insgesamt, auch soweit diese über 100 v. H. hinausgeht. Anspruch au...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 4.3 Begriff der Betriebszugehörigkeit

Betriebszugehörigkeit ist die bei demselben Arbeitgeber in einem Arbeitsverhältnis zurückgelegte Zeit. Die Festlegung, dass die Zeit bei demselben Arbeitgeber zurückgelegt sein muss, schließt die Berücksichtigung von Zeiten bei einem anderen Arbeitgeber grundsätzlich aus.[1] Dieser Ausschluss erstreckt sich nicht auf Anwartschaften, die aufgrund gesetzlicher Vorschriften (z. ...mehr

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Kommentierung zum Tarifvert... / 7.2 Teilzeitanspruch (Absatz 1)

Die Grundregelung in Absatz 1 unterscheidet sich vom TzBfG in folgenden Punkten: Sie gilt schon während der ersten 6 Monate der Betriebszugehörigkeit. Der Rechtsanspruch nach dem TzBfG setzt erst nach einer Wartezeit von 6 Monaten ein (§ 8 Abs. 1 TzBfG). Der Arbeitnehmer ist nicht an eine Frist für seinen Antrag gebunden, die er vor dem Beginn der von ihm gewünschten Teilzeit ...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.3 Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit

Besonderheiten sind zu beachten, wenn die/der Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitarbeit ausübt, insbesondere wenn dies während des Geburtsjahres des Kindes geschieht. 4.3.3.1 Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, der den TV-L anwendet Der Beschäftigte hat bei seinem bisherigen Arbeitgeber, bei dem er Elternzeit in Anspruch nimmt, für das Kalenderja...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3 Anspruch bei Mutterschutz und Elternzeit

4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt im Sinne des § 20 Abs. 2 TV-L. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. b und c TV-L) wegen Beschäftigungsverboten nach § 3 Abs. 1 und Abs. ...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.1 Zwölftelung der Jahressonderzahlung

Während der Mutterschutzzeiten und der Elternzeit besteht kein Anspruch auf Entgelt im Sinne des § 20 Abs. 2 TV-L. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt jedoch für Kalendermonate, in denen Tabellenentgelt nicht gezahlt wurde (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. b und c TV-L) wegen Beschäftigungsverboten nach § 3 Abs. 1 und Abs. 2 MuSchG vor und nach der Geburt und/oder...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.3.2 Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber

Üben Beschäftigte während der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber aus, so gilt Folgendes: Nehmen die Beschäftigten die elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit erst im Jahr nach der Geburt des Kindes auf, so bestehen keine Besonderheiten: Die Beschäftigten haben aus dem Teilzeitarbeitsverhältnis für jeden Kalendermonat, in dem Entgelt gezahlt wurde...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.2 Maßgeblicher Bemessungszeitraum

Grundlage für die Bemessung der Jahressonderzahlung ist grundsätzlich das in den Monaten Juli, August, September gezahlte "monatliche Entgelt". Im Unterschied zu dem während des Regelbemessungszeitraums gezahlten Krankengeldzuschuss – der nach der Protokollerklärung zu § 20 Abs. 3 TV-L, dort: Satz 3, unberücksichtigt bleibt – enthält der Tarifvertrag keine ausdrückliche Rege...mehr

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Jahressonderzahlung / 4.3.3.1 Teilzeitbeschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber, der den TV-L anwendet

Der Beschäftigte hat bei seinem bisherigen Arbeitgeber, bei dem er Elternzeit in Anspruch nimmt, für das Kalenderjahr, in dem das Kind geboren ist, Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung (§ 20 Abs. 4 Satz 2 Buchst. c TV-L, näher siehe Ziffer 4.3.1). Der zweite Arbeitgeber, bei dem der/die Beschäftigte eine elterngeldunschädliche Teilzeittätigkeit ausübt, hat daneben aus d...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.5.2 Ausnahmen von der Zwölftelungsregelung

Nach § 20 Abs. 4 Satz 2 TV-L unterbleibt die Verminderung der Jahressonderzahlung für Kalendermonate, für die Beschäftigte kein Tabellenentgelt erhalten haben wegen Ableistung von Grundwehrdienst oder Zivildienst, wenn sie diesen vor dem 1. Dezember beendet und die Beschäftigung unverzüglich wieder aufgenommen haben. Dieser Vorschrift kommt aufgrund der befristeten Aussetzung ...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.5.1 Kein Anspruch auf Entgelt aus einem Arbeitsverhältnis zu demselben Arbeitgeber

Der Anspruch auf Jahressonderzahlung vermindert sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem der Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgelt oder Fortzahlung des Entgelts nach § 21 TV-L hat (§ 20 Abs. 4 Satz 1 TV-L). Praxis-Tipp Jeder Kalendermonat, in dem nicht einmal für einen Tag Entgelt oder Entgeltfortzahlung aus einem zu demselben Arbeitgeber bestehenden Arbeitsver...mehr

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Jahressonderzahlung / 5 Fälligkeit, Zusatzversorgungspflicht

Die Jahressonderzahlung ist mit dem Tabellenentgelt für den Monat November auszuzahlen (§ 20 Abs. 5 Satz 1 TV-L). Die Jahressonderzahlung ist damit am 30. November des Jahres fällig (§ 24 Abs. 1 Satz 2 TV-L). Dies gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis im November – z. B. wegen Elternzeit – ruht, jedoch ein Anspruch auf die (ggf. anteilige) Jahressonderzahlung besteht. Ein Tei...mehr

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Jahressonderzahlung / 2.1 Bestehen eines Arbeitsverhältnisses am 1. Dezember

Beschäftigte, die am 1. Dezember des jeweiligen Jahres im Arbeitsverhältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung (§ 20 TV-L). Die im früheren Tarifrecht (insbesondere Zuwendungstarifvertrag zum BAT) enthaltenen weiteren Voraussetzungen – z. B. die Notwendigkeit, dass der Mitarbeiter seit 1. Oktober des Jahres "im öffentlichen Dienst" stehen musste, sowie die Bi...mehr

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Jahressonderzahlung / 3.4.2 Ersatzbemessungszeitraum

Besteht im Regelbemessungszeitraum (Juli, August, September) kein Anspruch auf Entgelt, so ist ein Ersatzbemessungszeitraum maßgebend. Praxis-Beispiel Der Beschäftigte wird erst nach dem 30. September eingestellt. Eine Mitarbeiterin befindet sich seit 15. Juni in Elternzeit. Gleiches gilt, wenn Entgelt oder Entgeltfortzahlung innerhalb des Regelbemessungszeitraums nur für weni...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Jahressonderzahlung / 4.4 Anspruch bei länger andauernder Krankheit

Die Jahressonderzahlung wird grundsätzlich auch an arbeitsunfähig erkrankte Beschäftigte gezahlt. Eine länger andauernde Krankheit kann jedoch zu einer Verminderung der Jahressonderzahlung führen. Eine Verminderung der Jahressonderzahlung unterbleibt für Kalendermonate, in denen der Beschäftigte Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach §§ 22 Abs. 1 TV-L i. V. m. ...mehr

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Elternzeit: Sozialversicher... / 1 Ende einer im Voraus befristeten Beschäftigung während der Elternzeit

Endet die Beschäftigung – z. B. wegen Befristung – während der Elternzeit zu einem Zeitpunkt, zu dem auch bereits der Bezug von Elterngeld geendet hat, entfällt das Fortbestehen der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse. Durch die Beendigung der Beschäftigung kann auch keine Elternzeit mehr beansprucht werden, da die Inanspruchnahme von Elternzeit vom Fortbestand einer Beschäf...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit: Sozialversicher... / 2 Beschäftigung während der Elternzeit

2.1 Mehrere Minijobs neben der Hauptbeschäftigung Hat in einer zweiten oder weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigung bislang (wegen einer Hauptbeschäftigung) Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bestanden, wird diese geringfügige Beschäftigung bei Beginn der Elternzeit versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. D...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit: Sozialversicher... / 3.1 Mehrere geringfügige Beschäftigungen während der Elternzeit

Wenn der Hauptarbeitgeber zustimmt, können die Teilzeitbeschäftigungen während der Elternzeit auch bei verschiedenen Arbeitgebern durchgeführt werden. Praxis-Beispiel Mehrere Arbeitgeber während der Elternzeit Eine Arbeitnehmerin ist seit Jahren bei Arbeitgeber A beschäftigt. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 3.000 EUR. Die Mutterschutzfrist beginnt am 5.3.2026. Nach Ablau...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 1.3 Elternzeit

Eine Versicherungspflicht auf Antrag ist auch während einer Elternzeit nach § 15 BEEG möglich.[1] Damit schließt der Gesetzgeber die Lücke, wenn Personen wegen der Inanspruchnahme einer Elternzeit die Anwartschaftszeit für das Arbeitslosengeld nicht mehr erfüllen könnten. Nach dem BEEG kann für jedes Kind eine Elternzeit von grundsätzlich bis zur Vollendung des 3. Lebensjahre...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 6.3.3 Krankenkassenwechsel und Beendigung der Beschäftigung während der Elternzeit

Bei einem Krankenkassenwechsel ist zum Zeitpunkt des Wechsels gegenüber der abgebenden Krankenkasse eine Ende-Meldung und der aufnehmenden Krankenkasse eine Beginn-Meldung abzugeben. Endet das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis während der Elternzeit, ist zusätzlich zur Abmeldung eine Ende-Meldung mit dem Datum des Beschäftigungsendes abzugeben.mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 6.2 Elternzeit-Meldungen

Seit dem 1.1.2024 sind zusätzlich zur Unterbrechungsmeldung der Beginn und das Ende einer Elternzeit für (freiwillig) gesetzlich krankenversicherte Personen gesondert zu melden. Hinweis Privatversicherte und Minijobber Für Privatversicherte und Minijobber besteht keine Pflicht zur Abgabe der Elternzeit-Meldungen. Der Beginn ist mit dem Abgabegrund "17" und das Ende mit dem Abga...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Arbeitslosenver... / 4.2 Elternzeit/berufliche Weiterbildung

Für Personen in Elternzeit und solche in einer beruflichen Weiterbildung gilt als Bemessungsgrundlage ein Betrag i. H. v. 50 % der monatlichen Bezugsgröße (2026: 1.977,50 EUR; 2025: 1.872,50 EUR).mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Abmeldung / 6 Elternzeit

Wird eine versicherungspflichtige Beschäftigung durch eine Elternzeit unterbrochen, ist seit dem 1.1.2024 der Beginn der Elternzeit per Anmeldung und das Ende der Elternzeit per Abmeldung mit Abgabegrund "37" zu melden.[1] Die Meldepflichten bei einer Elternzeit sind ein Novum, da erstmalig im Meldeverfahren der Beginn und das Ende einer Fehlzeit zu melden sind und nicht wie ...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Jahresarbeitsentgeltgrenze:... / 6.1.4 Auswirkungen einer Elternzeit

Versicherungsrechtliche Änderungen können sich ergeben, wenn ein bislang wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfreier Beschäftigter eine zulässige Erwerbstätigkeit während der Elternzeit aufnimmt. Überschreitet das Entgelt die Versicherungspflichtgrenze nicht, tritt mit Beginn der zulässigen Erwerbstätigkeit Versicherungspflicht in der gesetzlichen...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 2.1 Elternzeit/-geld

Das BSG hat in mehreren Entscheidungen[1] festgelegt, dass die Verpflichtung zur Zahlung des Mindestbeitrags durch die Gewährung von Elterngeld nicht berührt wird, weil die Beitragsfreiheit nach § 224 Abs. 1 SGB V sich ausschließlich auf die dort genannten Leistungen bezieht. Diese Rechtslage gilt grundsätzlich auch in Fällen der Elternzeit, insbesondere bei unverheirateten E...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Zuschuss zu Sozialleistunge... / 6.3 Elternzeit

Beschäftigte haben gegenüber ihrem Arbeitgeber Anspruch auf Elternzeit, wenn sie das in ihrem Haushalt lebende Kind selbst betreuen und erziehen. Für die beitragsrechtliche Beurteilung ist das Erziehungs- oder Elterngeld maßgebend. Das Mutterschaftsgeld wird auf diese beiden Leistungen angerechnet. Der Bezug von Eltern- oder Erziehungsgeld reduziert den SV-Freibetrag nicht. B...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Geringfügig entlohnte Besch... / 3.1 Beschäftigung während der Elternzeit

Während der Elternzeit sind geringfügig entlohnte Beschäftigungen auch beim bisherigen Arbeitgeber stets versicherungsfrei.[1]mehr

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Einmalzahlungen: Zeitpunkt ... / 2.6 Elterngeld/Elternzeit

Während der Elternzeit ruhen die Hauptpflichten aus dem Arbeitsverhältnis. Wird während der Elternzeit eine Einmalzahlung ausbezahlt, ist diese dem letzten Entgeltabrechnungszeitraum des laufenden Kalenderjahres zuzuordnen, auch wenn dieser nicht mit Arbeitsentgelt belegt ist. Die Einmalzahlung ist nur dann beitragspflichtig, wenn bereits im laufenden Kalenderjahr vom Arbeit...mehr

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Entgeltersatzleistung: Beso... / 2.6 Elterngeld, Elternzeit

Die Regelungen des § 23c Abs. 1 SGB IV gelten auch für die Dauer des Bezugs von Elterngeld. Bei der Vergleichsberechnung wird unabhängig von der Ermittlung des Einkommens, das für den Anspruch auf diese Leistungen maßgebend ist, auf das Nettoarbeitsentgelt abgestellt, das für die Ermittlung des Krankengeldes eines solchen Mitarbeiters maßgebend wäre. Dem Vergleichs-Nettoarbe...mehr

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Elternzeit: Sozialversicher... / 3 Melderecht

3.1 Mehrere geringfügige Beschäftigungen während der Elternzeit Wenn der Hauptarbeitgeber zustimmt, können die Teilzeitbeschäftigungen während der Elternzeit auch bei verschiedenen Arbeitgebern durchgeführt werden. Praxis-Beispiel Mehrere Arbeitgeber während der Elternzeit Eine Arbeitnehmerin ist seit Jahren bei Arbeitgeber A beschäftigt. Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt 3...mehr

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Elternzeit / 5 Beschäftigung während der Elternzeit

5.1 Teilzeitbeschäftigung Während der Elternzeit darf in einem bestimmten zeitlichen Umfang eine Teilzeitbeschäftigung ausgeführt werden.[1] Die versicherungsrechtliche Beurteilung von Beschäftigungen, die während der Elternzeit ausgeübt werden, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften des Sozialversicherungsrechts.[2] Eine solche Teilzeitbeschäftigung ist also grundsätz...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 2 Beitragsrechtliche Regelungen während des Elterngeldbezugs/der Elternzeit

2.1 Zuschüsse des Arbeitgebers Häufig zahlen Arbeitgeber vermögenswirksame Leistungen oder ähnliche Zuschüsse (z. B. Kontoführungsgebühren, Zinsersparnisse aus verbilligten Arbeitgeberdarlehen, Telefonzuschüsse etc.) während des Bezugs von Elterngeld an den Arbeitnehmer weiter. Solche Zuschüsse sind im Regelfall beitragsfrei. Voraussetzung dazu ist, dass der Zuschuss des Arbe...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Anmeldung / 1.3 Elternzeit

Seit 1.1.2024 ist der Beginn der Elternzeit mit der ersten folgenden Entgeltabrechnung, spätestens innerhalb von 6 Wochen, zu melden. Die Pflicht zur Meldung einer Elternzeit ist ein Novum, da erstmalig im Arbeitgeber-Meldeverfahren der Beginn und das Ende einer Fehlzeit zu melden ist und nicht wie bislang die Fehlzeit als Meldetatbestand allein eine DEÜV-Unterbrechungsmeldu...mehr

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Elternzeit: Sozialversicher... / Zusammenfassung

Überblick Die Elternzeit wirkt sich sowohl sozialversicherungs- als auch beitragsrechtlich für Arbeitnehmer aus. Besondere Konstellationen ergeben sich insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer in der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausüben. Berücksichtigt werden muss u. a., ob der Arbeitnehmer vor der Elternzeit gesetzlich oder privat krankenversichert war. Zahlt der Arbei...mehr

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Elternzeit: Sozialversicherungsrechtliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer

Zusammenfassung Überblick Die Elternzeit wirkt sich sowohl sozialversicherungs- als auch beitragsrechtlich für Arbeitnehmer aus. Besondere Konstellationen ergeben sich insbesondere dann, wenn Arbeitnehmer in der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung ausüben. Berücksichtigt werden muss u. a., ob der Arbeitnehmer vor der Elternzeit gesetzlich oder privat krankenversichert war. ...mehr

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Geringfügig entlohnte Besch... / 3.6 Elternzeit und Elterngeld

Der Staat gewährt für die Betreuung und Erziehung von Kindern Elterngeld . Voraussetzung für den Anspruch ist, dass der Berechtigte keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.[1] Nach § 1 Abs. 6 BEEG übt der Antragsteller keine volle Erwerbstätigkeit aus, wenn die Arbeitszeit 32 Wochenstunden im Monatsdurchschnitt nicht übersteigt (für bis zum 31.8.2021 geborene Kinder: 30...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Befreiung von der Versicher... / 1.3 Erwerbstätigkeit während der Elternzeit

Während der Elternzeit darf der Beurlaubte bis zu 32 Wochenstunden (bei bis zum 31.8.2021 geborenen Kindern 30 Wochenstunden) arbeiten.[1] Wer bisher krankenversicherungsfrei war, durch die Teilzeitarbeit während der Elternzeit aber versicherungspflichtig wird, kann auf Antrag von der Krankenversicherungspflicht befreit werden. Die Befreiung erstreckt sich aber nur auf die Z...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Elternzeit / 6.3 Meldung bei Beschäftigung während des Elterngeldbezugs/der Elternzeit

Die während des Elterngeldbezugs oder der Elternzeit ausgeübte Teilzeitbeschäftigung ist sozialversicherungsrechtlich nach den allgemeinen Grundsätzen zu beurteilen. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Beschäftigung bei dem gleichen oder einem anderen Arbeitgeber handelt. Besonderheiten können sich ergeben, wenn es sich bei dieser zulässigen Teilzeitbeschäftigung...mehr

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Minijob: Mehrere geringfügi... / 4 Geringfügige Beschäftigung während der Elternzeit

Während der Elternzeit entfällt die versicherungspflichtige (Haupt-)Beschäftigung. Wird daher während der Elternzeit eine geringfügig entlohnte Beschäftigung ausgeübt, bleibt diese kranken- und arbeitslosenversicherungsfrei und nicht versicherungspflichtig in der Pflegeversicherung. In der Rentenversicherung tritt Versicherungspflicht ein, soweit kein Befreiungsantrag gestel...mehr

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Elternzeit: Sozialversicher... / 2.1 Mehrere Minijobs neben der Hauptbeschäftigung

Hat in einer zweiten oder weiteren geringfügig entlohnten Beschäftigung bislang (wegen einer Hauptbeschäftigung) Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung bestanden, wird diese geringfügige Beschäftigung bei Beginn der Elternzeit versicherungsfrei zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Beschäftigung bleibt versicherungspflichtig zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Teilzeitarbeit / 4 Teilzeitbeschäftigung während Elternzeit

Während des Bezugs von Elterngeld bzw. während der Elternzeit ist eine Teilzeitbeschäftigung bei demselben Arbeitgeber zulässig. Bei einem anderen Arbeitgeber nur mit Zustimmung des bisherigen Arbeitgebers. Beschäftigungen können während der Elternzeit als geringfügig entlohnte Beschäftigungen gestaltet werden. Führt eine Beschäftigung bei privat Krankenversicherten zur Versi...mehr

Lexikonbeitrag aus Personal Office Premium
Insolvenzgeldumlage / 2.2.4 Rentner/Hausgewerbetreibende/Vorruhestand/Elternzeit

Von der Umlagepflicht wird auch das Arbeitsentgelt von beschäftigten Erwerbsminderungsrentnern und Altersrentnern erfasst. Arbeitsentgelt, das von Personen während der Elternzeit erzielt wird, ist ebenfalls umlagepflichtig. Insolvenzgeldumlage ist demgegenüber nicht von Vorruhestandsgeld und Vergütungen für Hausgewerbetreibende zu berechnen.mehr

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Elternzeit: Sozialversicher... / Sozialversicherung

1 Ende einer im Voraus befristeten Beschäftigung während der Elternzeit Endet die Beschäftigung – z. B. wegen Befristung – während der Elternzeit zu einem Zeitpunkt, zu dem auch bereits der Bezug von Elterngeld geendet hat, entfällt das Fortbestehen der Mitgliedschaft bei der Krankenkasse. Durch die Beendigung der Beschäftigung kann auch keine Elternzeit mehr beansprucht werd...mehr