Fachbeiträge & Kommentare zu Elektronische Rechnung

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / f) Was ist bei der Umstellung auf E-Rechnungen in der Kanzlei zu berücksichtigen?

Rz. 74 Zum einen muss der Rechnungseingangsprozess angepasst werden. In der Regel betreffen gerade die Eingangsrechnungen den B2B-Prozess. Hier ist es sinnvoll, E-Rechnungen an eine zentrale E-Mail-Adresse, z.B. Rechnungseingang@...de, zustellen zu lassen. Diese müsste dann den jeweiligen Lieferanten mitgeteilt werden. Auch ist dadurch gewährleistet, dass nur noch auf einer ...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / b) Was versteht man unter einer E-Rechnung und einer sonstigen Rechnung?

Rz. 70 Grundlage ist die EU-Richtlinie 2014/55/EU (EN 16931). Der Begriff der Rechnung ist ab 1.1.2025 neu definiert. Es gibt dann eine Unterscheidung zwischen elektronischen Rechnungen und sonstigen Rechnungen, § 14 UStG n.F. Eine elektronische Rechnung ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine e...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / a) Ziel der E-Rechnung seitens des Gesetzgebers?

Rz. 69 Es ist daran gedacht, in Zukunft die Meldung von Umsätzen durch ein bundeseinheitliches elektronisches System durchzuführen. Die E-Rechnung dient nun als Vorbereitung dazu. Ein weiterer Punkt ist, dass die Digitalisierung vorangebracht werden soll. Des Weiteren sollen unternehmensinterne Rechnungsprozesse vereinfacht werden.mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / c) Ab wann muss in der Anwaltskanzlei mit E-Rechnungen gearbeitet werden?

Rz. 71 Es ist eine schrittweise Einführung vorgesehen (§ 27 Abs. 38 UStG n.F.).: Seit 1.1.2025 muss die Anwaltskanzlei darauf vorbereitet sein, elektronische Rechnungen empfangen, verarbeiteten und revisionssicher archivieren zu können. Es besteht die Notwendigkeit einer digitalen Rechnungserstellungs- und -verarbeitungslösung. Der Versand in anderen elektronischen Formaten o...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / III. Aufbewahrungspflichten bei E-Rechnungen

Rz. 47 Für elektronische Rechnungen gelten dieselben Aufbewahrungspflichten wie für Rechnungen in Papierform (acht Jahre). Die Belege sind für die Dauer der Aufbewahrungsfrist zu archivieren. Die folgenden Grundsätze müssen bei der Aufbewahrung elektronischer Belege beachtet werden: Die elektronischen ...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / 9. Elektronische Rechnungen ab 2025

Rz. 68 Schon seit Ende 2020 kennen wir die E-Rechnung. Verpflichtend musste diese Form der Rechnung gegenüber öffentlichen Auftraggebern bereits praktiziert werden. Doch nun ist die E-Rechnung seit 1.1.2025 verpflichtend. Geregelt wird dies im Wachstumschancengesetz, welches im März 2024 in Kraft getreten ist. In zwei Schreiben hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ent...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / g) Berücksichtigt die E-Rechnung auch die Anforderungen des RVG?

Rz. 75 Nach § 10 RVG war (bis 16.7.2024) die Schriftform vorgeschrieben, d.h. die Unterschrift des Anwalts war erforderlich. Zum 17.7.2024 wurde § 10 Abs. 1 S. 1 RVG wie folgt geändert: "Der Rechtsanwalt kann die Vergütung nur aufgrund einer von ihm oder auf seine Veranlassung dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung fordern; die Berechnung bedarf der Textform." Durch die Ges...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / d) Welche Rechnungsformate gibt es?

Rz. 72 ZUGFeRD ist ein elektronisches Rechnungsformat, das vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) entwickelt wurde. Dieses Format steht auch der Öffentlichkeit zur freien Verfügung. Es handelt sich hierbei nicht um eine Software, sondern vielmehr um eine Beschreibung für den Aufbau einer E-Rechnung. Es wird dabei eine Rechnung erstellt, die als XML-Datei erzeugt...mehr

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§ 9 Wertbegriffe, Gegenstan... / 5. Qualifizierte Signaturen

Rz. 93 Die elektronische Signatur ist eine Art Siegel oder Stempel (ähnlich den Siegeln und Stempeln, die Notare für Beurkundungen und Beglaubigungen benutzen) für digitale Daten. Zur Erstellung der Signatur benötigt der RA ein qualifiziertes Zertifikat, das ein Zertifizierungsdienstanbieter ausstellt und mit dem sich die Identität des RA als Zertifikatsinhabers nachweisen l...mehr

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§ 3 Buchführung/Rechnungswesen / e) In welchen Bereichen sind die Anwaltskanzleien betroffen?

Rz. 73 Es besteht im B2B-Bereich die Verpflichtung, die Ausgangsrechnungen als E-Rechnungen zu versenden (ab 1.1.2028). Aber sicherlich sind auch Eingangsrechnungen von Lieferanten betroffen, und zwar bereits seit 1.1.2025.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Vorwort 2025

Das Werk "Arbeitsplatz ReFa: Der Allrounder" ist nun bereits in 5. aktualisierter Auflage erschienen, diesmal mit neuem Autorenteam. Die begründenden Autoren, Gundel Baumgärtel, Michael Brunner-Ovadia und Ivana Bugarin, haben dieses Fachbuch nur "Der Allrounder" genannt, denn das ist es: Ein Fachbuch für Auszubildende, Rechtsanwaltsfachangestellte, Rechtsfachwirte und auch Re...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 2.3 Pflicht zu Ausstellung, Übermittlung, Empfang und Möglichkeit der Berichtigung der E-Rechnung

Die Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung als E-Rechnung betrifft nur Leistungen zwischen im Inland ansässigen Unternehmern (B2B). Umsätze zwischen inländischen Unternehmern liegen vor, wenn sowohl der leistende Unternehmer als auch der Leistungsempfänger im Inland oder in einem der in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebiete (z. B. Freihafen) ansässig sind. Hinweis Ansäss...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 2.1 Elektronische Rechnungstellung als Standard

Ab dem 1.1.2025 besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur sog. elektronischen Rechnungstellung. Eine elektronische Rechnung ("E-Rechnung") ist eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht.[1] Eine Rechnung kann jedoch vorbehaltlich bestimmter Voraussetzungen auch...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 2.2 Übergangsregelungen zur Einführung einer elektronischen Rechnungstellung

Rechtslage bis zum 31.12.2024: Neben Papierrechnungen konnte bereits bisher mit Zustimmung des Empfängers eine elektronische Rechnung ausgestellt werden. Für bis zum 31.12.2024 ausgeführte Umsätze galt als elektronische Rechnung eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird (z. B. ein PDF-Dokument oder eine E-Mail mit den Rechnungspflichtan...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 2 Form der Rechnung

Mit dem Wachstumschancengesetz[1] sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als wesentlicher Kernpunkt der Neuregelung wird die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung als Form der Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (inländische B2B-Umsätze) eingeführ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 2.4 Weitere zulässige Formen der Rechnung

Die Regelungen zur E-Rechnung gelten nicht für sog. Kleinbetragsrechnungen, d. h. Rechnungen deren Gesamtbetrag 250 EUR nicht übersteigt, Rechnungen von Kleinunternehmern[1] und Fahrausweise, die für die Beförderung von Personen ausgegeben werden. Kleinbetragsrechnungen, Rechnungen von Kleinunternehmern und Fahrausweise können immer als sonstige Rechnung ausgestellt und über...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / Zusammenfassung

Begriff Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird. Eine ordnungsgemäße Rechnung ist bei steuerpflichtigen Leistungen zwischen Unternehmern i. d. R. Voraussetzung für den Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Die gesetzlichen Vorschriften zur Rechnung finden sich in den §§ 14...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 4 Erforderliche Rechnungsangaben

Sofern eine Verpflichtung zur Erteilung einer Rechnung besteht, muss die Rechnung alle Pflichtangaben enthalten und die übrigen formalen Voraussetzungen des § 14 UStG erfüllen. Rechnungen an andere Unternehmer oder an juristische Personen, soweit sie nicht Unternehmer sind, sowie an andere in § 14a UStG bezeichnete Leistungsempfänger müssen insbesondere folgende Pflichtangab...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 4.5 Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung muss eine eindeutige und leicht nachprüfbare Feststellung der Leistung ermöglichen, über die abgerechnet worden ist.[1] Unrichtige oder ungenaue Angaben, die evtl. auch keinen Rückschluss auf den Ort der Leistungserbringung und eine mögliche Steuerpflicht ermöglichen, genügen diesen Anforderungen nicht. Bezeichnungen allgemeiner Art, die Gruppen ver...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die "Umsatzsteuer-Highlight... / II. Die wichtigsten Anweisungen der Finanzverwaltung

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 6 Aufbewahrung von Rechnungen

Nach § 14b Abs. 1 UStG hat der Unternehmer ein Doppel der Rechnung, die er selbst (oder ein Dritter in seinem Namen oder für seine Rechnung) ausgestellt oder erhalten hat, aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist[1] beträgt 8 Jahre nach Schluss des Ausstellungsjahrs.[2] Die Rechnungen müssen über den gesamten Aufbewahrungszeitraum die gesetzlichen Anforderungen an Echtheit der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Rechnung / 1 Begriff und Bedeutung der Rechnung

Eine Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird.[1] Rechnungen müssen nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Es ist ausreichend, wenn sich aus dem Inhalt des Dokuments ergibt, dass es sich um eine Abrechnung des Unternehmers über eine Lieferung oder sonstige Leistung handelt, unabhängig von der Benennung (in der...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Steueränderungen, Wachstumschancengesetz (ehem. JStG 2023)

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Umsatzsteuer

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Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Kompaktübersicht: Steuerges... / Kassensysteme

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Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.4.1 Die neue E-Rechnung

Hinweis Ausführliche Kommentierung der BMF-Schreiben beachten Die Finanzverwaltung hat zu den Neuregelungen zur E-Rechnung in 2 umfangreichen Schreiben Stellung genommen. In einem ersten Schreiben[1] hatte die Finanzverwaltung schon vor dem Inkrafttreten der Regelung zum 1.1.2025 umfangreich Stellung genommen. In einem zweiten Schreiben[2] wurden Fehler des ersten Schreibens ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1.4 Rückblick auf wichtige, seit 2025 neu geltende, Regelungen

Die wesentlichen Veränderungen im Umsatzsteuerrecht zum 1.1.2025 konnten aus Sicht der Praxis in 3 Punkte aufgeteilt werden: Einführung der neuen E-Rechnung mit den Übergangsregelungen, Reform der nationalen Kleinunternehmerbesteuerung und erstmalige Einführung einer unionsgrenzüberschreitenden Kleinunternehmerbesteuerung sowie Veränderungen der Voraussetzungen der Steuerbefrei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 1 Die gesetzlichen Änderungen im Umsatzsteuerrecht 2025/2026

Die Änderungen im Umsatzsteuerrecht waren im Jahr 2025 geprägt durch die zum 1.1.2025 in Kraft getretene Einführung der neuen E-Rechnung, die weitreichende Reform der Kleinunternehmerbesteuerung sowie die Änderungen bei der Steuerbefreiung der Bildungsleistungen, die mit einer hohen Unsicherheit bei der praktischen Umsetzung einhergingen. Zu allen Änderungen hatte die Finanz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Umsatzsteuer 2026: Wichtige... / 5.1 Wichtige gerichtliche Entscheidungen

Sowohl der EuGH als auch der BFH haben in diversen Verfahren das Umsatzsteuerrecht fortentwickelt. Insbesondere sind hier die folgenden Entscheidungen zu nennen: Zur Frage der Steuerbefreiung bei Schulungsleistungen hat der BFH[1] entschieden, dass der Begriff "Schul- und Hochschulunterricht" i. S. d. Art. 132 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL nicht die Erteilung von Flugunterricht...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Werkvertrag / 1.3 Liefer- bzw. Leistungszeitpunkt und Liefer- bzw. Leistungsort

Die Abgrenzung zwischen einer Werkleistung und einer Werklieferung ist auch im Hinblick auf den Ort der Leistung bzw. der Lieferung vorzunehmen. Beide Umsatzformen unterscheiden sich nämlich bezüglich der Bestimmung des Liefer- bzw. Leistungsorts. Zeitpunkt und Ort der Werklieferung bestimmen sich nach den für die Lieferung gültigen Regeln (§ 3 Abs. 5a, Abs. 6 bis 8 UStG). Fü...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einschränkungen bei der Opt... / 2.2.3 Gestaltungsüberlegungen

Für den leistenden Unternehmer stellt sich bei den Objekten, bei denen der Bau vor dem 11.11.1993 begann und die auch vor dem 1.1.1998 fertiggestellt wurden, die Frage, ob eine Option bei der Vermietung sinnvoll ist. Dabei müssen jeweils die Besonderheiten des Einzelfalls beachtet werden, es lassen sich jedoch folgende allgemeine Grundsätze feststellen: Prüfung der Vorteilhaf...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 11 Rechnungsanforderungen

Rz. 209 In den Fällen des Übergangs der Steuerschuldnerschaft gem. § 13b UStG regelt § 14a Abs. 5 UStG die Rechnungsanforderungen wie folgt: Der leistende Unternehmer ist zur Ausstellung einer Rechnung für seine Leistung, bei der der Leistungsempfänger die Steuer schuldet, verpflichtet (§ 14a Abs. 5 S. 1 UStG). Ist der leistende Unternehmer in einem anderen Mitgliedstaat ansä...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
PayPal / 6 Kosten, die dem Zahlungsempfänger entstehen

Für den Käufer ist das Bezahlen kostenlos, auch das PayPal-Konto selbst ist gebührenfrei. Für den Verkäufer ist das Konto selbst ebenfalls kostenlos, es entstehen aber bei jedem Geldeingang über PayPal Kosten. Diese setzen sich aus einer Grundgebühr je Umsatz und einer prozentualen Gebühr zusammen. Die Gebühren sind bei allen Zahlungsarten identisch. Auch Kreditkartenzahlunge...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Finanzverwaltung äußert sich zur neuen E-Rechnung

Zusammenfassung Die Finanzverwaltung hat ein umfangreiches Schreiben zur obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025 veröffentlicht. Hintergrund Mit dem sog. Wachstumschancengesetz wurde in Deutschland zum 1.1.2025 für bestimmte Umsätze zwischen inländischen Unternehmern die Pflicht einer strukturierten elektronischen...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Finanzverwaltung äußert sic... / Hintergrund

Mit dem sog. Wachstumschancengesetz wurde in Deutschland zum 1.1.2025 für bestimmte Umsätze zwischen inländischen Unternehmern die Pflicht einer strukturierten elektronischen Rechnung (E-Rechnung) eingeführt. Allerdings werden noch Übergangsfristen für den Rechnungsversand gewährt. Für den Empfang von Rechnungen gilt jedoch, dass Unternehmern bereits seit dem 1.1.2025 in der...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Finanzverwaltung äußert sic... / Aktuelle Informationen der Finanzverwaltung

Bisher konnten Unternehmen wählen, ob sie eine Rechnung in Papierform, als PDF-Datei oder elektronisch ausstellen wollen. Doch nun gelten hier strenge Regelungen. Da die Umstellung, insbesondere im Zusammenhang mit den Übergangsfristen, viele komplexe Fragen mit sich bringt, hat die Finanzverwaltung ein umfangreiches Schreiben veröffentlicht, das wichtige Grundsätze erläuter...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Finanzverwaltung äußert sic... / Zusammenfassung

Die Finanzverwaltung hat ein umfangreiches Schreiben zur obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1.1.2025 veröffentlicht.mehr

Beitrag aus der verein wissen
Rechnungsstellung – was mus... / 1 Ausstellung von Rechnungen

Ein Unternehmer ist verpflichtet, die von ihm erbrachten Lieferungen oder sonstigen Leistungen gegenüber anderen Unternehmern ordnungsgemäß abzurechnen. Gegenüber Privatpersonen besteht die Verpflichtung, sofern Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück erbracht werden oder auf ausdrückliches Verlangen des Leistungsempfängers. Rechnungen sind auf Papier oder bei Zustim...mehr

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Einführung der obligatorisc... / 12. Gibt es Ausnahmen für den Empfang von E-Rechnungen?

Seit dem 1. Januar 2025 besteht für inländische Unternehmen (siehe hierzu Frage 3) die Notwendigkeit, eine E-Rechnung empfangen zu können. Das gesetzgeberische Ziel (siehe hierzu Frage 1) kann nur bei einer möglichst flächendeckenden Verwendung der E-Rechnung erreicht werden. Es sind keine Ausnahmen vorgesehen, da solche immer auch zu Abgrenzungsproblemen und damit einer Ver...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 2. Wie ändern sich die Regelungen zu elektronischen Rechnungen?

Für einen bis zum 31. Dezember 2024 ausgeführten Umsatz gilt als elektronische Rechnung eine Rechnung, die in einem elektronischen Format ausgestellt und empfangen wird. Unter diese Definition fällt z. B. auch ein per E-Mail versandtes einfaches PDF–Dokument. Seit dem 1. Januar 2025 liegt eine E-Rechnung nur noch dann vor, wenn die Rechnung in einem strukturierten elektronisc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 16. Wo finde ich weitere Informationen zur E-Rechnung?

Die Europäische Kommission stellt unter https://ec.europa.eu/digital-building-blocks/sites/spaces/DIGITAL/pages/467108660/Services ein Informationsangebot zur E-Rechnung zur Verfügung. Der Standard XRechnung (siehe Frage 7) wird von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) entwickelt und über https://xeinkauf.de/ veröffentlicht. Zudem werden unterstützende Open-Sourc...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 8. Wie kann eine E-Rechnung übermittelt und empfangen werden?

Um den Austausch von E-Rechnungen möglichst unkompliziert zu gestalten, sieht das Gesetz keinen bestimmten Weg vor, über den eine E-Rechnung übermittelt werden muss. Dadurch wird die notwendige Flexibilität für verschiedene Lösungen in der Praxis erreicht. Daher kommen z. B. der Versand per E-Mail, die Bereitstellung der Daten mittels einer elektronischen Schnittstelle, der ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 7a. Umfang einer E-Rechnung

Voraussetzung für eine E-Rechnung ist u. a., dass sie eine elektronische Verarbeitung ermöglicht (§ 14 Absatz 1 Satz 3 UStG). Dies bedeutet, dass für eine ordnungsmäßige Rechnung alle umsatzsteuerrechtlichen Pflichtangaben im strukturierten Teil der E-Rechnung enthalten sein müssen. Denn nur dann ist eine automatisierte Weiterverarbeitung der Daten möglich und die gesetzlich...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 10. Müssen E-Rechnungen auch für Barkäufe ausgestellt werden?

Für Leistungen, die bar bezahlt werden, gelten keine besonderen Regelungen. Daher ist z. B. auch für ein Geschäftsessen in einem Restaurant oder für einen Materialeinkauf eines Unternehmers in einem Baumarkt eine E-Rechnung auszustellen, wenn der Rechnungsbetrag über 250 Euro liegt und der Rechnungsaussteller keinen Gebrauch von den Übergangsregelungen machen kann oder möcht...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 14. Wie kann eine E-Rechnung beim Finanzamt eingereicht werden?

Steuerpflichtige können auf Anforderung (z. B. für das Veranlagungsverfahren) E-Rechnungen über ELSTER an die Finanzverwaltung einreichen. Hierfür kann die Funktion "Belegnachreichung zur Steuererklärung" genutzt werden (www.elster.de/eportal/formulare-leistungen/alleformulare/belegnachreichung) und die E-Rechnung dort unter "5 - Anhänge" hochgeladen werden.mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 7. Welche Formate sind für eine E-Rechnung zulässig?

Eine E-Rechnung liegt insbesondere dann vor, wenn sie die Vorgaben der europäischen Normenreihe EN 16931 erfüllt (siehe dazu auch Frage 15), die ein strukturiertes, auf einer XML-Datei basierendes Format vorgibt. Dies bedeutet, dass die Inhalte der Rechnung automatisch elektronisch weiterverarbeitet werden können. Das BMF ist dabei für die steuerlichen Vorgaben und Rahmenbedi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 5. Fallen auch Vereine unter die Regelungen zur verpflichtenden E-Rechnung?

Vereine können sowohl eine nichtunternehmerische als auch eine unternehmerische Tätigkeit ausüben. Soweit der Verein unternehmerisch tätig ist, sind die allgemeinen Regelungen für die verpflichtende E-Rechnung anzuwenden. Das bedeutet: Der Verein muss dann E-Rechnungen empfangen können. Darüber hinaus muss der Verein selbst E-Rechnungen ausstellen, sofern keine der unter Fra...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 12a. Welche Möglichkeiten bestehen, eine empfangene E-Rechnung für das menschliche Auge lesbar darzustellen?

Bisher ging bei einem hybriden Format (z. B. ZUGFeRD) – im Falle einer Abweichung zwischen elektronischer Information und dem lesbaren Bildteil – der Bildteil vor. Mit Einführung der obligatorischen E-Rechnung hat sich dieses Verhältnis umgekehrt. Bei hybriden E-Rechnungen bilden nunmehr die im strukturierten Teil (z. B. XML) vorliegenden Rechnungsdaten den führenden Teil. U...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 11. Welche Übergangsregelungen gelten für die Ausstellung einer E-Rechnung?

In dem Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2026 können sich alle Rechnungsaussteller dafür entscheiden, statt einer E-Rechnung eine sonstige Rechnung auszustellen. Dabei kann eine Papierrechnung immer verwendet werden. Eine sonstige Rechnung in einem anderen elektronischen Format als eine E-Rechnung (z. B. E-Mail mit einer PDF-Datei) kann – wie bisher – nur verw...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Einführung der obligatorisc... / 4. Gibt es Ausnahmen von der verpflichtenden E-Rechnung?

Die Regelungen zur verpflichtenden E-Rechnung gelten nur, wenn überhaupt eine umsatzsteuerliche Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung besteht. Daher gelten die Regelungen nicht bei Rechnungen an Endverbraucher (sogenannte B2C-Umsätze) und für viele steuerfreie Umsätze (solche nach § 4 Nummer 8 bis 29 UStG, z. B. steuerfreie Finanzdienstleistungen, steuerfreie Grundstücksvermi...mehr