Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

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Bevor es zu spät ist: Sanie... / 3.3 Einnahmesteigerung

Bei der Aussicht auf Einnahmen müssen die näheren Bedingungen in den Blick genommen werden. Dazu zählen die Sicherheit, dass eine zugesagte Zahlung auch wirklich erwartet werden kann; der Zahlungszeitpunkt bzw. die Zahlungszeitpunkte; die Stetigkeit der Einnahme bzw. Einmaligkeit. Bei einem Sanierungsbedarf sind besonders die schnell wirkenden, sicheren Einnahmen wichtig. Für di...mehr

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Bevor es zu spät ist: Sanie... / 1.1 Die Insolvenz vermeiden

Muss der Verein Insolvenz anmelden, ist die Sanierung häufig Sache des Insolvenzverwalters, wenn sie möglich ist. Hierfür gelten sehr genaue rechtliche Vorgaben. Der Verein bzw. die (ehemalige) Vereinsführung hat dann so gut wie keinen Einfluss mehr. In unserem Wirtschaftssystem ist auch für Nonprofit-Organisationen wie Vereine letztendlich die wirtschaftliche Überlebensfähig...mehr

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Bevor es zu spät ist: Sanie... / 3 Sanierungsmaßnahmen prüfen

Die grundsätzlichen Handlungsmöglichkeiten, um einen Verein wieder auf wirtschaftlich stabile Füße zu stellen sind überschaubar: Vermehrung der Einnahmen Verminderung der Ausgaben, Streckung von Ausgaben. Hinzu kommt die Verwertung von Vereinsvermögen, wenn z. B. eine Immobilie oder ein Grundstück dem Verein gehört. Ziel aller Maßnahmen muss, wie schon angesprochen, die Zukunftsp...mehr

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Bevor es zu spät ist: Sanie... / 3.1 Ansetzen an den Ursachen

Die Identifikation der Ursache oder der Ursachen für die wirtschaftliche Notlage ist der Ausgangspunkt für weitere Maßnahmen. Einige Beispiele zeigt die folgende Übersicht.mehr

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Bevor es zu spät ist: Sanie... / 1.2 Sanierungsmanagement ist mehr als normales Vereinsmanagement

Im Sanierungsfall ist der Verein mit dem "normalen" Vereinsmanagement nicht mehr am Leben zu erhalten. Der "normale" Vereinsbetrieb mit seinen Einnahmen und Ausgaben ist dann nachhaltig aus dem Gleichgewicht geraten. Eine Besserung ist ohne tiefgreifende Maßnahmen nicht mehr zu erwarten. Das Gespenst der Zahlungsunfähigkeit erscheint am Horizont. Praxis-Tipp Wenn sich finanzi...mehr

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Bevor es zu spät ist: Sanie... / Zusammenfassung

Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten hört oder liest man oft von der Sanierung einzelner Unternehmen. Sanierung bedeutet dabei nichts anderes als die Rettung der Organisation, die sich in großer wirtschaftlich Gefahr befindet. Wirtschaftliche Probleme gibt es aber nicht nur für Unternehmen in der "freien" Wirtschaft. Genauso können Vereine in eine finanzielle Schieflag...mehr

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Bevor es zu spät ist: Sanie... / 3.3.5 Erweiterung der Vereinsangebote

Eine weitere Option bietet die Einführung neuer Vereinsangebote und damit die Erhöhung der Mitgliederzahl oder z. B. die Steigerung von Kurseinnahmen. Allerdings bedeutet die Konzeption, Werbung und Umsetzung einer eher mittel- bis langfristigen Vorlauf. Es kann eine wichtige Option für die zukunftsorientierte Aufstellung des Vereins sein, hilft aber nicht bei der Behebung e...mehr

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Bevor es zu spät ist: Sanie... / 3.2 Vereinsressourcen als Grundlage der Sanierung

Die Lebensgrundlagen eines Sportvereins sind seine sogenannten Ressourcen. Sie sind auch die Ansatzpunkte für Lösungen im Rahmen der wirtschaftlichen Sanierung. In der folgenden Übersicht findet sich eine Übersicht zu den Ressourcen und mögliche Maßnahmen für die Sanierung. Dabei ist zu beachten, dass die angesprochenen Maßnahmen in ihrer Wirkung unterschiedlich sowohl im fi...mehr

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Sauer, SGB IX § 231 Erstatt... / 2.2 Fahrgeldeinnahmen

Rz. 6 Abs. 2 definiert den Begriff der Fahrgeldeinnahmen. Es sind dies zunächst alle Erträge aus dem Fahrkartenverkauf zum genehmigten Beförderungsentgelt. Durch Art. 2 Nr. 14 Buchst. a des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S 3234) wurden die Wörter "zum genehmigten Befö...mehr

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Sauer, SGB IX § 231 Erstatt... / 2.3 Einnahmeaufteilung in Verkehrsverbünden

Rz. 10 Abs. 3 trifft eine Regelung für die Fälle, in denen mehrere Unternehmer gemeinsam einen Verkehrsverbund oder eine Verkehrs- oder Tarifgemeinschaft bedienen und die Einnahmen aus dem Fahrkartenverkauf nicht dem einzelnen Unternehmen nach dem individuellen Aufkommen zufließen, sondern zunächst zu einem Gesamtaufkommen zusammengefasst und hiernach nach einem festgelegten...mehr

Kommentar aus Personal Office Premium
Sauer, SGB III § 126 Einkom... / 2.3.1 Einkommensfreibeträge des behinderten Menschen

Rz. 13 Erhält der Mensch mit Behinderungen eine Waisenrente, Waisengeld oder eine Unterhaltsleistung sind diese Einkünfte nach § 67 als Einkommen beim Ausbildungsgeld (Bedarfsvarianten nach § 123 Nr. 1, 2 oder 3) zu berücksichtigen. Für die Waisenrente und das Waisengeld werden mit der Sonderregelung des § 126 höhere Freibeträge als bei der Berufsausbildungsbeihilfe berücksi...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.1 Angemessenheit der wirtschaftlichen Verwertung

Die wirtschaftliche Verwertung kann eine Kündigung nur rechtfertigen, wenn sie "angemessen" ist. Eine Angemessenheit ist jedenfalls dann zu bejahen, wenn die Verwertung nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten vernünftig und sinnvoll und nicht lediglich spekulativ ist. Praxis-Beispiel Angemessene Verwertungsmöglichkeiten Die Geldmittel aus dem Verkauf sollen für die Unterhaltung,...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.3 Formale Anforderungen an die Kündigung

Erfahrungsgemäß wird die weit überwiegende Zahl der Räumungsklagen aufgrund Kündigung wegen Hinderung der wirtschaftlichen Verwertbarkeit nicht wegen Fehlens der tatsächlichen Voraussetzungen, sondern ausschließlich wegen Nichterfüllung der von der Rechtsprechung aufgestellten formalen Anforderungen an eine wirksame Kündigung bzw. an einen substanziierten Prozessvortrag abge...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Betriebskostenabrechnung – ... / 2.1 Zusammenstellung der Gesamtkosten

Die geordnete Zusammenstellung der Gesamtkosten erfordert eine übersichtlich aufgegliederte Einnahmen- und Ausgabenaufstellung, aus der auch der betriebswirtschaftlich und juristisch nicht geschulte Mieter die umgelegten Kosten klar ersehen und überprüfen kann. Ausgangspunkt für die notwendige Aufgliederung der Gesamtkosten in einzelne Abrechnungsposten ist der Mietvertrag, i...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Professional
Kündigungsgrund – Wirtschaf... / 1.2 Erheblicher Nachteil bei Fortsetzung des Mietverhältnisses

Voraussetzung für eine Kündigung ist, dass das bestehende Mietverhältnis eine angemessene wirtschaftliche Verwertung hindert. Dies ist der Fall, wenn diese wegen des Mietverhältnisses nicht erfolgen kann, z. B. die Wohnung bzw. das Grundstück in vermietetem Zustand nicht oder nur zu einem erheblich geringeren Kaufpreis verkauft werden kann. Wichtig Vermieter muss Nachweis erb...mehr

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Bildung von steuerunschädli... / 1 Problem/worum geht es?

Nach § 55 Abs.1 Nr. 5 AO müssen die Mittel des Vereins grundsätzlich zeitnah für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Zeitnah bedeutet, dass die Mittel spätestens in den auf den Zufluss folgenden zwei Jahren für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden müssen. Diese Vorgabe gilt allerdings nicht für Vereine mit jährlichen Einnahmen von insgesamt...mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 5 Kontenplan

Der Kontenplan ist das Gerüst der Vereinsbuchführung. Die von einem Verein als zweckmäßig erachtete Gliederung der Darstellung seiner Einnahmen und Ausgaben ist in einem individuellen Kontenplan festzuhalten. Grundlage der Gliederung ist die Zuordnung der Vereinstätigkeiten zu den ertragsteuerlichen Bereichen. Je nach Umfang einzelner Aktivitäten müssen deren Einnahmen und A...mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 4 Zuordnung von sportlichen Veranstaltungen

In Sportvereinen wird die Zuordnung der Einnahmen und Ausgaben zu den Bereichen steuerbegünstigter Zweckbetrieb und steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe nach besonderen Kriterien vorgenommen. Während im Gemeinnützigkeitsrecht wirtschaftliche Aktivitäten, die dem Vereinszweck dienen, als steuerbegünstigte Zweckbetriebe anerkannt werden, gilt im Sport die Besonde...mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 2 Zweckbetriebe

Einnahmen aus Zweckbetrieben liegen vor, wenn der Verein im Rahmen seines Satzungszwecks tätig ist und diese Aktivitäten zu nicht begünstigten Betrieben derselben Art nicht in größerem Umfang in Wettbewerb treten, als es bei Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke unvermeidbar ist. Bei der Vorbereitung des Jahresabschlusses muss geprüft werden, ob alle Einnahmen und Ausgaben...mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 1 Steuerliche Bereiche des gemeinnützigen Vereins

Jeder gemeinnützige Verein hat einen steuerfreien Kernbereich, den ideellen Bereich. Dieser umfasst die Verwaltung der Vereinsmitglieder und die unmittelbare Ausführung des Satzungszwecks. Vereine sind vom Grundsatz her nicht auf eine wirtschaftliche Betätigung ausgerichtet. Gleichwohl können sie bei der Umsetzung ihres Satzungszwecks wirtschaftlich tätig werden. Solange Ver...mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 3 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe eines Vereins liegen vor, wenn sich der Verein über den begünstigten Zweckbetrieb hinaus am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt. Das ist der Fall, wenn Vereine mit den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben in größerem Umfang zu nicht begünstigten Betrieben derselben oder ähnlicher Art in größeren Wettbewerb treten, ...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Mutterschaftsgeld und Arbei... / 2.1.4 Höhe des Mutterschaftsgeldes

Die Höhe des Mutterschaftsgelds für Mitglieder, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder deren Arbeitsverhältnis nach Maßgabe des § 17 Abs. 2 MuSchG durch den Arbeitgeber gekündigt worden ist, ergibt sich aus § 24i Abs. 2 Satz 1 SGB V. Danach wird als Mutterschaftsgeld das um die gesetzlichen Abzüge verminderte durchschnittliche kalendertägliche Arbeitsentgelt der letzten...mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 1.2 Vermögensverwaltung

Einnahmen Zinsen Langfristige Vermietung Verpachtung von Werberechten Ausgaben Bankgebühren Grundstücksaufwendungenmehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 1.1 Ideeller Bereich

Einnahmen Mitgliedsbeiträge Spenden Echte Zuschüsse Ausgaben Verwaltung Mitgliederpflege Geschäftsführung Beiträge an Dachverbändemehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 1.3 Zweckbetriebe

Einnahmen Kurse Startgelder Unterricht Eintrittsgelder Gagen Sportliche Veranstaltungen Ausgaben Unterricht Veranstaltungen Übungsleiter Geräte Platzpflegemehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / Zusammenfassung

Voraussetzung für die Erstellung des Jahresabschlusses ist die Buchführung, die alle Bank- und Kassenkonten bis zum Abschlussstichtag – in der Regel ist das der 31.12. des Jahres – enthält. Entscheidend ist das Buchungsdatum der Bank bzw. das Belegdatum der Kassenbelege. Bei einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung sind damit alle Buchungen erfasst. Bei der Bilanzierung müssen zu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / d) Werbungskosten

Zudem ist die steuerliche Nutzbarkeit von Aufwendungen als Herausforderung zu nennen. Außer bei Mining, welches im Regelfall gewerbliche Einkünfte begründet (vgl. Abschnitt 2, b), sind Einnahmen im Zusammenhang mit Kryptowerten meist der privaten Vermögensverwaltung zuzuordnen. Nach dem BMF kommt regelmäßig § 22 Nr. 3 S. 1 EStG oder § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG in Betracht (vgl...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Entgeltlicher Verzicht auf Nießbrauch bei einem vermieteten Grundstück

Leitsatz 1. Das Entgelt für den Verzicht auf die Ausübung eines Nießbrauchsrechts an einem dem Privatvermögen zugehörigen Grundstück ist eine steuerbare Entschädigung gemäß § 24 Nr. 1 Buchst. a des Einkommensteuergesetzes (EStG), wenn der Nießbraucher das Grundstück zum Zeitpunkt des Verzichts tatsächlich vermietet und hieraus Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt (entgegen Urteil des Bundesfinanzhofs – BFH – vom 25.11.1992 – X R 34/89, BFHE 170, 76, BStBl II 1996, 663, unter 1.b). 2. ...§ 24 Nr. 1 Buchst. a EStGBFH-Urteil vom 24.10.1990 – X R 161/88mehr

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Vorbereitung des Jahresabsc... / 6 Prüfung der Konten

In einem weiteren Schritt werden die Konten der einzelnen Bereiche geprüft, ggf. bearbeitet und abgeschlossen. Als Erstes werden der ideelle Bereich mit den Aufwands- und Ertragskonten sowie der ertragssteuerneutrale Bereich geprüft. Die im Folgenden angesprochenen Konten und die dahinter stehenden Buchungsvorgänge sind bereits bei der monatlichen oder vierteljährlichen Fina...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 1.4 Steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe

Einnahmen Gaststättenumsätze Bandenwerbung Gesellige Veranstaltungen Stadionzeitungen Altmaterialsammlungen Sonstige Werbeeinnahmen Sportliche Veranstaltungen Ausgaben Wareneinkäufe Druckkosten und Werbungmehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / 1. Einleitung

Die Bundesrepublik Deutschland hat – etwa im Unterschied zu Österreich – bislang noch keine steuergesetzliche Regelung für Kryptowerte geschaffen. Daher greifen insbesondere für Trading, Staking, Lending oder Liquidity Mining vielfach die Auffangtatbestände der §§ 22 Nr. 3 und 23 EStG . Konsequenzen dieser steuerlichen Einordnung: Folge ist eine Besteuerung mit dem persönliche...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 6.2 Spenden

Zu den Einnahmen der ertragsneutralen Posten gehören unter anderem Spenden. Sie sollten immer auf bestimmte durch den Vereinskontenrahmen vorgegebene Konten gebucht werden, um die Überprüfung zu erleichtern: Geldspenden/-zuwendungen gegen Quittung Geldspenden/-zuwendungen ohne Quittung Sachspenden/-zuwendungen gegen Quittung Sachspenden/-zuwendungen ohne Quittung Spenden/Zuwendun...mehr

Beitrag aus der verein wissen
Vorbereitung des Jahresabsc... / 7 Aufbewahrungsfristen

Zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung gehört im Hinblick auf die Dokumentationsfunktion der Buchhaltung die geordnete Aufbewahrung der dazugehörigen Unterlagen. Das bezieht sich auf alle Unterlagen, die mit Geschäftsvorfällen zusammenhängen. Belege für Buchungen sind vom Verein neuerdings nur noch 8 Jahre lang aufzubewahren, während es bei der 10-jährigen Aufbewahrun...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / d) Betriebsausgaben

Bei einer GmbH schmälern alle Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, als Betriebsausgaben das Betriebsvermögen und somit den Gewinn (§ 4 Abs. 1 S. 10 i.V.m. Abs. 4 EStG).[35] Aufwendungen sind dabei als Oberbegriff für Ausgaben und Aufwand i.S.d. Wertverzehr zu verstehen.[36] Betriebsausgaben müssen stets betrieblich veranlasst sein, also mit dem Betrieb in ein...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Krypto-GmbH (GmbHStB 20... / a) Verlustverrechnung

Die Möglichkeit, Einnahmen mit Aufwendungen zu verrechnen, ist ein tragendes Prinzip unseres Steuersystems (vgl. § 2 Abs. 1 Nr. 2 EStG). Das objektive Nettoprinzip gibt dieses als Ausfluss des aus Art. 3 Abs. 1 GG abgeleiteten Leistungsfähigkeitsprinzips vor.[1] Wenn zwei Steuerpflichtige (A und B) je 500.000 EUR einnehmen, A jedoch 100.000 EUR, B dagegen 300.000 EUR hierfür ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2 Berechnung des Basiselterngeldes (Abs. 1)

Rz. 4 Zur Berechnung des Basiselterngeldes legt § 4a Abs. 1 fest, dass dieses allein – und damit abweichend vom Elterngeld Plus – nach den Vorgaben der §§ 2 bis 3 BEEG ermittelt wird. § 2 BEEG regelt die Höhe des Elterngeldes, § 2a BEEG den Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag, § 2b BEEG den Bemessungszeitraum, § 2c BEEG das Einkommen aus nichtselbstständiger Tätigkeit, § ...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 3.1 Höhe des Elterngeld Plus (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 6 Das Elterngeld Plus beträgt nach § 4a Abs. 2 Satz 2 monatlich höchstens die Hälfte des Basiselterngeldes, das der berechtigten Person zustünde, wenn sie während des Elterngeldbezugs keine Einnahmen i. S. d. § 2 BEEG oder des § 3 BEEG hätte oder hat. Rz. 7 Es ist möglich, dass das Elterngeld Plus in der Summe nicht dem entsprechenden Basiselterngeld entspricht. Wie beim ...mehr

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§ 12 Schutzrechtsdurchsetzung / III. Auskunft, Rechnungslegung und Rückruf

Rz. 10 Sehen wir uns nun einige weitere Formulierungen an:mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 6.2 Einnahmen aus einer Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft

Rz. 743 Durch die Option werden die bisherigen Mitunternehmer steuerlich zu Gesellschaftern einer Kapitalgesellschaft, und zwar mit allen steuerlichen Folgen; nach § la Abs. 3 KStG zu nennen sind insbesondere, dass[1] eine bisher als Sondervergütung (Gewinnvorab) zu wertende Tätigkeitsvergütung mit der Option zu Arbeitslohn i. S. d. § 19 EStG des Gesellschafters wird, für wel...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rangrücktritt in Handels- u... / 4.1 Ansicht der Finanzverwaltung

Allgemein gilt steuerlich, dass eine Verbindlichkeit zu passivieren ist, wenn sie rechtlich entstanden und wirtschaftlich verursacht ist. Die Finanzverwaltung vertrat bisher die Auffassung, dass die Vereinbarung eines einfachen oder eines qualifizierten Rangrücktritts keinen Einfluss auf die Bilanzierung der Verbindlichkeit hatte. Im Gegensatz zu einem Forderungsverzicht sei...mehr

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Kindergeld / 12.3 Außerstandesein zum Selbstunterhalt

Grundsätzliches[2] Nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG muss das Kind wegen seiner Behinderung außerstande sein, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit der Behinderung). Die Anwendung dieser Vorschrift erfordert 2 Feststellungen, nämlich zum einen, dass das Kind außerstande (nicht in der Lage) ist, sich selbst zu unterhalten, und zum anderen, dass die Behinderung in erhebliche...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rangrücktritt in Handels- u... / Zusammenfassung

Überblick Der Rangrücktritt ist ein bewährtes Instrument der Sanierungspraxis. Er hat das Ziel, den Eintritt einer insolvenzrechtlichen Überschuldung zu vermeiden oder – falls diese schon eingetreten ist – sie zu beseitigen. Bei dem Rangrücktritt handelt es sich um einen Vertrag, in dem der Gläubiger – i. d. R. ein Gesellschafter – gegenüber dem Schuldner (der Gesellschaft) ...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 6.1.1 Gewinnermittlung

Rz. 740 Die Einnahmenüberschussrechnung (§ 4 Absatz 3 EStG) als Gewinnermittlungsart ist für die optierende Gesellschaft nicht zulässig (§ 1a Absatz 3 Satz 6 KStG). Besteht für die zivilrechtlich fortbestehende Personengesellschaft eine Buchführungspflicht nach dem HGB oder einer ausländischen Rechtsnorm, so gilt diese auch für die optierende Gesellschaft. Besteht eine solch...mehr

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X GmbH & Co. KG – Option zu... / 8.2 Gesellschafterkonten und keine Ergebnisverwendungsbilanzierung

Rz. 747 Die folgenden Regelungen eignen sich zum einen, um bzgl. der Gesellschafterkonten im Rahmen der gewünschten Bilanzierung ohne Ergebnisverwendung die Abgrenzung zum Eigenkapital bzw. zum Fremdkapital rechtssicher sowie eine Bilanzierung gemäß den gesetzlichen Regelungen in § 64c HGB zu ermöglichen. Zum anderen wird sichergestellt, dass die gesellschaftsrechtlichen Reg...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Rangrücktritt in Handels- u... / 4.2 Entwicklung der Rechtsprechung

Nach ständiger Rechtsprechung des BFH ist eine Verbindlichkeit zu passivieren, wenn[1]: der Unternehmer die Verpflichtung zu einer dem Inhalt und der Höhe nach bestimmten Leistung hat, diese Leistung vom Gläubiger erzwungen werden kann und sie eine wirtschaftliche Belastung darstellt. Lediglich die Frage der wirtschaftlichen Belastung im Zusammenhang mit dem ausgesprochenen Rang...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
X GmbH & Co. KG – Option zu... / 3 Einbringung/Übergang zur Körperschaftsbesteuerung

Rz. 732 Nach § 1a Abs. 2 Satz 1 KStG gilt der Übergang zur Körperschaftsbesteuerung als Formwechsel i. S. d. § 1 Abs. 3 Nr. 3 UmwStG. Als Folge der Option wird ertragsteuerlich ein Anschaffungs- und Veräußerungsvorgang fingiert. Da § 4 Abs. 3 EStG bei einer optierenden Gesellschaft nach § 1a Abs. 3 Satz 6 KStG nicht anwendbar ist, ist von Einnahmenüberschussrechnern im Rahmen...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Ausländischer Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Besteuerung von unbeschränkt stpfl Personen erstreckt sich auf ihr > Welteinkommen (> Ausland Rz 17). Werden ausländische Einkünfte sowohl im > Ausland als auch in Deutschland besteuert, wird die ausländische Steuer in den Fällen des § 34c EStG entweder auf die deutsche ESt angerechnet oder bei der Ermittlung der > Einkünfte abgezogen. Zu...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Auslandslehrer

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Auslandslehrer sind aus Deutschland kommende > Lehrer, die an deutschen > Auslandsschulen wie zB der > Willy-Brandt-Schule in Warschau, an > Europäische Schulen oder an deutschen Bildungseinrichtungen im > Ausland, zB am > Goethe-Institut, tätig sind und im > Inland keinen > Wohnsitz sowie auch nicht ihren gewöhnlichen > Aufenthalt haben. Man ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA

Rz. 19 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vermeiden die DBA idR eine > Doppelbesteuerung, indem sie das Besteuerungsrecht nur einem Vertragsstaat, idR dem Tätigkeitsstaat zuweisen (> Doppelbesteuerung Rz 122 ff und die Stichworte zu den einzelnen Vertragsstaaten). Im anderen Vertragsstaat (meist dem Wohnsitzstaat) wird die ausländische au...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Das BMF-Schreiben zur ertra... / b) Gemäß BMF in Betracht kommende Einkunftsarten

Sonstige Einkünfte durch Leistungen i.S.d. § 22 Nr. 3 EStG Der privaten Vermögensverwaltung unterliegende Fruchtziehung (Tz. 48), steuerpflichtige Gegenleistung für den temporären Verzicht des Stpfl. in Form von Einheiten eines Kryptowertes (Tz. 48), Bewertung der als Aufwandsentschädigung erhaltenen Gegenleistung in Form des Kryptowertes mit dem Marktkurs. Nicht beanstandet w...mehr