Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.2.3 Kein steuerliches Einlagekonto

Rz. 131 Eine Stiftung kann neben Erträgen des Stiftungsvermögens unter bestimmten Umständen auch Teile des Stiftungsvermögens selbst an ihre Begünstigten auskehren (vgl. § 83c Abs. 1 Satz 1 BGB). Die Literatur diskutierte daher folgerichtig, ob aus systematischen Gründen wegen der von § 20 Abs. 1 Nr. 9 EStG geforderten Vergleichbarkeit mit Gewinnausschüttungen die Stiftung zu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.3.1 Allgemeines

Rz. 50 Grundbesitz bzw. Teile von Grundbesitz sind steuerbefreit, sofern sie für Zwecke der Volkswohlfahrt der Allgemeinheit ohne gesetzliche Verpflichtung zur Benutzung zugänglich gemacht werden und die Erhaltung im öffentlichen Interesse liegt. Weitere Voraussetzung ist, dass die jährlichen Kosten i. d. R. die erzielten Einnahmen übersteigen.mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.3.3 Abzug von Rückspenden

Tz. 222 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Das BMF-Schr v 25.11.2014 (BStBl I 2014, 1584) enthält auch Aussagen zur stlichen Anerkennung von Spenden durch den Verzicht auf einen bestehenden sonstigen Anspruch (Rückspende). Als "sonstige Ansprüche" kommen zB Lohn- oder Honorarforderungen sowie Forderungen aus Handwerkerleistungen in Betracht oder sonstige ges Ansprüche, die keine Auf...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4 Der Gesellschaftsanteil des persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rz. 17 Der Verweis in § 95 Abs. 1 BewG auf § 15 Abs. 1 EStG führt dazu, dass der Anteil des persönlich haftenden Gesellschafters an einer KGaA, soweit er nicht auf Anteile am Grundkapital entfällt, begünstigungsfähiges BV darstellt (vgl. Kreutziger in K/S/S, § 95 Rz. 30). Dieser Verweis in § 95 Abs. 1 BewG auf § 15 Abs. 1 EStG umfasst auch § 15 Abs. 1 Nr. 3 EStG, wonach die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.5 Unbeschränkte Steuerpflicht von juristischen Personen des öffentlichen Rechts

Tz. 6 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 lnl jur Pers d öff Rechts unterliegen nicht der unbeschr KSt-Pflicht, wenn sie sich auf die ihnen eigentümlichen und vorbehaltenen Tätigkeiten, die Ausübung der öff Gewalt, beschr. Nach § 1 Abs 1 Nr 6 KStG sind die jur Pers d öff Rechts jedoch insoweit unbeschr kstpfl, als sie einen BgA unterhalten. Tz. 7 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Die Legaldefi...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Allgemeines

Rz. 542 [Autor/Stand] Nach § 370 Abs. 6 Satz 1 AO gelten die Abs. 1–5 auch dann, wenn sich die Tat auf Ein- oder Ausfuhrabgaben bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden oder die einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) bzw. einem mit dieser assoziierten Staat zustehen. Vor allem die Ein- und Ausfuhrabgaben...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Deliktische und sittenwidrige Einkünfte

Rz. 1248 [Autor/Stand] Nach § 40 AO ist es für die Besteuerung unerheblich, ob ein Verhalten, das den Tatbestand eines Steuergesetzes ganz oder zum Teil erfüllt, gegen ein gesetzliches Gebot oder Verbot oder gegen die guten Sitten (zum Begriff vgl. § 138 Abs. 1 BGB) verstößt. Die Unwirksamkeit derartiger Rechtsgeschäfte ist für die Besteuerung unerheblich, soweit und solange...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pfennigbasare

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Als "Pfennigbasar" werden häufig die Verkaufsveranstaltungen bezeichnet, bei denen gemeinnützigen Zwecken dienende Körperschaften die von den Mitgliedern gebastelten und gespendeten Gegenstände zugunsten des steuerbegünstigten Zwecks veräußern. Diese Veranstaltungen dienen also in erster Linie der Mittelbeschaffung für den Verein. Mit der Durchführun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG

Tz. 25 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Steuerermäßigung nach § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. b UStG (Anhang 5) wird für Leistungen von nichtrechtsfähigen Personenvereinigungen oder Gemeinschaften von steuerbegünstigten Körperschaften unter den nachfolgenden Voraussetzungen gewährt: Alle Mitglieder der nichtrechtsfähigen Personenvereinigung oder Gemeinschaft müssen steuerbegünstigte ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Leistungen nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG

Tz. 28 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Nach § 12 Abs. 2 Nr. 3 UStG (Anhang 5) unterliegt die Aufzucht und das Halten von Vieh, sowie die Teilnahme an Leistungsprüfungen für Tiere dem ermäßigten Steuersatz. Tz. 29 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Das Einstellen und Betreuen von Reitpferden, die von ihren Eigentümern zur Ausübung von Freizeitsport genutzt werden, fällt nicht unter den Beg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.3.9 Stellungnahme zu § 4 Abs 6 KStG

Tz. 145 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die ges Festschreibung der Voraussetzungen zur stlichen Anerkennung der Zusammenfassung mehrerer BgA zu einem neuen, einheitl BgA ist uE zu begrüßen. De facto bedeutet die ges Regelung jedoch – für den durch sie erfassten Teilbereich – eine Aufgabe des Grundsatzes, dass die jur Pers d öff Rechts St-Subjekt wegen jedes einzelnen BgA ist (s T...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) "Neutrale" Beihilfe

Rz. 165 [Autor/Stand] Problematisch und umstritten ist nach wie vor, inwieweit auch äußerlich neutrale, unauffällige, berufstypische oder alltägliche Handlungen, die eine fremde Haupttat vorsätzlich fördern, als Beihilfe nach § 27 StGB strafbar sind. Im Steuerstrafrecht waren diese Fragen insb. im Hinblick auf die sog. "Bankenfälle" (s. Rz. 171) von praktisch großer Bedeutun...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Beispiele für eine Körperschaftsteuerverkürzung

Rz. 1439.1 [Autor/Stand] Neben der verdeckten Gewinnausschüttung (s. Rz. 1420 ff.) liegt eine Körperschaftsteuerhinterziehung insbesondere auch dann vor, wenn z.B. bei der Gewinnermittlung falsche Angaben gemacht und/oder Einnahmen verschwiegen wurden. Aufgrund der in den letzten Jahren immer weiter zunehmenden internationalen Betätigung von Unternehmen sind darüber hinaus a...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Produktion von Fernsehfilmen

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Produziert eine steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft im Auftrag einer öffentlichen Rundfunkanstalt Fernsehfilme unterhaltenden, belehrenden und informierenden Inhalts über wichtige soziale Fragen unter Berücksichtigung der religiösen Anliegen der Kirche, die die steuerbegünstigte Körperschaft trägt, so tritt diese dadurch nach dem BFH-U...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Begriff der Verkürzung

Rz. 391 [Autor/Stand] Durch die Neufassung des § 370 AO sind die bereits im Rahmen der Vorläuferbestimmung des § 392 RAO zum Begriff der "Verkürzung der Steuereinnahmen" bestehenden Schwierigkeiten nicht vollständig beseitigt worden.[2] Die Legaldefinition in § 370 Abs. 4 Satz 1 AO stellt aber jedenfalls klar, dass der Verkürzungserfolg nicht auf die tatsächliche Vereinnahmu...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Begriff der Bande

Rz. 1123 [Autor/Stand] Eine Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus[2]. Diese müssen sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer Straftaten des im Gesetz genannten Deliktstyps (hier: Steuerhinterziehungen) zu begehen. Gemäß § 370 Abs. 3 Nr. 5 AO müssen sich die Bandenmitglieder zur fortgesetzten Begehung von Steuerhinterzie...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / d) Abzugsverbot für Geldstrafen, Geldbußen und Strafverfahrenskosten

Rz. 1150 [Autor/Stand] Geldbußen, Ordnungs- und Verwarnungsgelder, die von einem inländischen Gericht oder Behörde oder von Organen der EU festgesetzt werden, dürfen nicht steuermindernd als Betriebsausgaben (Werbungskosten) geltend gemacht werden (§ 4 Abs. 5 Nr. 8, § 9 Abs. 5 EStG). Dasselbe gilt für Leistungen zur Erfüllung von Auflagen oder Weisungen, die in einem berufsg...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.12.1.2 Einzelfälle der Leistung von Sachspenden

Tz. 199 Stand: EL 103 – ET: 09/2021 Zur Bewertung der Spende von (selbst geschaffenen oder gesammelten) Kunstwerken s Urt des BFH v 06.06.2001 (BFH/NV 2002, 28) und s Vfg der OFD Ffm v 17.07.2018 (DB 2018, 2468). Nach Baldauf (s ZKF 2017, 176) erhöhen die (vom Spender zu tragenden) Kosten für den Sachverständigen und sonstige notwendigen Nebenkosten (zB Transportkosten) den a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.11.1 Einbringung eines (gesamten) Betriebs gewerblicher Art in eine Kapitalgesellschaft (Einbringung nach dem Sechsten Teil des UmwStG):

Tz. 336 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Hierbei geht es zB um folgenden Sachverhalt: Eine jur Pers d öff Rechts unterhält einen BgA, den sie nach § 20 UmwStG gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten zu Bw in eine Kap-Ges einbringt. Die von dem BgA in den Vorjahren erwirtschafteten Gewinne wurden in (zulässige) Rücklagen eingestellt. Neben den GmbH-Anteilen wird der einbringenden ju...mehr

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Besteuerung der Lohnsteuerh... / 1.2 Umsatzsteuer

Auch für die umsatzsteuerliche Beurteilung unterscheidet die Rechtsprechung nach echten und unechten Mitgliedsbeiträgen. Nach ständiger Rechtsprechung des BFH erbringen Vereine gegenüber ihren Mitgliedern grundsätzlich keine Leistungen im umsatzsteuerlichen Sinne, wenn und soweit sie satzungsmäßige Gemeinschaftszwecke für die Gesamtbelange ihrer Mitglieder erfüllen. Die hierf...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6.7 Beispielsfall

Tz. 97 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Beispiel: Gegen Ende des Jahres 2021 plant der steuerbegünstigte "TSV Freiburg 2000 e. V." die Anschaffung eines beweglichen Wirtschaftsguts (Nutzungsdauer sechs Jahre) für seinen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Die Anschaffung ist für 2023 geplant. Die voraussichtlichen (Netto-)Anschaffungskosten sollen 30 000 EUR betra...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafzumessung

Rz. 1465 [Autor/Stand] Anders als das heute geltende Teileinkünfteverfahren, das auch zu einer Vereinfachung der Strafzumessung geführt hat, erforderte das frühere Anrechnungsverfahren eine Berücksichtigung der Ausschüttungsbelastung im Rahmen der Strafzumessung: Die Anrechnung der Ausschüttungsbelastung auf die Einkommensteuer des Anteilseigners (§ 36 Abs. 2 Nr. 3 EStG a.F....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6 Abgrenzung zur Vermögensverwaltung

Tz. 48 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach § 13 S 3 AO ist Vermögensverwaltung idR gegeben, wenn Vermögen genutzt, zB KapV verzinslich angelegt wird. Anders als zB § 14 AO, der bei der Definition eines stpfl wG die Vermögensverwaltung ausdrücklich ausklammert, enthält § 4 KStG keine entspr Regelung. Das Absehen von der Besteuerung der Vermögensverwaltung der jur Pers d öff Recht...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Adamaszek/Hennig, Aktuelles zu Steuerstraftaten bei Verbrauchsteuern, DStR 2023, 2512; Aue, Strafrechtliche Risiken bei der Anpassung von Einkommensteuervorauszahlungen, PStR 2010, 263; Bansemer, Steuerhinterziehung im Beitreibungsverfahren, wistra 1994, 327; Bilsdorfer/Kaufmann, Die Steuerverkürzung – Das Maß aller Dinge im Steuerstrafrecht, DStR 2023, 2034; Bruschke, Der V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.2 Voraussetzungen für die Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich

Tz. 176 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Gewinn eines BgA ist für stliche Zwecke entweder durch BV-Vergleich iSd § 4 Abs 1 EStG oder durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs 3 EStG zu ermitteln. Die Gewinnermittlung durch BV-Vergleich ist für diejenigen BgA maßgeblich, die aufgr ges Vorschriften hierzu verpflichtet sind, oder die ohne eine solche Verpflichtung Bücher füh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.1 Darstellung des Problems

Tz. 42 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Die Frage der transparenten oder intransparenten Besteuerung des phG und der KGaA beschäftigt schon seit längerem die stliche Fachlit, die Rspr und die FinVerw. Im Folgenden soll diese Frage am Bsp von Kap-Erträgen erläutert werden, die die KGaA aus der Beteiligung an TG erzielt. Fraglich ist, ob der phG für diese Kap-Erträge, soweit sie übe...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Verlustrücktrag

Tz. 8 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Verluste, die im jeweiligen Veranlagungszeitraum weder horizontal noch vertikal bei der Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte ausgeglichen werden konnten, können bis einschließlich 2021 in das Vorjahr (= einjähriger Verlustrücktrag) und Verluste ab dem VZ 2022 in die beiden vorhergehenden Jahre (= zweijähriger Verlustrücktrag) zurückget...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2 Die Bruttomethode

Tz. 20 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Für den Regelungsinhalt des § 15 S 1 Nr 2 KStG (und auch für den des nachträglich wieder eingefügten § 15 S 2 KStG; dazu s Tz 103 ff) hat sich die Bezeichnung "Bruttomethode" eingebürgert. Was damit gesagt werden soll, ist Folgendes: Für die Einkommensermittlung der OG gilt, da die OG zwingend eine Kap-Ges sein muss, stets KSt-Recht. Für die...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Abwehrmaßnahmen

Rz. 1585 [Autor/Stand] Neben den gesteigerten Mitwirkungspflichten greifen die in §§ 8–11 StAbwG normierten sog. Abwehrmaßnahmen. Auch diese gelten nur insoweit, als der Stpfl. Geschäftsbeziehungen oder Beteiligungsverhältnisse in oder mit Bezug zu einem nicht kooperativen Steuerhoheitsgebiet unterhält. Folgende Abwehrmaßnahmen sind normiert:[2] § 8 StAbwG Verbot des Betriebs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beyer, Die Neuregelungen der Anweisungen für das Straf- und Bußgeldverfahren (Steuer) – AStBV (St) 2017, AO-StB 2017, 43; Brand, Geschäftsführerhaftung und die Beweislast des Sozialversicherungsträgers bei Beitragsvorenthaltung, ZHW 2013, 146; Büttner, Abdeckrechnungen: Tat, Schadensermittlung und Haftungsinan- Haftungsinanspruchnahme 75. Lieferung 05.2022, Seite 536.2spruch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Steuern

Rz. 376 [Autor/Stand] In der Praxis ist die Steuerverkürzung die häufigste und wichtigste Form der Steuerhinterziehung. Rz. 377 [Autor/Stand] Steuern sind nach der Legaldefinition des § 3 Abs. 1 AO Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt wer...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Ausnahme nur zu Nr. 6 b, die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt)

Rz. 227 [Autor/Stand] Ausnahmeregelung. Wegen der Nachweispflicht wird auf Anm. 137 verwiesen. Die Ausnahmeregelung zu § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b ist als Ergänzung zu Art. 24 Abs. 1 Nr. 2 DBA-Schweiz zu verstehen. Nach der dortigen Regelung hat eine natürliche Person, die im Inland unbeschränkt stpfl. ist, ihre Einkünfte aus der Vermietung oder Verpachtung von in der Schweiz...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Gemeinsame Tatausführung

Rz. 113.6 [Autor/Stand] Erforderlich ist ein objektiver Tatbeitrag eines jeden Mittäters, obwohl die Rspr. hier zum Teil den Tatentschluss mit dem Tatbeitrag gleichsetzt und es ausreichen lässt, dass der Mittäter den die Tat ausführenden Genossen in seinem Tatentschluss bestärkt[2]. Nach h.M. setzt die Beteiligung an der Tatausführung keine Mitwirkung im eigentlichen Ausführ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.5.5 Eigene Rechtsauffassung

Tz. 42e Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Aus den ges Regelungen, die sich mit der Besteuerung einer KGaA bzw ihres phG beschäftigen, lässt sich uE eine in sich schlüssige Regelung nicht herleiten (ebenso s Burek/Thoß, StuB 2022, 167; aA s Urt des BFH v 01.06.2022, Az: I R 44/18): Die Tatsache, dass § 1 Abs 1 Nr 1 KStG die KGaA ohne Einschr als Kap-Ges nennt, spricht zunächst einmal...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) Liquidationsgewinn

. . . sowie aus deren Auflösung . . . Rz. 308 [Autor/Stand] Auflösung einer anderen Gesellschaft. § 8 Abs. 1 Nr. 9 findet auch Anwendung, wenn die in Anm. 304 genannte Gesellschaft aufgelöst und ein Liquidationsgewinn ausgekehrt wird. Wann eine ausländische Gesellschaft als aufgelöst zu betrachten ist, sollte vorrangig nach dem (ausländischen) Zivilrecht des Ansässigkeitsstaa...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / c) Scheingeschäfte

Rz. 1329 [Autor/Stand] Liegt nach steuerrechtlichen Grundsätzen ein Arbeitsverhältnis vor, so verletzt der Arbeitgeber seine lohnsteuerrechtlichen Pflichten, wenn er das Arbeitsverhältnis unzutreffend als selbständige oder gewerbliche Tätigkeit behandelt ("Scheinselbständigkeit"). Auch sitten- und gesetzeswidrige Abhängigkeitsverhältnisse begründen gem. § 40 AO die Arbeitgeb...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 10/2025, Die Einordnung von Handlungspflichten als vertretbare Handlung im Sinne der Rechtsprechung

In FoVo 9/2025 haben wir anhand einer Entscheidung des BGH gezeigt, dass es im Einzelfall schwierig sein kann, die vertretbare von der unvertretbaren Handlung abzugrenzen. Die Abgrenzung ist von einer breiten Kasuistik in der Rechtsprechung geprägt. Die nachfolgende alphabetische Checkliste soll helfen, in der Praxis Orientierung zu finden. Der Begriff der vertretbaren Handlu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 4.3 Befristung und Ende der Stundung

Rz. 58 Die Stundung endet bei Veräußerung oder unentgeltlicher Weitergabe im Wege der Einzelrechtsnachfolge i. S. d. § 7 ErbStG (vgl. R E 28 Abs. 7 Satz 8 i. V. m. Abs. 3 Sätze 1 und 4, 4 ErbStR). Die Aufgabe der Selbstnutzung führt ebenfalls in der Regel zum Wegfall der Stundung. Dies gilt insb., wenn das Grundvermögen veräußert wurde, da dann Kapital zur Begleichung der Erb...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.3.3 Rechtsfolgen der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

Rz. 876 Liegen die vorgenannten Voraussetzungen einer Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen vor, so handelt es sich um einen unentgeltlichen Vorgang, mit der Folge, dass auf Seiten des Übergebers keine Veräußerung vorliegt und der Übernehmer keine Anschaffungskosten hat, sondern die Buchwerte des Übergebers gem. § 6 Abs. 3 EStG übernimmt. Handelt es sich bei Altfä...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.1 Rechtsentwicklung und Sinn der Vorschrift

Tz. 249 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Der Besteuerungstatbestand des § 20 Abs 1 Nr 10 EStG ist durch das StSenkG eingeführt und in der Folgezeit mehrfach – insbes durch das UntStFG – geändert worden. Er ist erstmals auf Gewinne und Leistungen anzuwenden, die nach Ablauf des ersten Wj des BgA erzielt werden, für das das KStG idF des StSenkG erstmals anzuwenden ist (s § 52 Abs 37a...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (3) Das sog. "Fünf-plus-sieben-Modell"

Rz. 1669 [Autor/Stand] In der Praxis von ausländischen Lebensversicherungen, die mittels der Anlage in eine ausländische Lebensversicherung aus "Schwarzgeld" vor dem Hintergrund der strafrechtlichen und der steuerrechtlichen Verjährungsfristen "Weißgeld" schaffen wollten, erfolgte meist der Abschluss eines sog. "Fünf-plus-sieben-Modells". Rz. 1670 [Autor/Stand] Schließt ein V...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 13.4.2.1.2.3.2 "Zulässige Rücklagen" eines Regiebetriebs

Tz. 307a Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Der BFH hat mit Urt v 30.01.2018 (BStBl II 2019, 101 und BStBl II 2019, 96) entschieden, dass die Bildung einer Rücklage iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG auch im Falle eines Regiebetriebs zulässig ist; damit wurde die insoweit bestehende Rechtsunsicherheit (s Tz 305a) geklärt. Der BFH hat in diesen Urt die in Tz 305a dargestellte Verw-Au...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1 Allgemeines

Rz. 35 Begünstigt sind Kunstgegenstände, Kunstsammlungen, wissenschaftliche Sammlungen, Bibliotheken und Archive. Diese Gegenstände sind zu 60 % (Buchst. a) begünstigt, sofern die Erhaltung wegen ihrer Bedeutung für Kunst, Geschichte oder Wissenschaft im öffentlichen Interesse liegt, die jährlichen Kosten i. d. R. die Einnahmen übersteigen und die Gegenstände in entsprechendem ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kirchenmusiker

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Von den Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Kirchenmusiker, die nicht unter die in § 3 Nr. 26 EStG (Anhang 10) bezeichneten Tätigkeiten einzuordnen ist, werden ohne Einzelnachweis 25 %, höchstens 900 EUR jährlich (s. BMF vom 06.04.2023, IV C b-S2246/20/10002:001), bis zum VZ 2022 614 EUR (s. BMF vom 21.01.1994, BStBl I 1994, 112; 3.2...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. E-Bilanzen

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Seit 2011 müssen Bilanzen, aber auch Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch (sog. E-Bilanz) an die Finanzbehörden übermittelt werden (s. § 5b EStG i. V. m. § 52 Abs. 11 EStG, Anhang 10). Diese Tatsache betrifft auch Verbände und Vereine, soweit diese ihren Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG (Anhang 10), § 5 EStG (Anhang 10) oder § 5a EStG (Anhan...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.20.3.2 Zweckbetrieb und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Rz. 251 Die Steuerbefreiung für eine Zuwendung gem. § 13 Abs. 1 Nr. 16 Buchst. b ErbStG wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die begünstigte Körperschaft einen Zweckbetrieb unterhält. Das gilt auch für Zuwendungen, die zur Verwendung in einem Zweckbetrieb bestimmt sind. Ein Zweckbetrieb ist gegeben, wenn der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamtrichtung dazu d...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Mitwirkungs- und Erklärungspflichten

Rz. 1697 [Autor/Stand] Bei einer steuerlich anzuerkennenden Lebensversicherung fallen während der Laufzeit des Versicherungsvertrags beim Versicherungsnehmer oder Bezugsberechtigten keine einkommensteuerpflichtigen Erträge an. Es besteht daher keine steuerliche Erklärungspflicht des Stpfl. Auch die Frage nach auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Berechnung

Rz. 1440 [Autor/Stand] Für die Berechnung des Verkürzungsschadens gilt auch nach Abschaffung des Anrechnungsverfahrens im Grundsatz Folgendes[2]: Bei einer Körperschaftsteuerhinterziehung durch Verschweigen von Einnahmen hat das Gericht zunächst festzustellen, dass eine vGA dem Grunde nach vorliegt, und sodann deren Höhe zu ermitteln. Die vGA ist anschließend gem. § 8 Abs. 3...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Arbeitnehmer, Sachprämie / 4.1 Wesentliche Merkmale einer Barzuwendung

Sachbezüge i. S. d. § 8 Abs. 2 S. 1 EStG liegen grundsätzlich nur dann vor, wenn sie nicht in Geld bestehen. Des Weiteren ist ein Sachbezug nur gegeben, wenn der Arbeitnehmer keine Geldleistung anstelle des Sachbezugs verlangen kann. Dies gilt unabhängig davon auch, wenn der Arbeitgeber lediglich eine Sachleistung zuwendet.[1] Sind diese Voraussetzungen grundsätzlich nicht er...mehr