Fachbeiträge & Kommentare zu Einnahmen

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.10 Sonstige Einkünfte iSd § 22 Nr 3 EStG (§ 49 Abs 1 Nr 9 EStG)

Tz. 92 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Es handelt sich hierbei um einen "Auffangtatbestand" für das Vorliegen inl Eink (dessen Anwendung allerdings häufig an entgegenstehenden DBA-Regelungen scheitert, aber zu § 50d EStG s Tz 149), die insbes nicht unter § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst f und Nr 6 EStG fallen oder bei denen daran zumindest Zweifel bestehen könnten. Danach fallen unter die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / aa) Rücklagenbildung (§ 62 AO)

Rz. 145 Aus dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung folgt, dass die Admassierung von Vermögenserträgen nicht unbegrenzt zulässig ist.[243] Eine steuerlich unschädliche Rücklagenbildung gewährleistet § 62 AO. Daneben sind u.U. auch Rücklagen im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und im Bereich der Vermögensverwaltung zulässig. Zu beachten ist, dass der abgabenrechtliche Begri...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.8 Minderung des steuerlichen Einlagekto der Organgesellschaft vor anderen Leistungen

Tz. 245 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Durch das KöMoG wurde der Regelungsinhalt des § 27 Abs 6 KStG dahingehend erweitert, dass Mehrabführungen iSd § 27 Abs 6 (jetzt: S 1) KStG das stliche Einlagekto der OG vor anderen Leistungen mindert (s § 27 Abs 6 S 2 KStG). Die Neuregelung bezieht sich auf das Rangverhältnis zwischen den Minderungen des Einlagekto durch (tats) Leistungen i...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1.1 Die "Neurücklagen" als ausschüttbarer Gewinn iSd § 27 Abs 1 S 5 KStG

Tz. 100d Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Wann eine Gewinnverwendung eines BgA mit dem stlichen Einlagekto zu verrechnen ist, ergibt sich unter entspr Anwendung der Grundsätze des § 27 KStG. Zur Ermittlung der mit dem Einlagekto – entspr der nach § 27 Abs 1 Satz 3 KStG vorzunehmenden Differenzrechnung – zu verrechnenden Leistungen verwendet die Fin-Verw als zweite Rechengröße die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.7.6.1.3 Verrechnung des Gewinns eines Eigenbetriebs

Tz. 101 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach der Rspr des BFH (s Urt v 16.11.2011, BStBl II 2013, 328) gelten die unter Tz 100g dargestellten Grundsätze zum zeitgleichen Beziehen des Gewinns des BgA iSd KStG und des Gewinns (= Kap-Ertrag) der Träger-Kö iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG nicht für einen BgA, der als Eigenbetrieb geführt wird (ausdrückliche Abgrenzung zu dem Urt v ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Beschränkt Steuerpflichtige iSd § 2 Nr 2 KStG

Tz. 205 Stand: EL 94 – ET: 10/2018 Der Kreis der beschr Stpfl nach § 2 Nr 2 KStG bestimmt sich aus der Abgrenzung zu den Vorschriften des § 1 KStG und § 2 Nr 1 KStG. Durch das Wort "sonstige" in § 2 Nr 2 KStG wird in Form eines Auffangtatbestandes eine beschr St-Pflicht für Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen mit inl stabzugspfl Eink postuliert, wenn diese Subjekte nic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 25 Sozialleistungsregress / 3. Schoneinkommen im SGB XII

Rz. 8 § 82 SGB XII definiert als Einkommen i.S.d. Gesetzes – d.h. mit Wirkung sowohl für Leistungen zum Lebensunterhalt als auch Hilfen in besonderen Lebenslagen – "alle Einkünfte in Geld oder Geldeswert" mit Ausnahme der dort aufgezählten Vergütungen (z.B. der Grundrente nach BVG, Schmerzensgeld etc.). § 1 der hierzu gem. § 96 Abs. 1 SGB XII erlassenen Durchführungsverordnu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.1 Zum Begriff des steuerlichen Einlagekto

Tz. 28 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach § 27 Abs 1 S 1 KStG hat die unbeschr stpfl Kap-Ges die nicht in das Nenn-Kap geleisteten Einlagen am Schluss jedes Wj auf einem besonderen Kto (stliches Einlagekto) auszuweisen. Der Begriff "besonderes Kto" ist irreführend, suggeriert er doch, dass es bei der Führung des stlichen Einlagekto um die Führung eines Sonderkontos iRd Buchführu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2023, Zuwendungsnie... / 1 Tatbestand

I. Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist die aus den Beigeladenen bestehende Nießbrauchsgemeinschaft. Streitig ist, ob die unentgeltliche Zuwendung des Nießbrauchs an einem vermieteten Grundstück von den Eltern an die im Zeitpunkt der Genehmigung des Vertrags 14 und zehn Jahre alten Beigeladenen steuerrechtlich anzuerkennen ist, mit der Folge, dass die Vermietungseink...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.1.3 Steuerabzug auf Anordnung des Finanzamts (§ 50a Abs 7 EStG)

Tz. 141 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nach § 50a Abs 7 EStG (ausführlich dazu s LfSt Bayern v 27.01.2017, IStR 2017, 545), der über § 31 Abs 1 KStG für die Besteuerung von Kö, Pers-Vereinigungen und Vermögensmassen entspr anwendbar ist, kann das FA beschr stpfl Eink, soweit diese nicht bereits nach § 43 Abs 1 EStG oder § 50a Abs 1 EStG dem St-Abzug unterliegen, einem besonderen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / aa) Selbstlosigkeit (§ 55 AO)

Rz. 125 Der Begriff der Selbstlosigkeit, der gleichbedeutend mit Uneigennützigkeit ist, wird im Gesetz vor allem negativ definiert.[208] Gemäß § 55 Abs. 1 AO erfolgt eine Förderung oder Unterstützung selbstlos, wenn dadurch nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke verfolgt werden. Diese Formulierung schließt somit ein gewisses wirtschaftliches oder Eigeninteresse ni...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2.4 Erstattung zu Unrecht einbehaltener Steuerabzugsbeträge

Tz. 167 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Wurde ein St-Abzug einbehalten, obwohl der Gläubiger der Kap-Erträge oder Vergütungen mit den st-abzugspflichtigen Einnahmen nicht der beschr StPflicht unterliegt, ist die erhobene St nach Verw-Auff jedenfalls im Bereich der KapSt nach § 37 Abs 2 AO zu erstatten, falls nicht schon ein Fall des § 44b Abs 5 EStG vorliegt (vgl BMF v 18.01.2016...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Rund um die Beerdigung / e) Anordnungen durch einen Bestattungsvorsorgevertrag

Rz. 63 Die Regelung der Totenfürsorge und die Art und Weise der Bestattung können auch in einem Bestattungsvorsorgevertrag von dem Betroffenen bestimmt werden. Der Bestattungsvorsorgevertrag wird wie der normale Bestattungsvertrag mit einem Bestattungsunternehmer geschlossen. Während jedoch der Bestattungsvertrag i.d.R. von den Angehörigen aus Anlass des Todesfalles mit dem ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 3 Steuervorauszahlungen (Nr. 2)

Rz. 15 Vorauszahlungen entstehen nach § 30 Nr. 2 KStG mit Beginn des Kalendervierteljahres, in dem sie zu entrichten sind, also jeweils am 1.1., 1.4., 1.7. und 1.10. eines jeden Jahres. Die Fälligkeit der Vorauszahlungen ergibt sich gem. § 31 Abs. 1 KStG aus § 37 Abs. 1 EStG.[1] Beginnt die Steuerpflicht erst im Laufe eines Kalenderjahres, entsteht die erste Vorauszahlung be...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 9.1.1.1 Zeiträume bis zum Inkrafttreten des SEStEG (VZ bis 2005)

Tz. 261 Stand: EL 111 – ET: 09/2023 Bereits für die Zeit vor Inkrafttreten des § 27 Abs 8 KStG idF des SEStEG , der die Voraussetzungen einer stfreien Einlagenrückgewähr für EU-ausl Kö und Pers-Vereinigungen erstmals ges regelte, wurde die Auff vertreten, dass auch unbeschr stpfl AE von ausl Kö (weltweit) die in § 20 Abs 1 Nr 1 S 3 EStG geregelte St-Freiheit der Einlagerückzah...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2023, Ausgleich von... / bb. Behandlung nach Eintritt des Nacherbfalls

Die Beurteilung der steuerlichen Konsequenzen des Nacherbfalls und das damit verbundene Heranreifen des Erstattungsanspruchs zu einem unbedingten, durchsetzbaren Anspruch erfordert zunächst, den Unterschied zu den im ersten Teil des Aufsatzes erörterten Veräußerungsgewinnen zu skizzieren: Ein Veräußerungsgewinn, der aus Substanzwertsteigerungen resultiert, etwa wenn Acker- z...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Zeitpunkt des Zu- oder Abgangs zum Einlagekto

Tz. 41 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Nach Auff des BFH (s Urt des BFH v 29.05.1996, BStBl II 1997, 92; weiter s Urt des BFH vom 31.03.2004, BFH/NV 2004, 1423), des FG Saarland (s Urt des FG Saarland v 11.04.2018, EFG 2018, 1055) und der Fin-Verw (s Schr des BMF v 04.06.2003, BStBl I 2003, 366, Rn 26) erfolgt die Erhöhung des Einlagekto nach Zuflussgrundsätzen. UE sind die Verw-...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.6.2 Definition des ausschüttbaren Gewinns auf der Basis der Steuerbilanz

Tz. 73 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die beiden im KStG geregelten Verwendungsfiktionen, nämlich die für die EK 02-Verwendung in § 38 Abs 1 S 4 KStG (im Regelfall nur noch bis 2006 von Bedeutung) und die für die Verwendung des stlichen Einlagekto in § 27 Abs 1 S 3 KStG, definieren die durch das UntStFG eingeführte Größe des ausschüttbaren Gewinns ausgehend vom EK lt (zutr) St-B...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.2.7 Einkünfte aus der Veräußerung und ab 2009 auch gew Vermietung von unbeweglichem Vermögen, Sachinbegriffen oder Rechten (§ 49 Abs 1 Nr 2 Buchst f EStG)

Tz. 53 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Die Vorschrift hat vor allem für Veräußerungen und ab VZ 2009 auch für die gew Vermietung (s Tz 63a) inl Grundstücke praktische Bedeutung, auch weil die Einkünfte aus den anderen aufgeführten Vermögensgegenständen häufig nach DBA nicht besteuert werden dürfen (s Tz 54, zur Überlassung von Software und Datenbanken und sog Reg-Fällen auch Tz 6...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 3.1 Einnahmen, Begriff und zeitliche Erfassung

Rz. 846 [Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an Dritte → Zeile 10] Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dieses teilweise zu eigenen Wohnzwecken nutzt oder zu solchen Zwecken an eine andere Person unentgeltlich überlässt, erzielt er aus diesem Grundstücksteil keine Einnahmen und kann Aufwendungen, die mit diesem Grundstücksteil in Zusammenhang stehen,...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 3 Einnahmen

3.1 Einnahmen, Begriff und zeitliche Erfassung Rz. 846 [Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an Dritte → Zeile 10] Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dieses teilweise zu eigenen Wohnzwecken nutzt oder zu solchen Zwecken an eine andere Person unentgeltlich überlässt, erzielt er aus diesem Grundstücksteil keine Einnahmen und kann Aufwendungen, die mit ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 3.3 Weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung

Rz. 853 [Umlagen → Zeilen 20–24] Die vom Mieter an den Vermieter bezahlten Umlagen (umlagefähige Nebenkosten nach der BetrKV) sind bei Zufluss als Einnahmen aus V+V anzusetzen. Der Vermieter kann entsprechende Aufwendungen bei Abfluss als Werbungskosten abziehen. Zu den umlagefähigen Kosten gehören insbesondere Wasser- und Abwassergeld, Kosten der Zentralheizung und der Mülla...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V 2023, V-FeWo, V-S... / 3.1 Einnahmen

Rz. 213 [Einkünfte aus dem bebauten Grundstück → Zeilen 4–6, 8–9 und Zeilen 12–18 und 20, 21] Tragen Sie die Lage des Grundstücks, den Anschaffungszeitpunkt (= Zeitpunkt des Übergangs von Nutzen, Lasten und der Gefahr des zufälligen Untergangs) und/oder den Zeitpunkt der Fertigstellung (= Bezugsfertigkeit) ein. Die Angaben haben Bedeutung für die Berechnung der Absetzung für ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 5 Gewinnermittlung

Rz. 324 [Steuerfreie Einnahmen → Zeilen 75–77] In den Zeilen 75 bis 77 sind steuerfreie Einnahmen nach § 3 Nr. 26 EStG (max. 3.000 EUR), § 3 Nr. 26a EStG (max. 840 EUR) bzw. § 3 Nr. 26b EStG (max. 3.000 EUR) abzuziehen, soweit diese in den Betriebseinnahmen enthalten sind. Die nach § 3 Nr. 26 EStG und § 3 Nr. 26b EStG steuerfreien Einnahmen dürfen zusammen den Betrag von 3.00...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage SO 2023 – Leitfaden / 2 Wiederkehrende Bezüge, Unterhalt, Leistungen (Seite 1)

Rz. 266 [Wiederkehrende Bezüge → Zeile 4] In Zeile 4 sind im Wesentlichen Versorgungsleistungen aufgrund von Vermögensübertragungen, Altenleistungen in der Land- und Forstwirtschaft oder Aufwendungen aufgrund eines schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs, wenn der Zahlende die Zahlungen als Sonderausgaben abziehen will, einzutragen (→ Tz 975 ff.). Soweit die Einkünfte dem Tei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 2 Spezielle Einkünfte aus Kapitalvermögen

Rz. 749 [Einkünfte aus einer unternehmerischen Beteiligung → Anlage KAP Zeilen 31–32b] Anteilseigner von Kapitalgesellschaften können ihre Erträge auf Antrag der individuellen ESt unterwerfen, wenn sie zu mindestens 25 % beteiligt sind oder zu mindestens 1 % beteiligt und durch eine berufliche Tätigkeit für die Kapitalgesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf der...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 2.4 Von der Abgeltungsteuer nicht erfasste Einkünfte

Rz. 771 [Kapitalerträge ohne Abgeltungsteuer → Anlage KAP Zeilen 18–26] Hat der Steuerpflichtige Einnahmen nach § 20 EStG bezogen, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen (z. B. ausländische Kapitalerträge), müssen diese in der Anlage KAP im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung erklärt werden. Auf diese Einkünfte wird aber nicht die tarifliche ESt angewandt, sondern der St...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 2 Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – Anlage V

Rz. 843 Die Einkünfte aus V+V werden als Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten ermittelt (→ Tz 846). [Lage des Grundstücks → Zeilen 4–6] Die Anlage V ist jeweils für ein vermietetes bebautes Grundstück bzw. für eine vermietete Eigentumswohnung oder im Teileigentum stehende Gebäudeteile abzugeben. Hat der Steuerpflichtige mehrere bebaute Grundstücke vermietet, muss ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 3.8 Bausparguthabenzinsen

Rz. 798 [Zinsen aus Bausparguthaben → Anlage KAP Zeile 7] Zinsen für ein Bausparguthaben, das i. Z. m. einem vor- oder zwischenfinanzierten Bausparvertrag steht, sind nicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen, sondern als Einnahmen aus V+V anzusetzen, wenn der Kredit mit einem vermieteten Objekt in Verbindung steht. Die Zinsen sind Einnahmen aus Kapitalvermögen (§ 20 Abs. ...mehr

Urteilskommentierung aus Finance Office Professional
Nachhaltiger Ankauf notleidender Darlehensforderungen nicht ohne Weiteres originär gewerbliche Tätigkeit

Leitsatz 1. Bei einem Forderungskäufer kommt es zur Beurteilung der Frage der Nachhaltigkeit seiner Tätigkeit nicht auf die Verwertungs‐, sondern auf die Beschaffungsseite an (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Der nachhaltige Ankauf von notleidenden Darlehensforderungen nebst Sicherungsrechten begründet nicht ohne Weiteres die Annahme einer originär gewerblichen Tätigkeit d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.1 Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, Genussrechten und ähnlichen Beteiligungen sowie Anwartschaftsrechten

Rz. 803 [Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften → Anlage KAP Zeilen 7 und 8 bzw. 18 und 20] Unter die Einnahmen aus Kapitalvermögen und die Abgeltungsteuer fallen seit 2009 auch Vorgänge, die bisher als Spekulationsgewinne bezeichnet wurden. Für diese gilt keine Spekulationsfrist, d. h. Gewinne werden unabhängig von der Behaltenszeit besteuert. Allerdings sind dies...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 6.1 Grundstücksgemeinschaften

Rz. 933 Zivilrecht Eine Grundstücksgemeinschaft entsteht durch Erbfall, wenn mehrere Personen erben (Gesamthandsgemeinschaft gem. § 2033 BGB) oder bei entgeltlichem oder unentgeltlichem Erwerb eines Grundstücks durch mehrere Personen (Bruchteilsgemeinschaft gem. §§ 741ff. BGB). Auch die Übertragung eines Anteils an einem Grundstück auf eine oder mehrere andere Personen führt ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 3.4 Rentenzahlungen

Rz. 789 Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, bei denen der Versicherungsnehmer die Rentenzahlung wählt, sind nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG mit dem Ertragsanteil zu versteuern (→ Tz 958). Nimmt der Versicherungsnehmer jedoch die Kapitalauszahlung in Anspruch, muss der gesamte Zinsanteil versteuert werden. Ebenfalls zu den Einnahmen zählt eine Ab...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 3.2 Verbilligte oder teilentgeltliche Vermietung

Rz. 851 [Vermietung an Angehörige → Zeilen 8, 9 und 19] Einnahmen für an Angehörige vermietete Wohnungen (ohne Umlagen) sind aus einkommensteuerrechtlicher Sicht besonders zu prüfen. Zum einen ist zu klären, ob das Mietverhältnis mit dem Angehörigen dem Grunde nach steuerlich anerkannt werden kann (→ Tz 838, → Tz 842), zum anderen werden solche Wohnungen oft teilentgeltlich o...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4 Werbungskosten

Rz. 862 Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen können als WK bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Sie sind abzugrenzen gegenüber den AK und HK, die nicht (Grund und Boden) oder nur im Wege der AfA (Gebäude) abziehbar sind. Rz. 863 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken und unentgeltliche Überlassung an andere Soweit der Eigentümer eines Gebäudes dies...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 1 Allgemeines

Rz. 745 Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i. S. d. § 20 EStG gehören insbesondere laufende Einkünfte, wie z. B. Zinsen und Dividenden (§ 20 Abs. 1 EStG), Veräußerungsgewinne z. B. aus der Veräußerung von Wertpapieren (§ 20 Abs. 2 EStG), besondere Entgelte oder Vorteile, die neben den in den Abs. 1 und 2 bezeichneten Einnahmen oder an deren Stelle gewährt werden. Entscheidend...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.5 Fremdwährungsgeschäfte

Rz. 816 Bei Fremdwährungsgeschäften sind die Einnahmen im Zeitpunkt der Veräußerung und die AK im Zeitpunkt der Anschaffung in Euro umzurechnen. Das bedeutet, dass auch die Fremdwährungsgewinne der Abgeltungsteuer unterliegen (§ 20 Abs. 4 Satz 1 EStG). Werden Wertpapiere verkauft und der Kaufpreis in Fremdwährung ausgezahlt, gilt der Vorgang als Anschaffung eines Fremdwährun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 3.3 Kapitallebensversicherungen

Rz. 785 Einnahmen aus Kapitallebens- und Rentenversicherungen unterliegen der "normalen" Versteuerung. Dabei gilt: Die Ertragsanteile aus Verträgen, die bis 2004 geschlossen wurden, sind steuerfrei, wenn die Mindestlaufzeit von zwölf Jahren erfüllt ist. Erträge aus Kapitallebensversicherungen, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden, müssen versteuert werden. Unter die Ste...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlagen V 2023, V-FeWo, V-S... / 3.2 Werbungskosten

Rz. 222 [Werbungskosten → Zeilen 33–87] Wenn bzw. soweit Sie ein Grundstück oder einen Teil davon unentgeltlich überlassen, zu eigenen Wohnzwecken oder zu eigenen beruflichen oder betrieblichen Zwecken nutzen, können Sie keine Werbungskosten aus V+V geltend machen (→ Tz 862 ff.). Nur bei entgeltlicher Vermietung sind die Aufwendungen als Werbungskosten (Anlage V) abziehbar. Rz...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 2.2 Sparer-Pauschbetrag

Rz. 766 [Sparer-Pauschbetrag → Anlage KAP Zeilen 16, 17] Wichtig Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags Der Sparer-Pauschbetrag wurde ab 2023 von 801 EUR auf 1.000 EUR, für Ehegatten von 1.602 EUR auf 2.000 EUR erhöht. Sofern die Kapitaleinnahmen dem Abgeltungsteuersatz unterliegen, wird bei der Einkünfteermittlung ein Sparer-Pauschbetrag von 1.000 EUR abgezogen. Ehegatten wird bei ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage R 2023 – Tipps und G... / 2.1 Abgrenzung der Einkunftsarten

Rz. 943 Werden Renten gezahlt, ist zu unterscheiden, ob sie vom früheren Arbeitgeber aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses oder von einer anderen Person bzw. Einrichtung gezahlt werden. Wiederkehrende Bezüge, die aufgrund eines früheren Dienstverhältnisses gezahlt werden, gehören zu den Einnahmen aus nichtselbstständiger Arbeit i. S. d. § 19 EStG. Dazu gehören insbesond...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage R 2023 – Tipps und G... / 3 Anlage R, Renten aus dem Inland

Rz. 946 [Leibrenten/Leistungen → Zeilen 10–12 und eZeilen 4–9] Renten und andere Leistungen i. S. d. § 22 Nr. 1 Satz 3, Buchst. a) Doppelbuchst. aa) EStG Renten sind wiederkehrende gleichmäßige Leistungen in Geld oder vertretbaren Sachen, die auf einem besonderen Verpflichtungsgrund oder einem Rentenstammrecht beruhen. Zu berücksichtigen sind Leibrenten, d. h. Renten, die auf ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.3 Finanzierungskosten

Rz. 905 [Schuldzinsen und andere Finanzierungskosten → Zeilen 45–50] Schuldzinsen und andere Geldbeschaffungskosten sind als WK bei den Einkünften aus V+V abziehbar, soweit sie in wirtschaftlichem Zusammenhang mit dem Grund und Boden oder dem Gebäude stehen und der Erzielung von Einnahmen dienen. Sie können bereits WK sein, bevor die V+V begonnen hat (vorweggenommene Werbungsk...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 2.3 Werbungskostenabzug

Rz. 768 In bestimmten Einzelfällen (→ Tz 748 f. und Übersicht in → Tz 777) können tatsächlich angefallene WK geltend gemacht werden. Der Werbungskostenabzug erfolgt bei Dividenden nach § 3c Abs. 2 EStG nur zu 60 % (→ Tz 771). Der Sparer-Pauschbetrag kommt nicht zur Anwendung, sofern keine anderen Kapitaleinkünfte, für die kein Werbungskostenabzug gewährt wird, vereinnahmt we...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.4 Erhaltungsaufwendungen

Rz. 915 [Erhaltungsaufwendungen → Zeilen 54–55] Aufwendungen für die Erneuerung von bereits vorhandenen Teilen, Einrichtungen oder Anlagen sind regelmäßig Erhaltungsaufwendungen. Sie können im Jahr der Zahlung sofort in voller Höhe als Werbungskosten bei den Einkünften aus V+V abgezogen werden. Deshalb ist die Abgrenzung gegenüber den nachträglichen HK (Herstellungsaufwand), ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage EÜR 2023 – Leitfaden / 4 Betriebsausgaben

Rz. 310 Die Beträge sind grds. mit dem Nettobetrag auszuweisen. Die abziehbaren Vorsteuerbeträge sind in Zeile 55 auszuweisen. Kleinunternehmer und Steuerpflichtige, die den Vorsteuerabzug nach den §§ 23, 23a und 24 Abs. 1 UStG pauschal vornehmen, geben den Bruttobetrag an. Rz. 311 [Betriebsausgabenpauschale → Zeile 23] In den folgenden Zeilen 23–71 sind alle Betriebsausgaben ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage G 2023 – Leitfaden / 2 Weitere Angaben

Rz. 285 [Betriebsveräußerung/Betriebsaufgabe → Zeilen 42–58] Der Gewinn, den Sie aus der Veräußerung eines Betriebs, eines Teilbetriebs, eines Anteils an einer Personengesellschaft oder einer Betriebsaufgabe erzielt haben, gehört ebenfalls zu den gewerblichen Einkünften (→ Tz 1026 ff.). Sind Sie berufsunfähig oder mindestens 55 Jahre alt, steht Ihnen ein Freibetrag zu. Da die...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage S 2023 – Leitfaden / 2 Weitere Angaben

Rz. 298 [Betriebsveräußerung/-aufgabe → Zeilen 22–36] Haben Sie Ihren freiberuflichen Betrieb veräußert oder aufgegeben, ist ein dadurch entstandener Gewinn steuerlich zu erfassen. Auf die Ausführungen zu den Zeilen 42–58 der Anlage G wird verwiesen. Rz. 299 [Außerordentliche Erträge → Zeile 37] Infrage kommen z. B. Entschädigungen für entgangene oder entgehende Einnahmen oder ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage KAP 2023 – Tipps und... / 4.11 Verluste und Verlustverrechnung

Rz. 823 Verluste aus den Einkünften aus Kapitalvermögen dürfen nicht mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Sie dürfen auch nicht nach § 10d EStG (→ Tz 369) abgezogen werden. Die nicht ausgenutzten Verluste mindern jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen, die in den folgenden Vz. erzielt werden (§ 20 Abs. 6 Satz 2 f. EStG). Eine weitere Einschränkung gilt für Aktien...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Anlage V 2023, V-FeWo, V-So... / 4.6 Umsatzsteuer

Rz. 927 [Umsatzsteuer und Vorsteuer → Zeilen 78 und 83] Grundstücksvermietungen sind grds. umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Buchst. a) UStG). Der Vermieter hat keinen Vorsteuerabzug aus ihm in Rechnung gestellten HK oder Reparaturrechnungen. Die bezahlte Umsatzsteuer gehört bei der Errichtung des Gebäudes zu dessen HK und damit zur Bemessungsgrundlage der Abschreibung (§ 9b Abs. ...mehr