Fachbeiträge & Kommentare zu Einmalzahlung

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 5.5 Abgrenzung von Gehaltsnachzahlungen und Gehaltsbestandteilen zu Ruhegehältern und sonstigen Einkünften

Während Gehaltszahlungen bzw. Gehaltsbestandteile bei einer grenzüberschreitenden Beschäftigung regelmäßig in das Quellensteuerrecht des Tätigkeitsstaats fallen (Art. 15 des OECD-MA), gilt für Ruhegehälter wie z. B. betriebliche Pensionen sowie sonstige Einkünfte das Wohnsitzprinzip (Art. 18 und 21 des OECD-MA). Abgrenzungsprobleme ergeben sich vorrangig hinsichtlich der Abgr...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 6.5.4 Lohnsteuerabzug bei Änderung der Verhältnisse

Der Wechsel der Aufteilung des zuzuweisenden Arbeitslohns von den vereinbarten zu den tatsächlichen Arbeitstagen führt nach Verbandseingaben zu erheblichen Problemen beim Lohnsteuerabzug. Praxis-Beispiel Lohnsteuerabzug bei Änderung der Verhältnisse Arbeitnehmer A arbeitet i. d. R. an 5 Tagen pro Woche und erhält einen Bruttolohn von monatlich 5.000 EUR. Darüber hinaus erhält ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 11.1 Überblick und Prüfschema

Vorab ist bei einer Auslandstätigkeit zu erheben, ob ein DBA besteht. Die Anzahl der DBA erhöht sich vorlaufend. Im jeweils ersten BStBl eines Jahres führt das BMF in einem Schreiben alle Staaten auf, mit denen Deutschland ein DBA abgeschlossen hat. Auch laufende Verhandlungen sind in der Liste enthalten. Bei der Tätigkeit in einem Nicht-DBA-Staat wird die Doppelbesteuerung g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift stellt bestimmte Abfindungszahlungen und Beitragserstattungen der gesetzlichen Rentenversicherung und berufsständischen Versorgung und beamtenversorgungsrechtliche Kapitalabfindungen und Ausgleichszahlungen steuerfrei, obgleich die aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogenen Renten und die Beamtenpensionen stpfl. sind. Die darin liegende unterschie...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 12 Einmalzahlung

In der Tarifrunde 2019 wurde die Zahlung einer Einmalzahlung oder Pauschalzahlung nicht vereinbart.mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 4.2.1 Tarifentwicklung

Mit der Einführung des TV-L im November 2006 wurde auch vereinbart, Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und 2007 in Höhe von je 300 Euro zu leisten sowie die Tabellenwerte im Tarifgebiet West zum 1.1.2008 und im Tarifgebiet Ost zum 1.5.2009 um 2,9 % zu erhöhen. Die sich hieraus ergebenden neuen Tabellenentgelte wurden jeweils auf volle 5 Euro Beträge aufgerundet. Zur Anpassun...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 7.1 Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung stellt eine Kombination aus Lohnausfall– (§ 21 Satz 1 TV-L) und Referenzprinzip (§ 21 Satz 2 TV-L) dar. Sie besteht aus zwei Bestandteilen: Den in Monatsbeträgen festgelegten (ständigen) Entgeltbestandteilen Dies sind z. B. Tabellenentgelt, Entgeltgruppenzulage, Garantiebetrag bei Höhergruppierung, Wechselschicht-, Schichtzula...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Entgelt / 10 Rückforderung überzahlten Entgelts

Kommt es zur Überzahlung von Entgelt, so kann der Arbeitgeber vom Beschäftigten Rückerstattung des zu viel gezahlten Entgelts verlangen. Anspruchsgrundlage bilden tarifvertragliche Rückzahlungsklauseln oder die Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung (§ 812 BGB). Tarifvertragliche Ausschlussfristen (z. B. § 37 TV-L) sind materielle Ausschlussfristen und stehen a...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vorweggenommene Erbfolge / VIII. Ablösung des Vorbehaltsnießbrauchs

Rz. 114 Die Ablösezahlung für einen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge vorbehaltenen Nießbrauch stellt beim Eigentümer nachträgliche Anschaffungskosten dar, die im Rahmen seiner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ansetzbar sind.[92] Die Aufteilung in einen Grund und Boden sowie einen Gebäudeanteil erfolgt nach Ansicht der Finanzverwaltung nach dem Verhältnis der V...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Mutterschutz: Vergütung und... / 4.1 Gratifikationen

Die Entgeltersatzleistungen nach §§ 18 und 20 MuSchG erfassen einmalig im Jahr gezahltes Entgelt wie Gratifikationen nicht. Einmalzahlungen sind also nicht schon nach den mutterschutzrechtlichen Vorschriften weiter zu gewähren. Andere gesetzliche Vorschriften existieren nicht. Die Rechtsprechung hat sich im Laufe der Zeit gewandelt. Seit dem Urteil vom 12.7.1995 sind Zeiten d...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Maschinenstundensatzrechnun... / Kostenerfassung mit Jahreswerten

Am besten ist es, wenn für die Kostenerfassung auf Jahreswerte zurückgegriffen wird. So lassen sich mögliche unterjährige Schwankungen ausschalten, die z. B. durch größere Materialeinkäufe in einem Monat oder Einmalzahlungen (z. B. Versicherungen, Weihnachtsgeld) entstehen können. Welche Kostenarten genau in Ihrem Betrieb angefallen sind, erfahren Sie von Ihrem Steuerberater...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Letztwillige Verfügung zu G... / III. Besteuerung der Destinatäre im Zusammenhang mit der Stiftung

Rz. 106 Leistungen der Stiftung an den Destinatär sind einkommenssteuerlich relevant. § 20 Abs. 1 (Auszug) "Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören" 1. Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftun...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 1 So kontieren Sie richtig!

Bis 2026 hat der Gesetzgeber die verkehrsmittelunabhängige Entfernungspauscha...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Abrechnung von Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

Der Arbeitnehmer wohnt 30 Kilometer von seiner ersten Tätigkeitsstätte entfernt. Er fährt diese Strecke an 210 Tagen und kann in seiner Steuererklärung eine Entfernungspauschale von 210 Tage × 20 km × 0,30 EUR = 1.260 EUR sowie 210 Tage × 10 km × 0,38 EUR = 798 EUR, insgesamt also 2.058 EUR (= 1.260 EUR + 798 EUR) geltend machen. Den Betrag, den der Arbeitnehmer in seiner Einkom...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Entfernungspauschale, Arbei... / 9.2 Pauschalierung der Arbeitgeberzuwendung

Der Arbeitgeber kann die Lohnsteuer für an Arbeitnehmer (auch an Arbeitnehmer-Ehegatten) überlassene Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Beförderung sowie zusätzlich zum Arbeitslohn geleistete Zuschüsse auch mit einem Pauschalsteuersatz von 15 % ermitteln, ohne dass Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Bei Wahl der Pauschalierung durch den Arbeitgeber, ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Lohnsteuerfreie freiwillige... / 6 Besonderheiten bei Betriebsveranstaltungen

Zuwendungen des Arbeitgebers an seine Arbeitnehmer und deren Angehörige anlässlich von Betriebsveranstaltungen [1] gehören bis zu einem Betrag von 110 EUR brutto je Veranstaltung und Arbeitnehmer nicht zum Arbeitslohn, wenn der Arbeitnehmer jährlich an nicht mehr als 2 Veranstaltungen teilnimmt und die Zuwendungen bei solchen Veranstaltungen üblich sind. Es können also mehr a...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktversicherung / 3.2 Pauschalversteuerung kann Beitragsfreiheit auslösen

In der Sozialversicherung ist zu unterscheiden: ob die Beiträge vom Arbeitgeber zusätzlich zu den übrigen Lohnbezügen gezahlt werden oder ob sie vom Arbeitnehmer im Wege der Gehaltsumwandlung finanziert werden. Die Leistungen zu einer Direktversicherung bleiben immer beitragsfrei, wenn sie vom Arbeitgeber zusätzlich zum Arbeitslohn erbracht und pauschal versteuert werden. Finanz...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktversicherung / 3.1 Übergangsregelung für Altverträge

Die Versicherungsprämien können durch den Arbeitgeber lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich unterschiedlich behandelt werden. Übernimmt der Arbeitgeber die pauschale Lohnsteuer von 20 % zzgl. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, sind die Beiträge sozialversicherungsfrei. Pauschalierungsvoraussetzungen Mit dem Alterseinkünftegesetz zum 1.1.2005 wurde der § 3 Nr. 63 ES...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Direktversicherung / 6 Buchungsbeispiel zur Direktversicherung

So buchen Sie richtig Direktversicherung mit Übernahme der pauschalen Lohnsteuer durch den Arbeitgeber Ein Arbeitgeber schließt vor dem 1.1.2005 auf das Leben eines Arbeitnehmers eine Lebensversicherung ab. Er erklärt sich bereit, die Beiträge zusätzlich zum Arbeitslohn zu zahlen und auch die pauschale Lohnsteuer zu übernehmen. Bezugsberechtigt nach dem Versicherungsvertrag s...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 1. Verdeckte Gewinnausschüttung

Definition: Unter einer vGA i.S.d. § 8 Abs. 3 S. 2 KStG ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gem. § 4 Abs. 1 S. 1 EStG auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteil...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verdeckte Gewinnausschüttun... / 2. vGA durch ersparten Aufwand

Begriff des Vorteilseignung: Vorteilseignung im Zusammenhang mit einer vGA bedeutet, dass die Unterschiedsbetragsminderung bei der Körperschaft die Eignung haben muss, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 2, Nr. 9 oder 10 EStG auszulösen[6]. Eine Vorteilseignung kann sich bei einer vGA in Form einer verhinderten Vermögensmehrung insbesondere ...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Anteile an verbundenen Unte... / 5.1 Beteiligung an anderen Körperschaften und Personenvereinigungen

Ist eine Körperschaft an anderen Körperschaften oder Personenvereinigungen beteiligt, bleiben bei der Ermittlung des Einkommens Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Gewinnanteile, Dividenden, Ausbeuten und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus GmbH-Anteilen usw. einschließ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
C. Kommentierung Managerhaf... / VIII. Entlastung des Geschäftsführers

Rz. 98 Die Entlastung des Geschäftsführers durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann zu einem Ausschluss des Anspruchs aus § 43 Abs. 2 GmbHG führen. Die Gesellschafterversammlung ist gemäß § 46 Nr. 5 GmbHG für die Entlastung zuständig. Die Entlastungswirkung wird wie folgt formuliert: "Die Entlastung schließt solche Ansprüche aus, die innerhalb des Entlastungszeitra...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Nachzahlung sonstiger Bezüge

Rz. 4 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zum Begriff > Sonstige Bezüge Rz 8–12 und > R 39b.2 Abs 2 LStR. Nachzahlungen sind sonstige Bezüge, wenn sich der Gesamtbetrag – oder ein Teilbetrag – einer Nachzahlung (gilt entsprechend bei Vorauszahlungen) auf Lohnzahlungszeiträume bezieht, die in einem anderen Kalenderjahr als dem der Zahlung enden. Beispiel 3: Im Beispiel zu > Rz 1 wird d...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 6. Zuordnung und Aufteilung von sonstigen Bezügen

Rz. 15 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Kann ein sonstiger Bezug (§ 38a Absatz 1 Satz 3 EStG und R 39b.2 Absatz 2 LStR) entweder dem steuerfreien oder dem steuerpflichtigen Teil direkt zugeordnet werden (z. B. projektbezogene Erfolgsvergütung im Zusammenhang mit einer steuerbefreiten Tätigkeit im Ausland oder Sonderzahlung für eine Tätigkeit im Inland), erfolgt eine vollständige S...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FoVo 03/2025, Pfändbarkeit ... / 1 Der Fall

Bestattungsvorsorgevertrag Am 13.6.2020 beauftragte die spätere Insolvenzschuldnerin die Streithelferin mit der "Vornahme aller im Zusammenhang mit der Durchführung der Bestattung anfallenden Dienstleistungen und Lieferungen" entsprechend einer Kostenzusammenstellung ("Bestattungsvorsorgevertrag"). Aus Anlass dieses Bestattungsvorsorgevertrags trafen die Schuldnerin, die Stre...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Vorauszahlung von Arbeitslohn

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 > Arbeitslohn unterliegt grundsätzlich bei jeder Lohnzahlung dem LSt-Abzug (§ 38 Abs 3 EStG; > Zufluss von Arbeitslohn). Ohne Bedeutung ist, ob der Arbeitslohn bereits verdient ist. Deshalb sind auch "Vorschüsse" auf den Arbeitslohn für Arbeitsleistungen, die erst später erbracht werden, im Zeitpunkt der Auszahlung zu versteuern. Bei dem als ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Nachzahlung laufender Bezüge

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Bezüge neben dem üblichen Monatslohn, die ihrem Wesen nach zum laufenden > Arbeitslohn gehören (> Laufende Bezüge), sind zusammen mit dem laufenden Arbeitslohn zu versteuern, auch wenn sie zu einem anderen Zeitpunkt gezahlt werden. Dies gilt auch für Nachzahlungen, wenn sich der Gesamtbetrag einer Nachzahlung ausschließlich auf Lohnzahlungsze...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 9. Zusammenfassendes Beispiel einer ganzjährigen Beschäftigung mit Abrechnung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen im Kalenderjahr und Überprüfung (vgl. Rn. 5)

Rz. 21 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Sachverhalt Der in Deutschland wohnende Arbeitnehmer B arbeitet im Kalenderjahr 01 i. d. R. an 5 Tagen pro Woche und erhält einen Arbeitslohn von monatlich 5.000 EUR. Darüber hinaus erhält er im Juli 01 eine Erfolgsprämie (sonstiger Bezug) für das laufende Kalenderjahr von 10 000 EUR und im Dezember 01 ein Weihnachtsgeld (sonstiger Bezug) von...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Drittaufwand

Rz. 23 Stand: EL 114 – ET: 12/2017 Übernimmt ein anderer als der Stpfl/ArbN dessen berufliche Aufwendungen, trägt sie also der Stpfl/ArbN wirtschaftlich nicht selbst, spricht man von Drittaufwand. Andere (Dritte) können > Ehegatten bzw > Lebenspartner, die > Eltern oder sonstige Personen sein; zur Übernahme von Aufwendungen durch den ArbG > Rz 14, 18. Echter Drittaufwand wird ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, NATO

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Die NATO ist ein aus 32 Mitgliedstaaten bestehendes Militär- und Verteidigungsbündnis, dem die > Vereinigte Staaten von Amerika, > Kanada und 30 europäische Staaten, inklusive der > Türkei, angehören. Der Aufenthalt von Streitkräften der NATO und deren Angehörigen auf dem Gebiet anderer NATO-Staaten wird durch das NATO-Truppenstatut (NTS; BGB...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Pensions-Sicherungs-Verein

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der PSV (> Rz 2) sichert die Versorgungsleistungen aus der > Betriebliche Altersversorgung, wenn der > Arbeitgeber im > Insolvenzverfahren, bei Betriebseinstellung sowie wirtschaftlicher Notlage zur Leistung unfähig wird und das ggf auf die von ihm getragene U-Kasse oder einen anderen Durchführungsweg der BetrAV durchschlägt. Für derartige Fä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 10.1 Variante 1: Aufteilung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des jeweiligen Kalendermonats

Rz. 23 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ermittlung des Aufteilungsmaßstabs und Abrechnung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des jeweiligen Kalendermonats: Der Arbeitgeber ermittelt den Aufteilungsmaßstab für die einzelnen Kalendermonate nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des einzelnen Kalendermonats.mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / Zusammenfassung

Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Dieses Schreiben ersetzt das BMF-Schreiben vom 14. März 2017 (BStBl I S. 473). Die nachfolgenden Grundsätze sind im Lohnst...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 1. Ermittlung des steuerfreien und des steuerpflichtigen Arbeitslohns

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Zahlt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Arbeitslohn, der nach einem DBA teilweise steuerfrei und teilweise steuerpflichtig ist, so hat der Arbeitgeber für den nach § 38 Absatz 3 EStG vorzunehmenden Lohnsteuerabzug zunächst den im jeweiligen Zeitraum, für den im Einzelfall Arbeitslohn gezahlt wird, direkt zuordenbaren Arbeitslohn zu ermittel...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 10. Beispiel für eine nicht ganzjährige Beschäftigung

Rz. 22 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Sachverhalt Arbeitnehmer B ist beim Arbeitgeber A im Kalenderjahr 01 vom 1. Januar bis zum 31. Oktober beschäftigt (5 Arbeitstage pro Woche) und erhält einen Arbeitslohn von monatlich 5.000 EUR, der jeweils zum 25. eines Monats gezahlt wird. Es ist geplant, dass B im Kalenderjahr 01 vom 1. Februar bis zum 15. April an insgesamt 50 Tagen im Au...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nichtverfügbarkeit der Lohnsteuerabzugsmerkmale

Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Der > Arbeitgeber kann die persönlichen elektronischen > Lohnsteuerabzugsmerkmale beim > Bundeszentralamt für Steuern nur abrufen, wenn er die > Identifikationsnummer und das Geburtsdatum des ArbN kennt. Zu Einzelheiten vgl ua BMF vom 13.12.2024, BStBl 2025 I, 64. Um seine > Informationelle Selbstbestimmung zu wahren, kann der > Arbeitnehmer ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 2 – Doppelbesteuerun... / 10.2 Variante 2: Aufteilung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des gesamten Beschäftigungszeitraums innerhalb eines Kalenderjahres

Rz. 24 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Ermittlung des Aufteilungsmaßstabs und Abrechnung nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen des Beschäftigungszeitraums im Kalenderjahr (während des Beschäftigungsverhältnisses) Der Arbeitgeber ermittelt den Aufteilungsmaßstab für die einzelnen Kalendermonate nach den voraussichtlichen tatsächlichen Arbeitstagen im gesamten Beschä...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Nettolohn

Zusammenfassung Rz. 1 Stand: EL 141 – ET: 03/2025 Üblich ist die Vereinbarung eines Bruttolohns, der nach Mi...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage GK / 8.1 Laufende steuerfreie Bezüge nach § 8b Abs. 1 und 4 (ggf. auch aufgrund eines DBA)

Zeilen 151 bis 155 Diese Zeilen bleiben frei. Vor Zeilen 156 bis 202 In Zeile 156 sind Ausschüttungen und sonstige Bezüge von Körperschaften gem. § 8b Abs. 1 KStG mit positivem Vorzeichen in der Vorspalte einzutragen. Hierunter fallen alle Bezüge i. S. d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 2, 9 und 10 Buchst. a EStG. Erfasst werden Ausschüttungen in- und ausländischer Körperschaften – ohne wei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 12 Kürzungsbetrag bei Beteiligungen an Zwischengesellschaften nach dem AStG

Vor Zeilen 99a-99c In diesen Zeilen ist der Kürzungsbetrag nach § 11 AStG einzutragen. Diese Kürzung greift ein, wenn der Stpfl. aus der Beteiligung an der ausländischen Zwischengesellschaft bestimmte Einkünfte aus Kapitalvermögen erhält, nachdem entsprechende Hinzurechnungsbeträge bei ihm angesetzt worden waren. Es sind dies Gewinnanteile und sonstige Bezüge nach § 20 Abs. 1...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Vordruck G... / 9 Hinzurechnungen

Vor Zeilen 50–69 In den Zeilen 50–69 werden die nach § 8 GewStG vorgeschriebenen Hinzurechnungen berücksichtigt. In den Hinzurechnungen drückt sich der Charakter der Gewerbesteuer als Realsteuer aus, die die objektive Ertragskraft des Unternehmens erfasst. Dies betrifft insbesondere die Finanzierungsanteile nach § 8 Nr. 1 GewStG. Andere Hinzurechnungen dienen der Abgrenzung z...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Leitfaden 2024 - Anlage ZVE / 2.16 Hinzurechnungsbeträge nach § 10 AStG und Kürzungsbeträge nach § 11 Abs. 2 AStG

Vor Zeilen 31a-31b Durch das Gesetz v. 25.6.2021[1] ist die Erfassung der Hinzurechnungsbeträge nach §§ 7 ff. AStG neu konzipiert worden. Nach § 10 Abs. 2 AStG n. F. ist der Hinzurechnungsbetrag einer Zwischengesellschaft, deren Wirtschaftsjahr nach dem 31.12.2021 beginnt, in dem Vz zu erfassen, in dem das Wirtschaftsjahr der Zwischengesellschaft endet, im Ergebnis also zeitg...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 1.3 Muss: Wenn es um die Existenz geht

Es gibt Ereignisse, gegen die Sie sich unbedingt versichern müssen. Beispiel für sogenannte große Risiken: Einem Bilanzbuchhalter unterläuft ein schwerwiegender Fehler, indem durch sein Verschulden sozialversicherungspflichtige Beiträge nicht abgeführt werden (sehr kurze Verjährungsfristen seitens des Arbeitgebers). Durch dieses Versäumnis macht der Auftraggeber Regressansprü...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Basic
Haftung und Versicherung se... / 2.6 Dread-Disease Versicherung

Eine solche Versicherung leistet sobald eine vorher vertraglich definierte Krankheit diagnostiziert wurde. Sie realisiert im Leistungsfall keine monatliche Rente wie die Berufsunfähigkeitsversicherung, sondern die Einmalzahlung einer Versicherungssumme. Dadurch erhält man trotz der ggf. schweren gesundheitlichen Einschränkungen ausreichende finanzielle Freiheit, um sich zum ...mehr

Beitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Ausbildung / 2.4.5 Abschlussprämie

Einen Anreiz, die Ausbildung im öffentlichen Dienst erfolgreich zu Ende zu bringen, bietet die Regelung des § 20 TVA-L BBiG. Nach § 20 Abs. 1 TVA-L BBiG erhalten Auszubildende bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses aufgrund erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung bzw. staatlicher Prüfung eine Abschlussprämie als Einmalzahlung in Höhe von 400 EUR. Diese Abschlussprämie st...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Ausbildung / 2.4.4 Abschlussprämie

Einen Anreiz, die Ausbildung im öffentlichen Dienst erfolgreich zu Ende zu bringen, bietet die Regelung des § 17 TVAöD. Nach § 17 Abs. 1 TVAöD erhalten Auszubildende bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses aufgrund erfolgreich abgeschlossener Abschlussprüfung bzw. staatlicher Prüfung eine Abschlussprämie als Einmalzahlung i. H. v. 400 EUR. Diese Abschlussprämie stellt kei...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.12.3 Einmalzahlungen aus Pensionskassen in der Aktivzeit

Grundsätzlich soll mit dem Erreichen der Altersgrenze die Rente der Pensionskasse als zusätzliche Einnahme neben der AHV-Rente dienen. Barauszahlungen aus der Pensionskasse i. S. d. BVG sind während des Erwerbslebens in folgenden Fällen möglich: Der Versicherte verlässt endgültig die Schweiz (auch bei endgültiger Beendigung der Grenzgängertätigkeit); bei Kauf von Wohnungseigen...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 7.12.7 Einzelfragen zu Pensionskassen

In der Schweiz besteht die Möglichkeit, insbesondere bei einer erst späteren Tätigkeit in der Schweiz, einer Aufbesserung der Rentenhöhe durch eine Sondereinzahlung (Einkauf). Hat sich der Steuerpflichtige bei einer Schweizer Pensionskasse, bei der er pflichtversichert ist, zusätzlich mit einem Einmalbeitrag "eingekauft", stellt sich die Frage der steuerlichen Auswirkungen. ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Internationales Steuerrecht... / 2.9 Sonderregelungen für Kriegsfolgeentschädigungsleistungen

Art. 18 Abs. 2 der meisten deutschen DBA weist das Besteuerungsrecht für Kriegsfolgeentschädigungsleistungen aus öffentlichen Kassen, und zwar sowohl für laufende Zahlungen als auch für Einmalzahlungen, dem Kassenstaat zu. Bei den angesprochenen Entschädigungen aus deutschen öffentlichen Kassen kommen insbesondere die Bezüge in Betracht, die aufgrund folgender deutscher Geset...mehr