Fachbeiträge & Kommentare zu Einmalzahlung

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Sonntags-, Feiertags- und N... / 3 Berechnungsgrundlage

Berechnungsgrundlage für die steuerfreien Zuschläge bildet der Grundlohn des Arbeitnehmers. Die Berechnungsbasis für die steuerfreien Zuschläge ist auf einen Stundengrundlohn von 50 EUR beschränkt. Somit ergibt sich für Nachtarbeit von 20.00 bis 24.00 Uhr ein steuerfreier Zuschlag von höchstens 12,50 EUR und für Sonntagsarbeit ein steuerfreier Zuschlag von maximal 25 EUR. Di...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 3 Rechtsprechung

Rz. 34 Wird die Beitragsuntergrenze lediglich durch eine Einmalzahlung überschritten, besteht aufgrund des Zuflussprinzips im Zahlungsmonat selbst dann Beitragspflicht, wenn die Beitragsuntergrenze bei einer Umrechnung der Einmalzahlung auf das Kalenderjahr nicht überschritten würde: BSG, Urteil v. 18.3.1993, 8 RKn 2/929. Die Freibetragsregelung ist nicht zusätzlich i. S. v. b...mehr

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Sommer, SGB V § 233 Beitrag... / 2.2 Verweis auf andere Vorschriften (Abs. 2)

Rz. 7 Aufgrund des Verweises in Abs. 2 werden für Seeleute Beiträge ebenfalls aus Renten, Versorgungsbezügen und Arbeitseinkommen erhoben (§ 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 bis 4). Wie auch bei Beschäftigten ist hier die Mindesteinnahmegrenze nach § 226 Abs. 2 zu beachten. Darüber hinaus finden für die Rangfolge der Einnahmearten und Erstattungen die Vorschriften §§ 230 und 231 Anwe...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 2.1 Versorgungsbezüge

Rz. 4 § 226 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 nennt als beitragspflichtige Einnahme, die der Beitragsbemessung zugrunde gelegt wird, den Zahlbetrag der der Rente vergleichbaren Einnahmen. Welche Leistungen als "der Rente vergleichbare Einnahmen (Versorgungsbezüge)" gelten, legt § 229 im Sinne einer Fiktion fest. Die Aufzählung ist enumerativ; hier nicht genannte Bezüge können den Versorgu...mehr

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Sommer, SGB V § 229 Versorg... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 46 Schneider, Versorgungsbezüge – Beitragspflichtige und beitragsfreie Versorgungsbezüge von A bis Z, DOK 1983, 890. Rz. 47 Die Einbeziehung von Versorgungsbezügen aus einem früheren Dienstverhältnis als DO-Angestellter in die Beitragspflicht ist mit dem Grundgesetz vereinbar: BSG, Urteil v. 18.12.1984, 12 RK 33/83. Es ist mit dem Grundgesetz, insbesondere mit den hergebrac...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.2 Mindesthöhe von Renten und Versorgungsbezügen und Freibetrag (Abs. 2)

Rz. 17 Nach Abs. 2 sind Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nur beitragspflichtig, wenn sie monatlich einen Betrag von 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV übersteigen. Rz. 17a Unerheblich ist, ob die Mindestgrenze lediglich von Einnahmen nach Nr. 3 und/oder Nr. 4 erreicht wird. Denn die monatlichen Einnahmen aus Versor...mehr

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Sommer, SGB V § 87b Vergütu... / 2.11 Vorgaben der KVB

Rz. 20 Die KVB hat Vorgaben für die Festlegung und Anpassung des Vergütungsvolumens für die haus- und fachärztliche Versorgung im Einvernehmen mit dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen zu erarbeiten. Einvernehmen ist eine besondere Form der Mitwirkung. Ohne ein hergestelltes Einvernehmen können die Rahmenvorgaben nicht wirksam werden. Wird ein Einvernehmen nicht hergeste...mehr

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Jung, SGB VII § 153 Berechn... / 2.1.2 Arbeitsentgelte der Versicherten (§ 14 SGB IV)

Rz. 18 Die Arbeitsentgelte der Versicherten sind Maßstab für die Berechnung der Beiträge. Maßgebend für den Begriff des Arbeitsentgelts ist die Legaldefinition des § 14 SGB IV . Alle laufenden und einmaligen (Brutto-)Einnahmen aus einer Beschäftigung (§ 7 SGB IV) sind Arbeitsentgelt. Gleichgültig ist, unter welcher Bezeichnung oder in welcher Form die Vergütung erfolgt und ob...mehr

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Sommer, SGB V § 226 Beitrag... / 2.5 Berechnung bis zum 30.9.2022

Rz. 22 Als beitragspflichtige Einnahme wird bei Beschäftigten innerhalb der Gleitzone – ausgehend vom Arbeitsentgelt i. S. d. Abs. 1 – ein Betrag der Beitragsbemessung zugrunde gelegt, der sich nach folgender Formel (vgl. § 163 Abs. 10 Satz 1 SGB VI a. F.) ermittelt: Nach Satz 2 ist F als Faktor definiert, der...mehr

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Jansen, SGB VI § 77 Zugangs... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 85 Bäker, Aus der Praxis – für die Praxis, rv 2022, 96. Bergien/Fechter/Sesselmeier, Österreichische Wege in der deutschen Rente – individuelle Nutzen und ökonomische Kosten – Soziale Sicherheit in Europa, DRV 2024, 138. Bergner, Kein "Rentenabschlag" nach Erstattungsleistung eines Haftpflichtversicherers – Anmerkung zu BSG vom 13.12.2017 – B 13 R 13/17 R, jM 2018, 158. Car...mehr

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Kündigung (außerordentliche... / 3.41.2 Betriebskosten

Der Vermieter kann das Mietverhältnis auch dann kündigen, wenn der Mieter mit der Zahlung der Betriebskostenvorauszahlung oder Betriebskostenpauschale in Verzug ist und der Rückstand insgesamt 2 Monatsmieten erreicht. Die fristlose Kündigung ist also auch dann möglich, wenn der Mieter mit der Grundmiete nicht in Rückstand ist. Bemessungsgrundlage ist auch hier die Grundmiete...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 6.1 Überblick

Rz. 79 Das Vermögen von inländischen Familienstiftungen (und Familienvereinen) unterliegt in Deutschland alle 30 Jahre einer Erbersatzsteuer.[1] Dabei handelt es sich faktisch um eine Vermögensteuer für Familienstiftungen. Grundlage der Besteuerung ist das Vermögen der Familienstiftung und keine Vermögensübertragung. Die Erbersatzsteuer ist somit ein Fremdkörper im Erbschaft...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3.7 Ermittlung der Jahressteuer bei Steuern vom Kapitalwert von Renten bei Zusammenrechnung mit Vorerwerben

Rz. 79 Hat der unentgeltliche Erwerber eines Rentenstammrechts die Jahresversteuerung nach § 23 ErbStG gewählt und muss für Zwecke der Besteuerung eine frühere Zuwendung als sog. Vorerwerb i. S. d. § 14 ErbStG berücksichtigt werden, wirft die Berechnung der Jahressteuer praktische Probleme auf. Der für die Jahressteuer anzusetzende Steuersatz[1] soll in diesem Fall nicht dad...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 3.3.3 Bewertung zum Zeitwert von Wertpapieren

Rz. 45 Für bestimmte Versorgungsplangestaltungen beinhaltet das HGB eine Abweichung von der Bewertung von Pensionsrückstellungen zum Erfüllungsbetrag. Damit reagierte der Gesetzgeber auf Versorgungspläne, die seit Jahren zunehmend Verbreitung finden. Es handelt sich um wertpapiergebundene Zusagen.[1] Rz. 46 Hierbei sagt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Versorgungsleistunge...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 1 Vorbemerkung

Rz. 1 Die Bedeutung der betrieblichen Altersversorgung als zweite von 3 Säulen der Altersversorgung in Deutschland wird sichtbar, wenn man die Erhebungen zum Volumen der Pensionsverpflichtungen betrachtet. So beliefen sich die Deckungsmittel für betriebliche Pensionsverpflichtungen im Jahr 2022 auf rd. 705 Mio. EUR.[1] Hiervon entfallen gut 50 % auf die unmittelbare Pensions...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der BE

Rn. 1615 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Abfall s "Altgold" Abfindung Abfindungen sind als BE zu erfassen, wenn sie betrieblich veranlasst sind. Maßgeblich sind die Verhältnisse beim Empfänger der Abfindung. Sie müssen insoweit beim Empfänger betrieblich veranlasst sein. Auf die Verhältnisse des Zahlenden kommt es nicht an. Als Hilfsgeschäfte sind die Abfindungen zu berücksichtigen....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 13. Mitteilung Energiepreispauschale (§ 22a Abs 1 S 2 EStG)

Rn. 33d Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Mit dem JStG 2022 v 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294 wurde in § 22 Nr 1 S 3 Buchst c EStG festgelegt, dass die mit dem Gesetz zur Zahlung einer Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner (Rentenbeziehende-Energiepreispauschalengesetz – RentEPPG) geregelte Einmalzahlung von 300 EUR (EPP II) der ESt unterliegt. Eine an Rentenbeziehende a...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) RAP u WG (Vermögensgegenstand)

Rn. 801 Stand: EL 80 – ET: 08/2008 Die aktiven RAP dienen dazu, Aufwendungen iSd periodengerechten Gewinnermittlung (s Rn 828) zu aktivieren, um sie dann in einem späteren Gewinnermittlungszeitraum erfolgswirksam werden zu lassen. Deshalb kann es sich gerade nicht um WG (Vermögensgegenstände) im bilanzrechtlichen Sinne handeln. Liegen die Letztgenannten vor, schließt deren Bi...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.10.3 Realsplitting

Auch Steuervorteile, die aus dem sogenannten Realsplitting resultieren, sind von dem Unterhaltspflichtigen wahrzunehmen. Nach § 10 Abs. 1a Nr. 1 EStG sind Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten im Jahr der Zahlung bis zu 13.805 EUR pro Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig (Kindesunterhalt spielt im Rahmen des begrenzten Realsplitting...mehr

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Ehegattenunterhalt / 2.1.1.2 Geringeres Einkommen / Lohnersatzleistungen

In den Fällen, in denen der Beteiligte nach dem Verlust des Arbeitsplatzes geringere Einkünfte hat, ist die Abfindung maximal bis zur Höhe des früheren Einkommens zur – teilweisen – Aufstockung zu verwenden. Ob die geringeren Einkünfte daher resultieren, dass der Beteiligte nur noch Lohnersatzleistungen wie beispielsweise Arbeitslosengeld bezieht, oder dass er bei dem neuen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / J. ABC des Bilanzansatzes

Rn. 1499 Stand: EL 134 – ET: 02/2019 Abbaurecht s Rn 1405ff Abbruchkosten s § 6 Rn 591ff (Dräger/Dorn/Hoffmann) Abbruchverpflichtung s Rn 885 Abfallentsorgung s Rn 884ff Abfindung Beispiele aus der BFH-Rspr zur Behandlung beim Leistenden:mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / E. Versicherungsspezifische Rechnungslegungsvorschriften (Abs. 2)

Rz. 20 [Autor/Zitation] Versicherungsunternehmen übernehmen gegen Zahlung einer Prämie Risiken von Versicherungsnehmern und leisten im Versicherungsfall entsprechend dem vereinbarten Versicherungsvertrag Ersatz. Aufgrund der Besonderheit des Geschäftsmodells von Versicherungsunternehmen im Vergleich zu Industrieunternehmen regelt § 341a Abs. 2, dass gewisse handelsrechtliche ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 1a Stand: EL 182 – ET: 07/2025 Der LStJA durch den ArbG, geregelt in § 42b EStG, ist als einzige von insgesamt 4 Vorschriften (§§ 42, 42a EStG – LStJA durch das FA; § 42b EStG – LStJA durch den ArbG; § 42c EStG – örtliche Zuständigkeit der FA im LSt-Verfahren) aus den bis zum Kj 1990 geltenden Regelungen zum LStJA übrig geblieben. Rn. 2 Stand: EL 182 – ET: 07/2025 § 42 EStG...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / d) Übertragsfähige Beitragsteile

Rz. 56 [Autor/Zitation] Während die Bildung von BÜ aufgrund der gesetzlichen Regelung dem Grunde nach unstrittig ist, ergeben sich hinsichtlich der Bemessung der übertragsfähigen Beitragsteile verschiedene strittige Bereiche. Die Finanzverwaltung hat hierzu in einem koordinierten Ländererlass (BMF v. 30.4.1974) Grundsätze zur Bemessung der BÜ festgelegt. Weder die handelsrech...mehr

Kommentar aus Rechnungslegung und Prüfung der Unternehmen
Anzinger/Oser/Schlotter, Re... / IV. Besonderheiten für den Einzelabschluss nach § 325 Abs. 2a (Abs. 2)

Rz. 12 [Autor/Zitation] § 341l Abs. 2 Nr. 1 stellt klar, das Versicherungsunternehmen in der Rechtsform des VVaG sowie inländische Niederlassungen einer ausländischen Versicherung, die in § 325 Abs. 2a Satz 3 kodifizierten Vorschriften des Ersten Unterabschnitts des Dritten Buchs zu beachten haben und diese nicht nur für Versicherungen in der Rechtsform der AG zur Anwendung k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 1 § 50c EStG wurde durch G. v. 2.6.2021 eingefügt.[1] Dies steht im Zusammenhang mit der Neukonzeption des § 50d EStG, der in der alten Fassung die jetzt in § 50c EStG und § 50d EStG enthaltenen Regelungen in einer Vorschrift zusammenfasste. Da diese Regelungen keine Verbindung miteinander haben, war die Zusammenfassung in einer Vorschrift unübersichtlich und unsystemati...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 3 Aufhebung der Stiftung bzw. Auflösung des Vereins vor Ablauf des 30-Jahreszeitraums

Rz. 10 Wird im Fall der Verrentung der Ersatzerbschaftsteuer nach § 24 ErbStG vor Ablauf des 30-Jahreszeitraums die Familienstiftung aufgehoben oder der Familienverein aufgelöst, beeinflusst dies nicht die Höhe der Ersatzerbschaftsteuer. Der offene Restbetrag muss in einer Einmalzahlung abgelöst werden, wenn im Zeitpunkt der Festsetzung der Ersatzerbschaftsteuer die Aufhebun...mehr

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Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.14 Zuwendungen für angemessenen Unterhalt und Ausbildung (§ 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG)

Rz. 71 Die Steuerbefreiung nach § 13 Abs. 1 Nr. 12 ErbStG für Zuwendungen zum Zwecke des angemessenen Unterhalts oder zur Ausbildung des Bedachten ist auf Zuwendungen unter Lebenden beschränkt und kann nicht über den eindeutigen Wortlaut der Vorschrift hinaus auf entsprechende Erwerbe von Todes wegen ausgedehnt werden.[1] Nach h. M. sind zudem lediglich laufende Zuwendungen ...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 6.3.1 Ehebezogene Zuwendung

Rz. 99 Der BGH[1] nimmt in ständiger Rechtsprechung eine ehebezogene Zuwendung an, "wenn ein Ehegatte dem anderen einen Vermögenswert um der Ehe willen und als Beitrag zur Verwirklichung und Ausgestaltung, Erhaltung oder Sicherung der ehelichen Lebensgemeinschaft zukommen lässt, wobei er die Vorstellung oder Erwartung hegt, dass die eheliche Lebensgemeinschaft Bestand haben u...mehr

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Vermögensauseinandersetzung... / 12.2.2 Rückgewähr von Zuwendungen

Rz. 351 Auch im Rahmen einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft ist bei der Zuwendung von Vermögenswerten zunächst zu unterscheiden, ob es sich um eine Schenkung oder um eine unbenannte (gemeinschaftsbezogene) Zuwendung handelt. Zuwendungen zu besonderen Anlässen wie Geburtstagen oder an Weihnachten erfolgen freigiebig und uneigennützig. Hier handelt es sich um klassische Sch...mehr

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Sauer, SGB III § 151 Bemess... / 2.1 Bemessungsentgelt

Rz. 3 Bemessungsentgelt ist das durchschnittliche Bruttoarbeitsentgelt, aus dem das konkrete Alg in 2 weiteren Schritten berechnet wird. Abs. 1 gibt vor, wie das Bemessungsentgelt zu errechnen ist. Bemessungsentgelt umschreibt den für die Bemessung des Alg maßgeblichen Teil des (Arbeits-)Entgeltes des Arbeitslosen im Bemessungszeitraum. Der Bemessung liegt grundsätzlich das ...mehr

Kommentar aus Haufe TV-L Office Premium
Sauer, SGB III § 160 Ruhen ... / 2.6 Nach Art und Umfang gleiche Forderung

Rz. 14 Art der Forderung (Gegenstand) ist z. B. die Durchsetzung von Arbeitszeitforderungen oder einer bestimmten Stufenregelung. Umfang der Forderung (Höhe) bezieht sich auf konkret messbare Daten, z. B. eine prozentuale Lohnerhöhung. Art und Umfang sind getrennt voneinander zu vergleichen. Bei mehreren Hauptforderungen genügt die Übereinstimmung mit einer Forderung im Bezi...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.11 Ausländische Sozialleistungen

Rz. 24 Ausländische Sozialleistungen, die ein ausländischer Träger zuerkannt hat, sollen in gleicher Weise wie die deutschen Sozialleistungen nach Abs. 1 und 2 das Ruhen bewirken, um Doppelleistungen zu vermeiden (Abs. 3). Das Ruhen ist daran geknüpft, dass die ausländische Leistung zuerkannt ist und der deutschen Sozialleistung vergleichbar ist. Es genügt allerdings, wenn d...mehr

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Sauer, SGB III § 158 Ruhen ... / 2.3 Ruhenszeitraum

Rz. 27 Abs. 2 sieht verschiedene Ruhenszeiträume vor, die der Gesetzgeber aus unterschiedlicher Motivation beschrieben hat. Danach kann ein Ruhenszeitraum entfallen oder – als längster Zeitraum – ein Jahr betragen. Technisch hat der Gesetzgeber die unterschiedlichen Ruhenszeiträume durch Begrenzung bei verschiedenen Sachverhalten definiert: Begrenzung auf eine ordentliche ode...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 4.1 Aufteilung der Prämie in mehrere Zahlungen

Die Prämie muss nicht in voller Höhe und auf einmal, sondern kann auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Eine Höchstzahl ist dem Gesetzeswortlaut ("bis zu") nicht zu entnehmen. Teilzahlungen sind mit der Zielsetzung gleichermaßen vereinbar und für den Staatshaushalt nicht mehr oder weniger belastend. Entsprechend dürfte auch zulässig sein, die Inflationsausgleichsp...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe TV-L Office Premium
Inflationsausgleichsprämie / 1 Steuerfreie Prämien und Unterstützungen infolge der anhaltenden hohen Inflation

Zur Abmilderung der zusätzlichen Belastungen durch die weltweit gestiegenen Verbraucherpreise (z. B. Energie- und Nahrungsmittelpreise) konnten Arbeitgeber ihren Beschäftigten Sonderzahlungen oder Unterstützungen steuerfrei sowie beitragsfrei in der Sozialversicherung gewähren. Begünstigt waren Leistungen von bis zu 3.000 EUR, die dem Arbeitnehmer befristet vom 26.10.2022 bi...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / 4 Dauer der Zahlung

Das Mutterschaftsgeld wird für die letzten 6 Wochen vor der Entbindung, den Entbindungstag und für die ersten 8 Wochen bzw. 12 Wochen bei Früh-/Mehrlingsgeburten oder bei Kindern mit Behinderung nach der Entbindung gezahlt. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Bezugsdauer um den Zeitraum der Schutzfrist, der vor der Entbindung nicht in Anspr...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mutterschaftsgeld / 1.2 Beitragsfreiheit

Arbeitgeber haben für die Zeit des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld ihrer Arbeitnehmerin grundsätzlich keine Beiträge zu entrichten.[1] Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss sind steuer- und sozialabgabenfrei. Während des Mutterschaftsgeldbezugs gezahltes Entgelt kann ggf. beitragspflichtig sein (z. B. Einmalzahlungen oder über den Arbeitgeberzuschuss hinausgehend...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.4 Veranlagung bei mehreren Arbeitgebern bzw. sonstigen Bezügen (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. c)

Rz. 130a Durch G. v. 12.12.2019[1] ist Nr. 4 um einen neuen Tatbestand in Buchst. c erweitert worden. Die Abgeltungswirkung ist danach ausgeschlossen, wenn der Stpfl. nebeneinander von mehreren Arbeitgebern Arbeitslohn bezogen hat oder wenn die LSt für einen sonstigen Bezug berechnet worden ist, also in den Fällen des § 46 Abs. 2 Nr. 2, 5, 5a EStG. Es kann sich um Arbeitsloh...mehr

Kommentar aus Steuer Office Kanzlei-Edition
Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.3.4.6 Veranlagung zur Anrechnung ausl. Steuern nach § 50d Abs. 7 EStG (Abs. 2 S. 2 Nr. 4 Buchst. e)

Rz. 130f Nach § 50d Abs. 7 EStG nimmt Deutschland das Besteuerungsrecht für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit bei unmittelbaren und mittelbaren Zahlungen aus einer öffentlichen Kasse auch dann in Anspruch, wenn kein Dienstverhältnis zu der öffentlichen Hand besteht. In diesem Fall gelten die Vergütungen als für Dienste gegenüber der öffentlichen Hand gezahlt. Werden ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ag) Einmalzahlungen

Rn. 183 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Abs 1 Nr 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 1 EStG erfasst seinem Wortlaut nach zwar neben Leibrenten auch andere Leistungen, soweit diese nicht der sog Basisversorgung iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG zuzurechnen sind. Bei Einmalzahlungen kann aber weder von einem Rentenrecht noch von daraus erzielten Erträgen ausgegangen wer...mehr

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zfs 06/2025, Reha-Managemen... / VI. Abgrenzung zu anderen Leistungsarten der privaten Unfallversicherung

Reha-Management wird häufig mit der Reha-Beihilfe in einem Zug genannt. Die Reha-Beihilfe ist eine andere, eigenständige Leistungsart, die eine Einmalzahlung verspricht für eine i.d.R. dreiwöchige stationär absolvierte Rehamaßnahme. Ebenfalls anders gelagert sind teilweise in Unfallversicherungen oder vom VR allgemein angebotene Assistance- oder Serviceleistungen. Diese sind ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Einzelfälle (ABC der sonstigen Leistungen)

Rn. 510 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Abgeordneter Neben den nach den AbgeordnetenG gezahlten, nach § 22 Nr 4 EStG steuerbaren Abgeordnetenbezügen (s Rn 550 ff) können Einkünfte vorliegen, die nach § 22 Nr 3 EStG steuerbar sind. Hierzu gehören zB gelegentlich an Abgeordnete gezahlte Vergütungen für die Vertretung von Verbandsinteressen oder für Tätigkeiten im Auftrag der Fraktio...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Rechtsentwicklung

Rn. 31 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 EStG ist zusammen mit den anderen Vorschriften des X. Abschn durch das JStG 1996 v 11.10.1995, BGBl I 1995, 2970) in das EStG eingefügt worden. Rn. 32 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch das 1. SGB III ÄndG v 16.12.1997 (BGBl I 1997, 2970) hat § 62 Abs 2 S 2 Hs 2 EStG eine Änderung insoweit erfahren, als der Begriff der Beitragspflicht in A...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. Besteuerung der Energiepreispauschale gem § 22 Nr 1 S 3 Buchst c EStG

Rn. 222 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Durch das JStG 2022 (v 16.12.2022, BGBl I 2022, 2294) wurde § 22 Nr 1 S 3 Buchst c EStG eingeführt, wonach auch die nach dem Rentenbeziehende-Energiepreispauschalegesetz (RentEPPG v 07.11.2022, BGBl I 2022, 1985) einmalig gezahlte Energiepreispauschale iHv EUR 300 zu den sonstigen Einkünften iSd § 22 Nr 1 S 1 EStG gehört. Der Gesetzgeber wo...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 62 EStG findet ebenso wie die anderen Vorschriften des X. Abschn ab dem VZ 1996 Anwendung. § 62 Abs 2 EStG ist in der durch das ZuwanderungsG v 30.07.2004 (BGBl I 2004, 1950) geänderten Fassung ab dem VZ 2005 anzuwenden (§ 52 Abs 61a EStG aF); bis 2004 gilt § 62 Abs 2 S 1 EStG. § 62 Abs 2 idF des Art 2 Nr 2 des Gesetzes v 13.12.2006, BGBl I...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Norminhalt

Rn. 651 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 22 Nr 5 S 1 EStG unterliegen folgende Leistungen der Besteuerung als sonstige Bezüge:mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, CERN

Rz. 1 Stand: EL 142 – ET: 06/2025 Die Europäische Organisation für Kernforschung (CERN = Conseil Européen pour la Recherche Nucléaire) mit Sitz in Genf wird von einem Rat repräsentiert; für jedes Laboratorium wird ein Generaldirektor bestellt. Dem Rat gehören höchstens zwei Delegierte eines jeden europäischen Mitgliedstaates an. Den Vertretern im Rat, den Generaldirektoren so...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Norminhalt

Rn. 31 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Entsprechend seiner Funktion als Auffangtatbestand bestimmt § 22 Nr 1 S 1 EStG zunächst ohne Nennung konkretisierender Tatbestandsmerkmale, dass wiederkehrende Bezüge – unter Beachtung der Subsidiarität (s Rn 3 ff) – sonstige Einkünfte sind (s Rn 34 ff). Nach § 22 Nr 1 S 1 Hs 2 EStG kommt zudem § 15b EStG sinngemäß zur Anwendung (s Rn 41). § ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 6. Besitz einer Blauen Karte EU, einer ICT-Karte, einer Mobiler-ICT-Karte oder einer Aufenthaltserlaubnis, die für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigen oder berechtigt haben oder diese erlauben (§ 62 Abs 2 Nr 2 EStG)

Rn. 200 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Kindergeldberechtigt sind für Zeiträume, die nach dem 29.02.2020 beginnen, nicht freizügigkeitsberechtigte Ausländer, die eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, die für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt oder berechtigt...mehr