Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1390 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gewinne aus der Übertragung oder Aufgabe von Kapitalanlagen im Zusammenhang mit § 1 Abs 1 Nr 3–5 KStG nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 8 EStG unterliegen gem § 43 Abs 1 Nr 12 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Der Einbehalt von KapSt hat dabei grundsätzlich abgeltende Wirkung (§ 43 Abs 5 S 1 EStG). Der Einbehalt der KapSt ist nach § 44 ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Steuerbefreiung der Zinszahlung

Rn. 1288 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG enthält keine dem § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst a S 2 EStG vergleichbare Regelung, wonach die Besteuerung des Veräußerungsgewinns der verbrieften und unverbrieften Forderung an die Stelle der Besteuerung der Zinsen aus § 20 Abs 1 (Nr 7) EStG tritt. Nach dem Sinn und Zweck des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsentwicklung

Rn. 1206 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bis zur Einführung der AbgSt wurden die Gewinne aus der Veräußerung von im PV gehaltene Kapitalanlagen grundsätzlich den nicht steuerbaren Vorgängen auf privater Vermögensebene zugeordnet. § 20 Abs 2 EStG (bis VZ 2008) unterwarf ausnahmsweise Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen der Besteuerung, wenn die Kapital- bzw Ertragsforderung get...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 550 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Seit Einführung des § 22 Nr 4 EStG im Jahre 1977 gehören die Abgeordnetenbezüge nicht mehr zu den gem § 3 Nr 12 EStG steuerfreien Aufwandsentschädigungen, sondern werden seitdem den sonstigen Einkünften zugeordnet. § 22 Nr 4 EStG regelt, in welchem Umfang Abgeordnetenbezüge der (deutschen) Besteuerung zu unterwerfen sind. Von der Regelung sin...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Grundlegendes zur Besteuerung

ba) Nachgelagerte Besteuerung Rn. 91 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Mit dem Wirksamwerden des AltEinkG ab 01.01.2005 wurde die Besteuerung von Altersrenten umgestellt vom System der Ertragsanteilsbesteuerung auf die sog nachgelagerte Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Altersbezüge gedanklich nicht mehr entsprechend dem bis 2004 geltenden Versicherungsprinzip in einen Kapital- u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Anwendungsfälle von Termingeschäften

ea) Optionsrechte Rn. 1315 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Bei Optionsgeschäften erwirbt der Käufer der Option vom Verkäufer (auch "Stillhalter" genannt) gegen Zahlung einer Optionsprämie das Recht, eine bestimmte Anzahl von Basiswerten (zB Aktien) am Ende der Laufzeit oder jederzeit während der Laufzeit der Option zu einem vorab festgelegten Basispreis vom Verkäufer der Option zu ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bh) Forderungsverzicht aus einem privaten Darlehen/einer Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

bha) Privates Darlehen Rn. 1376 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Der Verzicht auf eine nicht werthaltige Forderung steht einem Forderungsausfall gleich und führt nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG und S 2 sowie Abs 4 EStG zu einem steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust (BFH v 06.08.2019, VIII R 18/16, BStBl II 2020, S 833). Der Anerkennung des Verlusts steht die Freiwilligkeit d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bg) Forderungsausfall aus einem privatem Darlehen/einer Finanzierungshilfe eines Gesellschafters

bga) Privates Darlehen Rn. 1373 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Eine private Darlehensforderung, die nach dem 31.12.2008 begründet wurde, wird von § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG erfasst (s BMF v 19.05.2022, BStBl I 2022, 742 [Einzelfragen zur AbgSt] Tz 58). Die Teilrückzahlung, also die Nichtrückzahlung eines Teilbetrages (teilweiser Ausfall), ist als Rückzahlung iSv § 20 Abs 2 S 2 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Abgeordnetenbezüge, § 22 Nr 4 EStG

Schrifttum: D. Bö, Finanzierungsbeiträge von dritter Seite für Bundes- und Landtagskandidaten, FR 1983, 115; Stübe, Die einkommensteuerliche Behandlung von Wahlkampfkosten anlässlich der Kandidatur für ein politisches Amt, FR 1994, 385; Becker, Die unzulässigen Sonderzahlungen der Abgeordneten an Fraktionen und Partei – Reformvorschläge, ZParl 1996, 377; Lohr, Die Besteuerung vo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bb) Gegenstand der Besteuerung

Rn. 96 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter die nachgelagerte Besteuerung iRd sog Basisversorgung (BFH BFH/NV 2012, 31) fallen alle Leistungen der in § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa S 1 EStG genannten Vorsorgeeinrichtungen, unabhängig davon, ob sie als Rente, Teilrente oder als einmalige Leistung ("andere Leistungen" iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a EStG) gezahlt werden. Dazu zä...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Norminhalt

Rn. 651 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 22 Nr 5 S 1 EStG unterliegen folgende Leistungen der Besteuerung als sonstige Bezüge:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cf) Steuererhebung

Rn. 1292 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinne aus der Veräußerung von verbrieften und unverbrieften Zinsansprüchen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b EStG unterliegen gemäß § 43 Abs 1 Nr 10 EStG der KapSt von 25 % (§ 43a Abs 1 S 1 EStG). Der Zins unterliegt – bei Einlösung des Zinsscheins – einer Besteuerung nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG und somit dem KapSt-Einbehalt nach § 43 Abs ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ag) Einmalzahlungen

Rn. 183 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Abs 1 Nr 3 Buchst a Doppelbuchst bb S 1 EStG erfasst seinem Wortlaut nach zwar neben Leibrenten auch andere Leistungen, soweit diese nicht der sog Basisversorgung iSd § 22 Nr 1 S 3 Buchst a Doppelbuchst aa EStG zuzurechnen sind. Bei Einmalzahlungen kann aber weder von einem Rentenrecht noch von daraus erzielten Erträgen ausgegangen wer...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / e) Steuererhebung

Rn. 1357 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auf Veräußerungsgewinne von Ansprüchen aus Versicherungsleistungen iSv § 20 Abs 1 Nr 6 EStG wird keine KapSt erhoben. Diese Veräußerungsgewinne unterliegen dem Steuersatz von 25 % (§ 32d Abs 1 EStG). Die Erfassung erfolgt somit nach § 32d Abs 3 EStG im Wege der Veranlagung. Auch Gewinne bei der Veräußerung von steuerlich begünstigten Neuve...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 1239 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 In sachlicher Hinsicht ist § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 S 1 EStG auf Veräußerungen von Anteilen an einer Körperschaft iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG anzuwenden. Der Anwendungsbereich wird durch § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 S 2 EStG erweitert auf Genussrechte iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG, ähnliche Beteiligungen und Anwartschaften. ba) Anteile an Körperschaften Rn. 1240...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Vollrisikopapiere

Rn. 1368 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG werden auch Spekulationserträge besteuert, bei denen die Rückzahlung des KapVerm oder die Ertragserzielung oder beides unsicher sind (Vollrisikopapiere). Nach alter Rechtslage (bis VZ 2008, zur zeitlichen Anwendung s Rn 1367) wurden die Wertveränderungen außerhalb der Jahresfrist steuerlich nur erfasst, wenn d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cd) Besteuerung auf nationaler Ebene

Rn. 584 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Entsprechend der in Art 12 Abs 3 EU-Abgeordnetenstatut eingeräumten Option wurde § 22 Nr 4 S 1 EStG durch das JStG 2009 (BGBl I 2008, 2794) in der Weise erweitert, dass erstmals ein nationaler Steuertatbestand für von der EU aufgrund des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments gezahlte Entschädigungen, Übergangsgelder, Ruhegehälter ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Veräußerungen und veräußerungsähnliche Vorgänge

Rn. 430 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach st Rspr fallen Veräußerungen und veräußerungsähnliche Vorgänge im privaten Bereich nicht unter § 22 Nr 3 S 1 EStG. Dies wird damit begründet, dass der Gesetzgeber nach der Systematik des EStG die durch die Umschichtung privater Vermögenswerte zutage tretenden Wertsteigerungen abschließend iRd §§ 17 und 22 Nr 2 EStG iVm § 23 EStG besteu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bab) Besteuerungsgrundsätze

Rn. 809 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Von den KapErtr ist der KapSt-Einbehalt nach § 43 Abs 1 S 1 Nr 7b EStG iVm § 31 KStG vorzunehmen. Die KapSt beträgt 15 % des KapErtr (§ 43a Abs 1 S 1 Nr 2 EStG). Ist der Empfänger der Leistungen unbeschränkt kstpfl und fallen die ausschüttungsgleichen Leistungen und vGA iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG bei ihm in einem inländischen gewerbl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bd) Anwartschaften

Rn. 1246 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter Anwartschaften iSv § 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG sind alle dinglichen oder schuldrechtlichen Rechte zum Erwerb eines Anteils einer Körperschaft iSv § 20 Abs 1 Nr 1 EStG zu verstehen. Hierzu gehören Bezugsrechte im Rahmen einer Kapitalerhöhung nach § 186 AktG. Hiernach muss jedem Aktionär auf sein Verlangen ein seinem Anteil an dem bisheri...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / gc) Optionsanleihe

Rn. 699 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bei Optionsanleihen stellen Anleihe und Optionsschein jeweils selbstständige WG dar. Anleihe: Der Inhaber besitzt das Recht auf Rückzahlung des Nominalbetrags. Erträge aus der Anleihe sind nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG (laufende Einnahme) bzw § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG (Veräußerungsgewinn, Einlösung) als Einkünfte aus KapVerm zu behandeln. Optionss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 1570 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 20 Abs 8 S 1 EStG regelt, dass KapErtr den Einkünften aus LuF, aus Gewerbebetrieb, aus selbstständiger Arbeit oder aus VuV zuzurechnen sind, wenn sie im Rahmen dieser Einkunftsarten anfallen. Es handelt sich hier um eine gesetzliche Zuordnungsvorschrift, nicht aber um einen eigenen Besteuerungstatbestand. Nach diesem Subsidiaritätsprinzip...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1334 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auf Gewinne aus der Veräußerung von stillen Gesellschaften und partiarischen Darlehen wird keine KapSt erhoben. Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG unterliegen dem Steuersatz von 25 % (§ 32d Abs 1 EStG). Die Erfassung erfolgt somit nach § 32d Abs 3 EStG im Wege der Veranlagung. Für Einkünfte aus stillen Beteiligungen und partia...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / dc) Lebensversicherungszeitrenten

Rn. 72 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Eine Zeitrente liegt auch vor, wenn die Rente im Rahmen eines Lebensversicherungsvertrags lediglich für eine bestimmte Zahl von Jahren ausgezahlt wird (BFH BStBl II 1981, 358 für eine Rentenzahlung an Hinterbliebene des Versicherungsnehmers). Eine solche Zeitrente wäre an sich ebenfalls nach § 22 Nr 1 S 1 EStG steuerbar. Vorrangig anwendbar ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Rückzahlung

Rn. 1395 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Unter Rückzahlung einer Kapitalforderung ist die (teilweise) Erfüllung der Kapitalforderung durch Rückgewähr einer Kapitalforderung des vom Kapitalgeber an den Kapitalnehmer überlassenen Kapitals zu verstehen (s Jochum in K/S/M, § 20 EStG Rz D/9 6 (04/2022)). Der Begriff der Rückzahlung ist weit auszulegen. Er erfasst nicht nur die vertrags...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsätzliches

Rn. 1340 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG besteuert den Gewinn aus der Übertragung von Rechten iSd § 20 Abs 1 Nr 5 EStG. Somit werden (ab dem VZ 2009) korrespondierend zu Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden und Renten aus Rentenschulden gemäß § 20 Abs 1 Nr 5 EStG auch Gewinne der Übertragung der in § 20 Abs 1 Nr 5 genannten Grundpfandrechte besteuert. ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 670 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Kommt es zu einer Rückzahlung von gefördertem Altersvorsorgevermögen, ohne dass die Voraussetzungen des AltZertG erfüllt sind (schädliche Verwendung), sind die erhaltenen Zulagen und die nach § 10a Abs 4 EStG gesondert festgestellten Beträge zurückzuzahlen (Rückzahlungsbetrag). Gleiches gilt bei einer schädlichen Verwendung nach Auszahlungs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Veräußerungsgewinn

Rn. 1355 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Der Veräußerungsgewinn ist nach § 20 Abs 4 EStG zu ermitteln. Hierzu sieht § 20 Abs 4 S 4 EStG bei einer Veräußerung von Ansprüchen auf Versicherungsleistungen nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 6 S 1 EStG Besonderheiten vor (s Rn 1439). Als AK bei der Veräußerung von kapitalbildenden Renten- und Lebensversicherungsansprüchen (§ 20 Abs 2 S 1 Nr 6 S 1 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Überblick

Rn. 400 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 § 22 Nr 3 EStG dient der Ergänzung der anderen Einkunftsarten dadurch, dass Tatbestände erfasst werden, die diesen anderen Einkunftsarten wirtschaftlich entsprechen, aber formell diesen nicht zuzuordnen sind. Im Schrifttum wird § 22 Nr 3 EStG zum einen als "einkommensteuerrechtliche Grundnorm" bezeichnet (s Schüler-Täsch in H/H/R, § 22 EStG...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Ausschluss des Kindergeldanspruchs

Rn. 150d Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 62 Abs 1a S 1 EStG hat ein Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaats der EU oder eines Staates, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum – EWR – Anwendung findet (Island, Norwegen und Liechtenstein), der im Inland einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt begründet, für die ersten drei Monate ab Begründung ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Anteile an Körperschaften

Rn. 1240 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Unter Körperschaften iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG sind insbesondere inländische und ausländische Aktien, GmbH-Anteile und Anteile an Genossenschaften zu nennen (Einzelheiten s Rn 200ff). Auch Anteile an den Vorgesellschaften (zB eine Vor-GmbH oder Vor-AG) stellen Anteile an Körperschaften iSd § 20 Abs 1 Nr 1 EStG dar, da diese bereits körpersc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / baa) Entstehung der KapSt

Rn. 808 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die KapSt entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die KapErtr, also die Leistungen iSd § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst a EStG, dem Gläubiger (= Trägerkörperschaft des BgA) zufließen (§ 44 Abs 1 S 2 EStG). Der Schuldner der KapSt ist nach § 44 Abs 1 S 1 EStG der Gläubiger der KapErtr (Trägerkörperschaft des BgA). Im Zeitpunkt des Zuflusses der KapErtr hat...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bc) Sonstige Kapitalforderungen, die keine Finanzinnovationen sind

Rn. 1366 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Weiterhin erfasst § 20 Abs 2 S 1 Nr 7 EStG auf der Vermögensebene realisierte Wertzuwächse (und Wertminderungen) bei Kapitalforderungen, die nach der Rechtlage bis VZ 2008 nur innerhalb der einjährigen Behaltefrist nach § 23 EStG aF (bis VZ 2008) besteuert wurden (zB Gewinne aus der Veräußerung festverzinslicher Wertpapiere). Rn. 1367 Stand...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Einkünfteermittlung

Rn. 600 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Gem § 2 Abs 2 Nr 2 EStG sind die Einkünfte der Abgeordneten grds als Überschuss der Einnahmen über die WK zu ermitteln. Hierbei sind die Einnahmen in dem Jahr in Ansatz zu bringen, in dem sie den Abgeordneten zufließen (§ 11 Abs 1 EStG). Die Abgeordnetenentschädigung gilt auch dann als in vollem Umfang beim jeweiligen Abgeordneten zugefloss...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1313 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Gewinne iSd § 20 Abs 2 Nr 3 EStG unterliegen nicht der KapSt und sind daher vom StPfl zu deklarieren (§ 32d Abs 3 EStG) und mit einem Steuersatz von grds 25 % nach § 32d Abs 1 EStG zu besteuern. Die Erträge unterliegen der Verlustbeschränkung des § 20 Abs 6 EStG. Rn. 1314 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bbb) Besteuerungsgrundsätze

Rn. 811 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Die Besteuerung wird in den Fällen des § 20 Abs 1 Nr 10 Buchst b EStG im Wege des KapSt-Abzugs vorgenommen (§ 43 Abs 1 S 1 Nr 7c EStG). Durch § 43 Abs 2 EStG wird klargestellt, dass die Identität von Gläubiger und Schuldner dem Steuerabzug von KapErtr nicht entgegensteht. Die KapSt wird iHv 15 % der KapErtr erhoben (§ 43a Abs 1 S 1 Nr 2 ESt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / bi) Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung

Rn. 1378 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Rückzahlung einer unter Nominalwert erworbenen Kapitalforderung ist nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 7, Abs 2 S 2 EStG zu besteuern ( BFH v 25.10.2022, VIII R 1/19, BStBl II 2023, 252). Die Rückzahlung stellt in voller Höhe eine Einnahme iSd § 20 Abs 2 S 2 EStG dar, und diese ist nicht in einen nach § 20 Abs 1 Nr 7 EStG zu besteuernden Zinsanteil ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ca) Zinsscheine und Zinsforderungen einer Schuldverschreibung

Rn. 1278 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 In den sachlichen Anwendungsbereich des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG fällt die Veräußerung von Zinsscheinen und Zinsforderungen einer Schuldverschreibung. Die Einordnung, ob der sachliche Anwendungsbereich des § 20 Abs 2 S 1 Nr 2 Buchst b S 1 EStG einschlägig ist, hängt auch von der Fälligkeit der Zinszahlung ab. Die Fälligkeit erg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / cb) Rückzahlung

Rn. 1332 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Rückzahlung der Darlehensvaluta bei Beendigung der Laufzeit des Darlehens stellt ein der Veräußerung gleichgestellter Vorgang dar. Übersteigt die zurückgezahlte Darlehensvaluta die historischen AK, so ist der Gewinn (dazu s § 20 Abs 4 EStG) der Besteuerung nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG iVm § 20 Abs 2 S 2 EStG zu unterziehen. Ein sich e...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Grundsätzliches

Rn. 1393 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Nach § 20 Abs 2 S 2 EStG gelten auch als Veräußerung iSv § 20 Abs 2 S 1 EStG die Einlösung, die Rückzahlung, die Abtretung, die verdeckte Einlage in eine KapGes sowie in Fällen des § 20 Abs 2 S 1 Nr 4 EStG auch die Vereinnahmung eines Auseinandersetzungsguthabens. Diese Regelung wurde mit dem UntStRG 2008 (BGBl I 2007, 1912) eingeführt. Gleichge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Steuererhebung

Rn. 1345 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Auf Gewinne aus der Übertragung von Grundpfandrechten wird keine KapSt erhoben. Veräußerungsgewinne nach § 20 Abs 2 S 1 Nr 5 EStG unterliegen dem Steuersatz von 25 % (§ 32d Abs 1 EStG). Die Erfassung erfolgt somit nach § 32d Abs 3 EStG im Wege der Veranlagung. Rn. 1346–1349 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 vorläufig freimehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 1500 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die Beschränkung der Verrechnung von Verlusten nach § 20 Abs 6 EStG ist neben § 20 Abs 9 EStG Kernbestandteil der schedulen Besteuerung von Einkünften aus KapVerm. § 20 Abs 6 EStG regelt im Einzelnen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Veräußerungsbegriff

Rn. 1354 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 § 20 Abs 2 S Nr 6 S 1 EStG bestimmt, dass die Veräußerung von Ansprüchen auf eine Versicherungsleistung iSd § 20 Abs 1 Nr 6 EStG der Besteuerung unterliegt. Hierunter fallen Verträge, in denen die Ansprüche des Versicherungsnehmers, insbesondere aus kapitalbildenden Lebensversicherungen, abgetreten werden, sowie Verträge, durch die ein Dritte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Vorliegen einer vGA

ca) Vermögensvorteil Rn. 291 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Ein Vermögensvorteil kann jeder Vorteil in Geld oder Geldeswert (§ 8 Abs 1 EStG) sein. Ein Vorteil kann auch in ersparten Aufwendungen oder in der Überlassung von Nutzungen liegen. Sofern Nutzungen einem Gesellschafter zukommen, hat dieser Vorteil Einfluss auf das Einkommen der Gesellschaft. Die Übernahme von Aufwendungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Wertermittlung einer vGA

da) Bewertung mit dem "wahren" Wert Rn. 301 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Die Bewertung einer vGA soll mit ihrem "wahren" Wert erfolgen (BFH v 26.10.1987, BStBl II 1988, 348). Gehören die Anteile an der KapGes zum PV eines Anteilseigners, dann ist der Vermögensvorteil nach § 8 Abs 2 EStG zu bewerten. Damit ist der um übliche Preisnachlässe verminderte Endpreis am Abgabeort anzus...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Rechtsfolgen

a) Fortführung der AK der hingegebenen Anteile in den neuen Anteilen (§ 20 Abs 4a S 1 Hs 1 EStG) Rn. 1459 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Die steuerlichen Folgen der Verschmelzung von Körperschaften untereinander sind in Bezug auf die Anteilseigner der jeweiligen übertragenen Körperschaft im Grundsatz in § 13 UmwStG geregelt. Für die steuerlichen Folgen der Spaltung von Körperscha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitliche Anwendungsvorschrift für die Abgeltungsteuer

Rn. 715 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Erträge, die der StPfl nach dem 31.12.2008 vereinnahmt, werden gem § 52a Abs 1 EStG (aF) erstmals mit dem AbgSt-Satz besteuert.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Überschusseinkunftsarten

a) Vermietung und Verpachtung Rn. 1580 Stand: EL 162 – ET: 12/2022 Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Zuordnung der Einkünfte zu den Einkünften aus VuV ist die Zwecksetzung des eingesetzten Kapitals. Ist das Kapital dazu bestimmt, unbewegliche WG zu erwerben oder herzustellen, die danach der Erzielung von Einkünften aus VuV dienen, so gehören vor der Kapitalverwendung...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Bezüge der Europaabgeordneten

ca) Bezüge nach dem EuAbgG Rn. 580 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Bis zum Inkrafttreten des Abgeordnetenstatuts des Europäischen Parlaments (s Rn 443) erhielten Europaabgeordnete Bezüge nach den Bestimmungen des EuAbgG v 06.04.1979 (BGBl I 1979, 413, zuletzt geändert durch Art 2 des Gesetzes v 11.07.2014, BGBl I 2014, 906). Diese entsprachen in etwa den Bezügen der Bundestagsabge...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / ba) Dividendenscheine und sonstige Ansprüche

baa) Dividendenscheine Rn. 1261 Stand: EL 181 – ET: 06/2025 Dividendenscheine, oft auch als Coupon bezeichnet, sind den Aktien beigefügte Gewinnanteilscheine. Sie werden in §§ 72 Abs 2 und 75 AktG genannt. Auch ohne gesetzliche Regelung ist bei einer GmbH ein Gewinnanteilschein anerkannt (s Kersting in Baumbach/Hueck, GmbHG, § 29 Rz 87 (22. Aufl 2019)). Dividendenscheine dienen ...mehr