Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4 Abzugsbetrag nach Abs. 1

4.1 Bemessungsgrundlage Rz. 8 Bemessungsgrundlage sind die Herstellungskosten der Baumaßnahme an dem bestehenden Gebäude, soweit sie auf den eigengenutzten Teil entfallen. Beziehen sich die Aufwendungen auch auf nicht eigengenutzte Gebäudeteile, ist eine entsprechende Aufteilung – z. B. nach qm – vorzunehmen. Auch andere sachgerechte Aufteilungsmaßstäbe sind zulässig.[1] So i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1 Allgemeines

1.1 Bedeutung und Anwendungsbereich 1.1.1 Regelungsinhalt und -zweck Rz. 1 § 5b EStG ergänzt die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Abgabe von Steuererklärungen.[1] § 5b Abs. 1 EStG bestimmt, dass die darin benannten Unterlagen in elektronischer Form entsprechend einer von der Finanzverwaltung vorgegebenen Taxonomie zu übermitteln sind.[2] § 5b Abs. 2 EStG lässt – unter enge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Allgemeines

1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 § 10f EStG ist durch G. v. 22.12.1989[1] in das EStG eingefügt worden. Durch G. v. 29.12.2003[2] wurde § 10f EStG geändert.[3] Da das BVerfG in einer nicht die steuerlichen Vorschriften des Gesetzes betreffenden Entscheidung entschieden hatte, dass die Regelungskompetenz des Vermittlungsausschusses überschritten wurde[4], war die Änderung aus f...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4 Bemessungsgrundlage

4.1 Ermittlung Rz. 19 Bemessungsgrundlage für die Begünstigung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung, die Hälfte der Anschaffungskosten des (anteilig) dazugehörenden Grund und Bodens. Zu den Begriffen der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten vgl. § 6 Rz. 97ff. und 198f. Rz. 20 Wird im Rahmen der Herstellung einer Wohnung vorhandene Altbausubstanz mit ve...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2 Übermittlungspflicht (Abs. 1)

2.1 Form der Gewinnermittlung als Anknüpfungspunkt Rz. 62 Das EStG listet abschließend die Gewinnermittlungsarten auf, die unter die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Unterlagen fallen. Voraussetzung hierfür ist eine Bestimmung des Gewinns durch vollständigen Betriebsvermögensvergleich nach § 5 Abs. 1 EStG, durch unvollständigen Betriebsvermögensvergleich nach §...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 3 Verzicht auf die Übermittlung (Abs. 2)

3.1 Billigkeitsregelung Rz. 154 Nach Abs. 2 kann der Stpfl. beantragen, auf die Übermittlung in elektronischer Form zu verzichten, wenn dies für ihn zu einer unbilligen Härte führen würde. Wird dem Antrag entsprochen, findet zugleich ein inhaltlich bedeutsamer Wechsel statt: Der Stpfl. legt die Unterlagen in der Form vor, in der sie sich ohnehin schon befinden. Hingegen müsse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Begünstigte Objekte

2.1 Wohnungen Rz. 3 Begünstigt sind im Inland belegene Wohnungen, die im Eigentum des Stpfl. stehen (Wohnungen im eigenen Haus oder Eigentumswohnungen) und von ihm zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Ein in einem Wochenendhausgebiet belegenes Grundstück ist nicht nach § 10e EStG begünstigt.[1] Rz. 4 Für den Begriff der Wohnung gelten die bewertungsrechtlichen Grundsätze.[2]...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 3.2 Entsprechende Anwendung von § 150 Abs. 8 AO

Rz. 174 § 5b Abs. 2 S. 2 EStG erklärt § 150 Abs. 8 AO für entsprechend anwendbar. Dieser sieht vor, dass die Behörden auf die Übermittlung von Steuererklärungen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz verzichten können, wenn dies vom Stpfl. beantragt wird und der Vermeidung einer unbilligen Härte dient. Einem solchen Antrag ist zu entsprechen, wenn die Abgabe der Erklärung i...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10f Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen

1 Allgemeines 1.1 Entstehungsgeschichte Rz. 1 § 10f EStG ist durch G. v. 22.12.1989[1] in das EStG eingefügt worden. Durch G. v. 29.12.2003[2] wurde § 10f EStG geändert.[3] Da das BVerfG in einer nicht die steuerlichen Vorschriften des Gesetzes betreffenden Entscheidung entschieden hatte, dass die Regelungskompetenz des Vermittlungsausschusses überschritten wurde[4], war die Ä...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 10 Sonderausgabenabzug bei selbstständigen Gebäudeteilen und Eigentumswohnungen (Abs. 5)

Rz. 28 § 10f Abs. 5 EStG stellt Gebäudeteile, die selbstständige unbewegliche Wirtschaftsgüter sind, sowie Eigentumswohnungen dem ganzen Gebäude als Objekt gleich. Diese Aussage ist bei Auslegung des Umfangs der begünstigten Aufwendungen zu berücksichtigen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.1 Wohnungen

Rz. 3 Begünstigt sind im Inland belegene Wohnungen, die im Eigentum des Stpfl. stehen (Wohnungen im eigenen Haus oder Eigentumswohnungen) und von ihm zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Ein in einem Wochenendhausgebiet belegenes Grundstück ist nicht nach § 10e EStG begünstigt.[1] Rz. 4 Für den Begriff der Wohnung gelten die bewertungsrechtlichen Grundsätze.[2] Das Eigentum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.4 Eigennutzung

Rz. 11 Das Erfordernis der Eigennutzung setzt nicht voraus, dass das Objekt tatsächlich ständig genutzt wird. Es ist nicht erforderlich, dass es sich bei der Wohnung um den Lebensmittelpunkt des Stpfl. handelt. Es genügt, wenn die Wohnung jederzeit ungehindert zu Wohnzwecken zur Verfügung steht. Dazu muss sie jedoch entsprechend eingerichtet sein und tatsächlich auch mindest...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.4.2 Keine Rückwirkung auf frühere Veranlagungszeiträume

Rz. 147 Das Inkrafttreten ist in § 52 Abs. 11 EStG und der AnwZptV v. 20.12.2010[1] geregelt (Rz. 32ff.). Diese Vorgaben stellen auf den Beginn des Wj. ab. Werden in Abs. 1 genannte Unterlagen aus früheren Wj. zu einem späteren Zeitpunkt geändert, müssen sie nicht elektronisch offengelegt werden. Damit kommt es zu einer sachgerechten Regelung, die unbillige Härten für die St...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.3.1 Allgemeines

Rz. 21 Beim Übergang zur Einkunftserzielung ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Kj. des Übergangs in einem Betrag als Sonderausgabe abzuziehen (§ 10f Abs. 2 S. 3 EStG). Abs. 2 S. 3 sieht kein Wahlrecht vor; der Sonderausgabenabzug ist daher zwingend. Ein Verlustabzug lässt sich – dies ist die allgemeine Folge eines Sonderausgabenabzugs – nicht h...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen

1 Allgemeines 1.1 Bedeutung und Anwendungsbereich 1.1.1 Regelungsinhalt und -zweck Rz. 1 § 5b EStG ergänzt die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Abgabe von Steuererklärungen.[1] § 5b Abs. 1 EStG bestimmt, dass die darin benannten Unterlagen in elektronischer Form entsprechend einer von der Finanzverwaltung vorgegebenen Taxonomie zu übermitteln sind.[2] § 5b Abs. 2 EStG lässt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1 Voraussetzungen

5.1.1 Überblick Rz. 16 § 10f Abs. 2 EStG begünstigt Erhaltungsaufwendungen, die an einem eigenen Gebäude entstehen und nicht zu den Betriebsausgaben oder Werbungskosten gehören, wenn die Voraussetzungen des § 11a Abs. 1 EStG i. V. m. § 7h Abs. 2 EStG oder des § 11b S. 1 oder 2 EStG i. V. m. § 7i Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 EStG vorliegen. 5.1.2 Erhaltungsaufwand Rz. 17 Erhaltungsauf...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.3 Übergang zur Einkunftserzielung (Abs. 2 S. 3)

5.3.1 Allgemeines Rz. 21 Beim Übergang zur Einkunftserzielung ist der noch nicht berücksichtigte Teil des Erhaltungsaufwands im Kj. des Übergangs in einem Betrag als Sonderausgabe abzuziehen (§ 10f Abs. 2 S. 3 EStG). Abs. 2 S. 3 sieht kein Wahlrecht vor; der Sonderausgabenabzug ist daher zwingend. Ein Verlustabzug lässt sich – dies ist die allgemeine Folge eines Sonderausgabe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3 Verhältnis zu anderen Regelungen

1.3.1 Grundlagen Rz. 43 § 5b EStG ist eine Verfahrensvorschrift und ergänzt § 25 Abs. 4 EStG, § 31 Abs. 1a KStG und § 3 Abs. 2 der VO zu § 180 Abs. 2 AO. Da § 5b EStG ergänzend gilt, können sich Abgrenzungs- und Konkurrenzbeziehungen zu anderen Regelungen ergeben. Hierbei ist zu beachten, dass andere Verpflichtungen nach dem Sinn und Zweck der Regelung (Rz. 5) nicht eingeschr...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.4 Gegenstand der Übermittlung

2.4.1 Einzelne Rechenwerke Rz. 111 Der Gesetzgeber hat die zu übermittelnden Unterlagen nicht zusammenfassend, sondern einzeln in § 5b Abs. 1 S. 1 – 3 EStG benannt und in S. 4 eine Sonderregelung für die Eröffnungsbilanz angefügt. Hieraus ergeben sich Abgrenzungsfragen, sowohl zum Verhältnis der Regelungen untereinander als auch dazu, ob im Wege der Auslegung darüber hinaus w...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2 Vorliegen einer Bescheinigung und von Aufwendungen an einem eigenen Gebäude

3.2.1 Bescheinigung der Voraussetzungen des § 7h oder des § 7i EStG Rz. 5 Die Voraussetzungen des § 7h EStG oder des § 7i EStG müssen dem Grunde nach vorliegen (§ 10f Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG). Wesentliche Voraussetzung ist hiernach, dass das Gebäude in einem Sanierungsgebiet bzw. einem städtebaulichen Entwicklungsgebiet liegt oder ein Baudenkmal ist (§ 7h EStG Rz. 13ff.; § ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3 Nutzung zu eigenen Wohnzwecken

3.3.1 Eigennutzung Rz. 6 Da sich § 10f EStG nicht auf Wohnungen, sondern auf Gebäude bzw. Gebäudeteile bezieht, ist es nicht erforderlich, dass der eigengenutzte Teil des Gebäudes begrifflich eine Wohnung darstellt. Es reicht aus, wenn ein Raum oder eine Zusammenfassung von Räumen eigenen Wohnzwecken dient, ohne dass diese die Voraussetzungen einer Wohnung erfüllen. Andererse...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5 Abzugsbetrag nach Abs. 2

5.1 Voraussetzungen 5.1.1 Überblick Rz. 16 § 10f Abs. 2 EStG begünstigt Erhaltungsaufwendungen, die an einem eigenen Gebäude entstehen und nicht zu den Betriebsausgaben oder Werbungskosten gehören, wenn die Voraussetzungen des § 11a Abs. 1 EStG i. V. m. § 7h Abs. 2 EStG oder des § 11b S. 1 oder 2 EStG i. V. m. § 7i Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 EStG vorliegen. 5.1.2 Erhaltungsaufwand ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Sachliche Voraussetzungen

3.1 Gebäude Rz. 4 Dem Gebäude (§ 7 EStG Rz. 373ff.) sind nach § 10f Abs. 5 EStG gleichgestellt: selbstständige Gebäudeteile und Eigentumswohnungen. Auch Teile eines Gebäudes können begünstigungsfähig sein. Einen Ausschluss von Ferien- und Wochenendwohnungen enthält § 10f EStG nicht (Rz. 6).[1] Voraussetzung ist zudem nicht, dass das Gebäude den Lebensmittelpunkt des Stpfl. darst...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1 Bedeutung und Anwendungsbereich

1.1.1 Regelungsinhalt und -zweck Rz. 1 § 5b EStG ergänzt die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Abgabe von Steuererklärungen.[1] § 5b Abs. 1 EStG bestimmt, dass die darin benannten Unterlagen in elektronischer Form entsprechend einer von der Finanzverwaltung vorgegebenen Taxonomie zu übermitteln sind.[2] § 5b Abs. 2 EStG lässt – unter engen Voraussetzungen – Ausnahmen zu. I...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7 Ansatz der Höhe nach

Rz. 25 Der jährliche Abzugsbetrag beträgt bei ab dem Vz 2004 begonnenen Maßnahmen höchstens 9 % (davor 10 %). Ein Mindestansatz ist nicht vorgeschrieben; die Möglichkeit der Nachholung nicht angesetzter oder nicht ausgenutzter Beträge besteht nicht (vgl. Rz. 12, 22).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3 Begünstigter Personenkreis

Rz. 14 Die Grundförderung kann sowohl der Bauherr[1] als auch der Erwerber in Anspruch nehmen. Bauherr ist auch der dinglich Berechtigte, der in Ausübung dieses Rechts eine Wohnung errichtet (Nießbrauchsberechtigter, Erbbauberechtigter); der Dauerwohnberechtigte, wenn das Wohnrecht eigentumsähnlich ausgestaltet ist; der Bauherr eines auf fremdem Grund und Boden errichteten Gebäu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.3 Ausschluss bestimmter Objekte

Rz. 8 Ferien- und Wochenendwohnungen sind von der Förderung ausgeschlossen (Abs. 1 S. 2). Es handelt sich dabei um Wohnungen, bei denen eine ganzjährige Nutzung baurechtlich oder bautechnisch nicht zulässig ist. Regelmäßig ist dies bei Objekten der Fall, die bauplanungsrechtlich in sog. Sondergebieten ausgewiesen sind. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Genehmigungsbehörd...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2.2 Ausbauten und Erweiterungen

Rz. 6 Begünstigt sind ferner Ausbauten und Erweiterungen an selbstgenutzten Wohnungen in vorstehendem Sinn. Für den Begriff der Ausbauten (z. B. Ausbau des Dachgeschosses; Umwandlung von Räumen, die objektiv nicht bewohnbar sind, in Wohnraum) oder Erweiterungen (z. B. Aufstockung, Anbau) gelten die Bestimmungen des § 17 Abs. 1 und 2 II. WoBauG entsprechend. Voraussetzung ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.4 Abzugsbeträge bei Miteigentum

Rz. 34 Erfüllen Miteigentümer die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Abzugsbeträge, sind diese unter den Beteiligten aufzuteilen: Grds. sind die Abzugsbeträge im Verhältnis der Miteigentumsanteile zueinander aufzuteilen. Die hiernach auf die Miteigentümer entfallenden Teilbeträge sind in der Folgebehandlung (z. B. Objektwahl oder Nachholung) unabhängig voneinander. Ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.2 Abzugsbetrag

Rz. 29 Der Abzug beträgt bei Anschaffung oder Herstellung nach dem 31.12.1993 (nur) im Fall der Anschaffung in den ersten vier Jahren des Abzugszeitraums 6 % der Bemessungsgrundlage, höchstens 4.602 EUR (9.000 DM), und in den folgenden vier Jahren 5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens 3.835 EUR (7.500 DM), wenn die Anschaffung nach dem Ende des zweiten Jahres nach dem Kj. de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.2.2 Eintritt der Voraussetzungen

Rz. 40 Jeder Ehegatte hat zuvor schon ein Objekt gehabt. Die Begünstigung kann für beide Objekte fortgeführt werden. Objektverbrauch ist eingetreten. Jeder Ehegatte hat zuvor schon 1/2 Miteigentumsanteil an demselben Objekt gehabt. Die Begünstigung kann für das Objekt fortgeführt werden. Objektverbrauch ist noch nicht eingetreten. Jeder Ehegatte hat zuvor schon 1/2 Miteigentum...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1.2 Erhaltungsaufwand

Rz. 17 Erhaltungsaufwand liegt vor, wenn normalerweise anfallende Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die den Gebrauchswert eines Gebäudes nicht so deutlich erhöhen, dass es dadurch wesentlich verbessert wird.[1] Erhaltungsaufwand ist nur begünstigt, soweit die Erhaltungsmaßnahme sachlich den zu eigenen Wohnzwecken genutzten Teilen zuzuordnen is...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.2.4 Fortsetzung des Abzugs

Rz. 42 Erwirbt ein Ehegatte infolge Erbfalls oder im Zusammenhang mit einem sonstigen Wegfall der Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung den Miteigentumsanteil des anderen Ehegatten hinzu, kann er die darauf entfallende Begünstigung fortsetzen (Abs. 5 S. 3). Rz. 43 Im Erbfall müssen die Voraussetzungen für die Zusammenveranlagung im Zeitpunkt des Todesfalls vorgelegen ha...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6 Minderung der Bemessungsgrundlage

Rz. 24 Zuschüsse mindern die Bemessungsgrundlage. Werden sie erst nach Ablauf des ersten Kj. des Abzugszeitraums gezahlt, ist die Bemessungsgrundlage neu zu berechnen. Sie ergibt sich nunmehr aus der Differenz zwischen der bisherigen Bemessungsgrundlage einerseits und den bisher in Anspruch genommenen oder verbrauchten Abzugsbeträgen zuzüglich des Zuschusses andererseits. Di...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.2 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Rz. 26 Nachträgliche Anschaffungs- oder Herstellungskosten setzen grds. vorangegangene Anschaffungs- oder Herstellungskosten voraus. Bei unentgeltlich erworbenen Wohnungen fehlt es hieran, sodass in derartigen Fällen eine Berücksichtigung nachträglich entstandener Kosten ausscheidet. Dies gilt jedoch nicht im Fall der Gesamtrechtsnachfolge (Erbfall). Rz. 27 Nachträgliche Ansc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1 Abzugszeitraum

Rz. 28 Der Abzugszeitraum beginnt im Kj. der Anschaffung oder Fertigstellung der Wohnung und umfasst danach die folgenden sieben Kalenderjahre. Auf die Bestimmung dieses Zeitraums ist ohne Einfluss, wann die Selbstnutzung tatsächlich beginnt. Setzt diese erst nach dem Kj. der Anschaffung oder Herstellung ein, verringert sich die Anzahl der Jahre im Abzugszeitraum für die Ina...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.3 Nachholung nicht ausgenutzter Beträge

Rz. 31 Nicht ausgenutzte Abzugsbeträge können bis zum Ende des Abzugszeitraums (bei Objekten mit Bauantrag oder obligatorischem Vertrag vor dem 1.10.1991 bis zum Ende des vierten Kalenderjahres des Abzugszeitraums) nachgeholt werden. Bei dem nachzuholenden Volumen muss es sich um solches handeln, das zum Abzug zur Verfügung gestanden hat, tatsächlich jedoch nicht in Anspruch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.1 Allgemeines

Rz. 37 Die Förderung kann grds. nur für ein Objekt (Wohnung, Ausbau, Erweiterung, Miteigentumsanteil) in Anspruch genommen werden (Abs. 4 S. 1). Ist die Förderung bereits für ein Objekt in Anspruch genommen worden, tritt personenbezogen Objektverbrauch ein, d. h., dieselbe Person kann eine Förderung für ein zweites Objekt grds. nicht in Anspruch nehmen. Hinzu kommt, dass ein...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.2.1 Grundsätze

Rz. 39 Ehegatten können die Begünstigungen des § 10e insgesamt zweimal in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 vorliegen: Ohne Bedeutung ist, wer Eigentümer des Objekts oder der Objekte ist. Miteigentumsanteile von Ehegatten an demselben Objekt zählen als ein Objekt. Dies gilt auch für den Fall, dass außerdem noch ein Dritter an diesem Objekt beteiligt ist...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.2.3 Wegfall der Voraussetzungen

Rz. 41 Jeder Ehegatte hatte ein Objekt erworben. Die Begünstigung kann in beiden Fällen fortgeführt werden. Objektverbrauch ist für beide Ehegatten eingetreten. Beide Ehegatten sind Miteigentümer eines Objekts gewesen. Die Begünstigung kann für beide Miteigentumsanteile fortgeführt werden. Objektverbrauch ist für beide Ehegatten eingetreten. Zum Fall der Übernahme des zweiten...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.2.5 Sonderfall der Objektbeschränkung bei Ehegatten

Rz. 45 Die bei Ehegatten grds. mögliche Begünstigung zweier Objekte wird eingeschränkt, wenn sich beide Wohnungen in einem räumlichen Zusammenhang zueinander befinden und bei den Ehegatten im Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung beider Wohnungen die Voraussetzungen des § 26 vorliegen. Rz. 46 Die Beschränkung besteht darin, dass die zeitgleiche Inanspruchnahme der Abzugs...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Due-Diligence-Kosten / 3 Anschaffungs- und Anschaffungsnebenkosten: Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, welche Kosten dazu zählen und aktiviert werden müssen

Anschaffungskosten sind diejenigen Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand zugeordnet werden können. Das ergibt sich aus § 255 Abs. 1 HGB. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten der Anschaffung und die nachträglichen Anschaffungskoste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.1 Ermittlung

Rz. 19 Bemessungsgrundlage für die Begünstigung sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten der Wohnung, die Hälfte der Anschaffungskosten des (anteilig) dazugehörenden Grund und Bodens. Zu den Begriffen der Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten vgl. § 6 Rz. 97ff. und 198f. Rz. 20 Wird im Rahmen der Herstellung einer Wohnung vorhandene Altbausubstanz mit verwendet, gehör...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 7 Folgeobjekt

Rz. 48 Da der Objektverbrauch prinzipiell bereits dann eintritt, wenn die Begünstigung zeitlich oder der Höhe nach auch nur teilweise – z. B. nur für ein Kj. – in Anspruch genommen worden ist, würde ein Wechsel des Objekts während des Abzugszeitraums grds. dazu führen, dass die Begünstigung für den Rest des Abzugszeitraums wegfällt. Um jedoch zu gewährleisten, dass die Begün...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 9 Schuldzinsenabzug

Rz. 61 Abziehbar sind Schuldzinsen, die mit einem nach dem 30.9.1991 neu angeschafften oder hergestellten und vor dem 1.1.1995 fertig gestellten selbstgenutzten Objekt in wirtschaftlichem Zusammenhang[1] stehen; für ein Objekt, für das Abzugsbeträge nach Abs. 1 oder 2 in Anspruch genommen werden oder lediglich infolge Überschreitens der Einkunfts-Fördergrenzen nicht in Anspruc...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8 Abzug von Vorkosten

Rz. 55 Bestimmte Aufwendungen, die vor Beginn der erstmaligen Selbstnutzung entstanden sind, können – ohne Beschränkung auf ein einziges Objekt oder auf die Einkunfts-Fördergrenzen[1] – wie Sonderausgaben abgezogen werden (Abs. 6). Voraussetzung ist, dass die Aufwendungen vor dem Beginn der erstmaligen Selbstnutzung des Objekts entstanden sind[2]; bei Ausbauten und Erweiterun...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Gesetze, Richtlinien und Urteile

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Beitrag aus Finance Office Professional
ABC wichtiger Begriffe zum ... / Abschreibungen

Abschreibungen dienen dazu, die Wertminderungen, denen die Vermögensgegenstände des Anlage- und Umlaufvermögens unterliegen, zu erfassen. Dabei ist handelsrechtlich zwischen planmäßigen und außerplanmäßigen Abschreibungen zu differenzieren. Die Begriffe im Steuerrecht unterscheiden sich von denen im Handelsrecht. So werden planmäßige Abschreibungen in § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG ...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Wärmedämmung / 4 Vorgehen bei gemischt genutzten Gebäuden

Nicht selten wird ein Gebäude gemischt genutzt, z. B. das Erdgeschoss für betriebliche Zwecke (z. B. als Büro), das 1. und das Dachgeschoss für Privatzwecke. Die auf die Privatwohnung entfallenden Aufwendungen können auf Antrag als Handwerkerleistungen in Höhe von 20 %, maximal jedoch 1.200 EUR von der Steuer abgesetzt werden.[1] Sofern sich das Gebäude im Eigentum des Unterne...mehr

Buchungssatz aus Finance Office Professional
Blumen / 1 So kontieren Sie richtig

So kontieren Sie richtig! Kosten für Blumen zur Dekoration des Büros werden auf das Konto "Sonstige Raumkosten" 4280 (SKR 03) bzw. 6345 (...mehr