Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Personal Office Premium
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.1 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 27 BEEG (seit 1.3.2020 in § 28 BEEG umbenannt) ist in seiner ursprünglichen Fassung durch Art. 1 des Gesetzes zur Einführung des Elterngeldes v. 5.12.2006[1] erlassen worden und am 1.1.2007 in Kraft getreten. Bis auf § 27 Abs. 2 BEEG (seit 1.3.2020: § 28 Abs. 2 BEEG), der zunächst als § 27 Abs. 4 BEEG galt, hat die Norm inzwischen einen vollständig anderen Regelungsg...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forschungskosten/Entwicklun... / 7 Steuerliche Behandlung der Forschungszulage

Anspruchsberechtigt sind alle in Deutschland steuerpflichtigen Unternehmen, unabhängig ihrer Branche, ihrer Unternehmensgröße oder Gewinnsituation. Die im Forschungszulagenbescheid festgesetzte Forschungszulage wird im Rahmen der nächsten erstmaligen Festsetzung von Einkommen- oder Körperschaftsteuer vollständig auf die festgesetzte Steuer angerechnet.[1] Bei Mitunternehmers...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forschungskosten/Entwicklun... / 3 Bilanzierung in der Steuerbilanz

In der Steuerbilanz gilt, unabhängig von der handelsrechtlichen Wahlrechtsausübung, ein Aktivierungsverbot für selbst geschaffene immaterielle Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Der Grundsatz der Maßgeblichkeit ist insofern durch die steuerliche Sonderregelung durchbrochen. Eine handelsrechtlich zulässige, freiwillige Aktivierung von Entwicklungskosten führt in solchen Fä...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / II. Befugnisse des Steuerberaters im Sozial- bzw. Sozialversicherungs- und Beitragsrecht

Vertretungsbefugnis in im Rahmen der §§ 28h und 28p SGB IV in Verfahren vor dem SG – ja: Der StB ist im Rahmen der §§ 28h und 28p SGB IV in Verfahren vor dem SG vertretungsbefugt (§ 73 Abs. 2 S. 2 Nr. 4 SGG). Dies bedeutet, dass der StB seine Mandanten beraten und vertreten darf, soweit es im Klage- oder sonstigen Verfahren vor dem SG und dem LSG um die Einziehung des Gesamt...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ELSTER-Zwang für die elektr... / cc) Ausgewählte betroffene Anwendungsfälle

Von der Neuregelung in § 87a AO sind verschiedene, in praxi mitunter sehr relevante Anwendungsfälle betroffen (die folgenden Beispiele finden sich bei Küsters/Knoll, DStR 2025, 561, [563 f.]). An allererster Stelle ist der Einspruch zu nennen, da die Einlegung nach § 357 Abs. 1 S. 1 AO schriftlich oder elektronisch oder durch Erklärung zur Niederschrift möglich ist. Eine ebe...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forschungskosten/Entwicklun... / Zusammenfassung

Begriff Forschung und Entwicklung beinhalten die systematische Suche nach neuen Erkenntnissen unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden in geplanter Form. Forschung betrifft den generellen Erwerb neuer Erkenntnisse. Entwicklung setzt sich mit der (erstmaligen oder weiterführenden) konkreten Anwendung sowie der praktischen Umsetzung auseinander. Forschung wird definiert als ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.4 Zuwendungen an Gebietskörperschaften und Stiftungen (§ 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG)

Rz. 60 Nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG erlischt die Steuer, wenn zu einem steuerpflichtigen Erwerb gehörende Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Zeitpunkt der Steuerentstehung bestimmten Gebietskörperschaften (Bund, Land, inländische Gemeinden bzw. einen Gemeindeverband) oder bestimmte Stiftungen zugewendet werden. Die Vorschrift soll Erwerber ermutigen, die...mehr

Lexikonbeitrag aus Finance Office Professional
Forschungskosten/Entwicklun... / 4 Sonderfälle der Bilanzierung bei Auftragsentwicklung und auftragsgebundener Forschung

Werden Dritte mit der Durchführung einer Entwicklung beauftragt und erwirbt der Steuerpflichtige die Ergebnisse entgeltlich, liegt grundsätzlich der Erwerb eines immateriellen Vermögensgegenstands bzw. Wirtschaftsguts vor. Dieser erworbene immaterielle Vermögensgegenstand unterliegt in der Handels- und Steuerbilanz gleichermaßen einer Aktivierungspflicht. Die Bewertung erfol...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Die Ablaufhemmungstatbestän... / 8. Grundlagenbescheide (§ 171 Abs. 10 AO)

Ist für die Festsetzung einer Steuer ein Grundlagenbescheid (z.B. ein Feststellungsbescheid) bindend, stellt § 171 Abs. 10 AO sicher, dass die Finanzverwaltung zwei Jahre nach Bekanntgabe des Grundlagenbescheides Zeit hat, um die von Amts wegen erforderliche Anpassung des Folgebescheides an den Grundlagenbescheid (§ 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 AO) vorzunehmen. Maßgebend für die Be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Befugnisse des Steuerberate... / I. Allgemeines

Der StB ist die zentrale Figur im Gefüge der geschäftsmäßigen Ausübung der Steuerrechtshilfe. Neben Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern, Rechtsanwälten und entsprechenden Berufsausübungs-Gesellschaften ist er im Rahmen seines jeweiligen Auftrags berufen, die Auftraggeber in Steuersachen zu beraten, sie zu vertreten und ihnen bei der Bearbeitun...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1.4 Voraussetzungen des § 11a Abs. 1 EStG i. V. m. § 7h Abs. 2 EStG oder des § 11b S. 1 oder 2 EStG i. V. m. § 7i Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 EStG

Rz. 19 Der Stpfl. kann durch Zuschüsse aus Sanierungs- oder Entwicklungsförderungsmitteln nicht gedeckten Erhaltungsaufwand für Maßnahmen i. S. d. § 177 BauGB an einem im Inland belegenen Gebäude in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet oder städtebaulichen Entwicklungsbereich (§ 11a EStG) oder einem Baudenkmal (§ 11b EStG) in die Bemessungsgrundlage einbeziehen. Im U...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.1 Bescheinigung der Voraussetzungen des § 7h oder des § 7i EStG

Rz. 5 Die Voraussetzungen des § 7h EStG oder des § 7i EStG müssen dem Grunde nach vorliegen (§ 10f Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 EStG). Wesentliche Voraussetzung ist hiernach, dass das Gebäude in einem Sanierungsgebiet bzw. einem städtebaulichen Entwicklungsgebiet liegt oder ein Baudenkmal ist (§ 7h EStG Rz. 13ff.; § 7i EStG Rz. 12f.).[1] Insbesondere hat der Stpfl. durch eine Beschei...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.2 Verhältnis zu § 51 EStG

Rz. 44 § 51 Abs. 4 Nr. 1b EStG sieht vor, dass das BMF im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den Mindestumfang der nach § 5b EStG zu übermittelnden Daten bestimmen kann. Diese Regelung nimmt auf die Unterlagen in § 5b EStG Bezug. Fraglich ist, welche Konsequenzen hieraus zu ziehen sind. Die Finanzverwaltung geht offenbar davon aus, dass auf der Grundlage...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.1 Bemessungsgrundlage

Rz. 8 Bemessungsgrundlage sind die Herstellungskosten der Baumaßnahme an dem bestehenden Gebäude, soweit sie auf den eigengenutzten Teil entfallen. Beziehen sich die Aufwendungen auch auf nicht eigengenutzte Gebäudeteile, ist eine entsprechende Aufteilung – z. B. nach qm – vorzunehmen. Auch andere sachgerechte Aufteilungsmaßstäbe sind zulässig.[1] So ist etwa eine Aufteilung...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.2 Aufwendungen an einem eigenen Gebäude

Rz. 5a Nach dem eindeutigen Wortlaut des § 10f EStG sind nur "Aufwendungen an einem eigenen Gebäude" begünstigt; der Neubau oder Wiederaufbau von Gebäuden ist nicht privilegiert.[1] Damit sind nur Herstellungskosten an als Baudenkmälern geschützten, bestehenden Gebäuden begünstigt, nicht hingegen der vollständige Neu- oder Wiederaufbau von Gebäuden.[2] § 10f EStG nimmt – wie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 4.2 Zeitraum und Höhe des Abzugs

Rz. 10 Der Abzug ist maximal 10 Jahre lang zulässig und kann in jedem Kj. bis zur Höhe von 9 % (bei vor dem Vz 2004 begonnenen Maßnahmen noch 10 %) der Bemessungsgrundlage in Anspruch genommen werden. Bei voller Inanspruchnahme erreicht er daher 90 % der Bemessungsgrundlage. Rz. 11 Der Abzugsbetrag kann erstmals in dem Kj. in Anspruch genommen werden, in dem die Baumaßnahme a...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 8 Objektverbrauch (Abs. 3)

Rz. 26 Gegenstand des Objektverbrauchs ist das Gebäude, nicht die einzelne Baumaßnahme. Daher können an demselben Gebäude mehrere Baumaßnahmen neben- oder nacheinander durchgeführt werden, für die die Begünstigung jeweils in Anspruch genommen werden kann.[1] Das Gebäude ist also für Zwecke des § 10f EStG nicht auswechselbar.[2] Für andere Objekte scheidet eine Inanspruchnahm...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.3.3 Keine Ausweitung von Abs. 2 S. 3

Rz. 23 Der Sofortabzug ist auf den Fall des Übergangs zur Einkunftserzielung beschränkt. Andere Vorgänge wie z. B. die entgeltliche oder unentgeltliche Übertragung lösen keinen Sofortabzug aus. Ein Sofortabzug ist dementsprechend unzulässig, wenn der Stpfl. das Gebäude in einem nicht absehbaren Zeitraum nicht nutzt, das Gebäude abreißt oder das Grundstück einschließlich Gebäude...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 9 Miteigentum (Abs. 4)

Rz. 27 Der Anteil an einem Gebäude steht einem Objekt gleich (§ 10f Abs. 4 S. 1 EStG). Somit tritt auch durch die Inanspruchnahme eines Sonderausgabenabzugs nach Abs. 1 oder 2 für einen Miteigentumsanteil Objektverbrauch ein.[1] Als Konsequenz daraus, dass Gegenstand des Objektverbrauchs nicht die einzelne Baumaßnahme, sondern das Objekt als solches ist (Objektbezogenheit), k...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 2 Persönliche Voraussetzungen

Rz. 3 Die Begünstigung kann von jedem unbeschränkt oder beschr. Stpfl. – also nur von natürlichen Personen – in Anspruch genommen werden, der bürgerlich-rechtlicher oder wirtschaftlicher Eigentümer des geförderten Objekts ist. Der Abzug von Sonderausgaben wegen Sanierungsaufwendungen gem. § 10f EStG ist auch bei einer Wohnung, die der doppelten Haushaltsführung dient, möglic...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.2 Unentgeltliche Überlassung (§ 10f Abs. 1 S. 4, Abs. 2 S. 4)

Rz. 7 Bei § 10f EStG ist ein Sonderfall der Eigennutzung darin zu sehen, dass Teile einer zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen werden dürfen (§ 10f Abs. 1 S. 4, Abs. 2 S. 4 EStG). Der unentgeltlich überlassene Teil wird damit der Eigennutzung des Stpfl. zugerechnet. Dies gilt aber nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift nur da...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.1 Gebäude

Rz. 4 Dem Gebäude (§ 7 EStG Rz. 373ff.) sind nach § 10f Abs. 5 EStG gleichgestellt: selbstständige Gebäudeteile und Eigentumswohnungen. Auch Teile eines Gebäudes können begünstigungsfähig sein. Einen Ausschluss von Ferien- und Wochenendwohnungen enthält § 10f EStG nicht (Rz. 6).[1] Voraussetzung ist zudem nicht, dass das Gebäude den Lebensmittelpunkt des Stpfl. darstellt.[2]mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.1 Form der Gewinnermittlung als Anknüpfungspunkt

Rz. 62 Das EStG listet abschließend die Gewinnermittlungsarten auf, die unter die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Unterlagen fallen. Voraussetzung hierfür ist eine Bestimmung des Gewinns durch vollständigen Betriebsvermögensvergleich nach § 5 Abs. 1 EStG, durch unvollständigen Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder unter Anwendung der sog. Tonnag...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.3.2 Noch nicht berücksichtigter Teil des Erhaltungsaufwands

Rz. 22 M. E. handelt es sich bei dem "noch nicht berücksichtigten Teil" des Erhaltungsaufwands lediglich um denjenigen Teil, der in der Zukunft noch hätte abgezogen werden können, wenn der Übergang zur Einkunftserzielung nicht eingetreten wäre. Die Einbeziehung vergangener Jahre könnte zu einer Nachholwirkung für nicht verbrauchte Abzugsbeträge führen, die das Gesetz jedoch ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1 Geltungsdauer

Rz. 1 § 10e ist durch das Wohnungseigentumsförderungsgesetz v. 15.5.1986[1] in das EStG eingefügt worden und zum 1.1.1987 in Kraft getreten. Anzuwenden ist diese Vorschrift auf eigene Wohnungen, die nach dem 31.12.1986 hergestellt oder angeschafft, bzw. auf Ausbauten oder Erweiterungen, die nach diesem Stichtag fertig gestellt worden sind. Rz. 2 Die Vorschriften des § 10e ESt...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1.1 Überblick

Rz. 16 § 10f Abs. 2 EStG begünstigt Erhaltungsaufwendungen, die an einem eigenen Gebäude entstehen und nicht zu den Betriebsausgaben oder Werbungskosten gehören, wenn die Voraussetzungen des § 11a Abs. 1 EStG i. V. m. § 7h Abs. 2 EStG oder des § 11b S. 1 oder 2 EStG i. V. m. § 7i Abs. 1 S. 2 und Abs. 2 EStG vorliegen.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.4.1 Einzelne Rechenwerke

Rz. 111 Der Gesetzgeber hat die zu übermittelnden Unterlagen nicht zusammenfassend, sondern einzeln in § 5b Abs. 1 S. 1 – 3 EStG benannt und in S. 4 eine Sonderregelung für die Eröffnungsbilanz angefügt. Hieraus ergeben sich Abgrenzungsfragen, sowohl zum Verhältnis der Regelungen untereinander als auch dazu, ob im Wege der Auslegung darüber hinaus weitere, im Gesetz nicht ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.2 Betroffene Steuerpflichtige

Rz. 9 § 5b EStG knüpft sachlich an die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 1, § 5 oder § 5a EStG an. Hieraus folgt, dass die Regelung für die Gewinnermittlung mithilfe der Einnahme-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG sowie für die Überschusseinkunftsarten keine Bedeutung haben kann. Seit dem Wj. 2015/2016[1] ist auch die Gewinnermittlung nach Durchschnittsätzen bei Land- und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.1 Entstehungsgeschichte

Rz. 1 § 10f EStG ist durch G. v. 22.12.1989[1] in das EStG eingefügt worden. Durch G. v. 29.12.2003[2] wurde § 10f EStG geändert.[3] Da das BVerfG in einer nicht die steuerlichen Vorschriften des Gesetzes betreffenden Entscheidung entschieden hatte, dass die Regelungskompetenz des Vermittlungsausschusses überschritten wurde[4], war die Änderung aus formellen Gründen verfassu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.4 Verhältnis zu Regelungen der AO

Rz. 50 § 5b EStG trifft keine Aussage zum Zeitpunkt der elektronischen Übermittlung der "E-Bilanz" und einer evtl. Möglichkeit zur Verlängerung dieser Frist. Dies ist auch nicht notwendig, weil insoweit die allgemeinen Grundsätze gelten. Die Regelung ergänzt § 25 Abs. 3 EStG für die Abgabe der ESt-Erklärung, § 31 Abs. 1 S. 1 KStG für die der KSt-Erklärung und § 3 Abs. 2 der ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.5 Verhältnis zu weiteren Einzelregelungen

Rz. 58 Gem. der §§ 325ff. i. V. m. 8b, 9a HGB sind Kapitalgesellschaften und ihnen nach § 264a HGB gleichgestellte Personengesellschaften dazu verpflichtet, ihren handelsrechtlichen Jahresabschluss zum elektronischen Bundesanzeiger einzureichen. Etwas anderes würde gelten, wenn die Voraussetzungen für eine Befreiung nach § 264 Abs. 3 HGB erfüllt sind. Diese Regelung entbinde...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 1.2 Überblick

Rz. 2 Anzuwenden ist § 10f Abs. 1 EStG auf Baumaßnahmen, die nach dem 31.12.1990 zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten führen. Der Abzug von Erhaltungsaufwendungen ist gem. § 10f Abs. 2 EStG seit dem Vz 1990 zulässig (Rz. 16ff.).[1] § 10f Abs. 3 EStG regelt den Objektverbrauch. Abs. 4 enthält Regelungen für Miteigentümer. Abs. 5 normiert, dass die Abs. 1-4 auch auf Gebäudet...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.2 Bemessungsgrundlage

Rz. 20 Bemessungsgrundlage ist der Erhaltungsaufwand, der aus Modernisierungs- und Erhaltungsmaßnahmen i. S. d. § 177 BauGB oder solchen Maßnahmen resultiert, die zur Erhaltung oder sinnvollen Nutzung des Baudenkmals entstehen, soweit er auf den eigengenutzten Teil des Gebäudes entfällt. Ausgenommen sind Aufwendungen, die nach § 10e Abs. 6 EStG oder § 10i EStG abgezogen word...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.3 Zeitpunkt der Übermittlung

Rz. 108 Nach Sinn und Zweck sowie systematischer Bedeutung handelt es sich bei § 5b EStG um eine Ergänzung der Steuerklärungspflichten (Rz. 4). Hieraus folgt, dass die elektronische Übermittlung zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung zu erfolgen hat. Schließlich sollen die Daten es der Finanzverwaltung ermöglichen, die Steuererklärung zu verproben. Da das Besteuerungsv...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.3 Materielle Belastungen

Rz. 31 Die Bundesregierung schätzte die materiellen Belastungen infolge von § 5b EStG für Unternehmen als sehr gering ein. Sie bezifferte den reinen Umstellungsaufwand der Wirtschaft auf 500.000 EUR.[1] Jedoch haben nicht zuletzt die erheblichen Probleme, die mit der Änderung bzw. Implementierung der entsprechenden Prozesse verbunden waren, die im Ergebnis auch zu einer Vers...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.1 Grundlagen

Rz. 43 § 5b EStG ist eine Verfahrensvorschrift und ergänzt § 25 Abs. 4 EStG, § 31 Abs. 1a KStG und § 3 Abs. 2 der VO zu § 180 Abs. 2 AO. Da § 5b EStG ergänzend gilt, können sich Abgrenzungs- und Konkurrenzbeziehungen zu anderen Regelungen ergeben. Hierbei ist zu beachten, dass andere Verpflichtungen nach dem Sinn und Zweck der Regelung (Rz. 5) nicht eingeschränkt werden soll...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10e Steuerbegünstigung der zu eigenen Wohnzwecken genutzten Wohnung im eigenen Haus

1 Geltungsdauer Rz. 1 § 10e ist durch das Wohnungseigentumsförderungsgesetz v. 15.5.1986[1] in das EStG eingefügt worden und zum 1.1.1987 in Kraft getreten. Anzuwenden ist diese Vorschrift auf eigene Wohnungen, die nach dem 31.12.1986 hergestellt oder angeschafft, bzw. auf Ausbauten oder Erweiterungen, die nach diesem Stichtag fertig gestellt worden sind. Rz. 2 Die Vorschrifte...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.1.3 Eigenes Gebäude

Rz. 18 Auch § 10f Abs. 2 EStG setzt rechtliches oder wirtschaftliches Eigentum am Gebäude voraus (Rz. 5b).mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 3.1 Billigkeitsregelung

Rz. 154 Nach Abs. 2 kann der Stpfl. beantragen, auf die Übermittlung in elektronischer Form zu verzichten, wenn dies für ihn zu einer unbilligen Härte führen würde. Wird dem Antrag entsprochen, findet zugleich ein inhaltlich bedeutsamer Wechsel statt: Der Stpfl. legt die Unterlagen in der Form vor, in der sie sich ohnehin schon befinden. Hingegen müssen die Daten nicht nach ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.1.1 Regelungsinhalt und -zweck

Rz. 1 § 5b EStG ergänzt die verfahrensrechtlichen Regelungen zur Abgabe von Steuererklärungen.[1] § 5b Abs. 1 EStG bestimmt, dass die darin benannten Unterlagen in elektronischer Form entsprechend einer von der Finanzverwaltung vorgegebenen Taxonomie zu übermitteln sind.[2] § 5b Abs. 2 EStG lässt – unter engen Voraussetzungen – Ausnahmen zu. Im Ergebnis wird damit die Möglic...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.3.3 Verhältnis zu § 60 EStDV

Rz. 46 § 5b EStG verdrängt trotz fehlender ausdrücklicher gesetzlicher Regelung nach dem Sinn und Zweck der Vorschrift – zur Entbürokratisierung beizutragen – die Anwendung des § 60 Abs. 1, 2 EStDV. Diese sehen weniger weitgehende Regelungen vor und sind deshalb in den Fällen anzuwenden, in denen eine elektronische Übermittlung gem. § 5b EStG nicht zu erfolgen hat. Dies gilt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 4 Mögliche Sanktionen bei Verstoß gegen die Übermittlungspflicht

Rz. 178 Für den Fall des Verstoßes gegen die Übermittlungspflicht enthält § 5b EStG weder eine eigene Sanktion noch verweist er auf andere Sanktionen oder ordnet deren entsprechende Anwendung an. Folglich können sich Konsequenzen nur ergeben, wenn sie sich aus den allgemeinen steuerlichen Vorschriften herleiten lassen. Rz. 179 Im Schrifttum wird unterschiedlich beurteilt, ob ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 1.2 Rechtsentwicklung und Inkrafttreten

Rz. 32 § 5b EStG wurde durch das Gesetz v. 20.12.2008[1] eingeführt. Gem. § 52 Abs. 15a EStG sollte die Vorschrift erstmals für Wj. gelten, die nach dem 31.12.2010 beginnen. Rz. 33 Bei der Umsetzung zeigten sich sehr bald große praktische Probleme, u. a. bei der Erstellung der sog. Taxonomie durch die Finanzverwaltung. Die Taxonomie ist ein Schema mit Positionen für einen Dat...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5b... / 2.2 Elektronische Übermittlung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz

Rz. 68 Aufgrund der Verpflichtung aus § 5b EStG hat der Stpfl. bestimmte Unterlagen nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz vorzulegen (Rz. 42 a. E. und Rz. 52). Rz. 69 Die Finanzverwaltung benennt Anforderungen, die der Stpfl. hierbei zu erfüllen hat. Vergleichbar mit einem Formular wird eine Vorlage definiert, die der Stpfl. mit Daten bestücken muss. Er hat dabei die ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.3.1 Eigennutzung

Rz. 6 Da sich § 10f EStG nicht auf Wohnungen, sondern auf Gebäude bzw. Gebäudeteile bezieht, ist es nicht erforderlich, dass der eigengenutzte Teil des Gebäudes begrifflich eine Wohnung darstellt. Es reicht aus, wenn ein Raum oder eine Zusammenfassung von Räumen eigenen Wohnzwecken dient, ohne dass diese die Voraussetzungen einer Wohnung erfüllen. Andererseits kann der eigen...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 3.2.3 Vorliegen von Aufwendungen

Rz. 5c Die vom Gesetz angeordnete Behandlung der Aufwendungen "wie Sonderausgaben" erfordert eine wirtschaftliche Belastung des Stpfl.[1] Daran fehlt es, wenn der Stpfl. für die von ihm gezahlten Beträge einen Ersatz erhält, sei es von öffentlichen oder privaten Stellen im öffentlichen Interesse.mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5.5 Ausschluss der Grundförderung (Ausfalljahre)

Rz. 35 Bei Objekten mit Bauantrag oder obligatorischem Vertrag nach dem 31.12.1991 ist die Inanspruchnahme des Abzugsbetrags davon abhängig, dass in den einzelnen Kalenderjahren des Abzugszeitraums der Gesamtbetrag der Einkünfte 61.355 EUR (120.000 DM) bei Ledigen, 122.710 EUR (240.000 DM) bei zusammenveranlagten Ehegatten nicht übersteigt. Wird diese Grenze überschritten, e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 5 Sonderausgaben-Abzug

5.1 Abzugszeitraum Rz. 28 Der Abzugszeitraum beginnt im Kj. der Anschaffung oder Fertigstellung der Wohnung und umfasst danach die folgenden sieben Kalenderjahre. Auf die Bestimmung dieses Zeitraums ist ohne Einfluss, wann die Selbstnutzung tatsächlich beginnt. Setzt diese erst nach dem Kj. der Anschaffung oder Herstellung ein, verringert sich die Anzahl der Jahre im Abzugsze...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6 Objektverbrauch

6.1 Allgemeines Rz. 37 Die Förderung kann grds. nur für ein Objekt (Wohnung, Ausbau, Erweiterung, Miteigentumsanteil) in Anspruch genommen werden (Abs. 4 S. 1). Ist die Förderung bereits für ein Objekt in Anspruch genommen worden, tritt personenbezogen Objektverbrauch ein, d. h., dieselbe Person kann eine Förderung für ein zweites Objekt grds. nicht in Anspruch nehmen. Hinzu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 10... / 6.2 Objektverbrauch bei Ehegatten

6.2.1 Grundsätze Rz. 39 Ehegatten können die Begünstigungen des § 10e insgesamt zweimal in Anspruch nehmen, wenn die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 vorliegen: Ohne Bedeutung ist, wer Eigentümer des Objekts oder der Objekte ist. Miteigentumsanteile von Ehegatten an demselben Objekt zählen als ein Objekt. Dies gilt auch für den Fall, dass außerdem noch ein Dritter an diesem Obje...mehr