Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 8 Einnahmen

I. Allgemeines Schrifttum: Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen, StuW 1977, 293; Tipke, Bezüge und Abzüge im ESt-Recht, StuW 1980, 1; Biergans/Stockinger, Zum Einkommensbegriff und zur persönlichen Zurechnung von Einkünften im ESt-Recht, FR 1982, 1 und 25; Wolff-Diepenbrock, Einnahmen und Aufteilung bei Einnahmen, DB 1986, 242; Ruppe, ESt-rechtliche Positionen bei Rechtsnachfol...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Leistungen, die zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden (§ 8 Abs 4 EStG)

Schrifttum: Briese, LSt-Begünstigungen bei zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleisteten Zuwendungen des ArbG, DStR 2019, 2458; Haupt/Hausner, Zusätzliche Probleme beim "Zusätzlichkeitserfordernis" – "Orientierungslosigkeit bei Legislative, Exekutive und Judikative", DStR 2020, 569; Thomas, Zusätzlichkeit und kein Ende, DB 2020, 2034; Briese, Gesetzliche Neuregelun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Rechtsentwicklung, zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 2 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Durch das StÄndG 2003 v 15.12.2003, BGBl I 2003, 2645 ist Abs 1 S 2 des § 50d EStG rückwirkend ab VZ 2002 (§ 52 Abs 59a S 4 EStG) inhaltlich ergänzt worden, um zu gewährleisten, dass der Erstattungsanspruch auch die aufgrund eines Nachforderungs- oder Haftungsbescheides entrichtete Steuer beinhaltet. Darüber hinaus wurde in einem neuen Abs 8 d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / V. Verzinsung des Erstattungsanspruchs (§ 50c Abs 4 EStG)

A. Anwendungsbereich Rn. 60 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c Abs 4 EStG regelt, dass ein Erstattungsbetrag in den Fällen eines Anspruchs nach § 50g EStG nach Maßgabe der §§ 238 und 239 AO zu verzinsen ist. Die Vorschrift stimmt inhaltlich mit dem bisherigen § 50d Abs 1a EStG aF überein und wurde lediglich redaktionell gestrafft. Sie basiert auf der Vorgabe des Art 1 Abs 16 Zi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Allg Verfahrensbedingungen für Freistellungs- und Erstattungsanträge (§ 50c Abs 5 EStG)

A. Antragstellung (§ 50c Abs 5 S 1 und 3 EStG) und Bereitstellung der Entscheidung (§ 50c Abs 5 S 4 EStG) Rn. 68 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach § 50c Abs 5 S 1 EStG sind Freistellungsanträge und Erstattungsanträge, die nach dem 31.12.2022 gestellt werden, verpflichtend nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektronisch zu übermitteln; für bis zum 31.12.2022 gestellte Anträ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. § 15a Abs 1 EStG: Begrenzung des Verlustausgleichs und -abzugs

A. Anteil am Verlust der KG 1. Persönliche und sachliche Voraussetzungen für die Anwendbarkeit von § 15a EStG Rn. 10 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Wegen der Zielsetzung von § 15a EStG s Rn 2 . Gem zutreffend Auffassung des BFH (BFH IV v 11.05.1995, BFH/NV 1995, 68) befasst sich § 15a EStG "nicht mit der Frage der Zurechnung von Anteilen am Verlust einer KG". So auch OFD München/Nür...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VII. Beschränkung des Dividendenschachtelprivilegs bei hybriden KapGes (§ 50d Abs 11 EStG)

Schrifttum: Kollruss, Aktuelle Besteuerungsfragen der KGaA: § 50d Abs 11 EStG – Eingliederung in das Normengefüge (insb Organschaftsbesteuerung), Funktionsweise und Regelungslücken, AG 2012, 906; Drüen/van Heek, Die KGaA zwischen Trennungs- und Transparenzprinzip – Eine steuersystematische Bestandsaufnahme, DStR 2012, 541; Wittkowski, DBA-Schachtelprivileg bei hybriden Gesellsc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XI. Erläuterungen zu § 50d Abs 14 EStG: Ausschluss von Entlastungen bei Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG

Schrifttum: Brühl/Weiss, Die Option zur Körperschaftsbesteuerung nach der endgültigen Fassung des KöMoG, DStR 2021, 1617; Böhmer/Mühlhausen/Oppel, Die KSt-Option nach § 1a KStG nF im internationalen Steuerrecht – Überblick anhand von Beispielsfällen, ISR 2021, 388; Grotherr, Außensteuerrechtliche Auswirkungen und Zweifelsfragen der Option von Personenhandelsgesellschaften zur K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VI. Sondervergütungen bei grenzüberschreitenden Mitunternehmerschaften (§ 50d Abs 10 EStG)

Schrifttum: Boller/Eilinghoff/Schmidt, § 50d Abs 10 EStG idF des JStG 2009 – ein zahnloser Tiger?, IStR 2009, 109; Frotscher, Treaty override und § 50d Abs 10 EStG, IStR 2009, 593; Günkel/Lieber, Auslegungsfragen im Zusammenhang mit § 50d Abs 10 EStG idF des JStG 2009, Ubg 2009, 301; Hils, Neuregelung internationaler Sondervergütungen nach § 50d Abs 10 EStG, DStR 2009, 888; Korn,...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Ausnahmen vom Steuerabzug (§ 50c Abs 2 EStG)

A. Grundsätzliches Rn. 27 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Als Ausnahme zum zweistufigen Entlastungsverfahren können die Steuerbefreiungen nach den §§ 43b, 50g EStG oder DBA unter bestimmten Bedingungen auch bereits vom Vergütungsschuldner iRd Abzugsverfahrens geltend gemacht werden. Diese Ausnahmen werden in § 50c Abs 2 EStG zusammengefasst: Hauptanwendungsfall ist die in § 50c Ab...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Bestätigung zur Berücksichtigung des Freibetrags für das Ehrenamt nach § 3 Nr. 26a Satz 1 EStG

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / VIII. § 15a Abs 5 EStG: Ausdehnung des Anwendungsbereichs der Abs 1–4 auf andere Unternehmer, deren Haftung der eines Kommanditisten vergleichbar ist

A. Allgemeines Verwaltungsanweisungen: OFD Niedersachsen v 26.10.2015, S 2000–103-St 221/St 222, DStR 2016, 245 (Partnerschaftsgesellschaft nein); OFD Ffm v 08.11.2017, S 2241aA-10-St 213, DB 2018, 94 (Anwendung des § 15a EStG auf andere Personen als Kommanditisten und/oder bei anderen als gewerblichen Einkünften). Rn. 43 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Der Anwendungsbereich von § 15...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / III. Unilaterale Erweiterung des Kassenstaatsprinzips (§ 50d Abs 7 EStG)

A. Zweck der Vorschrift Rn. 135 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Zielsetzung der Regelung ist die Sicherstellung des inländischen Besteuerungsrechts bei Vergütungen im Sinne von § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst b EStG an Auslandsmitarbeiter, die aus mittelbar öffentlichen Kassen gezahlt werden, nachdem dieses aufgrund einer entgegenstehenden Auslegung der abkommensrechtlichen Kassenstaatskla...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / II. Anordnung des Steuerabzugs (§ 50c Abs 1 EStG)

A. Grundsätzliches Rn. 25 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c Abs 1 S 1 EStG regelt (wie auch schon § 50d Abs 1 S 1 EStG aF), dass bei Einkünften, die dem Steuerabzug v KapErtr (§§ 43 ff EStG) oder dem Steuerabzug nach § 50a EStG iVm § 73e EStDV unterliegen, der Steuereinbehalt nach innerstaatlichem Recht vorzunehmen ist, ohne Rücksicht darauf, dass aufgrund abkommensrechtlicher...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 15a Verluste bei beschränkter Haftung

I. Inhalt sowie Rechtsentwicklung und Zweck des § 15a EStG Schrifttum, allg: Pickert, § 15a EStG – sein Einfluss auf den Erhalt mittelständischer Unternehmen sowie Möglichkeiten zur Vermeidung bzw Abschwächung negativer Wirkungen, FS Heigl, 1996, 240 ff; Kempf/Hillringhaus, § 15a EStG als Hemmschuh bei Unternehmensreorganisation und Unternehmensverkäufen?, DB 1996, 12; IDW, Sond...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, EStG § 50c Entlastung vom Steuerabzug in bestimmten Fällen

Schrifttum: Kempf/Loose/Oskamp, Welche Praxisrelevanz besitzen Art 29 DBA-USA und vergleichbare Regelungen anderer DBA?, IStR 2017, 854; Haase, Irrungen und Wirrungen rund um die Antragsfrist nach § 50d Abs 1 S 9 und S 10 EStG, DStZ 2019, 240; Käshammer/Kindler, Auswahlermessen und Aufrechnung beim Quellensteuereinbehalt – ein verfahrensrechtlich praktikabler Ansatz für den Fal...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Der Umfang des nur verrechenbaren Verlustanteils (ohne negative Sonderbilanz-Ergebnisse)

Schrifttum: Schmelter/Suck, Die Wirkungen des IAB nach § 7g auf die Verluste bei beschränkter Haftung nach § 15a EStG, DStR 2011, 1637; Müller/Dorn, Besteuerung von Verlusten aus mittelbaren Beteiligungen an KapGes aufgrund der Verlustabzugsbeschränkung des § 15a EStG?, BB 2014, 1572; Dornheim, Außerbilanzielle Gewinnkorrekturen und § 15a EStG, DStZ 2015, 174; Wendt, Anwendung d...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 210 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Zufluss von Gütern in Geld oder Geldeswert, der Tatbestandmerkmal des Einnahmebegriffs ist, Kister in H/H/R, § 8 EStG Rz 9 (01/2025); Happe in Frotscher/Geurts, § 8 EStG Rz 57 (02/2024); BFH v 28.10.2008, VIII R 36/04, BStBl II 2009, 190, ist nur dann Einnahme iSd § 8 EStG, dh iRd Ermittlung des Überschusses der Einnahmen über die WK (§...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Bewertung der Nutzung eines betrieblichen Kfz zu privaten Zwecken (§ 8 Abs 2 S 2–5 EStG)

Schrifttum: Thomas, Einzelfragen zur Gestellung eines Kfz nach dem JStG 1996, DStR 1996, 1859; Urban, Privatnutzung mehrerer Dienstwagen und Nutzungsgemeinschaften, FR 1996, 741; Korn, Zum JStG 1996, KÖSDI 1996, 10 562; Broudré, Nutzung betrieblicher Kfz zu Privatfahrten, DB 1997, 1197; Böhlk-Lankes, Die sog Dienstwagenbesteuerung, BB 1997, 1122; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Tatbestand und Rechtsfolge

Rn. 215 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 11a EStG kommt nach seinen tatbestandlichen Voraussetzungen dann zur Anwendung, wenn der Gläubiger der KapErtr oder Vergütungen eine Person ist, dem diese Einkünfte entweder nach deutschem ESt-Recht oder nach dem Steuerrecht des anderen Vertragsstaates nicht zugerechnet werden. Der Begriff des Gläubigers wird im Gesetz nicht näher ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Verfahren der Freistellung

Rn. 32 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Gem § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG wird die Freistellung im Abzugsverfahren nur auf Antrag vom BZSt gewährt; antragsberechtigt aus eigenem Recht ist nur der Vergütungsgläubiger, dh entweder der zivilrechtliche Vertragspartner oder der wirtschaftliche Eigentümer nach § 39, 42 AO als steuerliches Zurechnungssubjekt ( BFH v 18.05.2021, I R 77/17, BSt...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Krabbe, Zweifelsfragen zu § 50d Abs 1a EStG, IStR 1995, 382; Flick, Deutsche Aktivitäten von Ausländern über ausländische Zwischengesellschaften und die Mißbrauchsgesetzgebung des § 50d Abs 1a EStG, IStR 1994, 223; Piltz, Wirtschaftliche oder sonst beachtliche Gründe in § 50d Abs 3 EStG, IStR 2007, 793; Frey/Mückl, Substanzerfordernisse bei der einseitigen KapSt-Entlastung für ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Übersicht über die Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 8 Abs 1 EStG definiert den Begriff der Einnahme für den Bereich der Überschusseinkünfte iSv § 2 Abs 1 S 1 Nr 4–7 EStG. § 8 Abs 1 S 2 EStG bestimmt, dass es sich bei bestimmten Einnahmen (zweckgebundene Geldleistungen, nachträgliche Kostenerstattungen, Geldsurrogate und andere Vorteile, die auf einen Geldbetrag lauten) um Einnahmen in Geld ha...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) JA bis zum 24.12.2008 (Stichtag Verkündung JStG 2009)

Schrifttum: Wacker, "Vorgezogene Einlagen" und § 15a EStG. Erste Anmerkungen zu BFH v 14.10.2003, VIII R 32/01, DB 2004, 11; Brandenberg, Aktuelle Entwicklungen zu § 15a EStG: Mindestbesteuerung, Wechsel im Gesellschafterstatus, vorgezogene Einlagen, DB 2004, 1632, 1634; Niehus/Wilke, Einlagen des Kommanditisten bei negativem Kapitalkonto sowie Haftungsausweitung aufgrund Wechs...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Grundsätzliches

Rn. 25 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c Abs 1 S 1 EStG regelt (wie auch schon § 50d Abs 1 S 1 EStG aF), dass bei Einkünften, die dem Steuerabzug v KapErtr (§§ 43 ff EStG) oder dem Steuerabzug nach § 50a EStG iVm § 73e EStDV unterliegen, der Steuereinbehalt nach innerstaatlichem Recht vorzunehmen ist, ohne Rücksicht darauf, dass aufgrund abkommensrechtlicher Vereinbarungen od...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 167 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 Nach § 52 Abs 59a S 6 EStG idF JStG 2007 (in Kraft getreten 14.12.2006) ist § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG für alle VZ anzuwenden, soweit Steuerbescheide noch nicht bestandskräftig sind. Die dadurch mögliche Anwendung auf bereits abgeschlossene VZ vor 2007 hielt der Gesetzgeber für unproblematisch, da die Regelung negativer Qualifikationskonflik...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Anwendung eines DBA

Rn. 229 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 12 EStG entfaltet nur Wirkung für die Zuordnung des Besteuerungsrechts bei Vorliegen eines DBA. Ausfüllung und Umsetzung des Besteuerungsrechts richten sich ausschließlich nach den nationalen deutschen Vorschriften. Im Rahmen der beschränkten StPfl ist hierfür § 49 Abs 1 Nr 4 Buchst d EStG einschlägig. Fließt einem ehemaligen ArbN...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Treaty override

Rn. 164 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 9 EStG ist "ungeachtet des Abkommens" anzuwenden und bringt somit bereits nach seinem Wortlaut ein Treaty override zum Ausdruck. Hinsichtlich § 50d Abs 9 S 1 Nr 1 EStG hielt es der BFH vom 19.05.2010, BStBl II 2011, 156 für ernstlich zweifelhaft, ob dies verfassungsrechtlichen Anforderungen entspricht. Entgegen der Gesetzesbegründ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Doppelstöckige Personengesellschaften

Schrifttum: Nickel/Bodden, Verlustausgleich und Verlustverrechnung nach § 15a EStG bei doppelstöckigen KG, FR 2003, 391; Kusterer, Die KGaA im Wandel – Wechsel von körperschaftlicher zu mitunternehmerischer Sichtweise, FR 2003, 502; Ley, Die Anwendung von § 15a EStG auf doppelstöckige PersGes, DStR 2004, 1498; Rogall, Die Funktionsweise des § 15a EStG – Zur Notwendigkeit, Anzahl...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Vereinbarkeit mit DBA-Recht

Rn. 54 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Grundsätzlich knüpft § 50d Abs 3 EStG an das Vorliegen eines Quellensteuerentlastungsanspruchs auf der Grundlage eines DBA an. Die Frage des Verhältnisses zum Abkommensrecht stellt sich insoweit in allen Fällen, in denen einerseits ein Entlastungsanspruch nicht bereits aufgrund abkommensrechtlicher Missbrauchsvermeidungsvorschriften ausgesch...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 671 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Mehrere Steuerbefreiungs- und Pauschalbesteuerungsnormen oder andere Steuerbegünstigungsnormen des EStG (ausführlich dazu s Rn 672), die für die Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit Anwendung finden, setzen unter anderem voraus, dass die Leistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht wird. Nach der früheren Rspr des ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Verfassungsrechtliche Bedenken

Rn. 553 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Gegen § 8 Abs 3 EStG bestehen verfassungsrechtliche Bedenken insoweit, als der Preisabschlag von 4 % auf den Endpreis und der Rabattfreibetrag von EUR 1 080 im Kj nur auf die vom ArbG nicht überwiegend für den Bedarf seiner ArbN hergestellten, vertriebenen oder erbrachten Waren oder Dienstleistungen Anwendung findet. Damit hängt die Gewähru...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach seinem Wortlaut bezieht sich § 50d Abs 3 EStG auf den Anspruch auf Entlastung von der KapSt und vom Steuerabzug nach § 50a EStG auf der Grundlage eines DBA. Sachlich gilt die Regelung (wie schon die Vorversionen) ausschließlich für Fälle des Steuerabzugs bei KapErtr und bei inländischen Einkünften nach § 50a EStG . Andere Einkünfte, die n...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Anwendungsbereich und Abgeltungswirkung

Rn. 401 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Darf der ArbN das ihm überlassene Dienst-Kfz neben privaten Fahrten auch (vgl BFH v 22.09.2010, VI R 54/09, BStBl II 2011, 354 für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (ausführlich dazu s § 9 Rn 450 ff (Teller)) bzw für Fahrten nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 4a S 3 EStG (ausführlich dazu s § 9 Rn 630 ff (Teller)) nutzen, erhöht sich ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Regelungsgegenstand und Aufbau der Vorschrift

Rn. 1 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der durch das AbzStEntModG v 02.06.2021 (BGBl I 2021, 1259) neu gefasste § 50c EStG übernimmt die bislang in § 50d EStG aF enthaltenen Regelungen, die das Verfahren zur Entlastung von KapSt und v Steuerabzug nach § 50a EStG auf der Grundlage der §§ 43b, 50g EStG oder einer DBA betreffen. Durch den Umzug der Verfahrensvorschriften, die in den ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Maßgeblichkeit der bis zum Bilanzstichtag tatsächlich geleisteten (und nicht der höheren) vereinbarten Einlage

Schrifttum: Sieker, Verfassungsmäßigkeit des § 15a EStG im Falle nachträglicher Einlageleistung des Kommanditisten, FR 1988, 453; Wacker, "Vorgezogene Einlagen" und § 15a EStG, DB 2004, 11; Jahndorf/Reis, § 15a EStG und Verlustübernahmen ohne Bareinzahlung, FR 2007, 424; Kempermann, Nicht gezahlte Einlagen, zurückgezahlte Aufgelder und falsch bezeichnete Kapitalkonten – Die neue...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum, allg:

Pickert, § 15a EStG – sein Einfluss auf den Erhalt mittelständischer Unternehmen sowie Möglichkeiten zur Vermeidung bzw Abschwächung negativer Wirkungen, FS Heigl, 1996, 240 ff; Kempf/Hillringhaus, § 15a EStG als Hemmschuh bei Unternehmensreorganisation und Unternehmensverkäufen?, DB 1996, 12; IDW, Sonderprobleme der Verlustverrechnung nach § 15a EStG, insb bei Veränderungen i...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Rechtsgrundlagenidentität des hypothetischen Entlastungsanspruchs

Rn. 71 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50d Abs 3 S 1 Nr 1 EStG setzt für die persönliche Entlastungsberechtigung an einen vorhandenen Anspruch der zwischengeschalteten Körperschaft auf Entlastung von der KapSt und von Steuerabzug nach § 50a EStG an, der sich auf der Grundlage eines DBA ergibt. Entsprechendes gilt für die unionsrechtlichen und nationalen Entlastungsansprüche gem...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Auflösung bzw Beendigung der KG

Schrifttum: Hempe/Huber, Die Reihenfolge der Verlustverrechnung beim Zusammentreffen von Veräußerungsgewinnen mit lfd und § 15a-EStG-Verlusten, DStR 2013, 1217. Verwaltungsanweisung: OFD Ffm v 19.10.2017, S 2241a A – 11 – St 213, DStR 2018, 569 zu 3. (Zweifelsfragen zum Verlustausgleichsvolumen nach § 15a Abs 1 EStG). Rn. 58 Stand: EL 179 – ET: 02/2025 Die Auflösung der KG erfolg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Sachlicher Anwendungsbereich

Rn. 30 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 § 50c Abs 2 S 1 Nr 1 EStG bildet die Rechtsgrundlage für ein Freistellungsverfahren aufgrund amtlicher Bescheinigung. Es findet grundsätzlich Anwendung für Entlastungen gem der §§ 43b, 50g EStG sowie gem der Vorschriften eines DBA. § 50c Abs 2 S 5 EStG knüpft das Freistellungsverfahren für die abkommensrechtliche Entlastung von KapErtr bei K...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Abgabeort

Rn. 352 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Nach der Gesetzesbegründung (vgl BT-Drs 11/2157, 141) soll der Abgabeort den Ort bezeichnen, an dem der ArbG dem ArbN den Sachbezug verschafft. Die Ersetzung des Begriffs des "Verbrauchsorts" durch den des Abgabeorts sollte die einheitliche Bewertung von Sachbezügen insb bei ArbN sicherstellen. Rn. 353 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Verfügt der ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 550 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Mit dem durch das StReformG 1990 eingefügten § 8 Abs 3 EStG hat der Gesetzgeber eine grds Neuregelung der Belegschaftsrabatte angestrebt. Ziel der Neuregelung war "die Verbesserung der steuerlichen Gerechtigkeit und die Herstellung von Rechtssicherheit, weil die in diesem Bereich bisher bestehenden Verwaltungsregelungen keine eindeutigen Re...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 361 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Die S 2–5 des § 8 Abs 2 EStG beinhalten für Sachbezüge, die in der Nutzung betrieblicher Kfz für private Zwecke bestehen, spezielle Bewertungsvorschriften: S 2 des § 8 Abs 2 EStG verweist für die ausschließlich privaten Fahrten mit einem betrieblichen Kfz auf die Regelung des § 6 Abs 1 Nr 4 S 2 EStG, wonach für jeden Kalendermonat 1 % des Li...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Allgemeines

Rn. 218 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Missverständlich ist es, vom Zusammenhang der Einnahmen mit Einkünften bzw einer Einkunftsart zu sprechen, denn es gibt keine Einnahme iSd § 8 EStG, die nicht bereits Bestandteil von Einkünften iSd § 2 Abs 1 S 1 Nr 4–7 EStG wäre (vgl Kruse, FR 1981, 473). Besteht ein solcher Zusammenhang nicht, ist der Zufluss von Gütern für die ESt ohne Au...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Zufluss von Gütern in Geld oder Geldeswert

Rn. 26 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Das Gesetz definiert die Einnahmen als Zufluss von Gütern in Geld oder Geldeswert, dh von Geld oder sämtlichen geldeswerten Vorteilen, vgl § 19 Abs 1 Nr 1 und 2 EStG, § 20 Abs 2 Nr 1 EStG, § 43 Abs 1 EStG aE; BFH v 27.05.1998, X R 94/96, BStBl II 1998, 619; Vorteile sind andere Güter als Geld, mithin Sachbezüge iSd § 8 Abs 2 S 1 EStG, BFH v ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Webungskostenabzug und Lohnsteuerpauschalierung

Rn. 411 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Dem geldwerten Vorteil aus der Kfz-Gestellung für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steht die Entfernungspauschale gegenüber, die nach § 9 Abs 2 S 2 EStG als WK abzusetzen ist. Die Pauschbeträge des § 9 Abs 2 S 2 EStG sind beim ArbN als WK abzuziehen und nicht bei den Einnahmen durch eine Kürzung des Nutzungswerts. Der Zu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / D. Treaty override

Rn. 199 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 In Fällen, in denen Sondervergütungen (sowie mit dem Sonder-BV zusammenhängende Erträge und Aufwendungen) durch die Anwendung des § 50d Abs 10 EStG abweichend von der abkommensautonomen Auslegung im Inland zu besteuern sind, liegt ein Treaty override vor, welches der BFH in Abkehr von seiner früheren Rspr (zB BFH vom 13.07.1994, BStBl II 19...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / f) Besondere Arten des Zusammenhangs

Rn. 246 Stand: EL 183 – ET: 08/2025 Der Zusammenhang muss sich nach der Eigenart des Tatbestandes richten. So erfordert § 22 Nr 1 EStG einen Zusammenhang mit der Verpflichtung/dem Recht aus dem Rentenstammrecht oder der den wiederkehrenden Bezügen zugrunde liegenden Vereinbarung; § 22 Nr 2 EStG den im Gesetz beschriebenen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang (Veräußerungsgesc...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Loose/Hölscher/Althaus, JStG 2007: Anwendungsbereich und Auswirkungen der Einschränkung der Freistellungsmethode, BB 2006, 2724; Vogel, Neue Gesetzgebung zur DBA-Freistellung, IStR 2007, 225; Salzmann, Abschied vom Verbot der "virtuellen" Doppelbesteuerung, IWB 2012, 471; Kempf/Bandl, Hat Treaty override in Deutschland eine Zukunft?, DB 2007, 1377; Meretzki, Greift § 50d Abs 9 E...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 170 Stand: EL 173 – ET: 06/2024 § 50d Abs 9 S 1 Nr 2 EStG ist im Gegensatz zur Nr 1 erst ab VZ 2007 anzuwenden und birgt somit keine Rückwirkungsproblematik.mehr