Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 1. Gesetzesentwurf der Bundesregierung (BR-Drucks. 325/80)

Rz. 11 [Autor/Stand] Artikel 8 Änderung des Außensteuergesetzes Das Außensteuergesetz vom 8.9.1972 (BGBl. I S. 1713), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 14.12.1976 (BGBl. I S. 3341), wird wie folgt geändert:mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 6. Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten

Tz. 17 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Absetzungen für Abnutzungen können für ein Wirtschaftsgut grundsätzlich nur einheitlich vorgenommen werden. Daher wird für nachträglich entstehende Anschaffungs-/Herstellungskosten keine gesonderte Abschreibung vorgenommen. Tz. 18 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Nachträgliche Anschaffungs-/Herstellungskosten erhöhen bei einem Gebäude die bisherige...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 6.4 Unterbeteiligte am Mitunternehmeranteil oder Betrieb der Personengesellschaft

Tz. 85 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Besteht an einem MU-Anteil (Hauptbeteiligung) eine mitunternehmerische (atypische) Unterbeteiligung, setzt sich die Unterbeteiligung im Fall des Formwechsels der Pers-Ges, an der die Hauptbeteiligung besteht, in eine Kap-Ges an den Kap-Anteilen fort. Stlich wandelt sich der MU-Anteil des Unterbeteiligten als Folge des Formwechsels in eine ty...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.1.2 Ermittlung des Einbringungsgewinns I

Tz. 54d Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Rechtsfolgen des Tatbestands gem § 22 Abs 1 S 1 (ggf iVm S 6) UmwStG sind die rückwirkende Ermittlung, die Festsetzung (s Tz 63 ff) und Besteuerung (s Tz 59 ff) eines Gewinns aus der Einbringung (sog Einbringungsgewinn I), der in § 22 Abs 1 S 3 UmwStG ges definiert ist:mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 21 Anrechnung ausländischer Erbschaftsteuer

Ausgewählte Literaturhinweise: Dehmer, Einmal erben, mehrfach zahlen – Gestaltungsansätze zur Vermeidung doppelter Erbschaftsteuerbelastung, IStR 2009, 454; Dorn, Vermeidung der Doppelbesteuerung bei internationalen Erbschaften und Schenkungen, ErbBstg. 2022, 19; Hamdan, Verfassungs- und europarechtliche Probleme der Anrechnungsmethode des § 21 ErbStG, ZEV 2007, 401; Heil/Fre...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.2 Begünstigungsfähiges Vermögen gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG

Rz. 2 Durch den Verweis in § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehört das unter § 96 BewG fallende Vermögen zum begünstigungsfähigen Vermögen für die Anwendung der §§ 13a–c ErbStG. Bei der unentgeltlichen Übertragung von freiberuflichen Unternehmen und Unternehmen nichtgewerblicher Lotterieeinnehmer kommen dadurch sowohl die Regelverschonung als auch die Optionsverschonung zur Anwendu...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 19.2.3.2 Voraussetzungen der Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

Rz. 856 Damit eine Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen als unentgeltlich einzustufen ist und somit beim Übergeber zu einer dauernden Last und beim Übernehmer zu Sonderausgaben führt, sind diverse Voraussetzungen erforderlich, die sich – jedenfalls teilweise – nicht unmittelbar aus dem Gesetzestext ergeben. Die Finanzverwaltung hat daher mit BMF-Schreiben vom 11....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Geringwertige Wirtschaftsgüter – Rechtslage 2008 und 2009

Tz. 34 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 In den Jahren 2008 und 2009 war – bei bilanzierenden Steuerpflichtigen – die Möglichkeit der Sofortabschreibung für GwG beschränkt auf Wirtschaftsgüter, deren (Netto-)Anschaffungskosten/Herstellungskosten nicht mehr als 150 EUR betragen. Diese brauchten auch nicht in ein besonderes Verzeichnis aufgenommen werden. Wirtschaftsgüter, deren Ansch...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / bb) Wirtschaftsgüter i.S. von § 8 Abs. 1 Nr. 6 Buchst. b einer REIT-AG

. . ., die anderen als den in Nummer 6 Buchstabe b, soweit es sich um Einkünfte einer Gesellschaft im Sinne des § 16 des REIT-Gesetzes handelt, . . . Rz. 325 [Autor/Stand] Entstehungsgeschichte und Regelungshintergrund. Die Erstreckung der Nachweispflicht auf bestimmte Wirtschaftsgüter einer inländischen steuerbefreiten REIT-AG (Gesellschaft i.S. des § 16 REITG) ist erst durc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Steuerliche Eröffnungsbilanz (§ 25 S 2 iVm § 9 S 2 UmwStG)

Tz. 87 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die aus dem Formwechsel hervorgehende Kap-Ges oder Gen hat für ertrstliche Zwecke auf den (ggf rückbezogenen) Einbringungsstichtag eine (stliche) Eröffnungsbil zu erstellen (s § 25 S 1 iVm § 9 S 2 UmwStG; s Bilitewski, in H/M/B, 6. Aufl, § 25 UmwStG Rn 111; s Nitzschke, in B/H, § 25 UmwStG Rn 41; s Rabback, in R/H/vL, 3. Aufl, § 25 UmwStG Rn...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 1: Gesetzesmateriali... / 3. Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages v. 11.4.2003 (BR-Drucks. 253/03)

Rz. 13 [Autor/Stand] Der Deutsche Bundestag hat in seiner 41. Sitzung am 11.4.2003 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Gesetz zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen (Steuervergünstigungsabbaugesetz — StVergAbG) — Drucksachen 15/841 — angenommen. [keine Änderungen zu § 34 c EStG]mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.1 Zweck und Regelungsinhalt der Vorschrift

Rz. 1 § 97 BewG ist eine Sondervorschrift zu § 95 BewG, indem § 97 BewG die in Abs. 1 aufgeführten Rechtsträger als selbstständig zu bewertende Einheiten des BV definiert, die (grds.) unabhängig von ihrer Tätigkeit Gewerbebetriebe kraft Rechtsform und damit BV im bewertungsrechtlichen Sinn sind (vgl. Fehrenbacher in W/J, § 97 BewG Rz. 3; Wälzholz in V/S/W, § 97 Rz. 1). Nur b...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / aa) Nichterfüllung von Erfassungspflichten

Rz. 314 [Autor/Stand] Die in §§ 137, 138 und 139 AO geregelten Anzeigepflichten sollen im Wesentlichen die erstmalige Erfassung des Stpfl. durch die FinB ermöglichen. Durch die Nichtanmeldung wird die FinB über die Steuerpflicht von vornherein in Unkenntnis gehalten. Dem FA ist damit die Möglichkeit genommen, für das laufende Jahr die gesetzlich vorgesehenen Vorauszahlungen ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.8.2.2 Eigenbetriebsähnliche Einrichtungen

Tz. 20 Stand: EL 106 – ET: 06/2022 Nach den Eigenbetriebs-VO der Länder können Einrichtungen in der gleichen Organisationsform und nach den identischen Regeln wie Eigenbetriebe geführt bzw verwaltet werden, ohne dass es sich hierbei im rechtlichen Sinn um Eigenbetriebe handelt (zB s § 86 Abs 2 S 1 EigAnVO – Rh-Pf, § 107 Abs 2 GemO – NRW; § 139 Abs 1 Nds KommunalverfassungsG; ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 10. Ergänzende Anmerkungen

Rz. 660 [Autor/Stand] Fünf Beispielsfälle. Abschließend soll die Wirkungsweise des 8 Abs. 2 aF noch einmal anhand von fünf Beispielen aufgezeigt werden: Praxis-Beispiel Beispiel 1 Der Steuerinländer A ist zu 100 vH an der ausländischen X-GmbH beteiligt, die ihrerseits zu 100 vH an der ausländischen Y-GmbH beteiligt ist. Die Y-GmbH bezog in den Wirtschaftsjahren 01 und 02 folge...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / II. Erhebungsverfahren

Tz. 2 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Wie Kleinbeträge im Erhebungsverfahren zu behandeln sind, hat das BMF mit Schreiben vom 22.03.2001, BStBl I 2001, 242 klargestellt. Beträge von weniger als 3 EUR brauchen von den Körperschaften erst zusammen mit der nächsten Zahlung entrichtet werden. Tz. 3 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Säumniszuschläge von insgesamt weniger als 5 EUR sollen von ...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 7.1.4.3 Erbersatzsteuer

Rz. 177 Das Vermögen einer Familienstiftung unterliegt alle 30 Jahre der Schenkungsteuer (sog. Erbersatzsteuer). Steuerpflichtig ist das gesamte zum Stichtag vorhandene Vermögen der Stiftung (§ 10 Abs. 1 Satz 1, Satz 7, § 11 ErbStG 5). Die Besteuerung ist also nicht auf das ursprünglich vorhandene Grundstockvermögen beschränkt. Leistungen an die Destinatäre sind nicht abzugs...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / c) § 20 Abs. 2

Rz. 30 [Autor/Stand] Doppelcharakter der Vorschrift. § 20 Abs. 2 ist vor dem Hintergrund der Ausführungen zu Rz. 28 zu verstehen. Die Vorschrift ergänzt § 20 Abs. 1 in dem Sinne, als durch sie erst der Regelungsbereich des § 20 Abs. 1 Halbs. 2 festgelegt wird. Die Erwähnung des § 20 Abs. 2 in § 20 Abs. 1 Halbs. 2 lässt für sich genommen nicht erkennen, welche Fälle § 20 Abs....mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 3. Artikelgesetz v. 20.8.1980

Rz. 4 [Autor/Stand] Änderung 1980. Geändert wurde § 8 Abs. 1 Nr. 3 durch das Artikelgesetz v. 20.8.1980.[2] Es wurde das Erfordernis einer Marktbeteiligung von Banken und Versicherungen und das Überwiegen von Geschäften am freien Markt eingeführt, das als Ausnahme zum allgemein geltenden Grundsatz des aktiven Erwerbs geregelt wurde. Danach führt der Betrieb von Kreditinstitu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.6.2 Erwerb oder Aufstockung der Beteiligung durch Übertragung von Wirtschaftsgütern, die kein Teilbetrieb sind

Tz. 187 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Die Vorschrift unterscheidet zwischen Erwerb und Aufstockung eines fiktiven Teilbetriebs. Unter Erwerb eines fiktiven Teilbetriebs ist die erstmalige Anschaffung bzw Begr einer Beteiligung durch die Übertragung von Einzel-WG zu verstehen. Durch die Übertragung des Einzel-WG entsteht mithin das entsprechende Beteiligungsverhältnis, dh die Geg...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.1.2.4 Pflegekinder

Rz. 46 Obwohl Pflegekinder Kinder i. S. d. Einkommensteuerrechts (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 EStG) sind, unterfallen sie nicht der Steuerklasse I Nr. 2. In welche der Steuerklassen sie einzuordnen sind, hängt von dem tatsächlichen Verwandtschaftsgrad zum Erblasser oder Schenker ab. Als möglicher Weg für eine Änderung bietet sich auch hier eine Adoption des Pflegekindes an.mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 1.3 Begünstigungsfähiges Vermögen gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG

Rz. 5 Gemäß § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG gehört das BV des § 97 Abs. 1 Satz 1 BewG zum begünstigungsfähigen Vermögen, sodass § 97 Abs. 1 Satz 1 BewG mittelbar auch den Anwendungsbereich der §§ 13a–c ErbStG regelt. Auch die unentgeltliche Übertragung von rechtsformbezogenen BV kann, soweit die weiteren gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, durch die Regelverschonung (§ 13a ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Ausnahmen, die zum passiven Erwerb führen)

Rz. 104.alt [Autor/Stand] Ausnahme: Betrieb mit Beteiligten. § 8 Abs. 1 Nr. 3 enthält eine Ausnahme zu der Ausnahme, dass der Betrieb von Kreditinstituten und Versicherungsunternehmen zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt. Als Rechtsfolge der Ausnahmeregelung ergeben sich Einkünfte aus passivem Erwerb. Die Ausnahmeregelung wurde durch das Gesetz zur Änderung des EStG, des KS...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.4.3 Mittelbare Zuwendungen

Ausgewählte Literaturhinweise: Gebel, Einsatz von Erträgen aus hingegebenen Vermögensmitteln für eine mittelbare freigebige Zuwendung-Eigenleistung oder Zusatzschenkungen?, DStR 2005, 358; Hartmann, Mittelbare Grundstücksschenkung oder Geldschenkung?, ErbStB 2005, 224; Klümpen-Neusel, Warum die mittelbare Grundstücksschenkung auch nach der Reform nicht obsolet wird, ErbBstg 200...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 8.1 Belarus (Weißrussland)

Das DBA mit Belarus wurde mit Wirkung seit dem 1.1.2025 durch die Bundesrepublik Deutschland suspendiert.[1] Zuvor hatte bereits Belarus das Abkommen teilweise ausgesetzt. Für Einkünfte aus Belarus gilt seit dem VZ 2025 das Welteinkommensprinzip. Sie sind in Deutschland zu versteuern, eine in Belarus bezahlte Einkommensteuer ist in Deutschland anzurechnen.[2]mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.4.1.3.1 Ergänzungsbilanz beim Erwerb eines bestehenden Anteils

Tz. 60a Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Für die Fälle, in denen der phG beim entgeltlichen Erwerb einer bereits bestehenden Vermögenseinlage iSd § 281 Abs 2 AktG (zB von einem ausscheidenden phG) bzgl des von ihm entrichteten Mehrpreises eine Erg-Bil bilden wollte, um diesen Mehraufwand, der sich in der erworbenen Vermögenseinlage nicht widerspiegelt, durch Abschr stlich geltend ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.7 Besondere Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche

Tz. 286 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Nach § 9 Abs 3 S 3 letzter Hs KStG gilt § 10b Abs 4 S 5 EStG entspr. Nach dieser Vorschrift läuft die Festsetzungsfrist für Haftungsansprüche nicht ab, solange die Festsetzungsfrist für von dem Zuwendungsempfänger geschuldete KSt für den VZ nicht abgelaufen ist, in dem die unrichtige Bestätigung ausgestellt worden ist oder veranlasst wurde,...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.3.2 Abgrenzung zum Verbotsirrtum

1Weiß der Täter, dass sein Verhalten den objektiven Tatbestand des § 370 Abs. 1 Nr. 1 oder 2 AO erfüllt, hält er es aber irrtümlich für erlaubt, liegt ein Verbotsirrtum (Irrtum über die Rechtswidrigkeit) vor. 2Gleiches gilt für den Fall, dass der Täter die Pflicht nicht kannte, gegen die er verstoßen hat, z.B. § 68 EStG. 3Der Verbotsirrtum lässt den Vorsatz unberührt, aber u...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.2.1 Einführung in die Betriebsaufspaltung

Rz. 133 Eine Betriebsaufspaltung liegt vor, wenn der Erblasser oder Schenker allein oder zusammen mit anderen Gesellschaftern einen einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillen sowohl im überlassenden als auch im nutzenden Betrieb durchsetzen konnte. Das Vorliegen eines einheitlichen geschäftlichen Betätigungswillens richtet sich nach ertragsteuerlichen Grundsätzen (R E 13...mehr

Beitrag aus Personal Office Premium
Beihilfen des Arbeitgebers / 4.3.1 Laufender Lebensunterhalt und Sterbegeld

Unterstützungsleistungen können nur aus Anlass der jeweiligen Notsituation und unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalls steuerfrei gewährt werden. Pauschale oder laufende Zahlungen erfüllen diese Voraussetzung nicht.[1] Sie gehören als Beiträge zur Bestreitung des Lebensunterhalts zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Praxis-Beispiel Zuschüsse zum laufenden Lebens...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.2 Inhalt des § 9 Abs 1 Nr 2 KStG

Tz. 3 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 § 9 Abs 1 Nr 2 KStG regelt die Abziehbarkeit von Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) zur Förderung stbegünstigter Zwecke iSd §§ 52 bis 54 AO und ersetzt die Vorschrift des § 10b EStG für den Bereich der KSt. Nach der Rspr des BFH (s Urt des BFH v 21.10.1981, BStBl II 1982, 177) ist die Regelung wie eine Gewinnermittlungsvorschrift anz...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 6.1.2 Beteiligungserträge

Rz. 120 Für Gewinnausschüttungen von KapG, an denen eine Stiftung beteiligt ist, gilt § 8b KStG, sodass diese Gewinnausschüttungen im Ergebnis zu 95 Prozent steuerbefreit sind, sofern es sich nicht um Beteiligungen handelt, die als Streubesitz qualifizieren, also zu Beginn des Kalenderjahres geringer als 10 Prozent des Stamm- oder Grundkapitals betrugen. Die Vorschrift des §...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.5.2 Freiwilligkeit von Mitgliedsbeiträgen

Tz. 123 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Die Freiwilligkeit von Mitgliedsbeiträgen ist nach der BFH-Rspr (s Urt des BFH v 13.12.1978, BStBl II 1978, 488 und v 25.11.1987, BStBl II 1988, 220) noch zu bejahen, wenn die Mitglieder entweder nicht im rechtlichen Sinne zur Zahlung verpflichtet sind oder wenn die rechtliche Verpflichtung, aufgr derer die Beiträge entrichtet werden, freiw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kleintierzuchtvereine

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Kleintierzuchtvereine können unter den Begriff der Tierzucht, der unter § 52 Nr. 23 AO (Anhang 1b) gefasst wird, subsumiert werden. Tierzucht ist die planmäßige Paarung von Tieren zur Erzeugung von Nachkommen mit bestimmten erblichen Eigenschaften und/oder Merkmalen. Da die Förderung der Tierzucht nicht auf bestimmte Tierarten beschränkt ist, k...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Informationsaustausch

Rz. 1286 [Autor/Stand] Die FKS arbeitet mit einer Vielzahl von Behörden und Stellen zusammen, zwischen denen ein intensiver Informationsaustausch stattfindet. Dazu zählen die Finanzbehörden, die Bundesagentur für Arbeit, das Bundesamt für Güterverkehr, die Bundesnetzagentur, die Sozialversicherungsträger, Krankenkassen und viele andere Institutionen. Die Zusammenarbeitsbehör...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3 Durchführung der Anrechnung

Rz. 60 Bei der inländischen Steuerfestsetzung ist bei Anwendung von § 21 ErbStG die anrechenbare ausländische Erbschaftsteuer von der inländischen Erbschaftsteuer in Abzug zu bringen. Hierzu wird im ersten Schritt die deutsche Steuerlast berechnet, ohne Berücksichtigung der bereits im Ausland stattgefundenen Besteuerung. Die ausländische Steuerlast darf die Bemessungsgrundla...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Allgemeines (Zielsetzung, Kritik, Handlungsempfehlungen)

Tz. 69 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wie bei den aus einer Betriebseinbringung erhaltenen Anteilen (s § 22 Abs 1 UmwStG) wurde auch beim Anteilstausch die bisherige Besteuerungskonzeption der einbringungsgeborenen Anteile (§ 21 UmwStG aF) auf der Ebene des Einbringenden durch eine nachträgliche Besteuerung eines Einbringungsgewinns ersetzt. Dieser nachträgliche Einbringungsgewi...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.1 Grundsatz des gemeinen Werts

Tz. 45 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Aufgr des St-Subjektwechsels beim Formwechsel einer Pers-Ges in eine Kap-Ges oder Gen und der mit der Eintragung im H-Reg (bzw Gen-Reg) verbundenen Umqualifizierung von Gesamthandsvermögen in Alleineigentum bei der übernehmenden Gesellschaft, wird der Formwechsel in entspr Anwendung der §§ 20 ff UmwStG so behandelt, als habe eine Übertragung...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2 Originärer Bewertungsmaßstab (§ 9 Abs. 1 BewG)

Rz. 9 Als Regelfall der Bewertung nennt § 9 Abs. 1 BewG den gemeinen Wert (originärer Bewertungsmaßstab). Dieser ist mit dem Verkehrswert (Marktwert; vgl. auch § 198 BewG i. V. m. § 199 BauGB) gleichzusetzen (vgl. z. B. BFH vom 24.11.2005, BFH/NV 2006, 744), also mit dem Wert, den ein Vermögenswert im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielen könnte. Rz. 10 § 9 BewG ist nicht nu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.1 Antragsstellung

Tz. 46 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Stellt sich nach der Rechtsgrundverweisung des § 25 S 1 UmwStG für den jeweiligen Gesellschafter der Formwechsel stlich als MU-Anteilseinbringung iSd § 20 Abs 1 UmwStG (s Tz 28 ff) oder als qualifizierter Anteilstausch iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG (s Tz 39–40) dar, kann der Formwechsel st-neutral bzw st-begünstigt erfolgen. Als Ausnahme von der...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Eisenbahnvereine/-modellbauvereine

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Nach der Bestimmung des § 52 Abs. 2 Nr. 3 AO sind auch die sog. Freizeitzwecke als steuerbegünstigt anzusehen. Hierunter fallen regelmäßig Tierzucht, Pflanzenzucht, Kleingärtnerei, traditionelles Brauchtum einschließlich Fastnacht und Fasching, Soldaten- und Reservistenbetreuung, Amateurfunk, Modellflug und Hundesport. Auch hier gilt der allgemeine...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Schätzung im Strafverfahren

Rz. 486 [Autor/Stand] Auch im Steuerstrafverfahren können für die Ermittlung der verkürzten Beträge die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden, wenn feststeht, dass der Stpfl. einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat, das Ausmaß der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen aber ungewiss ist.[2] Es darf aber nicht vorschnell auf eine Schätzung ausgewichen werden, etwa dann nicht...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2025, Die doppelans... / 6

Auf einen Blick Liechtensteinische Familienstiftungen gewinnen insbesondere aufgrund ihrer Flexibilität und des stifterfreundlichen Rechtsrahmens für deutsche Stifter zunehmend an Bedeutung. Rein liechtensteinische Familienstiftungen haben den Vorteil, dass sie nicht alle 30 Jahre der deutschen Erbersatzsteuer unterliegen. Auf der anderen Seite bringen sie aber erhebliche ste...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.2 Entsprechende Anwendung des § 11 Abs 2 UmwStG auch bei einer Spaltung (Abs 1 S 1)

Tz. 73 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Auch die Verpflichtung der übertragenden Kö zur Erstellung einer stlichen Schlussbil auf den stlichen Übertragungsstichtag ergibt sich aus dem Verweis in § 15 Abs 1 S 1 UmwStG auf § 11 UmwStG. Insoweit gelten auch die Grundsätze der sog Zweibil-Theorie entspr (s § 11 UmwStG Tz 16). Das in der stlichen Schlussbil iSv § 15 UmwStG auszuweisende...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / h) Selbstanzeigemöglichkeit

Rz. 1294 [Autor/Stand] Die Selbstanzeige für Steuerstraftaten (§ 371 AO) wird durch Kontrollmaßnahmen der FKS i.d.R. nicht ausgeschlossen. Es handelt sich nicht um steuerliche Prüfungen i.S.d. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a AO bzw. Nachschau i.S.v. § 371 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. e AO [2] (s. § 371 Rz. 470, 544). Rz. 1294.1 [Autor/Stand] Insbesondere stellt sich die Fra...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5 Auslandsvermögen in verschiedenen Staaten (§ 21 Abs. 1 Satz 3 ErbStG)

Rz. 72 Besteht der Erwerb aus Auslandsvermögen aus mehreren verschiedenen Staaten, schreibt § 21 Abs. 1 Satz 3 ErbStG eine Ermittlung des Anrechnungshöchstbetrags für jeden einzelnen Staat vor (sog. Per-Country-Limitation). Damit soll verhindert werden, dass eine hohe ausländische Erbschaftsteuer aus einem Staat nicht nur zur faktischen Freistellung dieses Vermögens im Inlan...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.8.1.2 Schenkung im Valutaverhältnis, insbesondere Versicherungsverträge

Rz. 497 Typischer Fall einer Zuwendung im Valutaverhältnis ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages (Kapitallebensversicherung/Rentenversicherung) aus dem ein Dritter begünstigt ist (Rn. 493, Beispiel 1). Sofern der Tod des Versicherungsnehmers den Versicherungsfall auslöst, ist zu beachten, dass keine Schenkung i. S. d. § 7 ErbStG, sondern ein Erwerb von Todes wegen g...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.2.2 Unmittelbare oder mittelbare Veräußerung der erhaltenen Anteile (§ 22 Abs 2 S 1 UmwStG)

Tz. 70a Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Eine sperrfristschädliche Verfügung über die eingebrachten Anteile iSd § 22 Abs 2 S 1 UmwStG ist die unmittelbare oder mittelbare Veräußerung der Beteiligung durch die Übernehmerin. Dabei bedeutet (unmittelbare) Veräußerung die entgeltliche Übertragung der Gesellschaftsanteile auf einen anderen Rechtsträger (s Urt des BFH v 24.01.2018, BStB...mehr

Beitrag aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Anhang 1 Stiftungen / 8.4.2 Dotation ausländischer Stiftungen und Trusts

Rz. 279 Die Erstausstattung (Dotation) einer Stiftung ist regelmäßig freigiebige Zuwendung (§ 7 Abs. 1 Nr. 8 ErbStG) oder Erwerb v.T.w. (§ 3 Abs. 2 Nr. ErbStG). Für ausländische Rechtsträger gilt das Stkl.-Privileg des § 15 Abs. 2 Satz 1 ErbStG nach Ansicht der Finanzverwaltung nicht; es soll stattdessen unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis des Stifters zu den Begünstigte...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / g) Anwendung von § 8 Abs. 1 Nr. 6 innerhalb des § 20 Abs. 2

Rz. 152 [Autor/Stand] Einzelunternehmer. § 20 Abs. 2 i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 6 kann von einzelnen natürlichen Personen verwirklicht werden. Allerdings ist in allen drei Alternativen schwer vorstellbar, dass die Einkünfte i.S. der Vorschrift durch ein DBA steuerfrei gestellt werden. Einkünfte für die Überlassung der Nutzung von Rechten, Plänen, Mustern, Verfahren, Erfahrungen u...mehr