Fachbeiträge & Kommentare zu Einkommensteuergesetz

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.14.2.6 Geltendmachung der Haftung

Tz. 284 Stand: EL 101 – ET: 03/2021 Der Erl eines Haftungsbescheides ist eine Ermessensentsch. Liegen die ges Voraussetzungen für eine Haftungsinanspruchnahme nach § 9 Abs 3 S 2 KStG vor, wozu auch gehört, dass der Zuwendende wegen des insoweit bestehenden Vertrauensschutzes nicht in Anspruch genommen werden kann, so reduziert sich das Ermessen der Verw, einen Haftungsbeschei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.4 Zur Anwendung des § 8b Abs 4 KStG bei Organschaft (§ 15 S 1 Nr 2 S 4 KStG)

Tz. 49 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das Ges zur Umsetzung des EuGH-Urt v 20.10.2011 in der Rs C-284/09 (Ges v 21.03.2013, BGBl I 2013, 561) wurde in § 8b KStG ein neuer Abs 4 eingefügt; der ebenfalls neue S 4 des § 15 S 1 Nr 2 KStG enthält eine Folgeänderung. Nach der Neuregelung, die erstmals für nach dem 28.02.2013 zufließende Bezüge iSd § 8b Abs 1 KStG anzuwenden ist, ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.1.2.7 Speziell: Erbfall und Einkommensteuerrecht

Rz. 44 Die allgemeine Diskussion des Übergangs des Steuerschuldverhältnisses von Todes wegen wird in der Einkommensteuer zusätzlich überlagert durch Eigenheiten dieser Steuerdisziplin. Rz. 45 Exkurs: Behandlung von latenten und offenen Einkommensteuer-Positionen im Erbfall Die Diskussion hierbei gilt nicht nur der Frage der Vererbung von Verlusten. Der Erbfall bildet trotz der...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.1.1 "Veräußerung" der Anteile (vollentgeltliche Übertragung auf einen anderen Rechtsträger)

Tz. 27 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Begriff der Veräußerung ist weder in speziell in § 22 UmwStG noch allg im UmwStG definiert. Nach allg Grundsätzen zur Veräußerung einbringungsgeborener Anteile an Kap-Ges (s § 21 UmwStG aF) und der Anteilsveräußerung im BV oder PV gem §§ 16 Abs 1 S 1, 17 Abs 1 S 1; 20 Abs 2 S 1 Nr 1 EStG) wird unter "Veräußerung" jegliche (voll-)entgeltl...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5.1 Konzept der Maßgeblichkeit

Rz. 130 § 5 Abs. 1 Satz 1 EStG schreibt die Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz vor, d. h., in der Steuerbilanz ist grds. das Betriebsvermögen anzusetzen, das sich nach den handelsrechtlichen GoB ergibt. Hierbei sind zwei mögliche Sichtweisen zu unterscheiden:[1] Die materielle Maßgeblichkeit ist bereits dann gegeben, wenn die Steuerbilanzansätze mit den han...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Mitwirkungs- und Erklärungspflichten

Rz. 1697 [Autor/Stand] Bei einer steuerlich anzuerkennenden Lebensversicherung fallen während der Laufzeit des Versicherungsvertrags beim Versicherungsnehmer oder Bezugsberechtigten keine einkommensteuerpflichtigen Erträge an. Es besteht daher keine steuerliche Erklärungspflicht des Stpfl. Auch die Frage nach auf Dauer angelegten Geschäftsbeziehungen zu Finanzinstituten im A...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.1 Allgemeines

Tz. 431 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 15 Abs 3 UmwStG regelt die Verringerung eines verbleibenden Verlustabzugs, Zinsvortrags, EBITDA-Vortrags usw bei einer Abspaltung. Nachdem durch das SEStEG der früher in § 12 Abs 3 S 2 UmwStG geregelte verschmelzungsbedingte Verlustübergang ersatzlos gestrichen wurde, schlägt dies gem § 15 Abs 1 S 1 UmwStG auf die Spaltung von Kö durch. D...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.5.3.3 Teilnahme von im Inland nicht ansässigen Zuwendungsempfängern an dem Feststellungsverfahren nach § 60a AO?

Tz. 146 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 In der Fachlit wird tw die Rechtsauff vertreten, dass wegen § 63 Abs 5 S 1 Nr 2 AO auch ausl Kö, die im Inl nicht stpfl sind, einen Feststellungsbescheid nach § 60a AO benötigen, um Zuwendungsbestätigungen ausstellen zu dürfen (s Schauhoff/Kirchhain, FR 2013, 301 und s Hüttemann, DB 2013, 774; zur Notwendigkeit eines solchen Feststellungsbe...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (2) Abgrenzungskriterien

Rz. 466 [Autor/Stand] Negative Abgrenzung. Der EuGH gibt selbst nur wenige (positive) Anhaltspunkte, wann eine wirkliche wirtschaftliche Tätigkeit gegeben ist. An einer solchen Tätigkeit soll es aber jedenfalls (negativ) fehlen, wenn es sich um eine Verhaltensweise handelt, die darauf gerichtet ist, "rein künstliche, jeder wirtschaftlichen Realität bare Gestaltungen zu dem Z...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / Schrifttum:

Beck, Die Bedeutung der Wahlrechte des materiellen Steuerrechts für die Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, 1996; Beck, Steuerliche Wahlrechte und Steuerverkürzung nach § 370 Abs. 4 AO, wistra 1998, 131; Bilsdorfer, Das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 Satz 3 AO, DStZ 1983, 447; Bilsdorfer, Die Entwicklung des Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrechts, NJW 199...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Degressive Gebäudeabschreibung / 7 AfA im Jahr der Herstellung/Anschaffung sowie der Veräußerung

Im Jahr der Herstellung oder Anschaffung eines Gebäudes kann die degressive AfA nur zeitanteilig abgezogen werden.[1] Angefangene Monate können berücksichtigt werden. Das gleiche gilt im Jahr der Veräußerung des Gebäudes.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.3 Keine Gewinn-, sondern nur Einnahmeerzielungsabsicht erforderlich

Tz. 40 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 Nach § 4 Abs 1 KStG ist entgegen der Regelung zum Begriff des Gew in § 15 Abs 2 EStG eine Gewinnerzielungsabsicht nicht erforderlich. Die Einnahmeerzielungsabsicht iSd § 4 Abs 1 KStG umfasst nach dem Einnahmebegriff des § 8 Abs 1 EStG nicht nur die Erzielung von Einnahmen, sondern auch alle geldwerten Vorteile, die im Verlauf der wirtsch Akt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Irrtum über normative Umstände

Rz. 658 [Autor/Stand] Besonderheiten ergeben sich bei der Behandlung des Tatbestandsirrtums aus dem Umstand, dass § 370 AO durch das Merkmal "steuerlich erhebliche Tatsachen" sowie die Begriffe der "Steuerverkürzung" und des "Steuervorteils" auf die Regeln des Steuerrechts (nicht nur: der formellen Steuergesetze) verweist (s. Rz. 27 f.). Nach der Rspr.[2] und auch nach der i...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.6.1.1 Behandlung von verdeckten Gewinnausschüttungen

Tz. 70 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Bei der gleichzeitigen Beteiligung des phG am Grundkap der KGaA stellt sich die Frage, ob überhöhte Bezüge oder Vergütungen auf der Stellung als phG (mit der Folge der Abzugsfähigkeit bei der KGaA, s Tz 34 ff) oder als Kommanditaktionär (dann mit der Folge einer das Einkommen der KGaA erhöhenden vGA) beruhen. Nach hM beruhen überhöhte Vergüt...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3 Wegfall einer Rückstellung (§ 6 Abs 1 S 1, 2. Alt UmwStG)

Tz. 17 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Wenn einer der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger zugunsten eines anderen an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträgers eine ungewisse Verbindlichkeit eingegangen war, dann hatte der Verpflichtete dafür stwirksam eine Rückstellung auszuweisen und durfte der Berechtigte wegen ihrer Ungewissheit eine Forderung nicht bilanzieren (s § ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 10.2.1. Entnahme- bzw. Ausschüttungsbeschränkung (Nr. 1)

Rz. 248 Der Thesaurierungsgedanke, der schon den Erbschaftsteuerreformgesetzgeber 2009 zur Einführung des § 13a Abs. 5 Nr. 3 ErbStG a. F. bewogen hat (schädliche Überentnahme) und mit § 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 ErbStG beibehalten wurde, kommt verstärkt bei der Vorwegverschonung zum Tragen. Danach dürfen Entnahmen oder Ausschüttungen höchstens 37,5 % des jeweiligen Gewinnantei...mehr

Lexikonbeitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VII. Verhältnis zu (anderen) Sozialleistungen

Tz. 9 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bei einkommensabhängigen Sozialleistungen ist die Energiepreispauschale nicht als Einkommen zu berücksichtigen, § 122 EStG. Somit soll die mit der Zahlung der Pauschale intendierte Wirkung nicht durch anderweitige Kürzungen von Sozialleistungen konterkariert werden.mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5 Keine Steuerpflicht für land- und forstwirtschaftliche Betriebe

Tz. 44 Stand: EL 116 – ET: 12/2024 L + F-Betriebe einer jur Pers d öff Rechts sind aufgr der Legaldefinition in § 4 Abs 1 KStG von der unbeschr KStPflicht ausdrücklich ausgenommen. Die Abgrenzung zwischen einer gew Tätigkeit und Betrieben der L + F ist anhand der Kriterien des R 15.5 EStR 2012 vorzunehmen. Den L + F-Betrieben zuzurechnen sind auch die L + F-Nebenbetriebe (s R...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.5.3.1 Gewinnanteil des persönlich haftenden Gesellschafters, der auf seine nicht auf das Grundkapital gemachten Einlagen verteilt wird

Tz. 21 Stand: EL 110 – ET: 06/2023 Hat sich der phG an der KGaA mit einer Kap-Einlage beteiligt, so ist der hierauf entfallende Gewinnanteil, den er zB entspr seiner prozentualen Beteiligung am EK der KGaA oder zur Verzinsung seiner Einlage erhält, nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG abzb. Eine Haftungsvergütung ist auch dann nach § 9 Abs 1 Nr 1 KStG abzb, wenn der phG keine Vermögensei...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Scheingeschäfte

Rz. 1231 [Autor/Stand] Scheingeschäfte und Scheinhandlungen sind nach § 41 Abs. 2 AO für die Besteuerung unerheblich. Gegenstand der Besteuerung ist vielmehr der Sachverhalt, der in Wirklichkeit vorliegt. Nach dem Grundgedanken der wirtschaftlichen Betrachtungsweise knüpft die Besteuerung an die tatsächlichen und nicht an die vorgetäuschten Gegebenheiten an.[2] Rz. 1232 [Auto...mehr

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Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / (Ausnahme zur Ausnahme, die wiederum zu Einkünften aus aktivem Erwerb führt; gilt jedoch nur für Nr. 6 Buchst. c)

Rz. 236 [Autor/Stand] Funktionsnachweis. Wegen der Nachweispflicht des Stpfl. wird auf Anm. 137 verwiesen. Im Übrigen ist die Ausnahmeregelung weitgehend § 8 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Buchst. b nachgebildet. Die ausländische Gesellschaft muss einen Geschäftsbetrieb gewerbsmäßiger Vermietung oder Verpachtung unterhalten. Im Vergleich zu § 8 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 Buchst. b ist hier ...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Benecke/Schnitger, Neuregelung des UmwStG und der Entstrickungsnormen durch das SEStEG, IStR 2006, 765; Benz/Rosenberg, Einbringungsvorgänge nach dem Reg-Entw des SEStEG, BB-Special 2006, Nr 8, 51; Dörfler/Rautenstrauch/Adrian, Einbringungen in eine Kap-Ges nach dem SEStEG-Entw, BB 2006, 1711; Dötsch/Pung, SEStEG: Die Änderungen des UmwStG (Teil I und II), DB 2006, 2704 und 276...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Besteuerung der Lohnsteuerh... / 2.1 Allgemeines

Der Beratungsstellenleiter eines Lohnsteuerhilfevereins kann im Angestelltenverhältnis oder selbstständig als freier Mitarbeiter tätig sein.[1] In beiden Fällen übt er als Hilfsperson des Vereins eine diesem im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG erlaubte Hilfeleistung in Steuersachen aus.[2] Wer Arbeitnehmer ist, ist unter Beachtung der Vorschriften von § 1 LStDV nach dem Gesamtbil...mehr

Kommentar aus Finance Office Professional
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.5.4 Asset deal bei Unternehmenserwerben

Rz. 91 Werden Unt oder Unternehmensteile im Wege eines asset deals vom bilanzierenden Unt übernommen, stellt sich ebenfalls das Erfordernis der Berücksichtigung von latenten Steuern. Im Regelfall ergibt sich beim asset deal ein positiver Unterschiedsbetrag zwischen dem (Gesamt-) Kaufpreis und der Summe der Zeitwerte der übernommenen VG und Schulden. Dieser ist als GoF gem. §...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 7.2.2 Betriebsvermögen

Rz. 92 Nach § 121 Nr. 3 BewG gehört zum Inlandsvermögen inländisches Betriebsvermögen (s. §§ 95, 96 BewG). Solches liegt vor, wenn eine Betriebsstätte gem. § 12 AO im Inland besteht oder ein ständiger Vertreter gem. § 13 AO bestellt ist (hierzu s. BMF vom 15.07.1998, BStBl I 1998, 630). Rz. 93 Bei der Beurteilung gilt die sogenannte isolierende Betrachtungsweise. Betriebsverm...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Formwechselnde Personengesellschaft und deren Gesellschafter

Tz. 21 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Sind die pers Anwendungsvoraussetzungen an die Gesellschaft neuer Rechtsform (s Tz 20) erfüllt, muss noch im Hinblick auf die formwechselnde Pers-Ges hinzukommen, dass diese nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats der EU/EWR gegründet worden ist (s Art 48 EG-Vertrag/Art 54 AEUV, Art 34 EWR-Abkommen), sowohl ihren Sitz als auch ihren O...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / Ausgewählte Literaturhinweise:

Vorderwülbecke, Die Spendenkompetenz der Geschäftsführung, BB 1989, 505; Zeller, Stliche Beurteilung der Spenden von Sparkassen, DB 1989, 1991; Graf, Das Verfahren bei Durchlaufspenden über die Gemeinde als Durchlaufstelle, ZKF 1991, 4; Kreppel, Keine "Spende", wenn ein St-Strafverfahren auch ohne die dem Beschuldigten auferlegte Zahlung hätte eingestellt werden müssen?, DStR 1...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Pflicht zur Angabe steuerlich erheblicher Tatsachen

Rz. 288 [Autor/Stand] Tatbestandsmäßig i.S.d. § 370 Abs. 1 Nr. 2 AO handelt nur, wer gegenüber den FinB (s. Rz. 251 ff.) – anders als bei Abs. 1 Nr. 1 nicht gegenüber anderen Behörden – zur Mitteilung steuerlich erheblicher Tatsachen rechtlich verpflichtet ist und diese Pflicht verletzt. Im Gegensatz zu § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO handelt es sich also um ein Sonderdelikt (s. Rz. 8...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 5.2.2.6 Anwendbarkeit auf einzelne Formen der Betriebsaufspaltung

Rz. 145 Kapitalistische Betriebsaufspaltung Der Begriff leitet sich davon ab, dass beide an dem "Rechtsinstitut" der Betriebsaufspaltung beteiligte Unternehmen (Besitz- und Betriebsgesellschaft) Kapitalgesellschaften sind. Ist dieselbe Person unmittelbar an zwei (Schwester-) Kapitalgesellschaften beteiligt und überlässt die eine Kapitalgesellschaft der anderen Gesellschaft ei...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 3.8 Forderungen aus stiller Beteiligung und partiarischen Darlehen (§ 121 Nr. 8)

Rz. 69 Das steuerpflichtige Inlandsvermögen umfasst über § 121 Nr. 7 BewG hinaus auch Forderungen eines beschränkt Steuerpflichtigen aus einer Beteiligung/Einlage als (typisch) stiller Gesellschafter sowie Forderungen eines beschränkt Steuerpflichtigen aus partiarischen Darlehen, sofern der Schuldner bzw. der Geschäftsinhaber seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt, die Ges...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Bemessungsgrundlage für die AfA

Tz. 4 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Bemessungsgrundlage für die Höhe der AfA sind die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Anhang 10).mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.4.5.1 Geltende Rechtslage

Tz. 132 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Im Hinblick darauf, dass die nach überwiegendem Verständnis (inkl insbes der FinVerw) seit der Änderung des UmwStG durch das SEStEG der europäische Teilbetriebsbegriff der FRL für maßgebend erachtet wird (s Tz 101), sind seitdem nachfolgende Zuordnungsregeln maßgeblich. Der UmwSt-Erl 2025 knüpft insoweit nahtlos an den UmwSt-Erl 2011 und fü...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatvollendung/Beendigung/Verjährung

Rz. 1314 [Autor/Stand] Die vom Arbeitgeber abzugebende Lohnsteueranmeldung (s. Rz. 1318) ist eine Steuererklärung i.S.d. § 150 Abs. 1 Satz 2 AO. Kraft gesetzlicher Bestimmung steht die Lohnsteueranmeldung einer Steuerfestsetzung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gleich (§ 167 Satz 1 und § 168 Satz 1 AO). Hieraus folgt für die Fälle, in denen vor Fälligkeit eine unrichtige ...mehr

Beitrag aus Finance Office Professional
Doppelbesteuerungsabkommen:... / 4.3.1 Grundsatz bei Vermietungseinkünften: Freistellungsmethode

In der Regel sehen die DBA die Freistellungsmethode vor: Die Vermietungseinkünfte sind also in Deutschland steuerfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt. Verluste bei ausländischen Vermietungseinkünften sind, wenn sie aus Staaten stammen, die nicht zur EU oder EWR gehören, nur mit zukünftigen Überschüssen verrechenbar. Ein negativer Progressionsvorbehalt ist ausgesc...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer... / 2.2.5.7 Realteilung mit Spitzenausgleich

Rz. 195 Es ist nicht immer möglich, die vorhandenen WG unter den Realteilern so aufzuteilen, dass jeder entsprechend seiner Beteiligung WG erhält. In diesen Fällen erfolgt der Wertausgleich durch die Zahlung eines sog. Spitzenausgleichs. Praxis-Beispiel Ungleiche Realteilung bei der G-KG (Werte in TEUR)mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Pflanzen- und Kleintierzucht

Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Förderung der Tier- und Pflanzenzucht ist ein steuerbegünstigter (gemeinnütziger) Zweck i. S. des § 52 Abs. 2 Nr. 23 AO (Anhang 1b). Zu den Vereinen, die die Pflanzen- und Kleintierzucht fördern, gehören insb.: Vogelzuchtvereine, Kleintierzuchtvereine, Geflügelzuchtvereine, Kaninchenzuchtvereine, Brieftaubenzuchtvereine, Züchtervereinigungen für Pflan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 10.4.2 Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Tz. 192 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Für die Zuordnung der BE und BA zum BgA gelten die allg Grundsätze zur betrieblichen Veranlassung. Soweit das Vorliegen eines BgA bejaht wird, sind die BE diesem idR eindeutig zuzuordnen. Zu den BE gehören auch die Erlöse aus der Veräußerung von WG des BV. Tz. 193 Stand: EL 98 – ET: 02/2020 Für die stliche Anerkennung von BA, soweit diese auss...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Aufgabe des Wohnsitzes

Rz. 57 [Autor/Stand] Wie die Begründung eines Wohnsitzes knüpft auch die Aufgabe eines Wohnsitzes[2] lediglich an die Gestaltung der tatsächlichen Verhältnisse ohne Rücksicht auf subjektive Momente oder Absichten an. Ein Wohnsitz kann durch Auflösung der Wohnung oder auch dadurch aufgegeben werden, dass die Wohnung nicht nur vorübergehend nicht mehr benutzt wird. Die Begründ...mehr

Kommentar aus Preißer, Erbschaft- und Schenkungsteuer (Schäffer-Poeschel)
Preißer/Seltenreich/Königer/Vosseler, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Bewertungsgesetz, ErbStG § 3 Erwerb von Todes wegen

Ausgewählte Literaturhinweise (allgemein): Bisle, Untervermächtnis als abziehbare Nachlassverbindlichkeit, SteuK 2015, 427; Döbereiner, Das Gesetz zum internationalen Erbrecht u. a., NJW 2015, 2449; Friedrich-Büttner/Herbst, Postmortale Gestaltungsmöglichkeiten im Erb(schaftsteuer)recht: Alternativen zur Ausschlagung, ZEV 2014, 593; Geck, Der "doppelte Freibetrag" beim Vermäc...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.1 Allgemeines

Tz. 38 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Durch das JStG 2009 wurde § 15 S 1 Nr 2 KStG um einen S 3 erweitert, der Ausnahmen von der Bruttomethode regelt. Danach gilt (auf OT-Ebene) § 15 S 1 Nr 2 S 2 KStG nicht, soweit bei der OG § 8b Abs 7, 8 oder 10 KStG anzuwenden ist. Sind bei der OG Bezüge, Gewinne oder Gewinnminderungen iSd § 8b Abs 7, 8 oder 10 KStG angefallen, sind die genan...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.4.1 Veräußerungsgewinn

Tz. 64 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 § 22 UmwStG trifft idR keine Aussagen zu der Ermittlung und Versteuerung des Gewinns aus der Veräußerung der erhaltenen Anteile gem § 22 Abs 1 UmwStG (Ausnahme nur bei jur Pers d öff Rechts und st-befreiten Kö, s Tz 94). Hier gelten ausschl die allg Grundsätze. Dies gilt insbes für den Zeitpunkt der Veräußerung, die Ermittlung des Gewinns au...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Flick/Wassermeyer/Ditz/Schö... / 6.alt. Einkünfte von Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen — Abs. 1 Nr. 3 (Einkünfte aus aktivem Erwerb mit Ausnahmen)

Rz. 86.alt [Autor/Stand] Allgemeines. Während das EStG in Unternehmenstypen denkt und innerhalb der 7 Einkunftsarten Tätigkeiten oder Rechtsverhältnisse[2] anspricht, löst sich der Katalog des § 8 Abs. 1 an sich von je...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 1.3.2 Einbringender und Übernehmerin bei einem steuerbegünstigten Anteilstausch (§ 22 Abs 2 UmwStG)

Tz. 23 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der Sperrfristtatbestand des § 22 Abs 2 S 1 UmwStG bezieht sich sachlich auf Anteile an Kap-Ges oder Gen, die iRe Anteilstauschs iSd § 21 Abs 1 S 2 UmwStG oder im Zuge einer Betriebseinbringung als unselbständiger Bestandteil der Sachgesamtheit iSd § 20 Abs 1 UmwStG unterhalb des gW auf die Übernehmerin übertragen worden sind. Gem der Regelu...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.3.3 Zur Anwendung des § 8b Abs 8 KStG

Tz. 42 Stand: EL 115 – ET: 09/2024 Die Frage nach der Anwendung des § 8b Abs 8 KStG auf der Ebene der OG ist im Zusammenhang mit der Streichung des § 14 Abs 2 KStG aF und der Änderung des § 21 Abs 1 S 1 Nr 1 KStG zu sehen, die auf Antrag bereits für zurückliegende VZ anzuwenden sind (s § 14 KStG Tz 107). § 21 KStG ist durch das UStAVermG mit Wirkung ab dem VZ 2019, unter besti...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Anhang 2: Verwaltungsanweis... / 1. BdF, Schr. v. 11.7.1974 — IV C 1 - S 1340 - 32/74, BStBl. I 1974, 442 (Grundsätze zur Anwendung des Außensteuergesetzes)

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Kommentar aus Steuer Office Gold
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.3.4 Verfahrensrecht

Tz. 63 Stand: EL 120 – ET: 10/2025 Der nachträgliche Einbringungsgewinn I ist ggü den (originären) Einbringenden festzusetzen. Dies gilt auch im Fall der unentgeltlichen Rechtsnachfolge hinsichtlich der sperrfristverhafteten Anteile und der Mitverstrickung, wenn die Veräußerung (oder das gleichgestellte Ereignis) durch den Rechtsnachfolger oder einen Dritten verwirklicht word...mehr

Lexikonbeitrag aus Steuer Office Gold
Dienstanweisung zum Kindergeld / S 2.3.2.2 Abgrenzung zur einfachen Fahrlässigkeit und zu bedingtem Vorsatz

(1) 1Von wesentlicher Bedeutung für die richtige Rechtsanwendung ist die Unterscheidung zwischen einfacher Fahrlässigkeit (weder Straftat noch Ordnungswidrigkeit) und Leichtfertigkeit (Ordnungswidrigkeit) sowie zwischen Leichtfertigkeit (Ordnungswidrigkeit) und bedingtem Vorsatz (Straftat). 2Für die richtige Einordnung kommt es darauf an, neben dem objektiven Verstoß gegen S...mehr

Kommentar aus Steuer Office Gold
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 8. Strafzumessung

Rz. 1333 [Autor/Stand] Ausschlaggebender Faktor der Strafzumessung bei der Steuerhinterziehung ist die Höhe der hinterzogenen Steuer, die rechnerisch aus der Bemessungsgrundlage folgt (s. Rz. 1323 ff. sowie grundlegend Rz. 1026, 1029 ff.). Für den Schuldspruch wegen einer Lohnsteuerhinterziehung ist auf die am 10. des auf die Lohnzahlung folgenden Monats, dem Zeitpunkt der T...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 145 – ET: 10/2025 Die Aufwendungen eines Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte können durch den Ansatz einer Entfernungspauschale im Rahmen des § 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG (Anhang 10) steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Ergänzend wird auf das BMF-Schreiben vom 24.10.2014 (BStBl I 2014, 1412) hingewiesen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 10/2025, Die doppelans... / b. Ausschüttungen einer liechtensteinischen Familienstiftung an deutsche Destinatäre

Die Ausschüttungen einer liechtensteinischen Stiftung führen bei deutschen Destinatären regelmäßig zu Kapitalerträgen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 9 S. 2 EStG und demnach zu einer Besteuerung mit Abgeltungsteuer i.H.v. 26,375 %.[33] Fraglich ist, ob die Ausschüttungen zusätzlich der Schenkungsteuer unterliegen. Erbschaft- und Schenkungsteuer und Ertragsteuern sollen sich nicht von vo...mehr