Fachbeiträge & Kommentare zu Doppelbesteuerung

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Norwegen / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Dies geschieht im Rahmen einer Pflichtveranlagung[3] oder einer Antragsveranlagung, wenn deren Voraussetzungen vorliegen[4] Andernfalls geschieht dies durch einen gesonderten Ers...mehr

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Finnland / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

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Ungarn / 2.3.3 Erstattung einbehaltener Steuern

Besteuert Deutschland den Arbeitslohn nach dem DBA nicht, muss der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug dennoch vornehmen.[1] Der Arbeitnehmer kann dann einen Antrag auf Erstattung der Steuer stellen.[2] Dies geschieht im Rahmen einer Pflichtveranlagung[3] oder einer Antragsveranlagung, wenn deren Voraussetzungen vorliegen.[4] Andernfalls erfolgt dies durch einen gesonderten Erst...mehr

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Luxemburg / 1.8 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

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Dänemark / 1.8 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung).[2] Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen ...mehr

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Zypern / 1.5 Steueranrechnung mit Anrechnungshöchstbetrag

Liegen die Voraussetzungen vor, wird die in Zypern gezahlte Steuer in Deutschland auf die Einkommensteuer angerechnet.[1] Bei der Anrechnung ist der Anrechnungshöchstbetrag zu beachten.[2] Praxis-Beispiel Anrechnung mit Anrechnungshöchstbetrag Der ledige Arbeitnehmer A hat aus seiner Tätigkeit in Deutschland Arbeitslohn i. H. v. 40.000 EUR erzielt. Während eines Teils des Jahr...mehr

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Slowenien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zur...mehr

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Rumänien / 1.7 Leiharbeitnehmer

Das DBA enthält eine Sonderregelung für Leiharbeitnehmer.[1] Leiharbeitnehmer sind Arbeitnehmer, die von einem Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) zur Arbeitsleistung überlassen werden (Arbeitnehmerüberlassung). Keine 183-Tage-Regelung und Steueranrechnung Wird ein Arbeitnehmer im Rahmen einer gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung tätig, gelten die Regelungen zu...mehr

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Literaturauswertung EStG/KS... / 2.35 § 22 EStG (Arten der sonstigen Einkünfte)

• 2020 Doppelbesteuerung von Renten / Verfassungsmäßigkeit / § 22 EStG Nach den Vorgaben des BVerfG darf die Rentenbesteuerung nicht zu einer Doppelbesteuerung führen. Dagegen dürfte die Rentenbesteuerung mathematisch nachweisbar verstoßen. Dies ergibt sich allein schon daraus, dass die Renteneinkommen ab einem Rentenbeginn im Jahr 2040 in voller Höhe der Besteuerung unterlie...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.1 § 1 GrEStG (Erwerbsvorgänge)

• 2020 Mittelbare Anteilsvereinigung / Anwendbarkeit von § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO / § 1 Abs. 3 GrEStG Fraglich ist, ob § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO im Rahmen der mittelbaren Anteilsvereinigung Anwendung findet. Diese Fragestellung hatte der BFH in seinem Beschluss v. 22.1.2019, II B 98/17 bejaht. In seiner Entscheidung v. 4.3.2020, II R 2/17 hat er diese Sichtweise nicht mehr weiterverfo...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.7 § 17 GrEStG (Örtliche Zuständigkeit, Feststellung von Besteuerungsgrundlagen)

• 2025 Signing/Closing-Fälle / Anzeigeadressaten / § 17 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GrEStG In Signing/Closing-Fällen bestehen bzgl. der Anzeigepflichten nach §§ 18, 19 GrEStG Unsicherheiten bzgl. der Bestimmung des zuständigen FA nach § 17 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GrEStG. Die Problematik der Doppelbesteuerung stellt sich nicht, wenn das Signing und das Closing gleichzeitig erfolgen. Dies gilt...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.8 § 23 GrEStG (Anwendungsbereich)

• 2021 Reform der GrESt (Share Deals) / Übergangsregelungen / Erlasse v. 29.6.2021, BStBl I 2021, 1006 / § 23 GrEStG Bei § 1 Abs. 2b GrEStG sind alle mit Ablauf des 30.6.2021 beteiligten Gesellschafter als Altgesellschafter anzusehen. Gelten dürfte dies sowohl für unmittelbar als auch mittelbar beteiligte Gesellschafter. Die Börsenklausel nach § 1 Abs. 2c GrEStG gilt für alle...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.4 § 6a GrEStG (Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern)

• 2020 Konzernklausel / Urteile des BFH v. 21. bzw. 22.8.2019 / § 6a GrEStG Der BFH hat mit Urteilen v. 21.8. bzw. 22.8.2019, II R 15/19, II R 16/19, II R 17/19, II R 18/19, II R 19/19, II R 20/19, II R 21/19 einige grundlegende Aussagen zu § 6a GrEStG getroffen. Er hat sich der Auffassung des EuGH angeschlossen, wonach § 6a GrEStG keine unionsrechtlich unzulässige staatliche...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 7.6 § 16 GrEStG (Nichtfestsetzung der Steuer, Aufhebung oder Änderung der Steuerfestsetzung)

• 2022 Auswirkungen der Rückabwicklung nach § 16 GrEStG auf die Zuordnung von Grundstücken im Rahmen von § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG / § 16 GrEStG Es stellt sich die Frage, ob sich die Rückabwicklung nach § 16 GrEStG auch auf die Zuordnung von Grundstücken im Rahmen von § 1 Abs. 2a bis 3a GrEStG auswirkt mit der Folge, dass in der Zwischenzeit erfolgte Übertragungen von Anteile...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.2 Ausgewertete Beiträge 2024

Broemel/Gescher, Keine Verlängerung der grunderwerbsteuerlichen Nachbehaltensfrist in § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG für Grundstücksübertragungen vor dem 1.7.2021 – Zum Beschluss FG Düsseldorf v. 9.9.2024 – 11 V 1325/24 A (GE), DStR 2024, 2801. Beyer, Neue Mitwirkungspflicht nach Außenprüfungen gem. § 153 Abs. 4 AO n.F. – Praxishinweise zur Anwendung der neuen Regelung, NWB 2024, 16...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 1.1 1.1 Ausgewertete Beiträge 2025

Adam , Zum Verhältnis der speziellen Fristenregelungen des § 174 AO zur beschränkten Bindungswirkung von Feststellungsbescheiden nach § 181 Abs. 5 AO, DStR 2025, 1731; Erdbrügger , Vorgaben für die Aufteilung eines Gesamtpreises für ein Bündel selbständiger, unterschiedlich besteuerter Leistungen nach der Grundsatzentscheidung des BFH, DStR 2025, 1792; Knoop , Die Servicegesel...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.10 § 14 KStG (Aktiengesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien als Organgesellschaft)

• 2020 Verkauf der Organgesellschaft / Unterjährige Beendigung der Organschaft / § 14 KStG Soll die Beteiligung an der Organgesellschaft innerhalb der Mindestlaufzeit von fünf Jahren veräußert werden, führt gesellschaftsrechtlich die Veräußerung nicht zur Beendigung des Gewinnabführungsvertrags. Dieser kann nur zum Ablauf des laufenden Geschäftsjahrs aufgehoben werden. Liegt ...mehr

Beitrag aus Steuer Office Gold
Literaturauswertung EStG/KS... / 3.2 § 5 KStG (Befreiungen)

• 2020 Beteiligung gemeinnütziger Stiftungen an Personen- bzw. Kapitalgesellschaften / § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG Beteiligt sich eine gemeinnützige Stiftung an einer Personen- oder Kapitalgesellschaft, stellt sich die Frage, ob diese Beteiligung i. S. v. § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb oder der Vermögensverwaltung zuzurechnen ist. Eine Beteiligung an ei...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 6. Methoden zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung

Rz. 32 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die DBA vermeiden eine Doppelbesteuerung entweder durch die Freistellungs- oder die Anrechnungsmethode. Zu beachten sind jedoch etwaige abkommensinterne Switch-over-Klauseln (> Rz 50 ff), Remittance-base-Klauseln (> Rz 56 ff), Rückfallklauseln (> Rz 60 ff) und die nationalen Regelungen des § 50d EStG (> Rz 325 ff). a) Freistellungsmethode Rz....mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA

Rz. 19 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit vermeiden die DBA idR eine > Doppelbesteuerung, indem sie das Besteuerungsrecht nur einem Vertragsstaat, idR dem Tätigkeitsstaat zuweisen (> Doppelbesteuerung Rz 122 ff und die Stichworte zu den einzelnen Vertragsstaaten). Im anderen Vertragsstaat (meist dem Wohnsitzstaat) wird die ausländische au...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Vermeidung der Doppelbesteuerung durch DBA

Rz. 8 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Tatsächlich besteuert werden die > Einkünfte – ggf anteilig – aber nur dann, wenn Deutschland im Verhältnis zum Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht hat (internationales Recht, idR Abkommensrecht) und sie in Deutschland der Besteuerung unterliegen (nationales [Steuer-]Recht). Bei Stpfl, die – auch – im Ausland ansässig sind, unterbleibt di...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Doppelbesteuerung

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / A. Einführung

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Der Begriff der Doppelbesteuerung ist nicht eindeutig definiert. Eine mehrfache Besteuerung droht, wenn derselbe Steuergegenstand, zB > Arbeitslohn für eine Tätigkeit im > Ausland Rz 1, in zwei oder mehreren Staaten nach deren innerstaatlichem Recht für denselben Zeitraum in gleicher oder ähnlicher Weise besteuert wird. Geschieht dies bei der...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 2. Begrifflichkeit

Rz. 15 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 In den DBA bzw bei deren Anwendung werden häufig Begriffe verwendet, die für das nationale Steuerrecht eher untypisch sind und deshalb nachstehend in alphabetischer Reihenfolge kurz erläutert werden. Anrechnungsmethode: Eine der beiden Methoden, wie eine Doppelbesteuerung vermieden werden kann, in diesem Fall durch Anrechnung der im anderen Ve...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Allgemeine Hinweise

Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, die der Zustimmung durch innerstaatliches Gesetz bedürfen (> Rz 4; > Rz 16). Sie begründen aber keine selbständigen (neuen) Steueransprüche, sondern engen lediglich nationale Ansprüche ein oder verteilen die Besteuerungsgüter (zum Abkommensaufbau > Rz 30 f). ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Anrechnungsmethode

Rz. 38 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei der Anrechnungsmethode bezieht der Ansässigkeits- oder Wohnsitzstaat die im anderen Staat (Quellenstaat) erzielten Einkünfte in seine Besteuerung ein, rechnet aber die ausländische Steuer ganz oder teilweise auf die eigene Steuer an. Diese Anrechnung wird idR begrenzt auf die Höhe der (inländischen) Steuer, die auf diese Einkünfte entfäl...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. OECD-Musterabkommen

1. Anwendbarkeit des OECD-MA a) Einführung Rz. 110 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das OECD-MA ist von der > Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) entwickelt worden, um die DBA der Mitgliedstaaten der OECD zu vereinheitlichen und dadurch deren Handhabung sowohl für die Stpfl als auch für die FinVerw zu vereinfachen. Das erste OECD-MA wurde im Jahr 1...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / C. Weitere Abkommen

I. Das Multilaterale Instrument Rz. 303 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Industriestaaten (G 20) haben im Jahr 2012 die > OECD damit beauftragt, Vorschläge zur Vermeidung missbräuchlicher Gestaltungen zur > Steuerumgehung zu erarbeiten. Die OECD hat daraufhin das BEPS-Projekt (BEPS = Base Erosion and Profit Shifting = Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung) gestartet. Am 05.10....mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / B. Doppelbesteuerungsabkommen

I. Grundsätze zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen 1. Allgemeine Hinweise Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, die der Zustimmung durch innerstaatliches Gesetz bedürfen (> Rz 4; > Rz 16). Sie begründen aber keine selbständigen (neuen) Steueransprüche, sondern engen lediglich nationale Ansp...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Freistellungsmethode

Rz. 33 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Bei der Freistellungsmethode verzichtet der betroffene Vertragsstaat (Ansässigkeitsstaat) zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung (> Rz 4) auf die Ausübung seines Besteuerungsrechts, weil auch dem anderen Vertragsstaat ein Besteuerungsrecht zuerkannt wurde (Zuteilungsprinzip). Die Freistellungsmethode berührt nicht das jedem Vertragsstaat ori...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Verständigungsverfahren nach DBA

Rz. 67 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zur übereinstimmenden Anwendung des DBA durch die Vertragsstaaten, vor allem auch zur Lösung sog Qualifikations- und Zurechnungskonflikte, sieht Art 25 OECD-MA ein Verständigungsverfahren vor, das in dieser oder ähnlicher Form in die deutschen DBA übernommen worden ist. Danach können Stpfl, die der Auffassung sind, dass Maßnahmen eines oder ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / b) Schiedsverfahren

Rz. 75 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Sofern sich die zuständigen Behörden nicht auf eine einvernehmliche Lösung zur Beseitigung der Doppelbesteuerung verständigen können, sehen einige DBA iRd Verständigungsverfahrens ein besonderes Schiedsverfahren vor. Ist dies der Fall, hat der Stpfl grundsätzlich auch ein Anrecht auf Durchführung des Schiedsverfahrens. Nach Ansicht der FinVe...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 5. Abkommensaufbau

Rz. 30 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Abkommen folgen idR einem einheitlichen Aufbau: Nach einer Präambel und der Festlegung des persönlichen sowie des sachlichen Geltungsbereichs werden die im DBA genutzten Begriffe definiert. Daraufhin werden von den Verteilungsnormen den Vertragsstaaten die Besteuerungsrechte bezogen auf unterschiedliche Einkommens- und Vermögensarten zug...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Allgemeines

Rz. 336 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 § 50d EStG regelt unter seiner Überschrift "Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung" mehrere Besonderheiten im Fall von DBA. Der Paragraph hat sich zu einer nicht systematisch gegliederten und mittlerweile häufig angepassten Sammelstelle nationaler Vorschriften entwickelt, mit denen Deutschland einseitig eine Freistellun...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 7. Vermeidung unbesteuerter Einkünfte

Rz. 45 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zweck eines DBA ist ausschließlich die Vermeidung der doppelten Besteuerung, nicht jedoch eine darüberhinausgehende Begünstigung von Stpfl. Dennoch können ein DBA und/oder das Zusammenspiel mehrerer Abkommen dazu führen, dass Einkünfte keinmal, dh weder in dem einen noch in dem anderen Vertragsstaat besteuert werden ("weiße Einkünfte"; > Rz ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / f) Übernahme von Steuerberatungskosten

Rz. 286 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Übernimmt der ArbG die > Steuerberatungskosten für den ArbN, fließt dem ArbN ein geldwerter Vorteil zu. Dieser > Arbeitslohn ist grundsätzlich direkt zuzuordnen, dh die Kostenübernahme für eine > Steuererklärung im Tätigkeitsstaat dem Tätigkeitsstaat und die Aufwendungen für eine Steuererklärung im Ansässigkeitsstaat diesem Staat. Anders is...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / IV. Europäisches Recht

Rz. 319 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Die Kommission der > Europäische Gemeinschaften hat zwar schon 1968 den Vorentwurf eines multilateralen DBA vorgeschlagen, der jedoch nie verwirklicht wurde. Die Mitgliedstaaten der > Europäische Union vermeiden die Doppelbesteuerung weiterhin durch bilaterale Abkommen. Allerdings wurden auf europäischer Ebene Verfahrensvorschriften erlasse...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / e) Hochschullehrer und Gastlehrer

Rz. 235 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Für Gastprofessoren, Gastlehrer und Gastforscher (soweit sie nicht Studenten iSv Art 20 OECD-MA sind [> Rz 225 ff]) kennt das OECD-MA keine Besonderheiten (vgl den Hinweis in Nr 11 des OECD-Musterkommentars zu Art 15). Gleichwohl enthalten zahlreiche DBA (zB > Vereinigte Staaten von Amerika Rz 62 ff) besondere Regelungen, die zB dem Ansässi...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Switch-over-Klausel

Rz. 50 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Einige DBA enthalten sog Switch-over-Klauseln (vgl OECD-Musterkommentar [> Rz 112] zu Art 23 A/23 B Nr 31 ff). Danach kann der Ansässigkeitsstaat im Einzelfall von der Freistellungs- zur Anrechnungsmethode übergehen, wenn die Vertragsstaaten Einkünfte unterschiedlichen Abkommensbestimmungen zuordnen oder verschiedenen Personen zurechnen (sog...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 8. Zur Verständigung bei widerstreitender Auslegung

a) Verständigungsverfahren nach DBA Rz. 67 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Zur übereinstimmenden Anwendung des DBA durch die Vertragsstaaten, vor allem auch zur Lösung sog Qualifikations- und Zurechnungskonflikte, sieht Art 25 OECD-MA ein Verständigungsverfahren vor, das in dieser oder ähnlicher Form in die deutschen DBA übernommen worden ist. Danach können Stpfl, die der Auffassu...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 3. Behandlung bestimmter Lohnbestandteile

a) Abfindungen Rz. 273 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Abfindungen, die anlässlich des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt werden, sind idR Arbeitslohn iSv Art 15 OECD-MA . Das gilt auch für Abfindungen zur Ablösung eines Pensionsanspruchs. Sie können im Tätigkeitsstaat besteuert werden, soweit diesem das Besteuerungsrecht für die aktiv...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / D. Freistellung von der Besteuerung mit Erläuterung von § 50d EStG

I. Freistellungsverfahren in Deutschland Rz. 325 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Grundsätzlich gilt: Weist das DBA dem Tätigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu, werden entweder die auf die im Ausland besteuerten Einkünfte entfallenden ausländischen Steuern angerechnet (Anrechnungsmethode; > Rz 38 ff) oder die ausländischen Einkünfte werden von der inländischen Besteuerung freigest...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 1. Anwendbarkeit des OECD-MA

a) Einführung Rz. 110 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das OECD-MA ist von der > Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) entwickelt worden, um die DBA der Mitgliedstaaten der OECD zu vereinheitlichen und dadurch deren Handhabung sowohl für die Stpfl als auch für die FinVerw zu vereinfachen. Das erste OECD-MA wurde im Jahr 1963 veröffentlicht. Bereits ...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / III. Völkerrechtliche Grundsätze

Rz. 317 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Diplomaten und ihnen gleichgestellte Personen genießen nach allgemeinen völkerrechtlichen Grundsätzen, konsularische Vertreter aufgrund besonderer Vereinbarungen (Konsularverträge) steuerliche Befreiungen und Vorteile. Für Angehörige von Staaten, die den Wiener Übereinkommen über diplomatische und konsularische Beziehungen (WÜD; WÜK) beiget...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / I. Grundsätze zur Anwendung von Doppelbesteuerungsabkommen

1. Allgemeine Hinweise Rz. 10 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) sind völkerrechtliche Verträge, die der Zustimmung durch innerstaatliches Gesetz bedürfen (> Rz 4; > Rz 16). Sie begründen aber keine selbständigen (neuen) Steueransprüche, sondern engen lediglich nationale Ansprüche ein oder verteilen die Besteuerungsgüter (zum Abkomm...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / II. Erläuterung von § 50d EStG

1. Allgemeines Rz. 336 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 § 50d EStG regelt unter seiner Überschrift "Anwendung von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung" mehrere Besonderheiten im Fall von DBA. Der Paragraph hat sich zu einer nicht systematisch gegliederten und mittlerweile häufig angepassten Sammelstelle nationaler Vorschriften entwickelt, mit denen Deutschland einseitig ei...mehr

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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / g) Ruhegehälter und Renten

aa) Ruhegehälter von privaten Arbeitgebern Rz. 239 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Ruhegehälter von privaten ArbG und ähnliche Vergütungen für früher geleistete nichtselbständige Arbeit (> Versorgungsbezüge Rz 15 ff) besteuert allein der Ansässigkeitsstaat des ArbN, und zwar auch dann, wenn die zugrundeliegende nichtselbständige Arbeit im anderen Vertragsstaat ausgeübt wurde (Art ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Japan

Rz. 1 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Japan (Hauptstadt: Tokio; Amtssprache: Japanisch) ist ein viele Inseln umfassender Staat in Ostasien. Japan hat keine Landgrenzen. Seegrenzen bestehen zu > Russland im Norden, > Nordkorea und > Südkorea im Westen sowie > China und > Taiwan im Südwesten. Es gilt das DBA vom 17.12.2015 (BGBl 2016 II, 956 = BStBl 2016 I, 1306 – Zustimmungsgesetz ...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / a) Einführung

Rz. 110 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 Das OECD-MA ist von der > Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) entwickelt worden, um die DBA der Mitgliedstaaten der OECD zu vereinheitlichen und dadurch deren Handhabung sowohl für die Stpfl als auch für die FinVerw zu vereinfachen. Das erste OECD-MA wurde im Jahr 1963 veröffentlicht. Bereits bei der Verab...mehr

Beitrag aus Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hilbert/Wolf, ABC-Führer LS... / 9. Konsultationsvereinbarungen

Rz. 98 Stand: EL 144 – ET: 11/2025 In den DBA, die auf dem OECD-MA aufbauen, verpflichten sich die Vertragsstaaten nicht nur dazu, Besteuerungsfälle, bei denen gegen Regelungen des DBA verstoßen wird, einer befriedigenden Lösung zuzuführen (Art 25 Abs 1 und 2 OECD-MA), sondern auch dazu, Schwierigkeiten oder Zweifel, die bei der Auslegung oder Anwendung des DBA entstehen, in ...mehr